Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
Nr. 43
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Sonntag, 21. Februar 1932.
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lalirg. 59.
Memel-Zrage und Völkerbundsral.
Eolbans-Vericht an den Völkerbundsrak. — Zaunius versucht eine Rechtfertignng. —- Der -entsche Standpunkt.
wtb. Genf, 20. Febr. (Eig. Meld.) Der Bericht, den der Bertretsr Norwegens, Colban, heute dem Völkerbundsrat in der Memelfrage vorgelegt hat, hat folgenden Wortlaut:
1. Ich habe nicht verfehlt, der Frage ein besonders aufmerksames Studium zu schenken mit der wertvollen Mithilfe der Herren Pilozzi, Prof. Basdevant und Sir William Malkin.
2. Die Frage, auf die die Aufmerksamkeit des Nates gelenkt worden ist, ist sehr verwickelt. Auf der einen Seite befinden wir uns vor einer Behauptung, wonach der Präsident des Memeldirektoriums Böttcker zu Unrecht durch den Gouverneur des Memelgebietes abgerufen worden fei, in Anbetracht dessen, daß Ws. 2 des Art. 17 des Memelstatuts feststellt, daß der Präsident in seinem Amte so lange bleibt, als er das Vertrauen des Landtages des Memelgebietes genieße. Andererseits ist behauptet worden, daß die Bestimmungen der Kynvenition von Paris vom 18. Mai 1924 und ihres Anhanges nicht das Recht des Gouverneurs ausschließen, in bestimmten Fällen das Direktoirum abzuberufen, und daß in diesem besonderen Balle B. zu Recht abberufen worden sei, da nach Ansicht der litauischen Regierung er sich Befugnisse angemaßt habe, die der Zentralregierung zuständen und infolgedessen das Statut verletzt habe.
3. Außer dieser grundsätzlichen Meinungsverschiedenheit sind die Tatsachen, die zur Abberufung Herrn Böttchers angeführt werden, von der litauischen Regierung auf eine Art dargestellt worden, die mit den von anderer Seite vorgebrachten Behauptungen nicht überein st immt.
4. Der Rat hat mit Befriedigung die Versicherungen der litauischen Regierung zur Kenntnis genommen, daß sie gewillt ist, alle internationalen Verpflichtungen, die sich auf das Memelgebiet beziehen, auf das peinlichste zu beachten. Außerdem hat der Rat die Erklärung des Vertreters von Litauen entgegengenommen, wonach der Gouverneur Anstrengungen macht, um ein Direkto- xium gemäß den Anweisungen des Statuts zu bilden.
5. Trotzdem muß man fetzt, und zwar in kürzester Zeit, dis anormale Lage, die gegenwärtig im Memelgebiet herrscht, ins Auge'fassen. Diese Lage erfordert schleunige Maßnahmen, um eine Verschärfung zu vermeiden. '
6. In der Tat besteht die Notwendigkeit, ein Direktorium einzusetzen, das sich des Vertrau- ens des Landtages erfreut. Dieses Direktorium müßte sich unverzüglich dem Landtag vorstellen. Die Lag« ist so, daß es wünschenswert wäre, nicht bis zum Ablauf des in Artikel 17, Ms. 2 vorgesehenen äußersten Termin zu warten. Der Rat ist ängstlich besorgt, zu sehen, daß im Memelgebiet die n o r m a l e Ausübung des Statutes wieder hergestellt wird.
7. Diese unverzüglichen Maßnahmen präsuzidieren nicht die Rechtmäßigkeit der Abberufung Böttchers. lieber diese Frage könnte man sich nicht äußern, ohne daß vorher die Frage der Berechtigung des Gouverneurs, das Direktorium abzuberu- sen, behandelt würde, und wenn anerkannt würde, daß der Gouverneur ein Recht hat bezüglich der Abberufung des Direktoriums, so müßte dann noch geprüft werden, welches genau die Umstände sind, und ob diese die Ausübung dieses Rechtes rechtfertigen.
8. Um diese beiden Fragen zu entscheiden, hatte ich daran gedacht, dem Rate empfehlen zu sollen, den Haager Gerichtshof wegen eines Gutachtens anzurufen. Gleichwohl zögere ich, dem Rate vorzuschlagen, ein Gutachten des Gerichtshofes durch Mehrheitsbeschluß einzuholen, und wenn die Einstimmigkeit nicht erzielt werden sollte, so ziehe ich vor, mich darauf zu beschränken, daran zu erinnern, daß die Signatarmächte der Memel-Konvention die Möglichkeit haben, unter sich die genannten Fragen auf der Grundlage des Absatzes 2 des Artikels 17 der Konvention zu behandeln.
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Der Führer der deutschen Delegation, Staatssekretär von Bülow, wird in der heutigen Sitzung des Völkerbundsrats die deutsche Ausfassung zu dem Colban-Bericht vertreten.
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wtb. Genf, 20. Febr. (Eig. Meld.) Der Döl- "kerbundsrat trat heilte vormittag 11.30 Uhr zur Entgegennahme des von dem norwegischen Delegierten Colban erstatteten Bericht über den Rechtsspruch im Memelgebiet zusammen. Colban sprach im Anschluß an seinen Bericht die Hoffnung aus, daß der Rat künftig nicht mehr in die Notwendigkeit versetzt sein werde, sich mit Memel-Angelegen- heiten zu befassen. Außerdem bemerkte er unter Anspielung auf die fortwährenden, wenn auch unbegründeten litauischen Einwäiide gegen die Zu- ständigkest des Rates in dieser Angelegenheit, daß die Ausarbeitung des Berichts wegen der Meinungsverschiedenheiten über den Umfang oer Rechte des Völkerbundsrats auf Grund des Art. 17 der Memelkonvention auf beträchtliche Schwierigkeiten gestoßen sei. Der 'litauische Außenminister Zaunius erklärte, er nehme den Bericht an mit Ausnahme der Punkte 5 und 6. Diese Punkte seien durch die in Punkt 4 erwähnten litauischen Zusicherungen über die gewissenhafte Einhaltung aller internationalen Verpflichtungen überflüssig und in dieser Formulierung nur geeignet, Mißverständnisse hervorzurufen. Außerdem gingen sie offenbar über die Befugnisse des Rats nach Artikel 17 der Memelkonvention hinaus.
Zaunius deutete an, daß die litauische Regie- runz die Auslösung des Memellandtages in Erwägung ziehe, indem er erklärte, daß angesichts
der Haltung gewisser Elemente des Landtages, die unter ausländischem Einfluß die Bemühungen zur Bildung eines neuen Direktoriums zu vereiteln suchten, einen Appell an das Land gemäß den Bestimmungen des Memelstatutes vielleicht notwendige sein werde.
Staatssekretär von Bülow
betonte in seiner Erwiderung, daß die Memel- srage ein Gefahrenpunkt in Europa geworden sei. Seit 1926 sei Litauen ein fast ständiger Gast am Ratstisch. Deutschland habe an der Frage deshalb ein besonderes Interesse, weil das Memelgebiet an der deutschen Grenze liege und seine Bevölkerung 700 Jahre lang zu Deutschland gehört habe. Ueber den deutschen Charakter der Bevölkerung sei kein Zweifel, und nicht ohne Grund hätten die alliierten Mächte dem Memel- gebiet im Jahre 1924 besondere Garantien für die Erhaltung seiner Kultur gegeben. Die deutsche Bevölkerung diesseits der Grenze verfolge gespannt die Entwicklung in dem Gebiet, mit dem sie so lange eine Einheit gebildet habe. Seit 1927 stehe das Memelgebiet unter Kriegsrecht. In unerhörter Weise werde die Bevölkerung an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert.
Es war z. B. nicht möglich gewesen, Berichte über die Verhandlungen des Rates in der Memel- frage zu bringen. Das Versammlungsrecht werde rücksichtslos beschränkt. Die Autonomie sei durch alle diese Maßnahmen im Wesentlichen eine Illusion geworden. Die Lage habe sich verschärft seit dem Amtsantritt des früheren Kriegsministers Merkis als Gouverneur. Die Ausübung des Vetorechtes gegenüber dem Landtage habe zu einer Lähmung der gesetzgeberischen Arbeiten geführt.
Einen weiteren Mißstand bildet die Verschlepp pnnq des Finanzausgleichs zwischen Litauen und dem Memelgebiet. Das Direktorium sei, da es ausschließlich aus Mitgliedern der Mehrheitsparteien bestanden habe, dem Gouverneur von Anfang an ein Dorn im Auge gewesen. Der Fall, der den Rat beschäftige, sei nur ein Glied in der Kette der Maßnahmen, die auf die Beeinträchtigung und Beseitigung der Autonomie abzielten. Staatssekretär von Bülow erwähnte schließlich die Bildung einer Schützenorganisation aus großlitauischen Elementen unter Führung litauischer Offiziere und unter Teilnahme zahlreicher Beamter. Diese Organisation übe jetzt im Memelgebiet Polizeifurcktionen aus.
Unter Verletzung des Status habe die litauische Regierung die memelländischen Abgeordneten mit Gewalt vor einer Reise nach Genf zurückgehalten, wohl in berechtigter Befürchtung vor einer ungeschminkten Darstellung der wahren Lage im Memelgebiet.
Staatssekretär von Bülow protestierte dagegen und wandte sich sodann dem Bericht Colbans zu wozu er u. a. erklärte: Der Bericht erkennt den Ernst der Situation im Memelgebiet und iV;e Dringlichkeit der Abhilfe an. Ueber die Rechtsfrage hätte, wie der Bericht sagt, ein Gutachten des Haager Gerichtshofes eingeholt werden sollen. Die litauische Regierung hat jetzt ihre Zustimmung hier- zu verweigert. Diese Weigerung Litauens steht mit jedem Rechtsempfinden in Widerspruch. Staatssekretär von Bülow appellierte in diesem Zusammenhang an die Verantwortung des Völkerbundes. Sollte, so fragte der deutsche Vertreter, infolge wirklicher oder vermeintlicher Mängel des Statuts der Rat außer Stande fein, die Aufgabe zu erfüllen, die ihm das Statut zumeist? Mehr noch, sollte er außer Stande sein, eine Aufgabe zu erfüllen, die die Weltöffentlichkeit von ihm erwartet? Es hat keinen Zweck, daß wir uns über den Ernst der Lage täuschen. Es ist dem Berichterstatter, unterstützt von den her» vorragm>dsten Juristen der Signaturmächte, offensichtlich nicht gelungen, der Sache Herr zu werden. Und das ist nicht feine Schuld. Ich warne dringend davor sich mit einem solchen Versagen des Völkerbunds-Mechanismus und des Memelstatuts abzufinden. Es wäre für den Völkerbund fast ebenso niederschmetternd wie für die Bevölkerung, die durch das Memelstatut geschützt werden soll
Es würde bedeuten, daß die Memelländer so gut wie rechtlos der Willkür einer ihnen nicht wohl gesinnten Obrigkeit ausgesetzt werden. Die vier alliierten Hauptmächte, deren Unterschriften dieses unzulängliche Memelstatut decken, haben eine schwere Verantwortung auf sich geladen. Im Interesse des Friedens und des guten Einvernehmens zwischen den Völkern, dem Interesse von Recht und Gerechtigkeit richte ich daher einen Appell an sie, andiesevierMächte. Ich wende mich jetzt und hier an sie mit der Bitte, daß sie der Verant
wortung Rechnung tragen, die sie übernommen haben, und daß sie von den Rechten gegenüber Litauen Gebrauch machen, die sie sich in Artikel 17, Abs 2 vorbehalten haben. Sie haben die Möglichkeit, den Fall bald vor den internationalen Gerichtshof in Haag zu ziehen. Von dieser Möglichkeit bitte ich sie, Gebrauch zu machen. Auf diesem Wege ist eine Entsäiei- dung der Rechts- und Tatfrage möglich und Litauen wird nicht umhin können, sich dem Spruch des höchsten internationalen Gerichtshofes der Welt zu fügen. —
* Der Film „Königin Luise" für das Memelland verboten. Rach einer Blättermeldung aus Memel ist die Vorführung des „Königin Luise"- Fillns, in dem bekanntlich Henny Porten die Hauptrolle spielt, vom litauischen Kommandanten für das gesamte Memelgebiet verboten worden mit der Begründung, daß die gegenwärtige Lage eine derartige Filmvorführung nicht zulasse.
* Bayern wünscht Herabsetzung des Bierprei- ses. Der Haushaltsausschuß des Landtages in München nahm einen Antrag der Sozialdemokraten und der bayerischen Volkspartei an, der die Staatsregierung ersucht, erneut Schritte zwecks durchgreifender Herabsetzung des Bierpreisex einzuleiten. Soltte auf diesem Wege nichts zu erreichen fein, soll die Staatsregierung zum nächstmög- lichen Zeitpunkt für die staatlichen Brauereibetriebe den Austritt ans dem bayerischen Brauerbunde erklären, um eine selbständige Regeluna des Bierpreises in den Staatsbetrieben herbeizuführen.
Die japanische Antwort
Der Völkerbundsrat hat am Freitagabend nach vierstündiger Verhandlung auf Grund des chinesischen Antrages beschlossen, eine außerordentliche Vollversammlung des Völkerbundes zum 3. März nach Genf einzüberufen.
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wtb. Tokio, 20. Febr. (Eig. Meld.) Wie man glaubt, wird die japanische Antwort auf den Appell des Völkerbundsrates morgen abgeschickt. Sie wird: aus 2 Teilen bestehen. Von berufener Seite wird erklärt, die Antwort an den Ratspräfidentcn werde ausdrücklich die Unzulässigkeit der von 12 Mitgliedern des Völkerbundes unterzeichneten Note unterstreichen,
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Vor dem Rat gaben am Freitag die Vertreter Japans und Chinas außerordentlich bedeutsame Erklärungen ab. Japans Vertreter deckte seine Karten vollkommen auf und erklärte eindeutig, daß die japanische Bevö".....-zZunahme Japan
zwinge, seine Interessen in China zu verteidigen, während der chinesische Vertreter Japan des Friedensbruches anklagte.
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Die japanische Generaloffensive gegen Schanghai hat begonnen. Starke chinesische Kräfte sind
Der Schrecken -es Bürgerkriegs Wieder eine blutige Saalschlacht. — Zwei Todesopfer, mehrere Schwerverletzte. — Hunderte von Stühlen und fast alle Tische demoliert.
wtb. Schweidnitz, 20. Februar. (Eig. Meld.) Bei einer in Saarau veranstalteten nationalsozialistischen Versammlung kam es mit politischen Gegnern zu einer großen 'Saalschlacht, bei der mehrere 100 Stühle und sast alle Tische demoliert wurden. Es gab mehrere Sch wer- verletzte. Die Tätlichkeiten setzten sich auf Der Straße fort, dort wurde auch geschossen. Da- bei wurde ein N ati o n aIs o z i a l i st getötet. Ferner wurde ein ganz unbeteiligter Brauereiverwalter getötet, dem mit einem Stein der Schädel eingeschlagen wurde. Jrn ganzen sollen fünf Schüsse gefallen fein, von denen vier getroffen haben. Die Unruhen Dauerten die ganze Nacht fort.
* Nationalsozialisten Überfällen SPD.-Lokal in Nürnberg. Etwa 30 Nationalsozialisten drangen in Nürnberg in ein von der Sozialdemokratischen Partei gemietetes Anwesen ein, in dem 10 bis 12 Reichsbannerleute anwesend waren, und griffen sie tätlich an. Auf den Ruf „Polizei" verschwanden die Eindringlinge nach kurzer Zeit. Sechs Reichsbannerleute wurden leicht verletzt.
Steinbruch-Drama.
Racheakt eine» Schießmeisters. — 20 fig. Dynamit in Brand gesteckt. — Die Explosion tötet den Täter und 3 Arbeiter. — Drei weitere Personen schwer verletzt.
wtb. Außig, 20 Febr. (Eig. Meldg.). In den städtischen Steinbrüchen ereignete sich heute vormittag eine schwere Explosion, durch die 4 A r b e i- ter, unter ihnen der Schießmeister Hortig getötet wurden. Der Verbandssekretär Werner
Schwierige Lage in Frankreich
wtb. Paris, 20. Febr. (Eig. Meld.) Nachdem Painleve auf die Kabinettsbildung v e r z i ch - tet hat,.meldet Havas, daß Doumer auf jeden Fall eihten Senator mit der Regierungsbildung beauftragen werde und zwar entweder Paul Boncvur oder Barthou.
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wtb. Paris, 20. Febr. «Eig. Meld.) Painleves Vernicht auf die Kabinettsbildung hat die Lage verschärft Will Doumer beruhigend wirken, so müßte er eigentlich einen jener Senatoren mit dec Kabinettsbildung beauftragen, die an der Abstimmung, die den Sturz des Kabinetts Laval zur Folge hatten, nicht teilgenommen haben, und dem daher weder von links noch von rechts mit Voreingenommenheit begegnet wird. Heber die tiefem Gründe für den Verzicht Painleves herrscht noch; Unklarheit.. In jedem Falle wird man die Hauptursache darin zu erblicken haben, daß seine Bemühungen, Unterstützung aus den Reihen der Mehrheit zu finden, um dem Kabinett einen halbwegs tragfähigen Boden zu schaffen, gescheitert sind.
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wtb. Paris. 20 Febr. (Eig. Meld.) Der Präsident der Republik empfing heute den Präsidenten des Senats Lebrun und den Kammerpräsidenten Bau isson und verhandelt zur Zeit mit Tardieu und Herriot.
an den Völkerbundsrat.
im Anmarsch. Nach Meldungen aus Tokio erwägt Japan bereits eine formelle Kriegserklärung an China. ,
Japaner in kiangwan?
wtb. Schanghai, 20. Febr. (Eig. Meld.) Reuter: Nach einer Mitteilung des japanischen Hauptquartiers füllen-bie japanischen Truppen Kiangwan an der Eisenbahn Schanghai-Wusung nach schweren Kämpfen eingenommen haben. .Wie verlautet» werden die japanischen Truppen voraussichtlich in ihren augenblicklichen Stellungen erst festen Fuß zu fassen" suchen, bevor sie erneut vorgehen. Die chinesischen Militärbehörden bestreiten aber diese Angaben und erklären, daß vielmehr die chinesischen Truppen die Japaner zurückgetrieben hätten.
Artillerie-Kamps um Schapei.
wtb. Schanghai, 20. Febr. (Eig. Meld.) Der durch Fliegerangriffe auf die Schiangkaischek-Trup- pen eingeleitete Angriff wurde mit Artillerie-Feuer fortgesetzt, das die Chinesen, die ihre Stellungen zäh hatten, alsbald erwiderten. Zur Zeit ist der Artillerie-Kampf in vollem Gange. Schapei wird fluchtartig von der einheimischen Bevölkerung geräumt. Viele Tausende haben sich ins Dschungel geflüchtet, da alle Wege stromaufwärts mitten durch den Kriegsschauplatz führen.
und zwei Arbeiter erhielten schwere Verletzungen. — Die Explosion hatte eine ungeheure Wucht: Fensterscheiben wurden eingedrückt und die Teleson- drähte in der Umgebung zerrissen. Die Erhebungen ergaben, daß hier ein Racheakt des Schießmeisters vorlag. Als heute der Der- bandssekretär Werner zur Unter suchung einer Verfehlung erschien, steckte der Schießmeister in selbstmörderischer Absicht und aus Racheakt 20 Kg. Dynamit in Brand.
Grausige Familientragödie.
Eine Mutter wirft ihre beiden Kinder in einen Brunnen und begeht Selbstmord.
wtb. Dömitz (Elbe), 20. Febr. (Eig. Meldg.). Eine furchtbare Familientragödie ereignete fit) heute früh in der Ortschaft Heidhof. Die Frau des Arbeiters und Häuslers Jahnke warf, während ihr Mann fick auf der Arbeitsstelle befand, ihre beiden 3 und 9 Jahre alten Kinder in einen Brunnen, aus dem sie nur noch als Leichen geborgen werden konnten. Nach der Tat fetzte die Frau die Betten in Brand. Die Wohnung brannte vollkommen aus. Seitdem ist die Frau verschwunden. Man vermutet Selbstmord, Der Anlaß zu der furchtbaren Tat ist nod) nicht bekannt.
Vrandunglück in Spanien.
In einer Drogerie in Bilbao entstand bei der Herstellung eines Backpräparates eine Explosion, die zu einer furchtbaren Feuersbrunst fiihrtef Infolge der leicht brennbaren Materialien entstand mit unheimlicher Geschwindigkeit alsbald das ganze zehnstöckige Haus in Flammen. Auch zwei Nebenhäuser wurden von dem Brande erfaßt. Alle drei brannten bis auf die Grundmauern nieder. Der Einwohner bemächtigte sich eine wilde Panik. Sie waren zum Teil durch das Feuer ab» geschnitten und sprangen in ihrer Angst von den Balkons auf die Straße. Trotz des sofortigen Eingreifens der gesamten Feuerwehr sind 4 Tote, 6 Schwer- und 20 Leichtverletzte zu beklagen. 120 Familien sind durch den Brand obdachlos geworden. ,
Kampf-Lärm im fernen Osten.
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