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Fuldaer Leitung. *»

2. Blatt

druck "bet Kulbaer Sctienbrutietei m gelbt

4* Privatangestellte und

Jnvalivenverficherung

■ Der L Januar 1913 ist für zahlreiche Angestellte gewissermaßen ein kritischer Zeitpunkt. Nicht nur tritt dann die neue Angestelltenversicherung in Kraft, sondern daneben nimmt die zwei Drittel der Angestellten gleichzeitig umfassende alte Invali­denversicherung auf Grund des § 1283 der Reichsverstcherungsordnung für viele ein anderes Aussehen an.

Trotz aller Belehrung erscheint es nicht über­flüssig, zu wiederholen, daß die neue Angestelltenver­sicherung keineswegs die bisherige Invalidenversiche­rung ersetzt, daß vielmehr Angestellte bis 2000 Mk. Sahresverdienst sowohl hier wie dort der ersicherungspslicht unterliegen und auch nach Ueberschreitung dieser Einkonimensgrenze, neben der Pflichtversicherung nach dem Angestellten­gesetze, freiwillig ihre Invalidenversicherung weitcr- führen können. Ebenso können Angestellte, die bereits vor dem 1. Jamrar freiwillige Weiterversicherer oder Selbstversicherer waren, unbeschadet ihrer besonderen Angestelltenversicherung, chre Invalidenversicherung auch künftig fortsetzen.

Den Angestellten ist dringend zu empfeh­len, daß sie nicht durch versäumtes oder ungenü­gendes Markenkleben eine Anwartschaft auf spätere Leistungen der Invalidenversicherung, wie Invaliden-, Alters-, Krankenrente, Witwen- und Waisenrente, Witwengeld und Waisenaussteuer, fahren lassen. Die Anwartschaft bei der Invaliden- und Hinterbliebenen­versicherung ist ja zurzeit noch so leicht aufrechtzuer­halten. Es genügt, daß binnen zwei Jahren nach dem Ausstellungstage der letzten Quittungskarte von Pflichtversicherten oder freiwillig Weiterversicherten wenigstens 20 Wochenbeiträge der untersten Lohnklasse, also Marken für 16 Pf., von Selbstversicherten we­nigstens 40 solcher Beiträge aufgewendet werden. Auf regelmäßige Erneuerung der Quittungskarte von zwei zu zwei Jahren ist zu achten.

Ist aber selbst die Erfüllung dieser geringen An­forderungen versäumt und deshalb die Anwartschaft erloschen, so ist es nach dem bisherigen Jnvaliden- versicherungsgesetze § 46 Absatz 4 leicht, den Schaden zu heilen: er besagt: „Die Anwartschaft lebt wieder auf, sobald durch Wiedereintreten in eine versia)erungs- pflichtige Beschäftigung oderdurch freiwillige Beitragsleistung das Versicherungsverhältnis erneuert und danach eine Wartezeit von 200 Beitrags­wochen zurückgelegt ist."

Hier liegt nun die besondere Wichtigkeit der be­vorstehenden Jahreswende für die Angestellten, die ja bei der Ueberschreitung der 2000-Mark-Grenze tat­sächlich in ihrer großen Mehrzahl jahrelange, wert­volle Anwartschaften verfallen zu lassen pflegten. Zwar hat § 1283 der Reichsversicherungsordnung jene vor­teilhafte Bestimmung des alten Gesetzes im Grund­sätze übernommen, für vierzigjährige und ältere Per­sonen indes sehr erschwerende Sonderbedingungen yinzugefügt. Hat nämlich der Versicherte das 40. Lebensjahr vollendet, so kann er vom 1. Januar 1913 an eine erloschene Antwartschaft durch fteiwillige Bei­tragsleistung nur dann wieder beleben, wenn er vor chrem Erlöschen mindestens 500 Beitragsmarken ir­gendwelcher Lohnklaffen verwendet hatte und daraus noch eine Wartezeit von 500 Beitragswochen zurück­legt. Und hat ein Versicherter bei der Wiederaufnahme der versichernngspflicktigen Beschäftigung oder bei der Erneuerung des Versicherungsverhältnisses durch freiwillige Betträge gar schon das 60. Lebensjahr vol­lendet, so lebt dje ehemalige Anwartschaft nur auf, wenn er aus der Zeit vor chrem Erlöschen mindestens 1000 Beitragsmarken nachzuweisen vermag.

Somit erfordert die neue Rechtslage die Aufmerk­samkeit vor allem der altern Angestellten. Bedeu­tende Vorteile aus langjähriger frü­herer Beitragszahlung zur allgemei- nenJnvalidenversicherungkönnen un­wiederbringlichverloren sein, wenn dem nicht noch in letzter Stunde, bis zum 31. Dezember dieses Jahres, durch Vervollständigung der Quittungskarte oder durch unverzüg­liche Anlegung einer neuen Karte vor­gebeugt wtrd.

Wer gegenwärtig „klebt", weil er der Jnvaliden- versicherungspslicht unterliegt oder sreiwillig weiter­versichert, konnte bereits dem Gesagten die Antwort auf den oft geäußerten Zweifel entnehmen, ob die Fortführung der Invalidenversicherung neben der Westergreisenden Angestelltenversicherung noch Zweck habe. Es ist ein Irrtum, daß die eine Versicherung im Rentenfalle Leistungen der andern ausschließe. Schon die Berechnung der Beiträge, die unter

Die Kakteen.

Eine Geschichte von W. Korolki. Aus dem Russischen von K. Treller.

(Nachdruck nicht gestattet.)

,, Memnon Tichoprit diente schon lange in einer Abteilung des Ministeriums de: Volksaufklärung. Er hatte ein genügendes Einkommen und lebte füll und bescheiden.

Er war vollkommen zufrieden mst seinem Schick­sal und mit seinen Wirtsleuten, obgleich ihm von dieser Seste die „gelbe Gefahr" in der Person der gelbblonden dreißigjährigen Tochter Lolla drohte.

Lolla verwöhnte Memnon Tichoprst in unge­wöhnlicher Weise. Sie flickte und stopfte feine Wä­sche, und bei Tisch legte sie ihm, zum großen Aerger ihres Vaters, die besten Bissen aus den Teller.

i Memnon schätzte dieses sehr und belohnte Lolla mit kleinen Geschenken, aber er kam ihr nicht einen Schritt entgegen, da er die Worte von Lollas Vater, „seine Tochter habe außer ihren natürlichen Gaben feine Mitgift zu erwarten", treu im Gedächtnis be- hielt.

U Doch nur natürliche Gaben konnten Memnon nicht befriedigen, besonders bei Mangel wirklicher Liebe. Als Lolla daher zimmer deutlicher ihre Ab­sichten auf seine Person äußerte, unterbrach sie Ttt- choprst jedesmal und sprach von seinem Beruf.

„Warum heiraten Sie nicht?" fragte ihn Lolla .eines Tages plötzlich.

' „Weil ich nicht genügende Mittel habe,-um eine Familie zu erhallen."

„Und wenn Sie nun eine Frau nehmen würden, die auch nistverdient?"

„Und womit könnte zum Beispiel eine Frau Geld verdienen?"

„Nun, zum Beispiel mit Kakteenzucht. Sehen Sie nur, wie meine Kakteen gedeihen",, und sie zeigte auf eine Menge Blumentöpfe, die auf Regalen ein ganzes Fenster einnahmen. „Sie wissen wohl nicht, daß ich mit dem Erlös meiner Kakteen meine Toi­letten bezahle, mein Theaterabonnement usw.

2000 Mk. JahresarberisverdieM nicht mehr Prozent für beide Versicherungen zusammen ausmachen als bei Arbeitseinkommen über 2000 Mk. für die An­gestelltenversicherung allein, zeigt deutlich das Be­streben, den Angestellten auch die Vorteile der Inva­lidenversicherung zu erhalten. Ruhegeld aus ser An­gestelltenversicherung ruht neben Renten der Jnv» lidenversicherung lediglich insoweit, als die Leistungen beider Versicherungen mit Lohn oder Gehalt aus ge­winnbringender Beschäftigung zusammen den Jah­resarbeitsverdienst übersteigen, der über den Durch­schnitt der 60 höchsten Monatsbeiträge hinausgeht. Das sind beispielsweise in der Gehastsklasse C (850 bis 1150 Mk.) rund 1000 Mk., G (2500 bis 3000 Mk.) 2750 Mk., J (4000 bis 5000 Mk.) 4500 Mk., ehe der Fall teilweisen Ruhens denkbar wird. Hinterblie­benenbezüge der Angestelltenversicherung ruhen neben Renten der allgemeinen Invaliden- und Hinterbliebe­nenversicherung erst insofern, als beide zusammen von den obigen Beträgen mehr als drei Fünftel aus­machen würden; Arbeitseinkommen aus gewinnbrin­gender Beschäftigung bleibt unbeachtet.

Mögen die Angestellten ihr Augenmerk darauf richten, durch Erhaltung früher erworbener Anwart­schaften den neuen des für sie geschaffenen besondern Gesetzes eine kaum hoch genug zu schätzende Ergänzung zu geben; mögen insbesondere ältere Angestellte zu "Nutz und Frommen ihrer selbst und ihrer Angehörigen das etwa Versäumte unverzüglich nachholen.

Lokaler.

Fulda, 2. Januar 1913.

* Der Wand- und Notizkalender für das Jahr 1913 geht unseren Abonnenten mit der heutigen Nummer zu mit dem Wunsche, daß unsere Leser und Mitarbeiter nur glückliche Tage darauf verzeichnen können.

# Verliehen wurde dem Eisenbahnbetriebsingenieur, Rechnungsrat Wohler zu Limburg und dem Regie­rungssekretär, Rechnungsrat Fredrich zu Wiesbaden der "Rote Adlerorden 4. Klasse, dem Malermeister Heckenlauer in Gersfeld und dem Landwirt Fischer in Ginseldorf (Kr. Marburg) das Erinnerungszeichen für Verdienste im Feuerlös t wesen.

4t Personalien. Regierungsrat Bunk, bisher an der Königl. Regierung in Oppeln, wurde an die Königl. Regierung nach Kassel versetzt. — Dem ordentlichen Lehrer an der Kunstakademie in Kassel, Regierungsbaumeister a. D. Frhr. von Tettau ist der Titel Professor verliehen worden. — Der Gerichts­referendar bet der Intendantur des 11. Armeekorps Oehlmann ist zum Militär-Jntend.« Referendar er­nannt worden.

:*: Jagdkalender. Im Monat Januar darf folgendes Wild erlegt werden. Männliches und weibliches Rot- und Dammwild und Wildkälber, Auerhähne und -Hennen, Birk-, Hasel- und Fasanen« Hähne und -Hennen, wilde Enten, Schnepfen, Trappen, wilde Schwäne, Kraniche, Brachvögel, Wachtelkönige und alle jagdbaren Sumpf- und Wasservögel, Trut­hähne und Haien, letztere nur bis einschl. 15. Januar. Alles andere Wild hat Schonzeit.

§ Ertappt wurde gestern abend in einer Wirtschaft ein am Pröbel wohnender Arbeiter, als er sich gerade aus dem Küchenschrank ein Päckchen mit Pfeffer an- geeignet hatte. Den Dieb hielt man fest und benach­richtigte sofort die Polizei. In derselben Wirtschaft waren in letzter Zeit wiederholt Genußmittel ver­schwunden, so daß man annimmt, daß auch diese von dem Arbeiter gestohlen worden sind.

Schöffengericht. (Fortsetzung.) Der 15jährige Hausbursche M. P. aus Flemmingen, der früher hier war, erhielt wegen Unterschlagung von einkasiierten Kundengeldern und wegen Diebstahls einer Uor mit Rücksicht auf sein jugendliches Alter einen Verweis. — Der Fahrbursche H. L. hier hatte wegen über­mäßig schnellen Fahrens während der Dunkelheit auf öffentlicher Straße ein Strafmansat von 9 Mark erhalten, wogegen er gerichtliche Entscheidung bean­tragte. Wie die Verhandlung ergab, hatte infolge der Fahrlässigkeit des L. beim Fahren eine Frau aus M. eine Sehnenzerreißung und leichte Verletzungen an Schulter und Ellenbogen erhalten. Das Gericht schloß sich dem Anträge des Ämtsanwalt an, hob die polizeiliche Strafverfügung auf und stellte der ver­letzten Fran anheim, in Kürze Strafantrag wegen Körperverletzung gegen L. zu stellen. — Die Peters­berger Schlägerei vom 14. Juli 1912 fand endlich ihre Sühne, nachdem diese Sache schon zweimal ver­tagt werden mußte. Angeklagt war der 28jährige Fabrikarbeiter A. S. von Petersberg, der bereits schon zwei empfindliche Vorstrafen wegen Körperver«

Memnon sing sofort vom Theater an zu sprechen, aber Lolla unterbrach ihn: „Meine Kakteen sind mein alles — in ihnen sehe ich meinen zukünfttgen Reich­tum. Und wenn ich erst einen Mann gefunden, der Hand in Hand mit mir . . ."

Memnon bekam Plötzlich heftiges Zahnweh, sprang auf und lief in sein Zimmer.

Das war so deutlich, daß Lolla Wohl fovtfuhr Mcmnons Wäsche zu flicken, aber bei seinem Anblick blieb sie stumm, und nur ein tiefer Seufzer sagte ihm, was sie litt.

Der 20. Mai feierte Tichoprit feinen Namens-tag. Früher verbrachte er diesen Tag im Dienst, aber in diesem Jahre plagte ihn der Teufel (wie er sich später ausdrückte), den Tag zu feiern. Lollas Eltern boten ihm sofort ihr Eßzimmer zur Feier an, und Lolla wollte das Essen machen. Er hatte 15 Rubel dazu bestimmt, aber seine Wnjtin überzeugte ihn bald, daß er nicht ohne 30 Rubel abkommen könnte. Lolla war entzückt, daß fast alle ihre Kakteen in Blüte standen und im Eßzimmer einen wirklich pracht­vollen Anblick boten.

Nur mit Zagen ging Tichoprit den Tag vor dem Feste zu seinem hohen Chef, um Urlaub filr den nächsten Tag zu erbitten.

„Exzellenz", fing Memnon an.

„Ich weiß, ich weiß", lächelte der Ches. „Sie sind morgen frei, Herr Tichoprit. Wie heißen Sie eigentlich? Agamemnon?"

„Nein, Exzellenz, nur Memnon — einfach Mem­non."

„Hm! Seltsam! Und ich muß immer an die „Schöne Helena" denken. Sie wiffen „Aga — Aga — Memnon!" Nun,. das ist aber ganz egal, also nicht Aga, sondern Memnon. Aber nun noch eins: warum haben Sie mich nicht auch eingeladen?"

„Ew. Exzellenz, ich hätte nie gewagt."

„Ich werde also morgen kommen."

„Zu viel Ehre für mich."

„Ich will es Ihnen nur offen sagen: ich bin lei­denschaftlicher Kakteenzüchter. Und da man mir ge­sagt, daß Sie . . ."

letzung verbüßt hat. An jenem Tage schlug S. mehrere Männer, andere bedrohte er, einem Maurer brachte er einen Stich über dem Auge bei und bergt Das Gericht schloß sich dem Anträge des Amts­anwalts an und verurteilte S. zu sechs Monaten Gefängnis.

://- Rhöuklnb. Der seit 21 Jahren herkömmliche Dreikönigsausflug aus die Milseburg soll auch in diesem Jahre wieder stattfinden. Die Nachbarzweig­vereine sind hierzu herzlich eingeladen. Die Teil­nehmerliste für das gemeinsame, einfache Mittageffen liegt im Bürgervereine aus. Der Vorstand hofft aus recht rege Beteiligung.

---- Zur Bekämpfung des Bauschwindels ist eine Ver­ordnung des Regierungspräsidenten Grafen v. Bern­storff ergangen. Sie bestimmt, daß alle Baukon­zessionen, auch die Genehmigungen für Um- und Er­weiterungsbauten, der Kasseler Handwerkskammer von der Baupolizei mitgeteilt werden müssen, um der Vertretung des Handwerks Gelegenheit zu geben, die Kreditwürdigkeit des Bauherrn nachzuprüsen und die Bauhandwerker in geeignet erscheinenden Fällen vor Uebernahme von Lieferungen oder Ausführung von Arbeiten warnen zu können.

a. Von der Hessischen Brandverficherungsanstalt. Mit dem 1. Januar 1913 ist für die Hessische Brand- verstchernngsanstalt eine neue Satzung in Kratt ge­treten, die eine für Stadt- und Landgemeinden außerordentlich wichtige Bestimmung en'dält. Nach ihr kann in Gemeinden, in denen die Brandschäden einen außergewöhnlichen Umfang annehmen, und wenn bei den Bränden anzunehmen ist, daß sie auf Brandstiftung, schlechter Hilfeleistung ober auf Ver­nachlässigung bet Löschgerätschaften beruhen, infolge Beschlusses be§ Landesausschusses die ordentliche Branbstener bis zu fünfzig Prozent er­höht werden. Es dürste somit im allgemeinen Interesse liegen, daraus hinzuwirken, daß Brand­stiftungen vermieden werden und daß im Falle eines Brandes feine energische Bekämpfung in die Wege geleitet wird. Ganz besonders aber dürfte es sich empfehlen, baß Gemeinben, in benen es mit ben Feuerlöschgeräten noch schlecht bestellt ist, biefe baldigst beschafft, und die vorhandenen in Ordnung gebracht werden, und daß für eine ständige Schlagfertigkeit der Feuerwehren Sorge getragen wird.

— Die Krankenversicherung für die Dienstboten tritt, entgegen vielfacher Annahme, erst mit dem 1. Januar 1914 in Kraft, während dies für die anderen Vor­schriften der neuen Reichsversicherungsordnung bereits am 1. Januar 1913 der Fall ist.

Silvester — Neujahr. Die Silvesterglocken, die wie ein leises Memento des alten Jahres fried­liches Ende verkündeten, sind verhallt und ein neues Jahr ist wieder im Strom der Zeit heraufgestiegen. Vom herrlichsten Wetter begünstigt entwickelte sich am Abend des letzten Jahres ein reges Treiben auf ben Straßen, und als 12 wuchtige Glockenschläge vom Turm über die Dächer ins dunkle Land hinaus schallten, da wurde es auf den Straßen noch lebendiger, als es vordem war, und manches herzliche „Glückauf" flog hinüber und herüber, das hie und da leider in eine Prositschreierei ausartete und in Ermangelung einer Festungsbatterie von dem Knattern von Knallfröschen und andern Radauinstrumenten übertönt wurde. Am Morgen des Neujahrstages entbot die Kapelle des Artillerieregiments unter Führung des Regimentsadjutantt n den Bewohnern Fuldas den üblichen Neujahrsgruß. „Freut euch des Lebens" klang es froh in unser Ohr. Hoffnungs­freudig richtet der Mensch beim Beginn des neuen Jahres ben Blick hinaus ins graue Meer ber Zukunft, auf dem ihm die Morgensonne vereinzelte Lichtblicke aufschimmern läßt. Dahin sind ja alle Sorgen unb Bekümmernisfe des verfloffenen Jahres, all' unser Hoffen unb Sehnen gehört ber Zukunft. Doch was sinb Hoffnungen, was Entwürfe, die sich ber M nsch, bet Vergängliche, macht! Zwar werden unzählige Glückswechsel ausgestellt, boch bem Schicksal bleibt es überlasten, sie einzulösen ober nicht. Lasten wir es daher nicht beim Glückwünschen bewendet sein. Das Glück will erjagt werden, auch das kommende Jahr wird nicht frei fein von Sorgen und Trübsal. Der Kluge und Vernünftige läßt sich jedoch von dieser Gewißheit nicht mutlos machen. Dem Mutigen gehört die Welt, und drücken die Sorgen allzuschwer, so beherzige man das Sprichwort: „Leichter trägt, was er trägt, wer Geduld zur Bürde legt".

Ä Der 1. Fuldaer Athletik-Sportklub „Viktoria" hielt gestern seine Weihnachtsveranstaltung im Restaurant „Hohenzollern" ab. Außer ber üblichen Verlosung wurden schöne Leistungen auf kraftsport­lichem Gebiete geboten.

„Exzellenz . , .*

„Gut! gut! ich komme also morgen, noch ehe alle Ihre Gäste da sinb, um Jhpe Kakteen zu be­wundern,"

»Exz - t /'

Aber der Chef winkte ihm gnädig ab und er mußte gehen.

Den Tag daraus teilte Memnon seinem Wirte den Besuch seines Chefs mit, und dieser beschloß, mit Frau und Tochter erst nach diesem Besuche zu er­scheinen, da man dann ungenierter fei. Um zwölf Uhr erschien Se. Exzellenz, und nachdem er ein Glas Wein auf Tichoprits Wohl getrunken hatte, wandte er seine ganze Aufmerksamkeit den Kakteen zu.

„Wenn Sie mir einen großen Gefallen erweisen wollen, so schenken Sie mir diese vier Kakteen — ich werde mich schon erkenntlich zeigen", und Exzellenz zeigte auf vier ganz seltene Exemplare,

"„Erlauben Sie Exzellenz . . ."

„Ich weiß schon! Sie sind hochbeglückt, mir dienen zu können, aber wie schon gesagt — ich werde mich erkenntlich zeigen", und ber Chef reichte dem Beamten zwei Finger seiner Hand.

Exzellenz befahl, die vier Töpfe Kakteen in seinen Wagen zu stellen, und fuhr davon.

Zwei Kollegen, die diesem oeigewohnt hatte«, gratulierten Memnon zu seinem Erfolge und sahen m seinem Knopfloch schon das Ordensband.

Der arme Tichoprit war erst in Verzweiflung, nahm sich aber zusammen und schwieg.

Sein Wirt mit Frau und Tochter erschienen mit den übrigen Gästen.

Bei Lollas Anblick erzitterte Tichoprit, tröstete sich aber damit, daß sie vielleicht nicht gleich den Verlust entdecken würde.

Das Essen war vorzüglich, unb als Memnons Wirt mitteilte, seine Lolla habe allein gekocht, rief ein junger Beamter:

„Dies Haus ist ja ein Tempel der Talente! Die goldhaarige Götttn bereitet uns ein Göttermahl, und ' hier unser Memnon ist ein Künstler in Kakteen- • zücht. Seine Kakteen ..."

Donnerstag 2. Januar 1913.

st. Fußballsport. Das gestrige Fußballwettspiel der Fußballmannschaft der Hanauer 88er und der Borussia endete zugunsten letzterer mit 4:0. Das Spiel der allen Herren konnte nicht stattfinden, da Kassel noch in letzter Stunde absagte.

Aus dem Nachbargebleie.

„!" Lütter, 31. Dez. 1912. In Nr. 297 ber ,Fulb. Ztgll wurde von hier mitgeteilt, daß bei einer Treib­jagd von 18 Jägern 44 Hasen unb 12 Rehe zur Strecke gebracht worden feien. Wenn man sich schon gefallen lassen muß, daß so manche Nimrodgefpräche mit allerlei Ueberlteibungen durchwirkt sind, so ist diese Meldung boch etwas starker Tabak. Man sollte allerbings glauben, daß 18 Jäger oben ange­gebenes Quantum Wilb erlegen mußten, — wenn es da war — boch wirb von kompetenter Sette mit­geteilt, baß nur 6 Hasen unb 3 Rehe ihr Leben haben lassen müffen. — Zum drittenwal wirb zum Besten unserer neuerbauten Kirche am Dreikönigsfeste abends 7 Uhr Theater geipielt.

* Fladungen (Rhön), 31. Dez. 1912. Als in dem benachbarten Dorfe Heufurt der Gemeindediener und Bullenhalter Faulstich den Bullen vom Stall in den Hof führte, wurde das Tier wütend. Der Mann kam zu Fall, der Bulle bearbeitete ihn mit den Hör­nern und Vorderfüßen und warf chn auch einigemal in die Höhe. Einige mit starken Knütteln bewaffnete Männer befreiten den wehrlos Daliegenden aus seiner gefährlichen Sage. Faulstich hat schreckliche Verletzun­gen davongetragen; die Kinnlade wurde ihm von dem Ochsen zerschlagen, ferner das Schienbein gebrochen, der ganze Kopf war mit tiefen Wunden bedeckt; für das rechte Auge besteht große Gefahr.

* Bad Bcückeuau, 31. Dez. 1912. Der kürzlich vom untersränkifchen Schwurgericht wegen Ermordung derKaroline Beck zum Tode verurteilte 23jährige Bäcker Weber aus Rüblingen ist zu lebenslänglichem Zucht­hause begnabigt worben.

♦ Wächtersbach, 30. Dez. 1912. Die hier vor­genommenen statistischen Zählunaen hatten folgendes Ergebnis: Einwohnerzahl 1366 Personen; davon 470 männlich, 502 weiblich, 394 Kinder. Ferner wurden gezählt: 124 viehhaltende Haushal­tungen mit 34 Pferden, 2 Eseln, 206 Stück Rind- vieh, 171 Schafen, 171 Schweinen, 46 Ziegen, 1099 Stück Hühner, Gänse, Enten, sowie 42 Bienenstöcke.

* Egelsbach (Sr. Offenbach), 31. Dez. 1912. Der Gesangverein „Sängerluft' begeht im Jahre 1913 die Feier seines 25jährigen Bestehens. Ritt ber aus diesem Anlaß geplanten festlichen Veranstaltung wirb ein nationaler Gesangswettstreit an ben Tagen bes 28., 29. und 30. Juni 1913 verbunden.. Dem Verein sind hierzu bereits jetzt schon wertvolle, Preise sowie für ein höchstes Ehrenfingen ein Groß«, Herzogspreis in Aussicht gestellt.

* Gelnhausen, 31. Dez. 1912. Gestern abend wurde in dem Stationsgebäude Bernbach der Freige- richter Kleinbahn ein gebrochen. Polizeisergeant' Earoli begab sich sofort mit seinem Polizeihunde an die Tatstelle, und der Hund verfolgte auch eine Spur bis ins Dors, wo sie sich anscheinend verlief. In dem Stationsgebäude finden sich auch keinerlei Spuren, aus denen man etwas schließen könnte.

* Frankfurt, 31. Dez. 1912. Die unter der Lei­tung von Prof. Wolf-Frankfurt stattfindenben Aus­grabungen in der Römerstadt Nida haben in der jüngsten Zeit sehr wichtige Ergebniffe gezeitigt. An der Ostseite des bereits freigelegten Forums wurde die komplizierte Thermenanlage mit ihrer stattlichen Nordfassade freigelegt. Zwei breite Treppen, noch wohl erhalten, führten von Norden her in eine 6 Meter breite unb mindestens 30 Meter lange Halle hinab, an die sich die nicht heizbaren Räume, Apodyterium und Fttgidattum, mit einem gut erhaltenen Bassin anschlossen. An dieser Stelle wurde auch eine Säule mit sehr sei» profiliertem Kapitäl gefunden. Sodann wurde bas E r d I a g e r, der Vorläufer des domitianischen Steinkastels, besten Südflucht bereits früher gefunden worden war, wei­ter geklärt und die Westflucht bis zu einer Länge von 300 Meter nach Norden verfolgt. Hierbei zeigte sich, daß die Befestigung ein Feldlager war. An dieser Stelle schnitt man auch einen Keller mit reichem In­halt an, unter dem besonders große Leuchter, Wagen und endlich eine prächtige Bronzebüste des Dionysos bemerkenswett sind. Die Büste ist vor­trefflich erhalten unb bars als einer ber kostbarsten Funde, die bisher gemacht wurden, angeschen werden. Westlich vom Friedhof legte man zahlreiche bürget»1 liche Siedlungen mit vielen interessanten Kleinftm»! den frei.

* Frankfurt, 30. Dez. 1912. Dem in der Jahres- Versammlung der Frankfurter Sparkasse, »»MBaMmMBWaMM11 IUI,. II IHM

„Sie lebe hoch!" unterbrach ihn Memnon. Aber der Redner ließ sich nicht stören und fuhr fort:

Durch seine Kakteen wird er Karriere machen. Die Kakteen, die er eben Seiner Exzellenz verehrt hat, werden Früchte tragen , . '

„Kakteen verehrt? Wie und wo? schrie Lolla, unb ihr Blick überflog die Fenster. „Mein Gott! Was sehe ich!" i

„Was ist los?" riefen bie Gaste.

„Ich bin verloren", stöhnte Memnon.

„Wie burften Sie? Mit welchem Recht?" schrie) Lolla.

,^Ja, mit welchem Recht", echote ihr Vater.

„Mit bem Recht ... mit dem Recht eines Bräu­tigams", stieß Tichopttt hervor.

„Mein Geliebter! Mein Memnon!" rief Lolla unb fiel bem Unglücklichen um ben Hals. „Ich fühlte ja, daß Du heute reden würdest!"

„Es lebe Braut unb Bräutigam!" schrien die, Gäste.

An diesem Tage war der sonst so solide Memnon Tichopttt $um ersten Male in seinem Letzen be- trunken.

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— Mit welchem Glockenschlage beginnt das neue Jahr? Der Jubel in der Silvesternacht erreicht sei­nen lautesten Ausdruck gewöhnlich dann, wenn bie Glocke der Turmuhr den ersten Schlag ber mitter­nächtlichen zwölften Stunde ertönen läßt. Danach wäre anzunehmen, daß mit dem ersten Schlag das alte Jahr zu Ende geht unb mit bem zweiten Schlag das neue Jahr beginnt. Ganz genau genommen, stimmt diese Ansicht mit der Wirklichkeit aber nicht überein. Sachkundig sind hierbei natürlich die Uhr­macher, und diese sagen, daß eine Uhr erst dann zum Schlage anhebt, wenn die letzte Sekunde der Stunde bereits verstrichen ist. Also weder alle zwölf Glocken- schlägc — wie manche meinen — noch auch nur der erste Glockenschlag gehören noch zum alten Jahre, sondern alle zwölf Glockenschläze ertönen bereits int neue n Jahre! as-