FuldaerZertung
Anzeiger für die Stadl Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatk.
Nr. SS
Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilogen: „Die Well im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift- :: leitung 3153. Fuldaer Actiendruckerei 3151 und 3152. ::
Samstag, 16. April 1932
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Ntg. 59.
152 Will. Km. Ausfuhrüberschuß im Marz.
Sinken der Einfuhr um 77 Millionen Mark. — Rückgang der Ausfuhr um 19,7 Millioen Mark.
wtb. Berlin, 15. April. (Gig. Meld.) Im deutschen Außenhandel lassen sich gegenüber der in allgemeine Umsatzrestrikiton ausmündenden Handelspolitik einerseits und der besonderen finanziellen Zwangslage Deutschlands andererseits saisonmäßige Steigerungen nur noch schwer durchsetzen. So hätte normalerweise im März ein stärkeres Ansteigen der Ausfuhr und ein annähernder Gleichstand der Einfuhr erwartet werden müssen. Die Einfuhr ist im März um 77 Mill. RM. auf 364 Mill. RM. gesunken. Der Wertrückgang der Einfuhr (—17,5 Proz.) ist ausschlaggebend für die Folge der mengenmäßigen Schrumpfung derEinfuhr, die fast 15 Proz. betragen hat. ,Das durchschnittliche Preisniveau ist nur um 3,1 Proz. gesunken. Beteiligt am Rückgang sind die Rohstoffe mit 42 Mill. RM., die Lebensmittel mit 20 Mill. RM. und die Fertigwaren
Nach einer ausgedehnten Kabinettsberatung, m 8er über finanz- und wirtschaftspolitische Fragen, insbesondere über den Reichshaushalt und das Arbeitsbeschaffungsprogramm beraten würbe, hat sich Reichskanzler Brüning nach Genf begeben
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Der Reichsrat hat nach längerer Aussprache den Rappallovertrag und das Schlichtungsabkommen mit Sowjetrußland verlängert und die Ausprägung von weiteren 100 Mill. Mark in 5 Markstücken gutgeheißen.
wtb. Danzig, 15. April. (Gig. Meldg.)'. Der Danziger Senat unterbreitete dem Völkerbundskommissar Graf Gravina einen Antrag mit dem
. ®!e Führer der NSDAP, waren fast vollzählig ln Berlin versammelt und berieten lange mit Hitler und ihren Juristen im „Hotel Kaiserhof, dem feudalen Hotel in der Wilhelmstraße, welche Schritte gegen das S. A.-Berbot unternommen werden sollen.
Der Staatsgerichtshof soll angeblich angerufen werden. Aussicht auf Erfolg dürfte dabei aber kaum vorhanden sein.
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Die nationalsozialistischen Landtagsfraktionen in Dresden und Darmstadt haben angesichts des S A.-Verbots die Einberufung der Landtage von Sachsen und Hessen beantragt.
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Der „Bayerische Kurier", das Organ 8er Bayerischen Volkspartei, bemerkt in seinem Kommentar unter der Ueberschrift „Selbstbe- hauptung des Staates" u. a.: Die Auflösung der S. A. ist eine Selbstverständlichkeit, und verwunderlich daran ist nur, daß sie erst jetzt erfolgt. Jedes Staatswesen, das nicht einfachen Selbstmord begehen will, muß, wie kmmer.es auch im einzelnen gestaltet ist, an dem Grundsatz festhalten, daß die organisierte Macht im Staate nur in den Händen des Staates selbst liegen kann. Die bayerischen, hessischen und preußischen Enthüllungen haben jedem, der sehen will, gezeigt, wohin die Dinge treiben, wenn der Staat der Entwicklung frei ihren Lauf läßt.
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I. Das beweiskräftig st e Material für die Verbots-Maßnahme ist in der amtlichen Begründung der Reichsregierung selbst gegeben: Der Staat kann keinen Staat im Staate dulden. — Er ist alleiniger Hüter der Staatsautorität.— Ganz und gar unmöglich kann eine Partei- oder Prioatarmee geduldet werden. — Ihre Existenz allein schon ist eine Gefährdung der Autorität und Sicherheit des Staates, wie auch der Sicherheit der Bürger. —
II. Wollte man der nationalsozialistischen Partei eine eigene militärische Organisation gestatten, so müßte konsequenterweise auch den anderen Parteien die Einrichtung solcher Verbände erlaubt sein. Das ist aber einfach unmöglich. Das schon vor Jahren erfolgte Verbot des Roten Frontkämpferbundes erfaßte eine Organisation, die bei weitem nicht in denjenigen militärischen Formen aufgezogen war, wie das bei der S. A. der Fall ist. Dieser Rote Frontkämpferbund batte mehr den Charakter einer parteipolitischen Werbe- und Agitationsorganisation. Trotzdem wurde er verboten und mußte verboten werden, weil seine Tätigkeit eine Gefahr für die Ruhe und Ordnung darstellte.
III. Umso größer ist diese Gefahr bei einer rein nach Militär. Methoden aufgebauten und die frühere militärische Organisation bis in die kleinsten Kleinigkeiten nachahmenden Organisation einer einzelnen parteipolitischen Richtung, umso mehr als sich inzwischen ja auch herausgestellt hat. daß diese Organisation in das Staatsgefüge selber «ingreisti Die. Fälle, in welchen sich dis (5. A, po-
mit 15 Mill. RM. Die Ausfuhr beträgt im März 516 Mill. RM. Hinzukommen wie im Vormonat Reparationssachlieferungen im Werte von 11 Mill. RM. Die Abnahme der Gesamtausfuhr gegenüber Februar beziffert sich a u f 1 0,7 M i l. RM., von denen 6 Mill. RM. auf die Fertigwaren und 4 Mill. RM. auf die Rohstoffe entfallen. Zurückgegangen ist die Ausfuhr namentlich nach der Schweiz und Großbritannien, ferner nach China und Dänemark, zugenommen hat der Warenabsatz nach Frankreich, den Niederlanden und Schweden. Die Handelsbilanz schließt im März mit einem Ausfuhrüberschuß in Höhe von 15 2 (Februar 86) Mill. ab. Einschließlich der Reparationssachlieferungen beziffert sich der Ausfuhrüberschuß auf 163 (79) Mill. RM.
Ersuchen, eine Entscheidung zu fällen, die u. a. besagen soll: Die Freie Stadt Danzig hat das Recht, Waren, die für den Bedarf ihrer Industrie, Landwirtschaft und Handwerk im Rahmen ihrer Produktionsfähigkeit nach dem Gebiet Danzig zur Einfuhr zugelassen sind und im Gebiet der Stadt verarbeitet oder bearbeitet werden, nach Polen abzusetzen. Die polnische Regierung ist verpflichtet, alle Maßnahmen unverzüglich aufzuheben, die zu einer Behinderung des Absatzes dieser Waren führen. Sie ist ferner verpflichtet, solche Waren, die von der polnischen Regierung beschlagnahmt sind, unverzüglich freizugeben
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Ministerpräsident Tardieu hatte am Mittwoch abend vor seiner Abreise nach Paris eine Unterredung mit den Vertretern der Kleinen Entente über die Weiterbehandlung der Donaufrage.
lizeiliche Befugnisse angeeignet haben, sin8 zahllos. Das weitere inzwischen bekanntgswordene und demnächst auch der Beurteilung der obersten Gerichtsbarkeit in Leipzig unterliegende Material läßt ja erkennen, daß trotz der Legalitätsversicherungen die S.A.-Abteilungen sich auf einen Kampf gegen den Staat und seine Organe eingestellt haben, aber auch dahin tendieren, die Macht im Staate für die nationalsozialistische Bewegung an sich zu reißen und sie entsprechend dann durch die S.A.-Abteilungen auch sichern zu lassen. Alles das geschieht übrigens nach dem Muster der italienischen faschistischen Armee. Die Tendenz ist, wie in Italien, die Ausschaltung der regulären Militärmacht, um einePar- teiarmee zu schaffen, die einen auf eine einzige Partei sich stützenden Staat sichern soll. Eine solche Entwicklung kann und darf aber 'n Deutschland nie und nimmer kommen. Der Versuch, sie herbeizuführen, würde blutigsten Bürgerkrieg zur Folge haben. So mußte das Verbot, das nach den Vorgängen insbesondere auch in den süddeutschen Ländern schon lange fällig war und gerade auch von Süddeutschland gefordert wurde, erfolgen.
Die Unterbringung der stellungslos gewordenen Mannschaften der hitlerschen Privatarmee.
Dre verantwortlichen Stellen des Reiches und der Lander haben dafür Sorge getragen, daß die Uebermhrung der S. A.-Mannschaften in ruhige und geordnete Verhältnisse ohne Schwierigkeiten vor sich gehen kann, daß durch die Auflösung der ?'.und die Schließung der S. A.-Kaiernen wirt- Ichaftuche Schwierigkeiten für die Betroffenen ver- mieden werden. Darüber hinaus wird man bemüht sein, im Reich, in den Ländern Provinzen und Gemeinden Arbeitslose, welch- Wohlfahrtsunterstützung beziehen, zur Durchführung bestimmter Arbeiten heranzuziehen. Dieses ncht zentral geregelte System derBeschäftigungArbeits- loser wird jetzt noch stärker zur Anwendung kommen. Es kann natürlich keine Bevorzugung bisheriger S. A.-Mannschaften stattjinden, aber auch ihnen ist bei dem Ausbau des freiwilligen Arbeitsdienstes wie allen anderen Kreisen jede Möglichkeit gegeben, sich an der Durchführung von Arbeiten zu beteiligen und o aus dem Zustand der Beschäftigungslosigkeit heviuszukom- men. Jede Landesregierung hat die Durchführung solcher Maßnahmen selbst in der Hand.
Keine Nachfolge-Organisationen.
Inzwischen stehen alle deutschen Polizeibehörden vor einer neuen schwierigen Aufgabe. Denn sie müssen jetzt darüber wachen, daß sich die SA.- und SS.-Leute nicht in Nachfolge-Organisationen zusammenschließen, wie es 1929 die Roten fsront- kämpfer der Kommunisten vielfach versuchten.Auch gegen derartige Nachfolge-Organisationen wirdrück- sichtslos eingeschritten, um so mehr, als bestinmte Dorbereitungen der NSDAP, für die Schaffung derartiger Aufnahme-Organisationen getroffen wirken. Man hat in letzter Zeit schon angebliche nato- nalsozialistische Sportorganisationen uti> Mionalsozialistischs Sp,srvrrki'ne gegründet.
Die Anfangsbuchstaben dieser Organisationen sollten zusammengefaßt mit den Buchstaben ASK. beginnen, zum Beispiel Arbeiter-Sparverein-Kraft, Arbeiter-Sportverein-Kraft u. ä. Und in Leipzig hat in einer Versammlung der NSDAP, der. Landtagsabgeordnete Studentkowski selbst gesagt, daß es niemand wissen könne, ob sich die SÄ.- Mitglieder nicht in Form irgendeines Kegelklubs weiter zusammepschließen. Dieser Nationalsozialist ist übrigens der Staatsanwaltschaft zugeführt worden, weil er in der gleichen Versammlung nach dem Bericht der „Neuen Leipziger Zeitung" das Verbot der SA. als „kleinliche und gehässige Rache" für die Reichspräsidentenwahl bezeichnet hat und gegenüber dem Herrn Reichspräsidenten erklärt haben soll, er, Studentkowski, würde am H e BJt e n „ausspucken vor diesem erbärmlichen
Die Reichsregierung weiß von den Absichten der NSDAP, und wird unter keinen Umständen irgendwo und irgendwie eine verkappte SA. dulden. Cs wird aber auch notwendig werden, daß man sich einmal näher mit jenen Beamten befaßt, welche der Hitler-Partei Zuträgerdienste leisten. Es ist doch ein unerhörter Zustand, daß aus dem engen Kreis jener Beamten, welche die Auflösungsverordnung bereits am Dienstag kannten, ein Akt des Verrats und der Spionage geübt werden konnte, indem man die Verordnung nach München mitteilte, so daß Hitler in der Lage war, die gesamten SA.-Formationen rechtzeitig zu warnen, daß es ferner möglich wunde, daß die Verordnung noch vor ihrem Erlaß bereits in der englischen Presse veröffentlicht wurde.
Adolf Hitler hat inzwischen an die SA. und SS. einen Aufruf gerichtet, in welchem er auf die Verbotsgründe nicht eingeht, sondern in seiner bombastischen Art vom Tag der Vergeltung spricht, vom Sieg seiner Sache, daß die SÄ.- und SS.-Leute von nun an nur noch als Parteigenossen zu gelten hätten, die keinen Anlaß geben dürften, daß etwa die Wahlen ausgesetzt werden könnten. Das ist wieder echt Hitler. Er faselt von irgendwelchen Maßnahmen, von denen außer ihm kein Mensch eine Ahnung hat und die niemals in Erwägung gezogen worden sind.
Nachdem die militärischen Formationen der SA. und SS. aufgelöst sind, ist es selbstverständlich, daß auch die ander en Wehrverbände, die zum größten Teil als Abwehrorganisationen gedacht und notwendig waren, von sich aus einen Ä b b a u und eine Einschränkung ihrer Tätigkeit vornehmen werden.
Die Reichsregierung setzt ihre Tätigkeit zur Behebung der Erwerbslosigkeit, nir Sanierung der Wirtschaft, zur Beschaffung von Arbeit fort, während Reichskanzler Dr. Brüning sich in Genf befindet, um dort für die Freiheit und die Befreiung von allen politischen Schulden zu kämpfen. Die Stellung des Kanzlers für Genf ist durch das letzte energische Durchgreifen gerade wesentlich gestärkt worden, weil man darin im Auslände einen nicht zu unterschätzenden Machtbeweis des Reiches erblickt.
Em Brief Groeners.
Im „Völkischen Beobachter" wird ein Brief des Reichsministers Groener vom 11. April an Rechtsanwalt Dr. F r a nk II. München veröffentlicht, in dem es heißt:
Ihrem Wunsche entsprechend sende ich Ihnen die Mappe mit den Legalitätserklärungen von Führern der nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, die Sie mit Herrn Hauptmann a. D. Goehring zusammen übergeben hatten, ergebenst zurück.
Ich glaube, daß es all diesen Herren mit ihren Zielen zur Legalität durchaus e r n st ist, aber dieser Wille und diese Erklärungen allein genüget) nicht, wenn die Partei sich nicht von Dingen befreit, die ihrem Wesen nach illegal sind. Es ist auf die Dauer ein mit der Staatsautorität nicht zu vereinbarender Zu st and, daß die Partei eine militärisch organisierte Sonderarmee unterhält, deren Führer, meist alte Offiziere, gerade in dem Bestreben, militärisch weiter zu arbeiten und Besonderes zu leisten, diese notwendigerweise mit der Führung und den Machtmitteln des Staats in Konflikt bringen müssen. Eine solche Organisation wird eines Inges bie Partei in die Jllegaltät reißen. Die Legalität der nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei wird daher erst dann als eine wirkliche und uneingeschränkte betrachtet werden dürfen, wenn sie von allen derartigen Belastungen befreit ist.
Mit dem Ausdruck usw. . . . gez. Groener.
Frank zieht die Schlußfolgerungen, daß nach der Auflösung der S.A. die Legalität der NSDAP auch nach Groeners Ansicht erwiesen sei.
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Die badische Regierung erläßt eine längere Erklärung zum SA.-Derbot, in der auch scharfe Maßnahmen gegen nationalsozialistische Beamte angekündigt werden. Die NSDAP, hat daraufhin beim Staatsgerichtshof Klage erhoben und ein: einstweilige Verfügung gegen die badische Regierung auf Unterlassung der Strafen gegen die nationalsozialistischen Beamten beantragt.
Auch Danzig schühk sich.
wtb. Danzig, 15. April. (Eig. Meldg.). Der Danziger Senat hat im Zusammenhang mit dem reichsdeutschen Verbot der SA. für das gesamte Freistaat-Gebiet die Veranstaltuna von Umzügen und Versammlungen politischen Charakters unter freiem Himmel dir auf weiteres verboten, j i-u„
Zenkrumsparlei und Sozialismus.
Unterschiede und Gegensätze.
Die Zentrumspartei hat immer mit Recht dar. auf hingewiesen, daß ihre Arbeitsgemeinschaft, die sie aus Gründen des allgemeinen Wohls und zur Verhinderung eines größeren Uebels mit der Sozialdemokratischen Partei eingegangen ist, keine Gesinnungsgemeinschaft darstellt. Das Zentrum hat wiederholt sowohl im Reich als auch in Preußen auf die großen grundlegenden Verschiedenheiten hingewiesen, die zwischen Zentrumspartei und Sozialdemokratie bestehen. Die Zentrums- partei hat auf ihre koalitionspolitischen Beziehungen keinerlei Rücksicht genommen, wenn es galt, wichtige unveräußerliche Grundsätze des Christentums und des Katholizismus zu vertreten und zu verteidigen.
Gewiß hatte das Zentrum verschiedentlich An. laß, die Mäßigung und die staatspolitische Klugheit sozialdemokratischer Führer anzuerkennen, wäh- rend umgekehrt festgestellt werden muß, daß leider die „christlichen Parteien" der Rechten nicht immer nach den Gesichtspunkten christlicher Mäßigung und christlicher Notwendigkeiten gehandelt haben. Im Kampf um die christlichen Kulturgüter stand die Zentrumspartei häufig allein. Die Parteien der Rechtsopposition haben aus opportunistischen Parteirücksichten dem Zentrum bei der Verteidigung christlicher Grundsätze und Kulturgüter nicht immer die gebotene Unterstützung zuteil werden lassen. Wenn die Zentrumspartei so oft in wichtigen Fragen, wie z. B. Ehescheidung, die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder, Schutz von Kirche und Religion, Gotteslästerungsparagraph, Beseitigung des Eides, Schutz des keimenden Lebens, mangelnder Jugendschutz gegen das Unwesen der Prostitution, wie auch gegen Schmutz und Schund, überstimmt wurde, so haben die christlichen Parteien der Opposition ein gerütteltes Maß von Schuld daran: sie haben in diesen grundlegenden Fragen mit dem Sozialismus, ja zum Teil auch mit dem Kommunismus zusammen gestimmt.
Gerade bei diesen entscheidenden kulturpolitischen Auseinandersetzungen hat die Zentrumspartei stets nachdrücklich auf die gewaltige Kluft aufmerksam gemacht, die sie in diesen Fragen von der Sozialdemokratie trennt. Keine Koalition, kein Zusammengehen bei der Reichspräsidentschaftswahl kann über diese Tatsache hinwegsehen. So geht denn auch die Zentrumspartei ohne Bindungen, völlig frei und unabhängig in den preußischen Wahlkampf hinein.
Es ist unwahr, wenn behauptet wurde, daß Sozialdemokratie und Zentrumspartei Verträge auf Gegenseitigkeit abgeschlossen hätten, wie es auch unwahr ist, daß die Zentrumspartei für wichtige kirchenpolitische Abschlüsse Zugeständnisse an die Freidenkerbewegung gemacht habe.
Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Zentrumspartei und Sozialdemokratie, zwischen Christentum und Katholizismus auf der einen und Sozialismus auf der anderen Seite beziehen sich nicht nur auf die engeren kulturpolitischen Auffassungen, sondern auch auf die Grundlagen des Staates und der menschlichen Gesellschaft, beziehen sich vor allem auf die materialistische Geschichtsauffassung weiter sozialistischer Kreise und auf Wirtschaftsanschauungen, welche der Sozialismus aus seiner marxistischen Grundlegung heraus entwickelt hat.
Es kann der Zentrumspartei nicht vorgehalten werden, daß sie es versäumt habe, ihre Anhänger auf diese großen Differenzen aufmerksam zu machen. Daß dies nicht der Fall ist, beweist schon allein die umfangreiche Broschüre „Marxismus, Kommunismus, Bolschewismus", die im Rahmen des Mitteilungsblattes der Deutschen Zentrumspartei „Das Zentrum" (Nr. 9. 10, 11/1931) erschienen ist. In dieser grundlegenden Broschüre sind die dem Christentum zuwiderlaufenden staats- und wirtschaftspolitischen Meinungen der Sozialdemokratie eindringlich dargestellt und auf das schärfste verurteilt worden.
Die Staatsidee der Zentrumspartei widerspricht in allem und jedem der ursprünglich marristischen Staatsaufassung. Die Zentrumspartei hält daran fest, daß alle Gewalt im Letzten von Gott stammt und daß alle Gewaltausübung auf Gott zurückgeführt werden muß. Hieraus ergeben sich auch die Grenzen der Staatsgewalt vor den Rechten der Religion und der Kirche, vor allem auch vor denen der christlichen Familie und der Einzelper- sönlichkeit. Die christliche Staatsauffassung bringt die Rechte und Pflichten der Einzelpersönlichkeit in ein besonders geregeltes Wechfelverhältnis zu den Rechten und Wichten der Gemeinschaft. Der Mensch ist nach der Enzyklika „Ouadragesimo anno" mit seiner gesellschaftlichen Anlage von Gott geschaffen, um in der Gesellschaft und in Un- terorbnung unter bie gottgesetzte gesellschaftliche Autorität, bie von Gott in ihn hineingelegten Anlagen burch treue Erfüllung seines irdischen Berufs zu entwickeln nnb batnit sein zeitliches und ewiges Glück zu erwirken. Der Staat ist also eine natürliche Gegebenheit, die in der sozialen Natur des Menschen grundgelegt ist.
Ganz anders verhält es sich mit der marxistischen Staatsauffassung. Zufolge der materialistischen Lehre wird der göttliche Ursprung der Staatsgewalt abgelehnt und der Staat auf die ökonomischen Gegensätzlichkeiten sich bekämpfender Klassen zurückgeführt. Der Staat hat nach marxistischer Auffassung keine in sich beruhende natürliche Existenzberechtigung. Er ist nur ein aus der Klas- senkampfsituation hervorgeganaenes Instrument zur Atlsbeutung der unterdrückten Klassen. Der Staat wird überflüssig werden, wenn die soziali- siischtz Gesellschaftsordnung einmal Wirklichkeit ae-
Vor Brünings Ankunft in Genf.
hiller-konserenzen im Berliner Kaiserhof
Nach der Auflöfung der Privat-Armee.