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Illustrierte Sonntagsreitung | Zuldrrer 6ef6)ichtsblätler

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Samstag den 11. Januar 1913.

40. Jahrgang.

Dentscher Reichstag.

Sitzung vom 10. Januar 1913.

In bet heutigen Sitzung wurden zunächst mehrere kurze Anfragen beantwortet. D:e erste betraf

Las MttWimZst für P. MMsz kn Mrzs/kiN.

Der Abg. Fehrenbach (Ztr.) v«Ia5 folgende Anfrage: Ist dem Herrn Reichstanzler bekannt, daß daS Groß- herzogliche Badtfchr Ministerium bei Innern einen auf bett 11. Dez-mder v. IS. in Pforzheim anzekLnvigten Vortrag eine? Jeiuiten mit dem Thema: „Die Wahr« heit über den Jesuitenorden" verboten hak, und hält er d.efes Verbot mit feiner Erklärung vom 4. De­zember v. I. über den Beschluß des Bundesrates vom 28. November v. I. für vereindarlich?

Staatssekretär Delbrück verlas hierauf folgende Erklärung:

DaS Grotzherzoglich Badische Ministerium des In- nein hat auf die Ankündigung eines für den 11. De. gember 1912 in Pforzheim zu haltenden Vortrages des Jesuitenpaters CohauSz über das Thema: „Die Wahr- heit über den Jesuitenorden" dem Genannten und den Veranstaltern des VortragcS eröffnen lassen, der Dor. trag dürfe nicht gehalten werden, da angenommen werde, daß das religiöse Gebiet berührt werden müsse. Vom Standpunkt dieser Annahme auS entspricht die Entschei­dung dem BundeSratsbeschlutz dom 28. November 1911. .Die Entscheidung darüber, ob die Annahme selbst zu. trifft, steht nicht dem Reichskanzler zu. Hierüber haben allein die zuständigen Landesbehörden im geordneten Jnstanzenzuge zu entscheiden. Es kann nicht in A 6. rede gestellt werden, datz die Entscheidung über den vorliegenden Fall gegenüber der bisherigen in Ba­den geübten Praxis als eine gewisse Vers chär. fung gewirkt hat, gegenüber der herrschenden Hebung kann jedoch eine solche Verschärfung nur in ringet. Inen Fällen eintreten, da die vom BundeSrat ge­gebene Auslegung mit der Praxis im Einklang steht, wie sie in der Mehrzahl der Bundesstaaten und im über, wiegenden Teile des Reichsgebietes von jeher geherrscht hat.

Die Schwierigkeiten für eine gleichmäßige Handhabung der Vorschriften liegen weniger in ihrer Auslegung, als vielmehr darin, daß ihre Durchführung im einzelnen Falle sich in der Regel auf vorbeugende Maßnahmen wird beschränken müssen. Da in den Dor. schriften deS Gesetzes und der Verordnung der Nach­druck einer Strafandrohung fehlt, so kommt eS bei der Durchführung immer darauf an, wie nach der Annahme der zur Entscheidung berufenen Behörden der voraus- sichtliche Inhalt des Vertrages zu beur» teilen sein wird. (Lachen im Zentrum.) Aus dem wesentlich präventiven (vorbeugenden) Charakter des Einschreitens erklärt sich auch, daß die Behörden in Elsatz-Lothringen bei geringer Abweichung in der Fassung des Themas und gegenüber der Versicherung des Vortragenden, daS religiöse Gebiet nicht berühren zu wollen, keinen Anlaß gefunden haben, den Vortrag in Straßburg zu verhindern. Solche Ungleichheiten in der Handhabung von Vorschriften würde keine wie immer lautende Fassung des BundeSratsbeschlusseS voll, ständig verhindern können. Wenn der Reichskanzler am 4. Dezember 1912 ausgeführt hat, daß eS nicht Zweck und Absicht des Bundesratsbefchluffes vom 28. Nov. 1912 gewesen ist, die bestehende Praxis zu an. bern, s o ha t er die bisherige allgemein übliche, ruhige Handhabung im Auge ge­habt. Die hierüber bei den Bundesregierungen be. ftehenbe Einigkeit rechtfertigt die Erwartung, daß auch tunftig die Handhabung der Vorschriften von dem glei­chen Geiste getragen sein wird. (Erneuter Lachen im Zentrum.)

die Anfrage des Abg. Fehrenbach für

«cm®™ 3mcUe kurze Anfrage ging vom Abg. Werner 1-18. Vgg.) aus und betraf die Behandlung der an brutschen Universitäten studierenden Aus« landcr. Der Direktor aus dem Rerchsanit deS Innern, Lewald, erklärte, diese Frage gehe die Einzel- paaten an und werde von diesen eingehend gewür­digt; es bestehe nicht die Absicht, eine reichsgesetzliche Regelung berbeizusühren.

Auf eine Anfrage deS Abg. Hoch (Soz.) über die

r Typhusepidemie in Hanau

im ersten Bataillon deS CisenbahnregimentS erwidert n^^^raloberarzt Dr. Schulz: Es ist festgestellt, datz h.r -Fhhk1 aVk 6ct Küche nicht Anlaß zur Entstehung ££ Typhusepidemie gegeben hat. Es ist wahrscheinlich,

^sanlheitsleim durch eine in der Kaserne be. fotin" t^?efUn?e Frau eingeschleppt worden ist.

ber 9le6eI gegen Ende der zweiten Krankheitswoche erkannt werden. Es ist sofort alles ge.

3«mh»TFli^’ertran!ln9 bet Epidemie auf weitere jein * 3U verhindern. Das scheint uns gelungen zu

Fortsetzung der Beratung der Denkschrift über die Beamtenorsanisation der Reichspost, und Telegraphen-

Verwaltung.

Abg. Ku-Hofs (Z-) - Die Denkschrift übet die Be. enoreamptwn der ReichSpost. und Telegraphender. waltung war gefordert durch eine Resolution bei der jmeiien Beratung des ReichshauShaltsetats für 1911 die

Oberweite Organisation der Beamten der Reichs- p°'7^-"ung f°rdert, dem Grundsatz gemäß, daß leich. tere Arbeiten Beamten von niedrigerem Range und Ge- halt übertragen werden, sodaß dabei die Interessen der vorhandenen Beamten voll geschont würden. Der Reichstag war damals der Meinung, daß die Organi­sation dem gewaltig gesteigerten Verkehr nicht mehr entlpreche und verlangte daher eie andere Organisation. Diese Sentjajrift ermöglicht einen Rückblick und Ausblick und gibt Gelegenheit über die Klagen und Wünsche der Beamien zu sprechen. Auf alle Fälle mutz die historische Enlwickelung der Beamtenklassen und ihre Besoldung be> der Neuorganisation ein gerechtes Wort mitsprechen. Das Zentrum fordert unbedingt, daß die in der 2. Le- !u?0 der BesoidungSordnung für die Poftasssitenlenklasse beschlossenen Gehaltssätze durchgeführt wer­ben. gür den Fall, daß die Reichspostverwaltung auch bsin ein unerbittliches .Nein" entgegensetzt, könnten ieuejchj bie bürgerlichen Parteien des bieichstageS min. esiens den älteren Oberpost, und Obertelegraphen- Isiftenten eine Zulage von 30 Mark gewähren. Ich -owie den Herrn Staatssekretär fragen, ob eS irgend- m e,,,m Interesse und in brr Absicht der Reichspostver« ltlltl8 liegt, die Unterbeamten auch einmal in Zungen für mittlere Beamte einrücken zu lassen, ^bbbnfalls mutz den Unterbear ien ein Gehaltssatz von

—1800 Mark gewährt werden und eventl. Kinder» zulagen. Die Weiblicken D-> ianen sollen mit möalich>ter

Vorsicht an die Stelle von männlichen Beamten ein- rücken. Der Gedanke der Organisation ist gesund und dieselbe -stets weiter auszubauen mit Vermeidung von Härten. Die Gehälter sind den heutigen teuren Sei­ten gemäß anz»passen. Wir bitten um Verweisung der Denkschrift an die Budgetkommission. (Lebh. Beifall im Zentrum.)

?(bg. Deck-Heidelberg (natT.) spricht sich im roefent« lichen im Sinne deS Vorredners aus und tritt speziell auch für die höheren Postbeamten ein.

Abg. Dr. Oertel (fonf.): Wir erkennen die Tüchtig- leit unserer Postbeamten und auch ihres obersten ChesS vollkommen an. Die dreihundert Mark Zulage für die Oberpostassistenten müssen endlich gewährt werden. Wir werden die nötigen Mittel bewilligen. Die vorgeschlagene Jungge feile n sie u e r ist mir sympathisch, ich hoffe auch dem Staatssekretär. (Zuruf: Er ist ja selbst Jung, geselle!) Trotzdem! Die 18 000 Postgehilfinnen sind mit schuld daran, wenn soviel Unterbeamte keine eigene Familie gründen können, weil ihnen diese Stellen weg. genommen werden. Wir sind vorläufig formell mit der bestehenden Organisation einverstanden. Fehler hät- ten aber beseitigt werden müssen. Man spricht immer von der Unzufriedenheit. ES gibt eine grundsätzliche und eine begründete Unzufriedenheit. (Zuruf: Die Agrarier sind grundsätzlich unzufrieden!) Diese grundsätzliche Un- zufriedenheit ist daS Gemeingut aller Menschen. Wo wäre die äußerste Linke ohne diese hingekommen? Sach- lich sind wir mit der Denkschrift einverstan. b en. Wir werden die berechtigten und begründeten Wünsche der Postbeamten zu erfüllen suchen, soweit sie irgend mit den Zwecken der Verwaltung und den Gesamt- interessen vereinbar sind. (Beifall rechts.)

Abg. Hubrich (Pp.): Die Regierung ist schuld da- ran, wenn wir unsere Wünsche hier immer und immer wieder Vorbringen, weil sie sich um die Anregungen deS Reichstages nicht kümmert. Wir werden mit unse­ren Beschwerden nicht aufhören, bis den Beamten ge- Holsen wird. Unter den Postbeamten herrscht Unruhe und Unzufriedenheit. Die Denkschrift wird den Wünschen der unteren und mittleren Beamten in keiner Weise gerecht. Das große Heer der Assistenten erhebt schärfsten Widerspruch gegen die vorgesehenen Aenderun- gen. Die Erbitterung und Erregung bei Jung und Alt ist so groß wie in keiner anderen Beamtenklasse. Den Assistenten werden immer wichtigere vnd schwierigere Aufgaben aufgebürdet, ohne daß ihnen dafür ein Ent­gelt an Gehalt, Rang oder Titel gewährt wird. In bet Anerkennung der Bedeutung der Postbeamten für unser Kulsiir- und Wirtschaftsleben sind sich alle Parteien einig. Die Regierung sollte nun aber auch endlich den Wün­schen deS Reichstages auf bieferit Gebiete nachkommen. (Beifall.)

Avg. Frhr. d. Gamp (Rp.): Den Reichstag trifft eine schwere Schuld. Gr hat die Stellenzulagen abge« schafft und überall gleiche Gehälter eingeführt. Da­durch werden nun viele Beamte in teuren Gegenden stark benachteiligt. Die Zwischenstufe der Assistenten ist kei- neswegk durch die Eigenart des PostdiensteS bedingt. Ein falscher Weg scheint es mir auch zu fein, eine be« sondere Karriere für die Postaffessoren zu eröffnen. Den Militäranwärtern gibt die Denkschrift Steine statt Brot. Der Reichstag muß durch die Tat beweisen, daß er die freudlosen Tage der Postassistenten erleuchten will.

Staatssekretär Brätle: Ich danke den Rednern, die den Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Auf die einzelnen An­regungen werde ich in der Budgetkommission eingehen. Ich muß aber dem entgegentreten, wenn der Abg. Beck gesagt hat, daß Mißstände in der Beförderung obwalten, durch die die Beamten in ihren Rechten geschädigt wer- den. Der Staatssekretär stellt fest, daß die Besolde- rung der Assistenten durchaus günstig ist. Die Kritik des Abg. Hubrich, der behauptete, daß Me­thode darin läge, die Beamten mit weniger Bildung auS- gestattet darzustellen, als sie wirklich wären, weise ich als ganz unzuläftig zurück. Was in der Denkschrift steht, entspricht voll der Wahrheit. Der Staatssekretär stellt dann fest, datz auch die Verbandszeitung der Post­beamten in ihren Wünschen durchaus gewechselt habe. Bei Organisationsänderungen muß man mit Vorsicht vorgehen. Man darf solche Reformen nicht mit Rück­sicht auf Wünsche des Augenblicks vornehmen. Der Chef der Verwaltung ist verpflichtet, etwas, waS er für falsch hält, offen zu bekämpfen, ohne Rücksicht darauf, ob die Beamten es für richtig halten ober nicht. (Seif, rechts.)

Abg. Werner-Gießen (wirtsch. Vgg.): Die Denkschrift hat viel Mißstimmung hervorgerufen. Die Frauen brän- gen die Militäranwärter zurück. Die riesenhaften Hebet- schlisse der Post werden nur dadurch erzielt, datz auS den Beamten alle Kraft herausgeholt wird. Darunter leidet die Arbeitsfreudigkeit der Beamten.

Abg. Hubrich (Vp.): Der Staatssekretär hat meine Kritik als unzulässig bezeichnet. Mit allem Nachdruck muß ich betonen, daß es nicht Sache des Staatssekretärs des Reichspostamt ist, zu entscheiden, ob die Aeußerung eines Abgeordneten zulässig ist oder nicht. (Zustim- mung links.) Der Präsident hat auch keinen Anlaß ge­nommen, die betreffende Aeußerung zu beanstanden. (Beifall links.)

Staatssekretär ftrSffe: Ich muß nach wie vor al» un- zulässig bezeichnen, wenn erklärt wird, die Verwaltung bringe in der Denkschrift mit Wonne und Behagen zum Ausdruck, wie gering die Vsrdildung der Itnterbeamten gewesen ist. (Große anhaltende Unruhe links, in der dir weiteren Worte des Staatssekretärs verloren geben.)

Präsident Dr. Kämpf: Der amtierende Vizepräsident Dove hat den Ausdruck deS Abg. Hubrich für zulässig erachtet und ist nicht eingeschritten. Ich mutz diesen Standpunkt als vollständig begründet anerkennen. (Lebh. Beifall links.)

Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Werner-HerS. selb (Refp.) und Windeck (Lothr.) geht die Denkschrift an bie Dudgetkommisssion.

Die Novelle zum Handelsgesetzbuch. Konkurrenzklausel.

Die Novelle bringt über die Konkurrenzklausel eine Erleichterung zu gunsten der Handlungsgehilfen, indem sie den Grundsatz der bezahlten Karenz einführt. Der Handlungsgehilfe bat für die Zeit, in der er bei keinem and.-ren Unternehmer Stellung nehmen darf, von dem bisherigen Prinzipal Gehalt zu verlangen. Die Höchst­dauer der Karenzzeit ist auf drei Jahre festgesetzt. Die Vorlage ist mit Absicht auf die Handlungsgehilfen be­schränkt und nicht auf- die gleichartigen Wünsche der tech­nischen Angestellten, weil man die Vorlage erst erproben will.

Staatssekretär Dr. LiSco empfiehlt den Entwurf zur Annahme. Wenn die Vorlage Gesetz wird, wird die Anwendung der Konkurrenzklaiisel in der stärksten Weise reduziert werden. Die Regierungen haben den bringen- Den Wunsch, daß der Reichstag im Sinne eine» gerechten Ausgleiches der verschiedenen Interessen tätig ist.

Samstag: Weiterberatung, Verfahren gegen Jugend­liche.

_>* Sie will sich entschulsigeu UNÄ mutz sich beschuldigen!

„Echt jesuitisch, was?'' So urteilte ein liberaler Bekannter über die Erklärung des Staatssekretärs Delbrück in Sachen des Jesuitengesetzes Ich er­widerte: Was Sie sich unter „jesuitisch/ denken, ist Ihre Sache. Aber wenn der Staatssekretär bei wirt­lichen Jesuiten die Denk- und Redekunst gelernt hätte, dann hätte er dem Reichskanzler crflärt: So geht das nicht! Mit solchen sadenscheinigen Redcwen- dnngen machen wir die Sache nur noch fauler.

In der Tat mußte die Regierung in ihrer krampf­haft gewundenen Erklärung z u g e st e h e n, daß bexf famose BundesratSbefchluß vom 28. Nov. d. Js. wirklich das herbeigeführt hat, was der Reichskanz­ler am 4. Dezember förmlich und feierlich bestritten hat, nämlich eine Verschärfung der Jesuiten­verfolgung.

»Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß die Entscheidung über den vorliegenden Fall (Verbot der Rede deS P. EohauSz) als eine gewisse Verschärfung gewirkt hat."

Die Verlegenheit guckt aus allen Falten dieses ge­künstelten Satzes.

„Jedoch" — so wird zur Beschwichtigung hinzu- gefügt — „eine solche Verschä.sung kann nur in einzelnen Fällen eintreten". Wenn ein un­schuldig Verurteilter sich Über seine Richter beklagt, so wird man ihm künftig antworten: Der Justizmord kommt nur in einzelnen Fällen vor. — Wer im ein­zelnen Falle Unrecht erleid-t, der muß das als Opfer der ministeriellen Weisheft geduldig hinnehmen. Der Reichskanzler sieht über solche „einzelnen Fälle" ge­lassen hinweg und versichert nach wie vor, es sei keine Verschärfung bezweckt und beabsichtigt gewesen.

Als „einzelner Fall" lag hier das Pforzhei­mer Verbot vo^ Nun schwebt aber daneben noch die Anfrage über das Verbot der Freiburger religiös-wissenschaftlichen Vorträge. Das ist kein Einzelfall, den man auf die Schultern der bübischen Behörde schieben kann, sondern die dor­tige Regierung, welche diese Vorträge bisher zuge­lassen hatte, war durch den BundesratSbe- schlutz gezwnngen, die Fortsetzung zu verbieten; denn der Beschluß untersagt ausdrücklich Vorträge, die das religiöse Gebiet berühren. DaS war und ist ein allgemeines Verbot, eine allgemeine Ver­schärfung.

Es kommt hinzu, daß man früher nur die prie­sterliche Tätigkeit verboten hatte, jetzt aber jede religiöse Tätigkeit gegenüber andern. Wieder eine allgemeine Verschärfung von weitest- tragenber Bedeutung. Die Ausrede mit den einzel­nen Fällen ist also ganz hohl und unhaltbar.

Der Reichskanzler hat mit seiner Erklärung von der Nichtverschärsung Fiasko gemacht, ließet die auf« klärenden Zwischenfälle vom Dezember soll uns nun die Zukunftsmusik des Staatssekretärs hinweg­helfen. Bei nen Bundesregierungen, so versichert er, bestehe Einigkeit, und die rechtfertige die Erwartung, daß auch künftig die Handhabung der Vorschriften ruhig und zurückhaltend sein werde. — Ob bisher schon die Ruhe und Zurückhaltung „allgemein üblich" gewesen, wollen wir dahin gestellt fein lassen. Fortan ist die Ruhe und Zurückhaltung vielfach u n m ö g- Iich, denn der BundeSratsbeschluß forb ert ja, wie soeben erwähnt, den Ausschluß von Vort-ägen, die da? religiöse Gebiet auch nur berühren, sowie jeder privaten religiösen Einwirkung.

Obendrein enthält bie Erklärung des Staatssekre­tärs das bedeutsame Eingeständnis, daß auch nach dem famosen Bundes-atsbeschluß keine Rechtsgleichheit und keine Rechtssicher­heit zu erreichen ist.

Die badische Regierung nahm an, daß bei dem Vortrage: „Wahrheft über den Jesuitenorden" das religiöse Gebiet berührt toerben müsse, also ber Vor- fag verboten werben müsse. Die Reichsregierung sagt nun, bie Entscheidung darüber, ob diese Annahme gutreffe, stehe nicht dem Reichskanzler, sondern nur den Landesbehörden zu. Also jede,einzelne Landesbehörde kann nach ihrem Geschmack die Hand­habung des Gesetzes verschärfen, ohne , daß ReichSregierunq oder BundeSrat eingreifen Wenn freilich die bayerische Regierung eine Milderung verflicht dann weiß man schon einzugreifen!

Also keine Rechtsgleichheit im Reich und erst recht keine Rechtssicherheit! Der Staatssekretär meint, das müsse so fein und bleiben. Aber wir leben doch an» geblich in einem Rechts st aate.

Der unglückselige Bundesratsbeschluß nnb die unglückselige" Verteidigungsrede machen bie Un- Haltbarkeit dieses Verfolgungsgesetzes allen un­befangenen Kulturmenschen klar.

*

Von unserem Berliner -s-Mitarbeiter wird uns geschrieben:

Ein Gesetz der Willkür ist nach ber am Freitag abgegebenen Erklärung des Staatssekretärs des Innern bas Jesuitengesetz. Als bet Zentrums- abgeordnete Fehrenbach vor etwa 4 Wochen an den Reichskanzler die Frage richtete, ob das Vortrags­verbot für den Jesuiten pater Cohansz in Stuttgart mit dem Bundesratsbeschluß vom 28. November v. I. und den Erklärungen des Reichskanzlers und des Staatssekretärs des Reichsjustizamts im Einklang uänbe, ließ der Reichskanzler erwidern, er wisse von dem Vorfall nur aus den Zeitungen und müsse Jn- iormationen von der badischen Viegierung einholen. $>ie Antwort, die er jetzt durch seinen Staatssekretär auf den Pforzheimer Fall geben ließ, hätte er auch damals schon geben können," sie beweist nur b e Ver­legenheit, in welche ber Reichskanzler durch das Vor­gehen der badischen Regierung versetzt worden ist. Wenn bie Regierung in vier Wochen keine gescheitere Antwort zustande gebracht bat, und heute im schroffen Gegensatz zu ihren Versicherungen, ber BondeStar verschärfe in keiner Weise bie bisherige Praxis, zu­geben mu* baß die Verfügung der badischen?■<

ßterung tatsächlich eine Verschärfung in sich schließt, und sich den einzelnen Landesregierungen gegenüber hierin machtlos bekennt, so stempelt sie das Jetuiten- gcsetz zu einem Gesetz ber Willkür und straft ihre vor einem Monat gesprochenen Worte Lügen. Die Aufnahme ber Erklärung deS Staatssekretärs im Retchktage ließ deutlich erkennen, baß bie Unhaltbar» teit deS Jesuitengesetzes auf allen Seiten empiunbcn wird. Un* können die Eiertänze bet Regierung recht fein, zumal wenn sie so unbcholien ausgesüM werben, wie am sitzten Freitag. Tann wirb da* deutsche Volk in feiner Gesamtheit w nigstens um so schneller und gründlicher zur Einsicht gelangen, oaß bas Jesuitengesetz samt dem Bunbesraisbeschluß em Unbiug und ein Unrecht ist, bas nicht schnell genug aus der Gesetzsammlung des deutschen Reiches ausgemerzt werden kann.

Deutscher Reich.

rF Dir Arbeiten des Reichstages. Ter Senioren­konvent trat gestern zusammen, um einen vorläufigen Arbeitsplan für den Reichstag bis zu den am 14. März beginnenden Osterferien festzusetzen. Sitzungs- srei sollen ber 18., 20. und 27. Januar, ber 3. unb 4. Februar, sowie ber 22. und 24. Februar bleiben, Sonach stehen dem Reichstag für feine Arbeiten im Ganzen 47 Arbeitstage zur Verfügung. Davon sind 39 Tage für bie zweite Lesung und 3 Tage für bie 3. Lesung deS Etats vorgenommen, 5 Tage bleiben für Unvorhergesehenes. Für bie zweite EtatsberatunA ist eodäufig ein Plan ausgestellt, ber für den Etat be$ Innern 10 Tage, für den Milstäre at 71/» Tag, für den Marineetat 31/» Tag, für bie Etats bet Schutzgebiete und be? Kolonialamts 3*/a Tag, für ben Postetest ebenfalls 31/» Tag vorgesehen sind. Für den Etat bei Reichskanzlers unb beS Auswärtigen Amts sind 3 Tage berechnet, für ben («ustnetat 2 Tage, für bie Etats des Reichsschatzamts bet Zölle usw. unb ber ReichSeifenbahnen je anderst alb Tag, für ben Etat deS Reichseisenbahnamts 1 Tag unb für ben Etat bei Reichstags 1I* Tag. Rach bet zweiten Lesung beS Etais des Innern soll ein EchwerinStag etngefdjoben werden. Auf die Tages­ordnung del Schwerinstages wirb> bet' ber erste SchwerinSiag bet FraktionSstätke nach ber Sozial- bemofratie gehört, ein sozialdemokratischer Initiativ­antrag gesetzt werben. Der zweite Schwerinstag, bei voraussichtlich für ben Jesuitenantrag des Zentrums zur Verfügung stehen würde, ist noch nicht festgesetzt, AuS dem Reichstag. Eine »kleine Anfrage" bloS und doch eine große Aktion, deren Bedeutsam­keit schon äußerlich in die Erscheinung tritt: In un- gewöhnlich großer Zahl sind schon bei Eiöffnung ber Sitzung bie Reichsvoten im Saale erschienen unb namentlich daS Zentrum ist nahezu vollzählig vev treten, und statt der allgememen Unruhe und Unaufi merftamkeit, bie sonst ben Beginn der Beratung bi( Signatur zu verleihen pflegt, herrscht eine erwartungs. volle, fast feierliche Ruhe. Unter lautloser Stillt verliest der Abg. Fehrenbach (Zenit.) seine Anfrage, durch die er vom Reichskanzler Auskunft darüber verlangt, ob er ber Meinung ist, daß das von ber badischen Regierung erlassene Verbot eines Vortrags beS P. EshauSz über bas Thema: „Die Wahrheit aber ben Jesuitenorden* mit beth bekannten Bundes- ratsbeschluß vom 28. November 1912 vereinbar fei. Sogleich erhebt sich Staatssetretar Delbrück, um namens des Reichskanzlers die Anfrage zu beant­worten. Was fonst auch nur bei hochpolitischen Aktionen zu geschehen pflegt, tritt hier ein: er ver­liest bie Antwort, bie et schriftlich ausgear­beitet milgebracht hat, Wort für Wort. Er hat sich also seine Antwort anscheinenb reiflich überlegt unb er hat auch reichlich Zeit dazu gehabt, denn es ist ja schon mehr als vier Wochen her, daß er an­läßlich eines ähnlichen Vorganges in Freiburg — ber augenblicklich zur Debatte stehende spielte sich bekannt­lich in Pforzheim ab — eine ähnliche Anfrage beant­worten sollte unb sich damals auf bie Erklärung zurückzog, bet Reichskanzler habe von ber Sache erst in ber Zeitung gelesen unb müsse zunächst bie nötigen Informationen einholen. Dem Fall Psorzheim, ber bamalS eben bekannt geworben war, und ben der Abg. Fehrenbach schon damals in Form einet Er­gänzung zu seiner Anfrage zur Sprache bringen wollte, ging er mit freundwilliger Unterstützung des Ptästventen Äaempf, ber diese .Ergänzung" nicht für »zulässig* erklärte, aus dem Wege. Heule kann et nicht mehr ausweichen, unb so redet er denn, ober vielmehr, er liest. Aber was er redet und liest, sieht einem Ausweichen, das heißt, einem Heruinbrehen um ben eigentlichen Kern bet Sache, verzweifelt ähn­lich. Die weiteren Derhanblungcn bet gestrigen Sitzung traten dieser hochbedeutsamen Aktion gegen­über völlig in den Hintergunb. Man unterhielt sich eingehend über die Denkschrift über bie Beamten­organisation der Reichspost- und Telegraphenver­waltung, unb unter anderem hielt hierbei ber Abg. Dr. Kuckhoff (Ztr.) eine kenntnisreiche Rebe, der einet bet späteren Redner, der Abg. Dr. Oertel (tont), bas Zeugnis ausstellle, baß sie sehr inleteffant und für ihn (Redner) auch belehrfam gewesen fei. In einem Schlußwort sagte ber Staatssekretär wohl­wollende Erwägungen aller in ber Debatte vor- gebnebten Wünfche unb Forderungen, speziell ur Interesse der Beamien zu.

)( Tas Flugwesen im preußischen Etat. Jrn neuen preußischen Kultusclat sind 107 000 Mark ausgeworfen, die zur Herstellung einer Einrichtung zur Untersuchung von Flugzeugmotoren an der Tech­nischen Hochschule Berlin bienen sollen. Für wissen­schaftliche Erforschung ber Flugzeugmotoreu wirb beabsichtigt, in Tegel in ber Nähe des 1912 eingerich­teten Laboratoriums für Flugwesen eine Einrichtung zu schaffen, durch bie eine den natürlichen Verhält­nissen möglichst ongepaßie Untersuchung ber Flug- zeugmoloren ermöglicht wird. Zu dem Zwecke soll ein D r e b f t a it eiebau't werden, an besten Armen bas hnnitnnbiae Fiu-irei^ aufaebänat wirb. Weiter