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Donnerstag, 5. Mm 1932

latzrg. 59.

laß

wtb. Berlin, 4. Mai. (Eig. Meld.) Der Reichs­minister des Innern hat im Reichsanzeiger fol­gende Bekanntmachung erlassen:

Das Wahlprüfungsgericht beim Reichstag hat in seiner Sitzung vom 3. Mai 1932 für recht er- kannt: die am 10. April 1932 vollzogene Wahl des

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Zwei neue Notverordnungen Gegen privatarmeen und Gottlofen-propaganda.

Echo aus England.

wtb. London, 4. Mai (Eia Meldg.). News Chronicle sagt in einem Leitartikel: Es ist kaum anzunehmen, daß Dr. Brünings Stellung so kurze Zeit nach dem Fehlschlag von Hillers Angriff e r- s ch ü t t e r t werde. Es 'st Dr. Brüning gelun­gen. alle Angriffe auf seine Stellung zurückzu- schlagen. Dr. Brüning hat tatsächlich mchr- mals seinen Rücktritt angeboten. Dieses Angebot ift aber oom Reichspräsidenten von Hindenburg jedesmal abgelehnt worden mit der durchaus ver­nünftigen Begründung, daß es keine anderen Füh­rer des gemäßigten Teiles oder ü b e r h a u pt irgendeines Teiles des deutschen Volkes gibt, der ihn angemessen ersetzen könnte. Cs gibt keinen Mann des öffentlichen Le­bens in Deutschland, der in England oder, was noch wichtiger ist, in Frankreich auch nur an­nähernd das Ansehen Dr Brünings ge­nießt. Sein Verschwinden zur gegenwärtigen Zeit würde ein internationales Unglück fein.

Der Herr Reichspräsident hat am Mittwoch zwei Verordnungen erlassen, eine über militärisch o r g an isierte politische Verbände und eine über die Auflösung der kommuni­stischen ldottlosen-Organisationen.

Aeber Dr. Warmbold

schreibt uns eine gut unterrichtete Berliner Stelle:

Der Rücktritt des Reichswirtschaftsministers Professor Dr. Warmbold ist rein innerposttischer, sogar zu einem guten Teil persönlicher Natur. Der Hauptgrund dafür ist der, daß sich der ehe­malige Generaldirektor der Z. G. Farben in seiner amtlichen Stellung sehr wenig wohl fühlte. Er mag sich oft selbst gefragt haben:Wozu bin ich eigentlich Reichswirtschaftsminister?" Diese geringe Befriedigung mit seiner Tätigkeit erklärt auch seine übergroße Zurückhaltung im Kabinett. Professor Warmbold war derjenige Reichsminifter, von dem man am wenigsten sprach, von dem man aber auch am wenigsten zu sprechen hatte. Daß für den Rücktritt Dr. Warmbolds schwere Differenzen mit Reichsarbeitsminister Dr. Stegerwald aus­schlaggebend waren, möchten wir nach unseren Informationen bezweifeln. Die beiden Mim- ster sind alte Bekannte. Sie haben schon kurz nach der Revolution gut zusammen gearbeitet, und es ist kein Geheimnis, daß Dr. Stegerwald seinerzeit für die Berufung Professor Warmbolds in das.Reichswirtschaftsministerium nachdrück­lich ein getreten ist. Selbstverständlich gab es. in der letzten Zeit sachliche Differenzen. Prof. Warmbold mußte als Vertreter der In- dustrie stärker für privatkapitalistische Forderungen eintreten, als ihm selbst vielleicht lieb war. Aber daß die entschiedene Ablehnung der neuen Stegerwaldschen Arbeitszeitkürzung An-

Hindenburgs 2. Amksperiode

Sie beginnt am 6. Mai 1932.

ändern oder zu streichen und jede Bestimmung in die Satzung neu aufzunehmen, soweit dies der Reichsminister des Innern zur Sicherung der Staatsautorität für erforderlich hält; dies gilt insbesondere für Bestimmungen über die Organi- sätiott unb Tätigkeit der Verbände.

§ 2. 1. Verbände, die einer Verpflichtung aus § 1 nicht nachkommen oder einer auf Verlangen des Reichsministers des Innern geänderten oder neu aufgenommenen Satzungsbestimmung zuwider­handeln, können vom Reichsminister des Innern mit Wirkung für das Reichsgebiet aufgelöst werden. Wird die Auflösung angeordnet, so sind die .§§ 2 und 3 der Verordnung zur Sicherung der Staatsautorität vom 13. April 1932 (Reichs­gesetzblatt 1, Seite 175) entsprechend anzuwenden.

2. Gegen die Anordnung der Auflösung ist bin­nen zwei Wochen vom Tage der Zustellung die Beschwerde zulässig, die bei dem Reichsminister des Innern einzureichen ist. Sie hat keine auf­schiebende Wirkung. Heber die Beschwerde entschei­det der nach § 13 der Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreibungen vom 28. März 1931 (Reichsgesetzblatt 1, Seite 79) zuständige Senat des Reichsgerichtes in dem hierfür bereits geregel­ten Verfahren.

§ 3. 1. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft,

2. Die zur Durchführung der Verordnung er­forderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erläßt der Reichsminister des Innern. Er bestimmt welche Verbände als militärähnliche politische Ver­bände im Sinne .dieser Verordnung anzusehen sind.

Berlin, den 3. Mai 1932.

Unterschriften.

Verordnung zur Auflösung der kommunistischen Gott- lofen-Otganifafionen vom 3. Mai 1932.

wtb. Berlin, 4. Mai. (Eig. Meld.) Auf Grund des Artikel 48, Abs. 2 der Reichsverfassung wird folgendes verordnet:

§ 1.

Die Internationalen proletarischen Freidenker (Sitz der Executive Berlin) und die ihr Nachgeordneten oder an- I geschlossenen kommunistischen Freidenker-Organisationen, insbesondere der Verband proletarischer Freidenker Deutschlands, einschließlich der proletarischen Freidenker- I Jugend, der Freidenker-Pioniere und der Frauen-Kom- I Missionen sowie die Kampfgemeinschaft proletarischer Freidenker werden mit allen dazu gehörigen Einrichtun- I gen, einschließlich der Verlagsbetriebe, für das Reichs- I gebiet mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

§ 2.

1. Wer sich an einer Organisation, die nach § 1 aufgelöst worden ist, als Mitglied beteiligt oder dem von der Organisation erstrebten Zweck durch Herstellen, Ein­fuhren, Verbreiten oder Vorrätighalten von Druckschrif­ten weiter verfolgt oder die Organisation aus andere Weise unterstützt oder den durch die Organisation geschaf­fenen organisatorischen Zusammenhalt weiter ausrecht erhält, wird mit Gefängnis nicht unter 1 M o- nat b e ft r a f t.

2. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Geldstrafe erkannt werden.

3. Gegenstände, die zur Begehung des in Abs. 1 be­zeichneten Vergehens gebraucht oder bestimmt sind, kön­nen eingezogen oder unbrauchbar gemacht werden, auch I wenn sie weder dem Täter noch einem Teilnehmer ge­hören.

4. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder ver­urteilt werden, so kann auf die Einziehung oder Un­brauchbarmachung selbständig erkannt werden.

5. Die Beschlagnahme der in Abs. 1 bezeichneten Druckschriften ist ohne richterliche Anordnung zulässig. Die Vorschriften der Paragraphen 24 bis 28 des Ge­setzes über die Presse vom 17. Mai 1874 (Reichsqesetz- blatt Seite 56) finden Anwendung.

§ 3.

2lHe politischen Verbände, die militärähnlich or- gamfiert sind oder sich so betätigen, find durch eine Verordnung des Reichspräsidenten der Kon­trolle des Reichsministers des I n - nern unterstellt worden. Diese Verordnung bildet eine Ergänzung der bisherigen auf die Si- rtierung der Staatsautorität gerichteten Maßnah­men und ist lediglich aus st a a t s p o l i t i f ch e n Gründen getroffen, um den Staat als ein Gemein­gut aller die auf dem Boden von Recht und Ge- setz stehen, gegen Uebergriffe derartiger Verbände zu schützen. Sie gibt der Reichsregierung die Mög­lichkeit. alle in Betracht kommende Organisatio­nen entsprechend ihrem verschiedenartigen Charak­ter sie zu überwachen oder aufitlöfen. falls sie den Versuch machen würden, die Autorität de? Staa­tes zu untergraben. Auf Verlangen müssen diese Verbände dem Reichsminifter des Innern ihre Satzungen zur Prüfung vorlegen. Sie sind zu jeder Satzungsänderung verpflichtet, die der Reichsminifter des Innern zur Sicherung der Staatsautsrität für erforderlich hält. Verbände die den Anordnungen des Reich-Ministers des In­nern zuwiderhandeln, können von diesem aufge­löst werden. Gegen die Anordnung zur Auflö­sung kann Beschwerde eingelegt werden, die vom Reichsgericht entschieden wird.

straße von sich reden. Man wollte der Rechts- oppofition die Tür zur Reichsregierung und den Weg zum Reichspräsidenten öffnen, fertigte ver­trauliche Ministeriisten an, um dann wieder alles zu dementieren, nachdem die Oeffentlichkeit davon erfahren hatte. Heber jene Vorgänge hat der Kanzler in seinen Wahlreden deutlichen Aufschluß gegeben. Auch dieses Mal sind gleiche Kreise am Wirken, um über den beabsichtigten Sturz Groe- ners zu einem sog.Präsidialkabinett" zu kommen, l'it dem das Reichswehrministerium einen größeren £;nj.ug hätte. Diesen Bestrebungen wird kein Er- l0:g be hieben fein. Wenn eine Regierungsver- änderung kommt, dann sicher nur so, daß durch sie

Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg zum Reichspräsidenten ist gültig."

Damit hat das Verfahren zur Wahl des Reichs­präsidenten seinen endgültigen Abschluß gefunden. Mit dem 6. Mai beginnt die neue ste- benjährige Amtsdauer des wieder- gewählten Herrn Reichspräsidenten.

nett Veränderungen als notwenüig angesehen wer- ersi ä en bte,e keineswegs überstürzt, sondern er,t nach genauer Prüfung der Sachlage und auf ®runb der unverändert engen persönlichen Be! ^ebungen zwl'chen dem Reichspräsidenten und dem Reichskanzler vorgenommen werden

Parlamentarisch haben diese Fragen vor der ^^^ .grundfätzlich nichts zu besagen. Wie die Verhaltnifte hegen, bleibt es nach wie vor so gut wie gewiß, daß weder Anträge auf Auf­lösung des Reichstages noch Mißtrauensanträge gegen das Reichskabinett ober einzelne Kabinetts- mifgitcber eine Mehrheit finden werden.

Schon einmal bei den Erörterungen über die Reich spräftbentschaftsfr-ge machte die B e n d l e r

Prof. Dr. Warmbold.

. für den Rücktritt Dr. Warmbolds gegeben hat, erscheint schon deshalb nicht richtig, weil Dr. Stegerwald niemals eine generelle Arbeitszeit- regelung gefordert hat, sondern die 40 Stunden- Woche nur dort ausprobieren will, wo sie faktisch bereits in Kraft ist, bei der chemischen Industrie, den Brauereien und der Industrie bet Steine und Erben. Man soll diesen sachlichen Gegensätzen also nicht eine zu große Bedeutung beimessen. Zn Wirklichkeit machte Dr. Warmbold seine Arbeit keinen Spaß mehr". Er hatte deshalb keine Lust, sich von seinen alten Freunden als Prellbock für sozialpolitische und wirtschaftliche «Forderungen benutzen zu lassen und drängte selbst auf die Bestellung eines Nach­folgers.

nicht der innen- und noch weniger der außenpoli­tische Kurs des Kabinetts gefährdet wirb.

. Dom Zentrum aus werden alle diese Be- strebungen und Pläne, ein Präsidial-, Militär- oder Beamtenkabinett zu bilden, entschieden ab gelehnt.

*

DerAngriff" von. Dr. Goebbels bringt in 1 einer Dienstag-Ausgabe Nr. 89 in großer Auf- machung ebenfallsRücktrittsgerüchte um Brü- ning", über den Stürz Groeners, des Reichs- kanzlers und eine kommendeunabhängige Beam­tenregierung", deren einzige Aufgabe es sein würde, den Reichstag aufzulösen. Hier handelt es sich lediglich um einen Versuchsballon, da an diesen Meldungen Tatsächliches nicht dran ist.

Dasselbe gilt für die Koalitionspläne, die in der gleichen Ausgabe Dr. Frick veröffentlicht. Allerdings läßll er einen gewissen Koalitionswillen der National-Sozialisten erkennen, aber wir neh­men an, daß er ihn vortäuschen will, um etwa einmal die Schuld für ein Scheitern der Koalitionsverhanblungen frühzeitig genug dem Zentrum zugeschoben zu haben, und um dann auch neuen Agitationsstoff daraus zu gewinnen. Nun, «Dir iperben bie Entwicklung weiter mit ber erfor- berlichen Ruhe abwarten unb auf biese Vorstöße bann antworten.

Keine Kabinettskrise.

2n ben letzten Jahren war es immer zu erleben, daß, wenn Reichskabinett uno Reichstag nach län­gerer Pause wieber zusammentreten, Krisen- gerüchte auftauchen, bie sich aber so gut wie nie bewahrheiteten. So ist es auch jetzt. Dabei haben wir gerabe dieses Mal nicht ben geringsten Grund zur befonberen Nervosität.

Eines wirb Tatsache werben, baß Reichswirt- schastsminister D r. Warmbold, ber bereits sein Rücktrittsgesuch eingereicht hat, auch wirklich zurücktritt.

*

. Die Rücktrittsabsichien bes Reichswirtschafts­ministers sinb auf sachliche Meinungsoerschie- benheiten zwischen ihm unb den übrigen Mitglie­dern des Reichskabinetts zurückzuführen. In zwei wichtigen Fragen ber Wirtschafts- unb ber Sozial­politik, nämlich ber Arbeitszeit unb ber Lohn­gestaltung, vertritt Dr. Warmbolb einen rein privat-kapitalistischen Standpunkt, woraus auch die Gegensätze zwischen ihm unb betn Reichs­arbeitsminister zu erklären sinb. Dr. Warmbold hat aber auch starke Bedenken gegen bie getränte Prämienanleihe zur Finanzierung bes Arbeits­beschaffungsprogramms, ferner zu Plänen bes Reichsernährungsministers. Man erinnert sich in diesem Zusammenhang ber verwandtschaftlichen Be­ziehungen Professor Warmbolds mit dem Direk­tor des Statistischen Reichsamts, Dr. Wage- mann, welcher vor einiger Zeit einen sehr stark diskutierten Plan einer finanziellen Neuordnung der öffentlichen Finanzen im Zusammenhang mit emer «Reform der Reichsbank herausgebracht hat. Gleiche Eedankengänge vertritt Professor Warm­bolb, bie barauf hinzielen, eine stärkere Krebit- gewabrung seitens ber Reichsbank außer burch bas Mittel ber Diskontsenkung einzuführen. Da aber diese Pläne bie Furcht vor einer I n- ftkatlon erzeugen könnten, würben sie vom Reichskabinett nicht aufgenommen, unb seit bieser Seit besteht bie sachliche Meinungsverschiedenheit

FuldaerZertung

Anzeiger für die Stadl Aulda und den Landkreis Aulda. Amtliches Areisblakt.

Generalmajor von Schleicher.

der im Mittelpunkt aufsehenerregender Gerüchie ... stand.

Itgen6'01 ^"^"dolds mit seinen Regierungskol-

Ach^ge entsprechend mußte jetzt Reichs- dieie m^nh.$lUntri9 den Reichspräsidenten über toMbei? h9r,6 9LU1Uerti^ten- Es kann versichert »wllcken Lm q^Aan dem Vertrauensverhältnis l?nSr irnti hZei^£pIä!ibenten unb dem Reichs- Sfu der verschiedensten Minierungs- ändert t Geringste ge-

Dienswa ernnh'Vt?6"- ^"stündigen Vortrag vom einstiminuno9-mu^ D1.elmef)t eine völlige Heber« bem ReicbStan-r che." dem Reichspräsidenten unb ben Auffassungen über bie nagten Ziele tn ber inneren Politik.

bot^beV^umm Professor Warmbold noch Kabinett*?". ÜC3 Reichstags aus dem Ministerium intt £ .rot.tb das Reichswirtschafts- ^M voEewL werben müssen. Wenn Reichswirtickan-inr -w^.der ber Staatssekretär im Geschäfte wliLLt' wir^'d Trendelenburg, bie vielleicht bet *rb gesprochen, baß

®Derbeier , Oberbürgermeister Dr.

sar verbient gemacht Preissenkungskommif- nahme dieses9 Amtes m e"e J.Pätere Ueber-

Es ist auch .tracht käme.

Reichswirlicbai^ ^ der Rücktritt des

LL^£t zu der schon

bekanntlich feit Lern roolItc

in bem zwei ber w,chtwst n n/°n "ganzen,

mitverwaltet werben E '^u'-gen

t oas Ministerium bes

S K h°"en wir im gegenwärti-

?un benn b^Sle?^6'6^"9 für u-cht oppor- °er ^r, der alle die biplomalischen r»bt^,C?sUn9k-n re^^Verhandlungen unb erst letzt wieber die Genfer Beratungen mit ben Staats- j "'"Fern der anbeten Länder selbst geführt und entscheidend beeinflußt hat, wird auch bie fünf« «gen Verhandlungen, zumal im Hinblick auf bie bevor,tehenbe Lausanner Konferenz, weiterzuführen haben.

Um bas Reich sinne nmi ni sterium sinb vor aihm in ben letzten Tagen heftige Kämpfe W* worben. Trotz aller Dementis wirb man onnebmen bürfen, baß gewisse Bestrebungen vor- ? "?en sinb, einen Rücktritt Dr. Groeners hauw.Eh"". Diese Bestrebungen kommen aber nienta^'ch aus nichtamtlichen unb nichtparla- folitiitfi')Cn ^^eisen, welche in dieser Zeit die 9Rün .^"tscheidungen mitzubeeinfiussen suchen, dem SR»;! d?rt auch die Auffassung, bie ebenso bie für ^^Präsidenten nahegebracht würbe, baß Mehrheit ^sibmett im Reichstag vorhandene nach bem formelle Bedeutung habe, weil Mehr die "'l 24. April angeblich nicht

Ohne un^ ^ntct dsosen Parteien stünden, taern, stellen^wt" ®ebaitfengattge zu küm- rott fest, daß, wenn tm Reichskabi- |

Durch eine weitere Verordnung des Reichsprä­sidenten sind die kommunistischen Gottlosen-Orga- nisationen mit sofortiger Wirkung für das ganze Reichsgebiet aufgelöst morden. Der Auflösung ver­fallen: Die Internationalen proletarischen Frei- denker (Sitz der Erekutive Berlin) und die ihr Nachgeordneten oder angekchlossenen kommunisti- W-en Freidenker-Organisationen, insbesondere der Verband proletarischer Freidenker Deutschlands emsckstietzllch der proletarischen Freidenker-Iuaend,' der Freidenker-Pioniere und der Frauenkommissio- nen sowie die Kampfaemeinschaften proletarischer Freidenker. Auch die Einrichtungen, die diesen Or­ganisationen gehören, einschließlich der Verlags­betriebe. sind von der Auflchung betroffen

Dies- Verordnung ist notwendig, da angesichts des pronoperenden Auftretens der Gotttosen-Orga- nifationen die Bestimmungen der Verordnungen gegen politische Ausschreitungen vom 28. März 1931 nicht mehr ausreichen.

Durch die Auflösung dieser Organisationen soll der kommumstischen Eottlosen-Propaganda, die da- oeftimmt ist, zur Vorbereitung der bolfchewisti- schen Revollltion christliche Kultur und Sitte zu untergraben, der Boden entzogen werden. Diese Maßnahme ist auch geboten zur Wahrung der durch die Reichsverfassuna garantierten Glaubens-

w k?"^"^recheit gemäß Artikel 135, durch den die Religionsfreiheit ausdrücklich aewährleistet und unter staatlichen Schutz gestellt ist.

Der Wortlauf.

Zweite Derordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Staatsautorität vom 3. Mai 1932. beä^rtifTÄ Meld.) Auf Grund

nrnnnifiorV Verbände, die militärähnllch

UnterhlrM snb- °?cr Üch so betätigen, und ihre de? C st?d verps.ichtet, dem Reichsminister

J a,ur Denangen ihre Satzungen zur minisiI ?°.rZu>egen. sie haben ferner bem Reichs- mimiter bes Innern jebe beabsichtigte Satzungs-

ie Organisation ober ihre -a.igfett betrifft, unverzüglich anzuzeigen.

Die in Abs. 1 genannten Verbände sinb tier« p"'a>-et> unverzüglich jebe Satzungsbestimmung zu

1. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung, tritt mit dem 2. Tage nach der Verkündung in

2. Die zur Durchführung der Verordnung erforderli­chen Rechts- und Verwaltungsvorschriften' erläßt der Reichsminister des Innern.

Berlin, den 3. Mai 1932.

(Unterschriften.)

. Erscheint. Ied)smal wöchentlich. Wochenbeilagen:Die Welt I Jlt. 104 I Lm undBuchenblätter". Rotationsdruck und Verlag I

I der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift- I I :: teüung 3153, Fuldaer Actiendruckerei 3151 und 3152. :: I