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Zuldaer Leitung

Zrettag 5. Januar 1915.

etrteb anzuzergen, wenn Betriebe Beschäftigter getötet

Kleines Feuilleton

Sache.

ue.

Lokales.

Fulda, 3. Januar 1913.

§ Die NeujahrSuscht ist an einigen Stellen der Stadt doch nicht so ganz harmlos verlaufen. Nach, träglich werden zwei sehr häßliche Fälle von Aus- sckreitimgen bekannt, bei denen merkwürdigerweise Chargierte des hiesigen Feldürtillerieregiments die Hauptrolle spielten. Während zwei Schutzleute von angeheiterten Chargierten aufs gröblichste beschimpft wurden, spielte sich zwischen 3 und 4 Ubt morgens am Kaiser Friedrichdenkmal eine widerliche Szene ab, die hoffentlich nicht ungesühnt bleiben wird. Auch hier waren es wieder Chargierte, die des Guten all- zuviel getan hatten. Einer der Beteiligten bestieg das Postament des Denkmals und hielt vor zahl­reichen Zuhörern eine Rede, in der er Sitten und Gebräuche der katholischen Kirche in gröbster Weise verspottete. Um das Masi der Ungezogenheit voll zu machen, wurde das Denkmal von mehreren Militär, person-n noch beschmutzt. Unter Vorantritt eines Chargierten, der „blank" gezogenen hatte, bewegte sich dann der Zug znm Bahnhof.

8 Gebrüder Ebender. Im Fahndungsblatt vom 31. Dezember 1912 befinden sich aus einer Extiabei- läge vier verschiedene Ausnahmen des Zigeuners Wilhelm Ebender. — Nach einer Notiz in dem betr. Blatt ist die Belohnung auf die noch immer ver. gebens gesuchten Zigeuner Wilhelm und Hermann Ebender um weitere 2000 Mark erhöht, sodaß sie für diese beiden Mörder und Landstreicher nunmehr 4000 Mark beträgt.

§ Diebstähle. Aus einem Zimmer des dritten Stocks wurde einem Bäckermeister in der Kanalstraße

gewandten Hebelkraft sogar viel leichter als man denkt. Bei einiger Uebung genügen sogar drei Per­sonen znm Aufheben. Diese muffen dann mit beiden Zeigefingern arbeiten. Fällt freilich auch nur einer ans der Rolle oder aus dem Takte, fo mißglückt die

Der Betriebsunternehmer hat jeden Unfall in seinem Betrieb an zu zeigen, wenn durch den Unfall ein im Betriebe Beschäftigter getötet oder so verletzt ist, daß er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweife arbeitsunfähig wird, und zwar binnen drei Tagen, nachdem er ihn erfah­ren hat, schriftlich oder mündlich der O r t s p o l i z e t- b e h ö r d e des Unfallortes und der durch die Satzung bestimmten Stelle des Versichcrungsträgers (Genosx senschaftsvorstand, Sektionsvorstand). Nach Empfang der Unfallanzeige hat die Ortspolizeibehörde den Un­fall sobald als möglich zu u n t e r s u ch c n. An der Untersuchung können teilnehmen oder sich dabei ver-

Aus dem Nachbar gebiete.

—|| Soven-Stolzenberg, 2. Jan. 1918. Am New jahrsavend führte der unter Leitung des Herrn

— Der Apfel als Mittel gegen Trunksucht und übermäßiges Rauchen. Der englische Professor Stin- son weist neuerdings darauf hin, daß der tägliche Ge­nuß einiger Aepfel, welche Frucht ja als Hausdoktor hinreichend bekannt sei, nicht nur Physisch heilsame Wirkungen auSübe, sondern auch psychisch. Wer viel und regelmäßig Aepfel ißt, wird seine Gemütsstim- mring verbessern und alle unbehaglichen Empfindün- gen los werden — das ist das Resultat Hundertsacher Beobachtungen, die der berühmte Arzt in seiner Praxis gemacht hat. Er hat aber auch festgestellt, daß reichlicher Apfelgenah ein treffliches Mittel ge­gen die Trunksucht und gegen zu starkes Rauchen ist! Bringt man mit diesen schlimmen Neigungen behaf­tete Leiste, di- wie jeder selbst beobachtet haben wird, im allgemeinen jedem Obstgenuß abgeneigt zu sein pflegen, nur erst dahin, daß sie zum zweiten Früh­stück, vor und nach dem Mittagessen, nach dem Abend« effen usw. einen Äpfel verspeisen, so hat man schon fast gewonnenes Spiel. In dieser Beziehung soll der Apfel geradezu Wunder wirken. Die Leute fühlen bald selbst ein gewiffes frisches Empfinden, sie lassen vom Trinken und Rauchen mehr und mehr ab, um sich den Geschmack und die psychische Wirkung des Apfels nicht zu verderben. Beachte man also diesen kleinen Hinweis. Es wäre wahrlich ein Segen, wenn durch den Genuß von Aepfeln die sinnlose und zweck­lose, dabei kostsvielige Leidenschaft des übermäßigen Trinkens und'Rauchens eingeschränkt werden könnte.

8k-

— Die patriotischen Hasen. Ist Frankreichs Hauptstadt wird der Tod des Prinzregenten Luitpold von Bayern viel besprochen.. Man er­zählt sich au.s seinem Leben, die Presse bringt Anek--

am Abend des Neujahrstages von einem achtjährigen unerkannten Jungen eine Anzahl Spielsachen gestohlen. — En entlaffener Schlofferlehrling entwendete seinem Meister einen Bleiklumpen im Gewicht von 12 Pfund und versilberte ihn bei einem Al'bändler.

S- lieber die GcsimdheitSvcrhältmfse in Fulda gibt der heustge Standesamtsbericht einigen Aufschluß. Da. nach baden die sechs in der letzten Woche gestorbenen Personen ein Alter von zusammen 424 Jahren er- reicht, das heißt, es kommt auf jeden dieser Gestorbenen ein Alter von 70'/- Jahren. Zwei der an der Jabres- wende gestorbenen Personen waren über 60 Jahr- alt, eine über 70, eine über 80 und eine über 90 Jahre.

-i- Volksschullehrer-Witwen- und -Wais-ukasse. Der Bedarf dieser Kasse, einschließlich der Verwaltungs- kosten, beträgt für die drei Rechnungsjahre vom 1. April 1912 bis 81. März 1915 nach den auf­gestellten Wahrscheinlichkeitsberechnungen im Reg.» Bez. Kassel insgesamt 339288 M., so daß in jedem Jahre 113096 Mark aufzubringen sind. Die Ge­samtsumme des ruhegehaltsberechtigten Dienst- einkommenS der Lehrerstellen ist nach Abzug eines Betraaes von 1200 Mark für jede Lehr- stelle 4858000 Mark. Es entfallen somit aus ze 100 M. Diensteinkommen 2.50 M. Beitrag. Die jährlichen Beträge verteilen sich auf die einzelnen Kreise des Reg.-Bezirkes wie folgt (die erste ein- geklammerte Zahl gibt die Anzahl der Lehrstellen, die zweite die Gesamtsumme des Diensteinkommens dieser Lehrstellen an): Stadtkreis Kaffel 17 972,50 M. <318: 718900 TL): Landkreis Kaffel 6692,50 M. (135; 267 700 TL); Kr. Eschwege 6165 TL (139; 246600 TL); Kr. Frankenberg 2857,50 TL (78; 114300 TI.); Kr. Fritzlar 3865 TL ("1; 154600 Markt; Fulda-Städt 1745 TL (32; 69800 TL); Fulda-Land 4187.50 TL (90; 167 500 TL); Kreis Gelnhausen 5015 M. (128; 200600 TL); Kr. Gers- seid 2577,50 TL (65; 103100 TL); Hanau-Stadt 3320 TL (57; 132800 TL); Hanau-Land 7720 TL (154; 308800 TL); Kr. Hersfeld 5047.50 TL (122; 201900 TL); Kr. Hofgeismar 44J5 TL (101; 176200 TL); Kr. Homberg 3130 TL (67; 125200 Mark); Kr. Hünfeld 2665 M. <66; 106600 TL); Kr. Kirchhain 3107,50 TL (64; 124300 TL); Kreis Marburg 6817,50 TL (136: 272 700 TL); Kr. Mel- fimgen 4265 M. (96; 170600 TL); Kr. Rotenburg 4572,50 TL (108; 182900 TI.); Kr. Schaumburg 4782.50 TL (130; 191300 TL); Kr. Schlüchtern 3385 TL (83; 135400 TL); Kr. Schmalkalden 5437,50 Mark (126; 217 500 TL); Kr. Witzenhausen 4062,50 Mark (100; 162500 TL); Kr. Wolfhaaen 2925 TL (69; 117 000 TL); Kr. Ziegenhain 4730 TL (104; 189200 Mark).

O Die Weihnachtsfeier des Turn- und Fechtklubs sah vorgestern wieder ein überfülltes Haus. Herr Kauffmanu begrüßte namens des Vorstandes die zahlreich Erschienenen. Die herrschend« Fröhlichkeit wurde durch das ausgezeichnete Theaterspiel auf den Höhepunkt gebracht. Die Verwsung machte viele zu glücklichen Gewinnern; nicht selten wollte es der Zufall, daß Artikel und Gewinner nicht gut zu ein­ander vaßten.

♦ Die Zahl der Postgebäude ist nach dem neuesten i Archiv für Post und Telegraphie von 263 im Jahre 1875 auf 2992 im Jahre 1910 gestiegen. Während hiernach 1875 nur 6,4 v. H. der Postämter sich in eigens für Postzwecke errichteten Gebäuden befanden, war dies 1910 bereits bei 64,5 v. H. der Postämter der Fall. Die elektrische Beleuchtung war bis 1890 in 22 Post- und Telegraphengcbäuden eingeführt; 1910 waren 1330 solcher Gebäude damit ausgestattet.

a. Gedenk- deS Todes. Gestern abend starb auf einem Geschäftsgänge infolge eines Schlaganfalle? in der Lindenstraße Kaufmann Binder von hier. Der Verstorbene war ein Sohn des früheren Malers und Zeichenlehrers Binder.

O Der Fleischergesellenverein Brüderschaft veran­staltet am Sonnlag abend 7V» Uhr sein diesjähriges Winkervergnügen im kathol. Geiellenhause. Durch humo­ristische Vorträge, Theater und Konzert werden den Gälten einige genußreiche, gemütliche Stunden in Aussicht gestellt. Zum Schluß' wird sich ein Ball anschließen.

(!) Eisenbahnerfeft. Die hiesige Ortsgruppe des Eisen- b ahner-Berbandes, Sitz Berlin, feiert am Sonntag, den 5. Januar, abends 8 Uhr im großen Stadtsaale ihre KaisersgeburtZtagsfeier und chr Sttflunxsfest. Gleich- zeitig findet bie" Ehrung von zehn VereinsmitgUedern, welche auf eine 25jährige Dienstzeit zurückblicken, statt. Ein reichhaltiges Programm, bestehend in. Konzert, lebendem Bild, Darbietungen des Kraft- und Sportklubs „Germania", Theater und Tanz bieten den Besuchern reiche Abwechselung und Unterhaltung.

Amt Geisa und Umgebung.

= Geisa, 1. Ian. 1913. Am Dienstag morgen bewegte sich ein stattlicher Leichenzug, wie ihn Geisa selten sieht, znm Friedhof. „ Es galt der ehr­würdigen Schwester Paula Gärtner, die über 26 Jahre im hiesigen Heiliggeist-Hospital, davon 20 Jahre als Oberin, gewirkt hatte, das letzte Geleite zu geben. Vierrig Jahre hatte die Verstorbene im Ordcnsstande Gott und den leidenden Mitmenschen gedient in steter, fleißiger Arbeit und treuer Hin­gebung an ihren ernsten Berus. Die zahlreiche Be­teiligung vonseiten des kath Männervereins, der mit Fahne erschienen war und der Hingeschiedenen einen erhebenden Krabgesang widmete, die lange Reihe der Leidtragenden aus allen Schichten der Bevölkerung, sowie der gute Besuch des sich anschließenden Seelen­amtes bewiesen, wie hoch das Volk die Tätigkeit sei­ner Ordensschwestern einschätzt. Möge Gott seiner treuen Dienerin für ihre Entsagung aus Erden di« einigen Freuden des Himmels geben. R. i. p.

* Vacha, 3. Jan. 1913. Im Jahre 1912 wurden 29 Knaben und 35 Mädchen getauft. Beerdigt wur­den 29 Personen: 10 Kinder, 3 Ehefrauen, 3 Ehe­männer, 4 ledige und 6 verwitwetete Leute. Ferner sind drei Totgeburten zu verzeichnen.

* Stadtlengsseld, 2. Jan. 1913. In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde folgendes beschlossen: Die Gemeinde tritt von dem mit der Firma Görwitz und Ko. im August 1910 betr. Lie­ferung elektrischer Stromes abgeschlossenen Vertrag dieser Firma gegenüber, ferner der Frau Ida Adler, weiter dem Dr. Stauch und endlich den Gläubigern, welche Rechte aus diesem Vertrage her­leiten, zurück. Der Gemeindevorstand wird beauf­tragt, mit den in Frage kommenden Stellen, beson­ders mit Dr. Stauch, zwecks Abschlusses eines neuen Vertrages in Unterhandlung zu treten. — In Er­wägung, daß es wünschenswert ist, das P o st ge­lt ä n d e möglichst in der Mitte der Stadt zu haben.

~ Die Brautwahl am Weihnachtsfeste. Bei der (russischen Landbevölkerung herrscht vielfach noch heute :ein eigenartiger Weihnachtsbrauch, der auf biete -Jahrhunderte sich zurückführen läßt. Im Hause des Dorfältesten versammeln sich die heiratsfähigen Mäd- fchen des Dorfes mit ihren Eltern. Die Mädchen (setzen sich in eine Reihe und bedecken ihren Kopf mit ■einem Tuche. Nun werden die heiratsfähigen Bur­schen, einer nach dem anderen, hereingeführt, und jeder wählt sich anscheinend aufs Geradewohl eine Brant ans. Es ist aber wohl zu vermuten, daß jeder den Gegenstand feiner Wahl schon vorher genau kennt, und daß notigensalls die älteren anwesenden Leute dem Burschen einen Wink geben, damit er nicht irrtümlich eine andere als die wirkliche Herz- liebste erwischt. Der Bursche sagt im Bewußtsein des Ernstes der Wahlhandlung einen gereimten Spruch her, und die verschleierte Braut merkt an der Sprache sogleich, ob ihr „Richtiger" vor ihr steht. Sie zeigt sich natürlich außerordentlich überrascht und deutet die richtig gelungene Dahl als gutes Zeichen für die Zukunft. Zuletzt zieht jeder Bräuttgam mit seiner Braut nach deren Elternhaus, woselbst der Vater die Verlobungsringe ansteckt. Einige Tage darnach wird ermittelt, welche Brant nun zuerst heiraten wird. Man setzt sich dazu in einen Kreis, jede Braut legt etliche Getreidekörner vor sich auf die Erde, und holt einen Hahn herein, der nun die Korner in einer ihm beliebten Reihenfolge auffrißt. Entsprechend tiefer Reihenfolge finden dann die Hochzetten statt. Aber schließlich hält's damit natürlich jeder, wie er will, as

— Die Hand als Meßapparat. Wi- oft möchte tnan wissen, welches Maß irgendein Gegenstand oder eine kurze Wegstrecke usw. besitzt. Jedoch, wer hatte immer ein Metzermaß in der Tasche! Und doch hat jeder Mensch fortwährend zwar nicht ent Metermaß, aber doch einen recht genauen Metzapparat bei sich;

treten lassen

der Verletzte oder seine Hinterbliebenen,

Der Träger der Unfall- und der Krankenver­sicherung,

der Unternehmer,

das Versicherungsamt,

bei Unfällen in Betrieben, die der Gewerbeauf- sicht unterliegen, der staatliche Anffichtsbeamte.

Die Ortspolizeibehörde stellt den Sachverhalt fest; sie kann Ermittelungen jeder Art mit Ausschluß end­licher Vernehmungen anstellen.

Aus Antrag der Versicherungsträger oder des Be­rechtigten sollen Sachverständige zugezogen werden, die Kosten trägt der Antragsteller.

Durch die Untersuchung werden natnentltch sest- gestcllt Veranlassung, Zeit, Ort, Hergang und Art des Unsalls, Name der getöteten oder verletzten Per­son sowie Tag und Ort der Geburt, die Art der Ver­letzung, der Verbleib des Verletzten, die Hinterbliebenen des Getöteten und die Angehörigen des Verletzten, die eine Entschädigung nach beit Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung beanspruchen können, die Höhe von Unterstützungen und Renten, bte bei Ver­letzte aus ber Reichsvefficherung bezieht.

lieber bie Untersuchungsverhanbluugen tft eine Niederschrift auszuuehmen und, foball) bie Un­tersuchung abgeschlossen ist, von bet Ortspolizeibehdrde mit ben 'Berkmndlunaen bem Versicherung s- traget, b. h. bem Sektionsvorstand, wenn bte Be- tufsgenossensckaft in Sektionen eingeteilt ist, ober bem Genossenschaftsvorstand zu übersenden zur Fest­stellung der Nnsallentschädigung.

Die Feststellung ist zu beschleunigen. Halt der Versicherungsträger die Sache nicht für genügend anf- aeklärt, fo hat er weitere Ermittelungen anzustellen.

Ueber die Feststellung wird ein schriftlicher Bescheid erteilt.

Wird eine Entschädigung gewahrt, so muß ber Bescheid» ihre Höhe unb die Art ber Berechnung er- seh-m lasten. Bei Entschädigungen an Verletzte, benen eine Rente gewährt wirb, ist insbesonbere anzugeben, welcher Grab ber Erwerbsunfähigkeit angenommen wirb. Der Bescheid» ist zu begrünben.

Gegen bett Bescheid, kann binnen entern Monat nach seiner Zustellung E i n s P r u ch bei bem Versicherungsträger schriftlich erhoben werben. Ge- schicht solches nicht, so wirb ber Bescheid rechtskräftig.

das ist die eigene Hand! Man hat nur nötig, ein­mal daheim die einzelnen Maße seiner Hand bezw. seiner Finger festzustellen, sich die wenigen Matze zu merken und — dann ist man gewappnet für alle Gelegenheiten. Es genügt vollkommen, wenn matt die Länge seines Zeigefingers, die Spannweite zwi­schen Daumenspitze und Spitze des kleinen Fingers, die Breite der drei Mittelfinger, die Länge der Hand bis zur Handwurzel und die Breite der Hand im Gedächtnis behält. Für kleinste Matze, bis,zu 2 Zen­timeter, kann man die Breite des Zeigefingers am mittleren Knöchel benutzen, für große Maße aber die Länge des Unterarmes, des ganzen Armes bis zur Achselhöhle; ferner des ganzen Armes bis zur Mitte der Brust. Für Wegstrecken genügt es vollkommen, etwa 10 bis 20 seiner üblichen Schritte abzumessen. Tie Kenntnis dieser wenigen Matze am eigenen Kör­per kann einem mancherlei Nutzen schaffen, vs-

Wie kann man eine Person mit den Finger­spitzen hochheben? So .inwahrscheinlich die Frage auch klingen mag, läßt sich das Experiment doch recht Wohl ausführen, und man wird sich und andere obendrein weidlich amüsieren. Es sind fünf Personen dazu er­forderlich. eine sechste Person, die sogar, wie man zu sagen pflegt, ein recht hübsches Kaliber haben darf, fetzt sich zunächst, mit verfchränkten Armen, auf einen Stuhl. Zwei Personen treten hinter den Stuhl, zwei an beide Seiten desselben und eine davor. Diese legt ihren Zeigefinger der rechten Hand unter das Kinn der sitzenden Person, bie beiden zur Seite stehenden legen ihren reckten Zeigefinger hinter die Kniebeu­gung, utzd die hinteren Personen legen ihre Zeige­finger unter die Svitze der Ellbogen. Man braucht nut die Spike der Finger anzulegen, nicht den gan­zen Finger. ‘ Nun müssen alle fünf Personen soviel Luft als möglich einatmen und hierbei gleichmäßig die Person mit den Fingerspitzen zu heben versuchen. Geschieht dies im genauen Takt und mit bem nötigen Ernst, so muß bas Experiment unbedingt gelingen. Das Aufheben der sitzenden Petfon ist zufolge bet on-

2. Blatt.

Brmt d« zuldaer 2ctieudruü«r«i i« z»lda.

Lehrers Ditzel stehende Kirchenchor bas so schöne Theaterstück „Weihnachten bei Schlichtemanns* von Pfarrer Luvwig Nüdling vor. Gesang des Kirchen» choreS unb bet mit großem Bestall aufgenommene Vortrag des Herrn Pfarrers Nüdling über Utiprung unb Tenbenz des Stückes leiteten bie Aufführung ein, bie mit großem Geschick und Verständnis vor sich ging. Gar manches Auge wurde naß bet dem be­ständigen Bestreben der Großmutter, Schwiegertochter, Enkel und sonstiges Personal durch den Hinweis auf das Kindlein zu Bethlehem in die christlichen Bahnen zu lenken und sie mit Zufriedenbeit zu erfüllen. Etne weitere Ansprache des Herrn Pfarrers Nüdling be­kundete den Dank an die vorzüglichen »Spieler unb an bte Zuschauer, bie in so großer Anzahl erschienen waren. Ein Gesangsvorttag des Kirchenchores leitete sodann über auf ein anderes, bem Humor gewidmetes Soldatenstück, das große Heiterkeit hervorrief, ohne jedoch dem vorausgegangenen Stück Eintrag zu tun.

* Melsungen, 1. Jan. 1913. Am Montag abend wurde auf der Landstraße von TMfungen nach Adels­hausen ein Adelshäuser Einwohner, der sich mit einem Verwandten auf dem Heimwege von einer Hochzeit befand, von einem Automobil ungefäh­ren. Ein sofort von Melsungen herbeigerufener Arzt stellte einen schweren Bruch des Oberschenkels est. — Heute nachmittag gegen %2 Uhr überflog bei prächtigstem Sonnenschein ein Luftballon in östlicher Richtung unsere Stadt.

» Kassel, 2. Jan. 1913. An Unfällen hat es mich in diesem Jahre aus Anlaß der Silvesterfeier nicht ge- ehlt. In der Moltkestraße explodierte einem 17jährigen Uhrmacher ein Schießprügel und verletzte ihn an der linken Hand. In der Ziegelstratze wurde einem Zigarrenmacher durch die Sprengstucke eines explodierenden Böllers ein Finger abgerissen. — Eine fidele Gesellschaft geriet in einer Wirtschaft in der Altstadt in Streit, wobei ein uns Waldau tammenber Händler durch Stockhiebe bös zugerichtet wurde. — Wegen Schießens und sonstigen Unfugs wurden etwa 80 Personen der Polizei zur Anzeige gebracht. — Einen tragischen Ausgang nahm ein Ausflug, den gestern eine Familie nach Wilhelms- höhe unternahm. Auf dem Rückweg verstarb Plötz- lich das ItzLlährige Söhnchen, das die Leute im Kin- derwagen mitgenommen hatten — In einem größe­ren Restaurant wurde einem Kellner aus seinem Zimmer ber Koffer mit Kleibern unb Wäsche unb einer Uhr gestohlen. — Ein Fahrbursche würbe von seinem Pferd vor ben Leib getreten unb schwer verletzt. Eine Operation, bte sofort vorgenommen werben mußte, um ihn zu retten, nahm einen guten Verlauf.

Jtz. Die Unfallversicherung nach den Bestimmungen der Reichsverfiche- rungsordnung.

V. Betriebsunfall. Unfallfeststellung.

Gegenstand der Versicherung ist der Ersatz des S ch a d e n s, der einem Versicherten durch Körper­verletzung ober Tötung entsteht infolge eines Unfalls bei Ausübung seiner Arbeit, eines Betriebsnnsalls. Sachschaben wirb nicht er­setzt. Unfall im Sinne bes Gesetzes ist ein plötzlich in Minuten ober Sekunben auftretendes zeitlich bestimm­bares äußeres Ereignis, das auf die körperliche ober geistige Gesundheit einer Person schädigend einwirkt. Durch das Moment der Plötzlichkeit unterscheidet sich ber Unfall von ber Krankheit. Krankheiten, bte sich allmählig entwickeln, fallen nicht unter ben Begriff des Unfalls, z. B. bie sogenannten Gewerbe­krankheiten bie burch sortgesetzt wirkende Schäd­lichkeiten des Berufs (Einatmung ungesunder Dampfe, Verwendung giftiger Materialien, Bleiweißfarben «. a., Arbeiten in Feuchtigkeit und Wasser, $. B. beim Tiesbau, u. a.) hervorgerufen werden. Durch Beschluß des Bundesrats kann indeffen die Unfallversicherung auf bestimmte gewerbliche Berufskrankheiten ausge- dchnt werden. Im Betriebe hat sich der Unfall ereignet, wenn ein ursächlicher mittelbarer oder un- miltclbarer Zusammenhang zwischen dem Unfall und bem Betriebe besteht. Unfälle, die durch höhere Gewalt (Naturereignisse, z. B. Blitzschlag) oder durch außergewöhnliche Witterung»?- und Temperatur­verhältnisse (Hitze, Kälte) hervorgerufen werden, sind Betriebsunfälle, wenn der Verletzte Einwirkungen solcher Art gerade infolge feiner Tätigkeit im Betrieb ausgesetzt war. Zum Betrieb gehören in der Regel nicht die Wege der Arbeiter von ihrer Wohnung zur Betriebsstätte und umgekehrt. Dagegen erstreckt sich die Versicherung auch aus Unfälle bei häus­lichen und anderen Dien st en, zu denen ver- sicherte Personen neben der Beschäftigung im Betriebe von ihren Arbettgebern oder deren Beauftragten her- angezogen werden, z. B- ein für das Geschäft gehaltener Kutscher wird zu Spazierfahrten oder zur Wartung von Kutschpferden herangezogen und erleidet dabei einen Unfall, oder ein Fabrikarbeiter wird zu Botengängen in Privatangelegenheiten oder zu Ar­beiten im Hausgarten des Arbeitgebers verwendet.

Ein Betriebsunfall liegt vor ohne Unter­schied, ob den Verletzten ein Verschulden trifft oder nicht, ob der Verletzte selbst ober ber Betriebs- unlernebmer ober sonstwer ben Unfall verschuldet hat, und muß als solcher den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend entschädigt werden. Selbst verbots­widriges Handeln schließt die Annahme eines Be­triebsunfalls nicht aus, z. B. Nichtbeachtung von Schutzvorrichtungen, Abspringen von in Bewegung befindlichen Beförderungsmitteln u. a. Nur, wenn der Verletzte und seine Hinterbliebenen den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben, steht ihnen kein Anspruch zu auf Schadenersatz. Hat der Verletzte sich den Unfall beim Begehen einer Handlung, die nach strafgerichtlichem Urteil ein Verbrechen oder vor­sätzliches Vergehen ist, zugezogen, so kann der Schaden­ersatz ganz ober teilweise versagt werben.

Zur Verhütung von Unfällen sinb bie Berufsgenossenschaften verpflichtet, bie erforberlichen Vorschriften zu erlassen über

1. bie Einrichtungen unb Anordnungen, welche tue Mitglieder zur Verhütung von Unfällen in ihren Be­trieben zu treffen haben, z. B. Anbringung von Schntz- »vorrichtungen an Maschinen, u. a.,

2. das Verhalten, das die Versicherten zur Ver- chütung von Unfällen in den Betrieben zu beobachten haben. , „ .

Unfallverhütungsvorfch -ften können auch für em« -»eine Bezirke, Gewerbszweige und Betriebsarten er- lassen werden. , .

In den Vorschriften ist zu bestimmen, tote sie den ! Versicherten bekannt zu machen sind.

Wenn in einem Betriebe Arbeiter beschäftigt sind, jwelche des Deutschen nicht mächtig sind, so sind ihnen »wenn fünfundzwanzig gemeinsam eine andere Mutter­sprache sprechen, die Unfallverhütungsvorschriften und -die diese ersetzenden bergpolizeilichen Verordnungen in chieser bekannt zu machen.

Zuwiderhandlungen der Mitglieder gegen die Vor­schriften können mit Geldstrafen bis zu eintausend !Mk., solche der Versicherten mit Geldstrafen bis zu (sechs Mark bedroht werden.

' Den Versicherten ist dringend anznra - ■ten , jeden Unfall, den sie in einem Versicherungs- Pflichtigen Betriebe erleiden, sofort selbst, oder, itoenn sie selbst es nicht können, durch Mitarbeiter oder andere Personen ihrem Betriebs untern eh m er oder Betriebsleiter anzuzeigen.

boten von ihm, viele wahre, manche sttlisiert, manche erfunben. Den Vogel in der Konkurrenz der letzten Klasse schießt die „Öpinion" mit einer Jagdanekdote ab, bie ein Gespräch zwischen Wilhelm II. unb' bem Prinzregenten zum Gegenstände hat. Es ist genug­sam erzählt worden, daß der verstorbene Fürst ein eifriger Mmrod war. Bei einer Jagd im Spessart warf der Kaiser, so sabnliert die „Opinion", dem Prinzregenten einmal in liebenswürdigen Worten vor, daß er so selten zu seinen Hofjagden käme. „Ach, Majestät", antwortete Luitpold, „ich schätze diese offi­ziellen Schießereien nicht. Da ist das Wild in Regi­menter eingeteilt; und wenn die Hasen bei den hohen Jägern vorbei passieren, richten sie sich achtungsvoll auf den Hinterbeinen auf, und das kleine Karnickel ruft noch, wenn man auf es zielt: „Seine Majestät lebe hoch, hoch hoch!"

— Ein tapferer Feind. Von allen Heldentaten, die jemals in Kriegszeiten geleistet wurden, ift wohl keine so hervorragend, wie die des Kapitäns Casella. Im Jahre 1768 kamen die Franzosen nach Korsika; das ganze nördliche Vorgebirge und die Ortschaft Nonza hotten sie bereits eingenommen, nur die kleine Festung mit ihrem trotzigen Turm bot Widerstand. Wochenlang wurde sie belagert, mehrfach gestürmt, aber immer wieder trieb man den Feind durch gut­gezielte Schüsse zurück. Ein letztes Mal versuchte der Belagerer, auf gütliche Weife die Uebergabe herber- zufübren. Der Abzug der „Garnison" mit allen krie­gerischen Ehren wurde zugesagt — und nun ergab sich die Festung. Ein einziger Mann kam aus bem Tore, eben ber Kapitän Casella; unb als man ihn fragte, weshalb nicht auch bie Besatzung käme, meinte ber tapfere Selb: „Die Besatzung ist ja hier; bie Besitzung bin ich." In ber Tat hatte Casella sich ganz allem ;.•? bte Festung zurückgezogen und ganz allein Wochen- lang Widerstand geleistet. vs-

— Appell. „Bitte, Herr Richter, verurteilen sie mich doch nicht so hart. Uns Spitzbuben haben Sie doch teilweise m verdanken, daß Jbr Posten nölig ist."