Anzeiger für die Stadt Fulda und denLandkreis Julda. Amtliches Kreisblatk.
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Freitag, IS. Juli 1930
Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild' und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Echrift- ■: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::
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wurde, wäre es ratsam, schleunigst einen dicken St r i ch unter die ganze Affäre zu machen und auf w.eitere Erörterungen der Schuldfrage zu verzichten.
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Die Angelegenheit des Stahlhelmverbots und die Präsidentenreise hat die Sozialdemokratie erregt. Das Organ der Sozialdemokraten im Rheinland, die „Rheinische Zeitung", bringt einen vom Bezirksvorstand unterschriebenen Aufruf, in dem es heißt: „Der sensationelle Schritt des Reichspräsidenten stellt uns im Rheinland vor eine ganz neue Situation. Wir waren bisher durchaus bereit, an den Befreiungsfeiern teilzu- nehmen, nicht zuletzt deshalb, weil gerade die Sozialdemokratie und die hinter chr stehenden A r- beitermassen an der Befreiung des RheinlandesundderRiederwerfung des Separatismus den ausschlagge- b en den Anteil haben. Der Brief Hindenburgs zwingt uns zu einer anderen Stellungnahme. Herr v Hindenburg stellt den Stahlhelm über die rheinische Arbeiterschaft. Sollte der Reichspräsident mit seiner Forderung der Rückgängigmachung des Stahlhelmverbots durchdringen, so ist für uns jede Beteiligung an den Befreiungsfeiern selbstverständlich ausgeschlossen. Wir ersuchen die Parteigenossen allerorts, sich auf diese Wahrscheinlichkeit einzurichten und die örtlichen Behörden sofort davon zu verständigen."
Die heftige Sprache war bis zum Mittwoch mittag verständlich, — jetzt, da die Nachricht eintrifft, daß der Konflikt beigelegt ist, möchte man wünschen, daß nun aller Streit versinkt und daß auch die Sozialdemokratie der neuen Sachlage Rechnung trage. Es darf in der Stablhelmangelegen- heit kein Sieger und keine Besiegte geben — der Gedanke an den freien Rhein muß jetzt alle einigen.
Der Herr Reichspräsident wird jetzt seine Reise nach dem alten Plan durchführen und auch nach Wiesbaden, Aachen, Trier und Koblenz fahren.
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Die Bundesführer des Stahlhelms haben erklärt, daß sie in Zukunft solche Hebungen, wie sie im Oktober 1929 zur Auflösung Anlaß gegeben haben, unterlassen werden. Sie versichern ferner, daß eine den Vorschriften des Gesetzes vom 23. 3. 1921 zuwiderlaufende Betätigung, namentlich auch die Ausbildung und Hebung der Mitglieder im Waffenhandwerk und im Gebrauch von Kriegswaffen, im Stahlhelm nicht geduldet wird. Der Stahlhelm wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, daß diese Verbote restlos befolgt werden. Daraufhin erklärte Preußen, daß die Po-
Sie Veröffentlichung
Der Antrag der Soziald«
wtb. Berlin, 17. Juli. (Eig. Meld.) Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht heute die Verordnungen des Reichspräsidenten aus Grund des Art. 48 der Reichsverfassung über Deckungsmaßnahmen für den Reichshaushalt 1930 und über die Zulassung einer Gemeindegetränkesteuer.
Im ersten Abschnitt der ersten Vewrdnung sind die Bestimmungen über die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes und über die einmaligen außerordentlichen Zuschläge zur Ein- kommensteuer im Rechnungsjahre 1930 enthalten.
Nach einer Einleitung zum § 1 wird im § 2—9 die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Diew- stes festgesetzt. Beitragspflichtig sind die Beamten und Angestellten des Reiches, der Länder, der Gemeinden, der Reichsbank und der Körperschaften sowie der Verbände der Körperschaften des öffentlichen Rechts, dazu die Mitglieder der Wehrmacht, die Empfänger von Warte- und Ruhegeld, Personen, denen aus Mitteln der genannten Körperschaften und Verbände Einnahmen von mehr als 8400 jährlich zuflietzen und Mitglieder von Aufsichtsräten.
Befreit von der Beitragspflicht sind Personen, deren Einkommen 2000 Mk. jährlich nicht übersteigt oder die für den Fall der Arbeitslosigkeit pflichtversichert sind. Bei Berechnung der Einnahmen für die Reichshilfe, die 2y2 Prozent beträgt, bleiben für jedes minderjährige Kind 240 Mark jährlich außer Ansatz. Bemessungsgrundlagen sind die Einnahmen, die für die Zeit vom 31. Juli 1930 bis zum 1. April 1931 gewährt werden. Die Reichshilfe fließt ausschließlich dem Reiche zu.
In den Paragraphen 10 bis 12 wird der Zuschlag zur Einkommen st euer für die Einkommen von mehr als 8000 Mk. in Höhe von 5 Prozent festgesetzt. Der Zuschlag ist am 10. Oktober dieses Jahres und am 10. Januar 1931 zu entrichten.
Die §§ 13—18 behandeln sodann den Zuschlag zur Ein^mmensteuer der Ledigen, der in Höhe von 10 Prozent der Einkommensteuer bei denen erhoben wird, deren Einkommen 2640 Mk. jährlich übersteigt. Als ledig gelten unverheiratete sowie verwitwete oder geschiedene Personen, vorausgesetzt, daß aus ihrer Ehe Kinder nicht hervorgegangen sind. Unverheiratete Frauen, denen Kinderermäßigung zusteht, sowie Steuerpflichtige, die zum Unterhalt ihrer geschiedenen Ehefrau oder eines bedürftigen Elternteils mindestens 10 v. H. ihres Einkommens aufwenden, bleiben von den Zuschlägen befreit. Bei der veranlagten Einkommensteuer der Ledigen sind die Zuschläge nach der Einkommensteuer zu berechnen, die für die im Kalenderjahr
lizei der Neubildung von Organisationen des Stahlhelms in der Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen keine Hindernisse bereiten werde. Die preußische Staatsregierung setzt dabei int Vertrauen auf die gegebenen Zusicherungen voraus, daß der etwa neu zu gründende Stahlhelm in den genannten beiden Provinzen damit einen w e s ent- lich anderen Charakter haben wird als die seinerzeit aufgelösten Teile des Bundes, und daß auch bei der Führerauswahl diesen Gesichtspunkten ausreichend Rechnung getragen wird. Die preußische Staatsregierung erachtet es int übrigen als selbstverständlich, daß die Wiederzulassung des Bundes nicht zum Anlaß neuer Angriffe gegen die Staatsregierung genommen wird.
Der Derföhnungsbefuch.
ERB. Berlin, 17. Juli. (Eig. Meld.). Reichspräsident von Hindenburg hat heute vormittag um 10.30 Hhr, wie angekündigt, den Reichskanzler Dr. Brüning und den preußischen Ministerpräsidenten Braun empfangen. Bei dieser Gelegenheit sind die durch das inzwischen aufgehobene Verbot des Stahlhelms für Rheinland-Westfalen aufgetauchten Fragen erörtert und endgültig b e- reinigt worden. Der Reichspräsident wird die Rheinlandreise nunmehr dem ursprünglich festge- legten Programm entsprechend durchführen. j
Die neue Amnestie-Panne.
Eine kleine Sensation gab es am Mittwoch Nachmittag im Reichstag, als der Reichsratseinspruch gegen die Rheinland-Amnestie (Befriedungs- Amnestie» verhandelt wurde. Bei der Abstimmung fehlten nämlich 5 Stimmen an der notwendigen Zweidrittelmehrheit, die zur Zurückweisung des Reichsratseinspruches erforderlich war. Dieses Ergebnis kam dadurch zustande, daß 8 Abgeordnete der Bayerischen Volkspartei und 2 Abgeordnete der Demokratischen Partei sich der Stimme enthielten- In den Kreisen der Regierungsparteien wird jetzt ein Initiativantrag vorbereitet, des Inhalts, den Reichsratseinspruch dennoch zurückzuweisen. Außerdem werden Erwägungen darüber angestellt, ob die Befriedungs-Amnestie nicht trotz des Reichsratseinspruches verkündet werden kann, weil von vielen Seiten der verfassungsändernde Charakter des Gesetzes verneint wird. Dieser Auffassung scheint auch der Iustizminister Dr. Bredt zu fein. Man führt dafür an, daß es sich bei diesem Amnestiegesetz lediglich um eine Abänderung des früheren, seinerzeit mit Zweitdrittelmehrheit beschlossenen Amnestiegesetzes handele.
der Notverordnung.
notraten auf Aufhebung.
1929 endigenden Steuerabschnitte endgültig veranlagt worden sind. In den weiteren §§ der Notverordnung sind außer den Schlußvorschviften die Finanzausgleichsbestimmungen enthalten. Vor der Verteilung des Eesamtaufkommens der Einkommensteuer werden ans dem Aufkommen an Lohnsteuer 88 Millionen, aus dem Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer 79 Millionen zugunsten des Reiches ausgeschieden.
Der zweite Abschnitt der ersten Verordnung enthält
die Bestimmungen über die B ü r g e r st e u e r.
Die Gemeinden dürfen von allen im Gemeinbei- bezirk wohnenden Personen über 20 Jahre eine Bürgersteuer erheben, deren Höhe von den Ländern bestimmt wird, die aber mindestens 6 R M. für das Jahr betragen muß. Befreit von der Steuer sind Personen, die mindestens seit einem Monat vor dem Stichtag Krisenunterstützung empfangen oder am Stichtag laufend öffentliche Fürsorge genießen. Maßgebend für die Steuerpflicht sind die Verhältnisse -m ‘ T'L-er eines jeden Jahres. Wenn im Jahre 1931 in einer Gemeinde die Gemeindegrundsteuer oder die Gemeindeigewerbesteuer über den bis zum 1. Juli 1930 beschlossenen Satz erhöht wird, ist die Gemeinde zur Erhebung der Bürgersteuer verpflichtet.
Im dritten Abschnitt der Vewrdnung wird für die Erhebung der Tabaksteuer die Verkürzung der Steuerfälligkeitstermine im einzelnen festgesetzt und werden die übrigen notwendigen Aeni- berungen für das Tabaksteuergesetz bestimmt. In dem nur einen Paragraphen enthaltenden vierten Abschnitt wird festgesetzt, daß die Vorschriften des Abschnittes 1 und 2 mit der Verkündung, die Dor- schrifken des Abschnitts 3 am 1. August dieses Jahres in Kraft treten.
In der 2. Verordnung wird über die Zulassung einer
Eemeindegetränkesteuer bestimmt, daß die Gemeinden und Gemeindever«
Sozialdemokratischer Mtzkranensankrag.
VDZ. Berlin, 17. Juli. (Eig. Meld.) Beim Beginn der Donnerstagssitzung des Reichstages wies Präsident Löbe auf die Veröffentlichung der beiden Notverordnungen drr Regierung zur Deckungsfrage hin und teilte mit, daß von den Sozialdemokraten ein Antrag auf Aufhebung beider Dewrdnungen und außerdem ein Mißtrauensantrag gegen die Reichsregierung eingegangen sei.
Die zweite Beratung des Oschilfegesetzes wird bann fortgesetzt.
Warum nicht gleich fo?
Friede am Rhein. — Stahlhelm verzichtet auf militärische Hebungen und darf wieder begründet werden. —Der Reichspräsident kommt auch in die preußischen Städte.
Der Konflikt zwischen dem Reichspräsidenten und dem preußischen Ministerpräsidenten ist erfreulich rasch beigelegt worden. Die Besprechungen, die im Innenministerium zwischen Minister Waen- tig und Bevollmächtigten des Stahlhelms stattgefunden haben, führten zu einer Verständigung, die es der preußischen Regierung ermöglichte, nunmehr in die A u f h e b u ng des Ber- ermöglichte, nunmehr in d66FkbFFlKauHesfen-N b 01 s einzuwilligen.
Diese schnelle Erledigung des Zwischenfalles werden alle freudig begrüßen, denen daran gelegen ist, daß sich bei der Befreiungsfeier das gesamte Deutschland von seinem ersten bis letzten Bürger vereint zusammenfindet. Angesichts der raschen Beilegung des Zerwürfnisses und des guten Willens, der dabei von beiden Seiten gezeigt
it mit ihr verbundenen Anträge zurückgezogen gten, bis auf den Antrag der Wirtschafts- i«rtri, daß der Reichstag dem Reichspräsidenten je Auflösung empfehlen solle, und den Mi ß- lauensantrag b er Kommunisten. Die ßrtschastspartei blieb mit ihrem Auslösungsbe- rijien fast allein. Nur die Nationalsozialisten Wen noch Gefolgschaft. Alle übrigen Parteien, nid) die Kommunisten, blieben sitzen.
. lieber den Mißtrauensantrag der Kommunisten würbe namentlich abgestimmt. Schon aus einer kurzen Erklärung, die bet Abg. Mtz-Bromberg vorher abgegeben hatte, wußte M,,datz die Deutschnationalen gegen bas Miß- twMSwtum stimmen würben. Sie haben an Neu- WM nicht bas geringste Interesse. Die Sozial- basrtraten enthielten sich bet Abstimmung, nicht Wiße gegen ben Mißtrauensantrag ...1 und für WWW, fonbern weil sie, wie ihr Sprecher, Abg. MMÄ, vorher in einer längeren Erklärung MiMt.hatte, bie Aushebung bet Not- Wordnung, bie auf Grund des Artikels 48 alasfm werden soll, beantragen und nicht H warten wollen, bis der neugewählte Reichs» Wflch versammeln werde. Das Abftimmungser- M>s über den kommunistischen Mißtrauensantrag Abgeordnete stimmten mit nein, 59 mit ft bet 151 Enthaltungen der Sozialdemokraten.
Es ist heute schon klar, baß die Deutsch - lationalen auch gegen bie Aufhebung M! Notverorbnung stimmen werben, unb Rt tn völliger Geschlossenheit, wie jetzt bei ber Wung des Artikels 2. Das bedeutet, baß bie Anordnung auf @runb bes Artikels 48, bie W dom Reichspräsidenten unterzeichnet werden Reichsgesetzblatt veröffentlicht wirb, ?rMkraft erhalten wirb, baß aber auch bas wtnett Brüning am Ruber bleibt unb eine Auf- des Reichstages nicht erfolgt.
Reichstag wirb jetzt bie Beratung des r®« Jort{egen. Sie soll nach den bisherigen k^chnionen am Sonnabenb zu Ende geführt Wr Abstimmung über bett sozialdemokratischen auf Aufhebung ber Notverorbnung E?m0 Sonnabenb verbunden werden mit der Ei (SLWflg des Etats unb bei brüten Beratung ^lhilsegefetzes.
■tat .Reichskanzler rechnet mit Bestimmtheit bag der Antrag auf Aushebung ber 3kot- f onutl9 abgelehnt werben wirb,
k . ch Derabschiebung bes Etats soll ber Reichs- U u.-P12 Ferien gehen, um erst im Spätherbst eöer zu versammeln.
ttlrmtbarirng der Regierung.
Ed mitgeteilt:
hat am 15. Juli den Artikel 1 der ^ungsvoriage zur Deckung des Haushalts an- und damit feftgelegt, daß zum Ausgleich ■ bi! r1! - Sen im ordentlichen Reichshaus- uch infolge der schlechten Wirtschaftslage
|Un hat sich der Reichstag ausgeschaltet Vie Deckungsvorlagen werden in der Fassung des Steuer- Ausschusses auf dem Verordnungsweg in Kraft gefetzt.
Reichstagsferien bis zum Oktober.
ergeben, für die Zeit bis zum 31. März 1931 von den Einnahmen der Personen des öffentlichen Dienstes und der Ledigen ein Betrag und von den einkommensteuerpflichti- gen Person en einmalige außerordentliche Zuschläge zur Einkommensteuer zu erheben sind. Bei der darauf erfolgten Abstimmung über Artikel 2 hat sich eine Mehrheit über die Einzel- ausgestaltung dieser Vorschriften nicht gefunden. Den für die Vorlage der Reichsregierung über die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes abgegebenen 204 Stimmen der hinter der Regierung stehenden Parteien standen 256 Stimmen der Sozialdemokraten. Deutschnationalen, Kommunisten und Nationalsozialisten entgegen. Die Einzelheiten der Durchführung der Reichshilfe haben danach die parlamentarische Mehrheit nicht erreicht.
Die Regierung hat darauf auf die Weiterberatung der zur Deckung des Reichshaushaltes bestimmten Gesetze verzichtet. Ein gegen sie eingebrachter Mißtrauensantrag ist mit einer Mehrheit von 240 gegen 59 Stimmen abgelehnt worden.
Die Deckung des Reichshaushaltes ist ein unbedingtes Erfordernis für die Aufrechterhaltung geordneter Staatsfinanzen und für die Kreditwürdigkeit des Reichs und der Wirtschaft. Sie ist auch unbedingt Voraussetzung für die weitere Durchführung der Fürsorge für die A r- b e i t s 10 s e n und eine unabweisbare Notwendigkeit in einer Zeit, in der die wirtschaftliche Sage der Welt in fast allen Ländern schwere Gefahren für die Staatsfinanzen bietet. Daher hat der Herr Reichspräsident die Voraussetzung für die Anwendung des Artikels 48 der Reichsverfassung für gegeben erachtet und auf Antrag der Reichsregierung die zur Deckung des Haushaltes erforderlichen Maßnahmen getroffen. Damit ist ein fester Ausgangspunkt für die weitere staatliche Tätigkeit und für die Erledigung der dringend erforderlichen var- iamentarifchen Arbeiten, insbesondere für die Verabschiedung des Reichshaushalts und für die Durchbringung des Osthilfegefetzes geschaffen.
Der Herr Reichspräsident hat gemäß der Reichs- verfafsung von den aufgrund des Art. 48 getroffenen Maßnahmen dem Reichstag unverzüglich Kenntnis gegeben. Diese Maßnahmen bestehen in zwei Verordnungen, von denen die eine die Dek- kungsvorlagen der Reichsregierung mit Bürgerabgabe und die zweite die Gemeindegetränkesteuer umfaßt.
Die finanzielle Sanierung der Gemeinden ist ebenfalls eine unabweisbare Notwendigkeit, um die Auszahlung der Unterstützungen für die wachsende Zahl der 'Wohlfahrts-Renten-Empfänger sicherzu- ftellen. Auch gerade aus diesem Grunde bat der Herr Reichspräsident die Anwendung des Art. 48 der Reichsverfassung für geboten erachtet.
WM Entscheidung um die Deckungsvorlage, die M^nerpolilische Leben Deutschlands seit Mona- MMlia beherrscht, ist im Reichstag gefallen. Bei |Egnmung über den Artikel 2 des Ge- Hsentrourfe§ haben von 460 anwesendemAb- Etaeten 256 dagegen und nur 204 für ben Ar- L 2 gestimmt.
Unmittelbar nach bet Bekanntgabe der Ab- ^mmngsresultate erhob sich ber Reichskanzler, Utbie Erklärung abzugeben. Er konnte aber fast E, Minute lang nicht zu Wort kommen, weil ^Kommunisten int Chorus immer wieder riefen: jßtieien' Abtreten!" Als ber Kanzler sich enb- Gehör verschaffen konnte, sprach er nur einen rintigen Satz: „Namens ber Regierung habe ich U erklären, baß sie auf bie Fortführung jer Beratung keinen Wert mehr legt." k Präsident Löbe verkünbet barauf, baß bamit M nur bie Vorlage ber Regierung, fonbern auch
««ilei Brüning (Porträt oben rechts) hält im Reichstag (X) feine große Hinanzrede.