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Donnerstag, 15. Sept 1932
Zahrg. 59.
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uloaerZertung
Anzeiger für die 5tadk Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblakt.
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Aufruf des Zentrums.
Für Volksfriede, nationale und soziale Gemeinschaft!
Deutsche Männer und Frauen! Das unverantwortliche Spiel einer um Bolksrochte unbekümmerten Reichsregierung, die kein Der- trauen im Parlament besaß, hat zur Auflösung des Reichstags geführt.
Am 4. Juni d. 3s. ist der Reichstag von der Reichsleitung mit der Begründung aufgelöst worden, daß er in seiner Zilsammonsetzung dem politischen Willen des deutschen Volkes nicht mehr entspreche. Am 12. September hat man ihn aufgelöst, weil, wie es heißt, die „Gefahr" bestand, daß der Reichstag die Aufhebung der erlassenen Rot- peroednung verlangte.
In beiden Fällen waren Anlaß und Ziel gleich: Der Wille zum Fortbestand einer Reichsregierung, die sich im Widerspruch zur Verfassung als „unabhängig" erklärt und in der Volksvertretung keinerlei Vertrauen hat.
Das beweist unwiderlegbar das Ergebnis der entscheidenden Abstimmungen im Parlament. Don 560 Abgeordneten stimmten n u r 42 f ü r, 513 g e- gen die Reichsregierung.
Artikel 48 der Verfassung gibt dem Reichstag das Recht, verordnete Rotmaßnahmon außer Kraft zu setzen. Das Auflösungsdekret vom 12. September hat dem Reichstag die Ausübungdieses Rechtes unmöglich gemacht. Darum widerspricht diese Auflösung dem Sinne der Reichsverfassung.
Im Reichstage waren ausreichende und willige Kräfte vorhanden, um eine sachliche Zusammen- arbett zwischen Reichspräsident, Reichsregierung und Volksvertretung zu sichern, entsprechend der Auffassung, die der Herr Reichspräsident seinerzeit ausgesprochen und bei seiner Vereidigung erhärtet hat:
„Ich bin vom Volke gewählt und der Reichstag ist vom Volke gewählt. Der Reichspräsident und der Reichstag gehören zusammen. ' Einer kann nicht ohne den anderen
s e i n."
Die Regierung von Papen aber arbeitete tatsächlich gegen das Zusammenwirken der arbeits- beretten Kräfte im Parlament. Ihr Bemühen ging dahin, den Reichstag von vornherein als arbeitsunfähig zu erklären und i h n arbeitsunfähigzumachen. Sie braucht einen solchen Zustand, um chr Daseinsrecht daraus herzuleiten. Verhandlungen des Herrn Reichskanzlers mit Vertretern breiter Volksgruppen im Parlament sind von ihm z u einem seltsamen Doppel- spielbenutztworden. Statt zusammenzufüh
ren, spielte er die eine Gruppe gegen die andere aus.
Die Zentrumspartei hat sich mit beharrlicher Ausdauer um das Zustandekommen einer sachlich begründeten, arbeitsfähigen Grundlage im neuen Reichstag bemüht. Um dieses Ziel zu erreichen, war sie bereit, Fühlung zu nehmen mit jeder Partei, die den Gedanken positiver Zusammenarbeit verantwortungsbewußt bejahte. Die Rechte des Herrn Reichspräsidenten sollen dabei voll geachtet, die Rechte der Volksvertretung gewahrt werden. Unverrückbar stand vor uns die Aufgabe, mit allen Kräften zu verhüte», daß eine Regierung den Weg gefährlichster Experimente weiterging, und damst der Zerrüttung unseres inner- polttischen Lebens Vorschub leistete.
Die Regierung von Papen hat ihren Wülen durchgesetzt. Das ganze deutsche Volk wird die Folgen zu tragen haben, vor allem in wirtschaftlicher Beziehung, weil es einen dauernden Aufschwung des Wirtschaftslebens nur bei normalen und stabilen politischen Verhältnissen geben kann. Die Schuld fällt auf diese Reichsregierung.
Mag die Regierung von Papen dasdeutsche Volk heute durch Beseitigung der von ihm gewählten Volksvertretung erniedrigen, der Augenblick wird kommen, wo ihre Unzulänglichkeit und Dolksfremdheit jedem im Lande offenbar sein wird. Für diese Stunde gerüstet zu sein und in wahrer Verantwortung für das Vaterland das Notwendige vorzubereiten, bleibt die Aufgabe der Deutschen Zentrumspartei.
Unser Weg war gewiesen durch die Treue zurnGrundgesetzdesStaatesund die unverbrüchliche Verbundenheit mit dem Gesamt- oolke, dessen staatsbürgerliche Freiheit, soziale und kulturelle Grundrechte zu wahren wir verpflichtet sind.
Wenn jetzt wieder unter dem beklagenswerten Zustand erneuter DoltszerNüstung deutsche Volksgenossen in aufwühlendem Kampfe gegeneinander vorgehen, werden wir als christliche Dollspartei diejenigen um uns sammeln, die in Autorität und Freiheit, in Recht und Gerechtigkeit, Staat und Bolkstum nach innen wie nach außen festigen wollen.
Für Dolksfridde, nationale und soziale Gemeinschaft!
Für Wahrheit, Freiheit und Recht!
Berlin, den 13. September 1932.
Die Reichsparteileitung
der Deutschen Zentrumspartei.
Die Reichstagsfraktion des Zentrums.
Schwere Vorwürfe gegen das Kabinett.
In dem Ausschuß zur U e b e r w a ch u n g der ^gierungstätigkeit während der Zeit, in der ein ^eichstag nicht vorhanden ist, wurde gegen die Stimmen der Deutschnationalen und im letzten
auch gegen die kommunistischen Stimmen fol- üende
Entschließung
^"genommen:
m -.Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte ber. Volksvertretung hat gemäß Artikel 33 der Reichs- ^rfassung die Anwesenheit des Herrn Reichskanz- tts. und des Herrn Reichsministers des Innern T seiner heutigen Sitzung verlangt. Der Herr e i ch? k a n z l e r und der Herr R e i ch s m i n i- Eer des Innern haben ihr Erscheinen von Bedingungen abhängig gemacht. Das ist nach dem aren Wortlaut des Artikels 33 der Reichsver- «ifunq nicht zulässig. Die Reichsregierung hat lese Rechtsauffassunq auch anerkannt durch ihr ' erba!ten im Juni vor dem damaligen Ueberwa- ^unysausschuß. Der Ausschuß stellt fest, daß sich er Herr Reichskanzler und der Herr Reichsmini- er des Innern durch ihre Handlungsweise eines offenen
Bruches der Reichsverfassung schuldig
haben. Er erwartet, daß der Herr Reichs- den a * Qls berufene Hüter der Verfassung min-r# rtn Reichskanzler und den Herrn Reichs- iihn des Innern zu Erfüllung ihrer verfas- nsmäßigen Pflichten unverzüglich anhält."
nur$fr Ausschuß beschloß, daß dieser Antrag nicht Reichsregierung, sondern auch dem Herrn ! 'ehspräsidenten übermittel werde.
zweite Teil der Verhandlungen im Aus- de^ Drehte sich um die Frage, ob die Auflösung ^bbi e'chstages zu Recht erfolgt fei und ob die Zungen im Reichstagsplenum entsprechend
den Verfassungsbestimmungen vorgenommen worden seien.
Nach längeren teilweise juristischen Ausführungen verschiedener Redner wurde ein Antrag des Abg. Frank (Nat.-Soz.) angenommen, worin der Ausschuß feststellt, daß die Abstimmung im Reichstage am 12. September 1932 über die Aufhebung der Notverordnungen und die Entziehung des Vertrauens gegenüber dem Reichskabinett Papen oyr« fasiungsmäßig waren.
Weiter wurde ein Antrag desAbg. Weg- m a n n (Zentrum) angenommen, der lautet:
„1. Die am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstages verstößt gegen Artikel 25 Abs. I der Reichsverfassung, weil die in dem Auflösungsdekret angenommene Gefahr, der Reichstag könnte die Aufhebung bestimmter Notverordnungen verlangen, keinen konkreten Anlaß darstellt, wie es in Artikel 25 Abs. 1 der Reichs- verfassung gefordert wird.
2. Die am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstages verstößt gegen Artikel 48 Absatz Hl Satz 2 der Reichsverfassung, weil sie das wichtige verfassungsmäßige Recht des Reichstages, die Aufhebung von Notverordnungen zu verlangen, verletzt und eine Wiederholung der Auflösung dieses Recht des Reichstages dauernd beseitigen würde."
Der Antrag Frank (Nat.-Soz.) wurde mit den Stimmen der Nationalsozialisten und Kommunisten gegen die Stimmen der Deutschnationalen, des Zentrums und der Sozialdemokraten angenommen.
Der Antrag Wegmann (Zentrum) wurde gegen die Stimmen der Deutschnationalen bei Stimmenthaltung der Kommunisten angenommen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde dann noch ein Antrag des Abg. Frank (Nat.-Soz.) angenommen, wonach der Ausschuß die Reichsregie
rung ersucht, den Wahltermin für die Wahlen 3um neuen Reichstag unverzüglich bekanntzugeben.
Während der Aussprache hatten verschiedene Redner scharfe Wendungen gegen das Verhalten des Reichskanzlers gebraucht. Auch sprach der nationalsozialistische Abg. Frank davon, daß der Reichspräsident von Hindenburg „in Verkennung seiner verfassungsmäßigen Pflichten" gehandelt hatte.
Abg. Schmidt-Hannover (Dn.) wies diese Behauptung und die Angriffe gegen den Reichskanzler mit größter Schärfe zurück.
Zum Schluß wurde ein Antrag des Abg. Hög- ner (Soz.) angenommen, der verlangte, daß zur Sicherung der Wahlfreiheit die bestehenden Preffe- verbote aufgehoben würden.
Der Ausschuß stellte es in das Ermessen de? Vorsitzenden, Abg. Loebe (Soz.), wann eine weitere Sitzung stattfinden soll.
Der Auswärtige Ausschuß, der unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Frick (Nat.- Soz.) zusammentrat, war von den Mitgliedern wie auch von Vertretern des Reichsrates stark besucht. Mitglieder der Reichsregierung waren auch hier nicht erschienen. Nur Botschafter Na- dolny als Führer der deutschen Abrüstungsdelegation war mit einigen Mintsterialbeamten erschienen, zog sich aber bald nach einem telefonischen Anruf im Auswärtigen Amt aus dem Reichstag zurück.
Zu Beginn der Ausschußsitzung entspann sich eine Aussprache über die Forderung auf Herbeiruf u n g von Mitgliedern der R e i ch s r e g i e - rung. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen verließen die deutschnationalen Ausschußmitglieder die Sitzung. Der Ausschuß beschloß, daß der Reichskanzler, der Reichsaußenminister und der Reichswehrminister alsbald im Ausschuß erscheinen sollen, um ihren verfassungsmäßigen Pflichten zu genügen. Die Ausschußsitzung wurde für eine Stunde vertagt.
Auch in der Spätnachmittagssitzung erschienen keine Vertreter der Reichsregierung im Auswärtigen Ausschuß.
Der Vorsitzende, Abg. Dr. Frick, machte dem Ausschuß davon Mitteilung, daß er auftragsgemäß auf Grund des Artikels 33 der Reichsverfassung die Herb e i z itie r u n g des Reichskanzlers, des Reichsaußenministers und des Reichswehrministers versucht habe. Es sei dies sowohl schviftkich wie auch durch telephonische Rücksprachen mit dem Reichskanzler und dem Reichsaußenminister geschehen. Diese Bemühungen hätten zu keinem Erfolge geführt.
Nach längerer Aussprache wurde folgender Antrag des Abg. Dr.- Bell (Zentrum) vom Ausschuß einstimmig angenommen:
„Der Auswärtige Ausschuß hat auf Grund des Artikels 33 der Reichsverfassung die Zuziehung des Reichskanzlers, des Reichsaußenministers und des Reichswehrministers beschlossen, um in den für das Schicksal des deutschen Volkes entscheidenden Fragen der Außenpolitik, insbesondere über das Lausanner Abkommen und die Abrüstungsfrage, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Die Weigerung der Reichsregie- r u n g. diesem Ersuchen zu folgen, bedeutet einen Verfassungsbruch gegen den sowohl aus Rechtsgründen tote aus zwingenden Gründen der Außenpolitik schärfste Verwahrung eingelegt wird."
Der Ausschuß beschloß dann noch, daß bte Anberaumung der nächsten Sitzung in das Ermessen des Vorsitzenden gestellt werde, daß aber der Vorsitzende verpflichtet sein soll, die Sitzung sofort einzuberufen, falls mindestens zwei Fraktionen dies verlangen.
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Die Reichstagsfraktion der Bayerischen Volkspartei veröffentlicht durch ihre parteiamtliche Korrespondenz unter der Ueberschrift „Wie es kam" eine Darstellung der Vorgänge im Reichstag, die gleichzeitig eine Begründung für die Haltung der Bayerischen Volkspartei in dieser Sitzung barftellt. In der Erklärung heißt es, daß der Reichstag in diesem Frühjahr aufgelöst worden sei mit der Begründung, daß er dem geänderten Volkswillen nicht mehr entspreche. Der am 31. Juli neuge
wählte Reichstag, der diesen Volkswillen zum Ausdruck gebracht habe, sollte nun zum zweiten Male aufgelöst und von der gleichen Regierung in seiner Stellungnahme ausgeschaltet werden. Eine solche Behandlung stelle nicht nur eine Verletzung des Zieles dar, das die Regierung bei Anberaumung von Neuwahlen angeblich habe erreichen wollen, sondern sei eine solche Brüskierung der neugewählten Volksvertretung und damit der Volkes 'elbst, daß die Reaktion dagegen in der Weife, wie sie in der Abstimmung zum Ausdruck gekommen fei, geradezu eine Selbstverständlichkeit darstelle. Die Selbstachtung der Volksvertretung habe es erfordert, einer schroffen Herausforderung des Reichstages durch sofortige Abstimmung über b e n M i ß- trauensantrao zu benennen. Zum Schluß der Erklärung wird festgestellt, daß der Reichstagspräsident nach der Geschäftsordnung nach Einleitung der Abstimmung niemand mehr das Wort habe erteilen können, auch nicht dem Reichskanzler, als dieser es zu spät verlangt habe. Mit der Abstimmung sei der Regierung eine geradezu vernichtende Ablehnung ausgesprochen worben.
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Der Parteivorstand der Deutschen Zentrumspartei tritt Donnerstag zusammen, um in Verbindung mit der Fraktion die Konsequenzen aus der gegenwärtiaen Lage zu ziehen und die notwendigen politischen Vorbereitungen zu treffen. Die Einberufung des Reichsparteiausschusses ist ebenfalls zu einem späteren Termin geplant.
wobei man unwillkürl'ch
könne uns retten
Zur Rundfunkrede des Kanzlers
schreibt sehr treffend die „Germania":
Reichskanzler von Popen verlas die für den Reichstag vorgesehene Regierungserklärung, die wegen der vorzeitigen Auflösung nicht mehr zum Vortrag kam, im Rundfunk. Er resümierte zunächst die bisherige Tätigkeit der Reichsregierung auf innen- und außenpolitischem Gebiete, und befaßte sich besonders eingehend mit den bereits bekannten wirtschaftlichen Plänen. Der betonte Optimismus, den er hinsichtlich der Auswirkung des Wirtschaftsprogramms zum Ausdruck brachte, steht leider, das fühlte man in dieser Stunde, in einem krassen Gegensatz zu der Politik, die mit der Auflösung des Reichstages einaeleitet wurde. Dann folgte eine vernichtende, auf Wirkung berechnete Auseinandersetzung mit dem „ob- gewirtschafteten System der Formaldemokratie". Nur eine „autoritäre Staatsführung"
daran dachte, daß eine höchst autoritäre Staatsführung vor nunmehr 14 Jahren einen ungeheuren Zusammenbruch erlebte, dessen Folgen noch beute die Sorgen unfererTage sind. Der Reichskanzler kündigte dann eine Reform der Verfassung an, die allerdings nicht überstürzt und deren Entwurf „dem Volke" vorqelegt werden soll. Diese Reform soll für lange Zeit die Grundlagen unseres staatlichen Lebens sichern, lieber die Methoden dieser Reform wurde lediglich gesagt, daß sie nur in Ueberein ft immun« mit den Ländern durchgeführt werden solle. Die Tragweite dieser Ankündigung ist, da über Weg und Inhalt der Reform keinerlei Angaben gemacht wurden, noch nicht zu übersehen. Wir wissen daß manche Reformen notwendig sind, sehen aber m i t schärfstem Mißtrauen dem Versuche entgegen, von oben herab und aus kleinstem Kreise heraus entscheidend in den verfassungsrechtlichen Zustand einzugreifen.
Manches, was der Reichskanzler ausksthrte^ darf gewiß auf weitgebende Billigung rechnen. Der äußere Kampf um die deutsche Gleichberechtigung — der übrigens wahrhaftig nicht erst in Lausanne eingeleitet wurde! — wird, wenn er nicht nur Entschlossenheit, sondern auch Klugheit zeigt, von jedem Deuschen unterstützt werden. Die Abwehr jeder kulturellen Zersetzung und die Bestre- bringen zur Intensivierung einer christlichen und nationalen Jugenderziehung werden die tätige
Ein unheilvolles
Schriftstück.
Die Auflösungsurkunde des Reichspräsidenten, gegenge,zeichnet vom Reichskanzler und dem Reichsinnenminister. Schon die äußere Form der Urkunde läßt die außergewöhnlichen Umstände erkennen, unter denen sie entstand. Sie ist nicht wie sonst mit der Maschine, sondern mit der Hand geschrieben und anscheinend bereits in Neudeck verfaßt worden, denn sie trägt die ursprüngliche Datierung „Neudeck". Die Datierung ist dann durchstrichen und durch die Worte „Berlin, d. 12. Sept. 1932" ersetzt worden. Sie war allo für alle Fälle dem Reichskanzler übergeben.