Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
Ilr. 253
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Dienstag. 1. November 1932.
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Zahrg. 59.
vZapen beruft sich preußische Stellverkreler
Einberufung des Reichsrates zum 10. Rovember.
Nachdem feit Samstagvormittag mit einer solchen Maßnahme gerechnet wurde, es aber an- cheinend aus staatsrechtlichen Bedenken nicht 'o einfach zu machen war, ist jetzt folgende Meldung herausgekommen:
tvtb. Berlin, 31. Oft. (Eig. Meü>.) In seiner Eigenschaft als Reichskommissar für das Land Preußen hat der Reichskanzler folgende Ernennungen vorgenommen:
Zn feinem Stellvertreter für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums hat er den Staatssekretär z.D. Prof. Dr. Popitz ernannt;
zu seinem Stellvertreter für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten den Reichsminister Freiherrn von Braun;
zu seinem Stellvertreter für den Geschättsbe- Aßh des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung den Universitätsprofessor Dr. Kähler (aus Greifswald, deutschnational).
In der kommissarischen Leitung der übrigen preußischen Ministerien tritt keine Veränderung ein. (Zuerst hieß es, der Kasseler Oberlandesgerichtspräsident Dr. A n z solle das Justizministerium erhalten. Es bleibt aber jetzt bei Staatssekretär Hölscher.)
Der Herr Reichspräsident hat den stellvertretenden Reichskommissar für das Land Preußen, Staatssekretär z. D. Oberbürgermeister D r Bracht, und den Stellvertreter des Reichskommissars für das preußische Finanzministerium, Staatssekretär zur Disposition Prof. Dr. Popitz, für die Dauer ihrer Betrauung mit diesem Auftrag zu„Reichsministern ohne Beschäftigung" bereits ernannt.
Mit diesen Ernennungen kommt die preußische Vereinfachungsaktion und Verwaltungsreform nach außen zu einem gewissen Abschluß. Intern ergibt sich aber jetzt die
Aufgabe der Durchführung.
Es wird darauf ankommen, die Vorarbeiten dafür bis zum 1. Dezember, dem Datum für das Inkrafttreten der Verordnung, zum Abschluß zu bringen, damit die praktischen Ueberleitungsarbeiten bis zum 1. 2. 1933 beendet sein können, wie es in §§ 13 und 14 der Verordnung vorgeschrieben ist. In den beteiligten Kreisen ist man sich darüber klar, daß die Durchführung, namentlich nach der per- sonellen Seite hin, so gestaltet werden muß, daß Härten gegen Beamte, deren Stellen durch die Reform fortfallen, möglichst vermieden werden.
Polst» mit dem Mrassierstiefel.
Zu den Maßnahmen nimmt unser Berliner Mitarbeiter in folgender Weise Stellung:
Das Diktat vom 29. Oktober kann man die Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung nennen, die die Umbildung der preußischen Staatsverwaltung zum Ziel hat. Ein Diktat ist es, und die Aussprache beim Reichspräsidenten mit dem alten Preußenkabinett bzw. dessen Vertreter, Ministerpräsiden Braun, hatte nur noch formale Bedeutung und entsprang einer gewissen Ritterlichkeit des Reichspräsidenten. In -Wirklichkeit hatte die Reichsregierung es sich so gedacht, daß das Preußenkabinet, also Ministerpräsident Braun, als sein verantwortlicher Führer alles gutheißen würde. Man hatte wohl auch mit einem Widerfvruch gerechnet, diesen Wider- Ipruch aber nicht für so fest gehalten, daß ohne fein« Hervorhebung in dem gemeinsamen Kommuni- gllee Braun diesem Kommuniques seine Zustimmung nicht geben würde.
Die Hartnäckigkeit des Präsidenten Braun begeht vollständig zu Recht. Man fragt sich, was hot denn letzten Endes diese Verwaltungsreform und Vereinfachung mit der Verordnung vom 20. 9ult zu tun, die erlassen worden war, um Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten. Braun f>at mit einer gewissen Berechtigng die Frage gesellt, ob die Aufrechterhaltung der Befugnisse des Reichskommissars überhaupt noch notwendig gewesen sei, und hat des weiteren, wie es scheint mit aller Energie darauf gedrungen, daß die Durchführung der Verwaltungsreform nicht ohne Verständigung mit der Staatsregierung vor sick gehen sollte. Das ist abgelehnt worden und man weiß auch leitens der Reichsregierung warum: Man will das noch bestehende alte Preußenkabinett zermürben, bis es selbst auf seine Hoheitsrechte verzichtet und vom politischen Schauplatz verschwindet. Gelänge das, dann würde der Kanzler mit voller Berechtigung die Personalunion! zwischen Reich und Preußen konstruieren können, ohne daß Man ihm daran? irgendwelchen Vorwurf machen konnte. So aber hat man erst den ersten Schrttt gewagt. Man fragt Preußen nicht, beruft sich auf va? Urteil des Staatsgerichtshofs, dessen Grenzen Man unbeding innehalten will und verstößt gleichzeitig gegen dieses Urteil dadurch, daß man das preußische Wohlfahrtsministerium auflöst. Der preußische Woh'fahrtsminister Dr. Hirtsiefer wird da- vurch in seinen Hoheitsrechten geschmälert, denn er ist mr sein Ministerium dem Landtag gegenüber verantwortlich und al.s solcher vom Ministerpräsiden- ken Braun seinerzeit eingesetzt und von der Mehrheit des Landtags bestätigt worden durch das in ver Verfassung vorgesehene Vertrauensvotum. Es wird also durch dieses Vorgehen der Reichsregie- rung rein rechtlich nicht nur die Basis des Urteils v°n Leipzig verlassen, sondern darüber hinaus wird ”ie preußische Volksvertretung von der Reichsre- klierung einfach übergangen.
Wohin die Reise geht, sieht man am deutlichsten aus dem § 12 dieser Verordnung, der vorsieht, daß „weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung, die sich aus einer Neuabgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Reichsverwaltung und preußischer Verwaltung ergeben, besonderen Regelungen vorbehalten bleiben". Was man jetzt aus irgendwelchen Gründen, über die die Reichsregierung keine Auskunft geben wollte, noch unterlassen hat, nämlich die Ernennung der kommissarischen Verwalter in Preußen zu Reichsministern ohne Portefeuille will man im geeigneten Augenblick nachholen können. Daß man es heute noch nicht getan hat, geschah aus dem Grunde, um den Vorwurf der süddeutschen Länder, insbesondere der bayerischen Regierung mit einem Schein von Recht zurückweisen zu können.
Im übrigen ist es keine Stümperarbeit, sondern ein wohldurchdachter Plan, der an und für sich der Kritik standhält, so er auf rechtlichem Boden zustandegekommen märe. Und daß die kommissarische preußische Regierung sich auf eine Notverordnung des Reichspräsidenten vom 24. August 1931, also eine Notverordnung unter dem Reichskanzler Dr. Brüning, beruft, soll die Widersacher in den Parteien und insbesondere im Zentrum stumm machen. So will die Reichsregierung das gute Recht für diese Umbildung der preußischen Staatsverwaltung in Anspruch nehmen, indem sie sich auf eine Verordnung Dr. Brüning? beruft, die von der Mehrheit des Reichstags damals. allerdings unter ganz anderen politischen Voraussetzungen, gutgeheißen war.
Einheitliche Führung der Reichspolitik und der Politik in Preußen, das ist die Quintessenz. Die Reichsregierung will sich unter Berufung auf das Urteil des Staatsgerichtshofes der Macht über Preußen gewissermaßen, um so ihre eigene Position zu stärken. Es ist in Wirklichkeit ein Stück Reichsreform auf Umwegen, und sitzt die Reichs- regierung erst mit den ganzen Machtmitteln Preußens und der Autorität im Reiche fest im Sattel, so glaubt sie auch der Widerfacher aus Süddeutschland Herr werden zu können, das ist der heutigen Verordnung letzter Sinn.
Eines hat die Reichsregierung, wenn man selbst über die juristische Frage ihrer Berechtigung ober Nichtberechtigilng streiten könnte, bei ihren Heuti-, gen Maßnahmen vergessen, daß sie nach dem deutlichen Wortlaut des Staatsqerichtshofsurteils • nur „vorübergehend" fein dürften, und. auch schon aus diesem Grunde keine vollendete Tatsache mit der Auflösung des Wohlfahrtsministeriums hätßk geschaffen werden dürfen. Aber die Reichsregierung fühlt in sich die Macht, dem Preußenkabinett diktieren zu können und macht unter Scheinberufung auf ein Urteil» daß „zu ihren Gunsten ausgefallen wäre", von dieser Macht leider allzu ausgiebigen Gebrauch. Ruhe und Ord- nund sind durch derartige Verstöße keineswegs gesichert, denn Politik kann man nicht mit der starken Faust und dem Kürassierstiesel machen, wen.ia- stens keme Politik, die auf die Dauer Früchte zeitigen soll.
Die Zusatzstimmen.
mb. Berlin, 31. Okt. (Eig. Meld.) In der öffentlichen Diskussion über die Rede des Reichs- mnenministers Frhrn. von Gayl auf dem Festbankett des Vereins Berliner Presse spielte eine besondere Rolle die Frage der Zusatzstim - men, die der Minister als einen Bestandteil der kommenden Wahlrechtsreform angekündigt hat. Von zuständiger Stelle wird darauf hingewiesen, daß bet den Zusatzstimmen für Familien tn keiner Weise etwa an eine Entrechtung der Arbeitslosen gedacht ist. Die Zusatz- stimme würde auch Familienoberhäuptern zu- stehen, die infolge der Arbeitslosigkeiit Unter.» stützungsempfänger sind. Die Regelung der Frage der Zusatzstimme für Kriegsteilnehmer soll im einzelnen noch erfolgen. Man hat in den zuständigen Ressorts nicht die Absicht, kleinliche Regreßbestimmungen zu treffen. F a - mtlienväter, die Kriegsteilnehmer waren, würden zwei Zusatzstimmen bekommen.
Mit der ganzen Geschichte der „Zusatz-Stimmen" wird die Regierung wenig Glück haben. Allenthalben erheben sich Stimmen dafür, daß der Gedanke des gleichen Wahlrechts • nicht preisgegeben werden darf. Auch die alten Soldaten wollen nichts davon wissen, daß jetzt eine Wahlbegünstigung eintritt, die auf alle m ög- ltchen Leute ausgedehnt werden würde, die mit dem Krieg höchstens in sehr angenehmen Formen etwas zu tun hatten.
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Für die Beurteilung des amtlichen Kommuni- quees über den Besuch bei Hindenburg ist von Interesse, daß sich ursprünglich an einem Punkt eine andere Version befand. Es hieß zunächst, daß der preußische Ministerpräsident die staatsrechtliche Zuständigkeit des Vorgehens des Reichskommissars angezweifelt habe. Später wurde in telefonischen Gesprächen mit Ministerialdirektor Dr. Brecht verabredet, daß nur ganz allgemein ein „Widerspruch" des preußischen Ministerpräsidenten verzeichnet wurde. In der Tat hat die kommissarische preußische Regierung, wie wir bereits gestern betonten, größten Wert darauf gelegt, daß ihr Vorgehen ftreng im Rahmen des Leipziger Urteils blieb. Auch die Aufhebung des Wohlfahrtsministeriums wird damit gerechtfertigt, daß es sich
nicht um eine Auflösung und damit um einen Eingriff in die preußischen Hoheitsrechte handelte, sondern nur um eine Verteilung der Ressorts dieses Ministeriums auf andere preußische Ministerien. Wieweit dieser Standpunkt sich ohne juristische Beanstandung durchsetzt, muß abgewartet werden.
Die Stimme Bayerns.
Scharfer Protest gegen die Reform.
ERB. Regensburg, 31. Okt. . (Eig. Meld.) In einer Wahlkundgebung in Würzburg hielt Mini- sterpräfident Dr. Held am Sonntag eine Rede. Nach dem „Regensburger Anzeiger" hat Dr. Held erklärt, die Aushölung der Lände r r e ch t e schaffe dieselbe verderbliche i n- nenpolitifche Spannung, wie eine Verpreußung des Reiches. Der Reichskommissar habe mit der Besetzung von preußischen Ministerien die Grenze seiner Befugnisse nach der Entscheidung de? Staatsgerichtshofes b e- reits überschritten. Als erste und vordringliche Notwendigkeit einer Verfassungsreform sei festzustellen, welche Grenze der Artikel 48 in seiner Anwendung habe.
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Wie bas Nachrichtenbüro des vdz meldet, wird zu der Verordnung des Reichskommissars für Preußen über die Auflösung des preußischen Mini st e - riums für Volkswohlfahrt von feiten des preußischen Staatsministeriums folgendes erklärt: 1. „Eine Verringerung der Zahl der preußischen Ministerien war von der preußischen Staatsregierung für den August d. I. in Aussicht genommen: an der Durchführung dieses Planes ist sie durch die Einsetzung des Reichskommissars vom 20. Juli verhindert worden. Trotz der Bereitschaft der Staatsregierung zu einer Verständigung über diese Frage haben die Reichsregierung und der Reichskommissar die heutige Verordnung ohne vorherige Fühlungnahme mit der Staatsregierung erlassen. Die betreffende Nummer der Preußischen Gesetzessammlung wurde zur gleichen Zeit ausgedrückt, in der die Unterhaltung zwischen dem Reichskanzler und dem Ministerpräsidenten Braun beim Herrn Reichspräsidenten stattfand. Damit hat die Reichsregierung nach Auffassung der preußischen Staatsregierung nicht nur die vom
Staatssekretär a. D. Dr. Popitz soll in Zukunft als Reichsminffter ohne Portefeuille das preußische Finanzministerium leiten.
Staatsgerichtshof ausdrücklich gewünschte loyale Zusammenarbeit mit der Staatsregierung außer acht gelassen, sondern auch in ein unveräußerliches Hoheitsrecht der preußischen Staatsregierung eingegriffen, nämlich in das früher dem Träger der Krone zustehende Organisationsrecht hinsichtlich der Bestimmungen der preußischen Ministerien. Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung war ein solches Vorgehen des Reichskommiffärs keinesfalls erforderlich. Der Reichskommissar hat die Verordnung auf Grund der sogenannten Dietramszeller Ermächtigungsverordnung des Reichspräsidenten vom 24. August 1931 erlassen. Diese Reichsregierung gibt aber nicht dem Reichskommissar, sondern der Landesregierung das Recht, Notverordnungen zu erlassen. Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofes ist Landesregierung nur die preußische Staatsregierung.
Wie es in den Gründen der Entscheidung wörtlich heißt, kann „an die Stelle der Landesregierung auch vorübergehend kein anderes Organ gesetzt werden." Es war daher auch aus diesem Grunde zulässig, die Verordnung auf Grund der Dietramszeller Verordnung noch bam mit ber Unterschrift „Preußisches Staatsministerium" zu erlassen".
Ergänzend hört ba? Nachrichtenbüro bes VDZ. noch in unterrichteten Kreisen, daß bisher nicht gesagt werben könne, ob es bei dieser Kundgebung ber Staatsregierung allein verbleiben werbe. Eine neue staatsrechtliche Auseinandersetzung scheine sich bei den verschiedenen Auffassungen in dieser Sache mindestens anzudeuten. Rein materiell bezeichnet man es in den der preußischen Regierung nahestehenden Kreisen als verfehlt, das preußische Wohlfahrtsministerium in der gewählten Form ausein- anderzureißen, solange nicht über die Frage einer engen Verbindung der preußischen mit den betreffenden Reichs-Fachressorts in der Zentralinstanz bes Reiches entschieden sei. Wenn der Dualismus zwischen Preußen und Reich beseitigt werden solle, dann.müßten die entsprechenden preußischen Ministerien mit denen des Reiches verbunden werden, sonst würde in absehbarer Zeit abermals eine Verwirrung erzeugende neue Aufteilung der ministeriellen Sachstoffe zwischen Preußen und dem Reich erforderlich werden.
Die Londoner Blatter bringen noch keine eigenen Meinungsäußerungen zu den Mitteilungen Herriots über den französischen Rüstungsplan. In den Meldungen der Pariser Berichterstatter wird u. a. mitgeteilt, dast General Weygantz und Marschall Petain den Plan ni^t angenommen, sondern ausdrückliche Vorbehalte gemacht hätten.
Herriot als Stratege.
Militärische Gesichtspunkte zur Kammerrede des französischen Ministerpräsidenten.
Die große Kammerrede des französischen Mi» nisterpräsidenten Herriot hat in den politischen Kreisen der Reichshauptstadt ein nicht ungünstiges Echo gefunden. Wir haben Gelegenheit genommen, mit einem militärischen Sachverständigen über einige Teile der Herriot-Reb« und der französischen Abrüstungsforberungen zu sprechen. Diese miltiärifchen Gesichtspunkte dürfen bei der weiteren Behandlung der zwischen Deutschland und Frankreich schwebenden Fragen nicht übersehen werden.
Es ist erfreulich, so erklärte man uns, daß Herriot endlich mit dem starren Festhalten an den Bestimmungen des Versailler Vertrages Schluß gemacht hat. Dadurch hat auch Frankreich die Notwendigkeit einer neuen Einstellung zu den Abrüstungsfragen zugegeben. Man darf jedoch nicht übersehen, daß sich hinter den so loyal klingenden französischen Thesen Fußangeln befinden, die zunächst nur dem militärischen Sachverständigen klar erkennbar sind. Noch heute wird von Frankreich die Behauptung vertreten, daß eigentlich nur Frankreich völlig abgerüstet habe. Dabei verschweigt man, daß Frankreich nach dem Kriege sämtliche amerikanischen Materialbestände für seine eigenen Rüstungszwecke übernahm, daß es fast sämtliche deutschen Nachbarstaaten mit Kriegsmaterial ausrüstete und weiterhin ausrüstet, daß es sich nicht nur auf feine eigenen Armeen zu verlas- fen braucht, sondern eine ganze Reihe fremde Armeen durch Generalstabsoffiziere kontrolliert und beeinflußt und daß schließlich auch der Ausbau des riesigen Festungsgürtels an der französischen Ostgrenze bei einer Behandlung der Themas: Abrüstung und Sicherheit nicht außer acht gelassen werden kann.
Gerade in Bezug auf die von Frankreich vorgebrachten Abrüstungsziffern darf niemals vergessen werden, daß Frankreich in dem Jahre 1921, das bei seinen Aufstellungen eine große Rolle spielt, noch nicht völlig demobil mar, daß es sich während der Rheinland- und Ruhrbesetzung im Kriegszustand befand, und daß die Stärke seines damaligen Landheeres keinesfalls als Normalstärke angesprochen werden kann
Wenn jetzt Frankreich erklärt: „Die Reichswehr soll weg!", so ist da? insofern erfreulich, als es damit selbst die Unsinnigkeit der Versailler Bestimmungen zugibt. Auch Deutschland hat die Reichswehr niemals genügt. Es fragt sich nur, was an ihre Stelle treten soll. Die französische Armee kann niemals ein Muster für eine Defensiv-Armee sein. Wenn also in Zukunft nach Herriots Plan nur Defensiv- Armeen eine Daseinsberechtigung behalten sollen, so ist auch die hochgerüstete jetzige Offensiv- Armee Frankreichs grundsätzlich utn- und abzubauen. Diese Aufgabe ist viel wichtiger, als alles, was man von Deutschland fordert. Wir haben in unserer Reichswehr bisher noch nicht einmal ein genügende? Defensiv-Instrument. Diese Aufgabe kann unsere Reichswehr, auch roenh sie viel besser bewaffnet wird als bisher, nur erfüllen, wenn auch Frankreich grundsätzlich abrüstet. Hier aber liegt der eigentliche Kern des wahren Abrüstungsproblems. der auch durch Herriots Vorschläge nur verdeckt wird.
Fest steht iebenfalls, daß die ersten Kommentare der nationalistischen deutschen Presse, die Her- riots-Rede als eine Hetzrede bezeichneten, jeden Sinn für Objektivität vermissen ließen.
Das Rüstung sfelerjahr.
Keine Antwort Deutschlands an den Völkerbund.
ERB. Berlin. 31. Okt. (Eig Meld.) Zu dem morgen am 1. November ablaufenden Abkommen über einen einjährigen Rüstung^tillftand, das von der Völkerbundsversammlung im vergangenen Jahre auf die Initiative Grandis abgeschlossen wurde, erfahren wir von zuständiger Seite, daß die deutsche Regierung die kürzlich erhaltene Umfrage des Generalsekretärs des Völkerbundes, ob die beteiligten Regierungen mit einer Verlängerung dieses Abkommens um weitere vier Monate einverstanden feien, nicht beantwortet bat und auch nicht beantworten wird, bevor die Frage der deutschen Gleichberechtigung geklärt ist. Maßgebend für die Haltung Deutschlands ist die Tatsache, daß, nachdem dieses int vergangenen Jahre von der Völkerbundsversammlung geschlossene Abkommen in den Zuständigkeitsbereich der Abrüstungskonferenz übergegangen ist, Deutschland mit einer Antwort zu Maßnahmen der Abrüstungskonferenz Stellung nehmen würde. Das will aber Deutschland nicht, so fange die Frage der Gleichberechti- aung nicht geklärt ist. Diese Haltung Deuffchlands ist auch in dem Schreiben der deutschen Regierung an den Präsidenten der Abrüstungskonferenz Henderson, vom 14. September zum Ausdruck gekommen. ____________________
* Inthronisation des neuen Wiener Erzbischofs. Unter riesiger Beteiligung der Wiener katholischen Bevölkerung fand die feierliche Inthronisation des neuen Erzbischofs Dr. Jnnitzer im Stefansdom statt, wo sich der Bundespräsident, der Bundeskanzler mit den übrigen Mitgliedern der Regierung, das gesamte diplomatische Korps und andere hohe Würdenträger eingefunden hatten. Der Ewbischof wurde vorher in feierlicher Prozession von der Augustinerkirche zum Stefansdom geleitet. In seiner Ansprache gedachte der Erzbischof Dr. Jnnitzer des dahingeschiedenen Kardinals Piffl, dankte dem Hl. Vater und versprach, alle seine Kraft einzusetzen, um allen ohne Unterschied der Gesinnung in dieser Zeit schwerster Not in Liebe zu dienen.