Einzelbild herunterladen
 

I Sonntag, 4. September 1932

3af)tg. 59.

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen:Die Welt im Bild" undBuchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift- :: leitung 3153, Fuldaer Actiendruckerei 3151 und 3152. ::

Monatlich 1.65 einschließl. Postgebühr (48 Pfg.) ohne Zustellg. Anzelgen-Preise: Kleinzeile (Hol.) lokal 0.15 RM., auswärts E20RM Reklamezeile: lokal 0.60 RM., auswärts 0.80 RM. Bei Wiederholungen Rabatt. Postscheck!. Frankfurt a. M 4051.

Medmusammentritk des Reichsrakes.

VDZ. Berlin, 3. Sept. (Eig. Meld.) Nach mehr- | wöchiger Pause tritt der Reichsrat am Don­nerstag wieder zu einer Vollsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen von wichtigeren Vorlagen nur die Vereinheitlichung des Wechsel- und Scheckrechts auf Grund der internationalen Vereinbarungen und die Wieder­einbringung einer Reihe von Gesetzentwürfen, die den Reichsrat bereits passiert hatten, vom alten Reichstag aber nicht mehr verabschiedet werden konnten. Politische Schwierigkeiten wird es, wie das Nachrichtenbüro des VDZ. erfährt, bei der Beratung dieser Gegenstände nicht geben. Deshalb sind sie jetzt schon auf die Tagesordnung des Reichsrates gesetzt worden, obwohl die Frage der Instruierung der preußischen Stimmen immer noch nicht geklärt ist. Die erste Ausschuß- sißung des Reichsrates ist für Dienstag einberufen, sie dient der Vorberatung des einheit­lichen Scheckgesetzes. Für Freitag ist eine Aus­sprache über die Lage der deutschen Forst - und H olz w i r t sch a f t in den vereinigten Reichs- ratsausschüssen in Aussicht genommen.

Reichstag erst Utiffe September?

ENB. München, 3. Sept. (Eig. Meld.) Nach einer Meldung desVölkffchen Beobachters" rech­net man in politischen Kreisen mit einer Verschie­bung des Reichstagszusammentritts auf unge­fähr den 12. oder 13. September, da der Reichspräsident erst am 8. oder 9. nach Berlin zurückkehrt und dann erst das Reichstagspräsidium

Deshalb Kilt der Kampf des Zentrums letz­ten Endes diesen Auffassungen, die nur dazu die­nen, bie, Herrschaft weniger zu stabilisieren. Wir müssen jeden Gedanken einer Staatsomnipotenz, auch wenn sie sich das Gewand der Demokratie oder der Volkssouveränität umzuhäng.en versucht, auf das entschiedenste ablehnen. Nach christlichen Grundsätzen, die gerade im Programm des Zew trums fest begründet sind, darf es im Staate, der ja der Staat aller sein soll, keine Ausgeschlosse­nen, keine Enterbten, aber auch keine Privilegier­ten geben. Der Staat muß nicht nur ein Rechts- jtaat sein, der allen seinen Bürgern das unbe­dingt gleiche Recht gewährt, und der z. B. nicht wie die Nationalsozialisten einen Unterschied macht zwischen den eigenen Anhängern und den An­hängern anderer Richtung, er muß die organisierte Gemeinschaft des ganzen Volkes sein, der das Wohl aller Schichten und Stände des Volkes im Auge hat, der nach dem Grundsatz der ausglei- chenden Gerechtigkeit, jedem, auch dem ärmsten seiner Bürger gibt und zusichert, was ihm nach Leistung, Recht und Gerechtigkeit gebührt. Inso­fern sprechen wir gerade vomWohlfahrtsstaat", der große soziale Pflichten gegenüber den Be­dürftigen hat. Wir sprechen vom Kulturstaat, der die geistigen und sittlichen Güter nicht nur schützen, sondern pflegen und fördern muß. Und gerade von diesem Gesichtspunkte aus sind wir schärfste Gegner einer absoluten schrankenlosen Staatsge­walt. Nur d i e Staatsführung besteht zu Recht, die in der göttlichen Weltordnung fest verankert ist. _____

Wechsel im Wehrkommando 3«

wtb. Berlin, 3. 9. (Eig. Meld.) Generalleut­nants von R u n d st e d t, Kommandeur der 3. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 3 wurde mit 1. Oktober zum Oberbefehlshaber der Gruppe 1 ernannt. Sein Nachfolger ist Generalleutnant Freiherr von Fritsch, Kom­mandeur der ersten Kavallerie-Division.

stelle der Regierung die Schul«ufsich in den sog. äußeren Angelegenheiten der Volksschulträger (Schuloerbände) führen. Dieser Dekonzenraion in Verwaltungssachen entspricht die Erweiterung der Zuständigkeit des Kreisausschusses.

Eine radikale Vereinheitlichung aller R e ch t s m i t t e l f r i st e n soll größere Klarheit in dem unübersichtlich gewordenen Verwaltunas- recht schaffen.

Auch das Oberverwaltungsgericht, auf das die Aufgaben des bisherigen Oberlandes­kulturamtes übergehen, wird entsprechend der Ent­wicklung der Reichsjustizgesetzgebung dadurch ent­lastet, daß es als Berufungsgericht aus­scheidet und nur noch auf Revision oder in seltenen Fällen in erster Instanz zu entscheiden hat.

Auf dem Gebiete des gemeindlichen Rechtes enthält die Verordnung einige Einzel­vorschriften, die der Vereinfachung und der Ver­billigung der Verwaltung zu dienen bestimmt sind: Anstellung ehrenamtlicher Bürger­meister in kleinen Städten, Erleichterung der kommissarischen Verwaltung der Aemter in der Rheinprovinz und Westfalen durch städtische Bür­germeister in Personalunion und umgekehrt.

Neugeregelt ist das Recht derZwangs- Vollstreckung gegen Gemeinden und G e m e i n d e v e r b ä n d e. Insbesondere soll zwecks gleichmäßiger Befriedigung aler Gläubiger ein besonderes Verteilungsverfähren eingeleitet werden können. Demselben Zweck soll die Befug­nis der Beschlußbehörde dienen, unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgaben der Gemeinden zu vermindern, und die außerordentliche Einstellung von Mehreinnahmen in den Haushaltsplan sowie die Zwangsverwaltung bestimmter Vermögens­objekte anzuordnen.

| Das offizielle Organ der Bayerischen Volkspar­tei. die Bayerische Dolksparteikorrespondenz, schreibt zu der gemeinsamen Verlautbarung über die Ver­handlungen zwischen Zentrum und NSDAP, u. a.: selbstverständlich genüge für eine politische Zusammenarbeit zweier so verschiedener politischer Richtungen nicht nur die Verständigung über all­gemeine politische Ziele, sondern es müsse dazu eine ehrliche Einigung über die einzu schlagenden Wege und auch über die Art der anzuwendenden politischen Methoden kommen. Es könne sich nicht darum handeln, etwa Koalitions- Programme im alten Stil au fzust eilen. Ein Rückfall in die alten Koalitionsmethoden werde von niemandem mehr begehrt. Es gehe vielmehr um die Frage, im Reichstag eine Front zu bilden, die einer Regierung und vor allem dem Reichs­präsidenten ein verfassungsmäßiges Regieren ermögliche. Es handele sich schließlich um nichts anderes, als nunmehr von feiten des Reichstages her das zu versuchen, was dem Reichspräsidenten selbst und der Regierung Papen nicht geglückt sei, als sie einen Umbau der Reichsregierung entsprechend dem Ergebnis der Wahlen vom 31. Juli versuchten. Es könne nicht der Sinn dieser Bemühungen sein, den Reichs­präsidenten in der Ausübung seiner regierungs­bildenden Funktionen einzuschränken, und ganz töricht sei es, gar von einer Aktion gegen den Reichspräsidenten zu sprechen. Es sei eine durch­aus weise Einrichtung, daß der Reichspräsident, der sein Mandat aus den Händen des Volkes habe, darauf Bedacht nehmen müsse, Regierungen

Die preußische Staatsregierung hat, wie das Ddz.-Büro meldet, in ihrer Sitzung am Freitag die vom Reichskanzler von Papen in Münster an ge­kündigte große Verwaltungsreform endgültig verabschiedet. Es sind nochmals zahl­reiche Aenderungen an den ursprünglich in der Oeffentlichkeit diskutierten Entwürfen vorgenom- men worden, die in einer ausführlichen amtlichen Verlautbarung im einzelnen bekannt gegeben wer­den sollen. Bereits jetzt kann gesagt werden, daß z. B. die Provinzialschulkollegien nicht in kleine Bezirke aufgesplittert werden sollen, wogegen in Kreisen aller Parteien Widerspruch er­hoben worden war. Diese wichtige Schulbehörde soll vielmehr als Behörde für einen größeren Be­zirk unter dem Oberpräsidenten bestehen bleiben. Allerdings wird sie nicht mehr Kollegial­beschlüsse fassen können, sondern sich der Entscheidung ihres Vorsitzenden, des Ober- präsidenten, zu fügen haben.

heiten der Provinz besitzen, andererseits aber von unnötiger Detailarbeit befreit sein. Der Ober­präsident soll wieder die ihm ursprünglich zuge­dachte Stellung als ständiger Kommissar der Staatsregierung erhalten.

Der Schwerpunkt der laufen denVer- waltung liegt beim Regierungsprä­sident en. Die Sonderverwaltungen, die bis­her nur in einem sehr lockeren Verhältnis zur all­gemeinen Landesverwaltung standen, werden in diese völlig eingeglisdert. Die Angelegenheiten des höheren Schulwesens werden den Operprästdenten zugewiesen unter Aufhebung der kollegi­alen Verfassung des früheren Pro­vinzialschulkollegiums.

Die Landeskulturverwaltung wird unter Auflösung der Landeskultur­ämter in die Instanz des Regierungs- Präsidenten e i n g e g l i e d e r t. Die Kreis behörden bleiben in ihrer bisherigen Selbständigkeit grundsätzlich er­halten. Der Landrat als der Vertrauensmann der Staatsregierung soll aber die Möglichkeit er­halten, den technischen Kreisbehörden gegr rüber die Notwendiakeit der allaemeinen Verwaltung zu vertreten. In einigen Regierungsbezirken sollen Kreisschulämter, die aus Landrat und Schulrat bestehen, ein->esi"brt werden.

Der notwendigen Dekonzentrierung ist in allen in Betracht kommenden Instanzen Rech­nung getragen. Im Verhältnis vom Regierungs­präsidenten zu den Kreisbehörden wir- insbeson­dere auf zwei wichtigen Gebieten die Zuständigkeit nach unten verlagert. So soll der L a n d r a t in Zukunft nebenher Kommunal-Aufsicht über die Landgemeinden auch die­jenige über die Städte bis 10 000 Einwohner übernehmen und auch an-

Die preußische Verwaltungsreform.

Vom Staafsminiftecium endgültig verabschiedet. Der Inhalt der neuen Verordnung. Verkündung bevorstehend.

Die Koalitions-Verhandlungen in Preußen

Zusammenlegung der preußischen Ministerien?

zur Aussprache über die innerpolitische Lage emp­fangen wird. _____________

Die Wirtschafts-Verordnung.

Das Reichskabinett ist Samstag vormittag zu der schon vor einigen Tagen in Aussicht genom­menen Sitzung zusammengetreten, die den Zweck hat, die große Verordnung über die wirt­schaftlichen Maßnahmen zu verab- s ch i e d e n. Die Veröffentlichung wird allerdings nicht schon Samstag, sondern den bereits bekann­ten Dispositionen entsprechend am Dienstag erfolgen. Da die Rückkehr des Reichspräsidenten nach Berlin erst für die zweite Hälfte der nächsten Woche in Aussicht genommen ist, wird vor der Veröffentlichung ein Vertreter der Reichsregierung nach Neudeck fahren, um die: Verordnung dem Reichspräsidenten vorzulsgen, der über sie in großen Zügen ja bereits durch den Vortrag des Reichskanzlers unterrichtet worden ist.

§kahlhelmkundgebung in Berlin

DerStahlhelm", der es als seine Ausgabe ansteht, den militärischen Geist des Kaiserlichen Vorkriegsdeutschland zu pflegen, hält zur Zeit in Berlin einen Reichsfrontsoldatentag ab. Am Freitagabend fand int Berliner Sportpalast die erste öffentliche Kundgebung statt, in der der erste Bundesführer S eldte sprach. An der Ver­anstaltung nahmen auch der ehemalige Kronprinz in Begleitung von Prinz und Prinzessin Oskar, Prinz Eitel Friedrich und anderer Mitglieder des ehemaligen Herrscherhauses teil. Auch Fürst S t a r h e m b e r g aus Wien sah man unter den Ehrengästen.

zu berufen, die ebenfalls im Einklang mit dem Volkswillen stünden. Es sei ein Verhängnis, Versasfungsreformen auf bestimmte Persönlichkeiten zu zu sch nei den, die vergänglich seien.

Das Organ der bayerischen Regierung, die Bayerische Staatszeitung" will zu der Verlaut­barung erfahren haben, daß sie wohl nicht zu- letzt auf Hitlers persönliches Eingreifen zu­rückzuführen sei. Er habe sich eingeschaltet und energisch bemüht, die Störungen und Reibungen zu beseitigen, die diese Verhandlungen bisher er­schwert hätten. Diese Störungen ergaben sich vor allem daraus, daß verschiedentlich neue Un­terhändler der Nationalsozialisten auftraten, von denen nicht genau festzustellen war, wie weit sie bei der Parteileitung autorisiert waren und durch immer neue Bedingungen die Verhandlungen kom­plizierten.

Nach Meldungen Berliner Blätter, die wir mit allem Vorbehalt wiedergeben, sollen die Ver­handlungen zwischen Zentrum und Nationalsozia­listen um die Bildung des neuen preußischen Kabinetts soweit gediehen fein, daß man sich über bie Zusammenlegung von 7 preußischen Ministerien in 4 einig sei. Es sei beab­sichtigt, an die Spitze des Kabinetts als Minister­präsidenten eine Persönlichkeit zu nehmen, die nicht aus den Wahlen zum Preußischen Landtag her­vorgegangen ist. Hierbei werde an Männer ge­dacht, wie etwa den schon früher genannten Leip­ziger Oberbürgermeister Gördeler oder Dr Bracht.

Die Verordnung wird, wie das Conti-Büro später meldet, sofort in Druck gehen, so daß man damit rechnet, daß sie Samstagabend der Oeffent- lichkeit übergeben werden kann. Sie besteht aus 52 Paragraphen und ist unterteilt in zwei Kapitel, nämlich in das über die Staatsverwaltung und das über die Gemeindeverwaltung. Die Reform­maßnahmen, die mit der Gemeindeverwaltung Zu­sammenhängen, werden nach Maßgabe der noch zu erlassenden Durchfübrungsbestimmunaen in Kraft treten, dagegen wird die Inkraftsetzung des Kapitels Staatsverwaltung bis zum 1. April 1933 hinausgeschoben.

Grundscit-lick' bandelt »c, sich im wesentlichen bei den beschlossenen Maßnahmen um folgendes:

Erstens wird das Verhältnis der Ober­präsidenten zu den Regierungsprä­sidenten neu geregelt. Der Oberpräsident be­kommt eine Stellung, die etwa einem Staats- fommiffar entspricht, indem er ein Aufsichts­recht über die Arbeit des Regierungsprä- s i d en t e n ausübt. Er wird auch in Zukunft all­gemeine Anweisungen geben, wie die Verwaltung geführt werden soll, soll sich aber nicht in die lau­fenden Geschäfte einmischen, damit seine Aufsichts­stellung als Beauftragter des Staatsministeriums nicht beeinträchtigt wird. Daraus ergibt sich schon, daß das Schwergewicht der allgemeinen Landes­verwaltung in die Regierungspräsidien verlegt wird. Diese Entlastung der Oberpräsidenten hat auch den Sinn, ihnen die Möglichkeit offen zu hal­ten, daß sie nach einer späteren Reichsreform auch alsReichsoberpräsidenten" fungieren können, also aufnahmefähig genug sind, die daraus entstehende Mehrarbeit zu übernehmen. Bei der jetzigen Neu­regelung ergibt sich übrigens auch aus der Slel- hmg des Oberpräsidenten von selbst, daß er in der Sage ist, bei Gefahr im Verzüge die erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Das Verhältnis des Landrates zu den übrigen Kreisbehörden. Das Prinzip ist hier eine Verstärkung der Stellung des Sandrates gegenüber den Fachbeamten. So wird 5B. der K r e i s s ch u l r a t, der bisher dem Re- Merungspräsidenten untersteht, jetzt eine stärkere Anlehnung an den Landrat erfahren. Zum Schulkapitel ist übrigens von besonderem Inter­est, daß der Entwurf in der Kabinettssitzung da- hm abgeändert wurde, daß die P r o v in zial - Ichulkollegien in das Oberpräsidium eingebaut werden, das in Zukunft die Entscheidun­gen trifft, so daß also in Zukunft auch Sie soge- winte KollegialitätsentscheiSung bei dieser $e= tjorbe in Wegfall kommt. In dem sonstigen Teil Oer Verordnuna ist das Staatsministerium übri­gens im wesentlichen dem Entwurf gefolgt, den 4>r. Bracht ihm vorgelegt hat.

Ein amtlicher Kommentar.

«eichskommissar Dr. Brachk über die Verordnung JUr Vereinfachung und Verbilligung der Verwal­tung.

wtb. Berlin, 3. Sept. (Gig. Meld.) In der Atzung des preußischen Staatsministeriums vom H September d. Is. ist eine Verordnung zur Ver- ,'^achung und Verbilligung der Verwaltung be- fstlossen worden, die von grundlegender Bedeutung W bie Organisation der preußischen Staatsver- Qltung ist und auch eine Anzahl von Reformen

>ur die Gemeindeverwaltung enthält.

Die Reform steckt sich als Hauptziele: a, * Neuordnung des Verhältnisses zwischen voer- und Regierungspräsident, bi» ^Eingliederung der Sonderverwalkungen in e allgemeine Landesverwaltung,

3. Neuorganisation der Sreisinstanz,

"ach uch^ke Dekonzentrierung der Verwaltung

Für das Verhältnis zwischen Oberpräsident und - erungspräsident war die Rücksicht auf! dend 3 UsmÜ " ige Reichsreform entschei- wuß s renn Preußen erwarten und verlangen 6berVl,-aJl 6ei einer Reichsresorm der preußische teoien, 1 ^gleich der Kommissar der Reichs- Nen nr wirb und daß dann ihm die versckiede- anaem^.^tnziellen Reichsbehörden unterstellt ober b en, rt werben, so muß der O b e r p r ä s i - i n q?? die erforderliche 9fu t o r i t a t

. Uen Verwaltungsangelegen- |

Am die Skaalsführung.

Autorität oder Machtstandpunkt.

_ Gerade in diesen Tagen ist die Polemik über Staatsführung in äußerst heftigem Sinne ent­brannt. In Schrift und Wort bekämpfen sich die verschiedenen Richtungen, und jeder ihrer Ver­treter sucht für sich und seine Ideen das Recht der wahren Staatsführung zu wahren.

Reichskanzler von Papen hat im September- Heft der ZeitschriftVolk und Reich" einen Artikel überKonservative Staatsführung" veröffentlicht, dem man auch vom Zentrumsstanbpunkte sicher m vielen Punkten zusttmmen kann und zustimmen muß, weil er in diesem Artikel die Staatsführung aufbaut auf dem Gedankenmit wenigen Ge­setzen und in bewußter Beschränkung auf die toi di - tigsten Gebiete des Staatslebens einen Rahmen zu schaffen, in dem sich die Kräfte der Nation frei entwickeln können". Er fordert als Pfeiler die­ses Staates:1. christliche Erziehung und Kul­tur^ 2. Staatsautorität und Staatsmacht; 3. die ethischen Gesetze christlicher Wirtschaftsführung". Er lehnt weiter alle Versuche von Parteien ab, die darauf hinziekSn, unter dem Schutz des Be­griffs konservativ Herrschafts- oder Besitzform zu verfolgen". Und wenn er dabei noch betont, baß derSinn einer autoritären Regierung" vollkom­men verfälscht würde, wenn man irgendwie dem Gedanken Nahrung gebe, das Präsidialkabinett fei notwendig, um den Willen der überwiegenden Mehrheit des Volkes zu durchkreuzen, so könnten wir ihm auch auf diesem Gebiete ohne weiteres folgen, wenn hier seine Theorie und Praxis über» einstimmten. Daß wir daran berechtigte Zwei­fel haben, das liegt darin, daß die Umstände, wie Reichskanzler von Papen und seine Regierung an die Macht gekommen sind, und daß vor allem seine Ausführungen über denWohlfahrts- staat" und seine bisherigen Handlungen alles andere als dafür sprechen, daß' diese Regierung Papen wirklich überparteilich und in gutem Sinne konservative" Staatsaufführung, also nicht recck- tionäre, sich zum höchsten Gebot gemacht hat.

Auch Hitler hat in seiner Rede im Berliner Sportpalast die wirkliche Ueberparteilichkeit der Regierung Papen bezweifelt. Er hält dem Reichs­kanzler mit Recht entgegen, daß eine Regierung, die auf einer so schmächtigen Basis wie die des Herrenklubs gegründet sei, und die lediglich die Unterstützung einer Oberschicht tote der Deutsch- nationalen also einer durchaus reaktionär ge­sinnten Partei habe, von einer wirklich christ­lich konservativen Staatsgesinnung nicht erfüllt sein könne. Doch ergeht Hitler sich dabei in Ge­dankengängen über Staatsführung, denen toir eben« alls nicht folgen können. Soweit er zu dem Be­kenntnis kommt, daß die nationalsozialistische Br- wegung, die mit den alten Vorurteilen und Klas- engegensätzen des Bürgertums brechen wolle, und diesen ihr Kampf gelte, könnte man unbedingt ihm auch von unserem Standpunkt aus zustim­men. Aber, und nun kommt das große Aber, und darüber hat Hitler auch im Sportpalast und bei anderen Gelegenheiten keinen Zweifel ge­lassen. was er an Papen tadelt, das will er ja letzten Endes selbst, nämlich an die Macht kom- men, um diele Macht einseitig nur im Sinne sei­ner Staatsführung zu benutzen. Wir wissen, daß >en Nationalsozialisten jedes Mittel recht ist, um zur Macht zu kommen, und wir wissen ebenso, daß sie an der Macht dem Volke keine wahre Frei­heit mehr gönnen werden, sondern, daß von ihrer Staatsführung blutige Unterdrückung der persön­lichen und geistigen Freiheit ausgehen wirb, und daß vor allem die Grundlage ihres Staatswesens mit wahrhaft christlicher Staatsgrundlage nichts zu tun hat. Sie wollen, und das hat Hitler wie­derholt deutlich zum Ausdruck gebracht, die Omni- potenz des Staates auch auf religiösem Gebiet Diese Vergottung des Staates läßt sich aber mit wahrhaft christlicher Aufsagung vom Staate nicht vereinbaren.

Fulda er Zeitung

: Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches kreisblakk.

Jtr. 204