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W reine Ehe der Verachtung

«nd Erniedrigung preisgegeben

Grund des sich hier offenbarenden göttlichen Willens in Ehrfurcht erforschen wollen, so finden Wir ihn unschwer in der übernatürlich geheimnisvollen Bedeu­tung, die der christlichen Ehe zükomrnt und sich in der christlichen auch vollzogenen Ehe ganz und vollkommen bewahrheitet. Denn nach dem Zeugnis des Apostels in seinem schon am Anfang angedeuteten Brief an die Epheser ist die christliche Ehe ein Sinnbild der vollkommenen Einheit zwischen Christus und der Kirche .Sacramentum hoc magnum est. ego. autem dico, in Christo et in Ecclesia“. Diese Einheit kann, solange Christus lebt und durch ihn seine Kirche, niemals durch irgendeine Trennung gelöst werden. Das sagen auch ausdrücklich die folgenden Worte des heiligen Augustinus: „Das ist in Christus und der Kirche sichergestellt, daß sie, lebend mit dem, der in Ewigkeit lebt, durch keine Scheidung von ihm getrennt werden kann. Die Ehrfurcht vor diesem Geheimnis ist im Reiche unseres Gottes, d. h. in der Kirche Christi ... so groß, daß auch in den Fällen, wo die Frauen nur der Nachkommenschaft wegen heiraten oder geheiratet weiden es nicht erlaubt ist, die unfruchtbare Gattin zu verlassen, um eine andere fruchtbare zu heiraten. Wenn das aber doch jemand tut, dann ist er des Ehe­bruchs schuldig, nicht zwar nach irdischem Gesetz (das erlaubt ja nach vollzogener Scheidung straflos eine neue Ehe; und der Herr sagt, daß es auch Moses den Israeliten wegen ihrer Herzenshärte erlaubt habe), wohl aber nach dem Gesetz Christi, wie auch sie des Ehebruchs schuldig ist, wenn sie eines anderen Gattin wird."

Irr Segen

der mmiMlichril Ehe

Welch ein reicher S egen aus der Unauf­löslichkeit der Ehe erfliestt, kann uns nicht ent­gehen, wenn wir auch nur flüchtig an das Glück der Ehegatten und Kinder sowie an das allgemeine Wohl der menschlichen Gesellschaft denken. Zunächst besitzen die Gatten in der Festigkeit des Ehebandes ein sicheres Unterpfand dauerhafter und bleibender Le-

i . sich des verwegenen und von den Vätern unter der 1 Strafe des Bannes verbotenen Wortes bedienen: die : , Gebote Gottes zu beobachten, sei dem Gerechtfertig­ten unmöglich. Denn Gott befiehlt nichts Unmög­liches' indem er befiehlt, mahnt er zu tun, was du tun kannst, und um das zu bitten, was du nicht kannst, und er hilft, daß du kannst." Die gleiche Lehre wurde von der Kirche wiederholt und feierlich be- stätigt gelegentlich der Verurteilung der lansenisti- schen Irrlehre, die sich gegen Gottes Güte den blas­phemischen Satz aufzustellen erdreistet hatte: „Einige Gebote Gottes find den Gerechten, auch denen die ernstlich wollen und versuchen, mit den Kräften', die sie gegenwärtig haben, unmöglich; es fehlt ihnen auch die Gnade, durch die sie ihnen möglich werden." Die verfKiedenrn Znbikalionkn

Aber noch ein anderes schweres Vergehen, Ehr­würdige Brüder, ist zu erwähnen, das das Leben des Kindes im Mutterschoße bedroht. Es anzutaften. ioll nach den einen erlaubt sein, wenn es Vater und Mut­ter so gefällt. Andere halten dies für unerlaubt, falls nicht schwerwiegende Gründe hinzukommen, die sie mit den Namen „medizinische", „soziale" und „eugenische Indikation" bezeichnen. In bezug auf die staatlichen Strafgesetze, wodurch die Tötung des Angeborenen verboten wird, verlangen alle diese Richtungen, dah die Staatsgefetze die von ihnen verttetene Indikation (nicht alle vertreten die gleiche) anerkennen und für straflos erklären. Einige stellen sogar die Forderung, die öffentlichen Behörden sollten zu diesen tödlichen Operationen ihre hilfreiche Hand bieten, was mancherorts, wie allgemein be­kannt, nur zu oft geschieht.

Bezüglich der sogenannten „medizinischen! und therapeutischen Indikation" haben wir schon erklärt. Ehrwürdige Brüder wie sehr Wir es mitempfinden, dah mancher Mutter aus der Er­füllung ihrer Muttervflichten große Gefahren für dis Gesundheit oder gar das Leben entstehen. Aber, was für ein Grund vermöchte jemals auszureichen, unr die direkte Tötung eines Unschuldigen zu rechtfer* tigen? Denn darum handelt es sich hier. Mag man nun die Mutter oder das Kind töten, es ist'gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: „Dn sollst nicht töten!" Gleich heilig ist beider Leben, das zu vernichten selbst die Staatsgewalt keine Befugnis hat. Ganz zu Unrecht wird diese Be­fugnis gegen Unschuldige aus dem Recht der Gewalt über Leben und Tod gefolgert, die doch nur Schul* digen gegenüber Geltung hat. Auch das Recht der ge* waltsamen Verteidigung gegen einen ungerechten An­greifer kommt hier nicht in Frage. (Wer wollte wohl ein unschuldiges Kind einen ungerechten Angreifer nennen?) Und ejn „Notstandsrecht", das bis zur direkten Tötung eines Schuldlosen reichte, gibt es nicht. Dah sich um beider Leben, das der Mutter wis das des Kindes, gewissenhafte und erfahrene AerztS bemühen, verdient alles Lob und alle Anerkennung; dagegen würde sich des edlen Namens und Lobes eines Arztes unwürdig erweisen, wer unter dem Vor­wand, Heilmahnahmen zu treffen, oder aus falsch ver­standenem Mitleid auf den Tod des einen von beiden! abzielte.

Diese Ausführungen stehen in llevereinstimmun» mit den ernsten Vorwürfen, die der Bischof o o iti Hippo gegen entartete Gatten richtet, die dis Empfängnis zu verhüten suchen und. wenn ihnen das mihlingt, sich nicht scheuen, in sündhaftem Tun diF Frucht zu töten: „Zuweilen," so sagt er, „gehen Lei« denschaft und Grausamkeit so weit, dah sie mit Gift« tränken die Unfruchtbarkeit herbeizuführen suchen, unbt wenn sie keinen Erfolg haben, auf irgendeine WeisS; die Frucht im Mutterschoße vernichten und entfernen^' Ihr Streben geht also dahin, die Frucht zu vernich-f ten, bevor sie noch zu leben beginnt, oder wenn sie im Mutterschoße schon lebte, sie zu töten, bevor sis fdjon geboren wird. Wenn beide Satten so geartet sind, find fie in Wirklichkeit keine Gatten; und weint1 sic von Anfang so geartet waren, dann kamen sie nicht)' zur Ehe, sondern zur Unzucht zusammen. Sind aber nicht beide so, dann wage ich zu behaupten: Entweder ist fie die Buhlerin des Gatten, oder er ist der Buhl« der Gattin."

Der „sozialen und eugenischen In di ka* tton" sodann kann und soll mit erlaubten, fittliH einwandfreien Mitteln und innerhalb der rechten Grenzen Rechnung getragen werden; aber den Not­ständen, auf denen diese Indikationen ausbauen, durch Tötung Unschuldiger abhelfen zu wollen, ist töricht und dem Gebote Gottes zuwider, das der Apostel in die Worte kleidet: „Man darf nichts Böses tun. um damit Gutes zu stiften."

Die Staatenlenker «nd Gesetzgeber endlich dürfen nicht vergessen, dah es Sache der staatlichen Autorität ist, durch zweckmähige Gesetze und Strafen das Leben der Unschuldigen zu schüt­zen; und zwar um so mehr, je weniger das gefähr­dete Leben sich selber schützen kann. Und hier stehen doch an erster Stelle die Kinder, die die Mutter noch unter dem Herzen trägt. Sollte jedoch die öffentliche Gewalt diesen Kleinen nicht allein den Schutz versagen, sie vielmehr durch ihre Gesetze »nd Berordnungen den Händen der Aerzte und anderer zur Tötung überlasten oder ausliesern, dann möge sie sich erinnern, dah Gott der Richter und Rächer unschuldigen Blutes ist, das von der

Erde zum Himmel schreit.

und Einzelmenschen, aus denen er wie der Körper - aus den Gliedern zusammengesetzt ist. Wer also die unantastbare Festigkeit der Ehe mit Entschie­denheit verteidigt, erwirbt sich um das Glück der Ehegatten und Kinder im einzelnen wie um das allgemeine Wohl der menschlichen Eesellichaft die gröhteu Verdienste.

Außer der unlöslichen Festigkeit enthält jedoch das Gut des Sakramentes noch viel erhabenere, durch das Wort „Sakrament" sehr treffend bezeichnete Werte. Den Christen ist das Wort ja kein leerer Name: „Christus der Herr, der Stifter und „Vollender"" der verehrungswürdigen Sakramente, hat die Ehe seiner Gläubigen zu einem wahren und eigentlichen Sakra­ment des Neuen Bundes erhoben und fie in Wirklich­keit zum Zeichen und zur Quelle der besonderen inne­ren Gnade gemacht, durch die er die ihr innewohnende natürliche Liebe vervollkommnen, die untrennbare Einheit festigen und die Gatten heiligen wollte.

llnd weil Christus gerade den gültigen Ehevertrag zwischen Gläubigen zum sakramentalen Enadenzeichen bestimmt hat. ist das Wesen des Sakramentes mit der christlichen Ehe so innig verbunden, daß es zwischen Getauften keine wahre Ehe geben kann, „die nicht zugleich Sakrament wäre".

Die Gläubigen öffnen sich deshalb von selbst da­durch, daß fie sich aufrichtigen Sinnes das Jawort geben, die Schatzkammer der sakramen­talen Gnade, um daraus die übernatürlichen Kräfte zu schöpfen, die sie befähigen, ihre Pflichten und Aufgaben treu, heilig und beharrlich bis zum Tode zu erfüllen.

In denen, die dem Sakrament der Ehe kein soge­nanntes Hindernis entgegenstellen, vermehrt es ja nicht nur das bleibende Prinzip des übernatürlichen Lebens, die heiligmachende Gnade, es fügt ihr viel­mehr noch besondere Gaben, Anlagen und Enaden- keime hinzu, es erhebt und vervollkommnet die über­natürlichen Kräfte, so daß die Ehegatten die Auf­gaben, Zwecke und Pflichten des Ehestandes nicht nur verstandesmäßig erfasien, sondern ebenso innerlich ver­kosten, beharrlich festhalten, ernstlich wollen und im Werk vollbringen können. Das Sakrament verleiht ihnen endlich das Recht auf wirksame Gnadenhilfe, so oft sie daran zur Erfüllung ihrer Standespflichten be­dürfen.

Erft die Familie, dann der Staat

Zu verwerfen sind zum Schluß noch jene bedenk­lichen Bestrebungen, die zwar zunächst das natürliche Recht des Menschen auf die Ehe, tatsächlich aber unter gewiffer Rücksicht auch das Gut der Nachkommenschaft angehen. Es finden sich nämlich solche, die in über­triebener Sorge um die „eugenischen" Zwecke nicht nur heilsame Ratschläge zur Erziehung einer starken und gesunden Nachkommenschaft geben — was der ge­sunden Vernunft durchaus nicht zuwider ist — sond- eern dem „eugenischen" Zwecke den Vorzug vor allen andern, selbst denen einer höheren Ordnung geben, Sie möchten daher von Staats wegen alle von der Ehe ausschließen, von denen nach den Gesetzen und Mutmaßungen ihrer Wisienschast infolge von Ver­erbung nur eine minderwertige Nachkommenschaft zu erwarten ist, auch wenn fie zur Eingehung einer Ehe an sich tauglich find. Ja, fie gehen so weit, solche von Ee,etzes wegen, auch gegen ihren Willen, durch ärzt­lichen Eingriff jener natürlichen Fähigkeit berauben zu lasten, und zwar nicht als Körperstrafe für be­gangene Verbrechen, noch auch um künftigen Vergehen solcher Schuldiger vorzubeugen, sondern indem sie gegen alles Recht und alle Gerechtigkeit für die welt­liche Obrigkeit eine Gewalt in Anspruch nehmen, die sie nie gehabt hat und rechtmäßigerweise überhaupt nicht haben kann.

Sie vergesten zu Unrecht, daß die Familie höher steht als der Staat, und daß die Menschen nicht an er­ster Stelle für die Zeit und die Erde, sondern für den Himmel und dir Ewigkeit geboren werden. Und in der Tat, es ist nicht recht, Menschen, die an sich zur Eingehung einer Ehe fähig find, aber trotz gewissen- hafter Sorge voraussichtlich nur einer minderwer­tigen Nachkommenschaft das Leben geben können, schon deshalb einer schweren Schuld zu zeihen, falls sie in die Ehe treten, wenn ihnen auch sonst die Ehe zu widerraten ist.

Was nun die O b r i g k e i t angeht, so hat sie über die körperlichen Organe ihrer Untertanen keine di­rekte Gewalt. Wo keine Schuld und damit keine Ur­sache für körperliche Bestrafung oorliegt, kann fie die Unversehrtheit des Leibes weder aus eugenischen noch ms irgendwelchen anderen Gründen direkt verletzen >der antasten. Das ist auch die Lehre des hl. Tho- it a s o o n Aquin , der bei Erörterung der Frage, >b der weltliche Richter zur Verhütung künftiger 5chöi">a einem Menschen llebel zufügen könne, dies zwar für gewisse Sicherungsmaßnahmen zugibt, es

prung dieser .... „ laiin, daß man be­

hauptet, die Eh« sei weder von dem Schöpfer der Natur eingesetzt, noch von Christus dem Herrn zur Würde eines wahren Sakramentes erhoben worden, sie fei vielmehr eine Erfindung von Men­schen. Nach der Aussage einiger findet sich in der Natur und ihren Gesetzen nichts von einer Ehe, son­dern nur die Fähigkeit, Leben zu geben, und der hef­tige Trieb, sie zu befriedigen. Andere geben zu, daß sich in der menschlichen Natur Ansätze und Keime zu einer wahren Ehegemeinschaft finden, insofern als für die Würde der Gatten und den natürlichen Zweck der Erzeugung und Erziehung der Nachkommenschaft nicht genügend gesorgt wäre, wenn die Menschen nicht durch ein dauerndes Band zusammenaehalten würden. Aber auch sie lehren, daß die Ehe selbst, weil über diese keimhafte Anlage hinausgehend, nur vom Men- schengeist erdacht, nur durch den Willen der Menschen eingeführt worden sei, wenn dabei auch mancherlei Ursachen mitgewirkt haben mögen.

Run gilt aber in der übernatürlichen Ordnung das Gesetz der göttlichen Vorsehung, daß die Menschen aus den Sakramenten, die sie nach erlangtem Gebrauch der Vernunft empfangen, die volle Frucht nur bei persönlichem Mitwirken mit der Gnade schöpfen können. Die Ehegnade wird deshalb zu einem aroßen Teil ein ungenütztes, im Acker vergrabenes Talent bleiben, wenn die Ehegatten nicht die über­natürlichen Kräfte handhaben und die in sie gelegten Gnadenkeime pflegen und zur Entfaltung bringen. Wenn sie aber tun, was an ihnen ist, und mit der Gnade eifrig mitwirken, dann werden sie die ehelichen Lasten tragen, ihre Ehepflichten erfüllen können und durch das erhabene Sakrament innerlich stark, ge­heiligt und in gewißem Sinne übernatürlicher Weihe teilhaftig sein. Wie nämlich nach der Lehre des hl. Augustinus der Mensch durch die Taufe und Priester­weihe zu einem christlichen Leben und zu den priester­lichen Amtshandlungen bestimmt und befähigt wird und ihm die sakramentale Hilfe nie fehlt — in bei­nahe derselben Weise (wenn auch nicht auf Grund eines sakramentalen Charakters) können die durch das Eheband vereinigten Gläubigen der sakramentalen Hilfe und Bindung nie mehr verlustig gehen. Ja so­gar nach dem Ehebruch, so fügt der genannte heilige Kirchenlehrer bei, tragen sie noch jenes heilige Band, jetzt freilich nicht mehr als Ehrenmal der Gnade, sondern als Schandmal der schweren Verfehlung, ge- i rade so wie die abtrünnige Seele, die von der bräut­lichen Vereinigung mit Christus zurücktritt, auch nach dem Verlust des Glaubens das sakramentale Merkmal nicht verliert, das sie im Bade der Wiedergeburt empfangen hat."

Die Ehegatten aber mögen durch das goldene sakramentale Band nicht gefeffelt, sondern geschmückt, nicht gehemmt, sondern gestärkt, mit allen Kräften danach streben, daß ihre Ehe nicht nur durch die Kraft und den geheimnisvollen Sinn des Sakramentes, son­dern ebenso durch ihre Gesinnung und ihr tugendhaftes Leben immer ein lebendiges Bild der überaus fruchtbaren Verbindung Christi mit der Kirche sei und bleibe, jener Verbindung, die in Wahrheit das verehrungswürdige Geheimnis der Vollendung der Liebe ist.

Beginnen wir piit dem Uri: bei. Ihre Hauptwurzel liegt bi iptet, die Eh« sei weder von

Wie sehr fie alle jedoch irren und wie schmachvoll sie von dem, was ehrbar ist, abweichen erhellt schon zur Genüge aus allem, was Wir über den Ursprung und die Natur der Ehe Über deren Zweck und die ihr innewohnenden Güter in diesem Schreiben aus­einandergesetzt haben. Aber die ganze Verderblichkeit dieser Truggebilde erhellt erst recht aus den Folgerun­gen, welche ihre eigenen Vertreter daraus ziehen. Da die Gesetze, Einrichtungen und Vorschriften zur Rege­lung des Ehelebens ausschließlich durch den Willen der Menschen geschaffen sind, sollen sie auch ihm allein unterstehen und können und müssen deshalb nach menschlichem Belieben und je nach den Zeitoerhält- nisien gegeben, geändert oder ganz abgeschafft werden. Der Geschlechtstrieb aber, weil auf der Natur selbst

Wenn wir so, Ehrwürdige Brüder, die ganze Er­habenheit der reinen Ehe erwägen, dann muß sich Unser Schmerz um so mehr steigern, als Wir sehen, wie diese göttliche Einrichtung gegenroärtig ber Verachtung und Erniedrigung preisge­geben ist.

Nicht mehr bloß im Geheimen und im Dunkeln, sondern vor aller Oeffentlichkeit, ohne jedes Scham­gefühl, in Wort und Schrift, in Schauspielen zeder Art, in Romanen, Liebesgeschichten und Satiren, in Kinodarstellungen, in Rundfunkvorträgen, kurz, mit allen Erfindungen der Neuzeit wird die Heiligkeit der Ehe in den Staub gezogen oder der Lächerlichkeit preisgegeben. Ehescheidung, Ehebruch und die schimpf, lichsten Laster werden verherrlicht oder wenigstens in schillernden Farben dargestellt, als ob fie von jeglicher Schuld und Schande frei wären. Es fehlt auch nicht an Büchern, die in Wirklichkeit nicht selten nur den äußeren Schein der Wissenschaft haben, die man aber ungescheut als wissenschaftlich anpreist, damit sie so um so leichter Eingang finden. Die darin vertretenen Lehren werden als die höchsten Errungenschaften des modernen Geistes angepriesen, jenes Geistes, der ein­zig auf die Wahrheit bedachr, sich von allen angeb­lichen Vorurteilen der Alten frei gemacht habe, und der dann unter diese veralteten Anschauungen auch die ererbte christliche Lehre von der Ehe rechnet und verweist.

Diese Lehren träufeln sie allen Menschenklaffen ein, Reichen und Armen, Arbeitnehmern und Arbeit­gebern, Gebildeten und Ungebildeten, Ledigen und Verheirateten, Gottesfürchtigen und Eotteshaffern, Erwachsenen und Jugendlichen, ja, den Jugendlichen an erster Stelle, denn da fie in ihrer Unerfahrenheit am leichtesten sich umgarnen lassen, werden gerade ihnen die verfänglichsten Schlingen gelegt.

Zwar laßen sich nicht alle Vertreter der neuen Lehren zu den letzten Folgerungen einer ungezügel­ten Leidenschaft sortreitzen. Einige versuchen gleich­sam auf halbem Wege stehen zu bleiben und meinen, nur in gewißen Punkten des Gesetzes Gottes und der Natur müße man der heutigen Zeit einige Zugeständ­nisse machen. Aber auch fie find mehr oder weniger bewußt Sendlinge jenes unerbittlichen Feindes, der Unkraut unter Den Weizen zu säen sucht. Wir, die der Hausvater zu Wächtern seines Ackers bestellt hat mit Dem heiligen und dringenden Auftrag, zu ver­hüten, daß der gute Same von giftigem Unkraut er­stickt werde, Wir glauben jene ersten Worte vom Hei-

bensgemeinschaft, und ein solches verlangt naturhast und dringend die edelmüftge Hingabe der eigenen Persönlichkeit und die innige Verschmelzung der Her­zen. Denn die Liebe kennt keine Grenze und fein Ende. Dann wird dadurch der Treue in der Keusch­heit gegen innere und äußere Verlockungen zur Un­treue eine starke Schutzwehr errichtet. Der ängstlichen Besorgnis, ob der Gatte vielleicht doch beim Herein­brechen von Unglück ober im Alter weggehen werde, ist damit Tür und Tor geschloßen, und an ihre Stelle tritt die Ruhe des sicheren Besitzes. Ferner ist für die Menschenwürde der Gatten und für die Aufgabe gegenseitiger Hilfeleistung aufs beste Vorsorge getrof­fen, denn bas unauflösliche unb lebenslängliche Ehe- Banb erinnert sie ununterbrochen daran, daß sie sich nicht vergänglicher Dinge wegen oder um den Sinnen zu dienen, sondern um sich gegenseitig zu höheren und unvergänglichen Gütern zu helfen. Die Hand zum Ehebund gereicht haben, zum Ehebund, den nur ber Tod auflösen kann. Auch ber Schutz unb die Er­ziehung der Kinder, die ja viele Jahre bean­spruchen, sind so aufs beste gewährleistet, Denn mit vereinten Kräften können Die Eltern die drückende unb langwierige Last ihres Elternamtes leichter tragen.

Nicht minder wertvoll find di» Segensgüter, die der ganzen menschlichen Gesellschaft aus der unerschütterlichen Festigkeit der Ehe er­wachsen. Sie ist, das wißen wir aus Erfahrung, eine überreiche Quelle ehrbaren Wandels und reiner Sitte. Wo ihr Bestand gesichert ist, da steht es auch gut um bas öffentliche Wohl des Gemein­wesens. Denn der Staat ist fo, wie die Familien

Wenn man dies alles, Ehrwürdige Brüder, auf­merksam und mit lebendigem Glauben erwägt; wenn die hehren und erhabenen Güter der Ehe: Nachkom­menschaft, Treue, Sakrament lichtvoll bargetan wer­den, bann muß jedermann von selbst Gottes Weisheit, Heiligkeit und Güte Berounberir des Gottes, der für Die Würde und das Glück ber Ehegatten wie für Die Erhaltung unb Fortpflanzung bes Menschengeschlechts einzig unb allein in ber reinen und heiligen Gemein­schaft des Ehebundes überreichlich Sorge getragen hat.

knüpfte Bindung auf Lebenszeit in sich. Oder man muß annehmen, daß ohne jene Bindung auf Lebens- wit abgeschloßen wird: dann liegt auch keine Ehe vor, ioiidern eine unerlaubte, dem göttlichen Gesetze inner­lich widerstreitende Verbindung. Eine solche darf man "atürlich nicht eingehen, und erst recht nicht beibehal­ten."

Di- Festigkeit des Ehebundes scheint nun freili* Ausnahmen zuzulaßen, wenn auch nur tn ganz seltenen Fällen, wie z. V. in gewissen Ehen, die nur Naturehen zwischen Nichtgetauften find, oder in Ehen unter Christen, die geschloßen, aber noch nicht vollzogen sind. Diese Ausnahmen leiten jedoch ihre Gültigkeit nicht vom Menschenwillen oder von irgend­einem rein menschlichen, sondern vom göttlichen Recht her, deßen ausschließliche Hüterin und Deuterin die Kirche ist. Aber keine derartige Vollmacht wäre, je aus irgendeinem Grunde anwendbar auf die christ­lich geschloßene und vollzogene Ehe. Denn wie in ihr Das eheliche Verhältnis voll und ganz zur Auswir­kung kommt, so spiegelt sie auch die von Gott gewollte und durch keines Menschen Autorität zu lockernde unbedingte Festigkeit unb Unauflöslichkeit wider.

Wenn Wir, Ehrwürdige Brüder, den inneren

ligen Geist an Uns gerichtet, mit denen der Apostel Paulus seinen geliebten Jünger Timotheus ermahnte: JDu aber sei wachsam ... Tue, was Deines Amtes ist! ... PreDige Das Wort, Dringe Darauf, es komme gelegen oDer ungelegen, halte Die Wahrheit vor, be­schwöre, strafe in aller EeDulD unD Unterweisung."

Um aber Die Fallstricke Des bösen Feindes meiden zu können, ist es zunächst nötig unb nützlich, sie ben Harmlosen aufzudecken und aufzuweiken. Obwohl Wir diese Dinge nicht einmal nennen möchten wie es sich für die Heiligen geziemt, so können Wir doch um Des Hckiles unD Nutzens Der Seelen willen sie nicht völlig mit Schweigen übergehen.

beruhend, sei etwas Unantastbares und erstrecke sich über Die Ehe hinaus. Er könne Darum innerhalb unD außerhalb ber Ehegemeinschaft, auch ohne Rücksicht auf Die Ehezwecke, ausgeübt werben, gerade als ob die schimpfliche Ausschweifung der Dirne fast gleichberech­tigt wäre mit der keuschen Mutterschaft ber rechtmäßi­gen Gattin.

Aus diesen Gedanken heraus find einige darauf verfallen, neue Verbindungen auszudenken, Die ihrer Meinung nach den heutigen Zeitverhältnis­sen beßer entsprechen unD Die sie als ebensoviele neue Ehearten betrachtet wißen wollen; einige wollen eine „Zeiteh e“, anDere eine „Versuchseh e“, anDere die „Kameradschaftsehe", ber sie alle Rechte und Freiheiten ber Ehe zuerkennen, jedoch ohne un­auflösliche Bindung unb mit Ausschluß von Nachkom­menschaft, es fei denn, Daß beide Teile ihre Lehens­gemeinschaft in eine vollberechtigte Ehe ummanbeln.

Es fehlt sogar nicht an solchen, Die mit aller Macht auf gesetzliche Anerkennung ihrer Wahngebilde oDer wenigstens auf Berücksichtigung in Den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen Drängen. Dabei kommt ihnen nicht einmal Der Gedanke, daß all Dies nichts gemein hat mit moderner Kultur, deren sie sich so gerne rühmen, sondern nichts als verwerflichste Sit- tenoerderbnis ist, Die auch ein Kulturvolk zu den bar­barischen Sitten und Gebräuchen gewißer wilder Völ­ker zurückführen würde.

Sie entnrhme der Ehe

Aber treten Wir nunmehr, Ehrwürdige Brüder, an die Einzelheiten heran, mit denen man gegen die Güter Der Ehe angeht. Das erste dieser Güter ist d a s Kind. Viele gehen so weit, Die Nachkommenschaft eine beschwerliche Ehelast zu nennen unb Den Rat zu geben. Die Ebeleute sollten Das KinD nicht Durch ehr­bare Enthaltsamkeit (Die mit beiderseitigem Einver­ständnis auch in Der Ehe erlaubt ist), sonDern durch Verkehrung bes natürlichen Aktes fern« balten. Solche verbrecherische Freiheit nehmen einige für sich in Anspruch, weil sie aus Widerwillen gegen Den Kindersegen die Last vermeiden, aber trotzdem die Lust genießen wollen; andere, weil sie angeblich keine Enthaltsamkeit beobachten, aber auch nicht ben Kindersegen zulassen können, da es ihre persönlichen Verhältniße ober die der Mutter ober bie schwierige Vermögenslage nicht gestatten.

Aber es gibt keinen auch noch so schwerwiegenden Grund, der etwas innerlich Naturwibriges zu etwas Naturgemäßem unb sittlich Gutem machen könnte. Da nun aber der eheliche Akt seiner Natur nach zur Weckung neuen Lebens bestimmt ist, so handeln jene, die ihn bei seiner Tätigung absichtlich seiner natür­lichen Kraft berauben, naturwidrig und tun etwas Schimpfliches und innerlich Un­sittliches.

Es ist darum auch nicht zu verwundern, daß die Heilige Schrift bezeugt, bie göttliche Majestät haße und verabscheue solch verwerfliches Tun, ja, habe es sogar schon mit dem Tode bestraft. Darauf macht auch der hl. Augustinus aufmerksam, wenn er schreibt: „Unerlaubt und unsittlich ist der eheliche Verkehr selbst mit ber rechtmäßigen Gattin, wenn babei bie Weckung neuen Lebens verhütet wird. Das hat Onan, bes Judas Sohn, getan, und darum hat ihn Gott getötet."

Da nun noch vor kurzem einige in offenkundiger Abweichung von Der in ununterbrochener Folge von Anfang an überlieferten christlichen Lehre geglaubt haben, amtlich unb feierlich über solches Tun anders lehren zu sollen, erhebt die katholische Kirche, von Gott selbst zur Lehrerin und Wächterin ber Unver­sehrtheit und Ehrbarkeit der Sitten bestellt, inmitten dieses Sittenverfalls, zum Zeichen ihrer göttlichen Sendung, um die Reinheit des Ehebundes von solch schimpflicher Makel unversehrt zu bewahren, durch Unseren Mund laut ihre Stimme unb verkündet von neuem:

Jeder Gebrauch der Ehe, bei deßen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natür­lichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wirb, verstößt gegen bas Gesetz Gottes nnb ber Natur: unb die solches tun, beflecken ihr Gewißen mit schwerer Schuld.

Kraft Unserer höchsten Autorität unb wegen der «ns obliegenden Sorge um bas Heil aller Menschen ermahnen Wir daher Die Beichtväter und bie übrigen Seelsorger, bie ihnen anvertrauten Gläubigen über dieses schwer verpflichtende göttliche Gesetz nicht im ' Irrtum zu lassen, noch mehr aber, sich selber von der­artigen falschen Meinungen frei zu halten und ihnen ' nicht aus Schwäche nachzugeben. Sollte aber ein ‘ Beichtvater oder Seelenhirte, was Gott verhüte, sel­ber Die ihm anvertrauten Gläubigen irr solche 'Irr­tümer führen oder durch seine Zustimmung oder durch böswilliges Schweigen sie Dann bestärken, so möge er wissen. Daß er Dereinst Gott, dem höchsten Richter, ernste Rechenschaft über Den Mißbrauch seines Amtes wirb ablegen müssen. Er möge sich Das Wort Christi Stein lassen: „Blinde find sie und Führer von en. Wenn aber ein Blinder einen Blinden

führt, fallen beide in die Grube."

Was nun die Gründe betrifft, mit denen man den Ehemißbrauch verteidigt, so werden — um von den unsittlichen ganz zu schweigen — nicht selten er­dichtete oder Doch übertriebene vorgebracht. Nichts­destoweniger kennt Die heilige Mütter, die Kirche, nur zu gut Die wirklichen Gefahren für Gesundheit und Leben Der Mutter unD fühlt sie tief mit. Wer könnte sie ohne inniges MitleiD überdenken? Wer wird nicht von Der höchsten Bewunderung ergriffen, wenn er sieht, wie eine Mutter in wahrem Helden­mut sich dem fast sicheren Tode aussetzt, um dem Kind das sie unter dem Herzen trägt. Das Leben zu erhalten? Was sie alles auf sich nimmt, um allen ihren Mutterpflichten gerecht zu werden, das kann ihr allein der reiche und erbarmungsvolle Gott vergelten, und er wird ihr ihren Lohn 'sicherlich nicht nur in vollem, sondern in überfließentzem Maße zukommen lassen.

Die heilige Kirche weiß ferner sehr gut, daß nicht selten der eine Eheteil das sündige Tun nur leidet, nicht vollbringt, indem er aus gewichtigen Grünben Die Verkehrung Der rechten OrDnung geschehen läßt, ohne fie selber zu wollen, unD Daß er Darum keine Schuld auf sich lädt, wofern er nur Des Gebotes Der Liebe eingedenk bleibt unD es nicht unterläßt, Dem Ehegefährten von Der SünDe abzuraten und ihn da­von zurückzuhalten. Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz natürlicher Weise von ihrem Rechte Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten ober gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann. Denn es gibt in Der Ehe selbst, wie in Dem Gebrauch bes Eherechts auch Zwecke zwei- j ter Drbnung: bie wechselseitme Hilfe, Die Betätigung der ehelichen Liebe unb die Regelung des natürlichen ' Verlangens, Zwecke, die anzustreben ben Ehegatten i keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, daß bie Natur Des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetaftet wird.

Tief erschüttern Uns auch dieKlagenderEhe- leute die unter dem Druck bitterer Ar­mut kaum wissen, wi« sie ihre Kinder aufziehen tollen.

Aber trotzdem muß man fich davor hüten, daß nicht Sie verhängnisvolle Vermögenslage Anlaß zu einem noch verhängnisvolleren Irrtum wird. Es kann keine Schwierigkeiten geben bie bie Verpflichtung des gött­lichen Gebotes, Handlungen zu unterlassen, bie ihrer inneren Natur nach _ sünbhaft sind, aufzuheben ver­möchten. Es sind keine Verhältnisse denkbar, unter Denen die Gatten nicht mit Hilfe der göttlichen Gnade ihrer Pflicht treu bleiben und die eheliche Keuschhei von jener entehrenden Makel rein bewahren tonn ten. Denn fest bleibt die Wahrheit des christliche» Glaubens, Die das Trienter Konzil in seiner Lebrentscheidung also,ausgedrückt hat: „Niemand darf