Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
Ws. 59
Donnerstag, 16. Juni 1932
nt. 137
Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und .Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei In Fulda. Fernrufe: Schrift- :: leitung 3153 Fuldaer Actiendruckerei 3151 und 3152 ::
Monatlich 1 65 einfchließl. Paftgebuhi (48 Pfg.) ohne Zuftellg Anzeigen-Preife: Kleinzeile ^Col.) lokal 0.15 RM., auswärts 0.20 RM Reklamezeile: lokal 0.60 RM.. auswärts 0R0 RM Bei Wiederholungen Rabatt Poftlcheckk Frankfurt a M 4051
Das erste Fiasko.
Die neue Reichsregierung wurde in gewissen Kreisen vor allem deswegen begrüßt, weil man von ihr einen Abbau der Lasten und das Ende der Notverordnungen erhoffte. Die neue Regierung ließ es auch geschehen, daß sie als eine Regierung, die ohne Notverordnung und ohne neue Steuern auskommen wollte, proklamiert wurde.
Nun ist aber das erste Fiasko da. Die Reichsregierung hat nicht nur nicht die Hoffnungen auf eine Minderung der Notlage erfüllen können, sondern sie hat jetzt durch den Herrn Reichspräsidenten eine Notverordnung unterzeichnen lassen, die die schlimmsten Befürchtungen noch übertrifft. Vor allem bringt diese Notverordnung wert größere und weit schärfere Belastungen, als sie in den Brüning'schen Maßnahmen vorgesehen waren.
75 Millionen kostet das deutsche Volk diese Regierungskrise.
Jetzt erfährt man auch, was diese Kabinettskrise das deutsche Volk gekostet hat. Rund 75 Millionen Mark müssen nämlich mehr aufgebracht werden, weil durch die Kabinettskrise und die wochenlange Verzögerung in der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen eine enorme Cin- nahmenminderung, die nunmehr wieder ihren Ausgleich finden muß, Platz gegriffen hat. Infolge des Kanzlersturzes können die Finanzmaßnahmen erst am 1. Juli statt am 1. Juni wirksam werden. Den dadurch entstandenen Ausfall will das neue Kabinett durch eine noch stärkere Belastung der Steuerzahler ausgleichen. (Salzsteuer!)
Don der Rot ins Elend.
Diesen Titel gibt der „Deutsche", das Blatt der christlichen Gewerkschaften, _ den neuen Regierungsmaßnahmen. Der „Deutsche" macht darauf aufmerksam, daß man gegen die Regierung Brüning den Einwand erhoben habe, daß sie „notverordne". Damit wurde gegen diese Regierung Stimmung gemacht. Bei der neuen Regierung sollte alles ganz anders werden. Nun aber wird nicht Not, sondern es würde Elend verordnet.
Tatsächlich sind vor allem die sozialen Kürzungen ganz außerordentlich scharf. Der Charakter der Arbeitslosenversicherung soll nur noch für sechs Wochen aufrecht erhalten werden, so daß also nur noch für diese Zeit ein Rechtsanspruch besteht. Darüber hinaus sollen Unterstützungen nur noch im Falle der Hilssbedürftigkeit gewährt werden.
Die A r b e it s lo sena b g a b e, wie man die ursprünglich geplante Beschäftigungssteuer umge-- tauft hat, erfaßt nun weitere Kreise und in einem viel schärferen Ausmaß, als die früher geplante Beschäftigungssteuer es vorsah.
Alle Beamten müssen nun eine Arbeitslosenabgabe von IV- Prozent bezahlen, ebenso alle Angestellten. Außerdem treten zu der neuen Krisensteuer als Arbeitslosenabgabe IV- Prozent Zuschlag. Daneben fällt die Freigrenze von 5000 Mart für die Umsatzsteuer fort, außerdem wird eine Salzsteuer in Höhe von 6 Pfennig pro Pfund eingeführt.
Vollkommen neu ist die Kürzung der R e n- tenbezüge der Kriegsbeschädigten, von denen ledige und kinderlos verheiratete Leichtbeschädigte betroffen werden, außerdem aber wird die Zahlung der Kinderzuschläge und der Waisenrenten grundsätzlich bis auf den Ablauf des 15. Lebensjahres beschränkt.
Selbst von nationalsozialistischer Seite, die doch ber der Bildung der neuen Regierung neben den Deutschnationalen Pate gestanden hat, wird gegen diese Notverordnung Einspruch erhoben. Das Blatt des Reichstagsabgeordneten Goebbels, der „Angriff", schreibt zu dieser Notverordnung: „Angesichts des Umstandes, daß die Regierung v. Papen bisher die Inangriffnahme populärer Maßnahmen mit konstruktiven Ideen vermissen ließ, wird diese Notverordnung mit Recht in weitesten Kreisen eine ungeheure Verbitterung verursachen." Im übrigen ist es bemerkenswert, daß dieses Blatt über die Ganzseite folgenden Titel bringt: „Wir warnen die Reichsregierung! Wo' bleiben ihre angekündigten Taten?" Es werden unverhohlen Drohungen gegen die Regierung ausgesprochen, vor allem wird es chr verübelt, daß sie immer noch dem früheren Reichskanzler Dr. Brüning und feinem Kabinett Anerkennung für geleistete Arbeit ausspricht.
Es findet sich im Rahmen dieser Erörterungen der von Goebbels selber gebrauchte Satz:
„Dem Pack muß man die Zähne zeigen."
Neue Schwierigkeiten:
Bringen schon die wirtschaftlichen Notverordnungen sehr große Unruhe und Erregung in die Massen, so steht es nicht minder günstig bei den p o litt sch en Notverordnungen. Die Entscheidung über die Aufhebung des SA.-Derbots, wie auch des Unisormverbots ist noch nicht ge- trosfen. Durch die sich häufenden Proteste aus dem Lande hat die Reichsregierung noch weitere Beratungen gepflogen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, daß der Reichskanzler am Dienstag Hitler und Göring empfangen hat, waber auch diese Fragen eingehend erörtert wurden. Die süddeutschen Länder haben erkennen lassen, daß sie sich gegebenenfalls an dre Aufhebung des Uniformverbots nicht halten werden, sondern zur Sicherung der öffentlichen Ruhe und Ordnung ihrerseits die Uniformverbote aufrechterhalten würden. Das Recht
Die neue Notverordnung verkündet.
Eine Erklärung der Regierung Papen-Schleicher.
Der Reichspräsident hat in den Nachmittagsstun- den des Dienstags die erste Notverordnung der Regierung von Papen unterzeichnet. Die Verordnung befaßt sich, wie bereits bekannt, mit Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden, und ferner mit Vereinfachungen und Ersparnissen aus dem Gebiete der Rechtspflege und der Verwaltung.
Gleichzeitig mit der Verkündung der neuen Notverordnung wendet sich die neue Reichsregierung an die Oeffentlichkeit mit einer Kundgebung, die folgenden Wortlaut hat:
Die Reichsregierung hat bei ihrem Amtsantritt den Willen bekundet, die soziale, finanzielle und wirtschaftliche Not Deutschlands durch organisch« neuaufbauende Maßnahmen zu bekämpfen. Die Bilanz, die die Regierung vorgefunden hat, (Diese Bilanz ist, wie Reichskanzler von Papen ausdrücklich feststellen mußte, nicht eine Schuld der Regierung Brüning. D. Schriftleit.) zwingt sie als ersten Schritt vor der Inangriffnahme ihres eigentlichen Programms die Kafsen- lage von Reich, Ländern und Gemeinden vorläufig zu sichern und die Sozialversicherung vor dem tatsächlich drohenden Zusammenbruch zu retten. Werden diese notwendigen und unaufschiebbaren Voraussetzungen nicht erfüllt, so sind alle weiteren Maßregeln von Anfang an in Frage gestellt. Für die ersten Notmaßnahmen hat die Regierung an Borbereitungen anknüpfen müssen, die schon das vorige Kabinett getroffen hatte. Da diese Maßnahmen jedoch nicht ausreichten, um Kassen und Finanzen zu sichern, (Der Sturz des Kabinetts Brüning hat einen direkten Einnahmeausfall von schätzungsweise 70—75 Millionen Mark mit sich gebracht und wird sich durch die aufs neue in Volk und Wirtschaft getragene Unruhe und Unsicherheit auch indirekt auf die öffentlichen Einnahmen vermutlich sehr nachteilig auswirken. Die Schriftl.) ist die Reichsre gierung genötigt, über sie hi na us zu g eh en, Es sind infolgedessen weitere Abstriche am Reichs- haushalt sowie an allen Ausgaben der öffentlichen Hand beschlossen worden. Es muß vonderAusgabenseiteherver- sucht werden, eine Gesundung der Kassen und Finanzlage herbeizuführen. Denn die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, daß Steuererhöhungen nicht mehr zu einer Verbesserung, sondern nur noch zu einer Verschlechterung der Einnahmen führen. Es bleibt also eine der wichtigsten Aufgaben, den gesamten Verwaltungsapparat Deutschlands weiter zu vorbilligen. Das bringt zwangsläufig auch scharfe Einschränkungen auf dem Gebiete der Sozialversicherung mit sich, deren Existenz auf dem Spiele steht.
Es ist eine schicksalhafte Entwicklung, daß es hsute nach einem halben Jahrhundert des Bestehens der Sozialgesetzgebung nicht mehr um die Höhe der Leistungen geht, sondern rum ihre Erhaltung überhaupt. Die Reichsregierung, deren soziale Gesinnung in der von ihr vertretenen Weltanschauung begründet ist, würdigt in ihrer ganzen entscheidenden Bsdeutung die mit der Schöpfung, des ersten Kanzlers des Deutschen Reiches begonnenen sozialen Einrichtungen, zu deren Erhaltung in dieser Stunde äußerster Not an das Gemeinschaftsgefühl aller Deutschen neue harte Anforderungen gestellt werden müssen.
Wenn die Reichsregierung heute zunächst den dringendsten Erfordernissen der Stunde nachkommt, so betont sie besonders, daß sie nicht die Absicht hat. den Weg der Erschließung neuer Ein- nahmeguellen in Zukunft weiter zu beschreiten. Ihr Ziel ist, die deutsche Wirtschaft vernunftgemäß, unter Ausschaltung künstlicher Experimente, neu zu befruchten. Sie wird deshalb mit den auswärtigen Regierungen nach einer Lösung der Weltwirtschaftskrise suchen. Darüber hinaus hält es die Reichsregierung angesichts der ungeheueren Wirt- schastsnot für ihre unabweisbare Pflicht, die Wirtschaftsenergien des eigenen Landes zu mobilisieren und in erhöhtem Maße für die Verwertung der brachliegenden Arbeitskräfte nutzbar zu machen. Dio Regierung wird alles daran setzen, um neben der Pflege des Güteraustausches der Länder untereinander durch eine zielbewußte Binnenmarktpolitik, insbesondere unter Zuhilfenahme des Arbeitsdienstes. durch geeignete Maßnahmen auf dem Gebiet der Siedlung und der bäuerlichen Veredlungswirtschaft die deutsche Wirtschaft einer all-
für diese Maßnahmen verleiht ihnen der Art. 48, Abs. 4 der Reichsverfassung.
Wie die Dinge jetzt stehen, ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, daß eine vollkommene Aufhebung des Verbots der SA.-Formationen in Frage kommt. Aber man ist jetzt in größter Verlegenheit, wie man das bei Antritt der Regierung schon zuvor den Nationalsozialisten gegebene Versprechen auf Aufhebung des Verbots der SA.-Truppen einlösen kann.
mählichen Gesundung entgegenzuführen. Der Wille des deutschen Volkes, von der Geißel der Arbeitslosigkeit erlöst zu werden, und die Hoffnung der jungen Generation, neue Lebensgrundlagen zu finden, worden von der Regierung als eine für die Zukunft der Nation entscheidende Aufgabe mit allen Mitteln unterstützt werden.
*
Der Wortlaut der neuen Notverordnung wird in der Mittwochsausgabe des Reichsanzeigers veröffentlicht. lieber den Inhalt der Verordnung verbreitet das W.T.B. eine längere Meldung, in der die bereits gestern in der „Fuldaer Zeitung" mitceteilten Tatsachen über Kürzung der A r - beitslosen- und Wohlfahrtsunterstützung, Herabsetzung der Rentenbezüge, Einführung einer Beschäftigten- fteuer, Wegfall der Freigrenze von 5000 Mk. bei der Umsatzsteuer, Einführung einer Salzsteuer usw. bestätigt werden.
Eine weitere Verordnung des Reichspräsidenten betrifft Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und Verwaltung, die eine Vereinfachung zum Zwecke haben. Das W.T.V. veröffentlicht hierüber folgende Erläuterungen aus offizieller Quelle:
Die Not der Zeit gestattet es nicht mehr, in jeder Strafsache drei Instanzen zuzulassen. In Zukunft wird daher gegen jedes Urteil des Amtsrichters oder des Schöffengerichts nur noch ein Rechtsmittel, entweder die Berufung oder die Revision, zulässig sein. Für bedeutendere Strafsachen wird das Gericht erster Instanz die Zuständigkeit der Großen Strafkammer (drei Berufsrichter, zwei Laienrichter) begründen. Revisionsinstanz ist das Reichsgericht. In allen Sachen, in denen das Rechtsmittel der Berufung gegeben ist, soll, um Verzögerungen zu vermeiden, das Gericht den Umfang der Beweisaufnahme nach seinem freien Ermessen bestimmen.
Von den weiteren Neuerungen auf strafprozessualem Gebiet seien folgende hervorgehoben:
Das Hauptprüsungsverfahren unterbleibt, wenn der verhaftete Beschuldigte selbst darauf verzichtet. Die zulässig« Dauer einer Unterbrechung der Houptverhand- lung wird von drei auf zehn Tage erhöht. Auch in Iu- gendsachen soll in Zukunft in.gleichem Umfange wie bisher in gewöhnlichen Strafsachen der Einzelrichter an Stelle des Schöffengerichts entscheiden können. In Privatklagesachen tritt das Gericht, außer wenn Armenrecht bewilligt ist, erst dann in Tätigkeit, wenn ein Vorschuß gezahlt worden ist. Die Revision wird, um die Geschäftsbelastung des Reichsgerichts nicht noch weiter zu erhöhen, insoweit ausgeschlossen, als sie auf die Verletzung derjenigen Verfahrensvorschriften gestützt wird, die die Ausübung des richterlichen Fragerechts und die Beweiswürdigkeit betreffen. In Ehescheidung?- und Eheanfechtungssachen sowie in Streitigkeiten wegen Herstellung der ehelichen Gemeinschaft wird die Revision nur dann zugelassen, wenn das Berufungsurteil einen dahingehenden Ausspruch enthält. Das Oberlandesgericht hat die Revision zuzulassen, wenn es von der Reichsgerichtsentscheidung abweicht, oder wenn es eine Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Revision erwartet. Weiter wird in Kostensachen die Beschwerde von einer Beschwerdesummer von 50 Mk. abhängig gemacht. Für die Einsichtnahme des Schuldnerverzeichnisses und die Erteilung schriftlicher Auskünfte sind Gebühren von 50 Pf. bezw. einer Mark eingeführt worden. •
Die Vorschriften, die sich mit dem Reichsau fs ich t s- amt für Privatversicherung befassen, sollen im wesentlichen gewisse Unzuträglichkeiten beseitigen, die sich bei der Beaufsichtigung der privaten Bausparkassen herausgestellt haben. Es handelt sich hier um vereinfachte
Abwicklung der Bausparverträge im Falle, daß einet Bausparkasse der Geschäftsbetrieb untersagt wird, um Maßnahmen zum Schutze der Sparer vor Verlusten. Das Reichsaufsichtsamt soll ferner die sogenannten Terminzusagen aufheben dürfen, wenn anders ein Konkurs der Bausparkasse nicht zu vermeiden ist.
Ergänzung der Vorschriften über Mietkündigung und Zwangsvollstreckung.
Die in der Verordnung des Reichspräsidenten vom 8. Dezember 1931 zugunsten des Grundbesitzes getroffenen Schutzmaßnahmen waren in ihrer Wirkung zeitlich beschränkt.
Bisher war der Eintritt von Rechtsfolgen, die sich an die Nichterfüllung gewisser Verbindlichkeiten und Lasten knüpfen, nur für Leistungen ausgeschlossen, die bis zum 15. Juli d. I. fällig werden. Diese Frist ist jetzt auf den 15. Januar 1933 erstreckt. Um die Real-Kreditinstitute vor den Schäden zu bewahren, die eintreten würden, wenn die Institute die ihren Pfandbriefgläubigern zu zahlenden Zinsen ohne Entschädigung aus anderen Mitteln verauslagen müßten, ist eine Vorschrift eingefügt worden, nach der der Gläubiger befugt sein soll, bei Nichtzahlung nach dem 15. Juli 1932 fällig werdender Zinsraten einen vereinbarten Zinszuschlag zu verlangen, jedoch nur bis zur Höhe von jährlich % v. H. des Kapitals.
In der Verordnung vom 8. Dezember 1931 war die Möglichkeit der ein ft zeitigen Einstellung 6 er Zwangsversteigerung nur einmal auf die Dauer von höchstens sechs Monaten zugelassen. Jetzt ist etwa folgende Neuregelung getroffen worden: Die einst- wellige Einstellung kann unter der Auflage der Erfüllung der Zinsverbindlichkeiten angeordnet werden. Sie darf grundsätzlich nur mit dieser Maßgabe erfolgen, wenn die Forderung des treibenden Gläubigers innerhalb der ersten sieben Zehntel des Grundftückswertes steht.
Die einstweilige Einstellung kann künftig auf ein weiteres halbes Jahr erneuert werden. Auch die erneute Einstellung soll grundsätzlich nur unter der Bedingung gewährt werden, daß der Schuldner seinen Verpflichtungen zu wiederkehrenden Leistungen in der Zeit der Einstellung nach kommt. Die erneute Einstellung soll aber schlechthin unzulässig fein, wenn der Schuldner bereits bei Inkrafttreten der Verordnung vom 8. Dezember 1931 mit wiederkehrenden Leistungen für einen Zeitraum von sechs Monaten im Rückstände war und bis zur Stellung des Antrages auf Fortsetzung des Verfahrens diese alten Rückstände nicht bezahlt hat.
Für landwirtschaftliche Grundstücke ist im Interesse der Sicherstellung der Betriebsführung bis zur Ernte vorgesehen, daß die bei der Einstellung der Zwangsvollstreckung vorgesehenen Zinsauflagen für die Zeit bis zum 30. September 1932 unzulässig sind. Für die Folgezeit soll es für die landwirtschaftlichen Grundstücke bei den allgemeinen Vorschriften bewenden.
Besondere Beachtung verdienen die Uebergangsbe« ftimmungen zu den Vorschriften über die erneute einstweilige Einstellung der Grundstückszwangsverfteigerung.
Lahn- und Gehaltspfändung.
Die Pfändungsgrenze betrug in der Vorkriegszeit monatlich 125 Mark; 1928 wurde sie auf 195 Mark er- höht. Die P f a n d u n g s g r e n z e ist mit Wirkung vom 1. Juli d. I. ab auf 165 Mark monatlich herabgesetzt worden.
Gewerblicher Rechtsschutz.
Der vierte Teil der Verordnung bringt für den gewerblichen Rechtsschutz Erleichterungen auf dem Gebiete des Gebühren- und Kastenwesens. Namentlich find die Patentjahresgebühren für das 10. bis 18. Patentjahr um durchschnittlich 25 v. H. gesenkt worden. Ferner können für die Patentjahresgebühren in Zukunft in geeigneten Fällen Teilzahlungen gewährt werden, ebenso für die Gebühren, die bei der Verlängerung eines Gebrauchsmusters ober bei der Erneuerung eines Warenzeichens zu entrichten sind.
Auch die politische Notverordnung fettig.
Aufhebung des SA- und Aniformverbotes.— Gegenmaßnahmen der Länder sind zu erwarten.
CNB. Berlin, 15. Juni. (Eig. Meld.) Wie wir erfahren, ist die Notverordnung über die Aufhebung des S. - A. und des Uniforrnver- b o te s und die Neuordnung der Bestimmungen über die Pressefreiheit nunmehr fertiggestellt. Sie wird voraussichtlich am morgigen Donnerstag veröffentlicht werden. In den letzten Besprechungen beim Reichsinnenminister hat es sich darum gehandelt, die Schwierigkeiten zu überwinden, die in der Stellungnahme der Länder, namentlich zur Frage des Uniformtragens liegen. Ein Beschluß der Länderregierungen hierzu liegt noch nicht vor. Man hat aber den Eindruck, daß die Länderregierungen vorläufig nicht die Absicht haben, die Aushebung des Verbotes in ihrem Machtbereich durch eigene Notverordnungen zu verhindern. Dagegen ist wohl damit zu rechnen, daß in den Ländern während des Reichstagswahlkampfes weitgehende Aufmarfchverbote zurSiche- r u n g der öffentlichen Ruhe und Ordnung erlassen werden. Bezeichnend in diesem Zusammenhang dürfte das Verhältnis in Berlin fein. Von nationalsozialistischer Seite war angekündigt worden, (daß am nächsten Sonntag auf dem Tempelhofer Feld eine große Parade der wiedererstandenen S.-A. und S.-S. vor Adolf Hitler stattfinden würde. Diese Demonstration wird jedoch kaum zustande kommen, da in Preußen seit dem 31. Oktober vorigen Jahres ein allgemeines Verbot für politische Demonstrationen und Umzüge besteht. Nach dieser Verordnung sind Ausnahmen nur für völlig unpolitische Umzüge und Demonstrationen zugelassen. Für die Zeit der Reichspräsidenten- und
Preußenwahl hatte der preußische Minister des Inneren den Regierungspräsidenten und in Berlin dem Polizeipräsidenten die Ermächtigung erteilt, diese Ausnahmezulassung auch auf politische Veranstaltungen auszudehnen, was z. B. dazu führte, daß den großen Parteien je einmal der Lustgarten zu einer Kundgebung freigegeben wurde. Diese Ausnahmeermächtigung ist jedoch Mitte Mai wieder aufgehoben worden.
Am Vorabend von Lausanne.
Abschluß der Besprechmigsu in Genf.
wtb. Gens, 15. Juni. (Eig. Meld.) Diepri- baten Be'prechungen, die gestern zwischen fon gn der Lausanner Konferenz teilnehmende Staats- Lrnännern hier in Genf stattfanden, sind heute vormittag abgeschlossen worden. Herriot und Macdonald, die schon gestern nachmittag eine etwa zweistündige Unterredung hatten, haben sich heute in den srüheu Morgenstunden wiederum getroffen. Die Besprechung, die ungefähr eine Stunde dauerte, soll si chauf -die in Lausanne zur Behandlung kommenden Fragen erstreckt haben. Der französische Ministerpräsident Herriot hatte außerdem noch eine Unterredung mit dem amerikanischen Hauptdelegierten aus der Abrüstungskonferenz Gibson und dem holländischen Außenminister Belaerts. Schließlich stattete Herriot dem italienischen Außenminister Grandi einen Höflichkeitsbesuch ab. Herriot und Macdonald sind um die Mittagsstunde nach Lausanne a b g e r e i st, wo sie heute nachmittag an einer für 5 Uhr angefetzten Vorbesprechung teilnehmen.