Der Gras von Tarent.
12] Roman in 3 Bänden von F. Steinkirchner.
Der Schläfer erwachte nicht vor dielen Stunden. Als er die Äugen aufschlug, da fühlte er sich gekräftigt. Di- Sonne, deren erste Strahlen ihn am Morgen begrüß». als er der Stätte des Todes entfloh, ging eben als ein dunkelrot glühender Ball unter, wert draußen im Meere. Die Vögel schwiegen und gingen zu Veste; bil Wild kam an den Rand deS Waldes, luat" vorsichtig rundum Und trank am Bache; und Blwmr schloßen die Kelche; die Insekten kro-h-« unter da» schütz-nde Laub; die trockenen Gräser Fi Grunde und lechzten nach dem Taue der Nacht; v- der Erde zirpte die unermiidliche Grille; das Meer lag wie eine ungeheure Fläche fluffigen, im Schri-e Glut leuchtenden Metalls; unten am Hafen leuchteten die Wachtfeuer auf, den Schiffen in der Nacht den Weg weisend; im Ge- mauer der Türme und Ruinen erwachten die Eulen und rüsteten zum Ausflug; dar Johanniswürmchen glükte durch die Luft; dunkler und dunkler wurde der Horizont und von weiten Fernen zuckte Wetterleuchten. _ ,
, Dann schritt er rüstig au? und näherte sich der Richtung, wo.die Burg seiner Väter stand, in der er > viel Glück und Seelenruhe genoßen. Eine un- sichtbare Gewalt trieb ihn vorwärts. Der von den Teiten Erstandene umschlich nach kurzer Zeit sein eigenes HauS wie ein Räuber der Nacht.
5.
Ich habe ihn nie geliebt!
Der Torwächter der Billa saß in seinem kleinen Raume im Lehnstuhle, der Kopf war dem alten Manne herabgesunken zur Brust, er war eingeschla- fen Er träumte von seinem jungen Herrn, den er gestern gewarnt, sich nicht der Gefahr auszusetzen, der ihm lachend und sorglos versprochen hatte, in einer Biertelstund- wieder zurück zu sein, aber niemals wieder gekommen war. Ter alte Dicnrr hatte
den Herrn aufwachsen sehen unter seinen Augen, er hatte ihn tausendmal auf seinen Knien geschaukelt, als er noch ein Kind gewesen; mit dem herangewachsenen Knaben hatte er gerudert auf dem Meere und ihm die Kunst des Schwimmens beigebracht; im Walde hatte er ihm gezeigt, das Wild zu stellen und zum Schüsse zu bringen, sein Auge hatte gewacht über ihn viele Jahre lang, wie das Auge des Vaters wacht über die Schritte des Sohnes; er liebte den jungen Herrn, als sei es sein eigenes Blut, und nun konnten seine alten Augen nicht mehr an seinem Anblicke sich ersreuen, denn er war tot.
Vom Fenster des PottierhäuSchenS weg, durch das er geschaut hatte, wandelte der Herr von Tarent auf den Platz. Er kannte hier Weg und Steg, hl® er in nächtlicher Stille um die Mauern schlich auf seinem eigenen Grunde.
Auf den schmalen Felsenpfaden, die sich um die alten Mauern schlangelten, war er bekannt wie kein Anderer. Sicher schritt sein Fuß im Dunkel der Nacht an Stellen dahin, wo tiefe Abgründe zum Meere gähnten und ein Fehltritt zum Verderben führte. An einer schadhaften Stelle, wo das Gemäuer zusammen gebrochen im Laufe der Jahr- zehnte, da stteg er hinüber und betrat die Gatten- gründe.
Klopfenden Herzens schlich er unter dem Dunkel der Bäume und Büsche der Burg zu. In den Mauern derselben war aller, was ihm lieb und teuer gewesen im Leben.
Näher und näher kam er der Stelle und mit sehnsüchtigen Blicken schaute et hinauf zur Terrasse, wo er um diese Stunde der Nacht hundett Male ge- seflen hatte mit ihr.--Da hatte er geküßt und
gekost und war glücklich gewesen, unaussprechlich glücklich. — — —
In diesem Augenblick trat bet Mond zwischen den Wolken hervor. Um nicht gesehen zu werden, trat der Graf Tarent unter den Schatten eines öle* anderbusches und blieb sichen.
Er, der zu den Toten gelegt worden war, sah beim Mondenick 'ne eine irrauenaestalt an der Seite
eines Mannes. Die weibliche Gestalt war feine Frau. Sie hatte ihren Arm in den seinen gelegt und ihr Kopf ruhte an der Schütter des Begleiters.
Die Beiden traten in einen kleinen Pavillon hn Garten, der mit Schlingpflanzen dicht umwachsen war.
Den Mann kannte er wohl. ES war Baron Ana- wle von Meneville, sein bester Freund. Sie waren unzertrennlich gewesen schon in den Tagen der Kindheit, hatten zusammen gespielt und alle kleinen Freude« und Leiden der Kindheit geteilt; stet- hatten sie die gleichen Neigungen; kemer bewahrte vor dem andern ein Geheimnis; beide waren sie ein Herz und eine Seele, und als sie reifer wurden, da besuchten sie dieselbe Hochschule und reisten hernach zusammen, um fremde Länder und Nationen kennen zu lernen.
Anatole von Meneville war nicht gesegnet mit Glücksgütern der Erde, wie der junge Graf von Tarent; sein väterliches Erbe war schmal und fast unzu- reichend, um standesgemäß ju leben. Graf Tarent wußte dar wohl und unaufgefordert hatte er dem Ge- noflen stets seine reichen Mittel zur Verfügung gestellt; der Baron hatte allezett von der Großmut des Freundes Gebrauch gemacht, als verstünde sich das ganz von selbst; die Beiden lebten wie Brüder, was der Eine besah, das hatte auch der Andere. Beide waren ein Herz und eine Seele.
Als sie zu Männern herangewachsen waren, kam eine Zeit der Entfremdung; jeder von ihnen hatte sein Herz weggegeben an ein junge? Mädchen, beide bewarben sich um die Gunst desselben, ohne daß sie sich eine Zeit hindurch ihrer Rwalerie gewahr wa- ren. Das Mädchen war eine KlosterpensionSrin und trug den Namen einer alten berühmten Familie: die Familie war aber verarmt und besah kaum die Mittel, um ihre Tochter standesgemäh zu kleiden: dann starben die Eltern und nachdem ein Jahr der Trauer verflossen war, reichte das Mädchen dem Grafen von Tarent die Hand am Attare und er führte die junge Frau in sein HauS.
Dar eS die Wahl deS Herzens gewesen, die de» reichen Bewerber genommen? Um diese Zeit er
Fuldaer Leitung
Freitag 10. Sanitär 1913.
2. vtutt.
Orud der $»j6aer Aktiendnraerei in Snibt
Jtz. Die Unfattvcrsichermrg nach den Bestimmungen der Reichsverjiche- rungsordnung.
VI. Tic Leistungen der Uusallversicherrrng.
Sind durch einen Betriebsunfall versicherte Personen verletzt oder getötet worden, so leistet die Peru gmossenschaft, weicher der betreffende Betrieb atme, hort, dem Verletzten, beziehungsweise dessen Hinterbliebenen eine Entschädigung.
Hat der Verunglückte eine Verletzung erlitten so sind vom Beginne der vierzehnten Woche nach bem Unfall zu gewähren
1. K r a n k c n b e h a n d l u n g; sie umsaßt ärzr- i liche Behandlung und Bersvrgung mit Arznei, ande- : ren Heilmitteln sowie mit den Hilssmitteln die er- ■ forderlich sind, um den Erfolg des Heilverfahrens zu sichern oder die Folgen der Verletzung zu erleichtern (Krücken, Stutzvorrrichmngen, Stelzfüße, künstliche Gliedmaßen, Bruchbänder und dergleichen),
2: eine Rente für die Taner der Erwerb». Unfähigkeit.
Tie Rente richtet sich in ihrer Höhe nach dem ; Grade der Erwe.bsunfähigkeit; sie beträgt, so lange ; der Verletzte infolge des Unfalls
1. völlig erwerbsunfähig ist, zwei Drittel des Jabresarbeitsverdienst.es kVollrent e),
2. teilweise erwerbsunfähig ist, den Teil der Voll- rente, der dem Maße der Einbuße an Erwerbsfähig- leit entspricht (Teilren 1 e).
Völlig erwerbsunfähig ist jemand erst dann, wenn die Unnlöglichkeil vorliegt, durch irgendwelche Tätigkeit auf dem ganzen Gebiete des Wirt- schaftSlebens Erwe'b zu finden. Die Unfähigkeit, in dem bisherigen Beruf weiter zu arbeiten, genügt nicht, sondern begründet höchstens eine Teilerwcrbs- unfähigkeit. Auch der Umstand, daß der Verunglückte tatsächlich keine Arbeit findet, gilt nicht als Erwerbsunfähigkeit. Solange der Verletzte jedoch infolge des Unfalles unverschuldet arbeitslos ist, rann die Genossenschaft auf Zeit die Teilrente bis zur Vollrente erhöhen.
Eine teilweise Erwerbsunfähigkeit ist überall da vorhanden, wo der Verletzte in der Möglichkeit beschränkt ist, die Art seiner Tätigkeit nach Belieben wählen zu können, zum Beispiel, wenn fortan schwere Arbeit vermieden werden muß.
Solange der Verletzte infolge des Unfalls so hilflos ist, z. B blind, daß er nicht ohne fremde Wartung und Pflege bestehen kann, ist die Rente entsprechend, jedoch höchstens bis zum vollen Jahresarbeitsverdienste, zu erhöhen.
Dar der Verletzte schon zur Zeit des Unfalls dauernd erwerbsunfähig, so ist nur Krankenbehandlung zu gewähren. Solange er infolge des Unfalles so hilflos ist, daß er nickt ohne fremde Wartung und Pflege bestehen kann, ist eine Rente bis zur Hälfte der Vollrente zu gewähren.
Bei der Gewerbe-Unfallversicherung wird die Rente nachdem Entgeltberechnet, den der Verletzte während des letzten Jahres im Betriebe bezogen hat kJahreSarbeitsverdienst). Zum Entgelt gehören neben Gehalt oder Lohn auch Gewinnanteile, Sack- und andere Bezüge ('freie Verpflegung, Wohnung, Neuerung. Trinkgelder. Rollgel- der u. a.), die der Versicherte, wenn auch nur gewohnheitsmäßig statt des Gehalts oder Lohnes ober neben ihm von dem Arbeitgeber ober einem Dritten erhält. Soweit der Jahresarbeitsverbienst 1800 Mk. — bisher 1500 Mk. — übersteigt, wird er nur mit einem Drittel angerechnet. Eine Erhöhung der Ren- ten wird dadurch herbeigeführt, daß in Zukunft ein Verdienst bis zu 1800 Mk. statt bisher 1500 Mk. voll angerechnet wird.
Als Jahresarbeitsverdienst gilt, wenn der Verletzte ein volles Jahr vor dem Unfall im Betriebe beschäftigt war. das Dreihunderifache deS durchschnittlichen Verdienstes für den vollen Arbeitstag. Hat beispielsweise ein Verletzter an 200 vollen und IOC halben Arbeitstagen 100Ö Mk. verdient, so berechnet sich der durchschnittliche Verdienst für den für den vollen Arbeitstag auf 4 Mk.
Ergibt die übliche Betriebsweife eine höhere oder niedrigere Zahl von Arbeitstagen, so wird mit dieser Zahl statt mit dreihundert vervielfältigt.
War der Verletzte noch kein volles Jahr vor dem Unfall im Betriebe beschäftigt, so wird der Jahresarbeitsverdienst in der Weise berechnet, daß die Zahl der Tage, an denen der Verletzte im Betriebe beschäftigt war, mit dem durchschnittlichen Verdienste für den vollen ArbestStag vervielfältigt wird. Zugezählt wird für die übrigen betriebsüblichen Arbeits-
müssen die Krankenkassen bei allen durch einen Betriebsunfall herbeigesührteu Erkrankungen binnen drei Tagen der in Frage kommenden Bern fsgenossen schäft Anzeige machen von allen Fällen, in denen genügender Anhalt dafür vor- liegt, daß die Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls über die dreizehnte Woche hinaus beschränkt sein wird; ist der Erkrankte nach Mlauj von drei Wochen nach dem Unfall noch nicht wieder ycrgestellt, so ist die Anzeige längstens bis zum Ende der vierten Woche zu erstatten.
Hat der Verletzte einen eigenen Haushalt ober ist er Mitglied des Haushalts seiner Familie, so bedarf es seiner Zustimmung.
Bei einem Minderjährigen über sechzehn Jahre genügt seine Zustimmung.
Der Zustimmung bedarf eS nicht, wenn
1. die Art der Verletzung eine Behandlung oder Pflege verlangt, die in der Familie des Verletzten nicht möglich ist,
2. die Krankheit ansteckend ist,
8. der Verletzte wiederholt den Anordnungen de§ behandelnden Arztes zuwideraebandelt hat,
4. der Zustand oder das Verhalten des Verletzten eine fortgesetzte Beobachtung erfordert.
In den Fällen des Abf. 4 Nr. 1, 2, 4 soll die Genossenschaft möglichst Heilanstaltspflege gewähren.
Gewährt di- Genossenschaft die H e i l a n st alt s- pflege nach den ersten dreizehn Wochen oder wegen Wegfalls des Krankengeldes schon vorher, so ist den Angehörigen des Verletzten eine Rente zu gewahren, soweit sie ihnen bei seinem Tode zustehen würde (Angehörigcnrente). Dieser Anspruch steht auch her Ehefrau zu, deren Ehe mit dem Verletzten erst nach dem Unfall geschlossen worden ist.
Die Genossenschaft kann mit Zustimmung des Verl-tzten Hilfe und Wartung durch Krankenpfleger, Krankenschwestern oder andere Pfleger (HauSPflege) namentlich auch dann gewähren, wenn die Aufnahme deS Verletzten in eine Heilanstalt geboten, aber nicht ausführbar ist, oder ein wichtiger Grund vorliegt, den Verletzten tn seinem Haushalt ober in seiner Familie zu belasten.
Die Berufsgenossenschaft kann jeberzeit ein Hefl- verfahren emireten lasten, wenn zu erwarten ist, daß es bie Erwerbsfähigkeit des Unfallrentners er. ^Hat bet Verletzte eine Anordnung, die daS Heilverfahren betrifft, ohne gesetzlichen oder sonst triftigen Grund nicht befolgt, und wird dadurch ferne Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflußt, so kann ihm der Schadenersatz auf Zeit ganz oder tetjtoetie versagt werden, wenn er aus diese Folge hmge- wiesen worden ist.
(Schluß folgt.)
totales.
Fulda, 10. Januar 1913.
(») Die Ausschreitungen In bet ReujahrSnacht, wo- rüber wir in Nr. 2 berichteten, und an denen sich neben einer großen Anzahl Zivilpersonen auch einige Chargierte deS hiesigen ArtillerieregimentS beteiligten, haben den Gegenstand eingehender Untersuchung durch die Behörden gebildet. Di« Un'ersuchung hat nun, wie wir erfahren, zweifelsfrei ftstgestellt, daß am FriedrichSdenkmal, am Bahnhof und auf dem FriedrickSmarkt unter dem Einfluß deS Alkohol« grobe Verstöße gegen die öffentliche Ordnung vor- gekommen sind. Keiner der Beteiligten hat jedoch Sitten und Gebräuche der katholischen Kirche ver« spottet, wenn eS auch keineSwegeS entschuldigt wird, daß auf dem FriedrichSmarN in unmittelbarer Nähe eines Gotteshauses eine ausgelassene Menge einen Gastenhauer brüllte, und beim Krächzen zweier Violinen in tollem Tanze nmherwirdelt». Angehörige deS Artillerie-Regiments, da» feit feinem mehr denn zehnjährigen Bestehen seinen Standort in Fulda hat, haben in dieser Beziehung noch niemals Anlaß zu Beschwerden gegeben, unb wir dürfen hoffen, daß der vorliegende bedauerlich« Fall, wo Chargiert« des hiesigen Regiments sich nicht wie anständige Soldaten aufführten, eine Wiederholung nicht findet. Das Regimentskommando hat jederzeit grwiflenhast da- rüber gewacht, daß da» gute Verhältnis, wie eS in Fulva zwischen Garnison und Bürgerschaft besteht, in keiner Weise eine Trübung erfahre. ES nahm denn auch sofort Veranlassung, dt« Mitschuldigen an den Ausschreitungen in der ReujahrSnacht zur Rechenschaft z,u ziehen, und die verdient« Strafe wird nicht auSbletben.
4- Der kathol. Kirchenbauverein Fulda war gestern nachmittag zu seiner ordentlichen Generalver-
tage deS JahreS der durchschnittliche Verdienst, den während dieser Zeit Versicherte der gleichen Art und Erwerbsfähigkrit im Betriebe ober in einem benachbarten Betriebe gleicher Art für den vollen Arbeitstag bezogen haben.
Bei der l a n d w i r t f ch a f t li ch e n II n f ä 1I- dersicherung gelten bei Berechnung der Rente von Vetricbsbramten und Facharbeitern (Müller, Brenner, Brauer, Ziegler, Stellmacher, Sattler, Mühlenbauer, Zeugschmiede. Schmiede, Schloster, Kupferschmiede, Maschinenführer, Heizer, Maurer, Zimmerleute, Tischler n. a.) für den Jahresarbeitsverdienst die vorerwähnten Bestimmungen für die Gewerbe-Unfallversicherung.
Für gewöhnliche land- und forstwirtschaftliche i Arbeiter richtet sich die Rente nach dem JahreSar- ! beittoerbienfte, den land- unb forstwirtschaftliche Arbeiter zur Zeit des Unfalls durch landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche unb andere Erwerbstaigkeit am BefchästigungSorte durchfchnittlich erzielen.
Den durchschnittlichen Jabresarbeitsverbienst in ber Land- unb Forstwirtschaft setzt das Oberversiche- nmgSamt nach Anhoren ber Bersicheningsämter fest, unb 'war getrennt für Männer unb Frauen, für i Versicherte unter sechzehn Jahren, für folche von ftch- ! ;chn bis eimmbzwansig Jahren und für die. welche über einundzwanzig Jahre alt sind. Die Versicherten unter sechzehn Jahren (Jugendliche) können nock in junge Leute und Kinder geschieben werden. Auch nach Land- und Forstwirtschaft kann getrennt werden.
DaS DersichernnaSamt hort vor Abgabe seines Gutachtens die hauptsächlich in ber Lanbwirtschast be- fchafii-tten Versicherungsvertreter.
' Bei ber londwirtsckastlicken Unfallversicherung und der See-Unfallverficherung richtet, sich bje Rente für verletzte Jugendliche, die nach dem Ortslohn oder nach dem durchschnittlichen Jabresarbeitsverbienst berechnet wird, zunächst nach d-r Altersstufe auf der ste den Unfall erleiden, und ist bei Aufsteia'en in eine höhere Altersstufe entfpre- cherck zu erhöhen. ....
Tie Rente für Unternehmer sowie für andere im Betriebe BefckSsticste und Betriebsfremde richtet sich bei der landwirtschaftlichen Unfallversiche- rung nach dem burckfcknsttlichen Jahresarbeitsver- bienst für lanbwirtfchastlicke Arbeiter, Wer zur Zeit be? Unfalls für den Betriebssitz festgesetzt ist.
Für die ersten 13 Wo chen n a ch d em Unfall hat Verletzten, die auf Grund der Reichsver- sickerung gegen Krankheit versichert sind, die für sie in Bettackt kommende Krankenkasse mindestens bie Regelleistnngen an Krankenhilfe zu gewahren. Das Kranken gelb wird erhöht; es betragt vom Beginn der fünften Woche nach dem Unfall btS zum Ablauf der dreizeßüten Woche mindestens zwei Drittel des maßgebenden Grnndlohns. Dasselbe gilt für daS Hausgeld. Die Differenz zwischen diesen zwei Dritteln unb dem nichtigeren Krankengeld muß her Krankenkasse von dem Unternehmer ersetzt werden, in dessen Betrieb sich der Unfall ereignet hat. Ist ein Verletzter nicht auf Grund der Reichsversicherung gegen Krankheit versichert, so hat ihm bet Unternehmer, bei ber landwirtschaftlichen Un- glversichernng die Gemeinde, für die ersten 13 ochen Krankenhilft in demselben Umfange, als ob der Verletzte einer Krankenkasse angehören würde, zu gewähren. Eine Erhöhung des Krankengeldes vom Beginn der fünften Woche nach dem Unfall tritt bei der landwivtschaftlichen Unfallversicherung int Falle der Gewährung Wer Krankenhilfe durch die Gemeinde nicht ein. Für die Unternehmer ist eS wichtig, daß die Genossenschaft die Leistun- gen des Unternehmers ganz oder teilweise übernehmen kann. Er hat ihr insoweit Erfatz zu leisten, als der Verletzte von ihm Krankenhilfe beanspruchen könitte und die Genossenschaft dann nicht selbst ersatzpflichtig wäre. Dabei gelten als Ersatz sür Krankenpflege drei Achtel deS Grund- lohnS, nach welchem sich daS Krankengeld deS Berechtigten bestimmt. Dom Beginn der 14. Woche an liegt die Versorgung für den Verletzten den Se« rufSgenossenschaften allein ob, welche je- doch befugt sind, diese Fürsorge bis zur Beendigung deS Heilverfahrens den Krankenkassen gegen Erstat» ttrng der Kosten zu übertragen.
Die BerufSgenossenschasten sind darauf bedacht, den verletzten Arbeiter völlig wieder herHustellen und feine Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Zu diesem Zwecke können sie an Stelle von Krankenhehandlung und Rente freie Kur unb Verpflegung in einer.Heilanstalt (Heilanstaltspflege) gewähren und sind ferner befugt, auch schon während der ersten dreizehn ' Wochen bas Heilverfahren selbst zu übernehmen unb ■ den Krankenkassen abzunehmen. Zu diesem Zwecke
fammlung in der Harmonie zusammengetreten. Herr Weingroßhändler Joseph Schmitt begrüßte die Anwesenden unb erstattete bann Bericht über ben Stand des Vereins. Leider, so mußte der Referent konstatieren, haben wir im verflossenen Jahre nur einen kleinen Schritt vorwärts getan. Sowohl die Zahl der Mitglieder als auch die Beiträge haben nicht die gewünschte Höhe erreicht. Die Mehrzahl ber Fuldaer Bürger stehen dem Verein und seinen Bestrebungen noch fern und ein Bedürfnis für den Kirchenneubau scheint nicht allgemein anerkannt zu werden. Wenn man die Opferwilligkeit der Fuldaer Bevölkerung kenne, müsse man sich fragen, ob die Schuld nicht an einer mangelhaften Agitation fettens des Vereins liege. Aus dieser Erwägung heraus hat ber Vorstand beschlossen, im neuen Jahre eine umfassendere Werbearbeit zu veranstalten. Vor allem soll verstecht werden, durch zirkulierende Listen ein: größere Anzahl von Mitgliedern für den Verein zu gewinnen. Auch die kath. Vereine sollen um ihre Unterstützung ersucht werden. Ter Hochw. Herr Bischof selbst hat ein: Kirchenkollekte in Aussicht gestellt. Was den Kirchenbau selbst anbelangt, sind die beiden hie- siaen Architekten Adam und Mahr um Ausarbeitung von Skizzen unter Zugrundelegung folgender Richtlinien ersucht worden: Der Bau soll tn romanischem Stil gehalten werden, zumal eine Kirche in dieser Bauart in Fulda noch nicht bestehe unb man in diesem Baustil billiger zu bauen hosft. Von vornherein ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Kirche im Innern möglichst hell ist unb daß eine aroße Anzahl Sitzplätze angebracht werben kann. Es sind drei Altäre vorgesehen und die Plätze für weitere zwei Altäre sind zu reservieren. Vorgesehen ist außerdem wich eine Ze-ttralheizung lieber ber Sakristei ist ein Paramenteusaal geplant, der nott- aenfalls auch für bestimmte Sitzungen Verwendung finden tarnt. Die Gefamtkosten schätzt man aus etwa 250 000 Mark. Bei vollständiger Ausnutzung des Platzes, der jetzt von der Stabt erworben fei, würde eine Kirche in der Große der Stadtvfarr. kirche erstehen können. Im Anschluß daran erftattete ber Referent den Rechnunasberickt Die ^^rcm. nahmen betntaen tm verflossenen Jahr« 3784^. M, bas Gefamtvcrmöaen einschließlich Effekten ufw^ be- träat 24170.27 Mk., aegen da? Bonahr ein Mehr von etwa 0000 Mk. Nack Prüfung der Rechming-m dUrck die Herren Arnd unb Sckopf wurde dmi RecH- nunaSführer Entlastung erteilt. In der Diskussion wies Herr 2. Beigeordneter Arnd darauf mn, daß es an der nötigen Agitation fettens des Vereins wohl nickt gefehlt habe, er glaube melmrtt, M ote manaeflmste Beteiligung der Fuldaer Bevölkerung an der Sacke des Kirckenbauverems darauf juruct. zuführen fei, daß man in der Büraetickatt noch v el- fack die Meinnna habe, .eine neue Kircke fei nicht notwendig. Tiestm Vorurteil müsse entaegengear- hcit->t werden. Es fei immer wieder zu betonen, daß ez sich tn erster Linie um die Errichtung einer neuen Pfarrei, deren Notwendigkeit Wohl niemand in Zweifel ziehen könnte, handle. Herr .^ber- bfirgermeifter Dr. Antoni macht ^rVerfamm- luna die Mitteilung, daß unser Hochwurdwster H.rr Bifchof in der letzten Vorstandssitzung des Kirchen- hauvereins die Errichtung einer neuen Pfarre, alS ein dringendes Bedürfnis bezeichnet habe- Ebenso habe der Hochw. Derr in seiner Predigt am Feste der hl. Dreikönige von der Domkanrel berat) auf diese schreiende Notwendigkeit hmae- wiesen. Der Kirchenbanverein möge deshalb hei leinen demnächsttaen Provaganbaarheiten auf diese Tatsacken hinweisen. Wie sehr dem Hochw. H"rrn diese Angelegenheit am Herzen lieat, ergibt sich mich aus seinem Versprechen, für die Wohltäter de« Ki^ ckenneubaues am Altäre des hl. Sturmms mhrUch selbst eine hl. Messe lesen zu wollen. Werter will er demnächst bei Gelegenheit seiner Romrerie den heiligen Vater um Verleihung ernes MlasseS bitten. AuS den weiteren Verhandlungen ging hervor, daß man nicht gewillt ist. die Kirche mit großen Hvpotheken zu belasten. Man appelliert an den stets opftrfteubiaen Sinn der Fuldaer Burger- fckaft dem es bei gutem Willen nicht schwer fallen wird, die fehlenden Mittel für ein dringendes Bedürfnis baldigst zu beschaffen. Aus der Mitte der Versammlung heraus wurden noch einige Vorscklage gemacht, die da« Interesse für die Vstrreigruubimg wecken soll. (Herausgabe eines Tff'wkeitshericktS, Verbreitung von Karten mit dem Bilde des Entwurfs für die neue Kirche, Ausstellung der, Plane usw.) Denn, daß es sich um eine Dtinglichkeitssache handelt, dafür spricht nach ben Ausführungen deS Herrn Josevh Schmitt die Tatsache, daß die jetzt bestehenden Kirchen Fulda's schon existierten, als die Stadt nur erst 7—9000 Einwohner zählte, welche
eignete es sich, daß Anatole von Meneville dem Freunde nicht mehr in die Augen schauen konnte. Auch Graf Tarent metlte nun, daß der Freund sei« Nebenbuhler gewesen. Beide schwiegen und wenige Tage darauf, da die junge Gräfin eingezogen war tn daS Haus ihre- Gatten, da ging Meneville auf Reisen und Jahr und Tag verging, ehe er wiederkehrte.
Als er dann seine AntrittSvisitte machte, schien er auSgesöhnt mit den Verhältnissen unb bald trat zwischen den beiden Männern daS frühere Verhältnis wieder in Kraft. Die Freund« hatten sich schweigend umarmt und ohne einen Schatten des Mißtrauens Sihrte der Graf den Gefährten zu der jungen Frau.
uch diese verriet nicht mit einem Atemzuge die Geschehnisse vergangener Tage. Sie begrüßte den Baron als Gast ih-es Gatten; er kam den nächste Tag und den übernächsten unb halb verstaub es sich von selbst, baß er mit zum Sause gehöre. Von bergan, genen Tagen wurde zwischen ber Gräfin und ihm nie gesprochen im Beisein des Gatten: dieser bet* traute bollständig ohne Arg und Falsch, -lls die junge Fran den Mann ihrer Wahl mit dem ersten Kinde beschenkte, da hielt Anatole bon Meneville bett Stammhalter des gräflichen Haüfts über ben Tmtf- stein und vollkommen neidlos schien er sich an dem jungen Glücke des Freundes zu erfreuen.
Heute ereignete eS sich mm ersten Mgle, baß der Graf beim Anblicke des Jugendfreundes lick unnn. genehm berührt fühlte. Ein seltsame? Gefühl, da« er früher nie gekannt, kam üb’r ihn. Was hatte der stzrennb hier m hm, um diese späte Stunde tn dem Haust ber Trauer?
Graf Tarent war unwillkürlich unter den Baumen stehen geblieben, um nickt im Monbenscheme gefthen zu werden. Horch, das waren Worte, auS dem Pavillon kommend: .
„Anatole, ich gestehe, mir ist nicht wohl zu Mitte . . . Den Lebenden habe ich nie gefürchtet, aber nun den Totenl Gott, wie schnell daS alles gekommen ist, manchmal kann ich'? kaum fassen . . . Wenn er fetzt uns sehen konnte? Man fogt, den Verstorbenen bleibt nichts verborgen . .