Einzelbild herunterladen
 

rtiz

eur 2.

VMMMMMkMUMgSEW

uldaerZertung

Zahrg. 59

Ar. 294

sen.

Jfc ' :

Veränderung ge« ist die fieranye« zur verantwort

Zeit durchaus im Vordergrund Interesses stehen.

Eine andere bemerkenswerte genüber dem Kabinett Herriot

Erschein, sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen:Die Welt im Lild" undBuchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der ftuldoer Äctiendruckerei In Fulda. Fernrufe: Schrift- :: leitung 3153. Fuldaer Äctiendruckerei 3151 und 3152. ::

gültige Haltung noch zweifelhaft, und es werden deshalb heute nachmittag einige ReichS- ratsvertreter noch einmal mit ihren Regierungen Fühlung nehmen. Nach den Verhandlungen in den Ausschüssen ist mit insgesamt vier Stimm<- enthaltungen zu rechnen, so daß schon ein Drittel von 62 Stimmen, also 21 Stimmen, für den Eins­pruch ausreichen würden. Trotzdem die Entschei­dung bis zum letzten Augenblick ungewiß ist, hofft man, in den beteiligten Kreisen weiterhin, daß ein Einspruch doch noch vermieden wird.

fähigen Besitzes im Laufe des Winters für Siedlungszwecke frei. Diese Land­menge belaufe sich auf etwa 200 000 Hektar. Im­merhin sei aber zu berücksichtigen, daß ein Tell davon für Siedlungszwecke nicht geeignet sein werde.

In dem nächsten Haushaltsplan, also für 1933, würden wieder 50 Millionen Mark für Siedlungs­zwecke eingestellt.

Die siaatsoerichiliche Entscheidung wegen Einbe­rufung des Preußischen Landtags.

wtb. Leipzig. 20. Dez. (Eig. Meld.) In dem Verfassungsstreit zwischen der sozialdemokratischen Fraktion im Preußischen Landtag und dem Land- tagspräsidenten wegen Einberufung des Preußi­schen Landtags wurde heute vormittag vom Vor­sitzenden des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich, Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke, fol­gende Entscheidung verkündet:

Nach Paragraph 17, Ads. 3, Satz 2 der preu­ßischen Verfassung durfte der Präsident des Preu­ßischen Landtages auf das Verlangen der sozialde» mokratischen Fraktion vom 3. August 1932 den Landtag n i cht erst zum 30. 8. 32 berufen.

wtb. Paris, 20. Dez. (Eig. Meld.) Das Kabinett Pani Boncour will in der Schuldenfrage die Entscheidung der Kammer achten und Ver­handlungen mit Washington aufnehmen, um eine Verständigung zu suchen.

wtb. London, 20. Dez. (Eig. Meld.) Das Un­terhaus bewilligte einen Nachtragskredit von 19 Mill. Pfund Sterling für die Arbeitslo-

Monatlich 1.65 emschließl. Postgebühr (48 Psa.i ohne ZusteUg Anzeigen-Preise: Kleinzelle (Sol.) lokal 0.15 RM.. auswärts 0.20 RM Reklamezeile: lokal 0.60 RM.. auswärts 0.80 RM Bei Wiederholungen Rabatt Polticheckk iZrankturt a M 4051

ERB. Berlin, 20. Dez. (Eig. Meld.) Zu den in der Oeffentlichkeit verschiedentlich geäußerten Besorgnissen, daß die Durchführung der Amnestie nicht schnell genug vor sich gehen würde, wird aus Kreisen des nreußischen Justiz­ministeriums erklärt, daß alle diese Besorgnisse völlig unbegründet sind. Die preußische Justizver­waltung hat alle Vorkehrungen getroffen, um sw fort nach Inkrafttreten des Amnestiegesetzes eine schleunige Durchführung der Amnestie-Maßnahmen zu sichern. Insbesondere wird dafür Sorge ge­tragen werden, daß die Entlassungen noch vor Weihnachten erfolgen können.

wtb. Leipzig, 20. Dez. (Eig. Meld.) In der auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der vom letzten Landtag vorgenommenen Aenderung des Paragraphen 20 der Geschäftsordnung durch den Preußischen Landtag gerichteten verfassungsrecht­lichen Klage der nationalsozialistischen Fraktion des Preußischen Landtags gegen den Preußischen Landtag wurde heute vormittag vom Vorsitzenden des Staatsgerichtshofes, Reichsge­richtspräsident Dr. Bumbke, folgende Entscheidung verkündet:

Die Anträge werden zurückgewiesen."

Durch die Aenderung der Geschäftsordnung war, wie erinnerlich, festgelegt worden, daß der Ministerpräsident nur noch mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann.

Zwei wichtige Weile des Slaalsgerichls.

Geschäflsordnungsänderung im preußischen Landtag nicht ver­fassungswidrig. Das Recht der Landtags-Einberufung.

Erfolg der Klage der sozialdemokratischen, Mtzersolg der Klage der nationalsozialistischen Fraktion.

Ost-Asien-Konflikt unerledigt.

Neunzehner-Ausschuß bis TNille Januar vertagt.

wtb. Genf, 20. Dez. (Eig. Meld.) Der Neun- zehner-Ausschuß der außerordentlichen Völker- bunüsversammlung hat heute vormittag beschlossen, die Beratungen über den chinesisch-japanischen Konflikt bis etwa Mitte des nächsten Monats, fpa- testens 16. Januar zu vertagen. Die Dokumente über die Verhandlungen sollen vorläufig nicht veröffentlicht werden.

Die Versuche, den Konflikt mit Hilfe eines Döl- kerbundsverfahrens zu beenden, haben bisher noch zu keinem Ergebnis geführt. Schwierigkeiten be­stehen auch hinsichtlich des Lytton-Berichts, dessen rechtliche Anwendung besonders kleinere Mächte verlangen. Die Verhandlungen sind vor- läufig festgefahren und der Eindruck verstärkt sich, daß der Völkerbund vor einer für ihn nahezu unlösbaren Aufgabe steht.

Paul-Voncour und Deutschland.

Die französische Regierungskrise währte nur wenige Tage. Die neue Regierung steht unter der Führung des früheren Kriegsministers Josef Paul-Boncour. Der Sechzigjährige hat nun erreicht, was schon der Vierzigjährige mit jeder Faser seines Herzens erstrebt hatte: die Leitung der Politik Frankreichs. Paul-Boncour gehört das haben wir am eigenen Leibe bereits zu spü­ren bekommen zu den geschicktesten Sachwaltern der französischen In­teressen. Wer einmal Paul-Boncour reden hörte, der kommt nicht auf den Gedanken, daß dieser Mann einstmals in der s o z i a l i st i s ch e n Partei Frankreichs einen führenden Posten bekleidete.

Anzeiger für die Stadt Julda und den Landkreis Fulda. Amtliches kreisblalt

selige Politik von Versailles Stellung genommen hatte. Auch sein Kollege de Tessan rechnet sich zur linken Opposition innerhalb der Herriot-Partei, Sonst aber hat sich in der Zusammensetzung der Regierung nicht all zu viel geändert. Daß der südfranzösische Abgeordnete D a l a d i e r ins Krieqsministerium hinüberwechselte, dürfte allge­mein als eine Stärkung der Friedenspolitik emp­funden werden.

Die parlamentarischen Grundlagen der Regie­rung Paul-Boncour bleiben die gleichen wie die Herriots. Ohne Herriots Beistand könnte Paul- Boncour nicht einen einzigen Tag regieren. Es ist daher nur selbstverständlich, daß Paul-Boncour den Radikalsozialisten den größten Einfluß ein­räumte. Versuche, die Sozialisten zur posi­tiven Mitarbeit heranzuziehen, schlugen fehl. Im allgemeinen wird aber die sozialistische Partei Paul-Boncour unterstützen, sofern er sich nicht in politische Experimente einläßt. Ueber die Dauer des neuen Kabinetts vermag man jetzt noch kaum etwas auszusagen. Es. wird in erster Linie von der Geschicklichkeit Paui-Boncours abhängen, ob er feiner Herrschaft Dauer zu verleihen vermag. Paul-Boncour gehörte zu jenen Politikern, die sich gegen die Schuldenzahlungen an Amerika einsetz­ten. Das wird vielleicht auch seine Position stim­mungsmäßig verstärken. Frankreich führt nun­mehr Herriots Politik unter anderem Namen fort.

der nächsten Reichstagssitzung. 8186 Strafgesetzbuch bezeichneten Handlungen begründet wird. Diese Vorschriften sind dahin ergänzt worden, daß ein Verbot periodischer Druckschriften auch wegen einer landesverräteri­sch en Veröffentlichung zulässig ist.

Abgesehen hiervon enthält die neue Verordnung nur noch zwei Vorschriften, auf deren dauernde Beibehaltung im Interesse des Staatswohles nicht verzichtet werden kann: die schon im Reichsvereins­gesetz ausgesprochene, vor kurzer Zeit aber vom Reichsgericht aus formellen Gründen für nicht mehr anwendbar erklärte Befugnis der Polizei, Beauftragte in öffentliche Versammlungen zu ent­senden, muß auch weiterhin gegeben sein. Ebenso mußte aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die am 31. Dezember dieses Jahres endende Geltungs­dauer des § 3 des Waffenmußbrauchgesetzes bis auf weiteres verlängert werden, wonach eine erhöhte Mindest strafe den trifft, der be­waffnet gemeinsam mit anderen zu po­litischen Zwecken an öffentlichen Orten erscheint.

Fortfall der Auflagenachrichten.

ERB. Berlin, 20. Dez. (Eig. Meld.) Zu der heute vom Reichspräsidenten erlassenen neuen Not­verordnung zur Erhaltung des inneren Friedens, durch die wesentliche Teile des Republikfchutzgefetzes und eine ganze Reihe von Notverordnungen ztr Sicherung von Ruhe und Ordnung aufgehoben werden, wird von zuständiger Stelle mitgeteilt, haß gleichzeitig mit dieser Verordnung im Reichsgesetz- blatt eine Verordnung über die Aufhebung der Sondergerichte erscheinen wird. Durch die Aufhebung der einzelnen Notverordnungen fallen auch die vorn Reichsminister des Innern auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verord­nungen fort, wonach die Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten waren. Dagegen bleibt die sogen. Burgfriedensverordnung des Reichs­präsidenten bestehen, die bis zum 2. I a n u a r 1 933 alle öffentlichen Versammlun- genverbietet. Weiter ist noch heroorzuheben, daß auch alle Bestimmungen über die amtlichen Auflagenachrichten in der Presse jetzt in Fortfall kommen.

hung junger Radikalsozialisten ..

licken Mitarbeit. Unter den neu ernannten Staats« sekretären fällt vor allem der stürmische C o t auf, der als einer der ersten Franzosen gegen die un-

Sie Verordnung zur Erhaltung des inneren Zriedens Der Wortlaut der vom Reichskanzler angekündigken Bestimmungen ist bekannt gegeben. Die Milderungen und die Verschärfungen. Das Republikschuhgesetz sosork außer Kraft gesetzt.

Vurgsriede bleibt bis zum 2. Januar iu Geltung. Die Amnestie. Am den Termin

Die Regierung Herriot und das neue Ministe­rium Paul-Boncour gleichen sich wie ein E i dem andern. Mit einer Ausnahme: die Fi­nanzpolitik liegt nun in der Hand des sehr volks­tümlichen Senators C h e r o n , der schon in frühe­ren Regierungen das Finanzrejfort mit Erfolg verwaltete hatte. Von ihm erwartet man eine ge« fchickiere Handhabung der Finanzpolitik. Die Sa­nierung der Staatsfinanzen wird in der nächsten ' des öffentlichen

wtb. Berlin, 20 Dez. (Eig. Meld.) Die zur wirtschaftlichen Erholung notwendige Ausschaltung aller absichtlichen Störungen des öffentlichen Frie­dens hat in den letzten Jahren eine große Zahl DOn Ausnahmebestimmungen nötig gemacht, die bie Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte be­schrankt haben. Die jetzt sichtlich eingetretene po­litische Beruhigung hat die Reichsregierung ver­anlaßt, dem Herrn Reichspräsidenten die Aufhe­bung eines Teiles dieser Sondervorschriften, und zwar die Aufhebung der Verordnungen gegen po­litische Ausschreitungen und gegen den politischen Terror vorzuschlagen, deren Geltungsdauer von vornherein nur für die Zeit besonderer politischer Spannungen gedacht war, und die daher jetzt ent­behrt werden können. Denn es versteht sich von selbst, daß es für jede Regierung wünschenswert ist, die normalen gesetzlichen Vorschriften nur so lange durch Sondermaßnahmen zur Sicherung der Staatsautorität zu verstärken, als dies unumgäng­lich notwendig ist. Der Herrr Reichspräsident hat diesem Antrag zugestimmt.

Mit der Aufhebung der genannten politischen Notverordnungen kommen außer ihren verschärften Strafvorschriften unter anderem zum größten Teil diejenigen Bestimmungen in Fortfall, die das Versammln ngsrecht und die Presse über das normale Maß beschränkt haben.

- Die Reichsregierung ging dabei von der Er- vartung aus, daß die politischen M e i n u n g s »erschiedenheiten künftig in der Oeffent­lichkeit in einer Form aus getragen werden, die des deuffchen Volkes als einer Kultur-Nation würdig ist. Wie der Reichskanzler bereits in sei­ner Rundfunkrede vom 15. ds. Mts. mitgeteilt hat, hat der Herr Reichspräsident dem Vorschlag der Reichsregierung im Vertrauen auf den gefunden Sinn der ordnungsliebenden Bevölkerung entspro­chen, dabei aber zum Ausdruck gebracht, daß er nicht zögern würde, eine scharfe Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes zu erlassen, falls er fich wider Er warten in feinem 33 er» trauen getäuscht sehen sollte.

In der Aufhebungsverordnung ist bestimmt, daß Verstöße gegen die bisherigen Ausnahmevor­schriften, soweit sie nicht etwa schon unter die vom Reichstag beschlofsene Amnestie fallen würden, künf­tig nicht verfolgt werden. Die Strafmilde­rung s v o r f chri s t en der 33erorbnung gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 sind ausdrücklich aufrecht erhalten. Auch ist das so­fortige Außerkrafttreten der auf Grund der bisherigen Vorschriften erlassenen Z e i t u n gs- verböte ausgefprochen worden.

Um einen klaren Rechtszustand zu schaffen, er­schien es angebracht, im Zusammenhang mit der Aufhebung der politischen Notverordnungen schon jetzt das R e p u b I i k s ch n tz g e s e tz außer Anwendung zu setzen, dessen Geltungsdauer am 31. Dezember ds. Js. ab gelaufen wäre.

Ein uneingeschränkter Farffall dieses Gesetzes war allerdings nicht möglich, da in ihm Vor­schriften enthalten sind, die zur Sicherung des öffentlichen Lebens gegen frieden- störende Angriffe nicht entbehrt wer­denkönnen. Es sind daher in die neue Ver­ordnung einige Vorschriften des Republikschutz­gesetzes übernommen worden, für deren dau­ernde Beibehaltung eine Notwendig­keit besteht. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Ergänzungen des Strafgesetzbuches nach drei Richtungen hin:

Die Verabredung zu Verbrechen ge­gen das Leben bleibt weiterhin unter Strafe gestellt. Dasselbe gilt für Gewalttätigkeiten gegen den Reichspräsidenten und öffentliche Be­schimpfung oder Verleumdung des Neichs Präsidenten.

Ferner war zur Aufrechterhaltung der Staats­autorität ein dauernder Schutz des Staates, se:- ner Symbole und der sich in der Wehrmacht ver­körpernden Hoheit des Sraaies gegen Verhetzungen notwendig. Es ist daher in das Strafgesetzbuch

eine Strafvorschrift gegen den eingefügt, der öffentlich das Reich oder eines der Länder, ihre Verfassung, ihre Farben oder Flaggen oder die deutsche Wehrmacht beschimpft oder böswillig u«d mit lleberlegung verächtlich macht.

I ' Abgesehen von diesen drei Strafvorschviften sind aus dem Republikschutzgesetz mit gewissen Abänderungen nur diejenigen Vorschriften über­nommen worden, die der Sicherung des Staates S°8en hochverräterische Angriffe dienen. Es sind wes die Vorschriften über Zuständigkeit und Ver­fahren bei Auflösung von Vereinen, die hoch­verräterische Zwecke verfolgen, und die Möglich­keit, periodische Druckschriften dann auf gewisse Seiten zu verbieten, wenn durch ihren Inhalt bie Strafbarkeit einer der in den Paragraphen

Siedlungs-Ausschuß des Wchskages.

Der Siedlungsausschuß des Reichstages be­faßte sich mit sozialdemokratischen Anträ­gen, von denen der eine sür die nächsten 2 Jahre eine weitere Senkung der Renten der mit Reichs­mitteln angesetzten Siedler von 5 auf 3 Prozent verlangt, die andere die Reichsregierung ersucht, die Rückzahlung der Darlehnsraten aus der wert- schaffenden Arbeitslosenfürsorge zur Errichtung von Land- und Forstarbeiterheimen auf 50 Jahre zu verteilen.

Landeskulturamtspräsident Boddin, vom Reichsernährungsministerium erklärte, die in dem sozialdemokratischen Antrag geforderte weitere Sen­kung der Renten der Siedler sei auch in Kreisen der Reichsregierung erwogen worden, doch habe der Reichsfinanzminister eine solche Senkung an­gesichts der allgemeinen Finanzlage des Reiches für nicht durchführbar gehalten. Trotzdem plane die Reichsregierung weitere 'Hilfsmaßnahmen, die sich vielleicht auf die vorhandenen Rückstände be­ziehen werden. Nähere Mitteilungen darüber lie­hen sich noch nicht machen, da die beteiligten Ressorts noch nicht endgültig Stellung genommen hätten. Auch eine Auseinandersetzung zwischen Reich und Preußen über die organisatorische Seite, sei im Fluß und werde möglicherweise in einem Vierteljahr abgeschlossen fein. Der augenblickliche Landvorrai der Siedlungsträger sei verhältnis­mäßig gering. Voraussichtlich würde aber eine größere Landmenge nicht entschuldungs-

Rätselraten um die Amnestie.

vdz. Berlin, 20. Dez. (Eig. Meld.) Im Reichs­tage fand am Dienstagvormittag eine Konferenz des preußischen Ministerialdirektors Dr. Brecht (Hoheits-Regierung) mit den preußischen Provinz­vertretern über die Amnestiesrage statt. Trotz des Einspruches der süddeutschen Länder (Bayern, Baden, Württemberg) hofft man nach wie vor, daß letzten Endes die Amnestie doch den Reichs­rat ohne Einspruch passieren wird. Eine absolute Gewißheit besteht allerdings nickst, da das Ergeb­nis möglicherweise von einer Stimme abhängr. Für den Einspruch genügen 22 Stimmen, ein Drittel der Reichsratsvertreter. Der Einspruch wäre somit beschlossen, wenn zu den 18 Stimmen der süddeutschen Länder noch vier Stimmen von Provinzvertretern kämen. Man hofft aber, daß vielleicht nur ein Provinzver­treter für den Einspruch stimmen und ein ande­rer sich der Stimme enthalten wird. Dagegen ist die Annahme einet Entschließung zu erwarten, in der der Reichsrat scharf feine grundsätzliche Stellung gegen Amnestien, die in die Hoheitsrechte der Länder eingreifen, betont. In den Mittagsstunden traten dann die Reichsrats­ausschüsse in Anwesenheit des Reichsjustizministers nochmals zusammen.

Die entscheidende Reichsratssitzung -erfolgt Dienstagnachmittag.

Der Aeltestenr at des Reichstages tritt Dienstag um 7 Uhr abends erneut zusammen, und er wird für den Fall des Einspruches gegen die Amnestie den Zus ammentr itt des Reichstages für Donnerstagnach­mittag 3 Uhr beschließen. In diesem Falle würde neben einer erneuten Abstimmung über die Amnestie auch noch eine Beratung üb er bie Wi nter Hilfeanträge im Reichstage stattfindem Dagegen rechnet man, wenn der Einspruch nicht zustande kommt, nicht mit einer W e ihna cht stagung bes R »ich stag es. Bei ben Nationalsozialisten besteht allerdings zum Teil der Wunsch, die Win­terhilfe auf jeden Fall noch vor Weihnachten im Reichstage zu beraten. Es ist aber kaum anzu- nehmen, daß dieser Wunsch in der Frak­tionsleitung, die zwecks endgültiger Stel­lungnahme der Fraktion heute noch einmal zusam­mentritt, durchdringt. Auf keinen Fall ist vor Weihnachten noch mit einer Abstimmung über Mißtrauensanträge zu rechnen. Dafür treten nur die Kommuni st en ein, während alle anderen Parteien die politische Entscheidung nur im Anschluß an eine große politische Aus­sprache wünschen, die keinesfalls noch in diesem Monat durchgeführt wirb

pdz. Berlin, 20. Dezember. (Eig. Meid.) Wie das Nachrichtenbüro des V.D. Z. erfährt, haben bie Reichsratsausschüsse, die am Diens­tagmittag tagten, sich gegen einen Einspruch bei der Amnestie ausgesprochen. Dieser Entschei­dung kommt aber keine Bedeutung zn, da es sich hierbei nur um einen Mehrheitsbeschluß handelt, während bei der namentlichen Abstimmung im Plenum 23 Stimmen für den Einspruch genügen. Außer bei einigen Provinzvertretern ist auch bei einigen kleineren Ländern die end'-