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Anzeiger für die Stadt Fulda und denLandkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt

Ilr. 202

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Donnerstag, 3. Sept 1931.

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Zahrg. 58.

Einigung zwischen Wien und Vatikan.

wtb Rom, 2. Spfbr. (Lig. Meld.) Die zur Beilegung dex in der letzten Feil bestehenden Dif­ferenzen zwischen dem Vatikan und der italieni­schen Regierung geführten Verhandlungen haben heute zum Abschluß einer Vereinba­rung geführt.

Dor Eintreffen dieser erfreulichen Meldung hat­ten wir von unserem römischen Mitarbeiter fol­gende Schilderung der Lage erhalten, die über die Vorgeschichte der Einigung bemerkenswerte An­gaben enthält.

Der im Vorsommer so akut gewesene Konflikt des italienischen Staates (genauer gesagt: der fa­schistischen Regierung) mit dem Vatikan verlor seine Aktualität und das Echo in der Oeffentlick- keit fast unmittelbar danach, als er eben aus sei­nem Höhepunkt angelangt war. Dieser ist bezeich­net durch die Enzyklika Papst Pius' XI, über die .Katholische Aktion" vom Juli ds. Js. und durch die darauf erfolgten programmatischen Erklärun­gen des Großen Faschistenrates in Rom.

In beiden Kundgebungen standen unverein­bare Standpunkte einander gegenüber, die eine Lösung auf weiterem offiziellem Wege unmöglich machten. Man schaltete darum sede öffentliche Dis­kussion und weitere Polemik aus und brach ita­lienischerseits wenn auch nicht formell, so doch via facti auch diplomatisch mit dem Vatikan ab (die damalige Behandlung des päpstlichen Nuntius in Rom durch den ultrafaschistischen italienischen Bot- schafter ist noch in Erinnerung), ohne es jedoch zum wirklichen Bruch mit dem Vatikan kommen zu lassen. Dieser wäre eingetreten, wenn, was damals ernstlich befürchtet wurde, das Konkordat von Mussolini gekündigt worden wäre. Aber eben diesen Bruch mußte man italienischerseits scheuen, weil der Papst die (aus dem Staatsvertrag, der den Vatikanstaat schuf und dem Konkordat beste­henden) Lateranpakte als eine untrennbare Ein­heit erklärt hatte, deren einer Teil mit dem ande­ren stehe und falle. Die Aufhebung des Staats­vertrages mit dem Vatikan wäre aber auch für das sehr tragfähige faschistische Regime, das selbst das Königtum eingeengt hat (Thronfolgerfrage!) doch eine zu starke Belastungsprobe gewesen. Au­ßerdem stand hinter dem Hl. Stuhle, der durch die Auflösung der katholischen Jugendverbände in Ita­lien in seiner kirchlichen sozialen Gesamtorganisa­tion schwer betroffen war, die ganze katholische Welt, deren Echo man faschistischerseits wohl un­terschätzt hatte, und überdies hätte, wie man an­nehmen darf, der Papst kein Bedenken getragen, im Falle des Aeußersten auch die letzten kanoni­schen Konsequenzen zu ziehen.

So standen, bedacht oder nicht bedacht, einem vollen Bruch des Regimes mit der Kirche Kräfte und Widerstande entgegen, auf die die Besonnene­ren Rücksicht zu nehmen sich bald entschlossen. Es konnte nicht angehm, daß der bisherige Kamps­zustand zwischen Staat und Kirche in Rom aus seiner akuten Erscheinung einfach in einem laten­ten Dauerzustand übergeführt worden wäre, des­sen Spannungen über kurz oder lang wieder Ex­plosionen hätten zur Folge haben müssen.

In eingeweihten Kreisen war denn auch schon seit längerem bekannt, daß man hinter der Mauer des Schweigens, die ostiziell über die Dinge gelegt worden war, wieder zu verhandeln begonnen hatte. Man suchte zur Fühlungnahme und Aus­sprache Personen, die nicht unmittelbar zuvor im Kampfe gestanden waren. Als solche Unter­händler und Vertrauensperfonen werden bezeich­net: auf italienischer Seite der Justizminister Rocco, der frühere Unterrichtsminister Fedele und Senatspräsident FederZoni, gewesener Innenmini­ster: auf vatikanischer Seite ein römischer Kurien­kardinal.

Es dürfte bei dielen Verhandlungen zunächst darum gehen, den die Katholische Aktion betref­fenden § 43 des Konkordates neu zu formulieren. Es hatte überhaupt viele und schi»ere Mühen ge­kostet, die Anerkennung der Katholischen Aktions- Organisationen durch den Staat in diesem Para­graphen durchzusetzen Seine erste Formulierung im § 42 des Konkordatsentwurfes (veröffentlicht bei Mifsiroli Date a Eesare, Roma 1929, S. 455) war weiter gehalten als im Laterantext, denn jene bezog daspersönliche, familiäre und soziale Le­ben" der Mitglieder der Aktion ein. Nun ist aber soziale Betätigung" in irgend einer, außerhalb der faschistischen Parteiorganisation stehenden pri­vaten oder gesellschaftlichen Form für den Faschis­mus, der auf alles Vereinstum sein staatliches Monopol gelegt hat, von Hause aus etwas Ab­surdes, Verbotenes, ja Staatsgefährliches, und es ist daher kein Wunder, wenn gerade von diesem, der katholischen Aktion von selbst innewohnenden sozialen Moment (das freilich grundsätzlich alles Politische ausschließt) durch einseitige und verfäl­schend? Auslegung der Kampf gegen diese einzige außerhalb der Partei anerkannt« nichtfaschistische Organisation ausging. Wie schwer man auch zu einem Uebereinkommen gelangen mag, das den selbstverständlichen Intentionen des Hl. Stuhles nach Wiederaufrichtung und Bewegungsfreiheit der Katholischen Aktion voll Rechnung tragen muß: der Weg zu einer Verständigung darüber ist bereits dadurch frei, daß heute nicht mehr vom Staate aus einseitig dagegen gekämpft wird, son­dern daß man sich endlich in einemgemeinsamen Einvernehmen zur Herbeiführung einer freund­schaftlichen Lölung", wie es der § 44 des Konkor­dates vorschreibt, gefunden hat. Ohne auf an­dere Punkte einzugehen, die dem Vernehmen nach auch in Verhandlung gezogen werden sollen, kann hier doch soviel gesaat werden, daß es sich im gan­zen um alle jene Konkordatstellen handeln wird, die zu Verbesserungen Anlaß geben, wie sie die bisherige Ausübung des Konkordates in praxi ver­

langt. Der Versuch, auf Grundlage des konkor­datsmäßigen Friedens mit der Kirche sich ein eige­nes Partei- oder Staatskirchentum katholischer Färbung zum Handgebrauch des Faschismus ein­zurichten, wird für die Zukunft wohl unmöglich gemacht werden müssen.

Im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen ist die Rachricht aufgetaucht, daß im Falle glück­lichen Gelingens und damit einer Neustabilisie­rung der Dinge zwischen Vatikan und Staat ein Personenwechsel auf den Posten" der gegenseitigen diplomatischen Vertretungen erfolgen werde. Als Anwärter auf die italienische Botschafterstelle beim Hl. Stuhl wird der Senatspräsident Federzoni genannt: auffallenderweise spricht soeben eine rö­mische Meldung davon, daß Msgr. Borgoncini Duca, der päpstlicher Nuntius beim Quirinal ist, Nachfolger des Nuntius Ciriacci in Prag werden soll: ein Hinweis, daß tatsächlich eine Abberu­fung des Msgr. Borgoncini Dua vom Königlich Italienischen Hofe erörtert wird.

Was aber all die umlaufenden Meinungen über die gegenwärtige Besserung der Lage zwi­schen Vatikan und Palazzo Chigi, dem Amts­sitz Mussolinis, in hohem Maße glaublich macht, ist die seit wenigen Tagen aufgekommene, in der italienischen Presse zwar nirgends veröffentlichte, ins Ausland aber bereits abgegangene und doch hierorts von keiner Seite dementierte Nachricht, daß ein Staatsbesuch Musiolinis bei Seiner Hei­ligkeit bevorstehe. Das würde heißen, daß die Ver­söhnung der beiden höchsten Gewalten in Rom be­reits so weit vorbereitet ist, daß mit ihrer Krö­nung durch den endlichen, so lange ausgebliebenen Besuch Mussolinis im Vatikan gerechnet werden könnte. Obwohl man außerhalb der Vatikanstadt sogar mit einem nahen Termine dieses innenpoli­tisch als sehr bedeutungsvoll anzusehenden Ereig­nisses operiert, sieht man diesen innerhalb der Va­tikanstadt doch noch in entsprechender Ferne. Müßte doch zuerst alles Gegensätzliche zwischen Kirche und Staat völlig bereinigt und eine neue vollkommeneWiederversöhnung" zustandegekom- men sein, ehe auch nur daran M denken wäre, daß Mussolini vor Seiner Heiligtest erscheint. Das Faktum selbst aber würde eine neue Besiegelung, eine zweite Ratifizierung der modifizierten Kon­kordatsbestimmungen in den Lateranpakten bedeu­ten, der man heute viel mehr optimistisch als skep­tisch entgegensehen darf.

* Die Sparberatungen des preußischen Kabi­netts. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, wurde die Sitzung des preußischen Staatsministeriums, die sich mit den Sparmaß­nahmen aufgrund der Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 24. August zur Sicherung der Haushalte beschäftigte, nach vierstündiger Dauer abgebrochen und auf Mittwoch, den 2. September nachmitags vertagt. Be­schlüsse wurden in der Sitzung nicht gefaßt.

Keine Landtags-Sitzung.

Der Aekt e st e nrat des Preußischen Landtages lehnte am Dienstag abend die vorzeitige Einbe­rufung des Preußischen Landtages mit den 12 Stimmen der Regierungsparteien gegen neun Stim­men ab.

Hinsichtlich des deutschnationalen An­trags auf Einberufung wurde der Auffassung Aus­druck gegeben, daß die Bestimmungen des Artikels 17 der preußischen Verfassung sich lediglich aus den Fall beziehen, daß der Landtag geschlossen worden ist, während im vorliegenden Falle nur eine Vertagung erfolgt ist, die der Landtag mit Mehrheit beschlossen hat. Hinsichtlich des k om - m u n i st i sch e n Mißtrauensantrages wurde von der Regierung der Standpunkt vertre­ten, daß es allerdings zutreffe, daß über einen solchen Antrag innerhalb von 14 Tagen nach seiner Einbringung abgestimmt werden müsse. Alsein» gebracht" könne ein Antrag jedoch erst gelten, wenn ihn der Präsident dem versammelten Land­tag vorgelegt habe. Daher laufe die vierzehn­tägige Frist erst vom Tage des Wiederzusammen­tritts, also vom 13. Oktober, an. Don den Regie­rungsparteien wurde erklärt, daß bei einer anderen Auslegung eine kleine Minderheit die Möglichkeit haben würde, den Landtag jede Woche zum Zu­sammentritt zu zwingen, das könne nicht Sinn der Verfassung sein.

Die deutschnationale Landtagsfraktion wird, nachdem der Aeltestenrat des Preußischen Land­tages eine Zwischentagung abgelehnt hat, den Staatsgerichtshof anrufen. Nach Ansicht der Oppositionsparteien widerspricht die Auffassung der Regierungsparteien, daß der Präsident an die Zustimmung des Aeltestenrats gebunden sei, dem klaren Wortlaut der Verfassung. Hinsichtlich des Mißtrauensantrages wird im Gegensatz zu der Auf­fassung der Regierungsparteien der Standpunkt vertreten, daß ein Antrag alseingebracht" anzu­sehen ist, sobald er von dem amtierenden Präsi­denten unbeanstandet entgegengenommen ist.

Der Krach in Braunschweig.

Der frühere Minister Dr. Franzen und der bis­herige Fraktionsführer Groh traten aus der natio­nalsozialistischen Partei aus.

Das Wolf-Büro meldet aus Braunschweig:

Minister Dr. Franzen hat seinen Austritt aus der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter­partei erklärt. Er erklärte, sich gleichfalls den vom Abgeordneten Rust bekanntgegebenen Standpunkt der' Parteileitung zur Ministerfrage in Braun­schweig nicht zu eigen zu machen und die Ent­hebung des Abgeordneten Groh von seinem Amt

als Führer der nationalsozialistischen Landtagsfrak­tion nicht billigen zu können.

Auch der braunschweigische Landtagsabgeordnete Groh, der bisherige Führer der nationalistischen Landtagsfraktion, dem dieses Amt entzogen wor­den ist, hat in einer Erklärung seinen Austritt aus der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter­partei mitgeteilt.

Das Braunschweiger Regierungs-Experiment der Nationalsozialisten hat noch schlimmer geendet als das gleiche Experiment in Thüringen.

* Stennes trennt sich von Strasser. Der ehe­malige Hauptmann Stennes, dessen Rebellion gegen Hitler s. Zt. Aufsehen gemacht hatte, war später zu demrevolutionären" Otto Strasser ge­stoßen. Jetzt erklärt er auch diesen fürunzuläng­lich" und verkündet:Die unter meiner Führung

stehende SA. wird ab 1. September wieder i n voller Selbständigkeit ihre alten Ziele weiterverfolgen."____________________

* Rückgang der Einnahmen der Oesterreichische« Bundesbahnen. Die Generaldirektion der Oester - reichischen Bundesbahnen teilt mit: Die vorläufig ermittelten Verkehrseinnahmen der Oesterreichischen Bundesbahnen im Juli d. Js. betrugen im Per­sonen- und Gepäckverkehr 24158 Millionen Schilling, im Güterverkehr 26 693 Millionen Schilling, im ganzen 50 851 Millionen Schilling. Gegenüber dem endgültigen Ergebnis des gleichen Monats des Vorjahres waren die Einnahmen im Perso­nen- und Gepäckverkehr um 13,9, im Güterverkehr um 11.1 Prozent geringer. Der Personenver­kehr wurde durch die in Deutschland und Ungarn eingetretene Behinderung von Auslandsreisen be­einträchtigt.

Europäische

Die Genfer

Aus Genf wird gemeldet:

Das Koordinationskomitee des Europaaus­schusses hat seine Beratungen über das Präferenz­system mit der Annahme einer von dem deutschen Vertreter, Ministerialdirektor D r. Posse, ein­gebrachten Entschließung abgeschlossen, worin fest­gestellt wird, daß sich nach der Meinung des Ko­mitees die Präferenzabmachungen im deutsch­rumänischen und im deutsch-ungarischen Handels­vertrag int Rahmen der Grundsätze, die von der zweiten Zollstillstandskonferenz im November 1930 aufgestellt worden sind, halten, und daß diese Ver­träge ebenfalls die Bedingungen erfüllen, die in dem Bericht des Getreidekomitees des Europaaus­schusses auf der Iunitagung aufgestellt worden sind.

Im weiteren Verlauf seiner Dienstag - Nach­mittagssitzung beschäftigte sich das Koordinations­komitee mit dem Bericht der wirtschaftlichen Sach­verständigen über die Neuorganisation der euro­päischen Wirtschaft Der Bericht spricht in seinem

Zollfragen.

Beratungen.

handelspolitischen Teil über die Notwendigkeit de» Abbaues des zollpolitischen Durcheinanders in Europa, wobei als Endziel der wirtschaftlichen Annäherung die europäische Zollunion hingcstellt wird. Gegen diese These wandte sich der Vertreter der Schweiz mit dem Vorbehalt, er glaube nicht an die europäische Zollunion. Der deutsche Delegierte, Ministerialdirektor Dr. Posse, betonte dagegen, daß auch die Deutsche Regierung in der Herstellung eines einzigen europäischen Marktes das wirksamste Mittel zur Ueberwindung der Schwierigkeiten finde. Aber die europäische Zollunion sei ein fernes Ziel, dem man sich all­mählich durch eine wirtschaftliche Annäherung der einzelnen Staaten innerhalb Europas nähern müsse. Dr. Posse sprach seine volle Anerkennung gegenüber dem Bericht der Sachverständigen aus und erklärte, daß die Deutsche Regierung diesem Bericht voll und ganz zustimme.

Das Komitee beschloß, dem Europaausschuß zu empfehlen, den Bericht der Sachverständigen den

3n Erwartung des Haager Schiedsspruches.

Im Zusammenhang mit einer Havasmeldung, daß das Gutachten des Ständigen internationalen Gerichtshofes in Sachen der Zollunion zugunsten Deutschlands, aber zuungunsten Oesterreichs ausge­fallen fei, wird mitgeteilt, daß eine endgültige Ent­scheidung des Gerichtshofes noch n i ch t g e s a ll en ist. In Haager unterrichteten Kreisen herrscht die Meinung vor, daß der Gerichtshof einen Mehr- herts- und einen Minderheitsbericht veröffentlichen und der Havasbericht im wesentlichen dem Inhalt des Mehrheitsberichts ent­sprechen dürfte.

wtb. Paris, 2. Sept. (Eig. Meld.) Zu dem Gut­achten des Haager Gerichtshofes in der Zollunions­frage, das am Samstag erwartet wird, be­merkt der Außenpolitiker des Matin:

Die Frage ist äußerst kompliziert. Die Haager Richter glauben sich über ihre Stellungnahme noch nicht genügend klar zu fein. Es handelt sich in der Tat nicht nur darum, einen Urteilsspruch zu fällen, sondern ein Internat i on ales Rechtsgut­achten abzugeben, das sich sowohl auf das poli­tische wie auf das wirtschaftliche Gebiet erstreckt. Was die Position der Mächte in Genf zu heikel macht, ist, daß sie eine völlig verschiedene Stellung einnehmen.

Höchst seltsame Ansichten über die Pflich­

ten eines Richters am internationalen Gerichts­höfe äußert der Außenpolitiker des Journal. Aus seinen Ausführungen ist wieder einmal zu erken­nen, daß man in Frankreich, wenigstens in der maßgebenden Presse, die Frage der deutsch-öster­reichischen Zollunion immer nur v o n reinpoli- tischen Gesichtspunkten und nicht von wirtschaftlichen Gesichtspunkten behandelt hat und weiter behandeln wird. Der Außenpolitiker des Journal erklärt, die Vertagung des Beschlusses der Haager Richter genüge, um allen möglichen Gerüchten Raum zu geben, die nicht gerade geeig­net seien, das Prestige des internationalen Ge­richtshofes zu erhöhen. Die Diskretion, die ge­wahrt hätte werden müssen, habe es ermöglicht, manch seltsames Echo zu ersticken, das aus dem Haag an das Blatt gelangt fei. Hat man gerücht­weise hören können, fragt der Außenpolitiker, daß die deutsche These von dem Vertreter einer Nation angenommen worden ist, die das Opfer mangelnder Gewissenhaftigkeit Deutschlands war und daß die gleiche Haltung von dem Vertreter einer anderen Nation angenommen wurde, die die Klage mit vertreten und deren Rechtsbeistand sich vielleicht noch kategorischer als derjenige Frankreichs über die politisch unvermeidlichen Auswirkungen deS deutsch-österreichischen Planes gezeigt hat? (Ge­meint ist Italien. Die Schristl.)

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Oben von links nach rechts: Paul-Boncvur, der Vertreter der französischen Interessen, der Ja­paner Adatschi, der Präsident des Haager Schiedsgerichts. Prof. Dr. Bruns, der Vertreter Deutsch- lands und Prof. Sperl, der juristische Berater Oesterreichs vor dem Haager Schiedsgericht. Unten: Sitzung des Haager Schiedsgerichts unter Leitung des Präsidenten Adatschi (an der I Mitte des Tisches).