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Fuldaer Zeitung

woch, den 23. April 1930.

2. Blatt

Druck der Fuldaer Acttendruckerel. Fulda

Das neue Gastftättengesetz.

Von Earl Diez, M. d. R.

Die reichsgftetzlichen Bestimmungen, denen das t- und Schankstättengewerbe seither unter« -fen war, waren hauptsächlich der § 33 der Ge­beordnung, eine Bekanntmachung des Vundes- s vom Jahve 1915 den Ausschank von nntwein betreffend, das Gesetz über weibliche gestellte in Gast- und Schonkwirtschaften vom uor 1930, der § 107 des Branntweinmonopol- tzes vom April 1522, endlich der Artikel I des gesetzes vom Februar 1923. Außerdem kam Bayern das Gesetz betr. der Einführung der »erbeorbnitiig in Sonern vom Jahre 1872 in ge. Die Strafbestimmungen waren im § 365 'Reichsstrchgesetzbuches getroffen. Außer den Hinten reichsgesetzlichen Bestimmungen befaßten unzählige Verordnungen der Länderregie- gen mit den einschlägigen Dingen. Erstmals rde im Jahre 1892 der Versuch einer einheit­en und wirksamen gesetzlichen Bekämpfung der nmksucht unternommen. Er scheiterte. Im Fe­bruar 1914 legte der Reichskanzler dem Reichstag erneut eine Gesetzentwurf vor, welcher die Miß­stände auf dem Gebiete des Schankstättenw«sens beseitigen sollte. Infolge Kriegsausbruches ge­langte er ebenfalls nicht zur Verabschiedung.

Der nunmehr verabschiedete Entwurf eines Gast- stattengesetzes erstrebt dreierlei: die Bskämpf- ungDes Alkoholmi ßbrouchs, den Schutz -er Jugend gegen die Gefahren des Alkohols und eine weitgehende Sicherung des gastwirtegewerbes.

In dem lebhaften Kampf um das Gaffftätten- aefetz standen sich zwei feste efügte und geschloffene Fronten gegenüber: auf der einen Seite Hundert­tausende unmittelbar betroffener Industrieller, Ge- reerbetriebenber, Angestellter und Arbeiter des Brauerei-, des Destillateur- undGastwirtegewerbes. Diesen gegenüber standen die Abstinenzbewegung, die Wohlfahrts- und Jugendorganisationen in ge­schlossenen Reihen und ohne Rücksicht auf deren konfessionelle oder politische Grundlage. Beide Fronten bestens organipert, mit nicht unerheblichen Seibmifteln und stärksten llebertreibungen arbei- sAchd. Etwa hundertundzwonzig Petitionen gaben Zeugnis für das große Interesse, welches der Ge­setzentwurf fand und für die Heftigkeit der Aus­einandersetzung.

Zu den llebertreibungen zu rechnen ist der viel- gehörte Vorwurf, das Alkoholkapstal im Sinne von Troßbrauereien und Großdestillationsunterneh- immgen sei allein interessiert am Kampf gegen den Gesetzentwurf. Die 430 000 Gaststätten und Hotel- hetriebe Deutschlands mit ihrem Heer von Ange- ftellten stellen einen volkswirtschaftlichen Faktor von nick zu unterschätzender Bedeutung dar. Auch bei strengster Verurteilung des AlkoholmihbrauchK dar? nicht übersehen werden, daß diese Betriebe ' M nur Selbstzwecke sind, sondern in erheblichem umfange einem tatsächlichen Bedürfnisse eni= Michend und in der Gesamtbilanz der deutschen ^«Erwirtschaft eine dec,ertliche Rolle' spielen. Es wi hierbei nur auf die Bedeutung der Hoteliers m Bezug auf den Fremdenverkehr hingewiesen.

Ein Vergleich der amerikanischen Verhältnisse »tt dem völligen Alkoholr-rbot in den Vereinigten vlaaten ist sehr interessant. Dort ist an die Stelle »ff Alkoholkapitals und wohl in gleichem oder noch Vcfleren Umtange das Schmuggelkapital getreten, iud) sind nach einem Gutachten des Reichsgefund- hciüamtes die Sterbefälle infolge des Alkoholge- nutzes dort um das Mehrfache größer als in Deutschland. Die sonstigen korrumpierenden Wir­kungen des völligen Alkoholverbotes dürften nicht ziemlich geringer zu werten fein, als der Miß- rauch geistiger Geträicke bei völliger Freiheit in ««.ug auf den Alkoholgenuß.

Es ist bei der Beurteilung dieser Frage des ferneren nicht zu übersehen, daß Deutschland zu den pudern mit geringstem Alkoholverbrauch gehört, in Otejer Beziehung von den meisten europäischen Mem übertroffen wird. Auch ist die erfreuliche Echche festzustellen, daß die freiwillige Abstinenz m st^utschland in starkem Borwärtsschreiien sich öv"bet. Besonders stark ist der Rückgang des brannstveinkonsums. Diesbezügliche Ausweise Reichsmonopolamtes für Branntwein sind Erzeugend. In die Ilvstchen teilen sich die Ab- imenzbemeguna, die Erhöhung der Branntwein­

preise und die Verschlechterung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kcmlumenten.

Besonders stark umstritten war der § 1 des Ge­setzentwurfes, der dis Bestimmungen des § 33 ©..0. übernimmt und nach welchem der Betrieb einer Schank- oder Gastwirtschaft, sowie der Klein­handel mit Branntwein einer Erlaubnis bedarf, d'e nur erteilt werden kam-, wenn ein Bedürfnis nachgewiesen ist. Richtlinien für die Prüfung Der Bedurfnissrage wird die Reichsregierung im Ein­vernehmen mit dem Reichsrat aufstellen.

Von Seiten der Sozialdemokratie würde be­antragt, zu bestimmen, daß in Gemeinden, in de- nen auf je 400 Einwohner mehr als eine Schank- ftatte entfällt, das Bedürfnis zu verneinen sei. Ausnahmen von dieser Relation sollten die ober­sten Landesbehörden erteilen können. Dieser An­trag mürbe in der ersten Lesung des Volkswirt- lchaftlichen Ausschufles angenommen, das Zentrum ftimmte ihm unter allem Vorbehalt zu und nur als Sicherung, im § 16 einen verstärkten Schutz per Jugendlichen zu erreichen. Da dieser Voraus­setzung entsprochen wurde, stimmte das Zentrum m zweiter Lesung gegen die Relation und brachte sie damit zu Fall.

Obgleich als festgestellt anzusehen ist, daß die Zahl der Gast- und Schankwirtschaften viel zu groß ist, würde trotzdem die gesetzliche Festlegung einer bestimmten Relation im Kampfe gegen den Alkoholismus nicht nur unwirksam fein, wohl aber das ganze Gastwirtsgewerbe in seiner Existenz­grundlage gefährdet haben. Unter Zugrunde­legung der beantragten Relation würden in Deutschland etwa 360 000 Schaukstätten zulässig ge­wesen sein. Die über diele Zahl hinaus vorhan­denen etwa 70 000 Schankstätten hätten im Laufe einer Generation ausscheiden müssen. Jede von den 430 000 Gast- und Schankstätten wären in Ge­fahr geraten, bei (Erneuerung der Konzession diele zu verlieren, ein Zustand, der dem Wirtgewerbe nicht zugemutet werden Durfte.

Aber auch aus anderen Gründen war die Re­lation abzulehnen, da weder die Anzahl der Kon­zessionen. noch eine gegebene Ortsgröße Maßstab für Bedürfnisse sind. Für 400 Einwohner im Bauerndorf ist das Bedürfnis nach Schankwirt­schaften anders zu roerten, als in einem Wall- fahrts- oder Kurort. Aber auch die Zahl der Ein- ,zelerlaubnisie sind nickt Maßstab für den Mkohol- konfum. Ein großer Bierpalast in München ist etwas anderes, als eine Bauernwirtschaft auf dem

Lande. Jeder derselben besitzt jedoch ein und die­selbe (Erlaubnis. Nicht ohne Schuld der Berufs­organisation der Gastwirte ist die Gefahr der ge­setzlichen Festlegung der Relation akut geworden durch deren Verlangen nach einer solchen flir den Flaschenbierhandel.

(Es wird nicht bestritten werden können, daß ein unzuverlässiger Schankwirt mehr Schaden anrich-. ten kann als hundert zuverlässige. Die Zuverläs­sigkeit des Wirtes und noch häufiger der Wirtiin, also die Auswahl dürfte hier als das Wichtigste zu bezeichnen fein. Das neue Gaststättengesetz sieht bezüglich der Zuverlässigkeit bestimmte Merkmale vor (§ 2), die von der Erlaubnisbehörde vor Er­teilung einer Schankerlaubnis zu prüfen sind. Der §12 ermöglicht es überdies, eine erteilte Erlaub­nis zurückzunehmen. Eine vernünftige Handhabung dieser Bestimmungen wird für den Gastwirt so­wohl wie auch für die Bevölkerung von größtem Nutzen fein. Konnte seither eine Schankerlaubnis nur an physische Personen erteilt werden, werden künftig auch juristische Personen diese erwerben können, und zwar auf 30 Jahre.

Schankstätten im Sinne des Gesetzes sind nicht nur solche mit Ausschank geistiger Getränke, son­dern auch alkoholfreie, sowie Kaffeehäuser. Von Seiten der Sozialdemokratie wurde erstrebt, den Ausschank alkoholfreier Getränke nicht von der Be­dürfnisfrage abhängig zu machen. Die Kommu­nisten wollten darüber hinaus diesen sogar der Er­laubnispflicht entziehen. Beides wurde verhindert. Dagegen fft im § 11 den Schankstätten alkoholi­scher Getränke die Verpflichtung auferlegt, auch nichtgeistige Getränke zur Verfügung der Gäste zu halten. Das Verlangen alkoholischer Verbände, auf Sport- und Spielplätzen den Ausschank von Alkohol jeglicher Art zu verbieten, wurde von kei­ner Seite ernsthaft befürwortet. Doch darf künftig Branntwein dort nicht ousgefchenkt werden. Im § 8 wird bestimmt, daß bei Schul- und Jugend- festen in der Regel ein vorübergehendes Bedürfnis für Den Ausschank geistiger Getränke zu vernei­nen sei.

Ausgiebigste Erörterungen fanben statt bezüg­lich Des Schutzes Der Jugend gegen Die Gefahren Des Alkohols (§ 16). Der § 16 verbietet nunmehr Die Abgabe von Branntwein unD branntweinhal­tigen Genußmitteln an JngenDliche unter 18 Jah­ren, Die Abgabe sonstiger geistiger Getränke und von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren zum eigenen Genüsse in Abwesenheit Der Erzie-

Die Kathedrale von Dpern wiedererbaut»

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Die berühmte Kathedrale von Wer«,

vor ihrer Zerstörung im Weltkriege eines Der schönsten gotischen Baudenkmäler Westflanderns, ist jetzt wtederaufgebaut und mit einem Festgottesdienst eingeweiht worden. Arn Turm des Gebäudes wird noch gearbeitet.

Bon Anlda nach Chicago.

Reife-Erinnerungen

jO®0*1 sir. Donatus Pfannmüller, Fulda.

^Aachbem wir das durch den Zeppelinbesuch gestörte ^st^Iiuck endlich hinter uns haben und sich die Begeiste- ein wenig gelegt hatte, machten Anna und ich uns .r °uf den Weg nach Newyork. Es ging nach der ^«alstreet-Ferry und mit dieser hinüber nach Man-

(^[s sich die Fähre dem Wolkenkratzeroiertel führe/' s xft) daß wir gerade auf einen Riesenbau zu- ftnde ' °er daheim auf einer Abbildung mein be- u.res Sntereffc erregt hatte. Im Geiste habe ich mir [H-, denBabylonischen Turm" in der Wucht und i »keit vorgestellt, wie sich dieses Gebäude vor uns lJ nennt sich Weststreet Building, und hat 5

von ""d 31 oberirdische Stockwerke. Zwar wird

manch anderem Gebäude an Höhe weit übertraf- ei" Es hat mir durch seine Wucht und seine eigen» L ^rmen ganz besonders imponiert. Der Bau» . hat zunächst einen würfelförmigen Bau von 10 eren hingestellt. Auf diesen einen zweiten, schmä» f!* 18 Stockwerken, und diesen wieder mit einer Gruppe von siebenstöckigen Häusern umgeben, die bte-fp.nt.eren großen Würfel sitzen. Obenauf sitzt dann RoÄx i®er' mt mächtigen Zinnen gekrönter Helm, lyoem wir das feste Land wieder betreten haben, s uns große Mühe und Geistesgegenwart, hier die cststraße zu überschreiten und das gewaltige Ge» erreichen. Hier gibts nämlich keinen Rollicht» r, auch keinen Schutzmann, der einen vor den 9en Autos schützen könnte.

winden uns um ein paar Straßenecken und ge» W ohne Mühe in die Barclaistreet. In diesem Nnd die Straßen schmutzig, das Trottoir schlecht, .^a, auch noch unterirdisch gebaut. Hier ist ein Schafts- und Derkehrsviertel, und ich wundere M über die schlechte Beschaffenheit der Straßen. Affsteige und Straßenränder sind vollgestellt mit üassern und Ballen, und allerlei Packmaterial

lieg tumher. Ich sehe, hier herrscht stets Hochbetrieb. In der Barclaistreet sind fast nurkirchliche" Geschäfte. Da haben die großen kirchlichen Oerleger auch die deut­schen ihre Derkaufsläden. Kirchliche Goldschmiede­arbeiten, Paramente, Statuen und Devotionalien sind in den Läden ausgestellt. Man kann dort auch die be­kannteren deutschen Kalender usw. kaufen.

In dieser Straße hat auch der Herr sein Büro, der für seine Schwester eine Pflegerin sucht, und zu ihm gehen wir. DerElevator" bringt uns ein paar Stock­werke hoch, dann werden wir von einem Fräulein ange­meldet und in das Privatbüro des Herrn geführt. Die Verhandlungen werden in englischer Sprache geführt. Der Herr ist von deutscher Abstammung, ist Vertreter eines großen deutschen Verlags, spricht aber selbst nicht Deutsch. Als wir wieder abwärts fahren, sagt meine Begleiterin:Die Sache ist all rhigt; aber ich will mir am Sonntag erst einmal die Kranke und ihre Umgebung ansehen. Wenn die Schwester so ist, wie ihr Bruder, dann nehme ich an.

Wir wandern weiter, mitten in das Gebiet der Wol­kenkratzer hinein. Nun sind wir auf Newyorks Haupt­straße, dem sieden Wegstunden langen Broadway. Anna macht mich auf die einzelnen Gebäude aufmerksam, auf die alte St. Paulskapelle mit ihrem alten Friedhof mitten im Gefchäftsviertel auf das alte Postamt und auf das höchste Haus der Welt, das Woolworth-Buil- bing. Dann sagt sie gan9 einfach:Nun wollen wir da einmal hinauf, und du sollst dir Newyork auch von oben her ansehen." Wir kämpfen uns über den Platz hinüber zu diesem höchsten Haus der Welt, einem wunderbaren Turmhaus in gotischem Stil, dessen Spitze und Krönung man nur aus einiger Entfernung sehen kann.

Wir betreten die kostbar ausgeftattete Halle, in der es von Menschen wimmelt; denn in dem Hause arbeiten täglich 14000 Menschen und ihnen stehen 2800 Tele­phone zur Verfügung. Anna sieht sich nach den Elevato­ren um und winkt mich bann herbei.Hier, wir fahren mit bem Expreß-Elevator, sonst geht es zu langsam." Wir treten mit vielen andern in den Auszug, und gleich geht es los. Das ist eine sonderbare .Himmel­fahrt". Wir steigen ziemlich schnell, und eine Art Schwin­del ersaßt mich; denn das Hirn und Der Maae» niticbeu

bei dem raschen Aufstieg nach unten. Zuweilen halten wir einmal an; aber niemand steigt ein oder aus, alle wollen ganz nach oben. Endlich sind wir oben im 56. Stock. Wir verlassen die Kabine.

Wir befinden uns in einem großen Raum, dessen eine Seite von einem Verkaufsladen eingenommen wird, in dem man allerlei kostbare und einfache Reiseandenken kaufen kann. Auch hier wimmelt es von Menschen. Rings­um sind schmale Fenster mit gotischem Zierat, und in mehreren dieser Fenster sind große Feldstecher so ange­bracht, daß man sie zwar nach verschiedenen Seiten be­wegen, aber nicht wegnehmen kann. Ich gehe von einem Fenster zum andern und schaue hinaus und hinab. Welch ein Bild! Die Wolkenkratzer, zu denen man von unten her ehrfürchtig hinaufschaut, schrumpfen zusammen. Zehn, zwanzig Stockwerke sind sie niedriger als unser hohes Haus. Und gar erst die flitzenden Autos und die wim­melnden Menschlein! Und bann der Umblick! Die Brücken nach Brooklyn hinüber, der Osttiver und der Hudson und Manhattan mit seinen zahllosen Piers, das Wasser mit seinen unzähligen Schiffen das Häusermeer zu unfern Füßen!

Doch Anna will mir noch mehr zeigen. Sie zieht mich nach einer Tür, und wir steigen auf einer bequemen Treppe drei weitere Stockwerke empor. Unterwegs kön­nen wir einen Blick in den Mittelraum werden, wo die Maschinerie eingebaut ist, die uns bis hier heraufgezogen hat. Den mächtigen Elektromotor schätze ich zu mindestens 100 Pferdekräften. Oberhalb der Maschinerie ist ein klei­nerer Raum, aus dem Türen hinaus auf die steinerne Galerie führen. Auch hier find schon einige Leute, die die Aussicht genießen. Anna schreitet tapfer hinaus; ich zögere ein wenig; denn ich bekenne meine Schwäche, mir schwindelt so leicht. Aber ich will mich doch nicht von einer schwachen Frau beschämen lassen, und folge ihr.

Freilich, da vorn an die Balustrade darf ich mich nicht stellen, das märe für meine Nerven zu viel. Wir stehen hier aus einer Galerie, die noch ein gutes Stück höher ist als wenn man die Fuldaer Domtürme (64 Meter) dreimal aufeinander stellte. Wir sind reichlich 200 Meter über dem Straßenpflaster. Unser Blick kann hier ungehemmt nach allen Seiten febmeifen. Doch ich kann

hungsberechtigken, Die Abgabe geistiger Getränks an Betrunkene, sowie Den Verkauf von Brannt­wein Durch Automaten. Die Regierungsvorlage hatte Das Schutzalter auf 14 Jahre vorgesehen. Das Zentrum beantragte die Erhöhung auf 16 Jahre, aber auch von anDerer Seite lagen gleich­lautende Anträge vor. Unverständlich war Der Kampf Des Vertreters Des organisierten Wirte­gewerbes unD Deren Presse gegen Diese JugenD- schutzbestimmungen, ebenso unverstänDlich Die Ab­lehnung Des Verbotes Der Abgabe von Alkohol an Betrunkene, wie überhaupt Die Führung Dieses Kampfes Durch Die Interessenten auch im Parla­ment nicht besonDers geschickt war. Kein vernünf­tiger Mensch wirD verlangen, Daß Der Wirt einem jugenDlichen Gast vor her Verabreichung eines Glases Bier ober einer Zigarette Den Geburts­schein abverlange. Einige Menschenkenntnis jeDoch ist chm zuzutrauen. Er wird auch nur bei absicht­licher oder grob fahrlässiger Verfehlung gegen Diese Bestimmung bestraft werden können. Von allen Freunden der Jugend wird Der IugenDschutz sicher­lich auf Das lebhafteste begrüßt.

Ein geradezu maßloser Streit entbrannte über die reichsgesetzliche äußerste Grenze Der Polizei­stunde. Diese wurde auf spätestens 1 Uhr festge­setzt. Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde hat jedoch das Recht, bei Vor-

JFfe führt ab, es wirkt sehr ää milde, versuch es, und Du bist im Bilde

liegen besonderer örtlicher Verhältnisse eine andere Regelung zu treffen. Es trifft also nicht zu, daß nunmehr die Polizeistunde auch dort auf 1 Uhr festgelegt sei, wo eine frühere seither üblich war. Die Erlaubnisbehörden haben völlig freie Hand für eine Früherlegung. Als ob es sich um die heiligsten Güter der Nation handelte, setzten sich die Vertreter der Regierung von Preußen, Bayern und Württemberg gegen die reichsgesetzliche äußerste Grenze ein. Daß dies aber notwendig war, be­weist die Tatsache, daß die preußischen Polizei­präsidenten sich fast einmütig gegen jegliche Poli­zeistunde ausgesprochen haben. Sicherlich wurd< damit die Polizei entlastet, doch dürfen polizei- technische Erwägungen hier nicht ausschlaggebend sein. Nicht ohne humoristische Wirkung war die Meinungsäußerung eines Abgeordneten der Wirt­schaftspartei, die Polizeistunde fei an kleineren Orte deswegen für den Wirt gefährlich, weil es meistens die Honoratioren seien, die übersitzen und denen gegenüber der Wirt der Schwächere sei. Es ist nicht unnötig, darauf hinzuweisen, daß kein europäisches Land ohne Polizeistunde ist und diese nirgends so weitherzig gehandhabt wird, wie in Deutschland.

Der § 15 gibt den Landesregierungen das Recht, an höchstens zwei Tagen in der Woche den Branntweinverkauf zu verbieten, insbesondere an Äihnzahlungstagen. Auch diese Bestimmung ist nicht neu, sie bedeutet vielmehr eine Lockerung geltenden Rechts, da nach einer noch rechtsgültigen Verordnung des Bundesrates vom Jahre 1915 der Ausschank von Branntwein ganz generell verbo­ten werden durfte. Der § 21 gibt den obersten Landesbehörden das weitere Recht, die Ertei­lung neuer Schankerlaubnisse bis zur Dauer von drei Jahren für bestimmte Gebiete ganz zu sper­ren und nur in Ausnahmefällen solche zu geneh­migen. Diese Sperrfrist kann nach Ablauf wieder­holt werden. Damit ist die Möglichkeit gegeben, einer laxen Handhabung der Erlaubniserteilung wirffam entgegenzutreten. Damit ist aber auch gleichzeitig ein starker Schutz für das bestehende Wirtschaftsgewerbe geschaffen.

Von Seiten der Abstinenzbewegung wurde mit Entschiedenheit ein Verbot der öffentlichen Alko­holpropaganda durch Reklame verlangt. Diesem Verlangen wollte in dem Gesetzentwurf die Re­gierungsvorlage insofern entsprechen, als diese die Anpreisung von Branntwein in den dem öffent­lichen Verkehr dienenden Einrichtungen verbieten wollte. Da aber die Alkoholreklame lediglich ein Konkurrenzkampf zwischen verschiedenen Alkohol­firmen ist, wurde auch die Regierungsvorlage zu diesem Punkte abgelehnt. Das graphische Gewerbe wehrte sich mit Entschiedenheit gegen ein solches Verbot, das auch im Kamvfe gegen den Alkohol­mißbrauch wirkungslos geblieben wäre.

Es ist eine beklagenswerte Tatsache, daß heute noch vielfach die Abgabe von alkoholischen Ge­tränken durch Gastwirte auf Kredit erfolgt, um sich dann vom wöchentlichen Arbeitsverdieyst bezahlen den Aufenthalt hier draußen nicht lange ertragen, ich muß zurück in den Kuppelraum, sonst wirb mir übel.

Wir steigen wieder zum 56. Stock hinab und kaufen ein paar Ansichtskarten, barunter Ansichten vomGraf Zeppelin". Dann gehen wir hinüber zum Elevator, der bei jeder Fahrt etwa 25 Personen befördert. Unaufhör­lich fährt er auf und ab. Wir fahren in die Tiefe, und ich habe auch jetzt wieder das Gesühll, auf einem stamp­fenden Schiffe zu stehen. Erst als mir rnieder unten auf festem Boden sind, scheint es mir, daß Hirn und Magen wieder auf ihrem richtigen Platz angelangt sind.

Während wir uns auf dem Bürgersteig des Broadway durch die Menge winden, und mich die Schwüle und der Gasolindunst der Straße umhüllen, fühle ich mich richtig seekrank. Anna ist besorgt; sie meint, ich sei hungrig. Nun, das bin ich auch ein wenig; denn es ist ja unter- dessen Mittag geworden. Wir gehen deshalb in eins der naheliegenden Restaurants.

Beim Eintreten durch die Drehtür sagt Anna lachend: ,Jch gehe voraus und du machst mir einfach alles nach." Gut. Ich bin ja ein Fremdling in diesem Lande und erst recht in einem amerikanischen Restaurant.

An der rechten Seite des Speisesaales entlang steht eine lange Anrichte oder Theke, auf der in mehreren Etagen allerlei wohlschmeckende Dinge in Portionstellern ausgestellt sind. Hinter der Theke wirtschaften etwa ein Dutzend Köche und Köchinnen. Ein schmaler Gang wird vor der Theke abgegrenzt durch eine lange, blitzblanke Nickelstange. Anna ergreift ein großes Tablett, deren eine Menge gleich vorn auf der Theke stehen, und sagt: Nimm dir auch eins!" Auf dem Tablett liegt, sauber in eine Papierserviette eingewickelt, ein Eßbesteck.

Was du gern magst," sagt meine Führerin,das nimm dir und stelle es auf dein Tablett."

Natürlich bin ich gleich wieder in Verlegenheit; denn ich bin das Auswahlen nicht gewohnt. Ich lasse Arina wählen, die hier und da einen Teller nimmt und ihn auf ihr Tablett stellt. Sie fragt mich immer wieder, ob ich dies ober jenes Gericht will; aber ich lasse mich auf nicht-, ein. Einmal weiß ich nicht, was sie mir ba auf Englisch nennt, bann aber komme ich auch wohl am besten weg, wenn ich meine Freunbin wählen lasse.

tLortsetzuna folgt.)