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Anzeiger für die Stadl Fulda und denLandkreis Fulda.

Amtliches Kreisblatt.

Nr. 291

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Donnerstag, 17. Dez. 1931.

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Zahrg. 58.

Kongretz-Debatte über Moratorium.

Die Amerikaner erklären, Frankreich fei über alles Erwarten zahlungsfähig.

wtb. Newyork, 16. Dezember. (Cig. Meld.) Die heutigen Morgenblätter betonen vor altem, mit welcher Schärfe die gestrige Kongreß-Debatte über das Moratorium geführt wurde. Hevvor- gehoben wird außerdem noch die Tatsache, daß auch der Newyorker Demokrat O'Connor den Präsidenten gegen die Angriffe Mac Faddens in Schutz nahm, der die Zugeständnisse Hoovers an die europäischen Staaten tadelte. Der republi­kanische Senator Ried erklärte, England und die Vereinigten Staaten hätten bei der Behandlung des ganzen Schuldenproblems den Kürzeren gezogen, da beide, nachdem die Schul­denverträge abgeschlossen waren, entdecken muß­ten, daß bie Zahlungsfähigkeit Frank­reich s se h r v i el g r ö ß er sei, als irgend­jemand außerhalb Frankreichs ver­mutet hätte. Frankreich sei heute in viel höherem Maße fähig, Zahlungen zu lei­sten, als Amerika Streichungen vor­nehmen könne. Amerika sollte nicht an die Revision dieser Schulden denken. „Times" berichtet, der demokratische Führer beider Häuser habe er­klärt, daß die Haltung gegenüber der Moratoriums- frage eine Angelegenheit sei, die jedes Partei­mitglied im Kongreß für sich zu entscheiden habe. Die von Mac Faddens angegriffenen Bankhäuser lehnen jede Aeußerung ab. Es heißt jedoch, daß der im AugenMck erkrankte Bankier Paul War­burg demnächst Mac Faddens antworten wird.

Der Kampf London-Paris.

wtb. Neuyork, 15. Dezember. (Eig. Meld.) „Wallstreet Journal" schreibt: In amerikanischen Finanzkreisen wird vielfach geglaubt, daß gegen­wärtig eine schwere Schlacht zwischen der Bank von England und der Bank von Frankreich im Gange ist. Man ist der Meinung, daß die Bank von England planmäßig Sterlings verkauft, um Dollarguthaben für die Regelung des am 31. Januar fällig werdenden 75 Millionen Dollarkredits der Bundesreservebank zu bilden, und um durch Niedrighalten des Ster­lingkurses den britischen Ausfuhrhandel zu fördern. Zur gleichen Zeit nimmt die Bank von Frankreich Sterlings-Ankäufe vor, um den Kurs des Pfundes

in die Höhe zu treiben und dadurch die Verluste zu vermindern, die die in London eingefrorenen französischen Kredite durch die Entwertung des Pfundes erlitten haben. *

wtb. Washington, 16. Dezember. (Cig. Meld.) Die gestern fällig gewesenen Zahlungen der alliierten Schuldnerstaaten an Amerika im Ge- iamtbetrage von 123 Millionen Dollar sind nicht geleistet worden. Die amerikanisch« Regie­rung betrachtet indessen die Schuldner dieserhalb nicht als im V erzug befindlich.

Die kommenden amsrikanischen Präsidcutschafts- wahlen.

wtb. Washington, 16. Dezember. (Eig. Meld.) Der republikanische Parteiausschuß beschloß gestern, eine nationale Konvention der Partei zum 14. Juni nach Chikago einzuberufen. Die Kon­vention soll die Kandidaten für die Präsident­schaft und Vizepräsidentschaft der Vereinigten Staaten, über die nächsten November ent­schieden wird, ernennen.

Gebek um Frieden.

Der Erzbischof von Canterbury über die Abrüstung.

In dem Bittgottesdienst, der in L o nd o n in der St. Pauls-Kathedrale für das Ge­lingen der Abrüstungskonferenz ab­gehalten wurde, erklärte der Erzbischof von Can­terbury, die Kulturwelt nähere sich einem neuen Wendepunkt in ihrer Geschichte. Die Abrüstungskonferenz werde die bedeutsamste Versammlung seit dem Friedensschluß von Versailles sein. Trotz der durch die verschie­denen Flottenkonferenzen beschlossenen Einschrän­kungen sei der Rüstungsstand so hoch wie zu v o r. England werde in starker moralischer Po­sition auf die Konferenz gehen, da es bereits mehr als andere Länder Einschränkungen vorgenommen habe. Einem M iß l i n g e n der Konferenz könne nur mit größter Sorge entgegengesehen werden. Es könnte bedeuten, daß Deutschland aus dem Völkerbund austritt und sich sogar entschließt, mit der Erhöhung seiner eigenen Rüstungen zu beginnen. Es würde gewiß den schwersten Schlag für das Ansehen des Völkerbun­des und alle seine Anstrengungen um die Errich- tung der internationalen Herrschaft der Vernunft und der Gerechtigkeit bedeuten.

Elnberusung des Reichstages abgelehnt. Die Landvolkpariei weiß die Leistungen der Reichsregiernng zu würdigen. — Ihr Arteil klingt anders als die Agitations- Reden der Rechks-Radikaten.

VDZ. Berlin, 16. Dez. (Eig. Meldg.). Der Aeltestenrat des Reichstages hat am Mittwoch vor­mittag die Anträge auf vorzeitige Einberufung des Reichstages von neuem abgelehnt. Für diese An­träge setzten sich nur die Nationalsoziali- st e n, die D e u t s ch n a t i o n a l e n, die Kom- m u n i st e n und die Deutsche Volkspartei ein, also keine Mehrheit des Reichstages. Außer dem Land­volk waren in der Aeltestenrats-Sitzung alle Frak­tionen vertreten. Die Landvolkpartei hatte in einem Brief an den Präsidenten Löbe ihre ab­lehnende Haltung gegenüber den Anträgen auf Einberufung des Reichstages schriftlich be­gründet.

In dem Brief kommt zum Ausdruck, daß die Notverordnung eine Reihe grund­legender Forderungen des deutsch en Landvolkes erfülle oder doch der Erfül­lung näher gebracht habe, und zwar nicht nur in landwirffchaftlichen Fragen, sondern auch bei dem durchgreifenden Abbau von Löhnen und Ge­hältern und dem Abbau erhöhter Preise und Preis­spannen. Die Landvolkpartei erwartet durch Ver­handlungen weitere Verbesserungen für die Veredelungswirtschaft, kann sich aber eine solche durch Einberufung des Reichstages nicht versprechen und ist deshalb gegen die Einberufung des Reichstages.

Da mit neuen Anträgen auf Einberufung des Reichstages noch vor dem 23. Februar zu rechnen ist, wurde als Termin für den Wieder- zufammentritt des Aeltestenrates zur Entscheidung über solche Anträge der 11. oder 12. Januar in Aussicht genommen.

Staatssekretär Dr. Pünder hatte zu Beginn der Sitzung int Namen der Reichsregierung erklärt, daß die schon mehrfach dargelegten Gründe ge­gen die Einberufung des Reichstages weiter be­stehen und verstärkt seien durch die ge­genwärtigen außenpolitischen Ver­handlungen.

Reichsregiernng und Zentrum.

Die Zentrumsfraktion des Reichstages hctt, wie sie mitteilt, in ihrer Sitzung am Dienstag den Bericht des Reichskanzlers Dr. Brüning und d«s Reichsarbeitsministers _ Dr. Stegerwald ent­gegengenommen. Die Aussprache ergab, daß die Frattion geschlossen zur Politik des Kanzlers und der Regierung steht. Die Fraktion erwartet von den kommenden internationalen Verhandlungen, daß sie durch Befrei­

ung Deutschlands von untragbaren La st en die Grundlage zur Lösung der internationalen Finanz- und Wirt­schaftskrise schaffen.

*

Die Reichstagsfraktion des Christlich- Sozialen Volksdienstes gibt über ihre am Dienstag abgehaltene Fraktionssitzung einen Bericht aus, in dem es heißt:

,D>ie zweifellos vorhandenen Mängel der Not­verordnung zu beseitigen, wird der Volksdienst so­fort die notwendigen Schritte unternehmen. Die künftige Haltung des Volksdienstes wird davon ab­hängen, ob die Regierung in den bevorstehenden außenpolitischen Kämpfen auch weiterhin den festen Willen erkennen läßt, die endgültige Befreiung von den Tributen mit zielklarer Entschlossenheit und unbeugsamer Harte zu sichern. Solange das geschieht, kann die Regierung auf die Unter st ützung des Volksdienstes reck'- n e n. Von einer sofortigen Einberufung des Reichstags kann sich der Volksdienst nach allen bis­herigen Erfahrungen eine Förderung des Freiheits­kampfes nicht versprechen."

tzttler an Brüning.

cnb. München, 16. Dezember. (Eig. Meld.) Die als Sondernummer des „Völkischen Beobach­ters" veröffentlichte Antwort Hitlers auf die Rundfunkrede des Reichskanzlers Brüning besagt:

Die Nationalsozialistische Partei sei jederzeit bereit, vom Reden abzusehen und die Verantwortung zu übernehmen. In der Frage der Legalität sei Hitler mit allen Führern und Parteigenossen in voller Ueber- einstimmung — ausgenommen von jenen, die ihm von anderer Seite als Spitzel in die Partei hinein­geschickt worden seien, für die er aber nicht verantwortlich zu machen sei. Hitler gibt dann zu, daß es in seiner Partei einzelne Führer ge­geben habe, die mit seiner Legalitätsauf­fassung nicht überein st immten, erklärt aber, daß diese Führer engere Beziehungen zu amt­lichen deutschen Stellen gehabt hätten als er selb st, und sagt, daß solche Männer ohne weiteres aus der Partei entfernt worden seien. Weiter heißt es, er habe seinen treuen Anhängern Waffenlosigkeit befohlen, aber den Befehl, sich wehrlos abschlachten zu lassen, könne der Reichskanzler nicht verlangen und er könne ihn nicht erteilen. Hitler richtet dann an den Reichs­kanzler die Frage, ob es außenpolitisch richtig und klug sei, eine Bewegung, die nationalpolitisch gesehen, den einzigen Aktivposten Deutschlands für eine wirkliche na­tionale Außenpolitik überhaupt darstelle, planmäßig der Welt gegenüber als eine illegale uni) verderbliche Räu­

berbande oorstellen zu lassen, ohne aber auch nur im geringsten den Sieg dieser Bewegung verhindern zu können. (Im Ausland wird dieser „Aktivposten" doch wohl etwas anders bewertet, als Hitler in seinem Selbst­gefühl glaubt. D. Sch.) Hitler nimmt dann Bezug auf die Stelle der Rede des Reichskanzlers, in der es heißt, der Kanzler lehne es als Staatsmann ab, daß die Na­tionalsozialisten legal zur Macht gekommen, die Legalität durchbrechen könnten. Wenn die deutsche Nation die na­tionalsozialistische Bewegung legitimiere, eine andere Verfassung als die heutige niederzulegen und zum Gesetz unseres Lebens werden zu lassen, dann könne es der Reichskanzler nicht verhindern. Die nationalsozialistische Bewegung habe den Geist der heutigen Verfassung rich­tiger ersaßt als das derzeitig herrschende System, Hit­ler richtet an den Reichskanzler die Frage, ob er glaube, daß es dem Wesensgedanken der Demokratie entspreche und damit dem innersten Sinn der Weimarer Verfas­sung nahekomme, wenn eine Regierung Regierung bleibe, obwohl sie wisse, daß der Ausgangspunkt ihrer Gewalt, nämlich das Volk, sich schon längst von ihr gewendet habe. Die Nationalsozialisten respektierten die Verfassung in ihrem Kampfe um die politische Macht und hoffe, daß es ihnen möglich sein werde, dem deutschen Volke eine neue und ihres Erachtens gesündere Verfassung zu geben. Er verspreche aber schon jetzt, daß sie die jeweils gültige Verfassung auch dem Sinne nach treuer re­spektierten als das heutige System die von Wei­mar. Der Vorwurf der Illusionen treffe nicht die na­tionale Opposition, sondern zuerst das heutige System. Die deutsche Innen- und Außenpolitik der letzten zwölf Jahre sei Illusion gewesen. Die Meinung, 2.5 Mil­liarden an jährlichen Tributen und 2.5 Milliarden an jährlichen Zinsleistungen aufbringen zu können, sei eine Illusion genau so wie es eine Illusion sei, zu denken, daß man für solche Unmöglichkeiten auf die Dauer im Inneren die politische Deckung finden werde.

Die neue Notverordnung werde sich in der Hoffnung, die man an sie knüpfen müsse, als eine Illusion erwei­sen. Er habe keine Veranlassung, diese seine Auffassun­gen einem System gegenüber zu begründen, das von sich selbst überzeugt fei, die sachliche Vernunft zu ver­körpern, während man die Opposition auch in Traum­und Wunschbildern befangen hinstellt. Er habe noch viel

weniger Grund zu einer solchen eingehenden Wider­legung, als er es ja seit vielen Monaten erleben müsse, wie wenig die sogenannte sachliche Vernunft die heutige Regierung davon abhalte, von Zeit zu Zeit in der Oppo­sition einzubrechen, um dann die erst als giftig ver» fchrieenen Früchte in amtlicher Packung als harmlose Festreden dem erstaunten Volke als neue Erkenntnisse des sachlichen Denkens vorzusetzen. Zum Schluß befaßt sich Hitler mit den in der letzten Notverordnung getrof­fenen Maßnahmen zum Schutze des inneren Friedens und erklärt, seitdem der Reichskanzler auf dem Notverordnungswege den inneren Frieden gegen Ge­waltmaßnahmen und Terrorakte in Schutz zu nehmen begonnen habe, sei unglücklicherweise der Terror uner­träglich geworden. Die Entwaffnungsbestimmungen würden niemals die Unanständigen vom Angriff zurück­halten und noch niemals habe der Unanständige die Waffen abgegeben, sondern immer nur der Anständige. Wenn auch das Haus wehrlos gemacht worden sei, wie die S. A. wehrlos gemacht wurde, dann werde der Ueberfall von der Straße in kurzer Zeit zum Ueberfall im Hause führen. Durch diesen Teil der Notverordnung würde der Terror und die öffentliche Unsicherheit eine abermalige Steigerung erfahren. Auch die Wirkungen dieser Notverordnung werden, obwohl anders gedacht, mithelfen, seiner Partei den Sieg zu verleihen.

*

In Berlin gehen Gerüchte, daß die ostpreußische Landwittschaftskammer einen Beschluß gefaßt habe, bei dem Herrn Reichspräsidenten v. Hindenburg vorstellig zu werden, „den Weg alsbald freizumachen für Männer, die, aus Kampf und Glauben zusammengeschweißt, in der Lage sind, nicht nur die Landwirtschaft, son­dern auch das ganze Volk zu retten".

Von maßgebender Seite werden diese Steue­rungen bestritten. Es scheint sich aber um einen neuen, auf konfessioneller Voreingenom­menheit beruhenden Anschlag o st e l b i s che r Großgrundbesitzc'r -fegen den Reichskanz­ler Brüning zu handeln.

Die Durchführung

wtb. Serin, 16. Dez. (Eig- Meld.) Gestern ist von der Reichsregierung eine Verordnung zur Durchführung des Kapitels „Mietsenkung" der 4. Notverordnung des Reichspräsidenten vollzogen worden. Es kam der Reichsregiernng darauf an. mit größter Beschleunigung eine rechtliche Grund­lage für eine möglichst reibungslose Durch­führung der Mietssenknng zu schaffen und die auf diesem Gebiet zunächst bestehende Rechtsun­sicherheit tunlichst zu beseitigen. Sollte dieses Ziel ohne Zeitverlust erreicht werden, so müßte die Durchführungsverordnung sich darauf beschränken, diejenigen Fälle zu regeln, die in der Praxis die überwiegende Rolle spielen und deren einheitliche Regelung für das ganze Reich unbe­dingt erforderlich schien. Im übrigen ist den ß ä n= derregierungen in weitem Umfange das Recht ein geräumt worden, von sich aus die weiter­hin erforderlichen Durchführungs- u. Ergänzungs­bestimmungen zu erlassen und für bestimmte Fälle Ausnahmen von der allgemeinen Mietsenkung zu­zulassen.

Die Durchführungsverordnung legt allen V e r Mietern die Pflicht auf, den Mietern unver­züglich den Mietzins mitzuteilen, der für die am 1. Januar 1932 beginnende Miets­zeit zu zahlen ist.

Das gilt für all« Mietverhältnisse über Woh­nungen und Geschäftsräume in A l t- und Neu­bauten. In der weiteren Behandlung bestehen zwischen Alt- und Neubauten erhebliche Unter­schiede.

In Altbauten beträgt die Mietssenkung bekanntlich bei Geschäftsräumen und Wohnungen ohne Rücksicht darauf, ob gesetzliche ober verein­barte Miete gezahlt wird, 10 v. H. der F rje­de n s m i e t e. Mietermäßigungen, die der Ver­mieter im Laufe des Jahres 1931 zugestanden hat, dürfen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mietsen­kung angerechnet werden. Nur in den Fällen, in denen die Miete sich deswegen ermäßigt hat, weil die Friedensmiete auf Grund des § 2 des Reichsmietengesetzes neu festgesetzt worden ist oder in denen der Mieter sich auf die gesetzliche Miete berufen hat, ist die Anrechnung ausge­schlossen.

Die Neuberechnung der Miete auf dieser Grund-

verhöhnung der Reichs-Gesetze

Eine Nazi-Demonstration gegen die Notverordnung.

In der Sitzung des Braunschweigischen Landtags erschien die nationalsozialistische Frak­tion geschlossen in ihrer Parteiuni- s o r m. Sowohl der nationalsozialistische Land­tagspräsident Zörner wie bei Innenminister Klagges ließen dies« Demonstration still­schweigend passieren. Juristisch kann es fraglich erscheinen, ob das Verbot des Tragens von Uniformen auch für solche Fälle zutrifft. Da­gegen kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die nationalsozialistische Frattion des Braunschweigi­schen Landtags eine bewußte Demon­stration gegen die Notverordnung des Reichspräsidenten veranstalten wollte. Der Reichs­innenminister hat den braunschweigischen Gesandten in Berlin gebeten, ihm nähre Informationen über diesen Vorfall zu beschaffen. Alle weiteren Schritte hat er sich Vorbehalten. I

Wie kann eine Richtung, die sich fo über gel­tendes Recht hinwcgsetzt, erwarten, daß, falls

der Melsenknng.

tage wird bei Altbauten im allgemeinen kaum Schwierigkeiten machen. Soweit doch der Fall sein sollte, entscheidet das Mieteinigung s» ajn t oder eine andere von den Ländern hierfür be­stimmte Stelle.

Bei Neubauten, das heißt solchen Bauten, die nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind, ist nach den Vorschriften der Notverordnung die Mietsenkung individuell vorzunehmen, indem der Betrag, um den der Vermieter durch die Zinsherabsetzung entlastet wird, bei der Miete in Abzug gebracht wird. Bei mehreren Wohnungen desselben Grundstückes ist . der ersparte Betrag auf die einzelnen Mieter anteilig nach der Höhe des Mietzinses zu verteilen. Bei einem Teil der Neubauten kann die Feststellung der neuen Miete mit Schwierigkeiten verbunden sein und eine gewisse Zeit erfordern, da beispielsweise eine völlige Klarheit über die Auswirkung den Zinssenkung erst nach Erscheinen der hierzu erfor­derlichen Durchführungsbestimmungen möglich ist. Das gilt vor allem in den Fällen, in denen bis Hypothek auf ausländisches Kapital gegeben wurde. Die Verordnung zur Durchfüh­rung der Mietsenkung sieht daher vor, baß in solchen Fällen der Vermieter den Mietern eine vorläufige Mitteilung über die im Januar 1932 zu zahlende Miete zukommen lassen muß. Den in der vorläufigen Mitteilung angegebenen Betrag müssen die Mieter vorbehaltlich endgül­tiger Mietfestsetzung zahlen. Spätestens bis zum 25. Januar 1932 muß auch bei Neubauten der Vermieter den endgültigen Mietbescheid erteilen. Die Länder haben Stellen zu bestimmen, die int Streitfälle über die Mietermäßignngen bei Neu­bauten zu entscheiden haben. Im allgemeinen dürften hierbei nicht die Mieteinigungsämter be­stimmt werden, die bisher mit den Neubauten noch nicht befaßt gewesen sind, sondern, diejenigen Stellen, die bisher die H a u s z i n s st e u e r gegeben haben und denen daher die Verhält­nisse der Neubauten bekannt sind.

Eine besondere Vorschrift ist für die gemeinnützigen Wohnungsunterneh­mungen getroffen worden. Diesen Unternehmen, die vielfach einen sehr großen Wohnungsbesiß aus verschiedenen Bauperioden verwalten, ist bte Verpflichtung auferfegt worden, unbeschadet des Grundsatzes einer möglichst allgemeinen Miet- senkung eine weitgehende Angleichung der Mieten vergleichbarer Wohnungen vorzunehmen. Die Begründung hierfür liegt in dem genossenschaftlichen Gedanken, mit dem eine Bevorzugung einzelner Wohngruppen, z. B. derjenigen, die in Jnflationswohnungen wohnen, auf die Dauer unvereinbar ist.

sie zur Macht kommt, die Volksgemeinschaft ge­horcht.

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CNB. Braunschweig. 16. Dez. (Eig. Meld.) Wie die Braunschweigifche Landeszeitung meldet, hat das Braunschweigische Staatsministerium dem Reichsministerium des Innern wegen der Anfrage der Uniformdemonstration im Landtagsgebäude eine Antwort zugehen lassen. Der Reichsinnenmini­ster hatte zu wissen gewünscht, ob die Nationalsozia­listen sich im Landtag umgezogen oder die Uniform schon auf der Straße getragen haben. Der Zeitung zufolge hat das braunschweigische Staats­ministerium in seiner Antwort erklärt, daß die vom Reichsminister des Innern angeführten Tatsachen zuträfen. Die Polizeigewalt im Landtage stehe je­doch dem Landtagspräsidenten zu. Das Polizeipräsidium habe in der Angelegenheit Er­mittlungen eingeleitet.

Gerade, wenn sich die Nazis im Landtag erst umgezogen haben, ist die Absicht der Verhöh­nung des Reiches deutlich erkennbar Im übrigen bat Deutschland im Augenblick so viel e r n st e Sorgen, daß man schon auf eine wirklich schran-