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Freitag, 22. August 1930

57. Zahrg

sicht

genommen worden.

Der dem

* In Spanien sind für die allernächste Wahlen zur Volksvertretung in

Zeit Aus»

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift- .. leiiimg 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::

wir erlebt haben, in diesem Augenblick gilt der Artikel 48 als ein „Blümchen Rührmichnichtan".

Ich bin Zeuge des inneren Kampfes gewesen, den Dr. Brüning mit sich kämpfte. Wenn es einen Menschen gibt, der Respekt vor der Verfassung hat, dann war es Dr. Brüning. Ich wiederhole, was ich vor dem Reichsparteivorstand gesagt habe: Das Deutsche Volk will gerettet sein, ob mit Arikel 48 oder ohne Artikel 48, und wenn es ohne Artikel 48 zugrunde geht, dann wird es sich bei denen bedanken, die, um die Ver­fassung zu retten, das Volk selbst vor die Hunde gehen ließen.

Aus das Zentrum selbst eingehend, bezeichnete Prälat Kaas das Zentrum als kulturell kon­servativ. Nichts liegt uns ferner, als die Frage des Regimes als solche zu einem Gegenstand der Verhetzung zu machen; aber wer verlangt, daß das Zentrum staatspolitisch reaktionär werden soll, der wird wirdaufeinegraniteneMauer stoßen. Bei uns ist der demokratische Gedanke in guter Hut. Wir denken nicht daran, auf dikta­torischem Wege das Volk um seine Rechte zu be­trügen; aber wir treten heute vor die Massen, und wir haben das Vertrauen, daß trotz aller Ver­hetzungen in diesen Massen noch soviel ge­sundes Urteil, noch soviel politischer undethischerInstinktschlummert, daß wir nur an sie zu appellieren brauchen, um ihn zu wecken und ihnen dann zu sagen: Demokratie ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht, eine Aufgabe. Halten wir die Augen auf. Cs geht um Großes, es geht nicht nur um FinanzM und Steuern, um Young- oder Dawesplan, nicht um Osthilfe oder Revision der Friedensverträge. Das find Selbstverständlichkeiten, aber das Notwen­digste ist, daß wir innerlich als Volk, als Volks­gesamtheit im physischen und moralischen Sinne des Wortes wieder so gesunden, daß wir überhaupt fähig sind, diese uns gestellten Aufgaben und Mis­sionen zu erfüllen.

Wahlreform.

Entwurf des neuen Wahlgesetzes bereits Reichsrat zugeleitet. — Brüning und Wirch

Sie Reform der kranken-versicherung / Eine Antwort auf sozialdemokratische Anwürfe.

Alle Vaterlandsfreunde, die einen geistig und sittlich hochstehenden Parlamentaris- mus auf echt demokratischer Grundlage für die geeignetste Staatsfvrm für das deutsche Volk von heute betrachten, werden Dr. Wirth und auch dem Vorsitzenden des Kabinetts, dem Kanzler, für

Mal kaas über die politische Lage.

verlangt, Satz das Zentrum staatspolitisch reaktionär werden sott, der wird auf eine granitene Mauer skotzen".

uldaerZertung

Anzeiger für die Stadt Fulda und denOandkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

Höchstsatz an Beiträgen erhoben. Etwa 67 Prozent aller Krankenkassen mit 42 Prozent der Versicher­ten sind mit 4 bis 6 Prozent vom Grundlohn aus­gekommen. 29 Prozent der Kassen mit 47 Prozent der Versicherten haben 6 bis 7 Prozent vom Exundlohn erhoben und nur 4 Prozent der Kas­sen mit 11 Prozent der Versicherten sind über 7 Prozent hinausgegangen. Der Durchschnittsbei­trag zur Krankenversicherung betrug vor dem Kriege 3,5 Prozent vom Grundlohn, gegenwärtig 6,3 Prozent. War in den ersten Jahren nach Krieg, Zusammenbruch und Inflation eine beträcht­liche Erhöhung der Beiträge gerechtfertigt, fo müs­sen die Krankenkassen jetzt aber, nachdem allge­mein wieder eine Normalisierung und Besserung der Gesundheitsverhältnisse festgestellt werden kann, mit niedrigeren Beiträgen auszukommen versu­chen, ohne daß dadurch die Volksgesundheit beein­trächtigt zu werden braucht.

Ein weiterer Vorwurf bezieht sich auf die Ein­führung einer Karenzzeit beim Bezug von Kran­kengeld. Bisher war es so, daß der krankgeschrie­bene Versicherte, wenn er sich mehr als 4 Tage in ärztlicher Behandlung befand vom ersten Tage der Arbeitunfähigkeit an Krankengeld bekam. In Zukunft wird das Krankengeld erst vom vierten Tage der Arbeitsunfähigkeit ab gewährt werden. Diese Wartezeit von 3 Tagen war vor dem Kriege allgemein und in der Knappschaftskasse bis auf den heutigen Tag üblich. Lehmann der sich nach Zei­tungsmeldungen um ein Reichstagsmandat bei der Sozialdemokratischen Partei bewirbt, hat s. Zt. gefordert, daß diese 3 Wartetage zwingend vorge- schrieben werden sollen. Er sieht darin „einen automatisch wirkenden Schutz, eine Fangvorrich­tung gegen- unberechtigte Ansprüche, die vielleicht vom individuellen Standpunkt dem Einzelnen be­rechtigt erscheinen mögen, die aber vom Stand­punkt der Gesamtheit der Versicherten sozial nicht berechtigt sind."

Mit besonders heftiger Entrüstung weist die Sozialdemokratie die Gebühr für den Kranken­schein und die Beteiligung des Erkrankten an den Kosten für Arznei, Heil- und Stärkungsmittel zu­rück. Bekanntlich soll fortan der Erkrankte für jedes Rezept eine Gebühr von 50 Pfg., jedoch kei­nesfalls mehr als. die wirklich entstehenden Ko­sten, und bei mehreren Verordnungen nur ein­mal, an die abgebende Stelle entrichten. Ebenso hat er für die Ausstellung des Krankenscheins eine Gebühr zu zahlen. Diese Gebühr ist für denselben Versicherungsfall nur einmal zu entrichten und be­trägt normalerweise ebenfalls 50 Pfg., kann für Versicherte mit einem Grundlohn von mehr als 7 Mk. um die Hälfte erhöht, für Versicherte mit einem Grundlohn von nicht mehr als 4 Mk. auf 25 Pfg. herabgesetzt werden. Schon nach den bis­herigen Bestimmungen konnten die Krankenkassen für die Ausstellung eines Krankenscheines eine Ge­bühr bis zu 10 Pfg. erheben und sollten sie den Versicherten an den Kosten für Arznei und Heilmit­tel mit 10 Prozent beteiligen. Allein diese Vor­schriften wurden meist nicht durchgeführt. Und doch sind gerade diese Bestimmungen geeignet, das Verantwortungsgefühl des Versicherten wachzuhal- ten und ihn von leichtfertiger Inanspruchnahme der Versicherung abzuhalten.

Ueberdies bedeutet die Beteiligung an den Arz- neikcsten eine beträchtliche Ersparnis für die Kran­kenkassen, denen hinwieder gerade dadurch die oben besprochene Beitragsermähigung ermöglicht wird. Die durch die verschiedenen Reformen er­möglichte Beitragsermäßigung dürfte im Durch­schnitt aller Krankenkassen mindestens 1 Prozent betragen. Das macht auf den Kopf der Versicher­ten, die ja % der Beiträge aufzubringen haben, pro Kopf mindestens 10 Mk. jährlich aus. Da nun bei. ein und derselben Krankheit beide Gebühren, normalerweise auch die Rezeptgebühren, von je 50 Pfg. nur einmal zu entrichten sind, so entspricht jede Ersparnis von 10 Mk. einer zehnmaligen Er­krankung. Für den allergrößten Teil der Ver­sicherten dürfte also die Ersparnis an Beiträgen die Mehrbelastung durch die Gebühren für Kran­kenschein und Rezept bei weitem übertreffen. (Im Laufe der letzten Jahre entfallen auf 100 Ver­sicherte im Durchschnitt aller Kassen gerechnet rund 45 bis 55 Krankheitsfälle). Die sozialdemokra­tischen Kritiker vergessen ganz, daß der Vorsitzende ihrer Krankenkassenorganisation, der schon mehr­fach zitierte Lehmann, beide Maßnahmen für not­wendig erklärt hat. Er bezeichnet sie als „eine Barriere gegen Bagatellfälle", um unnötige Kosten zu vermeiden, und erklärte, als er auf dem Kran- kenkassentag Widerspruch fand, es sei „per Saldo für die Versicherten gleichgültig, ob sie weniger Beitrag zahlen oder sich unmittelbar an der Auf­bringung der Kosten beteiligen". Es sei auch nicht unerwähnt, daß die von einem sozialdemokrati­schen Ministerpräsidenten geführte preußische Re­gierung im Reichsrat sogar für die in der Regie­rungsvorlage enthaltene höhere Krankenschein­gebühr von 1 Mk. gestimmt hat, um nicht der Re­gierung die vorgesehenen Ersparnismöglichkeiten zu verschließen. Schließlich scheinen diese Kritiker auch nicht zu wissen, daß der Reichsarbeitsminister hinsichtlich beider Gebühren Ausnahmen zulassen kann und der derzeitige Arbeitsminister Dr. Ste- gerwald — dafür bürgt die ganze Einstellung und ganze Vergangenheit dieses Arbeiterführers, bür­gen seine bisherigen Leistungen als Minister in Preußen und im Reich — davon den weitherzi­gen Gebrauch machen wird, der notwendig ist, da­mit nicht Geringstbemittelte von der rechtzeitigen und ausreichenden Inanspruchnahme von Arzt und Heilmitteln abgeschreckt oder abgehalten werden.

Die Bestimmung, daß in Zukunft der Anspruch auf Krankengeld und Hausgeld ruht, wenn und soweit Lohn und Gehalt weitergezahlt werden, kann nur von dem angegriffen werden, der sie nicht vollständig kennt. Die Notverordnung be­stimmt nämlich auch> daß für solche Versicherte entweder die Beiträae entsprechend gekürzt oder das Krankengeld nach Wegfall des Arbeitsentgel­

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E-ner Einladung der Zentrumspartei Groß, lau folgend, sprach am Mittwoch abend der Kaas Borsitzender der Deutschen Zentrums- “ in Breslau. Prälat Kaas führte u. a. aus: "Politik ist die Kunst des Erreichbaren, und wer v Volke mehr verspricht, als er angesichts Kräfteverteiluna halten kann, der mag es viel­st subjektiv ehrlich meinen, aber er irrt, und fein führt das Volk dem Untergang Wer eines zusammengebrochenen Volkes rcr fein will, der hat die Pflicht, die Mög- nbteiten sachlich und nüchtern zu üien, die für die Zukunft feines Volkes ge- sivd Wir kennen die Schäden hier im Osten eigener Anschauung mehr als andere. Aber wissen auch, daß der Weg zur Besserung nicht der Frontalangriff ist, sondern der Weg aufbau» .„der und mühseliger Geduld. Eins wünsche ich: daß die Jugend einsieht, daß nur die richtige Synthese zwischen idealem Schwung und st r e n g e r Sachlichkeit einer politischen Achtung die Wege wählt, die zum Aufbau und nicht zum Niedergang führen.

Prälat Kaas erinnerte daran, daß das Zentrum wegen seiner anfänglichen Resistenz egen den Young-Plan scharf angegriffen n fei. Bei der Prüfung der Frage, ob Deutschland in der Lage sein werde, das Nein politisch und wirtschaftlich, durch zuhal- tn, sei das Zentrum leider zu der Feststellung nmen, daß die Frage verneint werden iiffe; Md aus dieser Not heraus habe schließlich Zentrum dem Young-Plan seine Zustimmung en.

Zu den Vorwürfen gegenüber Reichskanzler Dr. Hrünrng erklärte der Redner, daß Dr. Brüning einen Notstand feststellt und zu den Mitteln ge= griffen habe, die durch die Reichsverfassung für solche Fälle zur Verfügung stehen. Heute, wo ein Notstand vorliegt, so sägte Prälat Kaas, der abge­sehen vom Jahre 1921 alles hinter sich läßt, was

haben vorbildlich schwell gearbeitet — Glück auf zur Vollendung des Reformwerks.

Das Reichskabinett verabschiedete den von dem Reichsinnenminister Dr. Wirth vorgelegten Ent­wurf eines Reichswahlgesetzes, der nunmehr dem Reichsrat zugeleitet werden wird.

Der Entwurf geht davon aus, die besonderen Mängel des geltenden Wahlrechts, die großen Wahlkreise und die langen Listen, und die dadurch hervorgerufene Entpersönlichung und Me­chanisierung der Wahl zu beheben. Der Wähler soll wieder unmittelbar an die Reichs­willensbildung herangebracht, der Gedanke der Verbundenheit des Abgeordnetenmit seinem Wahlkreise und die parteipolitische Konzentration gefördert werden. Zur Er­reichung dieser Ziele sieht der Entwurf eine wesentliche Verkleinerung der Wahl­kreise, die Beseitigung der Reichsliste und den Wegfall des amtlichen Stimm­zettels vor. Es werden 162 Wahlkreise ge­bildet, die zu 31 Verbänden, diese zu 12 Länder­gruppen zusammengefaßt sind. Die Verteilungs­zahl, auf die ein Abgeordneter entfällt, beträgt 70 000. Einzelnen Persönlichkeiten wird durch das neue Wahlgesetz der Weg zum Parlament wieder eröffnet. Der Einreichung von Wahl- vorschlägdn bedarf es nicht mehr. Inner­halb der Parteien, die Sitze in den Verbänden er­halten haben, wird ein verhältnismäßiger Aus­gleich in den Ländergruppen vorgenommen. Schon durch den Wegfall der Reichsliste wird eine Ver­minderung der Zahl der Abgeord­neten erreicht. Diese verstärkt sich durch die in Aussicht genommene Derteilungszahl von 70000.

Der Entwurf sieht bewußt von „ver­fassungsändernden Regelungen" ab, um die vorn deutschen Volke geforderte Wahl­reform in Gang zu setzen.

Eines der beliebtesten Argumente der Sozial­demokratie gegen die Zentrumspartei und die von einem Zentrumskanzler geführte Regierung ist die Behauptung, die durch Notverordnung in Kraft ge- e Reform der Krankenversicherung fei unsozial unb reaktionär. Die sozialistische Presse spricht schon garnicht mehr von einer „Reform", sondern r noch von einer „Verschlechterung" der Kran- oersicherunq. Kann auch an dieser Stelle auf gesamte Reformwerk nicht eingegangen wer- st- so soll doch zur „Unterrichtung" und zur „Ge- schmisstütze" für die Sozialdemokratie auf die ten Punkte kurz erwidert werden.

Die Reform der Krankenversicherung ist kei- egs willkürlich vom Zaune gebrochen worden, wurde jm Gegenteil von allen Beteiligten schon längerer Zeit für notwendig erachtet. In kei- f°3ta(en Versicherungszweig ist der Versiche- 'sfall so häufig wie in der Krankenversicherung, tetnem auch der Eintritt des Versicherungsfalles schwer feststellbar. Die Tatsache der Erkrankung keineswegs immer, sicherlich nicht in ihren An- n unb ersten Beschwerden, aus rein objektiven, Willen des Erkrankten ganz unabhängigen bestanden erkennbar. Der untersuchende Ärzt m weitestem Maße auf die Angaben des Ver- n angewiesen. Umgekehrt lassen die Anga- Kranken wie auch der sachliche Befund in 5 Fällen der Urteilsbildung des Arztes weiten raum. In diesen Umständen ist zweifellos die eit von Eigennutz und Mißbrauch durch die "'Sten gegeben, ganz abgesehen von Mißstün- „„ sicher Verwaltung und Beaufsichtigung einer «sm10n' b'e nicht weniger als rund 21 Millio« Menschen, zusammen mit den mitversicherten llienangehörigen nicht weniger als 35 Millio- . also mehr als die Hälfte des deutschen Volkes „Fall der Erkrankung betreut.

tatsächlich waren im Lause der letzten e gewisse Uebelstände verschiedener Art offen« le®°.r^en' die keineswegs im Interesse der st der Versicherten liegen. Diese baldig ^heben ober ist gerade vom Standpunkte der rten aus umso mehr berechtigt und notwen- als doch der Versicherungbeitrag aus dem stammt, auf dessen haushälterische Verwen­der Versicherte gerade im Hinblick auf die Not ad Anspruch erheben muß. Diese Tatsachen Ms. u am.ment)änge haben u. a. die Reform-vor- bestimmt, die Lehmann, Vorsitzender des rbanbes deutscher Krankenkassen e. V., also 'bZ'alistischen Organisation schon im Jahre auf dem 32. Deutschen Krankenkassentag in "u vorgetragen hat. Einige Einzelheiten aus , ^Mannschen Vorschlägen werden im Laufe -Darlegungen zu nennen fein- Jene liebet« es auch gewesen, die den sozialdemo- J/en Arbeitsminister Wissell veranlaßt haben, ftte Richtlinien für eine Aenderung der n ft "Versicherung herauszugeben, die bereits °Dember 1929 mit den beteiligten Verbän-

Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Aerzte ufw. » n worden sind. Aus diesen Richtlinien ^chrbeiten seines Amtsvorgängers baute der tbeitsminifter Stegerwald den Gesetzent- der Krankenversicherung auf, den -teichstag zur Beratung vorgelegt hat. Die der Krankenversicherung ist also nicht unbe­

gründet und auch inhaltlich für die Beteiligten kei­neswegs überraschend gekommen.

Die Tatsache, daß die Novelle zur Krankenver­sicherung vom Relchsarbeitsminister Stegerwald in zeitlichem Zusammenhang mit der Reform der Ar­beitslosenversicherung eingebracht und von der Re­gierung mit in die Notverordnung ausgenommen wurde, hat schwerwiegende sachliche Gründe. Durch eine Reform der Krankenversicherung sollte Raum für eine Herabsetzung der Beiträge zur Kranken­kasse geschaffen werden als Ausgleich für die Er­höhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Gerade das wird nun von der Sozialdemokratie der Regierung zum Vorwurf gemacht. Die Bei- tragserfparnis habe einen Abbau der Leistungen zur Folge, und fo müßten also die Kranken letzten Endes die Opfer bringen. Wie ist nun aber der wahre Sachperhalt? Die Herabsetzung des zur Deckung der Regelleistungen notwendigen Bei­trages von 7,5 Prozent auf 6 Prozent des Grund­lohnes liegt durchaus auch im Interesse des Arbeit­nehmers. Schon vor der unumgänglich notwen­digen Erhöhung des Beitrages zur Arbeitslosen­versicherung um 1 Prozent, wovon 0,5 Prozent auf den Arbeitnehmer entfallen, hatte der Arbeit­nehmer vielfach bis zu 14 und 15 Prozent feines Bruttolohnes an sozialen Beiträgen für Kranken- Jnvaliden- ufro. Versicherung zu tragen. Zu­sammen mit den direkten und indirekten Steuern, die der Arbeitnehmer zu zahlen hat, wird also ein sehr hoher Prozentsatz des Lohnes seiner freien Verfügung entzogen. Diesen Bruchteil noch weiter zu steigern, verbietet sich im Hinblick auf die in­dividuelle Freiheit, Selbständigkeit und Verant­wortlichkeit des Einzelnen für sich u. seine Familien. Daß Ermäßigung des Beitrages in der Kranken­versicherung den Arbeitnehmer stärker entlastet als die Erhöhung desselben in der Arbeitslosenversiche­rung, sei der Vollständigkeit halber erwähnt. Während er bei der Arbeitslosenversicherung mit 0,5 Prozent mehr belastet wird, beträgt die Ent­lastung bei den Krankenkassenbeiträgen 1 Prozent, da er ja zwei Drittel von den erlassenen 1,5 Pro­zent zu tragen hätte. Beim Arbeitgeber heben sich Entlastung und Neubelastung gegenseitig auf.

Die Behauptung, daß die Beitragsermäßigung zu einem Abbau der Leistungen führen müsse, fin­det in der Novelle feine Stütze. Die Ersparnisse werden u. a. ermöglicht durch Beschränkungen der Ortskrankenkassen im Erwerb von Grundstücken, in der Errichtung und Erweiterung von Gebäuden usw. In solchen Fällen soll fortan die Genehmigung des Reichsversicherungsamtes notwendig sein. Diese Bestimmung bedeutet ’wft:^ eine Erschwerung beim Beschluß solcher Maßnahmen und soll in Zu­kunft die planlose und oft -kostspielige Einrichtung von sogenannten Eigenbetrieben und die vielfach Aergernis erregenden „Prachtbauten" von Kran­kenkassen unmöglich machen. Daneben soll durch eine schärfere Aufsicht, durch eine Neuregelung des Verhältnisses zwischen Arzt und Kasse und gewisse andere weiter unten angegebene Maßnahmen eine mißbräuchliche Ausnutzung der Krankenversiche­rung verhindert und dadurch an Ausgaben gespart werden. Dagegen wird sich kein Beteiligter zur Wehr setzen.

Im übrigen haben schon bisher nur verhält­nismäßig wenig Krankenkassen den möglichen

* Em neues Mitglied des Reichswirtschaftsrats. Der Präsident der Handwerkskammer für Schwa­ben und Neuburg, Landesgewerberat Josef Hal­beck in Augsburg, ist anstelle des verstorbenen Landesbaurats Georg Meister als Mitglied des vorläufigen Reichswirtschaftsrats einberufen worden. v

tes um 10 Prozent auf 60 Prozent des Grund­lohnes erhöht wird. Ueberdies gelten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken- und Hausgeld n'cht als Arbeitsentgelt.

Daß die Bestimmungen der Notverordnung der Regierung in mehreren Punkten sogar hinter den Vorschlägen des geschäftsführenden Vorsitzenden des Hauptverbandes der Krankenkaffen, eben jenes Herrn Lehmann, Zurückbleiben, verschweigen die sozialdemokratischen Kritiker schamhaft. So hatte Lehmann verlangt, das Krankengeld nur solchen Kranken zu gewähren, deren Arbeitsunfähigkeit objektiv nachweisbar ist. Soweit ist die Regierung in ihrer Verordnung nicht gegangen. Ebew'o ver­schweigt man einzelne Verbesserungen der Leistun­gen, die die neue Verordnung gebracht hat. So kann in Zukunft das Krankengeld von der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit an bis auf 60 v. H. des Grundlolmes erhöht werden. Ferner wird die Familienkrankenhilfe für die Dauer von 13 Wo­chen obligatorisch, und zwar erhalten die Berechi- tigten ärztliche Hilfe im gleichen Umfang wie die Versicherten und Kosten für Arznei usw. zur Hälfte erstattet. Durch Satzungsbestimmungen kann die­ser Betrag auf 70 Prozent erhöht und die Dauer der Familienkrankenhilfe auf 26 Wochen verlän­gert werden. Zusatzbeiträge für diese Abgeltung der Familienkrankenhilfe werden fortan nicht mehr erhoben.

Die Vorwürfe, die die Sozialdemokratie gegen die durch Notverordnung in Kraft gesetzten Aeude- rungen in der Krankenversicherung erhebt, sind zahlreich wie ihre Agitationsanträge bei der Bera­tung der Novelle im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags. Aus Oppositionsbedürfnis haben sie sich bei den Beratungen in diesem Ausschuß auch wiederholt in Gegensatz gestellt zu wohlbe­gründeten Vorschlägen ihres führenden Kranken­kassenfachverständigen Lehmann. Dabei gingen sie verschiedentlich in enger Kameradschaft mit dem ge­sinnungsverwandten Kommunismus. So, wenn sie beantragen, beim Familienzuschlag die „Lebens­gefährtin" — die Frau in wilder Ehe — der Ehe­frau gleichzustellen, oder wenn sie dem kommu­nistischen Antrag zustimmten, zu den „Heilmitteln" auch die empfängnisverhütenden Mittel zu lie­fern. Zwei Forderungen, die die kultur-politische Einstellung der Sozialdemokraten blitzartig beleuch­ten!

Wenn nunmehr Herr Lehmann auf dem Dres­dener Krantenkassentag unsere Minister Steger­wald, Hirtsiefer und Brauns auf das heftigste an­greift und sie bezichtigt, die bisherigen Grundla­gen der Krankenversicherung verschlechtert, ja sogar unterhöhlt zu haben, so macht das beinahe den Eindruck, als ob Herr Lehmann feine frühere Stellungnahme, die z. T. über die Notverordnung hinausgeht, verwischen und seine Popularität mit demagogischen Redensarten wiedergewinnen wollte.