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Mädchen den Besuch des Marienheims ermöglichen und empfehlen. Für die Mädchen ist die dort gebotene Er­holung nötig und ihnen auch sehr zu gönnen. Möchten vor allem auch die kath. Eltern zu Hause auf dem Lande daraus sehen, daß ihre Töchter in Fulda sich dem Verein anschlietzen und so vor den Gefahren der Straße be­wahrt bleiben.

Wie wir hören, wiederholt der Verein nächsten Sonn­tag um 4 Uhr im Marienheim seine Theaterdarbietun­gen zum dritten Male. Wir wünschen dem Verein wie­derum em volles Haus.

Reatsleuersenklmg in Gefahr!

Die Spitzenverbände von Industrie, Banken, Handel und Handwerk haben an die Reichsregie­rung und den Reichsrat ein Schreiben gerichtet, in dem sie gegen die Verschlechterung des Regierungs­entwurfes eines Realsteuersenkungsgesetzes durch die Abänderungsanträge, die verschiedene Länder im Reichsrat gestellt haben, schärfsten Widerspruch erheben. In dem Finanzplan der Reichsregierung vom 1. Oktober dieses Jahres hatte die Reichsregie­rung versprochen, die Realsteuern um insgesamt 400 Millionen Reichsmark zu senken. Das Ver­trauen der Oeffentlichkeit, desien die Reichsregte- rung gerade bei Durchführung des umfassenden Finanzprogramms bedarf, würde nach der Auflas­sung der Spitzenverbände auf schwerste enttäuscht werden, wenn die schon mehrfach versprochene Rem- steuersenkung auch jetzt wiederum durch Be­schlüsse des Reichsrates verhindert würde. Die Spitzenverbände haben in dem genann­ten Schreiben gefordert, entsprechend dem Regie­rungsprogramm vom 1. Oktober dieses Jahres zu verfahren, zum mindesten aber den Regierungsent­wurf in der ursprünglichen Fassung wiedecherzu- stellen. ______

Aus dem Gerichtssaal.

Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wurde ge­stern vor dem kleinen Schöffengericht gegen den E. R. verhandelt, der wegen Beihilfe aus § 218 des Strafgesetzbuches zu einem Monat Gefängnis ver- urteilt wurde. Gegen dieses Urteil hat der Ange­klagte Berufung eingelegt.

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An den B. F. hier, wandte sich im Sommer 1929 ein mittlerer Beamter aus der Umgegend um ein Darlehen und erhielt auch 570 Rm. Der Schuld­ner unterschrieb einen Wechsel in gleicher Höhe, auf den er nach der Vereinbarung jeweils Raten­zahlungen leisten und Verlängerungswechsel geben konnte. Alsbald zahlte der Beamte 200 Rm. zu- rück, denen in Pausen noch 80 Rm. und 100 Rm. folgten. Aber trotzdem konnte der Beamte den zuerst über 570 Rm. ausgestellten Wechsel von F. nicht zurückerhalten. Dieser war nämlich von F. anderweitig vergeben worden und wurde eines Ta­ges dem Beamten zur Zahlung vorgelegt. Die Einlösung unterblieb, und so ging der Wechsel über 570 Rm. zu Protest. Gegen das Urteil, das auf drei Wochen Gefängnis lautete, wird Berufung ein­gelegt.

Wegen Unterschlagung und schwerer Urkunden­fälschung stand gestern weiter der 21jährige H. Sch. von hier, vor dem kleinen Schöffengericht. Er hatte im Juni dieses Jahres ein Fahrrad für 25 Rm. gekauft, auf das sich der Verkäufer das Ei­gentumsrechts bis zur völligen Bezahlung vorbe­hielt. Sch. zahlte 5 Rm. an und verkaufte das Rad bald an einen hiesigen Althändler für 9 Rm., wobei er eine gefälschte Bescheinigung vorlegte. Der ursprüngliche Verkäufer des Rades ist inzwi­schen von Sch. teils in bar, teils in Waren voll befriedigt worden. Das Urteil lautete wegen Un­terschlagung und schweren Urkundenfälschung auf zwei Wochen Gefängnis. Ob Strafaufschub gewährt wevden kann, hängt von den einzuziehenden Er­mittlungen ab.

Der 21jährige E. H. aus P. hatte in einem Zivilprozeß am 4. Febr. ds. Js. vor dem Amts­gericht Fulda einen falschen Eid geleistet. Es wurde deshalb ein Strafverfahren wegen Meineids gegen ihn eingeleitet. In dem gestrigen Termin war der Angeklagte, der vermindert zurechnungs­fähig ist, geständig, aus Fahrlässigkeit falsche Aus­sagen unter Eid getan zu haben. Das Urteil lau­tete statt einer verwirkten Gefängnisstrafe von einer Woche auf 40 Rm. Geldstrafe, die in monatlichen Raten zahlbar ist.

— Schiebstichlerversammlung. Die Schiedsrichter- Vereinigung Fulda des W. S. hält am Sonntag, den 23. Nov,. in der „Alten Post" eine Schiedsrichterversamm­lung mit wichtiger Tagesordnung ab. Beginn 10 Uhr. Die Spielausschüsse der Vereine sind willkommen. L

— von den „Bauwirlen". Wir werden gebeten, dar­auf aufmerksam zu machen, daß die Versammlung der „Bauwirte" am Samstag im kath. Gesellenhaus mit Rücksicht auf die auswärtigen Mitglieder bereits um 7 U h r abends beginnt.

Bel welchem Gericht klage ich?

Don F. W. Kupke.

Bevor man wegen einer bürgerlichen Rechts- ftreitigfeit einen Prozeß anstrengt, muß man sich erst darüber klar sein, welches Gericht man anzu­rufen hat oder, mit anderen Worten, welches Ge­richt für die betreffende Sache zuständig ist. Man hat dabei die gesetzliche und die vereinbarte Zu­ständigkeit zu unterscheiden; die gesetzliche Zustän­digkeit zerfällt dann weiter in die sachliche und ört­liche. Man versteht darunter das Recht und die Pflicht des Gerichts, in Streitsachen bestimmter Art Recht zu sprechen, und zwar innerhalb eines be­stimmten Bezirks — des Gerichtsbezirks.

Den Amtsgerichten wird man solche Sachen über­tragen, die ein billiges Verfahren fordern und deshalb die höheren Kosten des sogenannten Kolle­gialverfahrens nicht tragen können. Deshalb ge­hören Streitigkeiten über vermögensrechtliche An­sprüche bis zum Geldwert von 500 Reichsmark vor

Zenkrumsparkei Fulda.

Bezirk XI (Nordend)

Freitag abend (8.15 Ahr) findet die

ordentliche

Generalversammlung des Bezirks XI im Restaurant «Deutscher ftaifec“ ftfltt. Hierzu sind alle eingeschriebenen Parteimitglieder mit ihren Familienangehörigen herz­lich willkommen. Auf der Tagesordnung steht u. a. die

Neuwahl des Bezirksvorstandes.

Es ladet ein

Den yezirtsvorstand. 3.%: <h.

Kampf dem Schmutz und Schund.

Zum Vorromaussonniag am 23. November.

Der in unserer Diözese auf den 2 3. Nove rn- ber festgesetzte „Borromäus-Sonntag" lenkt die Aufmerksamkeit auf das Laienapostolat des nach dem hl. Karl Borromäus benannten Ver­eins. In den neuzeitlichen Strömungen und Be­wegungen, die skrupellos und zielbewußt eine neue Kultur, eine freigeistige Volksbildung anstreben, steht der Borromäusverein als Hüter der christlichen Weltanschauung unbeirrt wie ein starker Führer im verwirrenden Kampfe der verschiedensten Parteien. Er verkörpert seit 80 Jahren in Theorie und Praxis eine Bildungsmacht, die von gegnerischer Seite nicht übersehen wird. Stark sind die Bemühungen, nach seinem System ähnliche Organisationen ins Le­ben zu rufen, die wie im Borromäusverein alle Schichten des Volkes erfassen und durchdringen, dem Bildungsdrang der Massen gerecht werden und den Aufbau einer neuen, rein weltlichen Kul­tur, einer Diesseitsreligion fördern wollen. Das gute Buch, ein Kulturfortschritt, soll erdrückt und erstickt werden durch die Schmutzflut einer schlech­ten Presse Niedergang und Umsturz der alten christlichen Kultur sollen glaubensfeindliche Schrif­ten bewirken, die in Massen dem Volk zugänglich gemacht werden.

Wehren wir uns! Nicht paritätische Volksbüchereien, die den Ansprüchen jeder­manns gerecht werden wollen, dabei aber mit der Vertretung der verschiedensten Weltanschauungen den einfachen Leser noch mehr verwirren und seine Urteilsfähigkeit schwächen, können das heiligste Volksgut: Religion und Sitte, so klar vermitteln als die auf katholischer Weltanschauung gegründete Borromäusbücherei. Noch ist das heißerstrebte Ziel nicht erreicht, daß die katholische Bücherei gesetzlich und staatlich anerkannt wird und ihre Finanzie­rung aus staatlichen Mitteln erhält, aber längst hat sie sich in der Oeffentlichkeit Beachtung und Gel­tung verschafft. Bis heute übertrifft die Bildung der privaten katholischen Büchereien bei weitem die Leistun­gen ähnlicher paritätischer und städti­scher Büchereien, deren Kostenaufwand für Perfonalbesoldung um ein Vielfaches die Mittel zur Bücherbeschaffung überschreitet. Nutznießer ist jedes einzelne Mitglied; für seinen Beitrag erhält jeder als Dereinsgabe ein Buch nach eigener Wahl als Eigentum. Mit den Jahren erwirbt so jede Familie eine eigene Hausbücherei. Außerdem steht jedem die Leihbibliothek des Ortsvereins in weitest­gehendem Maße zur Verfügung. Von der Zen­trale in Bonn aber fließen 20 Prozent aller ein­gezahlten Vereinsbeiträge an den Ortsverein als jährliche Buchquote zurück zur Neubeschaffung von Büchern. So kommt aller Nutzen der Allgemein­heit zu Gute. Das große Ziel, der Zweck des Borromäusvereins, Leihbibliotheken für das katho­lische Volk zu gründen und auszubauen, Haus­büchereien in dis katholischen Familien zu stellen, ist eine Kulturtat wahrer Volksbildungsarbeit.

Dem guten katholischen Buch fällt heute Seel­sorgearbeit zu, es muß die Aufgabe des Priesters ergänzen. Sozialismus, Kommunismus, und Bolschewismus strecken an vielen Orten auf den Arbeitsstätten ihre Fangarme nach den Ka­tholiken aus, eine widerchristliche, feindliche Presse zersetzt ihr Denken, beeinflußt ihr Wollen, und nur zu leicht läsen sich die Bindungen zum angestamm­ten katholischen Glauben. Das innere Miterleben der Religion geht verloren; daraus ergibt sich ost eine große Unwissenheit in Glaubenssachen, in brennenden religiösen Zeit- und Streitfragen. Wenn da der Katholik fein religiöses Wissen aus- frischen und vertiefen will, kommt ihm, neben der Predigt und dem Sonntagsblatt, bei uns dem Vo- nifatiusboten, der Borromäusverein mit feiner mehr als 3000 Nummern umfassenden Gaben- beftelt-ßifte zu Hilfe. Religiöse, wissenschaftliche, sozialpolitische, unterhaltende und Jugend-Litero- tur, im Sachregister übersichtlich geordnet, bietet er als Vereinsgaben an, einem jeden Gelegenheit ge­bend, das für ihn Passende herauszusuchen.

Das soziale Elend unserer Tage, die Ar- mut unseres Volkes verlangt eine werktätige „ka­tholische Aktion . Wo könnte sie angebrachter sein als bei den katholischen Büchereien, im Borromäus- verein! An die Kampffront des guten Buches, ka­tholisches Volk! Jeder werde Mitglied und werde Mitglieder der katholischen Buchorganisationen, des Borromäusvereins, der Volksbücherei. Durch die Reihen unserer Jugend, besonders der studieren­den, geht ein frisches Streben nach Betätigung, in den Herzen glüht noch Begeisterung für die alten, doch ewig neuen Kulturwerke: Religion und Sitte; die Hände wollen mitarbeiten am Aufbau gestürz­ter Tempel, wollen helfen zum neuen Deutschland! Der Borromäusverein bietet ein weites Feld ge­meinnütziger Betätigung. Hier kann soziale Bil­dungsarbeit geleistet werden in der Mitgliedschaft, im Werbedienst, als Helfer in der Ausleihe. Dem

überbürdeten Seelsorger in der Diaspora besonders sind Helferhände herzlich willkommen. Manch einer der scheuen Katholiken würde lieber das Buch aus Laienhand annehmen. Für Helfer und Helferin­nen der katholischen Volksbüchereien gibt die Zen- tralftelle in Bonn alljährlich im Oktober Anleitung in Theorie und Praxis in einer Schulungswoche. Die Teilnahme an einem solchen Schulungskursus ist kostenlos; auf Antrag werden sogar die Fahr­kosten bewilligt. Die Freude an ersprießlicher Bü- cherarbeit läßt manches Opfer süß werden. Vom guten Buch geht ein Segen aus, der im Herzen des Lesers, im Kreise der Familie und im Bannkreis einer ganzen Gemeinde fühlbar wird und rückwirkt auf den, der es auf den Weg brachte.

Der Büchersonntag soll wie ein Kriegsalarm fein: Kampf dem schlechten Buch, Kampf der glaubensfeindlichen Presse! Wehn Euch gegen den verflachenden, zersetzenden Schund und Schmutz auf dem Bücher­markt! Lehnt alle seichte, unsaubere, ungläu­bige Literatur ab! Weg mit den faden Mode- romanen, den prickelnden Journalen vom Lesetisch­chen unserer Damen! Fort mit dem nackten Bilder­werk der „Illustrierten", fort mit den hetzerischen Broschüren glaubensfeindlicher Parteien! Der Vorwurf, unsere katholischen Borro- mäusbüchereien feien nicht „modern" genug oder führten nur „fromme" Bücher — ein Vorurteil, das man noch oft ge­nug und ungerecht auch aus sogenannten „gebil­deten", aber gänzlich unorientierten katholischen Kreisen vernimmt, dieser Vorwurf ist in den mei­sten Fällen unbegründet. Die katholischen Volks­büchereien arbeiten mit allem Eifer an ihrem Auf­bau, bei Neuanschaffung werden die modernen Schriftsteller und Autoren begünstigt. Die Aus­leihetechnik ist in den meisten größeren Bibliothe­ken den Anforderungen der Neuzeit angepaßt. Mit großem Pflichteifer und selbstloser Opferwilligkeit stehen bei einem Buchbestände von fast vier Millionen Bänden 1500 Leiter und Mitarbeiter in zirka 5000 Büchereien im Dienst des guten Buches. Wahrlich, die beste Volks­bildungsarbeit!

Die brennendste Aufgabe der Jetztzeit ist es für uns, in unseren Bibliotheken auch die Jugend­lichen zu erfassen, zu fesseln. Die Jugend, die, kaum schulentlassen, im Erwerbsleben steht, ebenso wie die noch schulpflichtige Jugend ist vom Gegner heiß umworben, in ihr sieht er das kom­mende Reich der Freiheit verkörpert. Das Erzie­hungssystem der sozialistischen „Kinderfreunde"-Be- roegung zeigt mit erschreckender Deutlichkeit die Wege, auf denen man Breschen in die Hochburg unseres Glaubens schlagen will: man will uns die Jugend entfremden, will sie aus dem Schutzbereich der Familie reißen. Wort und Bild, Buch, Schrift und Lied soll die Heranwachsende Generation los­lösen vom angestammten Kulturgut der Religion und staatlichen Ordnung. Der weltanschauliche Werl einer sozialistischen Jugenderziehung, so manches menschliche Schöne und Wertvolle sie in ihrer An­leitung zur Freude an der Natur, zur Kamerad­schaftlichkeit, zu Leid und Spiel bietet, bedroht aufs feindlichste die Grundlage der christlichen Religion. Hier muß derLehreralsder berufenste Volksbildner schon in der Schule aufs ent­schiedenste eingreifen und vorbeugen. Schon dem Kinde bringe man die katholische Volksbücherei, der die Schulbibliothek angegliedert werden kann, nahe durch Lesestunden und Lesestuden. Ein Lehrer, der als Volksbildner zugleich ein Hüter der Seelen ist, wird auch den Schulentlassenen den Weg zur Borromäusbücherei weisen, wird ihn durch Dar­bietung guter Bücher stark machen gegen die Ein­flüsse einer ungläubigen, gottfeindlichen Literatur. Der Borromäusverein will das soziale Elend un­serer Tage lindern. Schickt die erwerbs­losen Jugendlichen in die Bücherei! Nicht die Armut, nein, mehr noch die Untätigkeit wirkt wie zersetzendes Gift am deutschen Volkskör­per. Reißt die zum Nichtstun verurteilten Arbeiter von der Straße, gebt ihnen Gelegenheit, in der freien Zeit durch gute Lekttüre ihre Bildung zu ver­vollkommnen, ihr Wissen zu vertiefen. Sorgt, daß die Unzufriedenen nickt ins feindliche Lager hin­übergezogen werden durch unsre Nachlässigkeit, die duldet, daß ihnen der Gegner verhetzende Schriften in die teere Hand drückt und die trostlose Leere ihres Herzens mit verwirrenden Zukunftshoffnun­gen füllt. Trotz aller Armut darf dem deutschen Volk nicht fein Glaube und nicht fein Idealismus genommen werden; nicht dürfen ihm im Sturme der Zeit und im Dunkel der Zukunft die Sterne am Himmel ausgelöscht werden, die auf das ewige Ziel weifen und es vom einzig richtigen Weg nicht abirren lassen. Dazu helfe auch die soziale Bil­dungsarbeit des Borromäusvereins!

Josephine Möller, Erfurt.

das Amtsgericht. Es wird auch bann das bes­sere Gericht fein, wenn es auf besondere Beschleu­nigung antommt. So ist es zuständig, ohne Rück­sicht auf den Wert des Streitgegenstandes, also auch bei einem Streitwert von mehr als 500 Reichsmark für Mietstreitigkeiten, Reisestreitigkel- ten, Viehmängel- und Alimentensachen.

Welche Sachen gehören nun vor das Landge­richt? In erster Instanz ist es zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. Insbesondere kom­men in Betracht alle Streitigkeiten über vermö­gensrechtliche Ansprüche von über 500 Reichsmark, alle nickt vermögensrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Feststellung des Rechts, einen bestimmten Namen oder Titel zu führen), und zuletzt, ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes, also auch bei einem Streitwert von weniger als 500 Reichsmark, Ansprüche von Reichs- und Staatsbeamten aus ihrem Dienstverhältnis (insbe­sondere Gehaltsansprüche) gegen das Reich oder den Staat, sowie Ansprüche gegen Reichs- oder Staatsbeamte, wegen dienstlicher Verschulden. Ferner ist das Landgericht für die sogenannten Handelssachen zuständig. Man versteht hierunter die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch gegen einen Kaufmann aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft, aus ei­nem Wechsel oder Scheck usw. geltend gemacht wird. In zweiter Instanz sind die Zivil- und Handels­kammern des Landgerichts Berufungs- und Be- ichwerdegericht in den Amtsgerichtssachen.

Es wäre nun noch die Zuständigkeit der Ober­landesgerichte und des Reichsgerichts zu bespre­chen. Die ersteren sind in bürgerlichen Rechtsstrei- .tigfeiten anzurufen für di- Verhandlung gegen die Endurteile der Landgerichte in erster Instanz und über das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Ent­scheidungen der Landgerichte. Das Reichsgericht verhandelt und entscheidet über das Rechtsmittel der Revision gegen die Endurteile der Oberlandes- - . r # . . s • . _.*v „ ri « .. .#•

der Landgerichte, wenn die Berufungsinstanz (Öberlanbeageridjt) übergangen und bie Revision nicht auf einen Mangel des Verfahrens gestützt worden ist. Fernerhin trifft bas Reichsgericht eine Entscheibung über das Rechtsmittel ber Beschwerbe gegen einen Bescheib bes Oberlandesgerichts, ber eine Berufung als unzulässig verwirft.

Unter der örtlichen Zuständigkeit versteht man das Recht und bie Pflicht eines Gerichts, innerhalb eines bestimmten Bezirks Recht zu sprechen. Der­jenige, ber bas Gericht in Anspruch nimmt, hat dann bei diesem seinen Gerichtsstand. Der soge­nannte allgemeine Gerichtsstand einer Person ist bei demjenigen Gericht begründet, das für alle Kla­gen gegen diese Person zuständig ist, sofern für eine Klage nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand (z. B.

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das Arbeitsgericht) bestehl. Er wird durch den Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen durch den Aufenthaltsort im Deutschen Reiche und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den.letzten Wohnsitz bestimmt, Es gibt auch noch besondere Gerichts- stände, z. B. Gerichtsstand des Arbeitsortes, der Niederlassung, es Vermögens, des Erfüllungs­ortes, bie aber nur in befonberen Fällen zu wäh­len find.

Im geschäftlichen Leben wird sehr oft von vorn­herein bei Geschäftsabschluß -in Gerichtsstand ver­einbart. Eins solche Derr rung ber Zuständig- *-ii n-n »om tff

vetmögensrechisichen Ansprüchen und farre ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist Ni auch nur in diesen Fällen — ausdrücklich D" a=tt setz zugelassen. _________

= Der Reichsbund Deutscher Mieter bittet un J! hinzuweisen, daß am Samstag, den 22. 3lot> er *eN 8 Uhr, in Frankfurt a. M. im l)anbroetterbai£ bachstraße 18—22, eine Protest kundgeb u»s findet. Es werden Referate erstattet durch Dr. Gümbe 1 und Reg.-Rät Ritter über gegen die wirtschaftlich untragbaren ®efd)äftä[ofni und über Schiedsgerichte zur Verhütung von SRiehZSi und Konkursen. .

KommunalpoMisches.

- 90 Millionen Defizit der Stadt Berlin, ju, J giftrat ber Stabt Berlin wird der Stabtoerörbnet sammlung eine neue Dringlichkeitsvorlage übtrS Deckung bes Defizits im laufenben Haushalt zugehe» Ü fen. Das Defizit hat sich inzwischen auf 90 RM. erhöht. Der burch Steuern zu deckende Teil trägt demnach jetzt rund 30 Millionen, von denen hi l nur 3.2 Millionen durch bie beschlossene Erhz kJ* ber Bier st euer gedeckt sind.

Bunte Zeitung.

— Steinobst ohne Steine. Pflaumen, Apridch Kirschen usw. haben in ber saftigen Frucht einen m* beledigen Samenfern, ber von einer steinharten von festem Holzgewebe umgeben und geschützt ift. j! her ber Name Steinobst. Diese steinharte Schal», h Stein, stört beim Genuß ber Früchte und bei ihrer arbeitung im Haushalt unb den Fabriken. Seit Safe fjunberten schon strebt daher die Menschheit danach, S obst ohne Steine, nur mit dem weichen SamenferJj züchten. Erst in allerneuster Zelt ist dieser Versuch » glückt. Der geistvolle Pflanzenzauberer in Kalisönist Luther Burbank, hat bas Ziel nach jahrelanger JM erreicht. Er erhielt aus Frankreich einen Ableger ei» steinlosen Pflaume von einem sehr alten Baume.

ber alte Baum keine Steine mehr bildete, konnte »ch der Absender, noch Burbank erklären. Der Amerika» züchtete also diese Barletöt weiter, bis sie sich mit Lich» beit durch Samen fortpslanzte und veredelte die (£ig, schäft ber Frucht. Es wäre ihm aber wohl nicht m» lich gewesen, auch eine andere Pflaume fteinloe ( machen, da er den Schlüssel für das Rätsel nicht den hatte.' Nun werft Dr. Ernst Sehrwald im „KosiW nach, daß schon vor hundert Jahren in Deutschland h Gärtnern bas Verfahren bekannt war, kernlose Kirsch unb Pflaumen zu erzeugen, indem junge Bäumchen, spalten und ihres Markes beraubt wurden, dann wich zusammengefügt, mit Baumwachs verklebt und unrnu den wurden. Dr. Sehrwald hat auch selbst an 6Ü hohlen Pflaumenbäumen festgestellt, daß bie Steine i den Früchten immer mehr verkümmerten. Ob versuchte Erklärung etwas für sich hat, wird sich m durch zahlreiche Beobachtungen an hohlen Steinods bäumen entscheiden lassen. Vielleicht regt diese MW lung aber auch praktische Obstzüchter und Natursre«s an, durch Versuche bie Frage zu lösen.

Genossenschaftswesen.

— Landwirtschasts Zentral-Genossenschaft bee 3( rischen Bauernverein» in Regensburg. Die Lande schafts-Zentral-Genossenschaft des Bayerischen W Vereins in Regensburg legt ihren Geschäftsbericht 1929=30 vor. Bei einer Bilanzsumme von 277 ! RM ergibt sich ein Reingewinn von 136 836 RM, dem wieder eine 4prozentige Verzinsung ber Oe^o anteile beantragt wirb. 51 634 (47 449) RM. wer Dorqetraqen. Der einseitige Gesamtbuchumsatz bg j trale wird mit 347.17 (i. V. 418.56) llllill. Geldumsatz mit 322.13 (280.65) Mill. RM. ang«B Auf Grund einer mit der Bayerischen Zentral-vM« taffe München getroffenen Vereinbarung hatte «k. gensburger Genossenschaft fett 1926 tm Sinne 161 tionalisierungsmaßnahmen bereits 37 ^agerpa^B i über 20 Nebenstellen unb Niederlagen stillgelegt.

Wie wird das Wetter?

Die Wetterlage über Mitteleuropa ist gekemizeW durch einen außerordentlich großen TemperaturgegMf von Nordosten nach Südwesten. Zwischen KomM>, und Aachen sind 17, zwischen Mittelschweden und W reich 42 Grad Temperaturunterschied 8«t uns CT zur Zeit die warme Luft nach Nordosten hm beim Auffteigen gegen die kältere Lust un Osten «W sie ihre hohe Feuchtigkeit m recht ergiebigen!.« regen. Da ber dabei auftretende sehr lebhafte fall später wieder durch bas Nachstromen t Luft aus dem Norden, die bei uns entstehende TWM

bes trüben, zu Niederschlag neigenden Wetters,^

Xempetatur-unbBfltometetftattöinSiilN

Mitgeteilt von Diplom-Optiker Sauerbornj

Barometerstand (auf Meere-bfid« reiniUett)

mi

+

21. 11.12 Uhr mittags

Höchste Temperatur im Schatten am 20. 11.

20. 11. 6 Uhr abends

21. 11. 8 Uhr morgens

753,0 nun

750,0 mm

751,5 mm

Höchste Temperatur tm eajaueu «... ----- f Höchste Temperatur in ber Sonne am 20. 11. +«■ Niedrigste Temperatur fett 20. 11. + '

Niederschlag v. 20.11.81L morg. - 21.1L 8 U. motg. relative Feuchtigkeit ber Lust am 21.11. mitt 12 Uhr I

Eingesandt.

Für bie hier erfolgenden ^^NentttchungM Ü^w Die Schriftleitung nur bie durch daS Pretzgese« 1 fdjriebene Verantwortung.

Zur Generalversammlung de» DarlehnskasflW Neuhof.

Der Grund bes Zusammenkommens war die rubigung ber Mitglieder über bie ©djuibur i Der neue Geschäftsanteil zur Sanierung bet: U

durch den neuen Vorstand den ausgetretenen » bern in Höhe von 800 Rm. in bar sofort unb oenj in Höhe von 400 Rm. durch Schuldurkunde wurde, hat ungeheuere Beunruhigung und Etre«^ wirkt; hauptsächlich deshalb, weil ungemein fdjraj vorgegangen wurde. Die Leute sagten allgemein, sind dazu gezwungen worben". — Sie waren daß sogar bie Ehefrauen unterschreiben mußten- Mitgliäer befürchten, daß durch diese Ur Raiffeisenbank in Kassel, dezw. deren Sanier“* schuß für bie Darlehnskasse Handhaben zu weit sichtslosem Vorgehen gegen bie Mitglieder geo ren. Aus den Reden bes Dr. Scherer (KEM Kruska (Aufsichisratsvorsitzender) und Leonards Nieberkalbach (Vorstanbsmitglied) vernahm nehmet der Versammlung, bah diese nur ZU Raiffeisenbank Kassel sprachen. Sie erreichten, ner der von M. gestellten Anträge zur Absi>nn^^ Da Dr Kruska trotz wiederholten Bitten der nicht zur Abstimmung schritt, so verließen bic lungsteilnehmer um 12 Uhr nachts den Saal, vor 5 Uhr an, also sieben Stunden lang, hingehalten worden waren. Nach diesem AorW es nötig, daß in aller Kürze bie nicht fleto1®*™ sammlung zum gewollten Abschluß gebracht es geht nicht an, daß vor Abschluß ber Gerichts» lung so einschneidende Maßnahmen getroffen, meng ™nr a-a-n bie Generalversammlung. (ö«