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Anzeiger für die Stadk Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblalk.

Ilr. 248

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen:Die Welt im Bild" undBuchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift- :: leitung 3153, Fuldaer Actiendruckerei 3151 und 3152. ::

Mittwoch, 26. Oktober 1932.

Zahkg. 59

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Das Arteil des Staatsgerichts.

Einesteils ... and er «teils.

wtb. Leipzig, 25. Off. (Eig. Meld.) Im Klaaksgerichtshofprozetz der Länder Preußen, Bayern und Baden gegen das Reich verkündete Reichsgerichtspräsidenl Dr. Bumke wenige Minu­ten nach 12 Uhr folgendes Urteil:

Die Verordnung des Reichspräfl- d e n ke n v o m 2 0. I u l i 1 9 3 2 zur Wiederherstel­lung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen ist mit der Beichsverfaffung vereinbar, soweit sie den Reichskanzler i«tn Reichs- tommifsar für das Land Preußen be­stellt, und ihn ermächtigt, preußischen Ministern vorübergehend amtliche Befugnisse zu entziehen und diese Befugnisse selbst zu übernehmen oder an- deren Personen als Kommissaren des Reiches zu übertragen.

Diese Ermächtigung dürfte sich aber nicht darauf erstrecken, dem preußi­schen Staalsmlnisterium und seinen Mitgliedern die Vertretung des Landes Preußen im Reichstag, im Reichs rat oder sonst gegenüber dem Re ich e oder gegenüber dem Landtag, dem Staats rat oder gegenüber ande­ren Ländern entziehen.

Soweit den Anträgen hiernach nicht entsprochen wird, werden sie zurückgewiesen.

Die Artetts-Begründung.

wtb. Leipzig, 25. Okt. (Eig. Meld.) Der Be­gründung zu dem Urteil schickte der Vorsitzende, Reichsgerichtspräsident Dr Bumke, die Bemerkung voraus, daß er naturgemäß darauf verzichten müsse, die ganze Fülle der Gesichtspunkte, die in der Verhandlung zutage getreten seien, auch nur einigermaßen zu erschöpfen. Heber den wesent­lichen Inhalt der Gründe, van denen der Staats­gerichtshof bei seiner Entscheidung ausgegangen sei, führte er aus:

Die Anträge, über die der Staatsgerichtshof zu entscheiden hatte, zerfallen in drei Gruppen. Die erste Gruppe bilden die Anträge, die sich unmittel­bar gegen die Verordnung vom 20. Juli und deren Auswirkungen richten. Mit der zweiten Gruppe wird eine Entscheidung des Staatsgerichtshofes darüber angestrebt, daß gewisse Maßnahmen auf­grund des Artikels 48 niemals und unter keinen Umständen getroffen werden dürfen. Die dritte Gruppe bildet der Antrag, durch einen besonderen Ausspruch festzustellen, daß die Behauptungen des Reiches, Preußen habe feine Pflicht gegen das Reich nicht erfüllt, nicht begründet und nicht er­wiesen seien.

Eine sachliche Entscheidung über die An­träge der zweiten Gruppe hat der Staatsgerichts­hof a b g e l e h n t. Er verneint nicht, daß die Länder ein Interesse daran haben, die Grenzen, die bei Maßnahmen auf Grund des Artikels 48 den Ländern gegenüber eingehalten werden müs­sen, ein für allemal festgestellt zu sehen. Dieles Interesse ist aber politischer Natur und reicht nicht aus, um die Annahme zu begründen, daß eine Streitigkeit im Sinne des Artikels 19 der Reichs­verfassung vorliegt. Dieser Begriff erfordert an­ders als der in den Artikeln 13, Absatz 2 und 15, Absaß 3, der Reichsverfassung umschriebene Be­griff der Meinungsverschiedenheit das Vorliegen eines bestimmten Einzeltatbestandes. An diesem fehlt es bei den Anträgen Bayerns und Bodens mit einer Ausnahme. Diese Ausnahme bildet der Antrag festzustellen, daß auf Grund des Art. 48 die Vertretung eines Landes gegenüber dem Reiche, insbesondere die Vertretung eines Landes im Reichsrat, nicht angetastet werden darf. In­soweit sind durch das Vorgehen gegen Preußen die Interessen der anderen Länder unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen. Hier ist somit ihre An- tragsbefugnis a n z u e r k e n n e n. Die sachliche Entscheidung über diesen Teil der Anträge ergibt sich aus der Entscheidung über die unmittelbar.ge­gen die Verordnung gerichteten Anträge.

Auch dem Verlangen, ausdrücklich auszusprechen, daß das Reich dem Lande Preußen zu Unrecht «ine Nichterfüllung von Pflichten vorgeworfen habe, konnte keine Folge gegeben werden. Diese Frage ist eine von den zahlreichen Vorfragen, zu denen der Staatsgerichtshof Stellung nehmen muß, um gegen die unmittelbar gegen die Verordnung berichteten Anträge entscheiden zu können. Dar­auf, daß eine dieser Vorfragen zum Gegenstand eines besonderen Ausspruches im Urteilstenor ge­bracht werde, haben die Beteiligten kein An­recht. Ein solches kann auch daraus nicht her- Releitet werden, daß eben diese Frage von be­sonderer politischer Bedeutung ist.

An der Antragsbefugnis des Landes Preußen und auch der Länder Bayern und Baden gegen die Verordnung vom 20. Juli und ihre Ausfüh­rung besteht kein begründeter Zweifel. Auch an der Auffassung, daß Preußen im gegenwärtigen Rechtsstreit durch die am 20. Juli amtierenden preußischen Minister und durch die am 20. Jul! amtierende preußische Landesregierung vertre­ten wurde, hält der Staatsgerichtshof fest. Den Heiden Fraktionen vermag der Staatsgerichtshof die Anrragbefugnis für den vorliegenden Fall nicht iiuzuerkennen. Dem Versuch, mit ihrer Klage das

Verfahren auf den R e i ch s k o m m i s s a r aus­zudehnen, hat dieser widersprochen. Ohne feine Zustimmung kann die Ausdehnung in diesem Aus­schnitt zu verfahren, nicht mehr vorgenommen wer­den. Die Antragsbefugnis der einz,el- nen Minister ist zu bejahen, soweit ihr Antrag gegen den Reichskommissar gerichtet war.

Auf Grund der Schreiben^ die der Reichs­kanzler am 20. Juli an den preußischen Minister­präsidenten und den preußischen Minister des Innern gerichtet hat, und auf Grund der Tat­sache, daß der Reichskanzler in seinem Schreiben den Ministerpräsidenten Dr. Braun als Minister­präsident a. D. bezeichnet hat, .ist der Staats- gerichtshof der Auffassung, daß durch .dir Ver­ordnung dem Reichskommissar die Ermächtigung erteilt werden sollte, die preußischen Staatsmini­ster endgültig ihres Amtes zu entheben. Die Prüfung des Staatsgerichtshofes mußte sich daher auch auf die Frage erstrecken, ob eine Er­mächtigung dieser Art mit der Reichsvevfassung vereinbar ist. ' i

Zunächst war darüber zu entscheiden, ob die Verordnung vom 20. Jul: in dem Absatz I des Art. 48 der Reichsregiemng die erfor­derliche Unterstützung findet. Diese Frage hat der Staatsgerichtshof verneint.

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In Kreisen der Reichsregierung sieht man das Urteil des Staatsgerichtshofes in der preußi­schen Klagesache gegen das Reich als eine voll­ständige Bestätigung der Verord­nung des Reichspräsidenten vom 20. Juli d. Is. an. Das Urteil entspreche dem Stand­punkt der Reichsregierung hinsichtlich, der politi­schen und parlamentarischen Vertretung des Lan­des Preußen. Diese Frage sei von der Reichsre­gierung stets als eine offene Frage behandelt wor­den. Der Reichskanzler habe weder in feiner Ei­genschaft als Reichskommissar für Preußen noch durch feine Organe die Vertretung des Landes Preußen im Reichsrat oder im Reichstag für sich beansprucht oder im Landtag bezw. Staatsrat, aus- geübt. Ebensowenig seien die ordnungsmäßigen Vertreter des Landes Preußen für den Reichsrat und den Staatsrat vom Reichskommissar instruiert worden. Was die übrigen und sonstigen bisher ge­troffenen Maßnahmen anbetreffe, so blieben diese in vollem Umfange bestehen.

Die Reichssteuereinnahmen.

wtb. Berlin, 25. Oktober. (Eig. Meld.) Die Reichseinnahmen im Monat September betrugen (hn Millionen Reichsmark) bei den Besitz- und Verkehrssteuern 347,1 bei den Zöllen und Ver­brauchssteuern 200,2. zusammen 547,3. Im zwei­ten Viertel des Rechnungsjahres 1932, das ist in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1932, kamen an Besitz- und Verkehrssteuern 956,8 (1. Viertel 1050,7), an Zöllen und Verbrauchs- steuern 707,1 (638,3), tm ganzen 1663,9 (1689) auf.

Die offiziöse Nachrichtenwelle fühlt sich ver­anlaßt, diese Zahlen mit folgendem Kommentar zu vetsehen: Aus dem Auskommen im «ersten Halbjahr des laufenden Rechnungsjahres auf das Jahresaufkommen zu schließen, wäre verfrüht. Denn im kommenden zweiten Halb­jahr werden sich noch verschiedene Gesetzesände­rungen, z. B. die Aufhebung der Freigrenze bei der Umsatzsteuer, auswirken. Außerdem weicht bei verschiedenen, namentlich bei den saisonbeding­ten Steuern das Aufkommen im zweiten Halb­jahr von dem Aufkommen tm ersten Halbjahr eines Rechnungsjahres erfahrungsgemäß nicht un­erheblich ab.

Die Reichsregierung hat die Jahres-Renten- leistungen für sämtliche mit Reichsmitteln ange- setzten landwirtschaftlichen Siedler einschließlich der Flüchtlingsfiedler auf 3,5 v. H. gesenkt für die Dauer von zwei Jahren, beginnend mit dem 1. Juli 1932. i

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Die vorbereitenden Besprechungen mit den Ländern über Rundfunkfragen sind nunmehr ab­geschlossen. Die neuen Richtlinien für den Rund­funk werden voraussichtlich Mitte nächster Woche im Reichsrat verhandelt werden.

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Am Montag wurde in Stuttgart der 28. Kirchlich-Soziale Kongreß eröffnet.

* Polnische Schikanen gegen Danzig. Aus Warschau wird gemeldet: Unter dem Vorsitz des Ministerpräschenten Oberst Pristor hat ein Mi­nisterrat stattgefunden. Hierbei wurde beschlossen, an allen Kassen der polnischen Eisenbahnen, auch an jenen, die sich im Gebiete der Freien Stadt Danzig befinden, Zahlungen von nun an aus­schließlich in polnischer Währung entgegenzu­nehmen. Die polnische Presse verbreitet diese Mel­dung zum Teil unter triumphierenden Ueberschrif- ten wieNur polnisches Geld in Danzig an den Eisenbahnkassen".

Die Indexziffer der Großhandelspreise. Die vom Statistischen Reichsamt für den 19. Oktober 1932 be­rechnete Großhandelsindexziffer ist mit. 94.5 gegenüber der Vorwoche (94.6) leicht zurückgegangen. Die Index­ziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoife 88.2 (mi­nus 0.2 v. H.), Kolonilwaren 83.0 (minus 0.7 v. H), in­dustrielle Rohstoffe und Halbwaren 88.4 (minus 0.1 v. 'S).) und industrielle Fertigwaren 114.6 (minus 0.2 v. H).

«Ilnr die schönen Blumen.-

Die Zentrumspartei Bingen hatte für Mon­tagabend zu einer Brüning-Kundgebung in der Festhalle und imMainzer Hof" eingeladen. Lange vor Beginn der Versammlung waren beide Säle überfüllt. Die Erschienenen brachten dem früheren Reichskanzler eine begeisterte Ova­tion dar.

In feiner Rede kritisierte Dr. Brüning beson­ders scharf die Wirtschaftspolitik der Reichsregie­rung, die Hoffnungen er wecke/die nicht alle erfüllt w e r b e n t ö n n t e n. Man habe den Parteien und dem Parlament vorgeworfen, daß sie Popularitätshascherei treiben und nicht unabhängig genug seien zur rettenden Tat. Ist es heute anders, fragte der Redner. Heute, wo die Regierung sich nicht auf eine Mehr­heit im Reichstag stützen kann, muß sie die Gunst des Volkes zu gewinnen suchen durch Versprechungen, und sie gerät in die Gefahr, ihre Unabhängigkeit an. Jnteressenverbände preiszuge­ben. Die Regierung, fuhr Dr. Brüning fort, ist die freieste und unabhängigste, die sich auf eine Mehrheit in der Volksvertretung stützt, und die stark genug ist, die Volksvertretung zu führen. Nicht starke Worte sind Stärke und nicht der verrät Nervenkraft, der mit der Faust auf den Tisch schlagen kann. Hätte unsere Regierung nur in Lausanne einmal auf den Tisch geschlagen. Die größte Sorge, die uns augenblicklich bedrückt, führte Dr. Brüning weiter aus, ist die Verschleie­rung der Kassenlage und des Haushaltes des Rei­ches. Wir wissen heute nicht, wie hoch die Anleihen sind, welche die Regierung schon ausgenommen hat. Wie sollen die Länder und besonders die notleiden­den Gemeinden einen ordentlichen Haushalt führen können, wenn sie nicht wissen, wie hoch die lieber» Weisungen vom Reich sind? Ist es vielleicht so, daß man uns von den Notverordnungen nur die schö­nen Blumen gezeigt hat und daß nach den Wahlen die Enthüllungen über die Kassenlage des Reiches und über den Haushalt kommen, so wie di e Ent­hüllungen schon bei der Bürger st euer gekommen sind?

Dr. Brüning machte dann Ausführungen über die Verhandlungen mit den N a t i on a l so- zi a l i st e n, die keineswegs das Ziel gehabt hät­ten, die Regierung ohne weiteres zu stürzen, son­dern das zu tun, was die Regierung nicht tat, ^nämlich im Reichstag eine arbeitsfä- hige Mehrheit zu schaffen. Zu den Verfas­sungsplänen der Reichsregierung äußerte Dr. Brü­ning, daß eine Reform der Weimarer Verfassung nicht von der Hand gewiesen werden könne. Doch sei. die Reform durch einige Stenberungen der Ge­schäftsordnung des Reichstags und durch eine schon während seiner Regierungstätigkeit begonnene Steigerung der Bedeutung des R e i ch s r a t e s oh n e ro ei t e r e s vorzuneh- men. Die Pläne aber, die auf die Schaffung ei­nes im Volke nicht verwurzelten Oberhauses ab­zielten und die das deuffche Volk in feiner direkten Vertretung entrechten wollten, müßten s ch a rf abgelehn werden. Ein Volk, das 14 Jahre lang beispiellose Opfer getragen habe, habe feine politische MündirLeit hinreichend unter Beweis gestellt, und man dürfe ihm nicht zum Lohn für das Bestehen dieses Opferkampfes feine Freiheit rauben.

Die Ausführungen des Redners wurden mit ge­spannter Aufmerksamkeit angehört und sehr oft von Beifall unterbrochen, der sich am Schluß der Rede zu einer begeisterten Kundgebung steigerte.

Löhe-Bede in Stuffgart

Sn einer großen Kundgebung der Eisernen Front sprach am Montag abend in der Stadthalle in Stuttgart vor etwa 78 000 Zuhörern Neichstagspräsident a. D. Paul Löbe über die po­litische Lage. Er befaßte sich zunächst mit der Tak­tik und Kampfesweise der Nationalsozialisten, die heute jene Schicht bekämpfen, der sie zur Macht verhalfen hätten. Zur Au­ßenpolitik sagte der Redner u. a.: Durch die falsche Behandlung der Abrüstungsfrage und durch die verhängnisvolle Kontingentierungspolitik sei heute Deutschland in die gleiche Iso'ierung binein­geraten, in der es sich im Jahre 1914 be­funden habe. Selbst Mussolini, auf dessen Stimme man immer wieder große Hoffnungen gesetzt habe, fei in seiner letzten Rede wohl für die Gleichberechtigung Deutschlands eingetreten, aber nicht für die Aufrüstung. Diese Wen­dung der Dinge führte der Redner darauf zurück, daß bei der Behandlung dieser maßgebenden Fra­gen die Stimme des Volkes gefehlt habe. Lobe unterzog dann die Wirtschaftspolitik der Regie­rung Papen einer scharfen Kritik. Angesichts der schlimmen Auswirkungen dieser Wirtschaftspolitik müsse die Arbeiterschaft ihre wirtschaftlichen und sozialen .Volksrechte wieder z. u r ü rt e r o b e r n. Nach dem Zusammenbruch der kapitalistischen Wirtschaftsreformen, die sich im Früh-, Hoch- und Spätkapitalismus ausgewirkt hätten und nun am Ende feien, müsse jetzt in Gestalt der sozialistischen Wirtschaft die Ablösung kommen.

Im Rahmen des Wahlkampfes sprach Adolf Hitler am Montag in Köslin und Stettin, wo­bei er sich gegen den Klassenkampf aussprach und die Ueberwindung der deutschen Zwietracht als notwendig bezeichnete. Im Berliner Sportpalast sprach Dr. Göbbels über das Thema:Für oder wider Papen". -

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wrb. London, 25. Okt. (Eig. Meld.) Das Un­terhaus nahm heute in den frühen Morgenstunden die Gesetzesvorlage über die O 11 a w a - A d k o m- mgn in erster Lesung an.

Er will aufrüsfen.

General Weygand, der Oberkommandierende der französischen Armee und Vizepräsident des obersten französischen Kriegsrats, hat den im Kriegsrat von der franzö­sischen Regierung vorgelegten Abrüstungs- und Sicherheitsplan als ungenügend verurteilt, wo­durch ein schwerer Konflikt zwischen der politischen und militärischen Führung der französischen Re­gierung entstand. Dabei war der von zivilen Mi­nistern ausgearbeitete Plan schon so gehalten, daß die deutschen Forderungen nach Wehrgleichheit überhaupt keine Berücksichtigung sanden.

Mit Interesse wird man nun verfolgen, wie weit sich die französische Regierung von dem Ge­neral beeinflussen läßt. Die französische Geschichte der neueren Zeit beweist, daß sich in Frankreich die zivilen Gewalten von den militärischen Stellen nicht einschüchtern lassen. Man muß die Vorstellungen Clemenceaus lesen über die ziel- bewußten und erfolgreichen Kämpfe, die er als In­haber der zivilen Gewalt mit den Generälen, und zwar den fiegreidjen Generälen des Weltkriegs aiisgefochten hat, vor allem mit Fach. Die fran­zösische Traditiost läßt erwarten, daß General Weygand, der, wie es bei einem General selbst­verständlich ist, noch und noch rüsten will, gegen dis' Regierung nicht aufkommt.

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Im Leitartikel desPrpnlaire" berichtet Leon Blum, daß General Weygand Stryifverfolgung gegen den.Populaire" und Leon Blum verlayost habe, vermutlich wegen der Nachricht , des sozia­listischen Blattes, daß zwischen den Mitgliedern des Kabinetts und den militärischen Führern über den französischen Sicherheitsplan Meinungs­verschiedenheiten bestünden. General Weygand, so schreibt Leon Blum weiter, fange.an, eine übertrieben große Rolle zu spielen. Blum fordert den Rücktritt des Generals und erklärt, da wohl der französische Sicherheits-und Abrüstungsplan vom Ministerrat einmütig ge­billigt worden sei und fertig vorliege, warteten gegenwärtig die französische Regierung und die Abrüstungskonferenz daraus, daß General Wey­gand mit seinem Gutachten dazu fertig werde.

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Der frühere belgische Kriegsminister befaßte sich in einer Rede vor den katholisch-konserva­tiven Verbänden in Tongern mit der Bert e,i» digung der belgischen Ostgrenze im Falle eines Kriegs. Crokaert führte in seiner Rede u. a. aus, daß alle notwendigen Unterstände in dem Abschnitt von Maeseyck bis südlich Arlon bis zum Juni des kommenden Jahres fertiggestellt sein würden. Bis dahin würden auch alle Stützpunkte eine ständige Besetzung erhalten und alle Straßen würden durch Geschütze beherrscht. Die vordere Ver­teidigungslinie befinde sich unmittelbar an der Grenze. Das weiter rückwärts liegende Gelände würde im Kriegsfälle unpassierbar gemacht, um motorisierte Ueberfälle von vornherein zu ver­hindern. Was das Maaß-Becken anlange, so werde es durch die vorgeschobene Linie Eben- Emael-Comblaiu-Au-Pont verteidigt, und zwar seien die alten Forts auf den Hängen wieder hergeHellt, und tm Tale selbst seien Maschinen­gewehr- und Artillerie-Nester geschaffen worden. In zwei bis drei Jahren werde die belgische Ostgrenze genau so gesichert sein, wie die am besten geschützten Grenzen anderer Mächte. Man trage sich ferner mit dem Plan, die Linie Anti- werpen-Namur auszubauen. Die Schelde-Linie, so schloß Crokaert seine Ausführungen über die belgischen Sicherungsmaßnahmen, reiche mit ihrem Ueberschwemmungssystem bis zum Meer. > ,

Im Unterhaus gab Außenminister Simon die Erklärung ab, daß die englische Regierung nach wie vor an dem Gedanken der Viermächtekonfe­renz festhalte. , i

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Zwischen dem amerikanischen Vertreter auf der Abrüstungskonferenz, Davis, und der eng­lischen Regierung fand am Montag eine ein­gehende Aussprache über die Abrüstungsfrage statt, wobei der Versuch gemacht .wurde, eine gemeinsame angelsächsische Linie in der Abrüstungs Politik zu finden. i

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Infolge des Aufmarsches der Arbeitslosen in London wird eine Wiederholung der großen Unruhen der vergangenen Woche befürchtet, wes­halb das Londoner Rathaus in einen polizei­lichen Belagerungszustand versetzt wurde. ,