Einzelbild herunterladen
 

w. !W!PM'W'B

•• M

r; L-

Anzeiger für die Stadt Julda und denLandkreis Julda. Amtliches Kreisblatk.

Samstag, 6. Juni 1931

Zahrg. 58.

Monatlich 1.80 einschlietzl. Postgebühr (48 Psgst ohne Zustellg Llnzeigen-Preise: Kleinzeile (Sol.) lokal 0.15 RM., auswärts 0.20 RM. Reklamezeile: lokal 0.60 RM., auswärts 0.80 RM Bei Wiederholungen Rabatt Postschecks Frank» o M 4051

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt | Äf*, 4^0 im Bild' und „Luchenblötter" Rotationsdruck und Verlag jVV« der Fuldaer Actiendruckerei In Fulda. Fernrufe: Schrift-

:: leitung 1152. Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151 ::

Das Inkrafttreten der Aot-verordnung

Brauns-Kommission schlägt vor.

DieResormderArbeitslosen-Versicherung.—MchtigeIreuerungen

Von links nach rechts: Reichskanzler Dr. 25rü= kmg, Englands Berliner Botschafter Rumbold und ^eichsaußenminister Dr. Curtius wenige Minuten pr der Abfahrt der beiden Minister zu dem bedeu- tüngsoollen Wochenende von Chequers,

cnb. Berlin, 5. Juni. (Eig. Meld.) Das dritte Teilgutachten der Brauns-Kommission wird heute der Oeffentlichkeit übergeben. In seiner Einleitung bringt es zunächst einen knappen Ueberblick über die Entwicklung der verschiedenen Formen der Arbeitslosenhilfe. Ueber den finanziellen Notstand, in dem die drei Formen der Arbeits­losenhilfe geraten sind, berichtet der nächste Ab­schnitt. Die Kommission hält es nicht für ausge­schlossen, daß rm Rechnungsjahr 1931 eine Jahresdurchschnittszahl von 4,5 Mill. Arbeitslosen erreicht wird. Sie empfiehlt da­her eine sehr umfassende

finanzielle Vorsorge.

Angesichts der finanziellen Bedrängnis der Ar­beitslosenhilfe mußte die Kommission ihr Haupt­augenmerk auf schnellwirkende Abhilfemaßnah­men richten. Die Vorschläge dafür gibt der 2. Hauptabschnitt des Gutachtens. Die Kommission empfiehlt, an der versicherungsmäßigen Ausgestaltung der Arbeitslosenhilfe unbedingt sestzuh alte n. Aus dem Wesen der Versiche­rung ergaben sich innerhalb der Kommission grund­sätzliche Bedenken gegen die Bedürftigkeits­prüfung, so auch das einer großen verwal­tungsmäßigen Erschwerung.

In den letzten Monaten ist viel über die Frage der Zweiteilung oder Dreiteilung der Arbeitslosenhilfe gestritten worden. Fast alle Vor­schläge stimmen darin überein, daß sie eine Ver­schmelzung von Krisenfürsorge und ge- melndlicherFürsorge für Wohlfahrts­erwerbslosen zu einer Reichsarbeitslosensür- sorge anstrebe. Die Kommission ist aber der Ueber - zeugung, daß der K r i s e n f ü r s o r g e in ihrer

liche Kritik, die die Heimat dem Kanzler nach Che- quers mitgibt? Kann sie vielleicht für seine Aus­sprache mit Macdonald und Henderson den not­wendigen ernsten Grundton, den klangverstärken­den düsteren Baß liefern? Leider ist alles, was auf den erwähnten Tagungen und Kundge­bungen gesprochen wurde, etwas unkonkret und al l g e m e i n. Auf den Inhalt der Notver- ordnung hat es keinen Einfluß mehr, auf den Inhalt einer etwaigen Reparationsdebatte kann es ihn noch nicht haben. Es wird darüber zu reden sein, wenn der Reichskanzler aus England zurückkommt. Er wird von dort gewiß keine Siegesfrückte mitbringen, kann es auch gar nicht. Das Beste, was ihm befchieden sein kann, dürfte sein eine Unterhaltung wieder in Gang gebracht zu haben, die die Welt seit der Haager Konferenz vom Januar 1930 zu Ihr"' für abgeschlossen hielt.

Der vierte Teil enthält eine Herabsetzung der kommunalen Wohlfahrtslasten und sichert den Gemeinden die bisher zur Lohn­steuererstattung verwendeten Beträge. In einem weiteren Abschnitt werden Tabaksteuer und Steueroereinhqitlichung unter Abände­rung früherer Notverordnungen neu geregelt. Der letzte und sechste Teil beschäftigt sich mit der Woh­nungswirtschaft und stellt die Grundsätze für Enteignung und Entschädigung im Städtebau fest.

Die Staffelung der Krisen st euer ist folgende: Bei den Lohn- und Gehaltsempfängern: bis 300 M monatlich 1 Prozent, 300 bis 700 1,5

Prozent, 700 bis 1000 M 3,5 Prozent, 1000 bis 1500 cAt 4 Prozent, 1500 bis 3000 4,5 Prozent, bei den Veranlagten: bis 8000 M im Jahre 1 Prozent, 8000 bis 20 000 1,5 Prozent, bis 100 000 M 2

Prozent, 100 bis 250 000 M. 2,5 Prozent, 1 Million Mark 4 Prozent. Der starke Sprung in der Staffe­lung bei den Gehaltsempfängern von 1,5 Prozent auf 3,5 Prozent erklärt sich daraus, daß die Klasse von 300 bis 7000 Mark erhöhte Beiträge zur Ar­beitslosenversicherung zu tragen hat.

Ausnahme-Bestimmungen.

~ Wie der „Börsen-Courier" von unterrichteter Seite erfährt, ist in dem Notverordnungsabschnitt, der sich mit der Arbeitslosenversicherung beschäftigt, eine Ermächtigung für die Reichsregierung enthal­ten, einzelne Gewerbezweige von der Beitrags­pflicht zur Arbeitslosenversicherung unter gewissen Bedingungen zu befreien, bei gleichzeitiger Auf­rechterhaltung der Versicherungsleistungen an die betreffenden Arbeiter und Angestellten. Diese Maßnahme dürfte zunächst für den Steinkohlen­bergbau zur Anwendung kommen, um eine Koh­lenpreisherabsetzung um 6 bis 7 Proz. und damit eine Produkt^onsbelebung herbeizu­führen.

Ueber den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Notverordnung erfährt die Börsenzeitung, daß die Bestimmungen über die neuen Steuern und über die Gehaltskürzungen bei den Beamten mit dem 1. Juli wirksam werden sollen. Einige Bestimmungen über die Arbeitslofenversiche- rungsreform bedürfen einer gewissen Anlaufsfrist, die Bestimmungen, in denen wie z. B. 'bei den Mineralölen, eine Aenderung des Zollsatzes vor­gesehen ist, treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. •

Die Notverordnung, die sich fast mit sämtlichen Gebieten der Finanz-, Sozial- und Wirtschaftspoli­tik beschäftigt, zerfällt in s e ch s T e i l e, von denen der wichtigste, der die Haushaltssicherung enthält und aus zehn Kapiteln besteht: Kri­sensteuer, Gehaltskürzung, Etatsabschlüsse, Renten­kürzung, Abgeltung von Kriegsschäden, Zucker­steuer, Zölle, Vorschriften für die Finanzgebah- rung der Gemeinden und verschiedene Gebühren­fragen.

Mit der Arbeitslosenfürsorge befaßt sich ein anderer Teil der Notverordnung; er hat zum Inhalt die Einsparungen in der Arbeitslosen­versicherung, die das Defizit von 400 Millionen decken sollen. Eine Erhöhung der Ver­sicherungsbeiträge findet nicht statt, dagegen dürfte beschlossen sein, daß die Lohn- und Gehaltsempfänger bis zu'einem Monatseinkommen von 700 Mark, die bisher nur mit 300 Mark bei­tragspflichtig waren, nun mit ihrem ganzen Ein­kommen beitragspflichtig sein sollen. Weiter bringt dieser Teil der Notverordnung wohl eine Ermächti­gung (nicht gesetzlichen Zwang) zur Arbeitszeitkür- zung und verschiedene Maßnahmen zur produkti­ven Bekämpfung der Arbeitslosigkeit; ein weiterer Teil der Notverordnung regelt die Fragen der Un­fall-, Invaliden- und Knappschaftsversicherung und bringt eine Aenderung der Fürsorgepflichtordnung.

wtb. London, 5. Juni. (Eig. Meldg.). Times sagt in einem Leitartikel über den Besuch der deut­schen Staatsmänner, es handele sich keineswegs in erster Linie um einen Besuch geschäftlicher Art. Unsere Gäste bringen keine Sachverstän- d i ge mit, deren Abwesenheit schon zur Genüge beweist, daß auf keiner von beiden Seiten detail­lierte Verhandlungen geplant werden. Die Un­terredungen werden zweifellos freimütig und informativ sein und werden dazu beitragen, daß die Regierungen Englands und Deutschlands den kommenden Dingen mit einer genaueren Kenntnis der Auffassungen und Bestrebungen der anderen Seite gegenübertreten.

. berechtigten Angehörigen von 7 aus 14 Tage.

3. Bei Arbeitslosen mit 4 oder mehr zuschlag­berechtigten Angehörigen aber nur von 3 auf 7 Tage.

Die Komstiission verkennt nicht, daß bei gesenk­ten Löhnen und wiederholter Arbeitslosigkeit eine Verlängerung der Wartezeit vielfach hart ist und Hilfsbedürftigkeit auslöst. Sie mußte diesen Weg aber gehen, weil angesichts der Notwendigkeit, Ein­sparungen zu erzielen, sonst eine stärkere Senkung der Unterstützungsleistungen hätte oorgeschlagen werden müssen, die schwerer zu tragen sind als eine längere Wartezeit.

Die Kommission ist der Auffassung, daß als Not­maßnahme auch

eine zeitweilige Senkung der Unkerstühungsfähe

in Betracht gezogen werden müsse- Sie hält die­sen Weg jedoch nur dann für gangbar, wenn min­destens gleichzeitig auch auf der Seite der Einnah­men der Versicherung dieser Notlage und den gro­ßen Opfern der Arbeitslosen Rechnung getragen wird. Denn die beträchtlichen Summen, welche zur Sanierung der Arbeitslosenhilfe erforderlich sind, können unmöglich allein an der Unterstützung der Arbeitslosen eingespart werden. Die Kommis­sion hält es deshalb für erforderlich, daß zu den den Arbeitslosen zugemuteten Opfern

auch Opfer des Teils der Bevölkerung treten müs­sen, die sich noch in günstigeren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen befinden.

Die Kommission schlägt ferner vor, zu erwägen, ob der Reichsanstalt für den Ausgleich von Einnah­men und Ausgaben in der Arbeitslosenversicherung eine gewisse Autonomie eingeräumt wer­den soll.

Den Ausschluß der Saisonarbeiter aus der Arbeitslosenversicherung konnte die Kom­mission nicht befürworten. Sie glaubt aber, dem überaus hohen Risiko der berufsüblichen Arbeits­losigkeit durch folgende Vorschläge Rechnung tragen zu müssen:

1. Mr Arbeitnehmer mit berufsüblicher Ar­beitslosigkeit ist die Anwartschaft von 26 auf 30 Wochen zu verlängern.

2. Die Höchstbezugsdauer der Arbeits­losenunterstützung ist für Arbeitnehmer mit beruf- üblicher Arbeitslosigkeit von 2 6 auf 20 Wochen herabzusetzen.

3. Die Unterstützungssätze für Arbeitnehmer mit berufsüblicher Arbeitslosigkeit sind auf die Sätze der Krise nun terstützung herabzu, setzen.

Ferner schlägt die Kommission vor, hie Hau s- gewerbetreibenden und Heimarbei­ter grundsätzlich aus der Versicherung herauszu­nehmen, jedoch den Verwaltungsrat der Reichs­anstalt zu ermächtigen, unter gewissen Voraus­setzungen einzelne Kategorien in die Versicherung einzubeziehen. Die Fragen, ob an der geltenden unteren Altersgrenze etwas zu ändern ist, und ob eine obere Altersgrenze eingeführt werden soll, hat die Kommission verneint.

Einen besonderen Abschnitt widmet das Gut­achten der Krisenfürsorge. Im Hinblick auf die Verordnung vom 11. Oktober 1930, die die Sätze der Krisenfürsorge bereits beträchtlich gesenkt hat, spricht sich die Kommission nicht für eine weitere Senkung der Leistungen in der Krisenfürsorge aus, es sei denn, daß sich eine solche auto­matisch aus einer Senkung der Unterstützungs­höhe in der Arbeitslosenversicherung ergeben sollte.

Die nach der Verordnung bestehende Möglichkeit zur

Prüfung der individuellen Bedürftigkeit

will die Kommission

stärker als bisher ausgenutzt

wissen. Hinsichtlich der Kosten der Krisenfürsorge schlägt die Kommission, um den Gemeinden zu helfen, vor, daß das Reich auf den Eemeinde- anteil in der Krisenfürsorge verzichtet. Eine Be­teiligung der Länder an dem Aufwand der Krisen­fürsorge dagegen kann die Kommission nicht emp­fehlen.

Zum Schluß weist die Kommission darauf hin, daß sie durch ihre beiden früheren Teilgutachten mit aller Deutlichkeit gezeigt habe, daß sie

nicht gewillt

ser, die Massenarbeitslosigkeit als ein unabwendbares Schicksal anzu sehen, dem wir ohnmächtig gegenüberstehen.

Die Kommission regt an, vor allem zur Ver­wirklichung der im 2. Teilgutachten entwickelten Gedanken nichts unversucht zu lassen. Das Ge­lingen eines solchen Versuches hänge nicht zuletzt auch von unserer eigenen Entschlußkraft und vom ernstlichen Willen aller Beteiligten ab.

gen, die bekanntlich darin besteht, vor Anpacken der Reparationsfrage alles in unseren Kräften Stehende zur Sanierung des deutschen Staatshaushalts zu tun, damit so den Gegnern der Beweis erbracht werde, daß wir am Ende unserer Kräften seien. Dr. Schacht befürch­tet von dieser Politik, daß sie sich in einem Feil- schep um die künftige Reparationsziffer verlieren werde. Er hat keine 21 n g ft vor Kreditkündi­gungen und ist mit runden und klaren Worten da­für, daß Deutschland „schle u n ig st die T ri­tz u t z a hlu n g e n ein ft eilt, bis es s i e aus seiner Wirtschaft erübrigen kann."

Aber damit ist der kritische Chor im Rücken des Englandfahrers Dr. Brüning noch nicht er­schöpft. Die Deutsche Volkspartei meldet Opposition gegen die neue Notverordnung an, und ihr Führer Dr. Dingeldey fordert Abkehr von der Wirtschafts- und Staatspolitik der letzten zehn Jahre — welche Politik bekanntlich maßgebend Richtung erhielt durch Dingeldeys größeren Vor­gänger Strefemann.

Ernster und entscheidender sind die Direktiven, die die Sozialdemokratie von ihrem Leip­ziger Parteitag nach Hause bringt. Der Inhalt der Notverordnung war dem Parteitag nicht be­kannt. Aber die Sozialdemokratie droht mit dem Antrag auf Wiedereinberufung des Reichstages. Zweifellos möchte sie den jetzi­gen Zustand, bei dem sie die Regierung Brüning widerwillig genug „toleriert", so lange wie mög­lich beibehalten, denn sie weiß nicht, ob nicht nach der Tolerierung noch Schlimmeres kommt. Aber weder Kanzler noch Sozialdemo­kratie können sich aufeinander mit großer Sicherheit verlassen.

Ist es vielleicht eine im höheren Sinne nütz-

Vrümng in England.

Kritik als Reisegeipäck.

wtb. Southampton, 8. Juni. (Eig. Meld.) Reichskanzler Dr. Brüning und Reichsaußenmini- per Dr. Curtius sind hier eingetroffen. Eie war­ben vom Bürgermeister und anderen Vertretern der Behörden empfangen.

*

Der Herr Reichskanzler ist mit dem Außen­minister Dr. Curtius in Cuxhaven an Bord ge­gangen, um zu Besuch nach England zu t. fahren. Es ist fein fröhlich-festlicher Besuch, wie ihn die Machthaber vor 1914 häufig, allzu häufig nach Albion unternahmen (siehe die Denkwürdig­keiten Bülows und Valentinis). Was die deutschen Staatsmänner in Chequers bei Macdonald er­wartet, sind keine Erholungsstunden, und hinter sich lassen sie Deutschland im Zeichen der neuen Notverordnung.

Die Köpfe der Deutschen, die noch klar genug sind, um die Lage richtig zu erkennen, werden nach Kräften von den Interessenten zu verwirren ge­sucht. Ernst genug steht in einem englischen Blatt am Vorabend von Chequers die Spitzmarke: Deutschlands drohender Staats- banker ott. Aber zahlreiche Männer und Frauen erfreuen sich an dem „schönen Breslauer Stahl­helm-Tag", bei dem der Exkronprinz, bei Kriegs­ende geradezu der „Liebling des Volkes", tm Vordergrund stand und 150 000 Stahlhelmer an sich vorbeimarschieren sah. Immerhin wird ans Berlin heute gemeldet: Ein Berliner Vormittags- blatt wollte erfahren haben, daß der polnische Gesandte eine offizielle Demarche beim Aus­wärtigen Amt in Sachen des Reichsfrontsoldaten­tages in Breslau unternommen habe. Diese Nach­richt, in der auch die angebliche Erwiderung des Staatssekretärs von Bülow an den Gesandten Dr. Wisocky wiedergegeben wurde, ist, wie wir erfah­ren, freierfunden.

Die Regierung hat auch so genug Sorgen. Kritisieren ist zurzeit an der Tagesordnung. Und je schwieriger das Operieren für den Kanzler wurde, desto entschiedener meldete sich die Kritik zu Worte. Im Augenblick, da er nach England abfuhr, schwollen die kritifchen Töne von allen Seiten zum lauten Konzert an.

„i. Arn sorgsamsten vorbereitet war diese Stö- 'rungsmusik offenbar vom „Langnamver- ein", dem mächtigsten schwerindustriellen Ver­ein, mit dem umständlichen Namen „Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirt­schaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen". Vor 1500 führenden In­dustriellen aus Nordwest übten die führendsten ' Leute der deutschen Wirtschaft eine Kritik an Dr.

Brüning, wie sie bisher in solcher Schroffheit aus diesen Kreisen nicht gehört wurde. Wenn der Vorsitzende Dr. Springorum darüber klagte, daß politische Rücksichtnahme und parteipolitische Er­wägungen wirtschaftliche Erkenntnisse nid# zum Durchbruch kommen ließen, so war das ein Vor? tourf an den Reichskanzler, daß er aus partei­politischen Gründen wider seine bessere Einsicht Politik mache — ein Vorwurf, der bekanntlich ebenfalls von der Gegenseite, wenn auch in anderer Bedeutung erhoben wird. Dr. Paul, Reusch, der Generaldirektor der Gute Hoffnungs- Hütte, vermißte ebenfalls am Reichskanzler Mut und Rücksichtslosigkeit ,und gar Dr. Fritz Thyssen, der an Hitlers kapitalfreundliche Gesinnung glau­bende Erbe eines berühmten Namens, fand, daß das Pferd des Reichskanzlers falsch aufgezäumt fei und daß es „noch an der richtigen na­tionalen Politik" fehle. Fachlicher, ob­wohl darum nicht unbedingt sachlicher sprachen die Herren Dr. Bögler und Dr. Silverberg, und eine Entschließung verlangte von der Regierung einen „klaren, auf Jahre hinaus abgestellten Plan zur Herstellung des Gleichgewichts zwischen Ein­nahmen und Ausgaben". Also die Industrie ver­langt von der Reichsregierung einen Fünfjahres- I plan — freilich nicht für die ganze Wirtschaft, son­dern nur für die Reichsfinanzen.

Am gleichen Tage hielt Dr. Schacht in Dres­den die hier schon wiedergegebene Rede über die Neuaufrollung der Reparationsproblems. Er trat der vom Reichskanzler betriebenen Politik entge-

elastischen Mittelstellung zwischen Versicherung und gemeindlicher Fürsorge eine große Bedeutung zu­kommt. Es ist freilich festzustellen, daß die Krisen­fürsorge der Arbeitslosennot nicht so hart folgen können, wie es ihrem Zweck entspricht. Gemeinden und Gemeindeverbände sind in vielen Fällen über ihre finanzielle Kraft hinaus in Anspruch genom­men worden, ein Zustand, der dringend der Ab­hilfe bedarf. Diese Abhilfe in einem System- Wechsel zu suchen, hat die Mehrheit der Kommis­sion wenigstens zur Zeit nicht empfehlen kön­nen, dagegen befürwortet sie die Anpassung der Krisenfürs o rge an die gesteigerte Notlage. Allerdings waren zwei Mitglieder der Kommission mit dieser Auffassung nicht einver­standen.

An den Voraussetzungen für den Unterstüt­zungsanspruch hat die Kommission wenig Aende- rungen vorgeschlagen. Insbesondere will sie die Anwartschaftszeit unberührt lassen, da sonst bei den heute verringerten Beschäftigungsmöglichkeiten Personengruppen von der Unterstützung ausge­schlossen würden, denen sie aus sozialpolitischen Erwägungen zukommt. An dem bisherigen Be­griff der Arbeitsfähigkeit hält die Kom­mission fest.

Dagegen hat die Kommission erhebliche Aende- rungen der gesetzlichen Vorschriften über

die Wartezeiten

vorgeschlagen. Die regelmäßigen Wartezeiten sollen erhöht werden:

1. bei Arbeitslosen ohne zuschlagsberechtigte An­gehörige von 14 auf 21 Tage,

2. Bei Arbeitslosen mit einem bis 3 zuschlag-

* Französische Militärflugzeuge über Borkum. Es ist festgestellt, daß über der Reede von Borkum zwei fran­zösische Militärflugzeuge gesichtet worden sind. Die Flug­zeuge, die aus Kopenhagen kamen, hatten Einflugerlaub­nis für die Niederlande, aber keine Genehmigung für die Ueberfliegung deutschen Gebietes. Die deutsche Bot­schaft in Paris ist angewiesen worden, in diesem Falle der Verletzung der deutschen Lufthoheit Protest zu er­heben.

* Russisch-französische Handelsvertragsverhandlungen. Der offiziöse „Petit Parisien" bestätigt, daß franzöfisch- sowjetrussische handelsoertragsverhandlungen feit einigen Tagen zwischen den beiden Regierungen ausgenommen worden seien, die jetzt in Paris fortgesetzt werden wür­den. _____________________

* Vorbereitung eines neuen sowjekrufsischen Aünfjahresplanes. Aus Moskau wird ge­meldet: Bei der Staatlichen Planwirtschafts-Kom­mission wurde laut Telegraphenagentur der Sow­jetunion unter Vorsitz Kuibyscheffs ein Ausschuß gebildet, der sich mit der Ausarbeitung eines zwei­ten Fünfjahresplanes beschäftigen soll. Der Aus­schuß besteht aus 73 Mitgliedern.