FuldaerZertung
Anzeiger für die Stabt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
Ne. 41
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Freitag, 19. Februar 1932.
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lahtg. 59.
Deutschlands Vorschlag zur Abrüstung.
Botschafter Nadolny begründet in Genf die deutschen Vorschläge zur Einschränkung der Rüstung unter Hochhaltung der Gleiche berechtigung
, Die Deutsche Regierung hot nach Abschluß der Arbeiten der vorbereitenden Abrüstungskommission den von dieser aüsgearbeiteten Konventionsentwurf ab gelehnt, aber in Aussicht gestellt, daß sie sich auf der Konferenz mit allen Kräften darum bemühen werde, im Verein mit den anderen Staaten für die Erreichung des Abrü- engszieles den richtigen Weg zu finden. In die- t Sinne legte die deutsche Delegation ihre Vorschläge jetzt der Konferenz vor.
Bei der Ausarbeitung der Vorschläge ist die deutsche Delegation davon ausgegangen, daß in Deutschland sowie drei anderen Staaten die Abrüstung bereits seit einer Reihe von Jahren durchgeführt ist, und zwar auf Grund einer Festsetzung derjenigen Mächte, die den Artikel 8 der Völkerbundssaßung verfaßt und die zugleich erklärt haben, daß dieses den ersten Schritt zu der in der Satzung vorgesehenen Abrüstung bilden sollte. Sie wird daher von deutscher Seite als richtunggebend für die Abrüstung sämtlicher Völkerbundsmitglieder angesehen, zumal es im Völkerbund nur grundsätzlich gleichberechtigteMitgliedc^r geben kann, von denen keines diskriminiert werden darf.
Die Grundsätze für die allgemeine Herabsetzung und Verminderung der Rüstungen, deren Festsetzung der Konferenz obliegt, können für sämtliche Bundesmitglieder und diejenigen Länder, die sich einer Abrüstungsaktion anschließen, nur die g.leichen sein. Die Mängel und Lücken des Entwurfes der vorbereitenden Abrüstungskommil- sion, die die Deutsche Regierung veranlaßt haben, ihn abzulehnen, sind aus den Vorbehalten ersichtlich, die in dem Bericht der vorbereitenden Kommission Aufnahme gefunden haben.
Die jetzt von Deutschland unterbreiteten Vorschläge, die, ahne erschöpfend sein zu wollen, die Auffassung der Deutschen Regierung in großen Zügen wiedergeben, zielen demgegenüber darauf ab, eine wirksame, alle Rüstungsfaktoren umfassende. Rüstungsverminderung und -begrenz ring durchzuführen. Sie «nt- hglten diejenigen fundamentalen Maßnahmen, die vor allem für die Verhinderung eines Angriffes wichtig find. Die Vorschläge beruhen auf dem Grundsatz, daß künftig nur ein für alle Staaten in gleicher Weise geltendes Ab- rüstungssystem bestehen kann, das bei Einsetzen möglichst niedriger Rüstungs.zahlen für alle Staaten eine gerechte und wirksame Lösung des Ab- rüstungsproblems ermöglichen würde. Sie tragen überdies der Notwendigkeit Rechnung, die nationale Sicherheit der Völker, so wie dies in Artikel 8 der Satzung vorgesehen ist, zu berücksichtigen.
' In dem die deutsche Delegation diese Vorschläge der Konferenz unterbreitet, legt sie Wert darauf, ihren Standpunkt dahin zusammenzufassen, daß die Deutsche Regierung nur eine solck-e Konvention für annehmbar hält, deren Bestimmungen für sie in gleicher Weis« gelten wie für die anderen Signatarstaaten.
; Folgende Forderungen Deutschlands heben wir hervor:
Das Personal der Landstreitkräste soll allgemein nur im Wege der freiwilligen Verpflichtung rekrutiert werden.
■ Sollte sich diese Regelung auf der Konferenz als undurchführbar erweisen und daher den Staaten allgemein dig Wahl des Wehrsystems überlassen bleiben, so müssen bei Wehrpflichtheeren die ausgebildeten Reserven chie bekanntlich den Hauptbestandteil der Krieasheere bilden, angemessen bewertet und ebenfalls in die allgemeine Beschränkung einbezogen werden.
Staaten mit M i l i z-System müssen auf jeden Fall eine ihren besonderen Verhältnissen Rechnung tragende Berücksichtigung finden.
Für die Offiziere ist ein möglichst niedriger, für alle Staaten gleicher Prozentsatz der Gesamtstärke des Personals sestzusetzen, der nicht überschritten werden darf.
Die Polizei, die Gendarmerie und ähnliche Verbände müsien begrenzt und Bestimmungen unterworfen werden, die chre mllitärische Verwendung ausschließen.
Die Unterhaltung und Verwendung nachstehender Kampfmittel soll ohne Einschränkung allgemein untersagt werden:
s) außerhalb von Festungen und befestigten Plätzen Kanonen über 22 2Rir.tr. und Haubitzen über 105 Mmtr.;
b) innerhalb von Festungen und befestigten Plätzen Kanonen über 150 Mmtr. und Haubitzen über 210 Mmtr.;
c) Minenwerfer aller Art mit einem Kaliber von über 150 Mmtr.
d) Kampfwagen jeglicher Art.
Die danach erlaubten Waffen sind für jeden Staat nach Art und Menge mit einem einheitlichen Zuschlag als Ersatz für Ausfälle sestzusetzen. Für diejenigen Staaten, die keine eigene Rüstungsindustrie besitzen, können außer- dem gewisse Reservebestände zugelassen werden. Diejeni- gen Waffen, die über die zugelassenen Mengen hinaus vorhanden sind, müssen vernichtet werden.
Die Anlage und Unterhaltung von Festungen, befestigten Plätzen und Werken, die wegen ihrer Nähe zur Landesgrenze eine unmittelbare Bedrohung des 'Nachbarstaates darstellen, und etwaige Maßnahmen der Kriegsverhütung beeinträchtigen können, soll verboten werden.
Die H ö ch st t o n n a g e einzelner Schiffe ist unter gleichzeitiger proportionaler Verminderung der Gesamttonnage herabzusetzen. Kein Kriegsfahrzeug soll
aller Völker.
künftig eine größere Wasserverdrängung als 10 000 Tonnen oder ein Geschützkaliber von mehr als 280 Mmtr. haben. / : V
Das Halten von Flugzeugträgern wird allgemein untersagt, da das Halten von Luftstreitkrästen. zu Lande und zu Wasser verboten werden soll.
Die Unterwasserfahrzeuge sind abzuschaffen und zu verbieten.
Das Personal der Marine soll allgemein nur im Wege der freiwilligen Verpflichtung rekrutiert werden. Jedoch wird das System dem für das Personal der Landstreit- kräfte festzusetzenden Begrenzungssystem anzupassen sein.
Die Unterhaltung jeglicher Luftstreit- kräfte wird verboten. Das gesamte bisher im Dienste, in der Reserve oder auf Lager befindliche Material der Luftstreitkräfte ist zu zerstören.
Das Verbot der militärischen Verwendung von Stickgas, Giftgas oder ähnlichen Gasen oder ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffen oder Verfahren sowie aller Mittel des Bakterienkrieges wird auf die Vorbereitung der Verwendung dieser Kampfmittel.ausgedehnt.
Die C i n- u nd A u s f u h r v a n K r i e g s w a fk e n und deren Munition sowie von Kriegsgerät ist grundsätzlich zu verbieten. Jedoch muß für diejenigen Staaten, die nicht in der Lage sind, die für sie festgesetzten Mengen an Waffen, Kriegsgerät und Munition herzustellen, die Möglichkeit sichergestellt werden ,bte erforderlichen Mengen aus dem Ausland zu beziehen.
Entsprechend der in Artikel 8 der Dölkerbunds- satzung enthaltenen Verpflichtung der Völkerbunds- Mitglieder, in der offensten und erschöpfendsten Weise alle Auskünfte über den Stand der Rüstungen auszutauschen, muß sich der Austausch der Rüstungsangaben auch auf die Rüstungs- Ausgaben erstrecken.
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Die deutsche Delegation ist der Ansicht, daß die in der jüngsten Zeit eingetretenen Abweichungen von dem festen Maßstabe des Goldes so einschneidende und unvorhergesehene Kauf- kraftänderungen herbeiführen, daß zur Zeit die Anwendung der finanziellen Limitierung als Methode einer wirksamen Abrüstung ausscheidet. Die Anwendung dieser Methode würde unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen und monetären Umständen zü unaufhörlichen Ausemandersetzungen Anlaß geben, die den ruhigen. Gang . des. Prozesses der vertraglichen Abrüstung ernstlich stören würden. Ueberdies wäre bei dem gegenwärtigen großen Unterschied der in den einzelnen Ländern vorhandenen Material- bestände die Feststellung eines gemeinsamen Planes für die finanzielle Limitierung mit außer- gewöhnlichen Schwierigkeiten verknüpft. Auf der anderen Seite muß berücksichtigt werden, daß auch ohne die Anwendung der Methode der finanziellen Limitierung die unerläßliche Senkung der schweren finanziellen Lasten, unter denen die Völker wegen der übertriebenen hohen Rüstungen leiden, sich als automatische Folge jeder wirksamen direkten Abrüstung einstellen muß.
Die Durchführung und Einhaltung der Ab- rüstungsbestimmungen ist durch ein für alle Staa- ten g l e i ch e s Verfahren der Ueberwachung sicher- zustellen.
Soweit die Durchführung der vorstehenden Vorschläge Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art notwendig macht, wird die Konferenz über das Verfahren und über die Fristen Bestimmungen festzusetzen haben, nach denen sich die einzelnen Staaten bei der Ueberführung ihrer heutigen Rüstungen auf den der Konvention entsprechenden Rüstungs-Stand zu richten haben.
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wtb. Genf, 18. Febr. (Eig. Meld.) Auf der Ab- rüstungskonferenz begründete der deutsche Delegierte, Nadolny, in längerer, eindringlicher Rede die deutschen Abrüstungsvorschläge und führte dabei n. a. aus: Es lag vielleicht für Deutschland nahe, einfach die gesamten Versailler Bestimmungen über die Entwaffnung Deutschlands in einem entsprechenden Konventionsentwurf zusammenzustellen und als deutschen Gegenentwurf vorzulegen. Denn diese Art der Entwaffnung ist in mehreren Staaten seit einer Reih« von Jahren praktisch zur Anwendung gelangt und nach dem Willen derer, die sowohl diese Entwaffnung als auch den Artikel 8 des Völkerbundsstatuts festge- fetzt haben, so wie die allgemeine Abrüstung einleiten. Wir haben.es vorgezogen, einen anderen Weg zu wählen. Denn wir wollen dazu beitragen, daß diese Konferenz zu einem positiven Ergebnis führt. So haben wir, ohne die Grundlage der Versailler Bestimmungen zu verlassen, nur die Hauptgrundsätze dieser Bestimmungen vorgelegt, deren Anwendung für alle Staaten wir als möglich erachten. Außerdem haben wir nach Vorschläge hinzugefügt, die nach unserer Ansicht ei:/ Abrüstung wirksam und nachhaltig machen können Unsere derart zustandeaekammenen Vorschläge umfassen auch das ganze Gebiet der Abrüstung.
Botschafter Nadolny legte darauf die deutschen Abrüstungsvorschläge zu Lande, zur See und in der Luft dar. Der Botschafter betonte: Die Konferenz muß sowohl die qualitative wie die quantitative Abrüstung mit aller Energie und mit den richtigen Methoden in Angriff nehmen.
Botschafter Nadolnn ging dann in kurzen Bemerkungen auf den Sinn und die Bedeutung der Vorschläge «in.
Die Vereinbarung soll für uns alle gelten, also auch für Deutschland. Deutschland ist Mitglied des Völkerbundes, ist ausdrücklich als vollgültiges Mitglied ausgenommen worden. Für feine Rüstungen hat darum in gleicher Weise wie für alle anderen Mitglieder der Artikel 8 des Völker
Die Mandschurei „Unabhängiger Staat“.
Eine verdächtige Proklamation.
bundsstatutes maßgebend zu fein. Die Konferenz wird sicherlich nicht annehmen wollen, daß auf ein Bundesmitglied andere Vorschriften Anwendung finden könnten, als die im Pakt vorgesehenen. Im übrigen hat vor einigen Tagen der Vertreter Ungarns, der verehrte Graf Apponyi, mit unübertrefflicher Klarheit nachgewiesen, daß die Abrü- stungsbestimmungen der Friedensv.erträge durch die nach d«m Artikel 8 abzuschließenden neuen Konvention abgelöst werden müssen. Ich kann mich seinen Ausführungen nur anschließen und darf hin- zufügen, daß es keine Bestimmung im Vertrag von Versailles gibt, die diese Sachlage ändern könnte Dabei fällt es mir auch schwer, zü glauben, daß der Völkerbund einen Zustand weiter bestehen lassen sollte, bei dem ein Mitglied seines Rates, das sich mit feiner ganzen Geltung für die Zwecke des Bundes eingesetzt hat, auf einem der wichtigsten Töti- keitsgebiete des Bundes einer besonderen Beschränkung unterliegt. Deutschland ist bereit, unter der Voraussetzung, daß die abzuschließende Kon- vention für uns die gleiche Bedeutung hat wie für alle anderen Staaten, alles daran zu setzen, um die Aufgaben der Konferenz zu lösen. Deutschland ist auch bereit, gegenüber den anderen Staaten auf das Bedürfnis nach ihrer nationalen Sicherheit, nach der sich bekanntlich das zuzulasiende Maß ihrer Rüstung zu bestimmen hat, jede Rücksicht zu nehmen, soweit dies im Rahmen des Artikels 8 des Statuts, d. h. unter der Voraussetzung einer tatsächlich allgemeinen Abrüstung und unter Berücksichtigung seiner eigenen nationalen Sicherheit möglich ist.
Allgemein kann und darf das Bedürfnis nach Sicherheit nicht die Abrüstung überhaupt verhindern. Denn auch wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Sicherheit in erster Linie durch eine weitgehende allgemeine und daher möglichst gleichwir- kende Abrüstung gewährleistet ist. Wer nur kleine Kanonen hat, fann nicht mit großen Schießen, und wer nicht einmal einen Revolver besitzt, kann überhaupt nicht schießen. Das ist doch eine einfache Lösung. Ich erinnere daran, daß im Protokoll von Locarno bereits zum Ausdruck gekommen ist, daß man die Zeit zur Verwirklichung der Abrüstung für gekommen erachtet, und daß der Völkerbund schon im Jahre 1928 ausdrücklich fest- gestellt hat, daß der Stand der allgemeinen Sicherheit eine Herabsetzung der Rüstungen g e ft a 11 e.
Nun haben wir jetzt den Antrag der französischen Delegation auf Schaffung einer all. g*m«inen Polizeimacht erhalten Wir werden den Dorschlaa auch unsererseits mit aller Aufmerksamkeit prüfen. > >
Und zum Schluß: Es ist viel zum Ausdruck ae- Hpacht worden, daß diele Konferenz feine F r i e- dz«nskonferenz fei. Ich kann mich dieser Apsicht nicht.anschließen. In unteren Augen ist fie\ eine Friedenskonferenz, und zwar deshalb weil sie ' eine der wichtigsten Friedensgru n d -
lagen Herstellen und sichern soll, zu einer Zeit, in der die ganze Welt von einer noch nie dage- wesenen Krise erschüttert wird. Wir hoffen und sind sogar überzeugt, daß es dem festen Willen aller hier versammelten Staatsmänner gelingen wird, auch in der vorliegenden Frage der Abrüstung di« zweifellos noch vorhandenen großen Gegensätze zu überbrücken und auf diese Weise dem Friedensvertrag einen weiteren, die Schaffung einer friedlichen Atmosphäre störenden Stachel zu nehmen, nämlich den Stachel der Deklassierung hinsichtlich der Ab« rüftung. Wir müssen eine. Vereinbarung finden, die für die besonderen Verhältnisse eines jeden unter uns Raum läßt aber die grundsätzlich fa beschaffen ist, daß wir alle sie unterzeichnen können, und die allein die Magna Carla für den Stand unserer Rüstungen und damit für den Stand unterer Sicherheit ist. Der aute Wille Deutschlands wird dabei nicht fehlen lassen.
painleoe statt Laval?
wtb. Paris, 18. Febr. (Eig. Meld.) Der Abgeordnete Painlevs, der um 10 Uhr im Elysee ankam, verließ dieses um 10,30 Uhr und erklärte Pressevertretern: Der Präsident der Republik hak mich mit der Bildung des neuen Ministeriums beauftragt. Ich habe ihm eine möglichst endgültige Antwort versprochen, vielleicht schon für heute abend, obwohl ich das noch nicht ganz sicher weiß; denn die Lage muß genau geprüft werden. Ich werde jetzt die üblichen Demar- schen unternehmen und zunächst dem Senatspräsidenten und dem Kammerpräsidenten einen Besuch abftatten. Alsdann werde ich mit Laval und Tar» dieu sprechen.
Painleve, bet frühere französische Kriegsminister, ein Mann gemäßigter Anschauungen.
mtb«. Tokio, 18. Febr. (Reuter). Die Mand- fchureb ast zum „unabhängigen Staat" proklamiert tooibetu (Wahrscheinlich hofft Japan unter dieser Firma.den nordchinesischen Gebietsteil! verschlucken zu könnm.)
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wtb. Tokio, 18. Febr. (Eig. Meld.) Der Ober- befehlshatier der japanischen Streitkräfte bei Schanghai s stellte heute früh die ultimative F o r b e r «*n g, daß die chinesischen Truppen aus dem ® e b>(i e t von Schanghai zurückge- zogen meinen.
wtb. Parsp, 18. Febr. (Eig. Meld.) Als künftigen Ministerpräsidenten nennt man vor allem den 75jährigen Unksrepublikanüchen Abgeordneten
L e y g u e s. Ausschlaggebend dürsten die heutigen Besprechungen des Präsidenten mit Tardieu sein, da allgemein gewünscht wird, daß Tardieu Kriegsminister bleibt, um Frankreich weiter auf der Abrüstungskonferenz zu vertreten.
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wtb. Tokio, 18. Febr. (Eig. Meld.) In An- betracht der ständigen Verstärkung der chinesischen Truppen in und um Schanghai haben die leitenden Stellen des Kabinetts und der Militär- Hörde beschlossen, abermals mehrere Divisionen nach Schanghai zu entsenden, falls der chinesische Oberbefehlshaber das ihm gestern überreichte Ultimatum ablehnen sollte In diesem Falle wurde sofort die kaiserliche Genehmigung für einen Kabinettsbeschluß nachgefucht und die Truppen werden auf dem schnellsten Wege verschifft werden.
OhHeigen knallen.
Deutsche „Politik" im Goethe-Jahr 1932. — Das Endergebnis der Radikalisierung.
In der Königsberger Stadtverordnetenversammlung kam «es am Mittwoch zu sehr erregten Szenen. Der Sozialdemokrat Grunwald bezeichnete den nationalsozialistischen Stadtverordneten Großherr, un,terstützt durch laute Zwischenrufe von feinen Parteifreunden als Lumpen, Vagabunden usw. Großherr antwortete: ,Lhr Lumpen seid ja zu feige* Darauf sprang der Sozialdemokrat Grunwald auf Großherr zu und schlug ihm ins Gesicht. Güoßherr erlitt eine blutende Verletzung auf der rechten Stirnseite. Die Sitzung wurde unterbrochen.
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Am Schluß der MNwochvormittagssitzung des Badischen Landtags beLun der Zentrumsabgeordnete Hilbert das Wort #u einer persönlichen Erklärung, weil er in der Dienstagssitzung den Führer der NationalsozialPen, Hitler, einen österreichischen Deserteur genannt hatte. Hilbert sagte, die ihm gegen diese Bemerkung von dem nationalsozialistischen Abgeordneten Kraft zu- getitfencn Worte „Schwein", „Lump", könne et nicht ernst nehmen, da für den Abgeordneten Kraft der Panagraph 51 in Frage komme. Kraft hat darauf -hm den Abg. Hilbert geohrfeigt. Durch das Da^vischentreten mehrerer Abgeordneter wurden weitste Handgreiflichkeiten verhindert. i
Auf Beschluß des Vertvauensmännetausschus. ses wurde daraufhin der Abgeordnete Kraft von der nationalsozialistischen Fraktion auf Grund der Paragraphen 77 und 79 der Geschäftsordnung mit dem Ausschluß auf 60 Kalendertage be-. straft. Der Landtag nahm mit großer Mehrheit
einen Antrag des Vertrauensmänner-Ausschusses an, durch den der Geschäftsordnungsausschuß beauftragt wird, dem Landtag unverzüglich einen Vorschlag zur Durchführung des § 79 der Geschäftsordnung zur Beschlußfassung vorzulegen. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung der Befugnisse des.Präsidenten.
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Nach Wiedereröffnung der Sitzung im Hessfischen Landtag, die wegen der Zwischenfälle vertagt worden war, gaben die Abgeordneten der verschiedenen Parteien Erklärungen zu den Vorkommnissen ab. Darauf ergriff der Innenminister Leuschner das Wort. Er stellte den lieber;all in Bretzenheim auf Grund der bisherigen Ermittlungen so dar, daß verletzte Personen bis jetzt noch nicht s e st g e st e l l t werden konnten. Ebenso seien alle Nachforschungen nach Waffen bei den beteiligten Kommunisten erfolglos geblieben. In der Zwischenzeit seien elf Personen in Polizeihaft genommen worden. Die Aufsagung, die aus der Erklärung des national» sozialistischen Fraktionssührers spreche, bedeute den Bürgerkrieg. Wenn alle Gruppen und Parteien sich diese Auffassung zu eigen machen würden, wäre es mit dem deutschen Staat zu Ende. Der Minister erklärte ausdrücklich, daß die Ordnung und Sicherheit für Staat und Bevölkerung nur von den polizeilichen Organen aufrecht erhalten und durchgeführt werde. Er warnte ausdrücklich jedermann, den Wen jber sogenannten Selbsthilfe zu beschreiten. Die staatlichen Organe würden gegen jeden derartigen Versuch rücksichtslos und unparteiisch vorgehen.
j In den folgenden Verhandlungen über die Sparmaßnahmen kam eine starke Animosität