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Jtt. 232

Fuldaer Zettung (Amtliches Kreisblatt)

Freitag, den 7. Oktober 1932

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Fortsetzung

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fährlichen Kundschaftsritt ausgesandt worden war. dachte sich dabei gar nichts. Das konnte schließlich endlich selbst ihm als Adjutant einmal passieren, wünschte Willi nichts Schlechtes und nichts Gutes. Sache ließ ihn kalt. Freddy Hasenauer war einer

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en, und Lessing.

Durch diese Anordnungen der Reichsregie- run g werden die Gemeinden, auch Fulda, in eine Zwangslage versetzt, die auf alles andere hin­ausgeht als auf die von der fetzigen Reichsreaie- ning in Aussicht gestellte Lastensenkung.

nen waren bereits vorhanden, das nötige Personal, so­weit es nicht sofort hatte einrücken müssen, war auch da, kurzum, man brauchte sich nur auf die Erzeugung von Kriegsmaterial umzustellen. Mit der ihm angebore­nen Energie warf Hasenauer senior sich aus diese Sache.

Natürlich konnte er es nicht verhindern, daß Freddy einrücken mußte. Die Gefahr, daß sein Sohn an der Front weilte, muhte er eben eine Zeitlang tragen. Daß diese Zeit nicht allzulang dauerte, dafür wollte er sorgen.

Während er daran mit Feuereifer arbeitete, saß sein Sprosse in Rußland. Als Adjutant waren ihm so ziem­lich alle Vorgänge bekannt, die sich im Regiment ab- spielten; natürlich auch, daß Woltmann auf einen ge-

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denen, Dte mehr an sich selbst als an andere dachte,.. Weber Woltmann begann er erst zu denken, als der Abend kam und die Patrouille noch nicht zurückgekehrt war. Die Kameraden machten sich Gedanken um Willi, und Hasenauer zeigte sich ebenso besorgt wie die anderen. Ganz im Hintergrund seines Gehirns regte sich freilich schon der Gedanke, daß, wenn Woltmann nicht zurück­käme, der Weg zu Herma wieder sei wäre. Ja, natürlich, er würde ihr Zeit lassen müssen, aber immerhin--

Am nächsten Morgen war Woltmann noch immer nicht zurück. Es wurde beschlossen, noch eine Patrouille aus­zusenden. Einerseits mußte der Auftrag, den Wolt­mann nicht mehr hatte ausführen können, erledigt wer­den, und andererseits wollte man sehen, ob über das Schicksal der ersten Patrouille etwas zu erfahren war. Ein unerklärlicher Impuls veranlaßte Hasenauer, sich

Umsätze -st 1932 n Ties, cht noch eitschrist ihig im Vor.

freiwillig für den Patrouillenritt zu melden. Als er mit zwei Mann wegritt, wußte er selbst nicht recht, warum er es getan hatte, und fluchte innerlich über seine Dumm­heit. Zum Trost diente ihm nur der Gedanke, daß dieser Ritt beim Regiment einen sehr guten Eindruck machen dürfte.

Sie kamen bis auf die andere Seite des Hügels und ritten mit Herzklopfen denselben herunter. Aber schon bei der ersten Lichtung stießen sie auf einen unerwarteten Anblick. In der Mitte derselben graste ruhig ein Pferd, das durch Sattel und Zaumzeug als österreichisches Hu­sarenpferd zu erkennen war. Es ließ sich willig einfangen, und da zeigte es sich, daß es auf der rechten Seite einen Streifschuß hatte. Die Wunde war nicht gefährlich, und das Blut darauf war schon gestockt. Hasenauer ließ dem Pferd den Sattelgurt lockern und die Kandare aus dem Maul nehmen. Dann ritten er und feine zwei Mann große Kreise auf der Lichtung und stießen nach einiger Zeit auf den abgefallenen Reiter. Es war einer von den sechs Mann, die mit Woltmann ausgezogen waren. Er lag am Boden, halb ohnmächtig vor Schmerz, und wim­merte leise. Seine rechte Kniescheibe war durch den Schuß zerschmettert, und er hatte sich mit seinem Ver­bandpäckchen einen Notverband herumgelegt. Hasenauer reichte ihm seine Feldflasche mit gutem, altem Kognak, und nach einigen Zügen war der Mann so weit, daß er kurz die Geschichte des gestrigen Uebersalls erzählen konnte.

Ob Leutnant Woltmann tot oder verwundet war, wußte er nicht. Aber er hatte ihn mit dem Pferd fallen sehen. Jedenfalls war er zumindest in Gefangenschaft geraten. Er selbst war umgedreht und nach rückwärts galoppiert. Dabei hatte er den Schuß erhalten. Eine Zeitlang konnte er sich noch im Sattel sesthalten. und so war er aus den Augen der Feinde entschwunden. Auf der Lichtung war er endlich vom Pferd gefallen.

Der Mann erzählte mit Unterbrechungen, und das Reden machte ihm sichtlich Mühe. Hasenauer hatte genug gehört. Er befahl einem seiner Husaren abzusteigen, lieh den Verwundeten, der dabei kläglich ächzte, auf dessen Pferd festbinden, wozu sie das Riemenzeug des verletzten Tieres gebrauchten.

Dann trat die Patrouille den Heimweg an. Die zwei Mann stützten ihren Kameraden, der bald rechts, bald

Verforgungsmengen wenden die Hilfsbedürftigen von der Kommission unterrichtet. Wünsche und Beschrvevden werden von dem Kartell der christli­chen und freien Gewerkschaften sowie von den Mitgliedern der Kommission, für die christlichen Ge­werkschaften: Peter Stahl, Friedrich Romeis, Wil­helm Brehl, Konrad Storch; für die freien Ge­werkschaften: Gustav Auch, Karl A. Gottbehüt, Ni­kolaus Schrimpf, Otto Möller, entgegengenommen.

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Schul-Personennachrichten.

Endgültig angestellt wurden die Lehrer Johan.- nes S a s s e in Friesenhausen (Kr. Fulda), Si­mon in Eiterfeld (Kr. Hünfeld), Karl Müller in Sannerz (Kr. Schlüchtern), Reinhold Klein in Gott­hardts (Kr. Hünfeld). Einstweilig wurden ange­stellt Lehrer Fritz Ernst in Rasdorf, bisher in Hosenfeld, Lehrer Anton Krapp in Weyhers und Lehrerin Johanna Becker in Kassel (Kr. Geldhau­sen). In den Ruhestand versetzt wurde Lehrer Franz Herterich in Neuses (Kr. Gelnhausen). Ent­lassen wurde die technische Lehrerin Julie Mies in Hanau. Versetzt wurde Lehrer Werner von Mar­born (Kr. Schlüchtern) nach Großkrotzenburg (Land­kreis Hanau).

Goldene Hochzeit.

Am Samstag, den 8- Oktober, feiern die Ehe­leute Nikolaus Mauritius Brehl und Lioba, geb. Elm, hier, Feldstraße 12 wohnhaft, das Fest ihrer Goldenen Hochzeit.

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M Oberpräsidenten unserer Provinz bestellt Horden. Herr von Hülsen ist ein Sohn des preu- Wchen Ostens. Er wurde 1875 zu Bischofs­werda in West Preußen geboren. Zunächst

Vorbereitung der Winterhilfe.

Heute morgen fand unter dem Vorsitz des Herrn Oberbürgermeisters eine Besprechung der bestehen­den Erwerbslosenkommission der christ­lichen und freien Gewerkschaften über die Winter­versorgung der Hilfsbedürftiigen statt. Die Wünsche der Kommission, betreffend unentgeltliche Kartof­felversorgung und Versorgung mit W in­te r b r a n d (Holz und Kohle), wurden von dem Herrn Oberbürgermeister entgegengenommen und weitestgehende Hilfe in Aussicht gestellt, lieber die

immer starke Sehnsucht, ins Rheinland zurückzu- kchren und vor allem das ihm sehr wenig sym­pathische Kassel zu verlassen. Nach der Zwischen­lösung mit Herrn Dr. S ch u n k ist jetzt, unbe­schadet der noch ausstehenden und notwendigen Stellungnahme des Provinzialausschusses, von der

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Wichtig für Kleinrentner.

Am Samstag, dem 8. Oktober, von vormittags 9 bis 11 Uhr wird auf Zimmer 13 de« Stadtschlol- ses 6ie Unterstützung für Oktober VX32 an die hilfsbedürftigen Kleinrentner der Stadt Fulda ge. .zahlt. Grüne Ausweisnummerkarten sind vorzu­legen.

Iagdreiten der Garnison.

Am Freitag, dem 7. Oktober, wird die zweite Jagd der hiesigen Garnison geritten. Das Stell­dichein ist an der Straße Sickels-Niederrode, 300 Meter südwestlich des Südausgangs von Sickels. Zuschauer sammeln sich 11,30 Uhr auf der Nieder­roder Höhe. Von dort ans erfolgt Führung durch einen Unteroffizier.

Es wird kalt.

Noch stehen die Bäume int Blätterschmuck, und nur langsam beginnt sich das Grüne in die leuch­tenden Farben des Herbstes zu wandeln. Und doch merkt man des Abends schon, daß es nicht mehr west bis zum Winter ist. Man fröstelt, wenn man seinen Ueberzieher vergessen hat. Nacht für Nacht geht das Thermometer saft bis zum Null­punkt herunter, und am Morgen hüllt ein grauer,

links vom Sattel hing, und dessen eigener Gaul der Pa­trouille wie ein Hund folgte.

Hasenauer ritt nur bis über den Hügel mit, dann be­fahl er seinen Leuten, mit dem Verwundeten zum Regi­ment zurückzukehren. Er selbst drehte um und setzte den Patrouillenritt allein fort.

Er wollte Zeit zum Denken haben. Die Geschichte hatte eine ernste Wendung genommen. War Woltmann tot ober gefangen?

Oben auf dem Hügel stieg Hasenauer ab, band fein Pferd an einen Baum, setzte sich nieder, zündete eine Zi­garette an und dachte über den Fall nach.

Sicherlich kamen für ihn die Millionen Hochställens sehr stark in Frage. Das schloß aber nicht aus, daß er Herma auch um ihrer selbst willen begehrte. Er liebte sie in seiner Art, die sich stark dem Körperlichen zuneigte. Er sehnte sich nach dem ebenmäßig gebauten Körper Her- mas, nach ihren linienfein modellierten Gelenken, dem trotzigen Mund und den stolzen Augen.

Nachdem er längere Zeit nachgedacht hatte, warf er die Zigarette weg. Sein Entschluß war gefaßt. Er wollte Herma gewinnen. Um jeden Preis! Was kümmerte es ihn, ob Woltmann noch lebte, wenn er überhaupt noch lebte. Die Bahn für ihn war nun frei.

Er stieg aufs Pferd, und in der gehobenen Stim­mung, in der er war, beschloß er, noch ein Stück weiter zu reiten, um zu sehen, ob er nicht auch für das Regiment eine Nachricht nach Hause bringen könnte. Er ritt vor­sichtig einen riesigen Bogen, aber die Gegend war ver­lassen. Vom Feind war nichts zu sehen. Endlich kam er zu einem Bauerngehöft. Aber auch das war leer. Beim Wegreiten führte sein Weg an einem Heuschuppen vor­über. Plötzlich kamen zwei russische Soldaten aus dem Tor des Schuppens. Sein Pferd machte einen Sprung, und Hasenauer, zu Tode erschrocken, wußte nicht, was er zuerst erfassen sollte — den Sattel oder die automatische Pistole. Gleich darauf aber sah er, daß die beiden ganz ungefährlich waren. Sie kamen nämlich mit hocherhobe­nen Händen und demütigen Gebärden auf ihn zu und zeigten keine andere Absicht, als sich gefangen nehmen zu lassen. Sichtlich hatten sie sich beim Abmarsch ihres Re­giments versteckt und waren nun, als sie ihn sahen, her- vorgekommen, froh, daß der Krieg für sie vorüber war.

(Fortsetzung folgt.)

Die Schonzetten der Fische.

Am 1. November beginnt in den Regierungs­bezirken Kassel und Wiesbaden die Winterschon- zest für Fische. Während der Wiuterschou- zeit, die bis einschließlich 26. Dezember dauert, ist jegliche Ausübung des Fischfangs in den Ge­wässern, die der Winterschonzeit unterliegen, ver­boten. Die Winterschonzeit gilt für alle Ge­wässer, tn denen die Bachs o r eile als Haupt­nutzfisch vorkommt. In den nicht oer Winter­schonzeit unterliegenden Gewässern ist der Fisch­fang, mit Ausnahme des Fischfangs mit der An­gel und der sog. stillen Fischerei, in der Zeit vom 20. April bis 31. Mai im Regierungsbezirk Kassel verboten. (Frühjahrsschonzeit.)

Im Regierungsbezirk Kassel ist in den oer Frühjahrsschonzeit unterliegenden Ge­wässern der Fang von Lachsen und Forellen in der Zeit vom 1. November bis einschließlich 26. Dezember verboten. Für den Regierungsbezirk Kassel ist außerdem für alle Gewässer eine Schon­zeit für Krebse vom 1. November bis ein­schließlich 31. Mai eingesetzt, während der Fang von A eschen in der Winterschonzeit unterlie­genden Gewässern vom 15. März bis 9. Mai ein­schließlich verboten ist. Schließlich ist im ganzen preußischen Staatsgebiet an den Sonntagen von vormittags 9 bis nachmittags 6 Uhr der Fischfang verboten, jedoch ist das Angeln gestattet mit Aus­nahme der der Winterschonzeit unterliegenden Ge­wässer an den in diese Zeit fallenden Sonn­tagen, während tn der Frühjahrsschonzeit an den betreffenden Sonntagen nur die Handangel mit Ausnahme der Schlepp- und Spinnangel zum Fischfang benutzt werden darf. Die Geräte der stillen Fischereien dürfen während der sonntäg­lichen Schonzeit zum Fang im Wasser verbleiben. Alle genannten Schonbestimmungen gelten nicht für geschlossene Gewässer.

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Vom Arbeitsamt Fulda.

Mehr männliche, weniger weibliche Arbeitsuchende.

Nach dem statistischen Monatsbericht für Sep­tember 1932 waren am 1. September 4592 männ­liche Arbeitsuchende vorhanden. Der Zugang betrug im Laufe des Monats 804 und der A b- g a n g 505 Arbeitsuchende, so daß sich die Zahl der männlichen Arbeitsuchenden bis zum Mo­natsende auf 4891 vermehrt hatte. Umgekehrte Tendenz zeigt die Entwicklung für die weib­lichen Arbeitsuchenden. Staat 654 weiblichen Arbeitsuchenden am Monatsbeginn waren bei einem Zugang von 141 und einem Abgang von 186 noch 609 weibliche Arbeitsuchende vorhanden.

Die Zahl der Hauptnnterstützungsempfänger in der Arbeitslosenversicherung betrug am 30. Sep­tember 573 männliche (am 15. 9.: 570) und 103 weibliche (131), insgesamt 676 (701). Die Zahl der Hauptunterftützungsempfänger in der Krisenun- terstützung betrug am Monatsende 1270 männliche (1283) und 91 weibliche (98). Die Zahl der unter­stützten Kurzarbeiter betrug 225.

widmete er sich dem Studium der evange­lischen Theologie, lieber kirchengefchicht- liche und philosophische Studien kam er dann zur Rechtswissenschaft und bestand 1898 den Ge­richts-Referendar und 1903 den Gerichts-Asses­sor. Der damalige Leiter des preußischen Hoch­schulwesens, Ministerialdirektor Friedrich Althoff, berief ihn 1904 als Hilfsarbeiter an das preu­ßische Kultusministerium. Nach vielgestaltiger Tätigkeit innerhalb des Kultusministeriums wurde er daselbst 1912 zum Geheimen Regierungsrat und Vortragenden Rat und 1916 zum Geheimen Ober- legierungsrat mit dem Rang der Räte 2. Klasse ernannt. Im Ministerium bearbeitete er in der Hauptsache die finanziellen Angelegenheiten der Universitäten Breslau, Halle, Göttingen, Mar­burg, Bonn, Münster und Frankfurt a. M., ins­besondere waren ihm die gesamten Institute der Kliniken dieser Universität anvertraut. Am 8. September 1920 wurde er auf seinen Wunsch zum Kurator der Universität in Marburg ernannt, welches Amt er am 1. Dezember 1920 antrat.

Politisch trat Geheimer Rat von Hülsen i m Kommunallandtag in Kassel hervor, zu dessen Mitglied er von der Deutschen Volkspartei gewählt worden war. Bekannt­lich bilden die Abgeordneten der Deutschen Volks- Partei mit den Deutschnationalen im Kommunal­landtag die sog. „Hessische Arbeitsge- m e l n s ch a f t", deren Führer er ist.

Copyright 1932, by D

Langsam begann er die Sachlage zu übersehen, und 5? schien ihm stets günstiger und günstiger. Um seinen ganz vorn Militärdienst loszubekommen, mußte ?fär ihn einen Posten schaffen, auf dem er „unentbehr- IR“ war. Das traf sich ausgezeichnet. Seme Bank auch eine Reihe Jndustrieoerbindungen. Etwa ein vor dem Kriegsausbruch hatte Hasenauer sich an

Finanzierung einer neuerrichteten Fabrik beteiligt.

^ Geschichte schien im Anfang recht aussichtslos. 3r= Wnd jemand hatte eine neue Art Schnellwaage erfun» tah b*c patentiert worden war, und hatte eine große dafür gebaut Das Unternehmen wäre gesund

* ™enn nicht eine Reihe von Fehlern begangen f eii> n ro“re. Dor allem hatte man übersehen, daß so

®u<be sich aus kleinen Anfängen heraus entwickeln Alles mar zu großzügig angepackt worden. Die EWiftsmelt nahm die neue Schnellwaage nicht so rasch |S ®*c sie erzeugt wurde, der Betrieb kam in Schwie- und Hasenauer, der wußte, daß bei richtiger ; lu. Un9 ein Gewinn zu erzielen war, verweigerte plötz- »vr vCitere Zuschüsse. Dadurch stellte er den Erfinder

te Zwangslage, entweder Konkurs anzusagen, ober |feu.eincn Spottpreis zu verkaufen. Dieser wählte das - stalenauer zahlte den Spottpreis und war eben

ganzen Betrieb auf eine gesunde Grundlage als d-r Krieg ausbrach und jede Arbeit um Mt fc* Mochte. Erst schien es, als ob Hasenauer sich Ajjj et Schnellwaagenfabrik in den -Finger geschnitten ■fcL’ Q6er NUN, nachdem er bei seinen militärischen Erfahrungen gesammelt hatte, sah er Laib, Glücksfall bie ganze Sache war. Er besaß ^■g/Jjes Fabrikgelänbe, woraus bereits brei schöne Ma- unb ein Bürohaus ftanben unb wo noch Mindestens vier weitere Hallen Platz war, Maschi-

3ui6a, den 6 Oktober 1932.

Die Bürgersteuer für 1933.

jlfie Gemeinden, die Reichshilfe für die Wohlfahrts ^eibslofen erhalten wollen, müssen ab 1. Januar

1933 den fünffachen Landessah erheben!

: Bürgersteuer ist für das Jahr 1933 durch

«^ch-werordnung neu geregelt worden. Die Steuer, ^ bisher in 6 Monatsraten erhoben wurde, ist ninmrhr auf eine Jahressteuer umgestellt und ge- •gngt ab 1. J-enuar 1933 in 12 Monatsraten zur Mhebung. Für die Ehefrau wurde bisher ^ur riirgerfteuer ein Zuschlag von 50 Prozent erho- M, dieser Zuschlag fällt nunmehr fort, so daß

Steuer für Verheiratete und Ledige in gleicher jt'z.fje zur Erhebung gelangt. Der einfache Satz 6,‘r pürnerfteuer beträgt wie bisher 6 Mark, also „jf den Monat gerechnet, nicht wie in den ersten p'onaten 1932 1 Mark bzw. 1,50 Mark für den Verheirateten, (andern für alle Steuerpflichtigen ()i5 zu einem Einkommen von 4500 Mark 50 Psg.

In der Verordnung des Reichsministers für Finanzen vom 28. Sept. 1932 ist nunmehr be­stimmt worden, daß alle Gemeinden, die die iste ich s Hilfe für Wohlfahrtserwerb s- [Ofe in Anspruch nehmen wollen, mindestens 500 Prozent der Bürger st euer 1933 beschlie­ßen müssen. Der verheiratete und ledige Steuer­pflichtige wird also am 1. Januar 1933 bei 500 Prozent Bürgersteuer nach den neuen Bestimmun­gen m o n a t l i ch 2,50 Mark zu zahlen haben.

Als wesentlich ist noch zu berücksichtigen, daß euch die Einkommensgrenze, die die Bürgersteuer­pflicht auslöst, eine Veränderung erfahren hat. Die Steuerfreiqrenze lag bisher einheitlich bei 500 Mak Jahreseinkommen. Sie wird in Zukunft örtlich vrschieden fein, und zwar deswegen, weft als künftige Freigrenze die Richtsätze der öf­fentlichen Fürsorge Geltung Haben sollen. Das bedeutet für Berlin bei den gegenwärtigen Richtsätzen, daß die Freigrenze für das Ehepaar bei 612 Mark liegt, für das Ehepaar mit zwei Kindern bei 924 Mark, also eine wesentliche Ver­änderung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand erfährt.

Aus Hanau berichtet unser D Mitarbeiter:

Am zweiten Tage ber Verhandlung bes Schwur­gerichts Hanau gegen bie beiden ber gemeinsam ausge­führten Brandstiftung angeklagten Personen aus Obern- hausen, den 27jährigen Maurer H. G. und den 20jähri- gen Geschäftsburschen D. B., ist in der Vernehmung ber geladenen zahlreichen Zeugen fortgefahren worden. Beide Angeklagte sollen in der Nacht zum 27. Juni d. I. bas Anwesen der in Schachen wohnenden 67jährigen Witwe K. B., der Tante des mitangeklagten O. B., vorsätzlich in Brand gefetzt haben. Bemerkenswert in der fortgesetzten Beweisaufnahme waren die Aussagen des Gersfelder Polizeioberwachtmeisters, des in Schachen stationierten Oberlandjägers und des Gersfelder Ober- lanbjägermeifters, die die ersten Vernehmungen der jetzt Angeklagten, die alsbald als der Brandstiftung verdäch­tig bezeichnet worden waren, Dorgenommen haben. Ober- lanbjägermeifter Schmidt-Gersfeld entrollte insbesondere auch in recht klarer Weise ein Charakterbild der Ange­klagten, schilderte die Schwierigkeiten der Vernehmung und betonte auch, daß 0. B. an seine Lügen sozusagen selbst glaubt, allen bestimmten Fragen geschickt auszu- weichen, und alles zu verdrehen versucht. Den Beschluß der Beweisaufnahme bildete die Vernehmung des Un­tersuchungsrichters, Landgerichtsrat Thomas-Hanau. In der Nachmittagssitzung (Mittwoch) begannnen

die Plädoyers.

Zuerst sprach a IsVerieter der Anklagebehörde Staatsan­waltschafsrat Mühlhausen, der feinen Ausführungen vorausfchickte, daß gerade im nördlichen Teile des Land­gerichtsbezirks Hanau, in den Steifen Fulda, Hünfeld und Gersfeld, viele Brandstif­tungen zu verzeichnen feien, im Laufe des Jah­res bei der Staatsanwaltschaft etwa 300 Meldun­gen (?) über auf Brandstiftung zurückzu- führende Feuersbrünste einlau fen. Was nun die heute zur Aburteilung stehenden Fälle anbe­lange, fo fei zu bemerken, daß in der Nacht vom 26. zum 27. Juni d. I. der frühzeitig fein Tagewerk beginnende W. B., ein Nachbar der Abgebrannten, das Feuer zu­erst bemerkt und die Witwe B. geweckt habe, die dann nur notdürftig mit Hemd und Strümpfen bekleidet ins Freie gelangt fei und das nackte Leben gerettet habe. Den Brand zu löschen, sei infolge des Wassermangels unmöglich gewesen. Eine fahrlässige Brandstiftung der Besitzerin des Anwesens scheide aus; kein anderer Ver­dacht als gegen die beiden Angeklagten sei bis zur Stunde aufgetaucht. Der Angeklagte 0. B. habe sich be­müht, von seiner Tante das Anwesen zu erhalten. Wer die Akten kenne, werde zugeben müssen, daß die Be­

Der neue Oberpräfibent

Bis zum Jahre 1918/19 stand an der Spitze Mieter Heimatprovinz wohl immer ein Ange- hötiger des höchsten preußischen Adels. Erstmals in der Person des unvergessenen Dr. Schwan­det wurde das anders. Er war ein Sohu des Volkes, der sich durch seine hohen Eeistesgaben derartig auszeichnete, daß ihm schon im kaiser­lichen Deutschland die hohe, allerdings auch schwie­rige Stellung des Oberhauptes im Reichsland K'saß-Lothringen übertragen wurde, von der er noch dem militärischen Zusammenbruch nach Kassel berufen wurde. Er schied auf seinen Wunsch aus Allersrücksichten und wohnt fetzt in Frankfurt a.M.

Der Sozialdemokrat Haas, der durch die Laufbahn als Parteibeamter über einen leitenden Posten in der Stadt Köln als Oberpräsident nach Kassel gekommen war, ist im Sommer von dm Reichskommissar seines Amtes entsetzt wor­den. Er hat kein inneres Verhältnis zu der Pro­vinz gewinnen können und hatte wohl auch selbst

>L Die und be­eil. Mit ahmens dend.e M oort us dem Anfrage hast fut > es ihr n. Die e-IndU- nbuftrie

Meldet wurde, der Kurator der Universität Marburg, Geheimer Oberregierungsrat Dr. jur., Dr. h. c. med. und Dr. h. c. Phil. von Hülfen

fitzerm das nicht tun konnte. B. habe aber seiner Braut, dem einen guten Eindruck hervorrufenden Frl. L. St. schon versichert, ihm sei das Anwesen gerichtlich über­schrieben worden. Das Geld habe er sich erspart. So­mit zeige sich, daß der eine der Angeklagten das Haus, der andere die Bauarbeit ha­ben wollte. Beide hätten das Feuer gemeinsam an­gelegt. G. habe ausgefagt, er sei zu der Tat von 0. B. angereizt worden, der betont habe, wenn er (G.) es nicht ausführe, werde er (B.) es selbst ausführen. D:e Frage, weshalb sich die Angeklagten gegen« fettig beschuldigten, fei dahin zu beantworten, daß sie sich selbst von dem Verdacht reinigen wollten, der gegen sie bestanden habe, wobei sie selbst bineingefallen seien. Die Schuldfrage sei klar. Eine etwaige Frei­sprechung oder milde Bestrafung könnte nur Anreiz zu weiteren Brandstiftungen geben. Der Antrag laute ge­gen die beiden Angeklagten auf

je 4 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust und Zulässigkeit der Polizeiaussichf.

Sodann plädierten die beiden Verteidiger. Rechtsanwalt Dr. Rap p-Hanau sprach für den Ange­klagten G., für den er nach mehr als einstündigen Aus­führungen Freisprechung beantragte. Rechtsanwalt Dr. Eisenber g-Hanau hatte den Angeklagten O. B. zu verteidigen. Er ging mit dem Mitangeklagten G., der seinen Klienten stark zu belasten versucht habe, stark ins Gericht und kam zum Schluß seiner längeren tempera­mentvollen Ausführungen zu dem Ergebnis, daß dem Angeklagten 0. V. keine Schuld beizumeffen, sondern sreizusprechen sei.

Das spät abends verkündigte

Urteil

lautete dahin, daß die beiden Angeklagten schuldig be­funden worden seien, und zwar H. G. der Brandstiftung, O. B der Anstiftung. Beide Angeklagten wurden ver­urteilt zu je 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jah­ren Ehrverlust, die Untersuchungshaft wird ange­rechnet. Der Vorsitzende, Landgerichtsrat Dr. Nebelsiek, gab eine eingehende Begründung. Er führte u. a. auch aus, daß B. gewußt habe, daß seine Tante gut ver­sichert gewesen sei, und zwar die Gebäude mit 5000 Mk., die bewegliche Habe mit 4000 Mk., und daß die Ge­bäude wieder aufgebaut werden müßten, und daß er auch mit dem Gedanken gespielt habe, die Tante umzubringen. Eine Kleinigkeit habe gefehlt und die Tante wäre mitoer» brannt. Nur weil die Angeklagten noch verhält­nismäßig jung seien, habe das Gericht nicht auf eine höhere Strafe erkannt.

Die Brandstiftung in Schachen.

Oos Hanauer Schwurgericht verhängt schwere Zuchthausstrafen gegen die beiden jugendlichen Angeklagten. — Wollte der Anstifter seine Tante umbringen? — kommen im Fuldaer Land Brandstiftungen häufiger als in anderen Gegenden vor?