Einzelbild herunterladen
 

M. 213

Donnerstag, 15. Sept 1932

Zahrg. 59.

Monatlich 1.65 einschließl. Postgebühr (48 Pfg.) ohne Zustellg. Anzeigen-Preise: Kleinzeile (Sol.) lokal 0.15 RM., auswärts 0.20 RM. Reklamezeile: lokal 0.60 RM., auswärts 0.80 RM. Bei Wiederholungen Rabatt. Postscheckk Frankfurt a. M 4051.

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen:Die Welt im Bild" undBuchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift» :: leitung 3153, Fuldaer Actiendruckerei 3151 und 3152. ::

uloaerZertung

Anzeiger für die 5tadk Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblakt.

j

Aufruf des Zentrums.

Für Volksfriede, nationale und soziale Gemeinschaft!

Deutsche Männer und Frauen! Das unver­antwortliche Spiel einer um Bolksrochte unbe­kümmerten Reichsregierung, die kein Der- trauen im Parlament besaß, hat zur Auflösung des Reichstags geführt.

Am 4. Juni d. 3s. ist der Reichstag von der Reichsleitung mit der Begründung aufgelöst wor­den, daß er in seiner Zilsammonsetzung dem poli­tischen Willen des deutschen Volkes nicht mehr ent­spreche. Am 12. September hat man ihn aufge­löst, weil, wie es heißt, dieGefahr" bestand, daß der Reichstag die Aufhebung der erlassenen Rot- peroednung verlangte.

In beiden Fällen waren Anlaß und Ziel gleich: Der Wille zum Fortbestand einer Reichsregierung, die sich im Wider­spruch zur Verfassung alsunabhän­gig" erklärt und in der Volksvertre­tung keinerlei Vertrauen hat.

Das beweist unwiderlegbar das Ergebnis der entscheidenden Abstimmungen im Parlament. Don 560 Abgeordneten stimmten n u r 42 f ü r, 513 g e- gen die Reichsregierung.

Artikel 48 der Verfassung gibt dem Reichstag das Recht, verordnete Rotmaßnahmon außer Kraft zu setzen. Das Auflösungsdekret vom 12. Septem­ber hat dem Reichstag die Ausübungdieses Rechtes unmöglich gemacht. Darum widerspricht diese Auflösung dem Sinne der Reichsverfassung.

Im Reichstage waren ausreichende und willige Kräfte vorhanden, um eine sachliche Zusammen- arbett zwischen Reichspräsident, Reichsregierung und Volksvertretung zu sichern, entsprechend der Auffassung, die der Herr Reichspräsident seiner­zeit ausgesprochen und bei seiner Vereidigung er­härtet hat:

Ich bin vom Volke gewählt und der Reichstag ist vom Volke ge­wählt. Der Reichspräsident und der Reichstag gehören zusammen. ' Einer kann nicht ohne den anderen

s e i n."

Die Regierung von Papen aber arbeitete tat­sächlich gegen das Zusammenwirken der arbeits- beretten Kräfte im Parlament. Ihr Bemühen ging dahin, den Reichstag von vornherein als ar­beitsunfähig zu erklären und i h n arbeits­unfähigzumachen. Sie braucht einen solchen Zustand, um chr Daseinsrecht daraus herzuleiten. Verhandlungen des Herrn Reichskanzlers mit Ver­tretern breiter Volksgruppen im Parlament sind von ihm z u einem seltsamen Doppel- spielbenutztworden. Statt zusammenzufüh­

ren, spielte er die eine Gruppe gegen die andere aus.

Die Zentrumspartei hat sich mit beharrlicher Ausdauer um das Zustandekommen einer sachlich begründeten, arbeitsfähigen Grundlage im neuen Reichstag bemüht. Um dieses Ziel zu erreichen, war sie bereit, Fühlung zu nehmen mit je­der Partei, die den Gedanken posi­tiver Zusammenarbeit verantwor­tungsbewußt bejahte. Die Rechte des Herrn Reichspräsidenten sollen dabei voll ge­achtet, die Rechte der Volksvertretung gewahrt werden. Unverrückbar stand vor uns die Auf­gabe, mit allen Kräften zu verhüte», daß eine Re­gierung den Weg gefährlichster Experimente wei­terging, und damst der Zerrüttung unseres inner- polttischen Lebens Vorschub leistete.

Die Regierung von Papen hat ihren Wülen durchgesetzt. Das ganze deutsche Volk wird die Folgen zu tragen haben, vor allem in wirtschaft­licher Beziehung, weil es einen dauernden Aufschwung des Wirtschaftslebens nur bei normalen und stabilen poli­tischen Verhältnissen geben kann. Die Schuld fällt auf diese Reichsregierung.

Mag die Regierung von Papen dasdeutsche Volk heute durch Beseitigung der von ihm ge­wählten Volksvertretung erniedrigen, der Augenblick wird kommen, wo ihre Unzuläng­lichkeit und Dolksfremdheit jedem im Lande offenbar sein wird. Für diese Stunde gerüstet zu sein und in wahrer Verantwortung für das Vaterland das Notwendige vorzubereiten, bleibt die Aufgabe der Deutschen Zentrumspartei.

Unser Weg war gewiesen durch die Treue zurnGrundgesetzdesStaatesund die un­verbrüchliche Verbundenheit mit dem Gesamt- oolke, dessen staatsbürgerliche Freiheit, soziale und kulturelle Grundrechte zu wahren wir ver­pflichtet sind.

Wenn jetzt wieder unter dem beklagenswerten Zustand erneuter DoltszerNüstung deutsche Volksgenossen in aufwühlendem Kampfe gegeneinander vorgehen, werden wir als christliche Dollspartei diejenigen um uns sammeln, die in Autorität und Freiheit, in Recht und Gerechtigkeit, Staat und Bolkstum nach innen wie nach außen festigen wollen.

Für Dolksfridde, nationale und soziale Gemein­schaft!

Für Wahrheit, Freiheit und Recht!

Berlin, den 13. September 1932.

Die Reichsparteileitung

der Deutschen Zentrumspartei.

Die Reichstagsfraktion des Zentrums.

Schwere Vorwürfe gegen das Kabinett.

In dem Ausschuß zur U e b e r w a ch u n g der ^gierungstätigkeit während der Zeit, in der ein ^eichstag nicht vorhanden ist, wurde gegen die Stimmen der Deutschnationalen und im letzten

auch gegen die kommunistischen Stimmen fol- üende

Entschließung

^"genommen:

m -.Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte ber. Volksvertretung hat gemäß Artikel 33 der Reichs- ^rfassung die Anwesenheit des Herrn Reichskanz- tts. und des Herrn Reichsministers des Innern T seiner heutigen Sitzung verlangt. Der Herr e i ch? k a n z l e r und der Herr R e i ch s m i n i- Eer des Innern haben ihr Erscheinen von Bedingungen abhängig gemacht. Das ist nach dem aren Wortlaut des Artikels 33 der Reichsver- «ifunq nicht zulässig. Die Reichsregierung hat lese Rechtsauffassunq auch anerkannt durch ihr ' erba!ten im Juni vor dem damaligen Ueberwa- ^unysausschuß. Der Ausschuß stellt fest, daß sich er Herr Reichskanzler und der Herr Reichsmini- er des Innern durch ihre Handlungsweise eines offenen

Bruches der Reichsverfassung schuldig

haben. Er erwartet, daß der Herr Reichs- den a * Qls berufene Hüter der Verfassung min-r# rtn Reichskanzler und den Herrn Reichs- iihn des Innern zu Erfüllung ihrer verfas- nsmäßigen Pflichten unverzüglich anhält."

nur$fr Ausschuß beschloß, daß dieser Antrag nicht Reichsregierung, sondern auch dem Herrn ! 'ehspräsidenten übermittel werde.

zweite Teil der Verhandlungen im Aus- de^ Drehte sich um die Frage, ob die Auflösung ^bbi e'chstages zu Recht erfolgt fei und ob die Zungen im Reichstagsplenum entsprechend

den Verfassungsbestimmungen vorgenommen wor­den seien.

Nach längeren teilweise juristischen Ausführun­gen verschiedener Redner wurde ein Antrag des Abg. Frank (Nat.-Soz.) angenommen, worin der Ausschuß feststellt, daß die Abstimmung im Reichs­tage am 12. September 1932 über die Aufhebung der Notverordnungen und die Entziehung des Ver­trauens gegenüber dem Reichskabinett Papen oyr« fasiungsmäßig waren.

Weiter wurde ein Antrag desAbg. Weg- m a n n (Zentrum) angenommen, der lautet:

1. Die am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstages verstößt gegen Artikel 25 Abs. I der Reichsverfassung, weil die in dem Auflösungsdekret angenommene Gefahr, der Reichstag könnte die Aufhebung bestimmter Not­verordnungen verlangen, keinen konkreten Anlaß darstellt, wie es in Artikel 25 Abs. 1 der Reichs- verfassung gefordert wird.

2. Die am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstages verstößt gegen Artikel 48 Absatz Hl Satz 2 der Reichsverfassung, weil sie das wichtige verfassungsmäßige Recht des Reichstages, die Aufhebung von Notverordnungen zu verlangen, verletzt und eine Wiederholung der Auflösung dieses Recht des Reichstages dauernd beseitigen würde."

Der Antrag Frank (Nat.-Soz.) wurde mit den Stimmen der Nationalsozialisten und Kommuni­sten gegen die Stimmen der Deutschnationalen, des Zentrums und der Sozialdemokraten angenom­men.

Der Antrag Wegmann (Zentrum) wurde ge­gen die Stimmen der Deutschnationalen bei Stimmenthaltung der Kommunisten angenommen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde dann noch ein Antrag des Abg. Frank (Nat.-Soz.) an­genommen, wonach der Ausschuß die Reichsregie­

rung ersucht, den Wahltermin für die Wahlen 3um neuen Reichstag unverzüglich bekanntzugeben.

Während der Aussprache hatten verschiedene Redner scharfe Wendungen gegen das Verhalten des Reichskanzlers gebraucht. Auch sprach der nationalsozialistische Abg. Frank davon, daß der Reichspräsident von Hindenburgin Verkennung seiner verfassungsmäßigen Pflichten" gehandelt hatte.

Abg. Schmidt-Hannover (Dn.) wies diese Be­hauptung und die Angriffe gegen den Reichskanz­ler mit größter Schärfe zurück.

Zum Schluß wurde ein Antrag des Abg. Hög- ner (Soz.) angenommen, der verlangte, daß zur Sicherung der Wahlfreiheit die bestehenden Preffe- verbote aufgehoben würden.

Der Ausschuß stellte es in das Ermessen de? Vorsitzenden, Abg. Loebe (Soz.), wann eine wei­tere Sitzung stattfinden soll.

Der Auswärtige Ausschuß, der unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Frick (Nat.- Soz.) zusammentrat, war von den Mitgliedern wie auch von Vertretern des Reichsrates stark be­sucht. Mitglieder der Reichsregierung waren auch hier nicht erschienen. Nur Botschafter Na- dolny als Führer der deutschen Abrüstungsdele­gation war mit einigen Mintsterialbeamten er­schienen, zog sich aber bald nach einem telefonischen Anruf im Auswärtigen Amt aus dem Reichstag zurück.

Zu Beginn der Ausschußsitzung entspann sich eine Aussprache über die Forderung auf Herbei­ruf u n g von Mitgliedern der R e i ch s r e g i e - rung. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen verließen die deutschnationalen Ausschußmitglieder die Sitzung. Der Ausschuß beschloß, daß der Reichskanzler, der Reichsaußenminister und der Reichswehrminister alsbald im Ausschuß erschei­nen sollen, um ihren verfassungsmäßigen Pflichten zu genügen. Die Ausschußsitzung wurde für eine Stunde vertagt.

Auch in der Spätnachmittagssitzung erschienen keine Vertreter der Reichsregierung im Auswärtigen Ausschuß.

Der Vorsitzende, Abg. Dr. Frick, machte dem Ausschuß davon Mitteilung, daß er auftrags­gemäß auf Grund des Artikels 33 der Reichsver­fassung die Herb e i z itie r u n g des Reichs­kanzlers, des Reichsaußenministers und des Reichswehrministers versucht habe. Es sei dies sowohl schviftkich wie auch durch telephonische Rücksprachen mit dem Reichskanzler und dem Reichsaußenminister geschehen. Diese Bemühungen hätten zu keinem Erfolge geführt.

Nach längerer Aussprache wurde folgender An­trag des Abg. Dr.- Bell (Zentrum) vom Aus­schuß einstimmig angenommen:

Der Auswärtige Ausschuß hat auf Grund des Artikels 33 der Reichsverfassung die Zuzie­hung des Reichskanzlers, des Reichsaußenmini­sters und des Reichswehrministers beschlossen, um in den für das Schicksal des deutschen Volkes ent­scheidenden Fragen der Außenpolitik, insbesondere über das Lausanner Abkommen und die Ab­rüstungsfrage, die erforderlichen Auskünfte zu er­halten. Die Weigerung der Reichsregie- r u n g. diesem Ersuchen zu folgen, bedeutet einen Verfassungsbruch gegen den sowohl aus Rechtsgründen tote aus zwingenden Gründen der Außenpolitik schärfste Verwahrung eingelegt wird."

Der Ausschuß beschloß dann noch, daß bte Anberaumung der nächsten Sitzung in das Er­messen des Vorsitzenden gestellt werde, daß aber der Vorsitzende verpflichtet sein soll, die Sitzung sofort einzuberufen, falls mindestens zwei Frak­tionen dies verlangen.

*

Die Reichstagsfraktion der Bayerischen Volks­partei veröffentlicht durch ihre parteiamtliche Kor­respondenz unter der UeberschriftWie es kam" eine Darstellung der Vorgänge im Reichstag, die gleichzeitig eine Begründung für die Haltung der Bayerischen Volkspartei in dieser Sitzung barftellt. In der Erklärung heißt es, daß der Reichstag in diesem Frühjahr aufgelöst worden sei mit der Be­gründung, daß er dem geänderten Volkswillen nicht mehr entspreche. Der am 31. Juli neuge­

wählte Reichstag, der diesen Volkswillen zum Aus­druck gebracht habe, sollte nun zum zweiten Male aufgelöst und von der gleichen Regierung in sei­ner Stellungnahme ausgeschaltet werden. Eine solche Behandlung stelle nicht nur eine Verletzung des Zieles dar, das die Regierung bei Anberau­mung von Neuwahlen angeblich habe erreichen wollen, sondern sei eine solche Brüskierung der neugewählten Volksvertretung und damit der Volkes 'elbst, daß die Reaktion dagegen in der Weife, wie sie in der Abstimmung zum Ausdruck gekommen fei, geradezu eine Selbstverständlichkeit darstelle. Die Selbstachtung der Volksvertretung habe es erfordert, einer schroffen Heraus­forderung des Reichstages durch sofortige Abstimmung über b e n M i ß- trauensantrao zu benennen. Zum Schluß der Erklärung wird festgestellt, daß der Reichstagspräsident nach der Geschäftsordnung nach Einleitung der Abstimmung niemand mehr das Wort habe erteilen können, auch nicht dem Reichskanzler, als dieser es zu spät verlangt habe. Mit der Abstimmung sei der Regierung eine geradezu vernichtende Ablehnung ausgesprochen worben.

*

Der Parteivorstand der Deutschen Zentrums­partei tritt Donnerstag zusammen, um in Ver­bindung mit der Fraktion die Konsequenzen aus der gegenwärtiaen Lage zu ziehen und die not­wendigen politischen Vorbereitungen zu treffen. Die Einberufung des Reichsparteiaus­schusses ist ebenfalls zu einem späteren Ter­min geplant.

wobei man unwillkürl'ch

könne uns retten

Zur Rundfunkrede des Kanzlers

schreibt sehr treffend dieGermania":

Reichskanzler von Popen verlas die für den Reichstag vorgesehene Regierungserklärung, die wegen der vorzeitigen Auflösung nicht mehr zum Vortrag kam, im Rundfunk. Er resümierte zu­nächst die bisherige Tätigkeit der Reichsregierung auf innen- und außenpolitischem Gebiete, und be­faßte sich besonders eingehend mit den bereits be­kannten wirtschaftlichen Plänen. Der betonte Optimismus, den er hinsichtlich der Aus­wirkung des Wirtschaftsprogramms zum Ausdruck brachte, steht leider, das fühlte man in dieser Stunde, in einem krassen Gegensatz zu der Politik, die mit der Auflösung des Reichstages einaeleitet wurde. Dann folgte eine vernichtende, auf Wir­kung berechnete Auseinandersetzung mit demob- gewirtschafteten System der Formaldemokratie". Nur eineautoritäre Staatsführung"

daran dachte, daß eine höchst autoritäre Staatsführung vor nunmehr 14 Jah­ren einen ungeheuren Zusammen­bruch erlebte, dessen Folgen noch beute die Sorgen unfererTage sind. Der Reichskanzler kündigte dann eine Reform der Verfassung an, die allerdings nicht überstürzt und deren Entwurfdem Volke" vorqelegt werden soll. Diese Reform soll für lange Zeit die Grundlagen unseres staatlichen Lebens sichern, lieber die Methoden dieser Reform wurde lediglich gesagt, daß sie nur in Ueberein ft immun« mit den Ländern durchgeführt werden solle. Die Tragweite dieser Ankündigung ist, da über Weg und Inhalt der Reform keinerlei Angaben gemacht wurden, noch nicht zu übersehen. Wir wissen daß manche Reformen notwendig sind, sehen aber m i t schärfstem Mißtrauen dem Versuche ent­gegen, von oben herab und aus kleinstem Kreise heraus entscheidend in den verfassungsrechtlichen Zustand einzugreifen.

Manches, was der Reichskanzler ausksthrte^ darf gewiß auf weitgebende Billigung rechnen. Der äußere Kampf um die deutsche Gleich­berechtigung der übrigens wahrhaf­tig nicht erst in Lausanne eingelei­tet wurde! wird, wenn er nicht nur Entschlos­senheit, sondern auch Klugheit zeigt, von jedem Deuschen unterstützt werden. Die Abwehr jeder kulturellen Zersetzung und die Bestre- bringen zur Intensivierung einer christlichen und nationalen Jugenderziehung werden die tätige

Ein unheilvolles

Schriftstück.

Die Auflösungsurkunde des Reichspräsidenten, gegenge,zeichnet vom Reichskanzler und dem Reichsinnenminister. Schon die äu­ßere Form der Urkunde läßt die außergewöhnlichen Umstände er­kennen, unter denen sie entstand. Sie ist nicht wie sonst mit der Ma­schine, sondern mit der Hand ge­schrieben und anscheinend bereits in Neudeck verfaßt worden, denn sie trägt die ursprüngliche DatierungNeudeck". Die Datie­rung ist dann durchstrichen und durch die WorteBerlin, d. 12. Sept. 1932" ersetzt worden. Sie war allo für alle Fälle dem Reichskanzler übergeben.