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Freitag, 21. März 1930.
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57. Zahrg
Die neuen Sfeuetgefefje.
Erhebung der Aufbringungsumlage für die Industrie.
Dem Reichstag ist dec Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Aufbringungsumlage für
Rechnungsjahr 1930 nunmehr vorgelegt. Da- «ach sollen für das Rechnungsjahr 1930 nach den Vorschriften des Gesetzes zur Aufbringung der In- dustriebelaftung anstelle der bisherigen Jahreslei- stuitgen (einschließlich der Zuschläge) zugunsten des Reiches 350 Millionen Rm. erhoben werden. Bon diesem Betrage gilt ein Betrag von 70 Millionen Rm. dadurch als getilgt, was aus der bei der Bank für deutsche Industrie-Obligationen gebildeten Ausgleichs- und Sicherungsrücklage 70 Millionen Rm. bis 15. Mai 1930 an das Reich abgeführt werden. Demgemäß wird die Umlage für das Rechnungsjahr 1930 auf 6,1 vom Tausend des aufbringungs- pflichtigen Betriebsvermögens bemessen.
Die Umlage wird in zwei gleichen Teilbeträgen am 15. August 1930 und 15. Februar 1931 fällig.
Für das Rechnungsjahr 1931 wird anstelle des Betrages von 350 Millionen Rm. ein Betrag von 230 Millionen Rm. erhoben.
In der Begründung heißt es u. a.: Die Reichsregierung hält grundsätzlich daran fest, daß die Aufbringungsleistungen stufenweise abgebaut werden müssen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird demnächst oorgelegt werden. Dringlich ist nur die Regelung des Betrages der Aufbringungsleistungen im Rechnungsjahr 1930, da sie einen Bestandteil der Deckung des Etats 1930 mitbilden sollen. Dem deutschen Volke müllen zur Sanierung der Etat- und Kassenlage, die die unerläßliche Voraussetzung für die Gesundung der Wirtschaft, der Behebung der Arbeitslosigkeit und der Neubildung von Kapital ist, neue Berbrauchsabgaben — allerdings nur auf entbehrliche Genußmittel — in einem erheblichen Ausmaß auferlegt werden. Das deutsche Volk ist mehr denn je als durch bittre Not zusam- mcngeschweißte Bolksnotgemeinschaft anzusehen. .Dieser Gedanke erfordert es, daß die besitzenden Klassen, wenn auch ihre Gesamtbelastung an sch an das Maß des Tragbaren schon heute streift, und ür Interesse der Verhinderung weiterer Kapitalflucht der Bogen nicht überspannt werden darf, auch ihrerseits der gesamten Notlage des Reiches ein Opfer bringen.
Cs blieb nur übrig, die Notabgäbe des Besitzes in dem Notjahr 1930 an die Jndustrieaufbrin- gunasleistung anzuknüpfen und in weitgehendem Maße auf den Reservefonds zurückzugreifen. Dieser Reservefonds beträgt gegenwärtig etwa 100 Millionen Rm. Nach Annahme des Young-Planes würden an sich nicht nur die jährlichen Aufbrin- gungsleistungen aufzuheben, sondern auch die 100 Millionen zurückzmahlen gewesen sein. Diese Rückzahlung ist den Beteiligten von der Reichsregierung mehr als ausdrücklich zugesichert worden Wenn daher jetzt ein erheblicher Teil, etwa die hclsie, dieses Reservefonds beim Reiche verbleibt und dem für die Reichsanstalt vorgesehenen Notstock zugeführt werden 'oll, so liegt darin ein sichtbares Opfer der mit den Aufbringungsleistungen belasteten Volkskreiie.
i Es sind also 350 — 70 - 280 Millionen Rm Rl zahlen. Das bedeutet für die betroffenen Wttt- schaftskreise gegenüber der im Dezemberprogramm 1929 vorgesehenen Regelung eine effektive Mehrleistung von 80 Millionen Rm. und eine Mehrinanspruchnahme des Reservefonds von 20 Millionen Rm., insgesamt allo ein weiteres Opfer von 100 Millionen Rm.
Künftig soll die Belastung jährlich um 50 Mil- 'wnen Rm. ermäßigt werden. Für das Rechnungs- sahr 1931 ist dieser Gedanke ausdrücklich festgeleit »erben.
’ Zu dem Entwurf eines Gesetzes über Zolländorungen
Eärt die Reichsregierung, daß die ongei;. rstnanzlage des Reiches dazu zwingt, die Möglichkeit einer Vermehrung der Einnahmen wie auf »em Gebiet anderer Zölle, so auch auf dem Ge- vlete der Mineralzölle zu prüfen. Die Mineral- Mlle sind in ihren autonomen Sätzen seit 1879 unverändert geblieben. Die Deckung des deutschen ^tmeralölbedarfs erfolgt zum weit überwiegenden durch ausländisches Mineralöl, demgegenüber die inländische Erzeugung nur gering erscheint. Un- «r diesen Umständen sind die Mineralzölle heute, wie bisher, in erster Pinte Finanzzölle, die bei der »wßen Einfuhr von Mineralöl einen bedeutsamen Teilbetrag (1928 rd. 11 o. Sj.) der gesamten Zoll- ernnahmen ausmachen.
. 8m Hinblick auf ihre Eiaenschaft als wichtige ninanzzölle erscheinen die Mineralzölle für eine Heranziehung zur Vermehrung der Zolleinnahmen ejvnders geeignet. Zur Erreichung dieses Zwek- hegt es nahe, die Spanne, die zwischen den
-^en Rir Schmieröl (von 10 Rm. für 1 Dz.) sür andere Mineralöle (von 6 Rm. für 1 Dz.) skehr, durch Erhöhung des Satzes für andere Mi- bvalöle als Schmieröl von 6 Rm. auf 10 Rm.
S* beseitigen. Von dieser Erhöhung um 4 Rm. den Dz, würden in der Hauptsache Benzin für 'dwie für Reinigungs- und Lösungs- w"ecke, Gasolin und Brennpetroleum, das jedoch l langer je mehr eine unbedeutende Rolle im ri hebert spielt, betroffen werden. Die Mchr- e*mtnng DOn 4 aus 1 Kg. würde unter Be- ^chichtigung des Taramschlags je nach der Dichte ks Oels 3,5 bis 4,5 Rwf. auf das Liter ausma- Ren Eine solche Belastiing erscheint im Vergleich M den Schwankungen, denen die Mineralölpreise WIge des Wettbewerbs zwischen den einzelnen »ruppen des Mineralölhandris in früheren Jahren
Anschläge gegen Berliner Kirchen Eine Kundgebung der Denkschen Zentrnmsparlei an das katholische So».
In den Tagen, da Berliner Blätter über nächtliche Bübereien kommunistisch verhetzter Elemente gegen kirchliche Gebäulichkeiten berichten, erläßt der Reichsparteivorstand der Deutschen Zentrumspartei nachstehende
Kundgebung
Im bolschewistischen Rußland hat eine Verfolgung von Religion, Christentum und Kirche eingesetzt, die jedem Kulturempfinden widerspricht und von schmerzlichsten Folgewirkungen begleitet ist. Gotteshäuser mit wertvollen Kunfffchätzen sind zerstört, die Arbeitsruhe an kirchlichen Feiertagen ist verboten, Schulkinder werden am Kirchenbesuch oerhindert, Kirchenglocken entfernt, Seminare für junge Geistliche werden aufgehoben. Nach Meldung der Telegraphenagentur der Sowjet-Union aus Charkow wurden allein in der Ukraine vom September 1929 bis Februar 1930 insgesamt 20? Kirchen und Bethäuser verschiedener Bekenntnisse geschlossen. Die Geistlichen werden verfolgt, um sie an der Ausübung ihrer religiösen Pflichten zu hindern. Priester aller Bekenntnisse werden in die Gefängnisse geworfen, zu Zwangsarbeit verurteilt, oder in die Äerbammng geschickt.
Während das Verfassungsrecht der heutigen Kulturstaaten freie Ausübung der Religion als politisches Grundrecht in Wort und Tat anerkennt, setzt sich das heutige russische Snstem in Widerspruch zur gesamten europäischen Kulturauffassung.
Als Partei, die in dkr christlichen Lebensüberzeugung die obersten Grundiätze ihres politischen Handelns erblickt und für die Erhaltung und For- muna christlicher Lebenswerte im Interesse von Volk und Staat «inzutreten verpflichtet ist, erheben wir lauten Einspruch gegen diese Vergewaltigung von Gewissen und Ueberzeugung.
Wir rufen unsere Freunde im Lande auf, die ungeheure Gefahr zu erkennen, die mit dem unerhörten Vorgehen in Rußland für die gesamte Kulturwelt heraufzieht. Wir bitten sie, den mannigfachen Versuchen, solche Gedanken und Bewegun- gen in unser deutsches Volk einzuschleppen und in ihm zu verbreiten, klar, bestimmt und überall entgegenzutreten. .
Wir verkennen nicht, daß in einer Zeit wirtschaftlicher Krisen bittere Not weite Volkskreise seelisch bedrückt, sie verwirrt und der unmittelbaren Versuchung äusserst, radikalen Zeitströmunaen zu verfallen. Aus dieser Tatsache erwächst gewiß den hristlichen Volksgruppen die unabweisbare Auf- aabe, mit zäher Ausdauer am Werke des wirt
schaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbaues tätig zu fein. Die Deutsche Zentrumspartei wird, ihrer Ueberlieferung gemäß, in ihrem gesamten Wirken diese volkspolitischen Zielpunkte unbei»1-' weiter verfolgen.
Mit derselben Entschlossenheit wird sie sich aber auch jederzeit gegen die dunklen Kräfte wenden, die mit dem kälten Dernichtungskampf der Chn- stushasser und Kirchenzerstörer Hand in Hand gehen und die unser deutsches Volkstum in tfamtiic, Gesellschaft und Staat innerlich auflösen. Diesem unchristlichen und zugleich undeutschen Geist der Zersetzung gottgläubigen Denkens und christlichsittlichen Empfindens gilt unser Kampf.
Freunde! Seid wachsam! Haltet die Augen auf! Erkennt die auch bereits in unserem Volke vorhandene schleichende Gefahr der B 0 l - schewisierung aller religiösen und moralischen Begriffe und die damit gegebene Gefährdung unseres christlich-sittlichen Erbgutes.
Wir alle sind berufen, dieses heilige Erbe zu wahren. #
In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch wurden verschiedene Anschläge auf Berliner Kirchen verübt. Die katholische St. Sebastianskirche am Gartenplatz im Norden Berlins ist von Kommunisten mit roter Farbe in riesiger Ausdehnung beschmiert und mit gemeinen Hetzschriften bemalt worden. Rings um die Kirche herum und auch auf den Stufen zum Portal, ebenso auf dem Pflaster, finden sich Aufschriften wie „Religion ist Opium für das Volk!" „Wir schützen die Sowjet- Union" usw. Die Buchstaben haben eine Höhe von drei bis vier Metern. Die Täter, die bisher noch nicht ermittelt werden konnten, müssen mit größter Vorsicht ihre Schandtaten verübt haben,. da doch das Pfarrhaus dicht neben der Kirche liegt und man von dem nächtlichen Treiben dieser Kirchenattentäter, die zu ihrer Arbeit Stunden gebraucht haben, nicht das geringste merkte.
Auch die pr 0 testantische Heilandskirche in der Turmstraße wurde von Kirchenattentätern heimaesucht. Man hat dort ein Transparent über dem Kircheneingang in Trümmer geworfen. Es ist bekannt geworden, daß die Kommunisten die Pa- rote ausgegeben haben, weitere Attentate auf die Kirchen zu unternehmen und auch an den Sonntagen die Kirchenaottesdienste mit allen Mitteln zu stören. Hoffentlich gelingt es, diese kommunistischen Rowdys bald zu fassen, um sie ihrer verdienten Strafe zuzuführen.
Die Spannung aus bet Zlolleukouseteuz.
wtb. Paris, 20. März. (Eig. Meld.) In den Berichten der Morgenblätter und aus London kommt unzweifelhaft zum Ausdruck, daß eine Spannung auf der Konferenz eingetreten ist, die kritisch zu werden droht. Nach einer Korrespondenz ist daran Macdonald schuld, da er das zwischen ihm und Tardien in Cheguers verabredete Programm nicht durchgesühri habe, sondern die Dinge habe treiben lassen. Macdonald sei schließlich mit einem von den englischen Sachverständigen ausgearbeiteten Programm hervorgetreten, das für Frankreich 600000 und für Italien 500 000 Tonnen vorsehe. Das sei für Frankreich unannehmbar. Macdonald habe, als ihm der Entschluß D r i a n ds, nach Paris zurückzukehren, bekannt geworden sei, in einer gestern abend abgehaltenen längeren Aussprache mit Briand die Konferenz zu retten versucht. Beide hätten sich aber sehr kühl voneinander getrennt. Nunmehr müsse die französische Regierung die Verantwortung übernehmen. Andere Blätter, wie „Petit Parisien", erklären, daß Italien unerbittlich bleibe.
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wtb. Landon, 20. März. (Eig. Meld.) Der in Konferenzkreisen herrschende Pessimismus bet» stärkte sich, als Briands Entschluß, nach Paris zurückzukehren, bekannt wurde. Macdonald, der daraufhin eine längere Unterredung mit Briand hatte, äußerte sich nachher sehr hoffnungsvoll.
Italiens Anspruch.
wtb. Rom, 20. März. (Eig. Meld.). Nach Ausführungen Nttissolinis billigte der große saschistische Rat ben von den italienischen Delegierten in Lon-
unterlegen haben, verhältnismäßig geringfügig und durckiaus tragbar, namentlich wenn mit dieser Zollerhöhung eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuer Hand in Hand geht. Die Preise betrugen im Januar 1930 für 1 Liter für Brennpetroleum: 22,5 Rpf. im Großhandel, für Benzin: 23 Rpf. im Großhandel, 32 Rpf. ab Zapfstelle.
Industrielle und gewerbliche Betriebe, die nach Maßgabe der Minerälölzollordnung Mineralöl für bestimmte Verwendungszwecke zollfrei oder zollbegünstigt beziehen können, behalten diese Möglichkeit auch nach der Zollerhöhung, sodaß sie also von der Zollerhöhung nicht betroffen werden.
Da Benzol besonders für Zwecke der Kraftfahrzeuge in immer steigendem Maße in Wettbewerb mit Benzin getreten ist, so läßt sich bei einer Zoll- erhöhung für Benzin auch die Zollfreiheit des Benzols nicht mehr aufrechteihalten. 3m Hinblick auf die. in der Hauptsache gleichen Verwendungszwecke
don vertretenen Standpunkt des Rechtes Italien auf Parität zur See mit der am stärksten bewaffneten Kontinentalmacht. (Frankreich.)
Japan und die Konferenz der Seemächte.
wtb. Tokio, 20. März. (Eig. Meldg.). Während hier in der öfftenl. Meinung die Auffassung vor- zuherrichen scheint, daß Japan die amerikanischen Vorschläge nicht ohne Aenderungen annehmen könne, stellt der Wortführer des Ministeriums des Auswärtigen in Abrede, daß die Regierung oder irgend ein Regierungsorgan einen Entschluß gefaßt hätten. Wie verlautet, wird das Kabinett versuchen, übermorgen zu einem Entschluß zu kommen. Man glaubt, daß die Antwort der Regierung, obwohl sie die amerikanischen Vorschläge in ihrer gegenwärtigen Fassung ablehnen wird, doch die M ö g l i ch k e i t z : n e u e n V e r h a n d l u n- g e n offen läßt.
Aus der französischen Politik.
wtb. Paris, 20. März. (Eig. Meldg.). Der erweiterte Parteivorstand der Radikalen Partei hat die Abg. Dumesnil und Falcoz, die Ministerposten im Kabinett Tardieu angenommen haben, ausderParterausgeschlossen.
Wieder Krieg in China.
wtb. London, 20. März. (Eig. Meldg.). Wie der Peipinger Korrespondent des Daily Telegraph meldet, scheint der neue Bürgerkrieg m China endgültig begonnen zu haben.
von Benzol und Benzin und zur Erreichung des gewünschten finanziellen Erfolges ist die Belegung des Benzols mit einem Zolle von ebenfalls 10 Rm. für 1 Dz. geboten. Der Preis für Benzol betrug am Januar 1930 für 1 Liter 33 Rpf. im Großhandel und 42 Rpf. im Kleinhandel. Aber auch hier soll die Möglichkeit gegeben sein, Zollbefreiungen und Zollbegünstigungen auch für bestimmte Arten von Steinkohlenteerölen für bestimmte industnel e Verwendungszwecke zu gewähren.
Im Rechnungsjahr 1928 wurden eingeführt an Mineralölen, die zur Zeit mit einem Zolle von 6 Rpf. für Dz. belegt sind, 13 311273 Dz., an Benzol 1658 529 Dz. Die Mehreinnahmen aus den Zollerhöhungen für Mineralöle und dem Benzo-- zolle würden sich unter Zollabrechnungsverfahren im Zollagerverkehr für das Rechnungsjahr 1930 schätzungsweise auf rund 65 Millionen Rm. bezif- mern. Von diesen entfallen etwa 40 Millümen
Rm. auf Mineralöl, das von Kraftfahrzeugen gebraucht wird.
Es ist beabsichtigt, im Hinblick hierauf einen Betrag von 40 Millionen Mark den Ländern Zn überweisen und dafür sich für das Etatsjahr 1930 mit einem Zuschlag zur Krafffahrzeugsteuer von 10 v. H. zu begnügen. Damit wäre der erste Schritt zu einer Reform der Krafffahrzeugsteuer getan, m dem nicht nur das eine oder andere technische Merkmal des Krafffahrzeugs selbst, sondern auch der Betriebsstoffverbrauch als Maßstab für die Besteuerung dient.
Außerdem ist in Aussicht genommen, die durch den erhöhten Zoll geschützten entsprechenden dew- schen Erzeugnisse mit einer der Zollerhöhung etwa gleichkommenden Steuer zu belegen; Borarbeiten für diese Steuer sind bereits aufgenommen.
* Aenderung der Pachtschutzordnung. Dem Reichstag ist schließlich noch der Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung der Packtschutzorbnung vorgelegt worden. § der Pachtschutzordnung erhält danach folgende Fassung: „Die Pachtschutzordnung tritt am 30. September 1931 außer Kraft." In der Begründung heißt es: Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts ist dem Reichsrat zur Beschlußfassung vorgelegt worden. Damit die notwendige gründlichr Beratung des Entwurfs nicht durch den Ablauf der Pachtschutzordnung erschwert wird, empfiehll es sich, die Pachtschutzordnung für einen längeren Zeitraum — bis zum 30. September 1931 — zu verlängern.
Wiederbeginn der Saarverhandlungen
Nachdem der französische Ministerrat den 2)1 u- nister für öffentliche Arbeiten Pernot in feiner Eigenschaft als Borsitzender der französischen Delegation für die deuffch-franchsffchen Saarverhandlun- gen bestätigt hat, haben diele Berhandlungen wieder begonnen. Minister Pernot hat in Abwesercheö des Staatssekretärs von Simfon Geheimrat von Friedberg zu einer längeren Besprechung emch gen. _____■■■■■■■—__
Zum Polen-Vertrag.
Zu den kritischen Veröffentlichungen rechtsstehender Blätter über das deutsch-polnische Wirt- schaftsabkommen wird von zuständiger Stelle bemerkt: Wenn in einem Blatt geäußert wurde, der Abschluß des Bettrages sei von der deutschen Delegation bis nach der Erledigung brr Voung-Gesetze 'hinausgezögert roorben,_ so ist diese Bemerkung nicht richtig. Die Hinauszögerung, die sich nur auf wenige Tage erstreckte, hatte ihren Grund einzig und allein in der p 0 l n i s ch e n R e- gierungskrise. Wenn ein anderes Blatt schreibt, daß der Wirffchaftsvettrag mit Polen von dem deutschen Gesandten Rauscher in unverständlicher Ueberstürzung und bodenloser Leichtfertigkeit gezeichnet worden sei, so ist demgegenüber daraus hinzuw-effen, daß die Verhandlungen f ü n f I a h r e gedauert haben. Die letzte Phase der Verhandlungen erstreckte sich vom November vorigen Jahres bis zum Abschluß. Auch in bezug auf diese Phase kann also nicht von einer Ueberstürzung gesprochen werden. Das Abkommen beendet den Zollkrieg und fügt damit naturgemäß der deutschen Landwirtschaft einen gewissen Schaden zu, wie er z. B. im Abbau der Kampfzölle für Gerste gesehen werden muß. Die übrigen Zollbe- fthnmungen bedeuten jedoch für die Landwirtschaft nicht im geringsten einen Schaden. In einem anderen Blatt wird von einem amtlichen Dementier- apparat und einer Vernebelungspolitik der Reichs- regiemng gesprochen, die geradezu gemeingefährlich zu nennen sei. Das entspricht keineswegs den Tatsachen. Es haben in jüngster Bergangenhett zwei Ausschußsitzungen von je drei Stunden Dauer stattgefunden. Die Berhandlungen sind vom Dorsitzenden des Ausschusses für vertraulich erklärt worden, weil in ihnen alles Mögliche vom deutschen Standpunkt besprochen werden mußte. Wenn dies alles in die OÖffentlichkeit gelangt wäre, so hätte es selbstverständlich in Polen einen Widerhall gefunden, der den Handelsvertrag gefährdet hätte. Im übrigen sind aber von amtlicher Stelle aus über den Handelsvertrag in freimütigster Weist Informationen erteilt roorben. Was die Sonder- kündigungsrechte anbetrifj',hfo haben die Polen ein solches für ihre Schweineeir., uhr nach Deutschland zugebilligt erhalten, da die Abnahmegarantie des Reichsverbandes der Deuffchen Industrie insofern mehr moralischer als rechtlicher Natur ist, als der Reichsoerband kein eigenes Vermögen besitzt. Das deutsche Sonderkündigungsrecht auf Kohlen mußte zur Verhütung eines Druckes auf den deutschen Kohlenmarkt erfolgen. Der Vertrag sieht eine Kün- digungsfrist von drei Monaten vor. Außerdem kann sofort eine Sperrung der deutschen Grenze vorgenommen werden. Die zweite Kündigungsmöglichkeit für Deutschland greift bann Platz, wenn die pauschalierte Umsatzsteuer oder die Einführung deutscher Waren sfth in einer differenzierenden Weise ausairfen sollten.
Im ganzen ist zu sagen, daß wir das größte Interesse an einem möglichst baldigen Abbau des Zollkrieges hatten; denn unter feinem Schutz hat sich die polnische Industrie stark gefestigt. Wenn man dem deutschen Kaufmann die Möglichkeit schafft, nach Polen zu exportieren, so wird er der polnischen Konkurrenz mit Erfolg begegnen können. In Polen wird aus diesem Grunde der deutsche Export sehr gefürchtet. Andererseits haben wir trotz des Zollkrieges auch gute Geschäfte in Polen gemacht und jährlich für etwa 500 Millionen Mark deutsche Waren nach Polen gebrachst. Wir hoffen, di« Ausfuhr duv-b bett Der--