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Vergangenheit gelernt. Es habe keinen Zweck über frü­here Fehler zu schimpfen, sondern man müsse das mög­lichste tun, um die Stadtverwaltung so sparsam wie möglich durchzuführen. Er beabsichtige deshalb die Rech- nungsprüsungskommission schon während des laufenden Geschäftsjahres hin und wieder einzuschalten, damit sie sich über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Ausgaben überzeugen könne.

In der Versammlung Wenen Irrtümer über die Auf- gcchen der Rechnungsprüfungskommission zu bestehen. Kommission ist eine sog. „Verwaltungsdeputation", in die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats entsandt werden. Der Vorsitzende der Kommission, Stadtrat Dr. W e y m a r, gibt Aufklärung über den Verlauf der Rechnungsprüfung. Die Rech­nungen werden zunächst eingehend vom Revision?- a m t durchgeprüft, und dann von den Referenten und der gesamten Rechnungsprüfungskommission nochmals durchgesehen.

Nach einer einstündigen Aussprache, in der besoicklers Sto. Dr. Hohmann und Sto. E h s e r, die beide Mit­glieder der Kommission sind, Vorschläge zur Vervoll­kommnung der Rechnungsprüfung seitens der Stadtoer- ordneten-Versammlung machen, wurde die Stadtkassen­rechnung für 1929 festgestellt und dem Rechnungsführer Entlastung erteilt. Selbstverständlich steht es den Stadt­verordneten frei, jederzeit Einsicht in die Rechnungen zu nehmen und sich ein Urteil über die Zweckmäßigkeit zu bilden.

Stadtv. Dr. Hohmann erstattet dann Bericht über das Ergebnis der Rechnungsprüfung der

Sparkassenrechnungen für 1928 und 1929.

Die Rechnung für 1928 schließt mit dem geringen Reingewinn von 14 729 Mark, Im Jahre 1929 wurde ein Gewinn von 29143,63 Mark gemacht. Die Rech­nungen werden festgestellt.

lieber die

Rechnungen des Gas- und Wasserwerks

für die Jahre 1929 und 1930 berichtet Stadtv. Plapper t. Die beiden Werke sind ab 1. 1. 1931 ver­selbständigt worden, weshalb die Rechnung für 1930 mit dem 31. 12. 1930 abschließt. Mit der Verselb-

Ergebnisse der Staatslottene.

Eewinnauszug

5. Klaffe 37. Preußisch-Süddeutsch« (263. Preuß.) Staats-Lotterie Ohne Gewähr_________________Nachdruck verboten

Auf jede gezogene Nummer sind zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und zwar je einer auf die Lose gleicher Nummer in den beiden Abteilungen I und II

28. Ziehungstag 10. September 1931

3n der heutigen Vormittagsziehung wurden Gewinne über 400 M. gezogen

2 Gewinne zn 200000 W. 341884

2 Gewinne zu 25000 M. 56368

2 Gewinne,u 10000 M. 213065

8 Gewinn« zu 5000 W. 48612 70794 80238 108656 18 Gewinn« zu 3000 M. 51569 99777 101541

130577 183556 201798 217161 242544 292842

40 Gewinne zu 2000 M. 11142 19849 28624 33670 35045 60588 67153 75814 92943 136089 228330 235945 262006 271299 282579 312682 339721 355096 359407 398233

110 Gewinne ,u 1000 M. 6243 8589 11623 11809 14681 40338 43448 52603 58660 60692 79638 79974 80386 88111 90701 91018 92175 98574 114308 118554 120199 125686 146980 173196

192942 206870 208055 212917 213071 215326

215620 215858 219715 226853 250988 253321

253567 261895 265334 266956 267085 277113

303126 303490 304116 324677 327763 337500

362359 365038 368642 371916 373822 379318

379934 ।

194 Gewinne,u 500 M. 2544 7716 9668 11949

14463 16107 18182 20091 25002 28166 28822

29242 36737 37371 42152 46826 60433 62801

73882 74696 84233 85326 86696 94765 98286

98962 99207 104592 105046 105064 123534 127525 129645 130001 134395 137916 138002

141368 141462 146423 150662 154496 165812

167280 173681 181179 182318 183238 185365

186370 186430 187470 193817 217489 217565

218112 221671 224854 225147 225807 226807

237358 240051 244994 246151 247269 251867

273964 274723 275366 275732 283100 293105

295817 300073 300215 304234 305089 313449

317078 326344 332593 341813 342560 346907

349319 351033 360610 363940 367556 370713

374582 375558 377262 383406 384720 391543

3n der heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 400 M. gezogen

12 Gewinne,u

5000 M.

23761

29421

233388

274266 326511

24 Gewinne iu

368780

3000 M.

58178

75995

85052

129998 164634

169016

217312

263692

317385

347126 347438

36 Gewinne ju

397599

2000 M.

22865

47981

48218

104999 141080

153091

211579

243035

252635

258374 267385

312384

312441

348645

351444

361045 371988

376671

78 Gewinne,u 1000 W. 637 6568 6955 20292 35535 49549 52252 59748 68632 72401 74326 76523 81474 81555 90761 106934 126908 160357 194152 203408 208875 212113 228893 244830

259569 262766 273856 281615 295639 321613

347940 350044 352890 354605 354753 369808

373858 391094 397811

156 Gewinne ,u 500 M. 18960 31883 34816 36063 36593 45342 53770 60387 62395 66386 67713 77060 78746 93424 95521 99201 100220 101089 101224 101238 103550 103764 106824 116135

106604 129443 135868 146627 150790 15825?

166375 167337 172375 178341 181407 183279

186026 189335 196280 200596 202162 20309.

216842 218833 219396 220417 232776 24121.1

242181 243235 248818 257582 258384 26790'

273206 277671 285685 293743 295726 29612-

308103 310777 315063 319904 325799 34383I

345002 351538 355088 357242 363294 36345'-

373301 374368 376524 379200 384933 39249Ö

Im Gewinnrade verblieben: 2 Prämien zu je 600000, 2 Gewinne zu je 60000, 2 zu je 25000, 14 zu je 10000, 10 zu je 6000, 30 zu je 3000, 74 zu je 2000, 130 zu je 1000, 196 zu je 500, 592 zu ie 400 M.

D

le Zeitungs- Reklame

ist von allen Reklamen die wirkungsvollste und wird es infolge ihrer Billigkeit und Ein­fachheit auch bleib n.

Wasserwerk

der

Die

| ab Bronnzell Bad 15,50 und 19,15.

Reichsregierung

auch aus staatspolitischen

etzger dieser Polizei-

ist einer Treuhandgesellschaft angeschlossen. Tagesordnung standen weiter eine ganze

71 700 Mark

59 000 Mark

52 800 Mark

72 300 Mark

vom 1. 7. 30 bis 30. 9. 30

vom 1. 10. 30 bis 31. 12. 30

vom 1. 1. 31 bis 31. 3. 31

vom 1. 4. 31 bis 30. 6. 31

Auf

Anzahl

Gründen — dem Appell des 2)1)23. folgen und die Initiative zum Schutze der älteren Angestellten er­greifen würde.

ständigung der Werke ist die Einrichtung einer unab­hängigen Kontrolle verbunden. Das Gas- und

Der 16, September.

Von einem wirtschaftspolitischen Mitarbeiter wind uns geschrieben:

Am 16. September läuft die Steueramne­stiefrist ab. Man kann nicht ernst und nach­drücklich genug die Bedeutung dieser Tatsache her­vorheben.

Die Steueramnestie, wie sie in der Notverord­nung vom 23. Aug. 1931 (veröffentlicht im Reichs­gesetzblatt Teil I, Nr. 57) erlassen worden ist, gibt wie kaum jemals eine vorangegangene Amnestie in Steuerfragen die Möglichkeit, sich wieder steuerehrlich zu machen, aber keine Amnestie je zuvor hat, wenn sie mißbraucht oder in Straf­fällen nicht wahrgenommen wird, so schwerwie­gende Folgen wie diese.

Es muß deshalb erneut auf das dringlichste auf die Wahrnehmung dieser Gelegenheit, insbesondere auch in Zweifelsfällen hingewiesen werden. Es ist ja ausdrücklich das Rocht vorgesehen, daß diejeni­gen Steuerpflichtigen, die im Zweifell sind, ob sie diesen oder jenen Steuerwert in früheren Jahren richtig angegeben haben, durch Mitteilung bei der. Finanzbehörde sich von allen peinlichen Folgen be, freien können. Es genügt in solchem Fall, den Sachverhalt der Steuerbehörde vorzutragen und deren Entscheidung herbeizuführen. Besonders zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die Anord­nung der Steuerbehörde, daß bereits abgegebene Vermögenssteuererklärungen für das Jahr 193$ auf Anfordern der Steuerpflichtigen wieder zu­rückgegeben werden. Bei den Einkommen- und' Umsatzsteuererklärungen geht das schon technisch nicht mehr, weil die betreffenden Angaben bereits aktenmäßig vermerkt sind. Aber in solchem Fall müssen dann eben die Berichtigungen, und zwar

Sollen die älteren Angestellten zugrundegehen?

Die Not der älteren stellenlosen Angestellten erfordert dringend gesetzliche Abhilfemaßnahmen. Ein längeres Zögern stürzt die ältere Generation einer wichtigen Schicht des deutschen Volkes ret­tungslos ins Verderben. Dos hat der Deutsch- nationale Handlungsgehilfen-Verband der sich feit sieben Jahren um einen wirksamen gesetzlichen Schutz für die älteren Angestellten bemüht, jetzt nochmals dem Reichsarbeitsminister dringend vor­gestellt. Der DHV. verlangt ein Gesetz, daß die Arbeitgeber zur Beschäftigung einer angemessenen Zahl älterer Angestellter verpflichtet und ei­nen Einstellungszwang vorsieht. In Verbindung damit fordert er ausreichenden Schutz des Ar­beitsmarktes vor Doppelverdie­nern und längere Kündigungsfristen für solche Angestellte, die einem Betriebe 15 und mehr Jahre angehören. Der DHV. will die älteren Angestell­ten durch gemeinsame Arbeit von Unternehmern und Angestellten in ihren Beruf zurückführen. Da­mit wird aucb einem Wunsch der Reichsregierung entsprochen, an eine Lösung dringender sozialpoli­tischer Fragen arbeitsgemeinschaftlich heranzu- gehen Mit der Wiederunterbringung der älteren Angestellten sollen nach dem Vorschlag des DHV. paritätische Ausschüsse von Arbeit­gebern und Angestellten betraut werden, die bei den Arbeitsämtern zu errichten sind. Die Aus­schüsse wären mit Erekutivbefugnis gegenüber sol­chen Arbeitgebern auszustatten, die ältere Ange­stellte einstellen könnten, sich ober weigern, dies freiwillig zu tun. Ein kostspieliger Apparat wird vermieden, da die Arbeit in den Ausschüssen ehren­amtlich ist. Auch braucht keine Belastung der Wirt­schaft eirnutreten, wenn gleichzeitig gesetz­liche Maßnahmen zur Beseitigung des Doppelverdienerunwesens ergrif­fen werden. Dadurch werden viele Arbeitsplätze frei, die mit älteren Angestellten besetzt werden können. Es wäre dringend zu wünschen, daß die

Hieraus ergibt sich, baß die Gesamteinnahmen im 4. Quartal ebenso hoch waren wie im ersten Quartal.

Hinsichtlich der

Schornskeinfegergebühren

erklärt Oberbürgermeister Dr. Danzebrink, daß jetzt Verhandlungen wegen Kürzung dieser Gebühren im Gange seien. Sobald die Verkleinerung der Kehrbezirke durchgeführt sei, wodurch die schon um 11 Prozent ver­minderten Reineinnahmen der Schornsteinfeger weiter zurückgehen, würden auch die Gebühren neu festgesetzt werden.

Ferner fragt Stv. Dr. Willms an, weshalb die Kleinrentnerbezüge in Fulda seit Mai um 30 Prozent gekürzt worden seien. Oberbürgermeister Dr. Danze- vrink erklärte, daß die Bezüge für ledige Kleinrentner in Fulda auf 45 Rm. und für Ehepaare auf 67,50 Rm. festgesetzt seien.

Gegen %10 Uhr war die Sitzung beendet. Cs schloß sich eine geheime Sitzung an.

Auch wir glauben nicht, daß die Be­rücksichtigung älterer Angestellten und die Be­seitigung der Doppel-Verdiener ohne gesetzlichen Zwang möglich ist. Zu oft erlebt man, wie der Egoismus derer, die etwas tun könn­ten, jedes Verständnis für solche Zusam­menhänge ausschließt. Alles Mahnen, von selbst der Not der Erwerbslosen und Arbeitslo­sen gerecht zu werden, fruchtet nichts. Deshalb muß jetzt zum Zwang geschritten werden. Um des Wohles der Gesamtheit willen.

Anfragen

Verlegung des Stabes und bet Kapelle des Artillerie-Regiments

Am Samstag, dem 12., und Sonntag, dem 13. September, verkehren bei günstigem Wetter von Fulda nach Bronnzell Bad und zurück folgende Triebwageufcchrten: ab Fulda 14,35 und 16,20;

I durchgeführt haben, weil die Schweinepreife innerhalb von 14 Tagen von 52 auf 72 Pf. gestiegen seien. Die

I starke Konkurrenz der Metzger vom Lande sorge I. schon dafür, daß die Metzger nicht beliebige Preise neh­men könnten. Im übrigen seien bei den gesteigerten Ansprüchen heute die billigen Wurstsorten gar nicht mehr zu verkaufen.

Sto. Kind erklärt unter allgemeiner Heiterkeit, die Mehrheit der Versammlung gehöre der kapitalisti­schen Ordnung an, die versage, wie auch die Ent- I Wicklung der Schweinepreise zeige.

Stadtv. E h s e r verlangt eine Notverordnung I über den Abbau der Preise. Stv. Eduard I Schmitt schlug endlich folgende Resolution vor:

«Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Ma­gistrat, mit aller Kraft dahin zu wirken, daß die Fleisch- und Lebensmittelpreife der Rot der Zeit entsprechend möglichst niedrig gehalten werden."

Nachdem Stv. Fuchs noch dringend vor der Er- I greifung von Zwangsmaßnahmen gewarnt hatte, wurde I die Resolution des Stv. Eduard Schmitt einstimmig an­genommen.

Eine weitere Anfrage des Stv. E h s e r beschäftigte sich mit der

Herabsetzung bet Löhne bet ©emeinbearbeitet.

Stv. Ehser fordert, daß die Stabt die Kürzung der Löhne nicht durchführe.

Oberbürgermeister Dr. Danzebrink weist darauf hin, daß damit verlangt würde, die Stadt solle tarif- brüchig werden. Das führe aber zu ganz unhaltbaren Zuständen. Im übrigen seien die Löhne der Gemeinde­arbeiter nicht niedriger, als die der Arbeiter in der In­dustrie und in den Staatsbetrieben.

Stv. Eduard Schmitt stelll fest, daß man sich vor der Oeffentlichkeit lächerlich mache, wenn man Resolutio­nen fasse, von denen man von vornherein wisse, daß sie zwecklos und unsinnig seien. Sto. Storch erklärte, er lehne den Antrag Ehser ab, weil er als Gewerkschaft­ler auf dem tariflichen Standpunkt stehe. Die Resolution des Stv. Ehser, die inzwischen so formuliert worden war, daß die Herabsetzung der Löhne der Gemeindearbeiter unerträglich sei, wurde dann mit 13 gegen 12 Stimmen abgelehnt.

Die dritte Anftage des Stv. Eser beschäftigte sich mit dem

Zustand des Obdachlosenasyls

Es müßten neue Decken angeschafft und der Kampf ge­gen das Ungeziefer tatkräftiger durchgeführt werden. Oberbürgermeister Dr. Danzebrink führt aus, daß es unmöglich fei, das Obdachlosenasyl in anderen Räumen unterzubringen und neue Decken anzuschaffen. Neue Decken seien bisher stets schnell verschwunden gewesen. Im übrigen sei vor einiger Zeit ein Bad eingerichtet und die Entlausungsmöglichkeit verbessert worden.

Ein Antrag des Stv. Dr. Willms nimmt zu dem

Dassergeld

und den Schornsteinfegergebühren Stellung. Er fragt, warum seine Wasserrechnung hn 2. Quartal des Jahres 1931 so hoch sei. Die Frage läßt sich nicht so leicht beantworten. Doch ergibt vielleicht folgende Auf­stellung über die Einnahmen des Wasserwerks in der I Zeit seit der Wassergelderhöhung Ausschluß. Die Ein- I nahmen aus Wassergeld betrugen:

Er fordert, daß die Stadtverwallung ultimativ an die Metzgermeister der Stadt mit der Forderung auf Herab- etzung der Preise herantrete; wenn die Metzger dieser ttufforberung nicht nachkommen, soll der r direkten: die Preise f e st setzen.

Helft Brandstiftungen aufklären!

Die Tagespresfe berichtet leider fast täglich von Brandstiftungen- Nach den Bestimmungen des gel­tenden Strafgesetzbuches wird vorsätzliche Brand­stiftung mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren, in beson­ders schweren Fällen nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Die ab­schreckende Wirkung ist aber leider in den letzten Jahren vielfach gemildert worden durch Gnaden­maßnahmen, die dazu angetan waren, den Ernst der Strafandrohung in den Augen der Allgemein­heit abzuschwächen. Neuerdings werden sich aber die Gerichte bewußt, daß sie durch strenge Anwen­dung der Bestimmv"gcn *>■’« Strafgesetzbuches eine wichtige Waffe im Kampf gegen die Brandstiftung in der Hand haben, und auch die Oefefntlichkeit, besonders die Parlamente, traten dafür ein, in der Abwehr der Brandstiftungsgefahr alle strafgesetz­liche Tatkraft anzuwenden. Der Brandstifter ist zweifellos ein Feind der Allgemeinheit und damit auch der deuffchen Volkswirtschaft. Der Schaden, der durch sein frevelhaftes Tun enffteht, trifft die gesamte Bevölkerung. Daher müssen alle mit größtem Nachdruck dafür sorgen, daß die Brandstif­ter den Gerichten und einer verdienten Strafe zu­geführt werden. Für die Ermittlung vorsätzlicher Brandstifter durch die Bevölkerung werden z. B. in der Provinz Brandenburg von der zuständigen

Feuersozietät Belohnungen bis zu 2 000 Rm. dem­jenigen zugesichert, der den Brandstifter oder den Anstifter eines Brandes im Sozietätsgebiet so er­mittelt und anzeigt, daß er rechtskräftig verurteilt werden kann.

Triebwajgenfonderfahrten.

vor.

Oberbürgermeister Dr. Danzebrink beantwortete ie dahin, daß es bei der heutigen Lage auf dem Geld- unb Kapitalmarkt unmöglich sei, die Bauten in diesem Jahre weiter zu führen. Für die Erstellung der ge­planten 18 Wohnungen sollten 105000 Mark auf- ! «ewendet werden. Bis jetzt sind 17000 Mk. verbaut. Der Verwaltung sei es untersagt, einen Bau durchzuführen, wenn nicht genügend langfristige Mittel zur Verfügung tehen. Mit dem Einstellen der Bauten verzichtet die Stadt nicht auf die ihr zustehenden Hauszinssteuer­beträge, da sie den Baugenossenschaften zugefühxt wer­den können.

Eine Anftage des Stv. Ehser beschästigt'sich mit der

Erhöhung der Schwelnefleischpretse.

Dr. Danzebrink erklärt, daß die Polizei nicht mit Ge­walt in die Preisentwicklung Eingreifen könne. Die Preisabbaukommission habe sich bereits mit der Frage «eschäftigt, welche Maßnahmen ergriffen werden Mus­en, um die Bevölkerung mit billigem Fleisch zu ver­argen. Man ist mit der Fleischerinnung übereingekom- nen, daß diese den Absatz von o e r b i l l i g t em F l e isch ür den Massenkonsum organisiert. Ein Vergleich der Fuldaer Fleischpreise mit denen der Nach­barstädte ergebe, daß sie hier nicht übersetzt seien.

Stv. Ferdinand Schmitt erklärt, daß die Metzger- meister die Erhöhung des Schweinefleischpreises teilweise

hatte die Z e n t r u m s f r a f i o n zu der Anftage an den Magistrat veranlaßt, ob nichts geschehen sei, um diesen für das wirtschaftliche und kulturelle Leben der Stadt Fulda bedauerlichen Verlust zu vermeiden. Stv. Ehser hatte eine ähnliche Anfrage eingebracht.

Stv. Eduard Schmitt führte aus, daß die Verle­gung der Regimentskapelle eine ziemliche Erregung in der Bürgerschaft hervorgerufen habe.

3n der Vorkriegszeit habe man öfters Verlegungen von Vehörden und Garnisonen ans Fulda erlebt, ohne daß sachliche Begründungen dafür Vorlagen. Die Bevölkerung habe diese Verlegung stets als einen

Afftont gegen sie betrachtet.

„Ich bin der festen Ueberzeugung, daß heute int Ge- Ö zum alten Preußen Die Gesichtspunkte bei der

„ung des Stabes nicht mehr bestehen. Die Oeffent­lichkeit möchte aber wissen, ob die Stadtverwaltung bet den zuständigen Behörden alles getan hat, um die Re- gimentsmusik Fulda zu erhallen."

Stv. Ehser meinte, die politische Mehrheit in Fulda, die doch auf die Regierung Einfluß habe, hätte dafür sorgen müssen, daß in Berlin ein Macht­wort gesprochen worden wäre. Er glaube aber, daß bei Den Fuldaer Behörden ein „a n t i militari­stischer Geist" bestehe.

Oberbürgermeister Dr. D an ze b ri n t erklärt, daß die Verwaltung das Bedauern über die Verlegung des Sta­bes mit der Bevölkerung teilt. Weiter bemerkte er, daß der frühere Oberbürgermeister sich sofort nach dem Zu­sammenbruch von 1918 mit Erfolg darum bemüht habe, daß Fulda Garnisonstadt bleibe. Als dann Ende des Jahres 1927 das Gerücht von der Verlegung der Garni­son austauchte, sind sofort Schritte unternommen wor­den, um die Gefahr zu beseitigen. Damals wurden von den zuständigen Stellen beruhigende Erklärungen abge­geben. 1929 teilte aber der Chef der Heeresleitung mit, daß die Verlegung des Stabes aus militärischen Gründen notwendig sei. Die Verlegung konnte aber weiter hinausgezögert werden, bis sie in diesem Jahre angeordnet wurde. Bei seinem Abschiedsbesuch habe General Beck namens der Offiziere und des Trompeter­korps erklärt, daß sie den Weggang bedauerten und sich in Fulda sehr wohl gefühlt hätten. Zwischen der Reichs­wehr und der Stadtverwaltung habe auch stets ein har­monisches Verhältnis bestanden.

Der Oberbürgermeister sprach die bestimmte Erwar­tung aus, daß die Abteilung unter allen Umständen in Fulda bleibe, zumal man in östlichen Gegenden Gar­nisonen auch in kleineren Städten bestehen gelassen habe, selbst wenn militärische Gründe eine Verlegung gefordert hätten. In der Vorkriegszeit seien die Interessen der Stadt Fulda von den staatlichen Behörden sehr oft nicht be­rücksichtigtworden. Die Stadt Fulda hofft, daß ihr nicht die ungerechte, bewußt zurück- setzende Behandlung wie in der Vor­kriegszeit zuteil wird und daß die Abteilung in Fulda bleibt. Dem scheidenden Stabe und dem Trom- I peterkorps wünscht Die Stadtverwaltung und die Be­völkerung ohne Hintergedanken bei ihrem Abschied das Beste. Das herzliche Verhältnis zwischen Militär und Zivilbevölkerung habe sich beim Abschiedskonzert der Re­gimentskapelle gezeigt. Er danke ihr besonders, daß sie I dieses in den Dienst der Wohlfahrtspflege gestellt habe.

Stv. W i ß l e r macht der Stadtverwaltung den Vor­wurf, daß sie früher den Forderungen der Heeresver- I waltung gegenüber nicht genug Entgegenkommen gezeigt > habe.

Der Oberbürgermeister erklärt demgegenüber, daß der Militärsiskus an die Stadt keine weitgehenden Forderun- I gen gestellt habe. Es fei natürlich, daß es Verhandlun­gen zwischen zwei Verwaltungen gebe. Diese hätten sich ober zwischen der Heeres- und Stadtverwaltung nie zugespitzt. Es liege kein Grund zu der Annahme vor, daß der Stab aus anderen als militärischen Gründen verlegt worden sei.

Weiter lag eine Anftage Des Abg. Storch über die

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