»uldaerZertung
Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
Rr. 92
Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild' und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Echrift- :: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::
Sonntag, 20. April 1930.
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57. Z-Hrg.
Oslerpause in der Politik.
'Während in Deutschland das Gespenst der Aeichstagsauflösung, vor dem doch auch die sich am roilbeften gebärdenden Koalitionsparteien einige Angst gehabt zu haben scheinen, durch eine winzige Mehrheit für das Kabinett Brüning verscheucht wurde, sodaß wir wenigstens ein ruhiges Osterfest «leben — wie es dann weitergeht, kann freilich mit Sicherheit niemand prophezeien — haben sich juiAuslande einige Dinge ereignet, die einen kurzen Rückblick verdienen. Der deutsch-österreichische Handelsvertrag, der schon lange fällig war und den zu beschleunigen einer der Hauptzwecke -er neulichen Berliner Reise des Bundeskanzlers Dr. Schober war, ist glücklich unter Dach und Fach gebracht worden, und man wird sagen dürfen, daß dieser Vertragsabschluß in Deutschland ein weit größeres Interesse gefunden hat, als es sonst Abkommen dieser Art in der breiten Oeffentlichkeit entgegengebracht zu werben pflegt. Das deutsche Volk begrüßt jeden Schritt, der geeignet ist, unsere Slommesoerbundenheit mit Oesterreich zu betonen, sind wenn bei der Unterzeichnung des Vertrages der Reichsaußenminister das Wort von dem einen Volk und den zwei Regierungen wiederholt hat, das jüngst Dr. Schober prägte, so hot er sich damit zum Sprecher der gesamten deutschen Oeffentlichkeit gemacht. Wir alle empfinden Oesterreich als einen Teil unseres Selbst, nicht im Sinne einer Provinz, sondern eines gleichberechtigten Landes, das dasselbe ist wie wir, nämlich deutsch.
Inzmschen hat in dem Bruderlande der Rücktritt des früheren Bundeskanzlers Dr. Seipel von der Leitung der Christlich-sozialen Partei viel Aufsehen erregt, und auch in Deutschland erwägt man hier und da nicht ohne Sorgen, welche Absichten diesen klugen Mann zu seinem Schritt bewogen hoben mögen Nun, die äußere Begründung, die 2r. Sepel selbst gegeben hat, nämlich sein Gesundheitszustand, könnte an sich als durchaus genügend empfunden werden. Denn Seipel ist ein kranker Mann. Troßdem glaubt niemand so recht, daß dieser allzeit Regsame sich nun wirklich aus dem politischen Leben zurückziehen wolle. Seipel ist ein vielverehrter, aber auch ein vielgehaßter Mann. Während die einen ihm jede Tücke und Hinterlist Mtraum nnd tn ihm schlechthin- dar Urbild einer verschlagenen Politik erblicken, feiern ihn die anderen geradezu als einen Säkularmenschen, der Oesterreich, ja Europa als ein ungewöhnliches Geschenk erstanden sei und von dessen Wirken noch unendliche Segnungen, freilich nicht im Sinne sozialdemokratischer Wahnziele zu erwarten fei. Eicher ist, das Seipel auch innerhalb der Christlich- ^ozialen Partei nicht mehr unumstritten war und vielleicht auch, u., di christt, - > Arbeiterschaft an feiner ost unbeugsamen und im Sinne politischer Kunst viclleichl allzu starren Haltung wiederholt Anstoß genommen bet. Ebenso sicher scheint aber auch, daß die Rolle dieses wirklichen Staatsmannes uoch nicht ausgespielt ist.
Die Londoner Flottenkonferenz ist nach etwa dreimonatiger Dauer zu Ende gegangen. ~Q5 ursprüngliche Zick, die fünf großen Seemächte zu einer Art maritimen Kriegsächtungs- pcltes zusammenzubringen, ist n i ch t erreicht wor- • Italien und Frankreich sind abseits geblieben, ffobei sofort fefhufteUer. ist, daß die Schuld hieran Frankreich zusällc. Frankreich hält immer noch ?n öwer nicht nur allmählich langweilig werben« 2?n- sondern im Grunde auch reckst gefährlichen vvrmel fest, daß es erst Sicherungen haben müsse, vevor es an Abrüstung denken könne. Eine solche Forderung als Nachdruck der Politik eines Landes., die größte Militärmacht der Welt darstelll E® fortgesetzt Millionen über Millionen in wn tun gen hineinfteckt, spricht nicht für seinen Frie- tnsmiiien. Vielleicht kann man aber sagen, daß tn h®ran3°fen auf die Dauer bereit fein würden, brr a ?eeabrüstung sich zu einer Verständigung wenn ihnen in der Aufrüstung zu i-anoe keine Schwierigkeiten gemacht würden, for^t r dürfte demnächst in Genf wieder ge> j^og’en werden. Unterdessen bleibt als zwar nicht n^.llroßer, aber doch erfreulicher Gewinn der & uooner Konferenz dieTats a che des P a k t es Vr d r e i Seemächte bestehen. Es ist immer« »?.. schon etwas, daß London, Washington und fcbst'l" verpflichtet haben, keine neuen Schlacht- l+u- üauen und den Kreuzerbau wesentlich » offsch^är.ken. Hierüber hinaus'ist es ein großer Äri» daß überhaupt die maßgebenden .eg!smächte der Welt sich über die Abrüstung so d^e unterhielten und dabei in jedem Augenblick Ntz schein zu wahren versuchten, als ob sie die »ttao ?.Üch herzlich begrüßten. Die Aufrichtigkeit Trabbct den einzelnen Vertretern verschiedenen manh 9eroefen fein. Immerhin wagt heute nie* o wehr, den Krieg als etwas hinzustellen, nickt grundsätzlich zu bekämpfen wäre.
fähte'e Freiheitsbewegung des indischen Dolks- htn , ® a n ö f) i hat einen Umfang angenommen, -lern wohl niemand erwartet hätte. Aus fa.,- harmlos und fast ein wenig lächerlich er« Enden Spaziergang zur Meeresküste ist eine Sarh ^E^egunq geworden, die weite Teile des ^feinen Auch die englischen Behörden
5vkn«" 60n ihrer sprichwörtlkchen Gelasienheit ab» en "nd vielleicht sind sie sogar wirklich teq, ® geworden. Allerhand Meldungen über er- HrL v)lsammerstöße, wobei auch Blut geflossen ^^Elsen daraus hin. Gandhi und fein Unter» aHtbnff n>'rb den Engländern doch wohl noch viel ^^s®ffen machen. Ob es aber einen wirklichen W^9 wen wird, der praktisch dem Besten des
Die Reichssleuer-Einnahmen im Marz 1930
Gefamksteuer-Aufkommen in 1929-30 beträgt 9 Milliarden RM.
wtb. Berlin, 19. April. (Eig. Meld) Die Einnahmen des Reiches (in Millionen Reichsmark) betrugen im Monat Marz 1930 an Besitz- und 95er» kehrsstenern 277 und an Zöllen und Derbrauchsabgaben 222.2, zusammen 499.2, das sind gegenüber Februar 126,5 weniger. Die Mindereinnahme betrifft hauptsächlich die Einkommen-, Umsatz- und Vermögenssteuer, letztere mit 99,6. In der Zeit vom 1. April 1929 bis 31. März 1930, das ist für das ganze Finanzjahr, lauten die entsprechenden Ziffern 6215,7, bezw. 2900,6 bezw. 9026,3. Da dieses Aufkommen voraussichtlich nur geringe Aen- berungen erfahren wird, stellt es ungefähr das endgültige Aufkommen des ganzen Rechnungsjahres dar, das mit 9096 veranschlagt war. Don der Mindereinnahme von 69,7 entfallen 41,2 auf Besitz- und Verkehrs- fteuern und 28,5 auf Zölle und Verbrauchsabgaben. An der Mindereinnahme sind das Reich mit 40,2, die Jnvaliden-Versicherung mit 28,8 und die Länder durch verringerte Ueberweisungen mit 0,7 beteiligt.
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Sie neuen Zoll- und Steuergesetze sind, nachdem sie vom Herrn Reichspräsidenten schon unmittelbar nach Beschlußfassung durch den Reichstag unterzeichnet worden waren, nunmehr im Rcichsgefetzblatt veröffentlicht worden. Es handelt sich um das Gesetz über Zolländerungen, das Gesetz zur Aenderung des Tabak- und Zucker- Steuergesetzes, das Biersteuergesetz, das Aende- rungsgesetz über das Branntweinmonopol, das Gesetz über die Erhebung der Aufbringungsumlage für das Rechnungsjahr 1930 und das Gesetz über die weitere Hinausschiebung der Länder und Gemeinden an die nach dem Reichsbewertungsgösetz festgestellten Einheitswerte. Außerdem wird noch eine Verordnung veröffentlicht zur vorläufigen Durchführung des Artikels 7 des neuen Biersteuergesetzes. Diese Verordnung, die von erheblicher Bedeutung ist, hat folgenden Wortlaut:
8 1.
Umsatz im Einzelhandel im Sinne des § 12 Abs. 2 des Umfatzsteuergesetzes liegt vor, wenn das Unternehmen an einen Abnehmer liefert, der die Gegenstände weder zur gewerblichen Weiterveräußerung — fei es in derselben Beschaffenheit, sei es nach vorheriger Bearbeitung ober Verarbeitung— noch zum Verbrauche bei der gewerblichen Herstellung anderer Gegenstände oder zur Bewirkung gewerblicher ober beruflicher Leistungen erwirbt.
§ 2.
Unternehmen, bie übermtegenb im Einzelhan- bel umsetzen, f?nb diejenigen, bei denen im vorangegangenen Steuerabschnitte von dem Gesamtumsatz einschließlich des steuerfreien Umsatzes mehr als 75 vom Hundert auf Lieferungen der im § 1 genannten Art entfallen.
8 3.
Für die Ermittlung des Gesamtumsatzes des oorangegangenen Steuerabschnittes (§ 12 Abs. 1 und tz 15 des Umfatzsteuergesetzes) ist maßgebend her Umsatz, der sich aus den Voranmeldungen ober Vorauszahlungsfestsetzungen (§ 19 Abs. 1 unb Abs. 3 Satz 2 bes Umsatzsteuergesetzes) für bie Umsätze biefes Steuerabschnittes ergibt. Ist dieser Steuerabschnitt kürzer als ein Jahr, so ist der Gesamtumsatz nach den Doranrneldungen oder Borauszahlungsfestsetzungen für diesen Steuerabschnitt in einen Jahresumsatz umzurechnen.
8 4.
Bei den im § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes genannten Unternehmen unterliegt nur der eine Million Reichsmark übersteigende Teil des gesamten steuerpflichtigen Umsatzes der erhöhten Steuer. Bei den vierteljährlichen Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsetzungen ist daher jeweilig ein Betrag von 250 000 Reichsmark lediglich der Umsatzsteuer in Höhe von achtundeinhalb vom Taufend zu unterwerfen.
8 5.
Die nach § 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes zur Entrichtung einer erhöhten Steuer verpflichteten Unternehmen haben in ihren Aufzeichnungen ( § 13 des Umfatzsteuergesetzes) die Entgelte nach den Umsätzen im Einzelhandel und außerhalb des Einzelhandels zu trennen.
§ 6.
Diese Vorschriften treten mit Wirkung vom 1. April 1930 ab in Kraft.
Was nun die Gesetze selbst angeht, so wird auf ihren Inhalt noch sehr eingehend zurückgekommen werden müssen.
Das Gesetz über Zottänderungen enthält unter anderem auch eine Mineralölsteuer, bie mit 3.80 Mark für ben Doppelzentner Eigengewicht festgefetzt ist. Der Reichsregierung ist aber bte Ermächtigung gegeben, wenn bie wirtschaftlichen Belange es erforbem, ben Steuersatz zu erhöhen ober zu ermäßigen.
. In dieses Zollänberungsgesetz sinb auch bie Maßnahmen zum Schutze ber Landwirtschaft eingebaut über die wir noch eingehende Darlegungen folgen lassen.
Innerhalb dieser Maßnahmen werben der Reichsregierung eine ganze Reihe wichtiger Ermächtigungen erteilt. So ist unter anderem bie Reichsregierung bis zum 31. März 1931 ermächtigt, im Rahmen der geltenden Zollsätze die Wertbestimmung der Einfuhrscheine bei der Ausfuhr von Getreide unb Hülsenfrüchten, von Erzeugnissen aus (Betreibe unb Hülsenfrüchten, sowie von
1 lebenden Schweinen und dergleichen abweichend von den Vorschriften des Zolltarifsgesetzes zu regeln. Sie kann ferner vorschreiben, daß und unter welchen Bedingungen auch bei der Ausfuhr von Rindvieh, Rindfleisch aller Art, Schafen, Schaf- fleifch aller Art und Erzeugnissen aus Kartoffeln Einfuhrscheine zu erteilen sind. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Belastung der Reichskasse durch die Einfuhrscheine nicht über bie Belastung hinausgeht, bie sich im Rechnungsjahrs 1929 ergeben hat.
E.ne anbere Ermächtigung ber Reichsregierung betrifft ben Erlaß von Vorschriften zur Förberung ber heimischen Geflügelzucht unb Eierwirtschaft darüber, ob unb in welcher Weise Eier von Febervieh, bie für Genußzwecke angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, fellgehalten, verkauft ober sonst in ben Verkehr gebracht werden, gekennzeichnet werben müssen.
Die Reichsregierung kann ferner, wenn bie Entwicklung bes Roggen- ober bes Weizenpreises es erforbert, ben Zollsatz herauf- unb herabsetzen. Beim Roggen hat ein Preis von 230 Mark je Tonne als Iahresbnrchfchnittspreis zu gelten. Beim Weizen ist biefer Preis mit 260 Mark bemessen. Ferner hat bie Reichsregierung, wenn bie Entwicklung ber Wirtschaftslage es erforbert, ben Zollsatz für Gerste herab- ober heraufzufetzen, wobei ber Zollsatz für Gerste zur Viehfütterung unter Zollsicherung zwischen 2 unb 12 Reichsmark je Doppelzentner zu halten unb ber Zollsatz für anbere Gerste bem Zollsatz für Weizen anzupassen ist.
Ebenso kann eine Herab- ober Heraufsetzung bes Zollsatzes erfolgen bei Hafer unb Erbsen, wenn die Entwicklung ber Wirtschaftslage ober bes Prei- fes es erforberlixf) machen. Weiter wirb ber Reichsfinanzminister ermächtigt, benjenigen Zuckerfabriken, die im Betriebsjahr 1929/30 ausländische Zuckerrüben verarbeitet haben, die zollfreie Einfuhr von Zuckerrüben bis zur Höhe derjenigen Mengen zu gestatten, die sie im Betriebssabr 1929 bis 1930 aus dem Ausland eingeführt haben.
Für bie Preisbemessung der Schweine wirb u. a. folgendes bestimmt:
Bst der Preis am Berliner Markt für Schweine ber Klasse C im Durchschnitt zweier Wochen nichtiger als 75 Reichsmark je Zentner Lebendgewicht, so erhöht sich der Zollsatz für Schweine um 50 v. H., bis her Preis am Berliner Markt für Schweine der Klasse C im Durchschnitt zweier Wochen vom Tage des Inkrafttretens des erhöhten Zollsatzes an gerechnet 85 Reichsmark je Zentner Lebendgewicht erreicht. Die Abänderung der Zollsätze ist durch den Reichsminister der Finanzen jeweils mit Wirkung vom zehnten Tage nach der letzten vorstehend genannten Notierung in Kraft zu fetzen.
Falls durch Steigen der Einfuhr der Preis der Schweine auf dem deutschen Markt gedrückt wird, ist die Reichsregierung ermächtigt, den Zollsatz für lebende Schweine bis auf 36 Reichsmark für den Doppelzentner Lebendgewicht herauf- zusetzen. Die Reichsregierung ist ermächtigt, den Zvlllatz wieder herabzufetzen.
Sodann wird die Reichsregier..«g ermächtigt, den Zollsatz für Wein zur Herstellung von Schaumwein nach Lage der Marktverhältnisse herauf- ober wieder herabzusetzen.
Die Staffelung beim Biersteuergesetz har nach den endgültigen Beschlüssen nun folgendes Aussehen:
Für Bier, das int Geltungsbereiche des Gesetzes hergestellt ist. beträgt die Biersteuer für jedes Hektoliter der in einem Brauereibetrieb innerhalb eines Rechnungsjahres erzeugten Biermenge von den ersten 2000 hl 9,50 RM von den folgenden 8000 hl 9,70 RM von den folgenden 10000 hl 9,90 „ von den folgenden 10000 hl 10,20 „ von den folgenden 30000 hl 10,50 „ von den folgenden 30000 hl 10,80 „ von den folgenden 30000 hl 11,40 „ von dem Reste 12,00 „
Für Brauereien, die innerhalb eines Rechnungsjahres aus selbstgewonnener Gerste nicht mehr als 20 Hektoliter Bier erzeugen, ermäßigt sich der Steuersatz auf 2 Reichsmark für ein Hektoliter, sofern sie bereits vor dem 1. April 1930 in Betrieb gewesen sind. Für Brauereien, die innerhalb eines Rechnungsjahres nicht mehr als 1000 Hektoliter Bier erzeugen, ermäßigt sich der Steuersatz auf 9 Reichsmark für ein Hektoliter. Die Vergünstigungen erlöschen mit Ablauf des Rechnungsjahres, in dem in der Brauerei mehr als 20 bezw. 1000 Hektoliter Bier erzeugt werden. Für neue Brauereien, die nach dem 1. April 1930 in Betrieb genommen werden, erhöhen sich für die Zeit vom 1. April 1930 bis 31. März 1935 die eben genannten Steuersätze auf das Zweifache.
Die Umsatzsteuer wird von 7Vi vom Tausend auf 8Vs vom Tausend erhöht. Die Steuer erhöht sich auf dreizehnundeinhalb vom Tausend bei Unternehmen, deren Gesamtumsatz einschließlich des steuerfreien Umsatzes im jeweils trorangegangenen Steuerabschnitt 1 Million Reichsmark überfliegen hat, und zwar
1) bei Unternehmen, die nicht überwiegend im Einzelhandel umsetzen, für den gesamten steuerpstich- tigen Umsatz:
2) bei Unternehmen, die nicht überwiegend int Einzelhandel umfegen, für die steuerpflichtigen Umsätze, die im Einzelhandel erfolgen oder bei denen die Sicherungsvorfchriften nicht innegehalten werden.
Die Sicherungsvorfchriften bestehen darin, daß aus den Aufzeichnungen zu ersehen fein muß, wie
sich "die Entgelte auf die Umsätze, für die ver- fchiedene Steuersätze bestehen, verteilen.
Die Mineralwassersteuer beträgt
1) bei Mineralwässern 0,05 RM
2) bei Limonaden und anderen künstlich bereiteten (getränten 0,10 „
3) bei konzentrierten Kunstlimonaden 1,00 „
4) bei Grundstoffen zur Herstellung kon
zentrierter Kunstlimonaden 20,00 „
für das Liter.
Für Limonaden und andere künstlich bereitete (getränte, deren Weingeistgehalt mehr als 10 Gramm im Liter beträgt, sind die doppelten Steuersätze von Nr. 2 zu entrichten.
lieber all diese Gesetze werden wir im einzelnen noch Ausführungen bringen. Für heute wäre noch zu erwähnen, daß das Gesetz über die weitere Hinausschiebung der Bindung der Länder und Gemeinden an die Einheitswerte folgendes bestimmt:
§ 1. Die Länder unb Gemeinden sind für das Kalenderjahr 1930 oder ein in diesem Jahr beginnendes Rechnungsjahr nicht verpflichtet, die nach dem Reichsbewertungsgesetze vom 10. August 1925 (Reichsgesetzbl. 1 S. 214) festgestellten Einheitswerte ihren Grund- und Gebäudesteuern sowie Gewerbesteuern zugrunde zu legen.
§ 2. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vow 1. Januar 1930 in Kraft.
Paris—Berlin.
wtb. Paris, 19. April. (Eig. Meld.) Auf dem nach Berlin einberufenen Pan-Europa-Kongreß werben u. a. auch bie französischen Wirtschaftsvol.» tiker Loucheur unb Serratjs über Wirtschaftsfragen unb evtl, auch Painleve über das Wesen der deutsch-französischen Beziehungen spre- chen.
Der rote Jugendlag.
Das Leipziger Polizeipräsidium teilt mit: Am Freitagnachmittag hat bis in die Abendstunden für den kommunistischen Jugendtag ein lebhafter Zu» zng aus allen Richtungen stattgefunden. Besondere Vorkommnisse sind dabei nicht zu verzeichnen gewesen. Lediglich machte sich ein polizeiliches Einschreiten in der Schlepper-Straße nötig, well dort von Anhängern der kommunistischen Partei der Gottesdienst in der Peterskirche durch Musik gestört wurde. Mehrere Personen mußten zur Namensfeststellung der Wache zugeführt werden.
Aus Berlin wird gemeldet: 36 Lastkraftwagen mit" 23 Anhängern voll jugendlicher Berliner Kommunisten und Kommunistinnen und zu gleicher Zeit mit einem Sonderzug vom Anhalter Bahnhof etwa 500 Kommunisten, insgesamt ungefähr 2600 Mitglieder der Berliner K. P. D., sind zum Reichsjugendtag der Kommunisten nach Leipzig gefahren. Die polizeiliche Durchsuchung der Auws und der Eisenbahnwagen vor der Abfahrt förderte u. a. zwei Dolche, deren Besitzer nicht festgestellt werden konnten, drei feststehende Messer und eine Anzahl Druckschriften mit bem Titel „1. Mai Massenstreik" zutage. Vier Personen wurden festgenommen. Die Polizei begleitete den großen Auto- mobilzug bis an die Stadtgrenze.
Polen an den Völkerbund.
Der Vertreter der polnischen Regierung überreichte vor einigen Tagen im Hinblick auf die am 24. März in Genf unterzeichnete Konvention der Zollwaffenstillftanbskonferenz dem Generalsekretär des Völkerbundes eine Note, daß Polen die genannte Konvention nur morde ratifizieren können, wenn kein anderer Staat zwischen dem 1. April und dem 1. November 1930 Zölle einführt, die die Interessen der polnischen Ausfuhr verletzen könnten. Im Hinblick darauf, daß der Deutsche Reichstag in seiner Sitzung vom 14. April in dritter Lesung ein Gesetz annahm, welches starke Zollerhöhungen! ' vorsieht, hat der ständige Delegierte Polens, Sokal, nun eine neue Note an den Generalsekretär bes Völkerbunbes gerichtet, in der es heißt:
Nach arbeitsreichen Verhandlungen in Gens hatten bie auf ber Konferenz zur Herbeiführung einer gemeinsamen Wirtschaftsaktion vertretenen Staaten eine Hcmbelsübereinkunft unterzeichnet, in ber sie sich verpflichteten, ihre Handlungsfreiheit auf bem Gebiete der Zollgesetzgebung zu beschränken. Dagegen hat nun der Deutsche Reichstag in feiner Sitzung vom 14. April in dritter Lesung eine Regierungsvorlage angenommen, nach welcher sehr starke Erhöhungen der Zolltarife vorgesehen sind, die ben polnischen Export treffen. Angesichts biefer Tatsache und unter Bezugnahme auf bie Unterzeichnung bes am 24. März in Gens angenommenen Abkommensentwurfs hat mich meine Regierung beauftragt, mitzuteilen, daß gegenüber der Lage, wie sie bestand, als Polen unter bas Handelsübereinkommen seine Unterschrift setzte, eine völlig neue Sage geschaffen worden
Die südslawische Regierung unterzeichnete das von ber Zollwaffenstillstandskonferenz am 24. März 1930 abgeschlossene Protokoll über bie Ex- .leichterunaen der Handelsbeziehungen. Damit haben sich 23 Staaten bem Protokoll angeschlossen. Gleichzeitig hat bie südslawische Regierung mitge- ■ teilt, sie hoffe, bie von der Zollwaffenstillstandskonferenz aufgeftellte Handelskonvention später un# terzeichnen zu können.
* Zwei Berliner Studisnräte vom Amt suspendiert. Die Studienräte LiNbemann unb Sommerfell) von der Pankower Oberrealfchüle sinb, wie bie „Voss. Ztg." melbet, im Verlaus einer Disziplinaruntersuchung vom Provinzialschulkotte- gium fuspenbiert worden. Diese Maßnahme ber