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JV° 8.

Samsfag Ianuar (913.

arbeitSverdiensteS nicht übersteigen, sonst werden sie gekürzt, und zwar bei Ehegatten und

erhalten

die Witwe ein

Kindern gleichmäßig: Verwandte der aufsteigenden Linie haben nur Anspruch, soweit Ehegatten oder Kinder, Enkel nur, soweit die Vorgenannten den Höchstbetrag nicht erschöpfen. Betrug beispielsweise der Arbeitsverdienst des verswrbenen Verletzten 1000 Mark und kommen für die Rentengewährung die Witwe und vier Kinder in Betracht, so ist jährlich an Unfallrente zu gewähren drei Fünftel von 1000 <= 600 Mark, wovon entfallen auf

jedes Kind ein

Heiratet die SMttoe 'toieber, so erhält sie drei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes als Abfindung. Die Witwe hat keinen Anspruch, wenn die Ehe erst nach

Fünftel von 1000 ----- 200 Ml., Fünftel von 1000 ----- 200 Mk.

einen Monatsteil zur Rente des Verlebten noch die der Hinterbliebenen, so haben sie d"n höheren Betrag zu beanspruchen. Mar die Rente für einen länaeren Zeitabschnitt zu entrichten, so kann die Genossenschaft sie auch fiir diesen noch gewähren. Hat der Berach- tiate bei seinem Tode die Entschädigung noch nicht erhalten, fn sind nacheinander der Ehegatte, die Kin- der, der Vater, di? Mutter, di? Geschwister bezugs. berechtigt. wenn sie mit dem Bmechttgten zur Zeit seines Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.

Die Genossenschaft zabft bi? Entschädiguna auf Anweisung bes Genossenschaftsvorstanbes durch die Post, und zwar durch die P o st a n st a l t, in deren Bezirk der Emvfänger wohnt.

Die Zahlstelle wird ihm vom Vorstände mit­geteilt.

Verzieht der Emvfänger, so kann er bei dem Vo-> stand ober bei der Postanstalt bes alten Wohnorts beantragen, bah die Zahlung an bie Postanstalt deS neuen Wohnorts überwiesen wirb.

Bei ber Sec-Unla^versicherrmg erfolgt die Zah­lung in der Regel drrrch diejenige Postanstalt, in deren Bezirk b-r Heimathafen bes Schiffes liegt, auf dem der Unfall sich ereignet hat.

Die Zahlftelle wird dem Empfänger vou> Vor­stand mitgeteilt.

Er kann bei dem Vorstand oder bei der ihm mit- getellten Zahlstelle bearttragen, daß die Zahlung an die Postanstalt seines Wohnorts überwiesen wird.

.....-

Lokales.

Fulda, 11. Januar 1913.

W Elektrizitätswerk. Das Elektrizitätswerk bittet uns mitzuteilen, daß es morgen von 10 Uhr vormit­tags bis U>3 Uhr nachmittags keinen Strom liefern kann, weil in die Rauchkammer ein Ven- filator eingebaut werden muß.

Die nächste Lladwerordnetenfitzmrg am 20. Januar wird von besonderem Interesse für die Oeffentlichkeit sein, weil in ihr der Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegen- heiten erstattet wird.

E Eingeliefert wurden gestern nachmittag in daS hiesige Amtsgerichts-Gefängnis drei .schwere" Jun- gens, die sich am nächsten Freitag vor der Strafkam­mer zu verantwotten haben.

rungsanstalt unteroebracht ist. Hat er im Inland Angehörige, die bei seinem Tode Anspruch auf Rente haben würden, so ist ihnen die Rente bis zur Höhe seines Anspruchs zu überweisen; 2. solange sich der berechtigte Inländer im Auslände aufhält und es unt-rläßt, der Genossenschaft seinen Aufenthalt mit­zuteilen, als Verletzter auf Verlangen der Genossen­schaft sich von Zeit zu Zett bei dem zuständigen Konsul oder einer ihm bezeichneten anderen deutschen Behörde vor-ustellen.

Die Zahlung der Kosten des Heilverfahrens und der Sterbegelder hat binnen einer Woche nach ihrer Feststellung, der Renten im Vorau? in Monats-" betrögen zu erfolgen. Beträgt die Rente für das J<hr sechzig Mark oder weniger, so ist sie in viertel­jährlichen Beträgen im voraus zu zahlen, soweit sie nicht voraussichtlich vor Ablauf des Vierteljahres wegfällt. Die Genossenschaft kann mit Zustimmung des Berechtigten die Rente in längeren Zeitabschnit­ten zahlen Die Rente wird aus volle fünf Pfennig fiir den Monat oder das Vierteljahr anfaerundet. Für den Sterbemonat, den Monat der Wiederver­heiratung und den Monat, der das Ruhen der Rente brinat, wird die Rente noch gezahlt. Kommt für

kann rechnen mit den Konjunkturen auf den Handcls- märtten, ist keine Summe zu groß, Aber womit der- diene ich ein so großes Vertrauen?"

Graf Tarent blickte seinem Gegenüber voll ins Gesicht.Ihr kennt mich wohl, Mann, nur muß ich Eurer Erinnerung nachhelfen."

Baruch bewegte verneinend den Kopf.

Wir haben schon oft Geschäfte getan, immer habe ich Euch ehrlich gefunden."

Die Bewunderung des Zuhörers sfieg. Das Alles klang so seltsam.

Auch kenne ich Euch als verschwiegenen Manp und weiß, daß Ihr ein Geheimnis bewahren könnt. . . . Verrat wäre das letzte, was ich Euch zutrauen würde."

Der Händler schwieg, er wattete auf wettereS.

Ich bin ein lunger Mann, das Schicksal hat es gewollt, daß ich in einer einzigen Nacht um vierzig Jahre alterte. . . . Macht Euch gefaßt, Baruch, Son­derbares zu vernehmen."

Nun war der Israelit mit sich einig, daß dieser Kunde zu den Unglücklichen gehörte, die den Ver­stand verloren haben. Scheu blickte er auf den Frem­den, am liebsten wäre es ihm gewesen, derselbe wäre gegangen.

Graf Tarent schien seine Gedanken zu lesen.Ich sehe, Baruch, Ihr haltet mich für einen Irrsinni­gen," fuhr er fort,doch werde ich Euch diesen Gla» ben in einer Minute nehmen, ^ünf Tage find ver- gangen, s?'t ich als blühender junger Mann mein Heim verließ. .

Dieser alte graue Mann lebte in der Jllufion, vor fünf Tagen noch ein junger Mann gewesen zu sein!" Tiefes Mitleid drückte sich in den Zügen des Jsrarlften aus. Doch widersprach er ibm nicht, denn er wußte, cs fei das Beste, solchen Unglücklichen nicht zu widersprechen.

Zwischen den Felsen in der Nähe meines Heims N'andel-'.d. flehte mich ein Kind um Hilfe an für reine Großmutter, die ich in eifern kloinen.Hause auf den Top krank Vorhand. Sie an der Pestt Ich lünnnter zur Stadt, Kiss r~" bi? alte 'Trau zu

Jtz. D»e Unfallversicherung nach ven Bestimmungen ver Reichsversichd- rungsorvnung.

VI. Die Leistungen der Unfallversicherung.

(Schlug.)

Bei Tötung ist zu gewähren: 1. als Sterbe- gelb der fünfzehnte Teil des Jahresarbeitsverbien- stes, jedoch mindestens fünfzig Mark, 2. vom Todes- tage ab den Hinierbttebenen eine Rente. Die Rente beträgt ein Fünftel des Jahresarbeitsver- dienstes für die Witwe bis zu ihrem Tode ober ihrer Wicberverheiratung, für jedes Kind bis zum vollen- beten fünfzehnten Lebensjahre, für ein uneheliches fltnb jedoch nur, soweit der Verstorbene ihm nach gesetzlicher Pflicht Unterhalt gewähnt hat.

Betrug beispielsweise des Jahresarbeitsverdienst des verstorbenen Verletzten 1000 Mk., und kommen für die Renienqewährung die Witwe und zwei Kin- der in Betracht, so hat jährlich an Unfallrente zu

bringen. Ah, das war nicht leicht wer helfen wollte, konnte nicht, wer konnte, wollte nicht. . . . Der Tag war brennend heiß, ich war sehr erregt und setzte mich zu sehr der Sonne aus, bis ber Moment kam, wo das Schicksal seine Hand schwer auf mich legte. Die Sinne wurden mir plötzlich irre, ich be­gann zu fiebern, bald trug ich anscheinend die Symp­tome der Seuche an mir. In eine Kirche flüchtend, fand mich ein Mann im Delirium und geleitete mich hinaus. Draußen brach ich zusammen, ber Alte trug wich ht seine Behausung, die ich nach kurzer Zeit, in em em Sarge liegend, verließ. Was ist Euch, Ba­ruch, erschreckt Euch meine Erzählung?"

Baruch war erbleicht, er schaute aus den Erzah- ler mit Schrecken und gespamttester Erwartung. Un- willkürfich war er vor ihm zurückgewichen, denn was dieser Fremde hier sagte, das traf alles zu bei einem anderen, den Baruch nur zu Wohl kannte.

Man brachte einen Scheintoten in die Gruft sei- ner Väter," fuhr Graf Tarent fort,und als ich um Mitternacht erwachte, fand ich mich inmitten der höl­zernen Wände meines Sarges. Mit der Kraft bet Jugend, gesteigert zehnfach durch die Verzweiflung, sprengte ich das Gehäuse. . ." Die Augen des Er­zählers erglühten in düsterem Feuer.

Der Israelit schaute schreckensvoll auf ihn tot« auf ein überirdisches Wesen.

Der Er-äbler trat ibm näher und zeigte seine in­nere Handfläche.Seht diese Narbe: einst ginget Ihr mit mir durch meine Ländereien und wir sprachen von der kommenden Ernte. Ich befand mich im Sattel. Ihr ginget.neben meinem Pferde. Plönfich strauchelte das Tier, es stürzte, ich flog aus dem Sat­tel. Beim Sturze verletzte ich mir die Hansi an einem spitzen Swine, und Ihr verbandet mir die Wunde. . . Erkennt Ihr mich jetzt?"

Der alte Händler zitterte nun an allen Gliedern.

,Ja, ich erkenne Euch," stöhnte er,aber sprecht den Namen, den Namen, oder ich glaube, das alles ist ein Traum!"

(Fortsetzung folgt.)

die Witwe ein Fünftel ----- 120 MH, jedes Kind ein Fünftel ---- 120 Mk.

iPeitn Ausscheiden eines Hinterbliebenen erhöhen sich die Renten der übrigen bis zum zulässigen Höchst- betrage.

5>te Rente ist immer nur festgesetzt auf Widerruf. Tritt in den Verhältnissen, die für bie ,Feststellung ber Entschädigung maßgebend ge» toefen sind, eine wesentliche Aenderung (erhebliche Besserungen oder Verschlimmerungen im Zustand des Verletzten) em, so kann eine neue Feststellung getroffen werden, und zwar in den ersten zwei Jah- dem Uufall jederzeit, nach Ablauf ber e$t gtoei Jahre ober wenn innerhalb biefer beiden Jahre ,<*ne Dauerrente rechtskräftig festgchellt worden ist, RUIg.^ r^^rkwen ton mindestens einem Jahre der! ?te 2 e V * eine5r verletzten ein Fünftel wZf? w-!e totj6.er' s" kann ihn die Genos- smschaft mit feiner Zustimmung nach Anhören des Versicherungsamts mit einem dem Werte fein» r®°a£8rmte entsprechenden Kapital a6ftnben Äne^Freibettstt V » ht, I- solange der Berechtigte ettre Freiheitsstrafe von mehr als einen Monat ver- büßt^ober m emem Arbeitshaus oder einer Besse-

Baruch schaute im höchsten Grabe betroffen auf fein Gegenüber. Ein gewisser Zweifel schien sich in dem Blicke seiner grauen Augen widerzuspicgeln. War dieser fremde Mann bei Sinnen? War er ge­stört im Gerste?

»Wissen der Herr, was es heißt, fünshundettrnal zehntausend Dukaten?" fragte er.Das wäre mehr Geld, als besitzt ber reichste Mann ber Welt, ber große Bankherr Torloni in Rom, dessen Wort als Gesetz gilt in den Weltmärkten, wo Handel und Wan­del zusammensließt, wie die Wasser sich vereinigen rm Meere. Seine Tratten gelten mehr, als geprägte Münzen bei unsere Lait in allen Ländern, denn ?S macht Umstände und Beschwerde, zu bringen große Summen von Platz zu Platz, aber ein Stück Papier ist keine Last in der unruhigsten Zeit, geht im Han­del von Hand zu Hand und wird genommen mit Agw gern, wenn es trägt bie Unterschrift des großen Torloni."

Mag fein, aber Eure Rede hat meine Frage nicht beantwortet," entgegnete ber Kunde.Oder wollt Ihr der Frage ausweichen und damit sagen, daß Ihr nicht in ber Lage seid, ein so große Summe nutzbrin­gend in Umlauf zu bringen?"

Isidor Baruch schaute dem Besucher mit einem gewissen Stolze ins Gesicht.

Nein, Herr, so war es nicht gemeint. Ich gebe ju, daß ber Kram, ben Euer Auge in biefen Räumen schaut, nur da liegt, um ben Eintretenden zu täu- Ichen Sehet, das ist notwendig, denn kern Recht hat der Jude. Der gemeine Mann, der einen Bürger tötet, wird mit dem Tode bestraft in diesem Lande, derselbe Mann hat aber nur zu erlegen eine Geld- uiafe, wenn er tötet einen Juden. Wir Juden ha» ben kein Recht. 'Deshalb seben Sie den alten Baruch als Lrodl-r. andere Israeliten, welken - bat gea»6en >iebova Reichtum, folgen' meinem Beispiele. Was nfrr Eure Frao? betritt, ob eine so ungeheure Sum- we, wie Ihr sie genannt habt, nutzbringend anae- I legt werden kann von mir, da wird die Antwort leicht rar meine Lwven. Wenn mau versiebt bietyit und >

* Ladenschluß im Schankgewerbe. Bisher ist es ohne Beanstandung von Gastwirten überall so gehand­habt worden, daß Getränke, wie Bier usw., in Glä­sern, Kannen und Siphons auch nach Eintritt der offiziellen Ladenschlußzett über die Straße verkauft wurde. Niemand hat bisher etwas Unerlaubtes darin gefunben. Jetzt liegt eine Entscheidung des Kammer- gerichts Berlin vor, in welchem eine derartige Hand­habung als Gewerbevergehen geahndet worben ist. Das Kammergericht fühtte aus: Unter offenen Ber- kaufsstellen im Sinne des § 139e der R.-G.-O. sind zwar nur Läden und ähnliche, dem Publikum regel­mäßig geöffnete Stellen zu Perstehen, in denen Waren dem Publikum zum Mitnehmen verkauft werben. Schank- unb solche Gastwirtschaften, die mit einem Schankbetrieb verbunden sind, gehören daher m der

lämitidie F ricd Hof s betri?b e zugewiefen, sodaß die Zahl der bei der Gäranerel-Berufsgenossenschaft oersichcrungspflichligen Betriebe sich wett höher stellt, a16 zunächst angenommen werden durste, und sicher' jCOOlO Petries überschreiten wird.

D Bezahle, chas du schuldig bist: Die Rechnungen, die nach Neujahr in wohlverschlossenen Briefen ins Haus gebracht werden, finden keine freubige Auf. nähme, bte Behandlung, bie man ihnen zuteil werden wßr, ist aber doch nicht überall die gleiche. Ter ge» wissendaste Schuldner prüft sie mit ernster Miene aus ihre Richtigkeit und beeilt sich, seiner Orrpsl'ch. tung gerecht zu werden, der säumige legt sie beiseite und denkt: du wirst die Sache gelegentlich ordnen, es drangt ja nickt, der schlechte Schuldner, der nicht zah. lcu wck. nimmt bie Rechnung vielleicht gar nicht erst aus dem Umschlag heraus, sie hat für ihn 'ein In- teretfe. Man soll es machen, wie der erste Schuldner. Ter Lieferant, der Handwerker braucht sein Geld denn auch er hat Verpflichtungen, denen er na& komm-" muß. Ist er nicht kapitalkräftig, so kann er dadurch tn Schwierigkeiten geraten, daß die Aus- stände nicht ordnungsgemäß eingeben. Langfristiges Kreditieren ist em Krebsschaden, man vergrößert chn i"dem man die Bezahlung der Rechnung hinaus- schiebt. Wer nicht Pünktlich zahlen kann ober will, !ou nichts aus Kredit nehmen und verdient es nicht daß ihm geborgt wird. Auf die nichtbealichene Rech- nung solch nach einiger Zeit bie zweite Rechnung oder bte Mahnung, unb bleibt auch diese wirkungs- los, bte schärfere Mahnung mit Klageandrohung. Wer es dazu kommen läßt, ohne sich in einer Zwangslage ju befinden, handelt ungerecht und töricht. Er schadet seinem Ansehen, belohnt Entgegenkommen unb Ver» trauen mit Undank und hat zu dem Schuldbeträge Wohl noch Kosten zu zahlen. Zur Vermeidung von Weiterungen, bte durch Beanstandungen entstehen können, sollte bte Rechnung stets klar und richtig und, falls notig, tn spezifizierter Form ausgestellt rein

§§ Gärtnerei- n. landwirtschaftl. DenlsSgenoffenschaste«. Für die neuerrichtete Gärtnere i-Berufsgenossen- schäft mit dem Sitz in Kassel ist jetzt die Betriebs­abgrenzung erfolgt. Es werben als Hauptbetriebe der Gättnerei-Berussgenossenschaft zu gehören: sämt- liche Haus- und Ziergärten, soweit diese verstcherungs- pflichttg find, die Landschafls- und Handelsgärtner- eten, sämtliche Hof-, Schloß, und Herrschaftsgätt- ncreien, Gärtnereien von Anstalten und Gesellschaften, sämtliche Obstpflanzungen, die gärtnerisch betrieben werben ober mit Baumschulen verbunden find, schließlich sämtliche Gemüse-, Wem- unb Fruchttrei- beraten. 2en lanbwirtschastlichen Berufs- genoffenschaften verbleiben dahingegen die Obst­pflanzungen, die weder eine Obstgärtnerei dar stellen noch zu Baumschulen gehören, wie beispielsweise Sttaßenpflanzungen, ber feldmäßig betriebene Gemüse- unb Nutzpflanzenbau wie Tabak, Feldsamengewinnung wie Klee- und Rübensamen, ber Weinbau unb schließ­lich bie Weinbauschulen; ber Gärtnerel-Berufs- genossenschaft wurden nach langen Verhanblungeu

Der Graf von Tarent.

13] Roman in 8 Bänden von F. Steinkirchner

sen oder von ttnem m V« taai getragene Ha­der gewohnt ist nm ^oubgesellen aus den Bergen, fließkn zu lafllm S-udis Menschenßlut

s-h-A ®"f- »w

*ä6b'en in- »6 g*

ohne Fenster war und nur bnn^211 der

lichte beleuchtet war. De" Sänbl^nA6611 unb forschend auf den Besuchet E eft und Geschwätzige, das er fonft an

verschwunden. 1 ben Tag legte, war

. »Fremder Herr, das ist viel Geld do«

d°N rch fragen, was soll geschehen damft?"

Steckt es tn Eure Truhen, iw .

Tusch denn ich habe nicht Lust, das schwer? Metost^ meinem Wamse wieder for^utragen. Wir können Kleinigkeit später verrechnen." nen 1)16

Wie haißt? Eine Kleinigkeit? EZ «t ei moaen, beim Gott meiner Väter! Seid Jb?

*ä is, ,-r-, d-i

"^art von zehntausend Dukaten eine Kleinigkeit?"

, tet Fremde hatte sich in einem Lchnsttrhle nieder- ßcfajcit und blickte sinnend vor sich hin.

»Ihr stellt eine Frage, die ich mit einer Gegen- jrage beantworte," entgegnete er.Ihr seid vcr= trnut mit ben Geheimnissen des Handels in den Welt­märkten ich habe hierfür nie Verständnis ober Nei- gung gehabt.. Was würdet Ihr faaen, wenn ich statt uier zehntausend Dukaten hundert, nein füufhun- ^ert mal soviel in Eure Hände legen würde mit dem Auftrage, das Geld nutzbringend ".nzulegen?"

x" Wird der Junge versetzt? Die diesmal sehr M Dsterzett mit dem Versetzungstermin der Schnlktnder bringt vielen Eltern bange Sorge. Der Funge leistet nichts! So greift man zu Nachhilfe- stunden damit der Junge nichtein Jahr seines T-sss verliert, und zugleich, um sich und dem Kinde dieSchande" des Sitzenbleibens zu ersparen. Man spracht auch mit dem Lehrer, mit dem Arzt, mit Ver- wandten, und allesamt trösten sie: Der Junge wird sich schon noch machen! Man weist auf einige Bei- spiele hin, nach be>.en dieser unb jener in der Schule nichts getaugt habe unb doch ein sogar berühmter Mann geworden fei, während solche, die einst Mu- sterschüler waren, im Leben versagten. Das mag alles ganz richtig fein, und ist es auch, aber man darf derartige Erscheinungen nicht etwa als tröstliche Regel aussassen, sondern nur als ganz unmaßgebliche ?lusnahmen. Durch die Ermittelungen eines Ber­liner Rektors, der den Lebensweg der Gymnasial- Abittlrienten eines ganzen Vietteljahrhunderts ver- folgte, ist erwiesen, daß nur die besten Schüler es zu hohen Stellungen gebracht hatten oder zu sonsttgen einträglichen Posifionen, während die schlechten Schü­ler durchweg nicht weit gekommen waren. Daraus ergibt sich zwar noch kein zwingender Schluß, denn dar Leben erfordert viel mehr als nur theoretische Kenntnisse, immerhin zeigt sich, daß zwischen dem Urteil ber Schule unb' denz des Lebens kein sehr großer Gegensatz besteht. Es wäre deshalb Pflicht aller Eltern, genau zu prüfen, ob sie ihr Kind, das in der Schule nicht fortkommt, in der richtigen Schule sitzen haben, aber auch welche Ursache die ge* minderte Leistungsfähigkeit hat. Nur zu oft liegt sie tatsächlich an mangelnder Energie des Schülers, an fehlendem Ehrgeiz, an zuviel Nachsicht. Wesentlich ist aber, daß der junge Mensch auf einen Grund und Boden gestellt wird, tn dem er aus sich selbst heraus fest wurzeln kann, ht dem er mit Lust und Liebe auf« wächst. Der Jttnge muß lernen wollen, dann wird er auch Erfolg haben.

Regel zu jenen Verkaufsstellen nicht, da bei ihnen Waren zum Genuß auf der Stelle abgegeben werben -togegert wird eine Schankwirtschaft insoweit eine osMe Verkaufsstelle, als darin Getränke usw nick! zum Genuß auf der Stelle, d. h. im Schanklokal ober f", 'n räumlichem Zusammenhang

f^knJDrte, sondern zum Mitnehmen an einen an- ab0er96e,nÄeirbt1- Insoweit unterliegt der b.em gesetzlich bestimmten Ladenschluß. Dabei kommt es auf den Umfang, tn dem die Schankwirte Getränke über bte Straße verkaufen, nicht an. Der SS. U6ei btG etr°6e naä) Ladenschluß ist also va Ter Pachtzins der Domäne« in Heffen-Raffan ®em Sanötage finö llebersichlen über die Ergebnisse ber Neuverpachtung von 44 im Jahre 1912 pacht- h« geroorbenen _Unb 27 tm Jahre 1913 pachtftei roerbenben Domanenvorwerken unterbreitet worben bte wieder eine erheblich? Steigerung des Pacht,inseL mirifrhnff pulenden Besserung der Lage der Land- 7n ^kennen lassen. Bei nicht wenigen (25 von 71) ist ber auf 1 Hektar entfal'ende Packtzins, bet b» worden .st um 50

über WO Prozent höher als der in der letzten Pachlperaode gezahlte. Die im vorigen Jahre pacht« rn ®omänen 'N Hessen-Nassau, die m der vorletzken Pachtperiode einen jährlichen Pacht« ?'"8 v°n durchschnittlich 47,80 M. pro Hektar, m der letzten Pachtperiode einen solchen von 43,90 Dl. er- brachken, sind auf die Zeit von 1912 bis 1930 für ttnen Durchschnittspreis von 54,30 M. pro Hektar neuoerpachttt worden. Vergleicht man diese Zahlen mit dem DurchschnittSpachlzlns für die zu gleicher Zett pachlsrei gewordenen Domänen der übrigen preußlicken Provinzen, so ergibt sich fast dasselbe VerbäliniS tm ©teigen und Fallen der Preise; auf- fallend ist indes die unterschiedliche Preishöhe. Diese betrug nämlich, für die gesamten Domänen Preußens berechnet, in der vorletzten Pachlperiode 45,70 M. jährlich pro Hektar, in der letzten öl M., und stieg dann bei der Neuverpachtung >m Vorjahre auf 63,50 Mark. Eine weit höhere Preislage und Preisstetge. rung ist bei zwei Domänen Hessen-Nassaus zu ver« zeichnen, bte tm laufenden Jahre pachtfrei wurden. Es stieg der auf 1 Hektar entfallende jährliche Pacht­zins bei diesen von 83,40 M. am Schlüsse der vor- letzten und 88,60 M. in der letzten Pachtperiode, bei der Neuvcrpachlung auf 110,50 M. bei einem Durch- schnittspachtzins von nur 62,6 Vl. für 25 andere preußische Domänen, die zur selben Zeit pachtjrei werden.

V Die Schulden der Provinz Hessen-Nassau. Für die Schuldenbelastung der Preußischen Provinzial- (Beztrksi- usw.) Verbände der Landkreise und der Stadtgemeinden zusammen ergeben sich 129,18 Mil- tonenM, bei den Provinzialverbänden allein nur 8,25 Mark, bei den Kreisen mehr als das Doppelte, nämlich 20,65 Mark und bei den Städten der an» sehnliche Betrag von 225,08 Mk. auf den Kopf der Bevölkerung., Sehr ungleich ist die Verteilung der Belastung bei den verschiedenen Provinzen. Am höchsten belastet mit Provinzial-, Kreis- und Städte- schulen ist die Rheinprovinz, die 1152 Millionen Mark im ganzen schuldet, was jedoch im Vergleich zur Bevölkerungsziffer keineswegs ungünstig ist. Dann folgt die Provinz Brandenburg (mit Ausschluß von Berlin) mit 672 Millionen Mark. An dritter Stelle steht Hessen-Nassau mit 487 Mil­lionen Mark, an bierter Westfalen mit 455 Millionen Mark, an fünfter Berlin mit 431 Millionen Mark. Arn geringsten verschuldet sind die Hohenzollernschen Lande, dann Westpreußen mit 145 Millionen Mark und Posen mit 159 Millionen Mark. Im Verhält­nis zur Bevölkerungsziffer war am ftärEften verschuldet die Provinz Hessen-Nas­sau, denn hier entfielen aus den Kopf der Bevölke-

IS Weitlos 31 liefern wir nach den spannenden Roman Zer Gras voa Tarent" an alle noch jetzt hinzutretende Bezieher der ,Fuldaer Zeitnng'. Um Einsen­dung der Bestellquittung wird gebeten. I» Fulda nehmeu die Zeitungs- trägerinueu Bestellungen entgegen.

dem Unfall geschlossen worden ist.

Bei Tötung einer Ehefrau, die wegen Erwerbsunfähigkeit des Ehemannes ihre Familie gan, oder überwiegend aus ihrem Arbeitsverdienst unterhalten bat, ist für die Dauer der Bedürfsigkeit an Rente zu gewähr?« ein Fünftel des Jahresar­beitsverdienstes dem Witwer bis zu feinem Tode ober seiner Wieberverbeiratting, jedem Kinde bis zum vollendeten fünizehnten Lebensjahre. Der Wit- wer hat keinen Anspruch, wenn die Ehe erst nach dem Unkall geflossen worden ist.

Hat sich der Ehemann einer Getöteten ohne ge­setzlichen Grund von der hänssick?« -n

ferngehalten und seiner UnterhalttmgSvflicht gegen die Kinder entzogen, so kann bie Genossenschaft biefen bie Rente gewähren.

Hinterläßt ber Verstorbene Verwandte der auf steigenden Linie (Eltern, Großeltern), die er wesentlich ans seinem A"bettSverdienst unter­halten bat, so ist ihnen fiir die Dauer ber Bedürftig- kett eine Rente von zufammen einem Fünftel deS Jahresarbeitsverdienstes zu gewähren.

Sind aus der aussteigenden Linie Verwandte verschiedenen Grades vorhanden, so ist die Rente den Eltern vor den Großeltern zu gewähren.

Hinterläßt der Verstorbene elternlose Enkel, die er ganz ober Überwiegenb auS seinem ArbettSver- dienst unterhalten hat, so ist ihnen für die Dauer der Bedürftigkeit bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahr eine Rente von zusammen einem Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes zu gewähren.

Die Renten der Hinterbliebenen bür« fen zusammen brei Fünftel beS Jahres-