-tr. 298.
Fuldaer Zeitung (Amtliches Sreisblatt)
Sonntag, den 25. Dezember 1932.
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Fulda, den 24 Dezember 1932.
Weihnachten.
Und wieder lächelt das ewige Kind aus dem Heu und 6em Stroh der Krippe. Wieder streckt es. wie alle Jahre, seine Aermchen der ganzen Welt entgegen. Einer Welt, die noch ärmer geworden ist, als weiland die Hirten waren, die als erste den Weg zur Krippe fanden, denselben Weg aber, ungleich jenen, weder finden kann noch will. Es geschieht wohl, daß sie sich damit entschuldigt, daß sie sagten: „Ja, es waren aber auch Engel, die den Hirten die Kunde brachten. Wo sind die heute? Wir sehen keine Was sind das im Gegenteil für Christenkrüppel, die uns zur Krippe einladen wollen!" Nun wirklich, wir sind keine Engel und wir leugnen es nicht, daß wir wirklich manchmal Christenkrüppel sind. Und das demütigt und schmerzt uns tief. Dst aber nicht mancher Wegweiser auch krüppelig und zeigt trotzdem den richtigen Weg? Immerhin, wir sollten anders, sollten besser sein, wir leugnen es nicht. Ja, das soll grad unsere Weihnachtserkenntnis sein aus der mit Gott ein handfester Weihnachtsvorsatz wachsen soll. Wir wollen nicht warten damit, um unserer Brüder willen, die wir lieben Jodokus.
Bestandene Prüfung.
Herr Karl W e i d l Ich aus Fulda bestand an der Universität Frankfurt a. M. sein Eramen als Dipkomhandelslehrer „mit Auszeichnung". Er ist ehemastger Schüler der Qberrealschule.
Weihnachten ohne Schnee.
Die Frage, wie das Weihnachtswetter ausfallen wird, dürfte unschwer zu beantworten sein. Voraussichtlich werden wir ..grüneWeihnach- ten" bekommen, also Weihnachten ohne Schnee. Die warme Witterung der letzten Tage läßt kaum eine andere Prognose zu. Wenn einmal selbst in Rußland, dem traditionellen Land winterlichen Schreckens, gegenwärtig Temperaturen zwischen vier und acht Grad über Null gemessen werden, wenn berichtet wird, daß in Moskau Knospen an den Fliedersträuchern und den Kirschbäumen sprießen. wenn beispielsweise in Garmisch-Partenkirchen um die Mittagszeit 15 Grad im Schatten und bis zu 42 Grad in der Sonne festgestellt wurden, wenn endlich der Wetterbericht obendrein noch keinen Schnee in nahe Aussicht stellen kann, ja, wie sollte man da anders als auf „grüne Weihnachten" tippen. Unter einem Vorbehalt natürlich: „lieber- raschu-ngen sind nicht ausgeschlossen. — Weihnachten ohne Schnee bringt vor allem den auf Fremdenverkehr eingestellten Orten der Rhön großen Schaden. Die Skiläufer aus den Großstädten bleiben aus. Sie haben durch die Wetterdienststelle Frankfurt schon die Nachricht erhalten, daß in den deutschen Mittelgebirgen (Taunus, Rhön, Odenwald, Harz. Thüringen und Schwarzwalds zur Seit keine Sportmöglichkeit besteht.
Der Regierungspräsident ist zuständig.
Nach den preußischen Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Erhaltung des inneren Friedens sind künftig für die Auflösung von Vereinen und fürdasVerbotperiodischer Druckschriften außer dem Innenminister die Regierungspräsidenten für den Bereich ihrer Bezirke und der Berliner Polizeipräsident für den Bezirk der Stadt Berlin zuständig. Bislang war für Presse-Verbot der Herr Oberprä- ltdent zuständig.
Dom Finanzamt.
Ausschreibung und Einsendung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer- belege) für das Kalenderjahr 1932.
Durch Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 1. 11. 1932 sind über die Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für 1932 folgende Anordnungen getroffen worden:
1. Soweit für die am 31. 12. 1932 in einem Dienstverhältnis stehenden Arbeitnehmer die Steuevkarte 1932 vorliegt, ist sie dem Arbeitnehmer nicht auszuhändigen, sondern die aus Seite 2 der Steuerkarte befindliche Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 1932 auszufertigen und dem Finanzamt einzusenden
2. Für die im Kalenderjahr 1932 aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber nur für diejenigen Arbeitnehmer Lohnsteuer - Ueberweisungsblätter auszuschreiben, für die er bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor dem 31. 12. 1932 eine vollständige Lohnsteuer- Bescheinigung auf der Steuerkarte 1932 nicht ausgeschrieben hat.
Als Steuerabzug vom Arbeitslohn im Sinne der Verordnung gilt auch der Ledigen,zuschlag.
Als Steuerabzug vom Arbeitslohn im Sinne der Verordnung gelten nicht die Krisenlohnsteuer, die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe und die Bürgersteuer. Diese Steuern sind daher in die auszuschreibenden Lohnsteuerbelege nicht aufzunehmen.
3. Bei Arbeitnehmern, die dem Ledigenzuschlag unterlegen haben, Hai der Arbeitgeber durch Einträgen des Buchstabens „L" auf der Steuerkarte in der für die Namensunterschrift des Arbeitgebers vorgesehenen Spalte der Lohnsteuerbescheinigung vor der Unterschrift auf dem Lohnstuerüberwei- lunasblatt in der umrahmten Stelle darauf hinzu- weisen, daß der Ledigenzuschlag erhoben worden ist.
4. Für diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn im Kalenderjahr 1932 den Betrag von 9200 RM. überstiegen hat, sind neben den Belegen zu 1 und 2 Lohnzettel nach § 66 der Aussührunqsbe- stimmungen zum Einkommensteuergesetz auszuschreiben. Bei Arbeitnehmern, die nur während eines Teils des Kalenderjahres 1932 beim Arbeitgeber beschäftigt waren, ist für die Frage, ob der Arbeitslohn 9200 RM im Kalenderjahr 1932 überstiegen hat. von dem Arbeitslohn auszugehen, der sich bei Umrechnung auf einen Iahresbetrag ergibt.
5. Die Einsendung der Steuerkarten 1932 und Lohnsteuer-Ueberweisungsblätter für 1932 hat spätestens bis zum 15. Februar 1933 zu erfolgen, und zwar:
a) die Steuerkarten mit Lohnsteuer-Bescheinigung an das Finanzamt, in dessen Bezirk die Steuerkarte 1933,
b) die Lohnsteuerüberweisungsblätter an das
Finanzamt, in dessen Bezirk die Steuerkarte 1932 ausgeschrieben worden ist.
Die Lohnzettel sind bis zum 31. Januar 1933 an das für den Arbeitnehmer nach seinem Wohnsitz (Aufenthalt) zuständige Finanzamt einzusenden.
6. Soweit der Steuerabzug vom Arbeitslohn im Kalenderjahr 1932 im Markenverfahren durchgeführt worden ist, hat die Ablieferung der Einlagebogen und Steuerkarten 1932 spätestens bis zum 15. Februar 1933 an das zuständige Finanzamt zu erfolgen.
7. Arbeitnehmer, die am 31. 12. 1932 in keinem Dienstverhältnis gestanden haben und sich im Besitze der Steuerkarte 1932 und Cinlagebogen befinden. haben diese unter genauer Angabe der Wohnung am 10. 10. 1932 bis zum 15. Februar 1933 dem Finanzamt einzusenden.
8. Eine Beschränkung in der Ablieferung der Steuerabzugsbelege besteht nicht. Sämtliche im Besitze der Arbeitgeber und Arbeitnehmer befindlichen Steuerkarten müssen, mit Lohnsteuerbescheinigung versehen, abaeliefert werden, auch wenn das Einkommen im Kalenderjahre 1932 den steuerfreien Cinkommensteil nicht erreicht hat. Der Vermerk „steuerfrei" auf der Lohnsteuerbescheinigung genügt nicht.
9. Die Belege sind von den Arbeitgebern gemeinde- bezw. bezirksweise nach der Buchstabenfolge geordnet dem Finanzamt einzusenden.
Vordrucke von Lohnsteuer-Ueberweisungsblät- tern und Lohnzettel werden vom Finanzamt (Zimmer 12) abgegeben. Hier kann auch jede weitere Auskunft eingeholt werden.
Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung empfiehlt es sich, die Angaben genau, deutlich und vollständig zu machen, da andernfalls mit Rückfragen zu rechnen ist.
Wert ist auch auf Ausfertigung der letzten Zeile auf Seite 2 der Steuerkarte zu legen.
Rentenzahlung.
Die Zahlung der Militärverlorgungsgebührnisse für den Monat Januar 1933 findet bet dem hiesigen Postamt am 28. Dezember, die der Invaliden- und Unfallrenten am 30. und 31. Dezember statt. Die Zahlstellen sind von 8 bis 12 und von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Am 31. Dezember wird nur bis 12 Uhr gezahlt. Am Nachmittag des 31. Dezember findet eine Rentenzahlung nicht statt. Alle Invaliden- und Unfallrenten müssen bescheinigt sein. Das Postamt legt Wert darauf, daß die Renten an den genannten Tagen restlos abgeholt werden.
Für die Kriegsopfer.
Durch Erlaß vom heutigen Tage hat der Reichsarbeitsmini st er auf Antrag des Reichsoerbandes Deutscher Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen sowie des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegshinterbliebenen angeordnet, daß für d i e K r i - fenunter ft üttung von Personen, denen nach den Reichsgrundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge gehobene Fürsorge zusteht, nicht der Richtsatz der allgemeinen Fürsorge, sondern der der gehobenen Fürsorge obere Grenze int Rahmen der Sätze der Arbeitslosenversicherung sein soll. Der Erlaß tritt mit Wirkung vom 9. Januar 1933 in Kraft.
Wie das Sündigungsschutzgesetz in der Wirtschaftskrise wirkte.
Der Sozialpolitische Ausschuß des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats hat sich auf Ersuchen des Reichsarbeitsministers gutachtlich darüber geäußert. wie das Kündigungsschutzaesetz in der Wirt- schaftskrise gewirkt hat. In dem Gutachten heißt es, Aufgabe des Gesetzes sei gewesen, den älteren Angestellten eine längere Frist zum Aufsuchen einer neuen Stellung oder zur Umstellung zu gewähren. Diese Aufgabe habe das Gesetz in den Grenzen, in denen es gehalten sei. erfüllt. Das Gesetz sei jedoch zu schematisch, als daß es sich voll hätte bewähren können. Die Belastung kleiner Betriebe durch den jetzigen langfristigen Kündigungsschutz habe sich nicht selten als recht schwer erwiesen. Auch sonst seien die Eigentümlichkeiten des Gewerbes, nicht genügend vom Gesetz berücksichtigt. Die Wiedereinstellung oder Neueinstel- lunq älterer Angestellter sei schon immer auf Schwierigkeiten gestoßen. Wo dies trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in den letzten Jahren doch noch möglich war, sei die W^edereinstellung geschützter Angestellter in einzelnen Gewerben nicht selten unterblieben, weil der Arbeitgeber eine neue Bindung an lange Fristen vermeiden wollte. Es sei die Besorgnis hervoraetreten, daß künftig im Hinblick auf das Gesetz sich die Tendenz verschärfe, bei gleicher Qualififation dem Angestellten den Vorzug zu geben, der auch nach fünf Jahren noch nicht unter den Kündigungsschutz fällt. Nachdem das Gesetz vom 9. Juli 1926 feit 6y„ Jahren gelte, habe der Ausschuß erhebliche Bedenken. Aendenm- gen vorzuschlagen. Die deutsche Volkswirtschaft bedürfe im ersten Stadium ihrer Erholung vornehmlich der Ruhe.
Aus dem Gerichtssaal.
Die schon 2 mal wegen Betrügereien vorbestrafte 37jährige Witwe A. W. von hier kaufte sich vor 2 Jahren in einem hiesigen Goldwarengeschäft einen goldenen Ring, eine Uhr und einen Wecker. Insgesamt zahlte sie darauf nach und nach 22 Mk., später blieben die Zahlungen ganz aus. Nachsor« ichungen ergaben, daß die Uhr an eine Schneiderin für rückständigen Arbeitslohn, der bis heute noch zu bezahlen ist, als Pfand gegeben ist. Auch der Wecker und der goldene Ring sind nicht mehr im Besitz der A- W. Ferner hat die Angeklagte bei einem Seifen-Reisenden für ca. 49 Mk. Seifen und bergt bestellt, die Waren auch erhalten, aber keine einzige Abschlagszahlung geleistet. Mit Rücksicht auf ihre Vorstrafen wurde die Angeklagte wegen Rückfallbetrugs zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt.
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Der Kaufmann P. M. und der Landwirt W. Sch., aus Gersfeld, standen unter Anklage, sich der Grunderwerbssteuer - Hinterziehung schuldig gemacht zu haben, weil sie in einem notariellen Vertrag den Kaufpreis für einen Acker niedriger einsetzen ließen, als er tatsächlich im Vertrag ausgemacht war. Da in der Hauptverhandlung am Freitag der Sachverhalt nicht mehr genau aufzuklären war, mußten sie freigesprochen werdne, obgleich der Verdacht der strafbaren Handlung beste- hen bleibt
Waren Sie mif dem Weihnachts-Geschäft zufrieden?
Eine Umfrage bei der Fuldaer Geschäftswelt.
Auch in diesem Jahr war das Weihnachtsgeschäft im allgemeinen zufriedenstellend. Wieder richtete sich das Hauptinteresse auf preiswerte Gebrauchsartikel. Entsprechend dem Preisrückgang auf den verschiedenen Gebieten bleibt der wertmäßige Umsatz natürlich hinter dem der vorjährigen Weihnachtssaison zurück, doch sind mengenmäßig die letztjährigen Umsätze durchschnittlich erreicht, öfters sogar überschritten. Aus einzelnen Branchen wird uns als ein besonders bemerkenswertes Faktum berichtet, daß das Publikum beginnt, f i ch von den ganz billigen Artikeln abzuwenden und wieder mehr zu mittleren Qualitäten über- geht. Besonders in der Schuh- und Tertilbranche ist diese Tatsache zu bemerken. Ein Teil der Käufer hat eingesehen, daß man mit sogenannter Ramsch-Ware, die nach dem Rezept „billig und schlecht" hergestellt ist, am Ende doch am schlechtesten fährt. Von dieser Erkenntnis des Käufers profitierten besonders diejenigen Geschäfte, die durch solide Qualitätsware bekannt sind.
Aus den verschiedenen Branchen wird im Einzelnen berichtet:
In der T e x t i l b r a n ch e entsprach das Geschäftsergebnis der Weihnachtssaison den Erwartungen. Menaenmäßig wurde vielfach mehr gekauft als im Vorjahr. Allerdings bleibt das geldliche Ergebnis infolge des Preisrückoangs hinter dem vorjährigen zurück. Verschiedene Inhaber von Textilaeschäften melden übereinstimmend, haß w i - der Erwarten viel gute Mittel-Qualitäten gekauft worden seien. Besonders an den drei letzten Sonntagen war das Geschäft recht gut. In der Damen-Konfektion war das Geschäft in der Weihnachtszert leidlich, während es in der Herbffsaison gut war. Gefragt waren in erster Linie aufe Wollsachen, die zur Zeit von der Mode begünstigt sind. Die Herren-Konfektion berichtet von zufriedenstellendem Geschäft bei Vernachlässigung teurer Qualitäten.
Die S p i e l w a r e n b r a n che ist mit dem (Ergebnis des Weihnachtsgeschäfts ziemlich zufrieden. Auch hier wurde mehr Praktisches gefauft. Aeltere
Kinder, für die man früher noch Spielsachen 8# Weihnachten kaufte, müssen sich jetzt meistens mit einem „praktischen" Geschenk begnügen. Di« Schuhwarengeschäfte hatten ebenfalls ein recht reges Geschäft. Gekauft wurde gute Mittel» wäre. Sehr lebhaft war das Geschäft tn Sport» und Hausschuhen.
In der Hüt- und P e l z b r a n ch e blieben die Umsätze wertmäßig nicht unerheblich hinter dem des Vorjahres zurück. Doch entsprach das Ergebnis den allerdings nicht sehr hoch gestellten Erwartungen. Pelze waren wenig gefragt, während das Geschäft in Hüten befriedigend war. Aus der Branche der Haushaltsartikel sind die Mitteilungen über das geschäftliche Ergebnis nicht einheitlich. Manche Geschäftsinhaber bezeichnen das Weihnachtsgeschäft als gut und bemerken dabei, daß ein Zua zur besseren Ware nicht zu verkennen wäre. Andere Geschäfte der gleichen Branche leiden sehr unter der nur auf Billigkeit eingestellten Konkurrenz. Die Drogenbranche berichtet von einem guten Umsatz in photographischen Apparaten, in denen aber dieses Jahr erheblich billigere Qualitäten gefragt waren als im vorigen Jahre. Das Geschäft in Parfümeriewaren war schleppend, hier macht sich ebenfalls die Konkurrenz der nur auf Billigkeit eingestellten Konkurrenz stark fühlbar. Die Lederbranche hat einen mittelmäßigen Umsatz zu verzeichnen. Kleinlederwaren waren nicht so gefragt wie früher, dagegen wurden Taschen sehr gut gekauft. In Iu- welierwaren war das Geschäft im Großen und Ganzen in den letzten Tagen befriedigend. Teuere Gegenstände waren vernachlässigt, wäh- rend nach billigen Sachen lebhafte Nachfrage herrschte. In der Radio-Branche war man mit dem Ergebnis der diesjährigen Weihnachtssaison recht zufrieden. Interessanterweise wurden hier hauptsächlich teuere und ganz billige Apparat« gekauft, während die mittleren Qualitäten weniger gefragt waren. Der Buchhandel berichtet über ein zufriedenstellendes Geschäft. Iuaendschrift ten und Volksbücher wurden hauptsächlich gekauft. In der Zigarren-Branch« ist man eben-
Wandert in Hesse« und Waldeck!
Der Tübinger Universitätsprofessor Dr. Nägele hat sich kürzlich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des schwäbischen Ald-Pereins nach dem neuen hessisch-waldeckischen Wanderstreckennetz erkundigt. In scherzhafter Form hat hierauf der Heimatschriftsteller Wilhelm Ide-Kassel, der Verfasser des großen hessisch-waldeckischen Wanderfüh- rers, geantwortet. Der Führer wird vom Verkehrsverband für Hessen und Waldeck herausgegeben und im März 1933 erscheinen. Die Sache spielt sich im einzelnen sol- dermaßen ab:
Poetische Anfrage
des Universitätsprosesjors Nögele-Tübingen, Vorsitzender des schwäbischen Albvereins, an Herr Bürget- meifter Lahmeyer, Vorsitzender des Hessisch- Waldeckischen Gebirgsvereins Kassel.
Was darf man da für Wanderstrecken in Eurem neuen Heft entdecken?
Zwölf Wege sind's, im Durchschnitt jeder zu 150 Kilometer!
Mit schönen Bildern führen sie
durchs schöne Land, man weiß kaum wie! Kyfshäuser, Frankfurt, Eisenach erreicht man ohne Ungemach.
Wie viele Tafeln darf ich fragen, sind auf den Strecken angeschlagen? Ist die Betaselung auch nicht dick, so schätz' ich doch 5 000 Stück!
Hat's Euch an Malern und an Geld und hat's an Zeit Euch nicht gefehlt? Heft 6 schweigt leider ganz darüber, so gib mir Du Bescheid, mein Lieber.
Poetische Antwort
des Heimatschriststellers Wilhelm Ide-Kassel, des Verfassers des im Mörz 1933 erscheinenden und vom Verkehrsverband für Hessen und Waldeck herausgegebenen großen Wanderführers durch das hefsisch-waKeckische Bergland.
Ja, Wanderfreund im Schwabenland,
Du treuster aller Fahrtgenossen,
Da staunst Du, wie mit starker Hand
Wir unsre Heimat ausgeschlossen!
Du fragst, wie's mit der Zeit bestellt und mit dem Geld und mit den Malern. Wenn's Sprüchlein wahr ist: „Zeit ist Geld", Dann sind wir überreich an Talern!
„Zwölf Wege", meinst Du. Siebzehn sind's! Sie streifen, gründlich ausgemessen, Nach allen Richtungen des Wind's
Durchs liebe Land der blinden. Hessen.
Draus siehst Du, daß nicht ganz so bliiÄ, wie sie vielleicht in Schwaben meinen, die fernen Hesfenleute sind:
Jetzt woll'n wir auf dem Markt erscheinen Des deutschen Wanderns und Verkehrs. Daher entstand trotz Not und Grämen Das neue Streckennetz! Wie wär's Wenn auch mal Schwaben zu uns kämen?
Zwar half uns der Verkehrsverband Mit materieller Unterstützung.
Nun werben wir im deutschen Land Für seine fleißige Benützung.
Und WTD und KGV und wir im Bund mit allen andern. Wir schlugen fleißig, Mann und Frau, die Schildchen an zum frohen Wandern.
Du hast die Zahl nicht überschätzt: Dreitausend Kilometer Bilder! Sechstausend Tafeln sind's bis jetzt, Und manches ist noch ohne Schilder!
Das war 'ne Arbeit! Mancher Stamm Trägt nun voll Stolz der Wilddahn Zeichen. Studentepmützen winken stramm Don hundert sturmerprobten Eichen.
Millionen Hammerschlägele
Mußt' unser Heimatwald erleben! Und sünfzigtausend Nägele!
(D i e kann's in Tübingen nicht geben!)
Und solltet wirklich ins Geheg' Uns übers Jahr Ihr Schwaben kommen, Wird Nummer achtzehn — Schwabenweg ■ In Angriff ungesäumt genommen!
Als Zeichen rat ich „Spätzle" an. Recht große, — mindestens drei Ellen! Wenn sie kein Hesse malen kann, Müßt Ihr dazu den Maler stellen!
Was sonst dazu zu sagen ist. Kann dies Gedicht nicht alles fassen. Weil ein Professor leicht vergißt, hab ich ein Faltboot Hosen lassen.
Da siehst Du alles blau auf weiß (Zum Teil auch rot). Nun zeig'- den andern Und laß' zu unserer Mühe Preis Den Alboerein nach Hessen wandern!
Ich mein', es wäre nicht so schlimm. Wenn eines Tages sieben Schwaben Erst auf dem Weg der Brüder Grimm, Dann wildbahnwarts gen Kassel traben!
Vor allem warten wir auf Dich! Frisch auf! Wir wollen Dich empfangen. Du alter, lieber „Alberich", Als körn' der Rotbart selbst gegangen!
M»
auf den neuen Durchgangswanderstrecken
Frau Hollen Rad
Wild bahn
Werra bürgen
Wart bürg pfad
Lullus pfad
Grimm Weg
Stu denten pfad
Stern weg
Her kules weg
Nieder sechsen weg
Barba rossa weg