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Mrg. 59.

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FuldaerZeriung

Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblakt.

I Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen:Die Welt

Itt* 166 I Bild" undBuchenblätter-. Rotationsdruck und Verlag A'M lAl/f

Jder Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe- Schrift. - vOutlCtSuIflL 21» jttll 1932.

__| :: leitung 3153, Fuldaer Actiendruckerei 3151 und 3152. :: *

Hindenburg ernennt Papen zum

in Preußen.

Sme ^Verordnung des Reichspräsidenten betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen". Belagerungszustand in Berlin und Brandenburg. Ministerpräsident Braun und Innenminister Severing sollen durch von Papen ihres Amtes enthoben fein. Innerhalb oder außerhalb der Verfassung?

Die geschäsksführende Regierung in Preußen rusk den Staaksgerichlshof an.

geben teil irung fei

vM. Rom. 20 Juli. (Eig. Meld.) DieAgen- Heiken und Korporationen den Regierungschef, zum Stefani meldet: Der König hat den Rücktritt Justizministerben Abg. und Rektor der Universität

cia

Pros. Ercole,

cnb. Berlin, 20. Juli. (Eig. Meld.) Wie wir erfahren, hat das alte preußische Staatsmini- stermm beschlossen, den Staatsgerichtshof wegen des Einschreitens des Reiches anzurusen und eine einstweilige Ver­fügung zu beantragen. Die preußisch« Pressestelle hat auf Anweisung des Rei­ches keine Auskünfte mehr zu geben und hat des­halb ihre Tätigkeit eingestellt.

Anwendung mililärifcher Gewalt?

Die Besetzung des preußischen Skaatsminiskerium«.

ERB. Berlin, 20. Juli. (Eig. Meld«.). Hebet die Besetzung des preußischen Staatsministeriums durch Reichswehrsoldaten erfahren wir von gut unterrichteter Seite, daß in der Mittagsstunde 1 Offizier und 2 Mann erschienen. Der Offizier gab den beiden Soldaten Anweisung, die Büro« räume des Ministerpräsidenten be­setzt zu halten und verließ dann wieder dar Staatsministerium.

Die preußische Staatsregierung soll sich, wie zuverlässig verlautet, in den Räumen des preu­ßischen Innenministeriums aufhalten.

ERB. Berlin, 20. Juli. (Eig. Meld.) Wie wir erfahren, sind schon vor dem Präsidenten Grce- sinski auch Vizepräsident Dr. Weiß und der Kom­mandeur der Berliner Schutzpolizei, Oberst Hei- mannsberg, zurückgetreten. Anstelle von Oberst HermannSberg (er war aus dem Mannschaftsstand hervorgegangen) ist Oberst Poten zum Komman­deur ernannt worden. Für den Polizeivizepräsi- denten ist noch kein Nachfolger bestimmt. Bei der Uebergabe des Amtes des Polizeipräsidenten an den kommissarischen Präsidenten Melcher war auch Generalleutnant von Rundstett im Polizei­präsidium anwesend.

überhaupt Ehrgefühl hat, mit der Beurteilung der politischen Lage zu tun?)

Rom, Prof. De Francisci, zum Finanzminister den Abg. Guido Rung und zum Erziehungsminister

den Essener Polizeipräsident Melcher als sei­nen Nachfolger abzutreten.

Reichskanzler von Papen empfängt zur Zeit die einzelnen Vertreter der Länder, um mit ihnen die Lage zu besprechen.

wtb. Berlin, 20. Juli. (Eig. Meld.) Eine Notverordnung des Reichspräsidenten ordnet den Ausnahmezustand für Groß-Berlin und die Provinz Brandenburg an.

Das Papen-Schleicher-Rabinett hak sich mit schwerster Ver­antwortung vor dem deutschen Volte beladen. Rann man jetzt noch von einem freien Wahlkampf sprechen, nachdem zehn Tage vor der Wahl in der Reichshanptstadt der Velagernngszustand erklärt ist? Die Prentzische Regiernng wehrt sich.

n.

Soweit auf Grund des Art. 48 der Reichsver­fassung unmittelbar oder mittelbar durch einen Reichskommissar in Art. 17 der Reichsverfasfung eingegriffen wird, z. B. durch Absetzung von Mi­nistern oder Ernennung neuer Minister oder in Art. 63 der Reichsverfassung, wonach die Län­der im Reichsrat durch Mitglieder ihrer Regie­rung vertreten werden, wird die preußische Staats - regiernng einen solchen Eingriff als ungültig und nicht vorhanden ansehen.

Protest.

von der preußischen Staatsregie­rung wird folgende Verlautbarung veröffentlicht:

Die preußische Staatsregierung nimmt einstim­mig zu den heutigen Vorgängen wie folgt Stel­lung:

I. i

Me Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen, dem die gesamte vollziehende Gewalt übertragen wird, widerspricht nach An­schauung der preußischen Regierung der Reichsverfassung:

1. weil kein Anlaß zu einer solchen Maßnahme vorliegt,

2. weit die Einsetzung keinenötige Maß­nahme zur Wiederherstellung der öffentliche« Sicherheit und Ordnung" ist,

3. weil der Einsatz andere Zwecke verfolgt.

Die preußische Staatsregierung wird daher so­fort den Staatsgerichkshof anrufen und bis zu dessen Entscheidung den Er­laß einer einstweiligen Verfügung beantragen.

| ERB. Berlin, 20. Juli. (Eig. Meld.) Zu den Vorgängen, die sich bei dem Erlaß und der Durch­führung der heutigen Notverordnung abgespielt Haben, erfahren wir noch folgendes:' Um 10 Uhr vormittags hatte der Reichskanzler die preußischen Minister Severing, Hirtsiefer und Klepper zu sich gebeten, um ihnen die vor­bereitete Verordnung und die Entlassung des Mi­nisterpräsidenten Braun und des Innenministers Severing mitzuteilen, sowie gleichzeitig den an den früheren Oberbürgermeister von Essen, Dr. Bracht, erteilten Auftrag zur Wahrnehmung der Geschäfte des preußischen Jnnen-Ministers. Auf das , Ersuchen, diesem sein Amt zu übergeben, weigerte sich der bisherige preußische Innen­minister Severing mit der Begründung, er be­zweifle das verfassungsmäßige Zu- standekommen der Verordnung und er werde nur der Gewalt weichen. Der Reichskanzler erwiderte, daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit zwar durch den Staatsge­richtshof zu prüfen, aber einstweilen eine mit den Unterschriften des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers vorliegenden Verordnung rechts­gültig sei.

Daraufhin wurde der Ausnahmezustand über Berlin und die Provinz Brandenburg ver­hängt. Inhaber der vollziehenden Gewalt ist der Wehrkreiskommandeur General R u n d st e d t; ihm untersteht auch die Polizei in Berlin und Brandenburg.

Kabinettskrise in Italien.

$ftnf Minister zurückgetreten. Gibt es so etwas auch bei Mnffolini? Die antzenpolMsche Lage.

Am Dienstagabend wurde in zahlreichen deut­schen Blättern angekündigt, die Reichsregierung werde, dem Drängen der Nationalsoziali­sten und der Deutschnationalen folgend, einen Reichskommissar einsetzen. DieKölnische Volkszeitung" hat in ihrer letzten Ausgabe aufs dringendste vor diesem Experiment gewarnt. Es hieß:

Wir warnen deshalb auf das nachdrücklichste vor Experimenten, die ein Spiel mit dem Bürger­krieg bedeuten könnten.

Wir warnen vor einem leichtfertigen Umgang mit der Verfassung und vor Auslegungen, die vom Volke als Witze auf die Verfassung aufgefaßt wer­den könnten.

Wir warnen jedermann, mit braunen Fäusten in jenes kunstvolle Gewebe hineinzugreifen, auf dem ein Bismarck den Reichsaufbau begründet hatte.

Wir warnen sedermann, Kräften nachzugeben, die die Politik mit dem Exerzierplatz verwechseln.

Denn abgesehen von der Tatsache, daß die Be­stellung eines Reichskommissars für Preußen und die Unterstellung der preußischen Polizei unter die Reichsgewalt als Bruch der Reichsver- fasfunq gewertet werden müßte, be­steht nach der sachlichen Seite hin kein Grund für eine solche Maßnahme. Die geschäftsführende Re­gierung in Preußen ist voll arbeitsfähig, und die Polizei ist fest in der Hand des Staates. Daß der preußische Innenminister gewillt ist, die Macht­mittel des Staates überall dort einzusetzen, wo Angriffe auf die Ruhe und Ordnung erfolgen und wo die Staatsgewalt gefährdet ist, hat er oft ge­nug durch Wort und Tat erkennen kaffen. Für die im Gefolge der Aufhebung des Demonstrations- und Uniformver­bots erfolgten Störungen derRuhe und Ordnung und für das dabei ver­gossene Blut sind diejenigen ver­antwortlich, die allen Warnungen zum Trotz die bestehenden Verbote aufgehoben haben. Diese Verantwortung erfordert, daß die Reichsregierung nicht auf hal­bem Wege stehen bleibt, sondern neben das De­monstrationsverbot auch das Uniformverbot setzt. Jede andere Maßnahme, insbesondere jeder Ver­such, die innenpolitischen Spannungen zu benut­zen, um politische Tatsachen zu schaffen, hinter de­nen niemals eine Mehrheit des Volkes steht, wäre nur ein Schritt, der sich noch b itter er rächen könnte als die seinerzeitige Auf­hebung des Verbots."

Diese Warnungen sind ungehört ver­hallt. Reichspräsident von Hindenburg und seine derzeitigen verantwortlichen Berater, vor allem von Papen, von Schleicher und Freiherr v. G a y l, haben sich zu Handlungen entschlossen, die in ihrer Tragweite im Augenblick noch nicht zu übersehen sind. Wir geben die Meldungen wieder, die der der Reichsregierung zur Verfügung stehende Draht seit Mittwoch vormittag 11 Uhr in kurzer Aufein­anderfolge verbreitet:

wtb. Berlin, 20. Juli. (Eig. Meld.) Auf Grund des Artikels 48, Abf. 1 und 2 der Reichs- verfaffung verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen folgendes:

§ 1.

Mr die Geltungsdauer dieser Verordnung wird der Reichskanzler zum Reichs kommifsar für das Land Preußen bestellt. Er fft in dieser Eigenschaft ermächtigt, die Mitglieder des preußischen Staatsministeriums ihres Amtes zu entheben. Er ist weiter ermächtigt, selbst die Dienstgeschäfte des preußischen Minister­präsidenten zu übernehmen und andere Per­sonen als Kommissare des Reiches mit der Füh­rung der preußischen Ministerien zu betrauen. Dem Reichskanzler stehen alle Befugnisse des preußischen Ministerpräsidenten, den von ihm mit der Führung der preußischen Ministerien betrauten Personen innerhalb ihres Geschäftsbereiches alle Befugnisse der preußischen Staatsminister zu. Der Reichs­kanzler und die von ihm mit der Führung der preußischen Ministerien betrauten Personen üben die Befugnisse des preußischen Staatsministeriums

Das Vorgehen gegen die Preutzen-Minifter

Die preutzifchen Minister weichen nur der Gewalt.

.cnb. Berlin, 20. Juli. (Eig. Meld.) Um die Mittagsstunde werden noch folgende Einzelheiten zu der Entwicklung in Berlin bekannt:

Das. bisherige geschäftsführende preußische Kabinett ist um die Mittagsstunde zu einer Sitzung zusammengetreten, nach deren Beendigung eine Erklärung ausgegeben werden soll. Auch Mi­nisterpräsident Braun nimmt an dieser Sitzung teil. Er hat sein Entlassungsschreiben in feiner

§ 2.

N,Aese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Erkundung in Kraft.

Heudeck und Berlin, den 20. Juli 1932.

gez. von Hindenburg, gez. von Papen.

laat n^ner offiziösen Meldung wird u. a. ge- urch bte Verordnung des Herrn Reichs- fSr ten v°m 20. Juli 1932, ist der Reichs- den t»11? Kommissar für Preußen bestellt wor- ibm' Eigenschaft hat er auf Grund der

d ?Ä Vollmachten den M i ni sterp r äfr- 3nn.r ^.raun und den Minister des

ctlt Severing ihrer Aemter ent-

des Außenministers G rauch i,'des Justizministers

s^n'i-^n^?^^^8sministers Giuliano und des «uirj unu »um toi()ieyuny:>iiiininec

S^ttai entgegenommen. Er den Abg. und Rektor der Universität Palermo, ernannte zum Minister für auswärtige Angelegen» Prof. Ercole.

hoben. Die Befugnisse der Aufgaben des preu­ßischen Ministerpräsidenten sind auf den Reichs­kanzler als Reichskommissar übergegangen. Die blutigen, von kommunistischer Seite hervorgerufe­nen Unruhen hätten die Reichsregierung vor die schwere Aufgabe gestellt, von sich aus für Ruhe und Sicherheit im größten Lande Deutschlands zu sorgen. In den übrigen Ländern Deutschlands bestehe keine Befürchtung, daß kommunistischer Unfriede Erfolg erziele. Die Reichsregierung be­dauere lebhaft,, daß diese Voraussetzungen für Preußen nicht in dem notwendigen Umfang zu­treffen, obgleich die ordentlichen Polizeiorgane durch Einsatz von Person unb Leben der Beam­ten bestrebt gewesen seien, der offenbar von tanger Hand vorbereiteten Unruhen Herr zu wer­den. In Preußen habe die Reichsregierung die Beobachtung machen müssen, daß Planmäßigkeit und Zielbewußtheit der Führung gegen die kom- munistischen Unruhen fehle. Es sei kein Zufall, daß gerade tn Preußen die kommunistische Kampfes- organifation am schroffsten und erfolgreichsten

Diese Meldung des amtlichen Drahts läßt auf besonders wichtige Vorgänge in der Reichshaupt, stadt schließen.

Im Vorhof der Reichskanzlei, wo während des Umbaues des Reichspräsidentenpalais die Ehren- wache postiert ist, ist Mittwochmittag eine größere Abteilung Infanterie zur Verstärkung ein­getroffen.

Privatwohnung bereits vorher entgegengenommen. In der Kabinettssitzung wurde naturgemäß zu- nächst über die Unterhaltung Bericht er­stattet, bte die Minister Hirtsiefer, Seve­ring und Klepper mit dem Reichs kanzler gehabt haben. Wie von preußischer Seite hierzu noch verlautet, hat Minister Severing in dieser Besprechung erklärt, er könne nicht die Berech­tigung anerkennen, daß die Voraussetzungen des Art. 48, Abf. 1 und 2 der Reichsverfassung ge- ' ien. Die öffentliche Sicherheit und Ord- , n nicht mehr als in anderen Ländern

auf getreten sei und an den verschiedensten Orten ernste und blutige Unruhen hervorgerufen hätte. Es bestehe der Derbacht, baß hohe preußische Dienststellen in Berlin unb an anderen wichtigen Punkten nicht mehr die innere Unabhängigkeit be­säßen, die zur Erfüllung chrer Aufgabe not­wendig sei. Damit fei in manchen Kreisen der Behörden, der Exekutivbeamten, sowie der Be­völkerung die staatliche Autorität erschüttert wor­den. Verstärkt sei dieser Eindruck in berOeffent- lichkeit burch bie ungezügelten scharfen Angriffe des preußischen Ministers des Innern unb anberer hoher Beamter gegen bte Reichsregierung. Die notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwi­schen Reichsregierung und Landesregierung sei durch dieses Auftreten unmöglich gemacht worben. Unter biesen unerträglichen Umständen sei die vorübergehende Zusammenfassung der Machtmit­tel des Reiches und Preußens in der Hand des Reichskanzlers als Reichskommissar für Preußen der einzige Weg zur raschen Befriedung des größ­ten deutschen Landes. >

In diesen Tagen werde Weltgeschichte geschrieben, er denke nicht daran, sein Amt als republikanischer

Minister feige zu verlassen.

Dieser Erklärung schloß sich Minister Hirt­siefer, als Stellvertreter des bisherigen Minister­präsidenten, an.

Die Unterredung hatte weiter kein Ergebnis, obwohl Reichskanzler von Papen gegenüber Mi­nister Severing betonte, daß er immer noch hoffe, zu einer Einigung zu kommen und zwar gerade angesichts seiner großen per­sönlichen Hochachtung vor M i n i st e r Severing. (Was hat v. Papens Hochachtung vor einem deutschen Mann, die jeder teilt, der

Die Reichsregierung läßt folgende Meldung verbreiten:

Im Zusammenhang mit den Notmaßnahmen der Reichsregierung wird betont, daß die ver­fassungsmäßige Selbständigkeit des Landes Preußen unb seiner Regierung ht keinerWeise angetastet werden solle, daß also die von den Maßnahmen nicht betrof­fenen Mitglieder der preußischen Regierung ihre Aemter weiter versehen. Eine Erklä­rung, wie sich diese Minister zu dem Sachverhalt stellen, liegt allerdings bis zur Stunde noch nicht vor. Der preußische Wohlfahrts­minister Hirtsiefer und der Finanzminister Klepper haben sich mit der Stellungnahme Severings bei der Aussprache mit dem Reichskanz­ler g l e i ch g e s i n n t erklärt.

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ERB. Berlin, 20. Juli. (Eig Meld.) Wie wir erfahren, hat sich der Berliner Polizeipräsident Grcesinski bereit erklärt, seinen Posten an 1