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VühlmkdlM ist die Hoffnung der Sillaturfreunde

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Anzeiger für die Stadt Aulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

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Linstündiger Besuch des preußischen Ministerprüfideuren Braun bei Hindenburg. — Am das Schicksal des preußischen Wohl-' fahrtsministeriums. — Der Weg zur Reichsreform darf nur mit Besonnenheit gegangen werden.

' OS. Berlin. 29. Oktober. (Eig. Meldg) Reichskanzler von Papen und Mini- sterpräsidenk Braun begaben sich kurz nach 12 Uhr zu dem angekündiglen Besuch beim Reich» präsldenken von Hindenburg. 3n der Dilhelmstraste vor dem Reichskanzlerpalais, in dem der Reichspräsident, wie bekannt, zur Zeit wohnt, hatte sich Bubllkum in großer Zahl ein- gefunden, um die An- und Abfahrl zu beobach­ten. Die ll n ke r r e d u n g dauerte etwas Tb er eine Stunde. Gegen 1.15 Uhr verließ RNni- sterprWdent Braun das Relchskanzlerpalais.

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Das Wichtigste an der Entwicklung, die nach dem Leipziger Spruch eingesetzt hat, ist nicht das, was geschehen ist, sondern das, was nicht geschehen ist. Wenn es nach dem Willen der zu der Art von Staatsstreich bereiten Kräfte in Deutschland gegangen wäre, hätte eine Noverord­nung des Reichspräsidenen spätestens am Freitag abend die Aufhebung von mehreren preußischen Ministerien und die Zusammenlegung der übrigen mit den korrespondierenden Reichsministerien ver­fügt. Die alte preußische Staatsregierung wäre davongejagt worden und die Reichsminister hät­ten 3u ihren Reichsfrnktionen ohne jede Einschrän­kung auch dis preußischen Ministerfunktionen über­nommen. Eine absolute Personal- und Macht­union wäre hergestellt worden, gegen die auch die Proteste der Länder und der parlamentarischen Gremien letztlich nichts ausgerichtet hätten. Diese Entscheidung hätte nicht nur staatsrechtlich, sondern auch machtpolitisch das Ende Preußens und sein Aufgehen in das Reich bedeutet. Sie wäre nicht nur ein Staatsstreich „auf kaltem Wege", sondern der Ausfluß einer bewußten und von jeden Rück­sichten befreiten Diktatur gewesen. Wie gesagt, die Entwicklung ist nicht so gegangen! Der Reichs­kanzler hat das Machtwort, das ihm von den ver­schiedenen einflußreichen Stellen, besonders der Deutschnationalen, eindringlich und offen suggie- riert wurde, nicht gesprochen. Was wirklich ge- ichah oder zum mindesten entscheidend angebahnt wurde, hielt sich bewußt auf dem Soden des Leip­ziger Urteilsspruchs. Der Wille des Reichspräsi­denten war stark genug, um allen Persuchungen, selbst aus befreundeten Kreisen, scharf ein Ende Zu bereiten. Damit hat aber die politische Vernunft in Deutschland den Sieg da­vongetragen. Die Wege in die Zukunft sind nicht Zersprengt und aufqerissen. Sie bleiben weiter of- •en.

Die Aachlsitzung.

Das preußische Staatsministerium war unter Vorsitz des Reichskommissars für Preußen, des Reichskanzlers v. P a p e n, am Freitag abend um 11 Uhr zu einer Nachtsitzung zusammengetreten, um abschließend die Verwaltungsreform in Preu- zu beraten. Die gesamte Perwaltungsreform Ixst Zum Ziele, alle ressortmäßige Doppelarbeit zu vermeiden und die Aufgabenbereiche zu verein­fachen. Es handelt sich dabei um eine Bereinigung der Ressortfragen sämtlicher preußischer Ministe­rien, in deren Zuge das Wohlfahrtsmini- sterium in der bekannten beabsichtigten Weise a u f g e l ö st werden soll. Die Aufgaben des Wohl­fahrtsministeriums werden von anderen Ministe­rien übernommen werden. So plant man, seine Abteilung I (Medizinalsachen) dem preußischen Kultusministerium zu übertragen. Seine Abtei­lung II (Wohnungs- und Siedlungswesen) soll in der Hauptsache, da es sich hier vorwiegend um Kredit- und Zuschußfragen handelt, ans preußische Finanzministerium übergehen. Die Abteilung III (Wohlfahrtspflege) wird voraussichtlich vom preu­ßischen Ministerium für handel und Gewerbe übernommen werden. Das Ministerium, das stark verkleinert werden soll, wird dann nach den bi$= bfrigen Plänen umgetauft werden zu einem Mi­nisterium für Wirtschaft und Arbeit. Das preu- Rche Landwirtschaftsministerium soll seine Seteri- närabteilung an das preußische Innenministerium abgeben. Die ursprünglich geplante Uebergabeder preußischen Gestütsverwaltung an das Reichswehrministerium kann nach dem Leipziger Urteil nicht durchgeführt werden, d« sie preußische hoheitsrechte verletzen würde.

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Nach einer späteren Meldung war das Ergeb­nis der Sitzung mager. Sie dauerte auch nur eine Stunde. Im Zusammenhang mit dem Beschluß der kommissarischen Regierung über die Beseiti­gung des Wohlfahrtsministeriums sei eine Reihe vrittiger Rechtsfragen aufgetaucht, ins- vefvndere fei ungeklärt, ob trotz des Leipziger llr- ®tls die kommissarische Regierung

überhaupt ein preußisches Ministe­rium beseitigen kann, weil es sich bei dieser Frage vermutlich doch um ein Hoheit»- i n t e r e s s e handele, dessen Vertretung das L e i p- ziger Urteil dem Kabinett Braun offen gelassen hat. Auch wenn die Auf­lösung des Wohlfahrtsministeriums auf die Spar­ermächtigung des Reichspräsidenten gestützt wird, sei diese Frage ungeklärt, ob diese Spar- ermächtigung sich auf die Beseitigung preußischer Ministerien ausdehnen könne. Mindestens glaubt man, daß d e r S t a a t s r a t sich mit dieser Ver­ordnung über die Auflösung des Wohlfahrtsmlni- steriums beschäftigen muß, und daß sein etwaiger Einspruch hiergegen komplizierte Rechts­folgen für diese Art der Vereinfachung der preu­ßischen Zentralinstanzen zur Folge haben müsse. Evtl, werde auch d e r L a n d t a g sich mit die­sen Dingen beschäftigen müssen, da ja das preu­ßische Wohlfahrtsministerium etatsrechtlich im preußischen haushalt fundiert ist, und da es zu den Aufgaben des Landtages ge­hört, den Etat zu behandeln und zu verabschieden.

Mit Verzögerung.

ERB. Berlin, 29. Okt. (Eig. Meldg.) Von maßgebender preußischer Seite wird jetzt bestätigt, daß die Staatsministerialsibung, die heute nacht stattgefunden hat, sich abschließend mit der Vereinfachung in der preußischen Mi­ni st e r i a l i n st a n z beschäftigt hat. Die amt­lichen Veröffentlichungen hierüber sind im Laufe des späteren Nachmittags zu erwarten.

von Gayls Vorschläge.

Auf dem Festabend des Vereins Berliner Prasse hielt Reichsinnenmimster Freiherr v. Gayl eine längere Rede über die geplante Dersassungs- resorm, m der er u. a. ausführte:

Daß die Zustände in Deutschland reformbe­dürftig sind, wird so allgemein zugegeben, daß ich darüber keine Worte zu verschwenden brauche. Wir sehen Mängel tm Verhältnis des Reiches zu den Ländern, in der Verwaltung des Reiches, auf dem Gebiet des Finanzausgleichs und in der Reichs- Verfassung. Grund st ürzende Neuerung en werden unterbleiben. Das gilt u. a. be- snoders für die Staatsform, das gilt auch von dem Gedanken des Einheitsstaates. Der Bundes­staat wird solange bleiben, bis eine überwälti­gende Volksströmung sem Ende fordert. Es steht auch fest, daß kein deutsches Land gegen seinen Willen seiner Eigenstaatlichkeit beraubt und einem größeren Reichsgliede zugeteilt werden soll. Es steht ferner fest, daß eine Neueinteilung des Rei­ches in neue Länder oder Reichsprovinzen nicht in Frage kommt. Auch die Bereinigung der zahl­reichen Enklaven auf der Landkarte ist keine vor- dnngliche Angelegenheit. Was wir hier brauchen ist eine friedliche Lösung durch gegenseitige Vereinbarungen.

Das Verhältnis zwischen Reich und Preußen bedarf dringend der Neuordnung. Entsprechend dem bundesstaatlichen Charakter des Reiches soll die Eigenstaatlichkeit Preußens nicht weiter a n g e t a st e t werden, als das Reichs- mteresse es erfordert. Preußen soll in ein engeres Verhältnis zum Reich treten. Seine eigenstaatliche Willensbildung soll so organisiert werden, daß Meinungsverschiedenheiten einen Ausgleich von Kabinett zu Kabinett finden können. Das Urteil des Staatsgerichtshofcs weist darauf hin, daß der Reichspräsident unter bestimmten Voraussetzungen die Maßregeln treffen kann, die zur Erzielung einer einheitlichen Politik in Reich und in Preußen notwendig erscheinen. Notwendig ist ferner eine Aenderung des Finanz­ausgleichs mit dem Ziele, daß Länder, und Gemeinden wieder selbständig Aufgaben über­nehmen und durchführen köimen, ohne Mittel vom Reiche zu erbitten. Zugleich ist eine Vereinfachung der gesamten Reichsverwaltung erforderlich, die sich im Abbau entbehrlicher Behörden der Finanz- und Postverwaltung zei­gen wird. Die Vereinfachung der Sozialbehörden ist in Arbeit. Die Verringerung der umfangreichen Reichsministerien ist eingeleitet.

Ein weiterer Mangel der Verfassung ist ein überspitzter Parlamentarismus, deswegen müssen durch Abänderungen des Artikels 54 der Reichs­verfassung Hemmungen eingebaut werden, ent­weder durch Ausbau der Rechte des Reichsrates oder un Einbau einer Berufsständischen Kammer.

Die Aenderungen der Wahlrechts­best immungen sollen darin bestehen, daß das aktlbe und passive Wahlalter um etwa fünf Jahre heraufgesetzt und den selbständigen Familienernährern, Männer oder" Frauen, sowie den Kriegsteilnehmern eine Zujatzjatz-

stlmme gewährt werden. Ferner sind Maßnah­men gegen die Splitterparteien und die Auswüchse des Listenwahlrechtes vorgesehen.

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Zu der Rode des R e i ch s i n n e n m i n i st e rs stellt die „DAZ." fest, daß die Grundzüge der Reichs-, Verfassungs- und Verwaltungsreform, die der Reichsinnenminister in Kreisen umrissen habe, geeignet erscheine, die warme Zustimmung weite­ster Volkskreise von dem engen Bezirk bestimmter Parteien zu finden. Das gelte besonders für die Erkenntnis, daß die bevorstehenden Reformen keine sprunghaften Experimente, sondern eine or­ganische Weiterentwicklung des Bestehenden sein mußten. Die „Vossische Zeitung" meint, wenn sich die Regierung stärker fühlen würde, als sie sich trotz aller selbstsicheren Worte tue, so hätte Herr o. Gayl sich nicht zu bemühen brauchen, ihren wirk­lichen Pläne durch wortreiche Scheinkon­zessionen an den erwarteten Widerspruch der öffentlichen Meinung ein milderes Aussehen zu gehen. Der „Börsen-Courier" hebt hervor, die Rode sei geeignet, die Lösung der politischen Krise ein Stück vorwärts zu bringen. Wesentlich fei, daß die Ankündigungen des Reichsinnenministers so­gar in ihren positiven Teilen dem Standpunkt von Politikern sich näherten, die grundsätzlich oder doch nach Lage der Dinge als Gegner der Reichsregie­rung betrachtet werden.

Der „Vorwärts" sagt, allein die Ankündigung, das Wahlalter um 5 Jahre heraufzufetzen und die Einführung eines Pluralwahlrechts, die Ein­schiebung eines Herrenhauses zwischen Parlament und Regierung fowie die angekündigte Ungebun­denheit einer Reichsregierung von jedem Ver­trauensvotum des Parlaments, allein diese Pläne seien geeignet, dem deutschen Volke eindringlich klar zu machen, was bei der Wahl vom 6. No­vember auf dem Spiele stehe.

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Von unterrichteter Seite wird eine Auslegung des Leipziger Urteils verbreitet, die den Kern­punkt in der Verstärkung des Artikels 48 sieht. Danach hat der Reichspräsident in Zukunft das un­bestrittene Recht, auch dann, wenn keine ausge­sprochene Rflichtverlebuna b<>g Land»? gegenüber r der Verfassung oder Reichsgesetze vorliegt, die Po- lstik des Landes durch entsprechende Maßnahmen I

mit den Bedürfnissen des Reiches in Uebereinstim- ntung zu bringen.

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Der Reichspräsident empfing am Freitagnach­mittag den Reichskanzler zum Vortrag.

Gouverneur zur Disposition Dr. Schnee hat an den Vorsitzenden ber Deuts chen Volkspartei, Reichstagsabge­ordneten Dingeldey, ein Schreiben gesandt, indem er feinen Austritt aus der Deutschen Volks­partei, wegen ihrer ablehnenden Haltung gegen die NSDAP, mitteilt.

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Der Vorstand der preußischen Zentrumssraktion ist, wie die „Germania" berichtet, für Mittwoch, den 2. November einberufen, um sich mit dem Vor­gehen des Reiches gegen Preußen zu befassen.

100 Mll. kafleniredil für Vreuhen.

ERB. Berlin, 29. Oktober. (Eig. Meld.) Wie wtb.-Handelsdienst erfährt, hat ein Konsortium Berliner Banken unter Führung der preußischen Staatsbank (Seehandlung) Preußen einen kurz­fristigen Kassenkredit von 100 Mil­lionen Reichsmark eingeräumt. ,

Die Verantwortung des Kanzlers.

In den „Landvolk-Nachrichten" (Nr. 79) lesen wir:

„Verantwortlich für diese Notverordnung (welche durch den Leipziger Urteilsspruch in wich­tigen Punkten als der Verfassung nicht entspre­chend abgewiesen wurde) ist in erster Linie der Reichskanzler v. Papen. Wir können uns kaum denken, daß der Leipziger Spruch auch für das Reickskabinett ohne Folgen bleibt. Gerade die Errichtung einer autoritären Staatsführung ver­langt in diesem Fall, daß unbedingt aus den Ver- legenheiten, in die der Reichskanzler nicht nur die ganze Reichsreqierung, sondern auch den Reichs­präsidenten gebracht hat, die Konsequenzen gezogen werden."

Mit dieser Auffassung gehen wir vollkommen einig.

Frankreich für allgemeine Militärpflicht.

Gegen Berufsheere von der Art der Reichswehr.

In der Französischen Kammer fand am Frei­tag die große außenpolitische Aussprache statt. Der Führer der Sozialisten, Blum, setzte sich für die Gewährung der Gleichberechtigung an Deutschland em, forderte aber zugleich den Verzicht auf ihre praktische Inanspruchnahme. Herriot griff den angeblichen deutschen Willen zur Mederausrüstung auf, um schwere Angriffe gegen Deutschland zu richten und machte sodann die Aussehen erregende Mitteilung, daß Frankreich in Gens die Abschaf­fung der Berufsheere, darunter auch der Reichs­wehr und die Einführung der allgemei­nen Militärdienst pflicht fordern werde.

DerAbrüslungsplanFrankreichs

Ministerpräsident Herriot hat in einer Kam­merrede den französischen konstruktiven Plan charakterisiert. Das offizielle Refumö dieses Pla­nes lautet folgendermaßen:

Frankreich würde für einen noch zu bestimmen­den Zeitpunkt die Verallgemeinerung der Herabsetzung der kurzfristigen Dienstzeit für die im Mutterlande stehenden Landstreitkräfte unter folgenden Bedingungen an­nehmen:

1. daß alle Formationen, die dieser Heeres- organisation zuwiderlaufen, wie die Reichswehr, aufgelöst und die Polizeistreitkräfte reglementiert würden;

2. daß die internationale Kontrolle organisiert und das Jnvestigationsrecht obligatorisch einbe­griffen würde;

3. daß, um den Locarnooertrag zu ergänzen, ein regionaler Pakt für gegenseitige Hilfeleistung derart abgeschlossen würde, daß jede europäische Nation daran teilnehmen könne, und daß die auf diese Weise vorgesehene Kollektivmacht ausreiche, um den Angriff zu unterdrücken, wobei diese Streitmacht eine erste Staffelung von nationalen spezialisierten Kontingenten umfassen müßte, die

sofort verfügbar wären und über ein mächtiges Material verfügten;

4. daß die Vereinigten Staaten Sicherheit», garantien, wie sie sie selbst ins Auge gefaßt ha- den. bewilligen würden;

5. daß die Mitgliedstaaten des Völkerbunde» sich verpflichten würden, alle Verpflichtungen au» Artikel 16 des Völkerbundspaktes zu erfüllen und

6. daß das Schiedsgerichtsverfahren für alle Teilnehmer am Pakt obligatorisch fein würde.

Nachdem Herriot den Inhalt des konstruktiven französischen Plans bekanntgegeben hatte, schloß er mit der Bemerkung, wenn dieser Plan abgelehnt werde, könne Frankreich nicht für das Scheitern der Konferenz verantwortlich gemacht werden.

In früher Morgenstunde des Samstag wurde durch Annahme einer Vertrauenstagesordnung der Radikalen der Regierung dasVertrauen ausgesprochen.

Ser Eindruck der Herriot-vede in Berlin.

ERB. Berlin, 29. Oktober. (Eig. Meld.) Die gestrige Rede Herriots über den französischen Ab- rüstungsplan wird in Berliner politischen Kreisen als eine bemerkenswerte Erklärung des führenden französischen Staatsmannes angesehen. Schon jetzt kann als Auffassung maßgebender Kreise gesagt werden, daß gestern zum ersten Male ein franzö­sischer Ministerpräsident den Standpunkt verlassen hat, daß der Versailler Vertrag ein noli m e tangere ist und daß der Teil 5 dieses Vertrages, der sich mit der deutschen Ab- rüftung beschäftigt, unberührt bleibe. So unbe­stimmt di eVorschläge Herriots zur Abrüstungs- frage im einzelnen gehalten sein mögen und einer Erläuterung und Ergänzung noch bedürfen, so geht aus ihnen doch offenbar hervor, daß Frankreich auch die Bedürfnisse und Gesichtspunkte anderer Länder hinsichtlich der Abrüstung mehr als bisher berücksichtigen wolle. .... .... .. , ,_______ .