Letzte Nachrichten.
Blitz in eine Schuhhütte.
18 Personen schwer verlehi.
wtb Slagenfurlh. 22. Aug. (Eig. Meld.). In die Hütte der Alpenvereine auf der Kor-Alpe schlug der Blitz ein. Bon den anwesenden 40 Personen wurden 18 zum Teil schwer verletzt.
* Explosion in einer Drikeklfabrik. Bei einer Kohlenstaub-Explosion in einer Brikettfabrik der Niederlausitzer Kohlenwerke in K l e t t w itz wurden ein Pumpenwärter getötet und drei Arbeiter leicht verletzt.
* Amerikanische Intervention in Kuba. Aus New- york wird gemeldet: Angesichts der noch immer ungeklärten Lage in Kuba, die vorläufig nur eine Fortdauer der Kämpfe erwarten läßt, beschäftigt sich die
Groß ist die Zahl unserer ehemalige» Frontkämpfer, die auf einem der vielen östlichen und südöstlichen Kriegsschauplätze an der Malaria erkrankten. jenem furchtbaren, schleichenden Fieber, — manche sind der heimtückischen Krankheit zum Opfer gefallen, viele haben die Krankheitskeime auch mit in die Heimat gebracht und sind später wieder und wieder erkrankt. In Rußland, in Polen, in allen Balkanländern und sogar in Italien sind während des Krieges und nachher die Malariafälle auch unter der Bevölkerung zahlreicher geworden: Auch hier hat der Krieg viel vernichtet: denn er ist die eigentliche Ursache für die so weite Ausbreitung der furchtbaren Krankheit. Im Kriege
Presse in Washington mit der Möglichkeit einer amerikanischen Intervention. Mit Rücksicht auf die Stimmung im übrigen Lateinamerika würde sie zwar als unerwünscht angesehen werden, andererseits müsse jedoch daran erinnert werden, daß Amerika immer noch eine gewisse Mitverantwortlichkeit für das Leben und das Eigentum der Ausländer in Kuba trage.
* Eine schauerliche Angler-Beute. In B e r litt angelte ein Arbeitsloser in der Spree ein in Zeitungspapier eingewickeltes Paket, aus dem Haare und Ohren herausschauten. In dem Paket befand sich der Kopf einer Frauenleiche, der eine große Verletzung vom Schädeldach bis zum Anken Ohr aufwies und schon 3—4 Wochen im Wasser gelegen haben muß.
* Exminisier wird Rechtsanwalt. Am 1. Okt. wird sich am Land- und Amtsgericht in Kiel der Äisheröge braunschweigische Staatsminister Dr. Franzen, der früher dort als Amtsgerichtsrat tätig war, als Rechtsanwalt niederlassen. Die Verwendung Franzens als nationalsozialistischer Minister ist nicht von langer Dauer gewesen.
gen die Malaria ein systematischer Kampf gegen die kvankheitsverbreitenden Mücken sei, so wie er z. V. in Syrien und Palästina mit großem Erfolg organisiert worden war. Die Kommission verschaffte sich über die Maßnahmen, die in dieser Beziehung in Kleinasien getroffen worden waren, die notwendigen Unterlagen, untersuchte io- dann noch die Verhältnisse in Sizilien und Spanien, und gab dann eine Reihe von Richtlinien für die europäische Malariabekämpfung heraus.
In diesen Richtlinien empfahl die Kommission als sogenannte „primäre" Maßnahmen neben der systematischen Vernichtung der Mücken als Krankheitsüberträger die vollständige und langdauernde
Bäume anpflanzen ließen, noch Jahre und Jahre warten müssen, ehe man genug billiges Chinin gewonnen hätte, um überall die Malariabehandlung so durchzuführen, wie das notwendig wäre.
Da verfiel die Genfer Malariakommission auf einen Ausweg, den man fast mit der großen deutschen Erfindung der Salpetergewinnung aus der Lust vergleichen könnte: Bisher hat man gewisse Nebenalkaloide der Chinarinde noch gar nicht ausgenutzt: dadurch sind diese Nebenprodukte wesentlich billiger herzustellen, als das eigentliche Chinin. Die Malartakommission hat nun zahlreiche Experimente in verschiedenen Ländern und besonders dazu bestimmten Spitälern mit Alkaloidmischungen anstellen lassen, so in Spanien, Italien, Jugoslawien, Rumänien, und fand heraus, daß diese Mischungen in der Heilwirkung bei Malaria- erkrankunaen dem Chinin gleichwertig seien. So ist es jetzt möglich, in zahlreichen ost- und südosteuropäischen Kliniken anstatt des Chinins sehr viel billigere Medikamente gegen die Malaria zu verwenden und den Kranken dadurch große Kosten zu sparen.
Aber Medikamente, auch wenn sie, wie jetzt, in reichlicheren Mengen zur Verfügung stehen, gegen nicht allein zur Bekämpfung einer so furchtbaren Krankheit: es muß auch genügend Aerzte geben, die gerade für die Behandlung von Malariakranken vorgebildet sind. Daran mangelte es, wie die Völkerbundskommission auf ihren Reisen feststellen mußte namentlich in Polen und in den Balkanländern. Deshalb sind, auf Anregung der Kommission, im Jahre 1926 in Hamburg, Paris und London besondere Ausbil- dunqskurse für Aerzte („malariologische Surfe", wie der schwer aussprechbare Fachausdruck heißt) eingerichtet worden. Diese Kurse sind theoretischwissenschaftlich, und ihrem Besuch folgt eine praktische Ailsbildung der Aerzte in den Malaria-Instituten von Italien, Spanien und Jugoslawien. Einig- Jahre später schuf Rom eine „Hochschule für Malariologie", die theoretische und praktische Schulung im Kampf gegen die Malaria vereinigt. So ist also auch für die Ausbildung besonderer Aerzte für die meisten von der Malaria heim- gesuchten europäischen Gebiete allerlei getan worden.
Neben diesen allgemeinen Anregungen und Maßnahmen gehen noch zahlreiche besondere Untersuchungen her, die auf Initiative der Malaria- kommisiion zumeist von einzelnen ihrer Mitglieder im Laboratorium usw. durchgeführt wurden. Alle diese Einzelheiten hier zu nennen, würde zu weit führen. Erwähnt werden sollen jedoch die Labora- toriumsuntersuchungen in England, die sich mit den Jnfektionsmöalichkeiten der Mücken und ihrer Fähigkeit zur Ueberwinterung beschäftigen. Aus dis. sen Untersuchungen hat die Wissenschaft wichtige Kenntnisse über die Ursachen der Malariaepide- mieen im Frühjahr und über die möglichen Vorbeugungsmaßnahmen geschöpft.
Was für Europa gilt, das gilt jedoch nicht ohne weiteres für die ganze übrige Welt, und so haben die verschiedenen Vorbeugungs- und Bekämpfungsvorschläge der Malariakommission, die in Europa seitdem auch erfolgreich durchgeführt wurden, in anderen Erdteilen gewisse Kritiken hervorgerufen, weil dort eben das Malariaproblem anders wird. Deshalb berief der Völkerbund vor einigen Jahren in Genf eine internationale Konferenz für Fragen der Malariabekämpfung ein, und dort wurden die Maßnahmen, die man für Europa vorgesehen hatte, mit den Methoden verglichen, welche die außereuropäischen Länder bisher anwandten. Dabei kam eine Einigung über drei Grundfragen, nämlich die Larvenbekämp- fung, die Chininverwendung und die Epidemiologie der Malaria zustande, und auf Grund dieser Einigung leitete die Konferenz allgemeine Grundsätze der Mc-lariabekömpfung an alle Regierungen der Welt: Auch feit der Genfer Konferenz hat die Melariakammifsion ihre Arbeiten, namentlich in den außereuropäischen Gebieten, fortgesetzt, doch wird vorläufig ihre Erschließung billiger, „chininähnlicher" Heilmittel für die breite Masse der ärmeren Bevölkerung ihr wichtigste Tat bleiben.
Das muß auch von deutscher Seite anerkannt werden, obwohl sich diese Erschließung zunächst gegen die deutsche chemische Industrie wandte, welche bisher der Hauptchinin-Produzent war. Aber es heißt, daß Verhandlungen über eine neue Weltgeltung der Chininpreise und eine Anpassung an die Preise für die Nebenprodukte im Gange sind und Aussicht auf Erfolg haben sollen.
Völkerbund bekämpft Malaria
Der letzte Krieg, eine Brutstätte der Malaria. — Die Arbeit des Genfer Hygienekomitees. — Billigeres Chinin. — Malariabekämpfung in Europa und in der außereuropäischen Welt.
Notwendige Aenderungen zur landwirtschasll. Besteuerung.
Von Dr. Dr. Ferdinand Jacobs, Geschäftsführer bei der Vereinigung d. deutsch, christl. Bauernvereine, Berlin.
litt die Bevölkerung Hunger und Entbehrung, im Kriege gab es nicht genügend Aerzte, Krankenhäuser und Pfleger, und nach dem Kriege setzten namentlich auf dem Balkan, in Bulgarien und Griechenland, jene wahren Völkerwanderungen der Flüchtlinge, die in andere Länder verpflanzt wurden ein, — sie hatten Not und Elend sin. Gefolge, und die riesigen Barackenlager, in denen diese Flüchtlinge leben mußten, waren Brutstätten zahlreicher Krankheiten, ganz besonders aber der Malaria.
Der Völkerbund, her zunächst Ansätze machte, sich der politischen Flüchtlinge auf dem Balkan tatkräftig anzunehmen, dann aber schmählich versagte. bis der überragende und tätige Menschenfreund Fritjof Nansen das Flüchtlingswerk selbst in die Hand nahm, — dieser Völkerbund hat jedoch zur gleichen Zeit in überaus wirksamer Weise den Kampf gegen die Malaria zunächst in Europa ausgenommen. Das Genfer Hygienekomitee zog schon bald nach dem Krieg, im Jahre 1924, die bedeutendsten europäischen Malariaspezialisten heran und schuf eine eigene Malaria-Kommission. Diese Kommisiion begann ihre Arbeit zunächst mit eingehenden Studien über die Art und Weise, wie. die Krankheit in den besonders von ihr heimge- suchten Ländern austrat, — sie machte Reisen durch Jugoslawien, Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Italien und Rußland. Bei diesen Untersuchungen war jedesmal ein einheimischer Fachmann der Berater der Kommission. Schon bald erkannten die vom Völkerbund herangezogenen Gelehrten, daß das radikalste Vorbeugungsmittel im Kampf ge-
Fahrt in die Grenzmark.
Von Lutz Heine» Schneidemühl.
Es würde merkwürdig anmuten, wenn man in Mitteldeutschland oder gar noch weiter westwärts die Absicht laut werden ließe, seine Urlaubswochen in der Grenzmark Posen-Westpreußen zu verleben. So wenig kennt man im allgemeinen unsere liebe deutsche Ostmark, und so häufig spielt ein spöttisches Lächeln um die Lippen derer, die westlich von Küstrin wohnen, wenn ein Ostmärker von der Schönheit seiner Heimat spricht. Wer aber den deutschen Osten kennt und Wurzeln in seiner armen und doch so herrlichen Erde geschlagen hat, der mag sich so leicht nicht wieder losreißen.
Heute bietet eine Wanderung durch die Grenzmark bei allen ihren Schönheiten allerdings sehr viel Herbes. Wie oft steht man vor den schönsten Winkeln und darf keinen Schritt weiter, weil dort die polnische Grenze läuft. Erst wer die Tatsachen sieht, kann die Willkür ermessen, mit der man hier zusammengehöriges Land zerschnitten hat. Wieviel Elend hat dieses Unrecht von Versailles über Tausende deutscher Menschen gebracht! Die Grenzlandbewohner sind hart geworden. Wenn jemand von ihrer Not spricht und dabei auf die Hilfe des Reiches anspielt, zuckt ein verbiflenes Lachen über ihr Gesicht. Niemand glaubt mehr daran, und sobald von der Osthilfe die Rede ist, hört man häufig die verbitterten Worte: „Bei denen, die noch nicht bis zur Hälfte verschuldet sind, ist eine Hilfsaktion noch nicht nötig; und wo die Hälfte erreicht ist, erscheint eine Unterstützung nicht mehr notwendig, da das Ende ja von selbst kommt." Die Leute haben mit ihrem Galgenhumor nicht unrecht: denn wer glaubt heute im Ernst noch an eine Osthilfe? Man dürfte über ihre Wirksamkeit auch berechtigte Zweifel hegen; denn in manchen Ortschaften genießen die Bauernwirtschaften bald bis zu 50 v. H. den Vorzug der Zwangsbewirtschaftung. — Falls in Kürze keine Linderung in der Lage der Landwirtschaft eintritt, treibt die Notlage im Osten zur Katastrophe. Wer den Jammer in seiner ganzen Ausdeh- nung sieht und hört, wundert sich überhaupt über die Ruhe, mit der man bisher alles ertragen hat. Die nationale Not können sie aushalten. Tag für Tag schauen unsere Bauern hier mit harten Augen nach Polen hinüber, aus dem vielleicht einmal das Feuer des Krieges über ihr Land hereinbricht. Und wenn man davon spricht, dann ballen sie die Fäuste: „Wir wehren uns mit dem, was wir haben, auch wenn sie uns dahinten" — der Wink gilt denen im Reiche — „im Stich lassen".
Die Bauern am Wege wundern sich, wie wir da die Straße entlang ziehen mit Rucksack auf dem Rücken. Obwohl sie uns nicht kennen — ein fröhliches „Grüß Gott" haben sie immer übrig. Fremdlinge in ihren Feldern? Das ist ein Ereignis, das sie nicht alle Tage erleben. Sie haben es nicht leicht auf ihrem Sandboden, der dazu noch Steine und Felsblöcke birgt, die in saurer Arbeit gesprengt und ausgegraben werden müssen. Doch so unglaublich mühselig die Feldarbeit sein mag, die Bauern hängen mit einer Liebe an ihrem Land, wie man sie feiten findet. Und ein Blick rundherum verrät leicht die Ursache solcher Erdverwachsenheit; denn soweit das Auge reicht, unterbrechen und umrahmen mannigfache Schönheiten die Felder. Wiesen und Heide, Laub- und Nadelwälder, Moore und herrliche Seen. — Diese Abwechslung verleiht der Grenzmark einen eigenen Liebreiz.
Behandlung aller Malariakranken, Ueberroa« chung der Bevölkerung und ihre Unterweisung in allem, was zur Vermeidung der Krankheit dienen kann. Außerdem sollen systematisch alle vorkommenden Krankheitsfällen festgestellt und sofort untersucht werden. Von besonderer Bedeutung ist sodann jedoch die praktische Arbeit derMalariakom- mission zur Erschließung des wichtigsten Heilmittels gegen die Malaria: Des Chinins. Bisher war die Malariabehandlung, auch im Anfangsstadium der Krankheit, — eine Anfangsbe» Handlung ist dringend nötig, wenn man eine immer weitere Ausbreitung vermeiden will, — erheblich kostspielig, denn das Chinin ist ein teures Medikament. Dieser Uebelstand fällt besonders ins Gewicht, weil die meisten Malariaepidemien in armen Gegenden festgestellt wurden, wo den Menschen auch schon für verhältnismäßig billigere Heilmittel das Geld fehlt. Was war da zu tun? Das Chinin mußte verbilligt werden, aber eine solche Verbilligung schien unmöglich erreichbar. Chinin wird vom ChinarinOenbaum gewonnen, aber es dauert viele Jahre, bis der Baum zur Chininproduktion verwandt werden kann, außerdem kann man den Chinarindenbaym nicht überall anpflanzen, sondern seine Kultur stellt ganz bestimmte, nur verhältnismäßig selten erfüllte Bedingungen an Boden und Klima. Eine Chininverbilligung durch vermehrten Anbau dieser Baumart bot also kaum Aussichten auf Erfolg, zudem hätte man auch in diesem Falle, und selbst wenn sich in Gebieten, die man bisher noch nicht zur Chinarinde-Kultur verwandt hat, genügend
Die Natur offenbart sich stellenweise in einer Unberührtheit, wie sie selten in anderen Gebieten unseres Vaterlandes zu finden ist. Da stehen Wälder, so dicht, daß sich ein Mensch kaum hindurchzwängen kann. Zahllosem Wild dienen sie als begehrter Unterschlupf. Und mitten hineinverflochten in eine Romantik von Wildheit und Anmut birgt dieser Teil der Grenzmark Sehenswürdigkeiten, die man in Mitteldeutschland längst zu Wallfahrtsorten der Wanderlustigen gemacht hätte. Aber hier ruhen sie — nur den Einheimischen bekannt — versteckt in den ausgedehnten Wäldern. So beherbergt zum Beispiel der Hammersteiner Forst in seinem erstaunlich abwechselungsreichen Waldgebiet tausendjährige Eiben, die sonst nur noch einmal in Süddeutschland als die letzten Reste früherer weiter Eibenwälder in unserem Daterlande zu sehen sind. Und in der Nähe von Prechlau nisten auf herrlichen Buchen die letzten Kor- morane Deutschlands. Sie teilen sich die gewaltigen Bäume mit einem Reihervölkchen. Der preußische Staat hat diese Seltenheiten zu Naturschutzgebieten erklärt, und die Kormorans haben sich bereits so vermehrt, daß jährlich sechzig dieser großen Vögel abgeschossen werden dürfen, da sie sonst an den Bäumen und unter dem Fischbestand zu fühlbaren Schaden anrichten.
Neben diesen Schönheiten und Seltenheiten ist unser ostdeutsches Vaterland reich genug an Erinnerungsmalen deutscher Geschichte und deutscher Kultur. Erst kürzlich konnten die Ostmarken auf ihr 700jähriges Bestehen als Ordensland zurückbkicken — nicht ohne die schmerzliche Erkenntnis, große Teile uralten germanischen Kulturbodens verloren zu h^ben. Allenthalben ragen die Ruinen der Ordensburgen zum Himmel empor als Wahrzeichen, die unseren Geschlechtern künden, wie die Vorfahren, einst in hartem Kampfe um dieses Land rangen.
Wir wissen genau, daß wir nicht die Möglichkeiten haben, einen Kampf mit Waffen um verlorenes Land zu führen. Aber der Pole selbst zeigt tagtäglich mit einer unglaublichen Zähigkeit, wie man kämpfen und einem fremden Volkstum Stück für Stück seiner Macht abbrechen kann. Der polnische Westmarkenverein — mit allen Mitteln von seiner Regierung unter st ützt — läßt durch seine Mittelsleute heute planmäßig die Grund- stücke der durch die wirtschaftlichen Mißverhältnisse ruinierten Deutschen in der Grenzmark aufkaufen. So geht Stück für Stück deutschen Landes an den Feind verloren.
In breiten Schichten unseres Volkes ist die Ostmark in ihrer Bedeutung kaum bekannt. Während sonst für Nord- und Ostsee, für die Berge im Westen und Süden, für den Rhein mit seinen Herrlichkeiten überall die Werbetrommel gerührt wird, hat man die Ostmarken Der» geflen. Nur einige wenige — meist solche, die einmal hier Wurzeln schlugen — finden in ihrer Ferienzeit den Weg hierher.
Darum, ihr Deutschen in Stadt und Land, in Schulen und Verbänden, wacht auf und helft^euren Dolks- genosien in der Ostmark. Zeigt Ihnen, daß ganz Deutschland ihrer und ihrer Not gedenkt. Die Ostmärker danken euch diese Mühe dadurch, daß sie hier auch für euch den erbitterten Grenzkampf bestehen. Habt ihr Zeit und Geld zum Reisen, dann kommt einmal auch in unsere Wälder, erholt euch in ihrer Lust und badet einmal in unseren Seen, und wenn ihr heimkehrt, dann kündet, wohin ihr immer kommen mögt, von unserer armen und doch so reichen Ostmark.
Vor einem Jahre habe ich in einer Schrift zu der damals bevorstehenden Steuerreform („Materialien zur Reform der landwirtschaftlichen Besteuerung". Verlag Parey, Berlin 1930) hervorgehoben, daß bei der als notwendig anerkannten zusammenfafsenden Reform der landwirtschaftlichen Besteuerung auf die meisten derjenigen Steuererleichterungsmöglichkeiten, die den Reichssteuern personalsteuerlichen Charakter geben, nicht verzichtet werden könne. Diese Erleichterungsmöglichkeiten sind gegeben bei der Einkommensteuer im steuerfreien Einkommensteil, der Abgeltung der Sonderleistungen, den Familienermäßigungen, der Berücksichtigung der Mitarbeit familieneigener Arbeitskräfte, dem Abzug der Schuldzinsen, der Ermäßigung nach Paragraph 56 EStG., dem Staffeltarif: bei. der Vermögenssteuer in den Vermögenssteuerfreigrenzen, im Schuldenabzug und im Staffeltarif. Die wichtigsten dieser Erleichterungsmöglichkeiten sind der Schuldenabzug, die Familienermä- zigungen und der Billigkeitsparagraph.
Im Referentenentwurf des Steuervereinfachungsge- etzes vom 5. November 1930 waren Familienermäßigungen und Billigkeitsbestimmung vorgesehen. Diese beiden Bestimmungen find'avep' ftrr Laufe" der" Verhandlungen fortgefallen und in der Notverordnung vom 1. Dezember 1930 nicht mehr enthalten.
Die Entwicklung unserer allgemeinen Finanzlage wird in den kommenden Jahren die Länder und Geinein- den in verstärktem Maße darauf verwerfen, die ihnen verbliebenen Steuerquellen stärker auszufchöpfen. Je schwerer aber die Steuerlast wird, desto weniger kann auf die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse der Steuerpflichtigen verzichtet werden. Das gilt auch für die vereinfachte Besteuerung der Landwirtschaft. Da die Einbringung eines entsprechenden Antrages im Reichstage bei der jetzigen Form der Gesetzgebung zwecklos erscheint, sei folgender Antrag zur öffentlichen Erörterung gestellt:
A. Antrag:
„Der dritte Teil Kapitel 2 Grundsteuer der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl. 1 S. 517) wird wie folgt geändert:
1. Der Paragraph 7 erhält folgende Fassung:
(1) Besteuerungsgrundlage ist Iber nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes für den Steuergegenstand festgestellte und auf volle Hunderte nach unten abgerundete Einheitswert nach Abzug der Hälfte der auf den Steuergegenstand entfallenden Schulden, und der auf besonderen privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder gesetzlichen Verpflichtung^gründen beruhenden Renten und dauernden Lasten, sowie nach Abzug der Kinderermäßigungen (Abs. 2).
(2) Die Kinderermäßigung beträgt für jedes zur Haushallung des Eigentümers eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen ober gärtnerischen Betriebes sowie des Eigentümers eines Grundstückes zählende minderjährige Kind (Paragraph 23 Abf. 2 des Einkommensteuer-Gesetzes) je Rm. 500.—. Den Eigentümern von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bettieben ist die Kinderermäßigung auch für solche volljährigen Kinder zu gewähren, die im Betriebe Mitarbeiten. Hat ein Steuerschuldner mehrere Steuerge-, genstände (z. B. mehrere landwirtschaftliche Betriebe oder mehrere Grundstücke), so wird der Gesamtbetrag der Kinderermäßigung in dem Verhältnis verteilt. In dem die Einheitswerte der einzelnen Steuergegenstände zueinander stehen.
2. Hinter dem Paragraph 8 wird folgende Vorschrift als Paragraph 8 a eingefügt:
§ 8 a.
Die Grundsteuer kann ermäßigt oder erlassen wer»' den, wenn besondere wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, welche die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners wesentlich beeinträchtigen. Als Verhältnisse dieser Art gelten insbesondere außergewöhnliche Belastungen durch Unterhalt oder Erziehung einschließlich BerUfsausblldung der Kirrder, durch gesetzliche oder sittliche Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser Angehöriger, auch wenn sie nicht zur Haushaltung des Steuerschuldners zählen, durch Krankheit, Körperverletzung, Verschuldung, Unglücksfälle (darunter auch außerordentliche Ernte- und Hochwasser-Schäden)."
B. Begründung.
1. Allgemeines: Der vorstehende Antrag bezweckt die Einführung des halben Schuldenabzuges, die Einführung von Kinder-Ermäßigungen und die Einführung eines Härte-Paragraphen bei der Grundsteuer. Es wird zwar vielfach geltend gemacht, daß die Grundsteuer eine Realsteuer fei und daß bei den Realsteuern die persönlichen Verhältnisse des Steuer-Schuldners nicht berücksichtigt werden könnten. Dies ist jedoch in doppelter Hinsicht nicht richtig. Einmal ist die Grundsteuer, wie sie in der Notverordnung geregelt ist, keine reine Realsteuer. Die Grundsteuer tritt in Zukunft nicht nur an die Stelle der bisherigen landesrechllichen Realsteuern, sondern sie tritt bei allen Landwirten, deren Einkünfte aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bettieb nicht den Bettag von Rm. 6000 im Jahre übersteigen, und bei allen Landwirten, deren Vermögen Rm. 20 000 nicht übersteigt, auch an die Stelle der Einkommensteuer und der Vermögen- steuer. Sie hat also nach der Notverordnung einen gemischten Charakter, Sodann ist der Grundsatz, haß bei
den Realsteuern die persönlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt werden könnten, in der Notverordnung selbst durchbrochen. Bei der im Dritten Teil Kapitel 3 geregelten Gewerbe-Steuer, die doch auch als Realsteuer anzusehen ist, wird in gewissem Umfange ein M>zug von Schuldenzinsen, außerdem sogar ein Verlust-Vortrag zugelassen; ferner besteht eine Freigrenze bis zu einem Gewerbe-Ertrag von 1350 Rm. Bei der Gewerbesteuer werden also persönliche Verhältnisse des Steuer-Schuldners in Äetracht gezogen. Was für die Gewerbetteiben- den recht ist, ist auch für die Landwirte und Hausbesitzer bililg Es ist bei der derzeitigen Notlage der Landwirtschaft völlig untragbar, daß der großen Masse der Landwirte die sozialen Vergünstigungen, die sich die Landwirtschaft auf steuerlichem Gebiete im Laufe von Jahren Schritt für Schritt erkämpfen mußte, nunmehr durch die Notverordnung wieder genommen werden sollten.
Auch ausländische Stuergefetzgebuygen kennen die Berücksichtigung von persönlichen Momenten bei der Grundsteuer. So besteht in Frankreich eine Ermäßigung der Grundsteuer für unterhaltspflichtige Personen; in Polen ist die Grundsteuer progressiv ausgestaltet; das jugosiavifche Gesetz über die direkten Steuern vom 8. Februar 1928 enthält für bi£ „Bodensteuer" eine Progression und außerdem eine besondere Härtevorschrift, wonach hie Bodensteuer abgeschrieben werden kann, wenn der Jahresertag an Füchten durch Feuer, Wasser, Hagel, Feldmäuse, sowie andere außerordentliche Ereignisse ohne Schuld des Besitzers um mehr als ein Viertel beschädigt wird. In England ist die Landwirtschaft von der kommunalen Grundsteuer seit dem 1. April 1929 überhaupt befreit.
2. Schuldenabzug. Die Einheitswerte der nach dem Reichsbewertungsgesetz bewerteten landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerifchen Betriebe bewegt sich in einer Größe von etwa 26 Milliarden Rm. Dem stand am 30. 6. 1930 nach den Angaben des Instituts für Konjunkturforschung eine Gesamtverschuldung der Landwirtschaft von 11,9 Milliarden Rm. (ohne den Kapitalwert der Renten und Altenteile, der mit 1,9 Milliarden Rm. anzusetzen ist) gegenüber. Das Grundsteuer-Gesetz in der Fassung der Notverordnung sieht keinerlei Schuldenabzug vor. Dies muß bei der für die Zukunft zu erwartenden Höhe der Steuer zu, unerträglichen Ergebnissen führen. Es widerspricht dem Grundsatz steuerlicher Gerechtigkeit, daß beispielsweise 2 Landwirte, deren Betriebe je einen Einheitswert von 30 000 Rm. haben, die gleiche Grundsteuer zahlen sollen, obwohl der eine Landwirt 25 000 Rm. Schulden hat, während der andere außer einem schuldenfreien landwirtschaftlichen Bettieb noch ein größeres Kapital-Vermögen besitzt. Das Gleiche, was hier für den Landwirt gesagt ist, gilt auch für den Hausbesitzer. Es wird deshalb beantragt, einen Schuldenabzug zuzulassen. Um aber auch dem Realsteuer-Charakter der Grundsteuer Rechnung zu tragen, wird nicht der Abzug des vollen, sondern nur des halben Schulden-Bettages oorgeschlagen. Damit werden auch die fiskalischen Jntereffen berücksichtigt.
3. Kinderermäßigung. Da die Grundsteuer in Zukunft bei der Landwirtschaft die für die finanzielle Belastung des einzelnen Landwirts entscheidende Steuer sein wird, ist es erforderlich, beim Landwirt auch den Familienstand, insbesondere die Zahl der Kinder zu be» rücksichtigen. Dem Arbeiter, dem Angestellten und dem 'Beamten werden für seine Familienangehörigen Steuer- ermäßigungen bei der Lohnsteuer zugebilligt' Bei dem Gewerbetreibenden und dem Angehörigen der freien Berufe werden ebenfalls die Kinder bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Auch dem Landwirt, der in Zukunft in der Regel feine Einkommensteuer mehr zu zahlen hat, muß danach eine Ermäßigung für die Kinder zugebilligt werden, und zwar bei der Grundsteuer. Die Steuerermäßigung muß ebenso wie bisher bei der Einkommensteuer für die minderjährigen und die im Betrieb mitarbeitenden volljährigen Kinder gewährt werden. Was die Höhe der Ermäßigung betrifft, so wird oorgeschlagen, einen festen Betrag von je 500 Rm. für ebes Kind zum Abzug zuzulaffen. Steuerschuldner, die mehrere Betriebe haben, sollen ebenso wie nach bisherigem Recht die Kinderermäßigung nur einmal bekommen; der Gesamtbettag, der sich für die sämtlichen Kinder ergebenden Ermäßigung fft auf die einzelnen Steuer- gegenstände zu verteilen.
4. Härte-Paragraphen In Ziffer 2 des Antrages wird vorgeschlagen, dem Grundsteuergesetz einen Härte- Paragraphen einzufügen. Diese Vorschrift entspricht dem Paragraphen 56 des Einkommen - Steuer- Gesetzes. Sie soll die Möglichkeit schaffen, daß Unglücks- älle usw. bereits bei der Steuerfestsetzuna berücksichtigt werden können. Die Vorschrift soll außerdem dein Steuer-Schuldner einen Rechts-Anspruch auf Steuererleichterung gewähren im Gegensatz zu einer in das reine Ermessen der Verwaltungsbehörden gestellten Billigkeits-Maßnahme.
Gewiß sollen die Erleichterungen für die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe in der Notverordnung vom 1. Dezember 1930, die übrigens auch von mir in der der eingangs erwähnten Schrift bereits gefordert wurden, voll anerkannt werden. Auf die notwendigen Aenderungen und Ergänzungen der Notverordnung, deren Dringlichkeit in den kommenden Jahren immer stärker. hervortreten wird, kann aber nicht früh genug aufmerksam gemacht werden.