Einzelbild herunterladen
 

I

Eriche

Itr 231 >m» JIC« AOk her c.

Mittwoch, r. Oktober 1931

Wfl. 58

as die neue Aok-Verorduuug bringt

Senkung der Hauszmsfleuer

Förderung

des Siedlungswesens

teint sechsmal wöchentlich Wochenbeilagen: „Die Welt 3i[b" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag

Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden. — Mög lichkeit zur Gewährung von Sachleistungen in der Arbeitslosen Versicherung

der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift :: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151.

Die neue Notverordnung, die am Mittwoch in Kraft treten soll und an Umfang nicht hinter der Verordnung vom 1. Dezember 1930 zurückstehen dürfte, wird sich im wesentlichen mit folgenden Materien befassen:

Ueber die Erleichterung der Wohl­fahrts la st en der Gemeinden wird bestimmt: Die R e i ch s h i l f e von 60 Millionen die nach der Notverordnung vom Juni aus den Lohn­steuererstattungsbeträgen gezahlt werden sollte, wird auf 150 Millionen erhöht. Hiervon erhalten die städtischen Fürsorgeverbände drei Viertel, die ländlichen ein Viertel. Zur Unterstüt­zung von Gemeinden in besonderen Fällen wer­den weitere 80 Millionen Rm. bereitgestellt, so daß, wie bereits bekannt, der Gesamtzuschuß des Reiches 230 Mill. Rm. erreichen wird.

Auf dem Gebiete der Arbeitslosenver­sicherung wird insofern eine einschneidende Llenderung getroffen, als der Vorstand der Reichs­anstalt für Arbeitslosenversicherung anordnen kann, daß die Unterstützung bis zu einem Drit­tel i n S a ch l e i st u n g e n gewährt werden darf. Die Kürzung der Unterstützungsdauer ist bereits durch Beschluß des Vorstandes der Reichsanstalt ungeordnet worden.

Wesentliche Einschränkungen werden an öf­fentlichen Ausgaben bestimmt. So dür­fen bis zum 31 März 1934 Neubauten von Ver­waltungsgebäuden für Zwecke der öffentlichen Ver­waltung nicht in Angriff genommen werden. Aus­nahmen sind nur in besonderen Fällen «mit Zu­stimmung der Reichs- und Landesregierung mög­lich.

Die Senkung der H a u s z i n s st e u e r, die ab 1. April 1932 erfolgen soll, dürfte, wie bereits gemeldet, zwischen 20 und 25 P rozent be-

Oie Absichten des Kanzlers.

CNB. Berlin, 6- Okt. (Eig. Meld.) Wie wir er­fahren, hat der Kanzler als erster nach seinem Be­such beim Reichspräsidenten die Besprechungen über die Umbildung des Reichskabinetts aufgenom- mett.. Im Augenblick ist noch nicht zu über­sehen, ob morgen eine formelle De­mission des ganzen Kabinetts erfolgt oder ob nur die Minister zurücktreten, die dem umgebildet en Kabinett nicht angehören werden. Was hierüber bisher gemeldet wurde, ist um so weniger authentisch, als der Kanzler sich bisher über seine Pläne im einzel­nen noch nicht geäußert hat. Sicher ist nur, daß

das neue Kabinett noch mehr als das bis­herige ein ausgesprochenes Präsidial­kabinett fein wird, d. h. daß Dr. Brüning Männer berufen will, die das beson­dere Vertrauen des Reichspräsiden­tenhaben. Es ist anzunehmen, daß er hierbei an führende Persönlicheiten der Wirt­schaft denkt. Gerüchtweise verlautet allerdings, daß die beiden Kandidaten, die bisher genannt wurden, Direktor Schmitz und Prof. Warmbold nicht mehr in Frage kommen. Dafür wird immer mehr der Name Dr. Böglers genannt. Ob Dr. Brüning mit ihm bereits Fühlung genommen hat, ist jedoch nicht bekannt. In unterrichteten Kreisen rechnet man damit, daß die E n t w i ck l u n g v e r- h ä l t n i s mäßig schnell vonstatten gehen wird, sodaß das umgebildete Kabinett vielleicht schon am Donnerstag fertig ist.

Heute ist der Kanzler naturgemäß noch durch die Notverordnung stark in Anspruch genommen. So ist um 11 Uhr nachmittags in der Reichskanzlei die Konferenz der Ministerpräsiden­ten der Länder zusammengetreten, die ur­sprünglich öffentlich sein sollte. Immerhin wird Dr. Brüning feine Bemühungen um die Kabinetts­umbildung vielleicht doch noch heute mittag fort­setzen können.

Curtius beim Reichspräsidenken.

wtb. Berlin, 6. Okt. (Eig. Meld.) Der Herr Reichspräsident empfing heute vormittag Herrn Reichsminister des Auswärtigen, Dr. C u r t i u s, zum Vortrag. Im Anschluß an den Vortrag machte Dr. Curtius dem Herrn Reichspräsidenten davon Mitteilung, daß er dem Herrn Reichskanzler sein Abschied sgesuch vorgelegt habe.

Herabsetzung hoher Bezüge in der Privatwirtschaft. — Vereinfachung der Rechtspflege.

Vor einer Umbildung des Kabinetts.

Rücktrittsgefuch des Reichsautzenminiflers.

Monatlich 1.80 einschließl. Postgebühr (48 Pfg., ohne ZusteUg Anzeigen-Preise: Kleinzeile (Col.) lokal 0.15 RM., auswärts 0.20 RM Reklamezeile: lokal 0.60 RM., auswärts 0.80 RM Bei Wiederholungen Rabatt. Postscheckk Frankl a M 4051

schlimme Epoche gefallen ist, nicht unbeträchtliche Erfolge erzielt. Auch seine Person ist zwar von dem Schwall parteipolitischer Jnteressenkämpfe nicht immer unberührt geblieben, aber im Ganzen ist er doch nach wie vor der verehrte Re­präsentant des ganzen Volkes, wie sein Geburtstag jetzt wieder bewiesen hat, und so wollen wir gern hoffen, daß er es noch lange bleibt.

Geburkstagsspende des Reichspräsidenken.

Der Herr Reichspräsident ließ anläßlich feines Geburtstages durch die von ihm geschaffene Stif­tung „Hindenburg-Spende" rund 2200 schwer Not­leidenden Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebe- nn und Veteranen insgesamt 425 000 Mark auszahlen.

* Der neue Präsident von Chile. Amtlich wird mitgeteilt, daß der Kandidat der Regierung, Montero, bei den Wahlen am Sonntag mit großer Mehrheit zum Präsidenten von Chile ge­wählt worden ist. Na chunbestätigten Gerüchten sind in verschiedenen Teilen des Landes aus An­laß von Wahlunruhen insgesamt 10 Personen ge­tötet worden.

wtb. Berlin, 6. Okt. (Eig. Meld.) Der Reichs­minister des Auswärtigen Dr. Curtius hat am Samstag, den 3. Oktober, an den Reichskanzler fol­gendes Schreiben gerichtet:

Berlin, den 3. 10. 1931.

Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

In der Unterredung, die wir am Tage nach meiner Rückkehr ans Genf hatten, habe ich Ihnen erklärt, daß ich ohne Rücksicht auf die parlamentari­sche Lage aus der Reichsregierung aus- scheiden wollte.. In unserer Besprechung blieb die Frage des Zeitpunktes und der Form offen.

Ich halte es nunmehr allseits für erforderlich, über mein Ausscheiden alsbald Klarheit zu schaffen. Deshalb bitte ich Sie, bei dem Herrn Reichspräsiden­ten meine Entlassung zu beantragen.

Mit ausgezeichneter Hochachtung

Ihr

sehr ergebener

Dr. Curtius.

I Dienstverträge, die eine Vergütung vorsehen, die mit der Geschäfts- ober Vermögenslage des Dienst- berechtigten ober ber allgemeinen Wirtschafts­lage nicht mehr überein st immen, können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Dienst­verpflichteten auf einen angemessenen gerin­geren Betrag abgeändert werden. Die Frist zwischen der Erklärung und ihrer Wirksam­keit muß wenigstens drei Monate betragen. Der Dienstverpflichtete kann gegen die Kürzung Klage erheben, ein Schiedsgericht anru'en oder das Dienst­verhältnis vorzeitig kündigen. Dies alles gilt nur für Dienstvergütungen, Pensions- ober sonstige Bezüge, die jährlich 15 000 NM. überschreiten.

Weitere Bestimmungen bezwecken eine Be­schleunigung der Prozeßführung. Revi­sionen in Strafsachen können durch das Ober- landesgericht verworfen werden, wenn dieses sie einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet. Auch für das Privatklageverfahren ist Verein­fachung und die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens durch Beschluß vorgesehen. Die Wert­grenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilstreitigkeiten wird generell auf 1000 RM. erhöht. Die Bestimmungen über die Bewilligung des Armenrechtes erfahren aus Ersparnisgründen weitgehende Aenderungen. Die Gerichtsvollzieher­gebühren werden erhöht. Bezüglich der geplanten Sondergerichte beschränkt sich die Notverordnung auf eine Ermächtigung an die Reichsregierung, zur Aburteilung bestimmter strafbarer Handlungen in Bezirken, in denen ein Bedürfnis dafür hervor­tritt, Sondergerichte zu bilden. Die Reichs- regierung wird ermächtigt, über die Zusammen­setzung der Sondergerichte, ihre Zuständigkeit und das Verfahren Vorschriften zu erlassen.

Wesentliche Bestimmungen werden auf wirt- schäftlichem Gebiete getroffen. So wird eine Reform des Sparkassenwesens in die Wege geleitet, indem die Verordnung die Landesregierun­gen ermächtigt und verpflichtet, die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Spar- und Giro- kassen, der kommunalen Kreditinstitute, der Giro- verbände und Girozentralen mit den neuen Vor­schriften, die von Reichs wegen erlassen werden, in Einklang zu bringen. Alle diese Unternehmungen sind zu Anstalten mit eigener Rech ts - persön lichkeit nmzuge st alt en. Soweit nach Landesrecht eine Sparkasse Darlehen an Gemein­den, Gemeindeverbände usw. gewähren darf, dür­fen diese Darlehen 25 Prozent der gesamten Ein­lagen nicht übersteigen. Die Darlehen dürfen höch­stens bis zu 50 Prozent langfristig sein. Die Spar» und Girokassen haben 30 Prozent der Spar» einlagen und 50 Prozent ber sonstigen Einlagen in flüssigen Werten anzu- legen. Dabei sinb minbestens 10 Prozent ber Spareinlagen unb 20 Prozent ber anderen Ein­lagen als Liquidationsreserve bei der zuständigen Girozentrale anzulegen. Solange die Liquiditäts­reserve nicht die vorgeschriebene Mindesthöhe er­reicht hat, haben die Spar- und GirokasHen minde­stens 50 Prozent der jeweils verfügbaren Mittel der Liquiditätsreserve zuzuführen. Höchstens 40 Prozent der Spareinlagen dürfen in Hypotheken angelegt werden. Soweit Spareinlagen nach lan­desgesetzlichen Vorschriften in Wertpapieren anzu­legen sind, ist mindestens ein Drittel davon in Reichsbanklombardsfähigen Wertpapieren anzule­gen. ......

Kein Kreditnehmer der Sp ar lassen darf mehr als 1 Prozent der Einlagen bezw. nicht mehr als 20000 RM. als | Personalkredit erhalten. Die Girozen­tralen haben die Liquiditätsreserve zu einem von der Deutschen Girozentrale zu bestimmenden Teil bet dieser als Guthaben zu unterhalten und den Rest in anderen völlig flüssigen Wertpapieren, vor­zugsweise in Privatdiskonten, anzulegen. Die Liqui­ditätsreserven dürfen nicht zur Gewährung von Darlehen verwendet werden. Die Deutsche Giro­zentrale hat die bei ihr unterhaltenen Liquiditäts­reserven mindestens zur Hälfte als Guthaben bei der Reichsbank zu unterhalten ober durch diese anzulegen.

Die Umschulbungkurzfristiger Sch u l- b en von Länbern unb Gemeinben wird durch die Notverordnung ausführlich geregelt. Sie soll durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und Festsetzung von Tilgungsarten vor sich gehen. Aus dem Aufkommen der Hauszinssteuer sollen hierfür in den nächsten vier Rechnungsjahren je 12 Prozent verwendet unb einem Umschuldungssonds für jedes Land zugesührt werden, über dessen Verwendung die Landesregierung bestimmen soll. Der Reichs- finanzminister wird ermächtigt, gegenüber der die Umschulbungsschpldverschreibungen ausgebenden Stelle für die Verzinsung unb Tilgung Garantien zu übernehmen. Die Umschuldungsstelle hat das Recht, die Umschuldung von Bedingungen abhängig zu machen. Das Land hastet dem Reiche gegenüber zu einem Drittel des garantierten Betrages.

Schließlich wird der Reichssinanzminister ermäch­tigt, Garantien auf dem Gebiete der Kreditversicherung mit der Maßgabe zu übernehmen, daß das Reich daraus höchstens mit 30 Mill. RM. zuzüglich der von ihm vereinnahm­ten Rückversicherungsprämien in Anspruch genom­men werden darf. Der Reichsfinanzminister er« fyält die Vollmacht, für allgemeine Finanzzwecke d's zu 300 Millionen im Wege des Kredits zu be» schaffen.

*

®te neue Notverordnung wird am Mittwoch von der Reichsregierung veröffentlicht werden.

Vertrauliche Aussprache zur Vorlage der Notver­ordnung.

Hindenburg hat bekanntlich, seitdem er Reichs­präsident wurde und damit seine ursprüngliche über ein halbes Jahrhundert festgehaltene Lebenslinie verließ, nicht immer den Beifall derer gefunden, die damals seine Wahl betrieben. Sie hatten einen General wählen unb damit einen Monar­chisten und Feind der Republik in das Palais an der Wilhelmstraße entsenden wollen. Aber es wächst der Mensch mit seinen größeren Zwecken: Hindenburg ließ den General zu Hause unb fuhr nach Berlin als er st er Bürger der Repu­blik, deren Verfassung er beschwor. Daß er die­sen Eid ernst nahm, das war für seine Wähler das Unerwartete. Daß sie durch diese Haltung gerade den allen Soldaten beleidigten, haben viele von ihnen noch bis heute nicht gemerkt.

Ein Berliner Organ Hugenbergs erklärt, die Fäden, die Hindenburg mit den besten Teilen unseres Volkes verbinden, seien in der Zeit seines republikanischen Amtes nicht gerissen. Das ist völlig unzweideutig. Die besten Teile unseres Vol­kes sind die nichtrepublikanischen, also die ehemali­gen Offiziere und viele Beamte, im übrigen aber die Herren vom Landbund, Hugenberg mit seinen industriellen Verbänden, natürlich auch Adolf Hit­ler. Die Fäden sind nicht gerissen, aber man hat sie gelockert, so will der „Tag", die Zeitung, die wir zitteren, wohl sagen. Und wir wollen hinzu­fügen: Gott bewahre Hindenburg vor seinen Freunden!

Man spricht auch weiter davon, daß Hinden­burg doch am besten fein Amt, dessen Zeit dem­nächst abgelaufen sein wird, weiter führen würde. Sowell damit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß der Reichspräsident sich seiner hohen Berufung wert gezeigt und sich die Liebe und den Respekt des deutschen Volkes auch in dieser Stellung er­morden hat, ehren solche Forderungen ihn und uns. Wenn aber bann weiter gesagt wirb, es sei uns damit ein Armutszeugnis ausgestellt, un­ter dessen Kläglichkeit wir eigentlich zusummen- brechen müßten. Denn man bedenke doch einmal, was das heißt: unter 60 Millionen Deutschen soll keiner sein, der ihre staatspolitische und repräsen- tatwe Führung übernehmen könnte. Wenn nach Fähigkeit, Kenntnissen, Format, Würde gefragt I wird, so wäre die Behauptung, daß Deutschland mrt einer Fehlanzeige aufwarten müßte, eine Lächerlichkeit. Es gibt Gott sei dank eine ganze Reche von Männern, die dem Reichspräfidenten- palais zur Zierde gereichen würden, und solcher Männer gibt es mehr als einen in jeder Par­te i, der überhaupt am Wohlergehen der Na­tion gelegen ist. Namen brauchen wir nicht zu nennen. Das Klägliche in der Behauptung, ein Nachfolger für Hindenburg sei zur Zeit nicht zu finden, liegt in der Annahme, die Deutschen wür- I den sich bei der Wahl nicht einigen können, und hier sind nun allerdings die schlimmsten Be­fürchtungen nicht unberechtigt. Bei der Wahl im Jahre 1925 ist es noch einigermaßen ehrenvoll zu- gegangen, obwohl auch damals die berühmte deutsche Zersplitterung und Uneinigkeit sich beut» t'ch genug gezeigt hat. Im Jahre 1932 aber wür­den die Dinge voraussichtlich ein noch betrüb­licheres Aussehen gewinnen. Denn die Gegensätze unter den Parteien haben sich in den letzten Jahren noch verschärft. Insbesondere wol­len diejenigen, die damals dem Republikaner Ebett einen aktiven Monarchisten als Nachfolger zu geben gedachten, diesmal sichergehen und machen bereits mehr ober weniger offen für Per­sönlichkeiten Propaganda, bereu stärkste Seite ihre ^epubukamsche Unzuverlässigkeit ist. Es ist klar, glücklicherweise klar, daß ein solcher Kandidat nie» mal§ eine Mehrheit erhalten könnte. Unter den anderen aber, denen es als Selbstverständlichkeit erscheint, daß der Präsident der deutschen Republik nberzeugrer Republikaner sein muß, ist man eben­falls Nicht einig Persönlichkeiten, die ihrer Fähig, kett und auch ihrem internationalen Ansehen nach m Frage kamen, sind genug vorhanden. Aber da nicht eine Partei und auch nicht zwei zusammen die Wahl zu sichern vermögen, wäre jeder Kandidat unsicher, denn daß auch nur diejenigen Gruppen die die jetzige Regierung stützen, gemeinsam eine Front bilden könnten, erscheint, da jede für sich das Ideal vaterländischer Gesinnung und vollende­ter politischer Staatskunst unantastbar in ihrem Programm verbrieft hat, ausgeschlossen.

Daher haben die Bestrebungen, auf irgendeinem Wege die Amtsverlängerung des jetzigen Reichs­präsidenten, ohne daß es zu einer Wahl kommt, durchzusetzen, ihre Berechtigung, so sehr man es bedauern muß, daß sie nicht einzig und allein der Persönlichkeit Hindenburgs gelten, son­dern zum Teil eben nur darum gepflogen werden, weil man sich die Kraft zu einer Einigung auf einen andern Anwärter nicht zutraut. Nun, wir alle haben dem Reichspräsidenten an seinem eben verflossenen Geburtstage von Herzen ein noch recht langes Leben gewünscht, und wir danken Gott, daß er uns diesen Mann bis in dieses schon fast sagenhafte Alter hinein erhalten hat. Möge er sich entschließen, die schwere Last seines Amtes noch weitere Jahre auf seinen starken Schul­tern zu tragen. Wir erleben täglich, daß er das Beste für das Volk und das Reich will, und er hat, । wiewohl seine Regierungszeit wahrhaftig in eine | ।

Entgegen anderslautenden Nachrichten wird amt« llcherseits mitgeteilt, daß am Dienstag keine öffentliche Sitzu ng des Reichsrats, son­dern eine vertrauliche Aussprache zwi­schen Reichsregierung und den Länder» regicrungen unb preußischen Provinzialver­tretern stattfinbet. Es handelt sich vor Vorlage

iragen. Sie soll nach dem vollen Iahresertrag ohne Verücksichtigunq der niedergeschlagenen oder erlassenen Beträge berechnet werden. Durch diese Ermäßigung soll der den Eigentümern zur Ver­zinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigen­kapitals zu belassende Betrag als abgegolten gel­ten.

Cin umfangreicher Teil der Notverordnung wird sich mit den Vorschriften für das Sied- I u n g s w e f e n befassen. Besondere Förderung sollen die landwirtschaftliche Siedlung, die vorstäd­tische Kleinsiedlung und die Errichtung von Kleingärten für Erwerbslose erfahren. Die Mit­tel sollen dadurch aufgebracht werden, daß die Länder ab 1932 von der Reichsregierung festzu­setzende Beträge aus dem Hauszinssteueraufkom- men an das Reich abliefern und Kreditmittel des Reiches flüssig gemacht werden. Zwecks einheit­licher Durchführung der landwirtschaftlichen Sied­lung soll in jedem beteiligten Lande ein Staats­kommissar bestellt werden. Die vorstädtifche Kleinsiedlung soll dem dem Reichsarbeitsminister unterstellten Reichskommissar obliegen. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß geeignetes Sied­lungsland. besonders durch öffentliche Körperschaf­ten, zur Verfügung gestellt wird. Enteignung soll unter Umständen möglich sein. Das für die vorstädtifche Kleinsiedlung benötigte Land soll in der Regel ohne erhebliche Barzahlun­gen erworben werden können. Kleinsiedler, die als Pächter oder Erbbauberechtigte angesiedelt werden, sollen die Möglichkeit erhalten, das Land als Eigentum zu erwerben. Zur hypothekarischen Beleihung können Reichsbürgschaften übernommen werden.

Ueber die Herabsetzung hoher Bezüge rnder Privatwirtschaft wird u. a. bestimmt: \

Der Reichspräsident.

Zum 84. Geburtstag des Reichspräsidenten sind wieder allerhand Bettachtungen in deutschen Hirnen und Zeitungen gefponnen worden. Verzeichnen wir zunächst mll Genugtuung die Tatsache, daß bas Volk dem greifen Staatsmanne Glück gewünscht und mit viel Dankbarkeit und Bewunderung auch am biesjährigen 2. Oktober an ihn gebucht hat. Daß dabei auch die üblichen parteipolitischen Ge­schmacklosigkeiten nicht ausbleiben konnten, versteht sich von selbst. Dazu leben wir nun einmal in Deutschland, wo sich jeder für den Herr­gott, den Papst unb den Kaiser zugleich hält unb von jedem seiner Mitmenschen bie Ueberjeugung hat, daß er ein anrüchiger Charakter ober wenigstens ein Trottel ist.

Die Neuwahlen in England.

wtb. London. 6. Okt. (Eig. Meld.) Das Parla­ment wird am Mittwoch vertagt werden und am Donnerstag dürfte die Auflösung erfolgen. In diesem Falle würden die Neuwahlen am Mittwoch, den 2 8. Oktober abgehalten werden.

Alacdonald beim König.

wtb.London. 6. Okt. (Eig. Meld.) Macdonald begab sich heute vormittag zürn König und schlug ihm die Auflösung des Parlaments vor. Die Besprechung dauerte etwas über eine halbe Stunde. Wie verlautet, unterbreitete Mac­donald dem König ein Programm für die Verta­gung und die Auflösung des Parlamentes und be­riet mit dem König über den Zeitpunkt über die Neuwahlen und die Eröffnung des neuen Parla­mentes. Der König wird 2 Sitzungen des Privy Council abhalten, um diese Fragen zu erörtern. Man glaubt, daß der Vorschlag, das Parlament morgen zu vertagen und am Donnerstag aufzu­lösen, angenommen wird. Bei ber Vertagung wird eine kurze Botschaft des Königs verlesen werden.

Fuld aerZertung

Anzeiger für die Stadt Fulda und denLandkreis Fulda. Amtliches kreisblakk.