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Fuldaer Zeitung

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Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

Nr. 47

Erscheint lechsmal wöchentlich. WochenbeilagenDie Well im ®tlb* undBuchcnblätter". Rotationsdruck und Perlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift» " leituna 1152. Fuldaer Acliendruckerei 1150 und 1151. ::

Mittwoch, 26. Februar 1930.

Monatlich 1,80 einschUegl. Poltgeoügr (48 Pf. - oyne Juitedg. Änreigen-Preise Kleinzeile Cöl.» lokal 0,15 auswärts 0,20 O Reklamezeile: lokal 0,60 Ul, auswärts 0,80 M Bel Miederdolunaen Rabatt Postschecks Franks n. M 4051

57. Zahlt

8.

Aus dem Reichstag

am

VDZ. Berlin, 25.

völkerbundssatzmg und Kellogg-M

Die langwierige Abrüstung

um da-

Gerücht zu betrachten.

* Der Schaumburg Lippifche Landtag hat in der dritten Lesung des Gesetzentwurfes über die

haben müßte.

Die Beratung soll fortgesetzt werden.

wtb. London, 25. Februar. (Eig. Meld.) Der diplomatische Korrespondent desDaily Herold" sagt, es sei ein Gerücht in Umlauf gebracht worden, wonach Macdonald beabsichtige, den französischen Standpunkt bezüglich der Nichtberechnung der aus­gebildeten Reserven a n z u e r k e n n e n, um da­durch ein Kompromiß in der Frage der Seerüstun­gen zu erreichen. $on maßgebender Seite werde erklärt, daß hieran kein wahres Wort sei. Die Meldung wäre als ein dummes und bösartiges

Aus dem Reichstag wird uns geschrieben:

Wir wollen nicht verkennen, daß die Beratun­gen über die Doung-Gesetze und die Sanierung der Kassenlage in der vergangenen Woche mit aller Sorgfalt gepflogen wurden. Vielleicht war man sogar zu gründlich. Denn schon in den ersten Ta­gen war es für den Kenner der Sachlage klar ge­worden, daß wir auf diese Weise nicht zum Ziele kommen, daß wir nur kostbare Zeit verlieren. Ge­rade von der Regierung mußte man deshalb er­warten, daß sie auch wirklich führt, sich aber nicht wieder einmal von dem Parteien führen läßt.

Seit Monaten warm schon Pläne zur Diskus­sion gestellt worden über die Sanierung der Kas­senlage. Sie kamen teils von der Regierung, teils von den Parteien. Aber anstatt, daß die Regie­rung nun energisch vorging, hat sie sich immer wie­der hinter die Parteien verschanzt und durch Zwi­schenverhandlungen und Sonderkonferenzen bei den Parteien vorgefühlt, welcher Plan vielleicht diesen am geeignetsten zur Du rchführung erscheinen könnte

Das Resultat ist gleich Null geblieben. Weil eben die Regierung bei dem ganzen Kampf nicht Führerin gewesen 'ist, nicht den Mut aufbracktc. die Parteien im Reichstag vor die volle Verant­wortung zu stellen, weil sie selbst letzten Endes jede Klarheit in ihrer Zielsetzung vermissen ließ. Die Entscheidung ist, um es noch einmal zu beto­nen, äußerst schwer. Sie gilt den Boung-Gesetzen wie den innerpolitischen Sicherungen für deren Durchführung. Und sie muß in einem Schlage er­folgen. Wir können nicht den Houng-Plan an- nehmen, ohne daß zu gleicher Zeit die gesetzlichen Garantien zu dessen Durchführung gegeben sind. Würden diese aussallen, kämen wir ohne Zweifel in eine gefährliche Dauerkrise. Wir würden wohl kaum mehr mit diesem Parlament einen gesunden und geordneten Etat aufzustellen vermögen. Jetzt üt die Gefahr noch nicht groß. Voraussetzung da­für ist, daß die Regierung aus dem Erschlaffungs­zustand herauskommt, daß sie handelt, den Reichs­tag zur Entscheidung zwingt. Wir haben es frü­her schon erlebt, daß eins energische Regierung, die weiß, was sie will und fordern kann, auch dis Parteien im offenen Kampfe zur verantwortungs­bewußten Einstellung zu zwingen vermag.

Nicht Dutzende von Plänen darf aber eine solche Regierung zur Diskussion stellen, sondern nur

dem deutsch-polnischen Liquidation s- a b k o m m e n. Wie das Nachrichtenbüro des VDZ. hört, hat Reichsaußenmimster Dr. E u r t i u s noch einmal auf das energischste auf die Notwendigkeit der Annahme des Liquidationsabkommens mit Polen zugleich mit den übrigen Pounggesetzen und auf die möglichen Folgen einer Ablehnung hinge­wiesen.

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einen in allen seinen Teilen sorgsam geprüften Plan, der allen Erfordernissen gerecht wird, gilt es jetzt in den Reichstag zu bringen und über ihn die Entscheidung herbeizuführen. Dor einer sol­chen Regierung, die dieses Wollen an den Tag legt, hat auch der Reichstag Respekt und wird auch im Interesse einer gesunden ZukunftsentwiL- lung verantwortungsbewußt handeln. In dieser Woche haben die Würfel zu fallen.

am Dienstag 15 Uhr

*

Febr. (Eig. Meldg.). Dis Vereinigten Ausschüße des Reichstages für die B e- ratung des Aoung-Plan beschäftigten sich am Dienstag weiter in vertraulicher Sitzung mit

Der Reichstag füllte seine Plenarsitzung Montag, die nur zweieinhalb Stunden dauerte, aus mit Auseinandersetzungen über das W o h n u n g s- Problem. Anlaß dazu boten zwei Regierungs­vorlagen, nach denen die Geltungsdauer des Mie­terschutzgesetzes und des Reichsmietengesetzes, die normalerweise jetzt ablaufen würde, bis zum 30. Juni 1932 verlängert wird. Dazu lagen Anträge der Wirtschaftspartei und der Deutschen Dolkspar- tei vor, die einen Abbau der Wohnungszwangs­wirtschaft und eins Ueb-rgangsregelung bezwecken. Reichsarbeitsminister Wissell betonte bei der Be­gründung der Regierungsvorlagen, die Wohnungs­zwangswirtschaft könne noch nicht entbehrt werden, weil leider das Angebot an Wohnungen noch bei weitem nicht der Nachfrage entspreche und weil un­ter diesen Umständen die freie Wirtschaft im Woh­nungswesen zu Mietsteigsrungen führen würde, die schwere wirtschaftliche Erschütterungen im Gefolge

Sie zweite Lesung des goung-plans

Regierungs-Initiative oder Parteienspiel?

Völkerbundsstaaten kommen überein, in keinem Falle zum Krieg zu schreiten." Die Lücke des er­wähnten Artikels 15 § 7 möchten die Engländer folgendermaßen schließen:Im Falle, wo der Rat nicht zu einem einstimmigen Entschluß gelangt, be­halten sich die Staaten ihre Handlungsfreiheit vor, ohne indessen zum Kriege zu schreiten." Diese englischen Aenderungsvorschläge bringen offenbar eine Angleichung an den Kelloggpakt, doch wird jetzt die Frage offen, was geschehen wird, wenn irgendein Staat einen unprovozierten Angriff unter­nimmt, so daß also der provozierte Staat sich in einem klaren Verteidigungszustände befindet. Der Kelloggpakt läßt bekanntlich den Verteidigungskrieg zu. Sinngemäß müßte für die Engländer alsdann das Sanktivnsrecht des Völkerbundes ausgebaut werden, und das ist in der Tat der englische Vorschlag. Die Sanktionsverpslichtungen der Völ- kerbundsstaaten sollen also nicht nur dann be­stehen, wenn die Artikel 12, 13 und 15 der Völker- bundssatzungen verletzt werden, sondern in jedem Falle, wo ein Völkerbundsstaat oder ein Staat, der bett Kelloggpakt unterschrieben hat, einem un­provozierten Angriff ausgesetzt wird. Hier ergeben sich tiefgreifende Einwirkungen auf das Seekriegs­recht.

Der deutsche Vorschlag will zunächst eine neue Definition des Krieges, der verboten ist, dann aber auch eine organische Verbindung des Kriegsverbots mit der obligatorischen Streitschlichtung. Das Schiedsgerichtsverfahren soll künftig nicht nur für Rechtsstreitigkeiten gelten, sondern auch für poe­tische Konflikte. Auch hier ist die Schlußfolgerung die Erweiterung des Sanktionsrechtes des Völker­bundes, wobei aber dann Deutschland von der Voraussetzung ausgeht, daß die militärischen Macht­mittel der einzelnen Völkerbundsstaaten unter­einander ausgeglichen werden. Die deutsche Denk­schrift berührt also hier die- Mrüstungsfrage.

Pie Verhandlungen werden nicht so einfach sein, zumal dem Kelloggpakt Staaten beigetreten sind, wie zum Beispiel Amerika und Rußland, die mit dem Völkerbund selbst nichts zu tun haben.

Auf der letzten Tagung des Völkerbundes im September 1929 brachte der englische Ministerpräsi­dent Maedonald die Anregung vor, die Satzungen des Völkerbundes den Bestimmungen des Kellogg- paktes anzupassen, weil hier wichtige Differenzen beständen. Der Völkerbund hat dieser Anregung Folge geleistet. Dom Rat wurde ein besonderes Komitee von 11 Mitgliedern eingesetzt, dem von Deutschland Geheimrat von Bülow ans dem Aus­wärtigen Amt angehört. Dieses Komitee ist am 25. Februar d. I. in Genf zusammengetreten.

Die Anregung Macdonalds bezog sich auf folgende Artikel der Dölkerbundssawung: Nach dem Artikel 12 haben sich die Dölkeroundsstaaten bei einem Konfliktsfall, der einen Krieg in ge­fährliche Nähe bringt,entweder der Schieds­gerichtsbarkeit ober einem gerichtlichen Verfahren ober der Prüfung durch den Rat zu unterwerfen". Nach Artikel l.Bbet Satzungen sind die Bundes- Mitglieder verpflichtet, den erlassenen Schieds-oder Gerichtsspruch nach Treu und Glauben auszuführen und gegen kein Bundesmitglied, das sich dem Spruch fügt, jum Kriege zu schreiten. Im Fall der Nichtausführung des Schieds- ober Gerichtsspruchs schlägt der Rat die Schritte vor, die ihm Wirkung verschaffen sollen. Der Artikel 15 § 7 enthält dann die bekannte Lücke, nach der die Völker­bundsstaaten ihre Handsilngsfreiheit wieder er­halten, wenn ein einstimmiger Entscheid des Rates nicht zustande kommt.

Die Satzungen des Völkerbundes enthalten also im Unterschied zum Kelloggpakt kein völliges Kriegsverbot. Es ist nur der Versuch einer fried­lichen Einigung vorgesehen, der natürlich scheitern kann. Ist dann eine Frist von drei Monaten ver­laufen, so haben die Völkerbundsstaaten das Recht, mit dem Mittel des Krieges sich ihr Recht zu holen ober das, was sie als ihr Recht angeben. Bei Streitigkeiten, die nur Rechtsfragen, nicht also politische Fragen betreffen, ist das Haager Schieds- gericht zuständig ober ein vom Völkerbund selbst od hoc zusammengestelltes Schiedsgericht. Hier besteht eine Möglichkeit des Krieges kaum mehr, weil in Rechtsfragen das Haager Urteil bereits für die meisten Völkerbundsstaaten obligatorisch Ist- Anders liegt der Fall bei rein politischen Kon­flikten.

Im Artikel 16 der Völkerbundssatzuiigen ist die Sanktionsfrage geregelt. Sankttonen sollen dann vorgenommen werden, wenn ein einstimmiger Be­schluß des Dölkerbundrates nicht die gebührende Achtung findet. Da der Kelloggpakt jeden Krieg grundsätzlich ausschließt, ist in ihm auch nichts über Sanktionen enthalten. Es liegen bereits mehrere Vorschläge vor, um eine Angleichung der Dälker- oundssatzungen an den Kelloggpakt durchzuführen. Die Engländer haben solche Vorschläge gemacht, auch von deutscher Seite ist eine entsprechende Denkschrift ausgearbeitet worben. Der englische rschlag will z. B. ben Artikel 12, den wir oben angeführt haben, durch die Worte ersetzen:Die

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Vereinigung des Freistaats Schaumburg-Lippe mtt Preußen den Antrag a b g e l e h n t. Da sich die neun Sozialdemokraten für den Anschluß, die fünf Bürgerlichen aber dagegen aussprachen, wurde die erforderliche Dreiviertelmehrheit nicht erreicht. Schaumburg-Lippe behält also seine Selbständig­keit.

V. I. Z.

Der Nationalrat in Bern genehmigte das Ab­kommen über die Bank 5ür Internationalen Zah­lungsausgleich und die Verlängerung der Gültig­keit dieies Abkommens für die Zeit des Bestehens der Bank.

Die Wahl des Generaldirektors.

CNB. Berlin, 25. Febr. (Gig. Meldg.). Die Konferenz der. Notenbankleiter der bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich führenden Staaten, die morgen in Rom zusammentritt, hat auch die Wahl des Generaldirektors der Bank zu vollziehen. Deuttchland hat immer den Standpunkt vertreten, daß die Ernennung Sache des Verwal­tungsrates sei, daß aber der Generaldirektor, wenn er schon nicht aus dem Schuldnerland genomm-n werden könne, ein Neutraler sein müsse. Es haben verschiedene diplomatische Unterhaltungen in dieser Frage ftattgehmben bei denen immer trie­bet der deutsche Standpunkt scharf herausgearbeitet wurde, aber nach allem, was man in der gesam­ten Weltpresse liest, wird jetzt doch damit zu rech­nen sein, daß der Franzose Quesnay zum Generaldirektor ernannt tnrb. Die Ausgabe Deutsch­lands ist es nun, dafür zu sorgen, daß es, trenn es sich schon mit der Wahl Quesnays abfinden muß, wenigstens einen maßgebenden Einfluß in der Bank erhalten wird.

* Einberufung von Unterausschüssen der Län- derkonferenz. Der Reichsminister des Innern Hot die Unterausschüsse des Verfassungsausschusies der Länderkonferenz auf Samstag, den 8. März 1930, zusammenberufen.

WienBerlin.

Abreise des österreichischen Bundeskanzlers.

Der österreichische Bundeskanzler Dr. Schober verließ Montag abend 18.48 Uhr mit den Herren seiner Begleitung Berlin, um sich nach Wien zu- rückzubegeben. Der Reichspräsident hat dem Bun­deskanzler Dr. Schober zur Erinnerung an seinen Berliner Aufenthalt fein Bild in silbernem Rah­men überreicht.

*

wtb. Wien, 25. Febr. (Eig. Meld.) Die Blatter heben mit größter Befriedigung die während Scho­bers Berliner Aufenthalt vollzogene Einigung übe: den deutsch-österreichischen Handelsvertrag als gu­ten Abschluß des Besuches des Bundeskanzlers Schobers in Berlin hervor. In der Reichspvst heißt es unter der UeberschriftHaag-Rom- Berlin": Es ist eine besonders willkommene Kunde, die der Bundeskanzler bei seinem Abschied in feine österreichische Heimat vorausschickt. Er bringt nun den dritten Erfolg beim. Das WienerNeue Tageblatt" schreibt: Der Han- delsvertrag mit dem stammverwandten großen deutsch-n Nack>bar bedeutet für Oesterreich, aber auch für Mitteleuropa, mehr als wirtfchastliche Ab­machungen gleicher Art unter anderen Staaten. Das Deutsche Reich stellt heute in der Mitte des Erdteils ben größten Wirtschaftskörver dar, der den biographischen natürlichen Schwerpunkt für die un­umgänglich notwendige zukünftige Wirtschaftsor­ganisation der europäischen Mitte darbietet. Für die heimische Wirtschastsarbeit ist ein gutes Funda­ment gelegt, dem sich der Bundeskanzler jetzt mit voller Kraft widmen wird. Auf dieser Grundlage kann rüstig weiter geschafft werden. DieNeue Freie Presse erklärt: Der Berllner Aufenthalt des Bundeskanzlers war besonders durch die Wirklick)- keit gekennzeichnet, in der das einmütige Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Oesterreich und dem Reich zum Ausdruck kam. Seine Reise batte jedoch auch eine sehr wesentliche reale Aufgabe. Es ist erfreulich, daß Schober vor den Vertretern der Presse Mitteilungen machen konnte, die zusam­men mit den Berichten der österreichischen amtlichen Nachrichtenstelle und de« Wolfi-Büros den befrie­digenden Verlaut der Besvrechnnaen über den Handelsvertrag klar erkennen lasten. Diese An­kündigung d^s bevorstehenden Abschlusses des Han- delsverttaa-s ist ein wertvoller Ertrag der schönen Taae der Berliner Zusammenkunft.

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wtb. Wien, 25. Dez. (Eig. Meldg.). Dundes- konzler Dr. Schober ist heute um 9.25 Uhr in Be­gleitung des Generalsekretärs für Auswärtige An­gelegenheiten Peter und des Gesandten Iunkar im Hauptbahnhof eingetroffen. Der deutsche Gesandte in Wien, Graf Lerchenfeld, hat auch die Rückrelle auf Einladung des Bundeskanzlers als dessen Gast mitgemacht. Zum Emviang waren am Bahnhof erschienen Vsiekan-lerBiugoin und die Bundes­minister Dr. Hainifch. Dr. Juch und Födermeyer sowie mehrere höhere Funktionäre. Beim Verla'- sen des Bahnhofes wurde der Bundeskanzler von einer zahlreichen Menge lebhaftakklamiert.

Dr. Schobers Dank.

wtb. Berlin, 25. Febr. (Eig Meldg.). Bundes­kanzler Schober bat beim Ueberfdireiten der reidis« deutschen Grenze an Reichskanzler Müller nack- stehendes Telegramm gerichtet:Beim Verlassen des reichsdeutschen Boden« danke ich Ihnen und Dr. Curtius auf das aufrichtigste und wärmste für Ihre herzliche Gastfreundschaft und für all das Schöne und Wertvolle, das diese unvergeßlichen

Berliner Tage erfüllt hat Zuversichtlich hoffe ich, Sie und den Herrn Reichsaußenminister recht bald in Wien begrüßen zu dürfen."

Freidenker-Hetze.

In Berlin veranstaltet die kommunistische In- teressengemeinschaft für Arbeiterkultur3 f a" in diesen Tagen eine sogenannte Reichsarbester- Kultur-Ausstellung. Diele Ausstellung gab dem Berliner Polizeipräsidenten Deranlasiung, gegen die Aussteller vorzugehen. Er veranlaßte uiver anderem die Beschlagnahme der bereits im Jahre 1928 schon einmal beschlagnahmt gewesenen, aber wieder freigegebenen Groß'schen Zeichnung von Christus.

In dem Erlaß des Polizeipräsidenten heißt es unter anderem:

Auf der Ifa fuhren unter anderem auch die oppositionellen Freidenker eine Abteilung in Form einer Kirche vor. Vier große Bilder stellen die Kirchenfenster bar. Das eine Bild zeigt die Kari­katur eines Pfarrers, vor welchem ein abgehärm­ter alter Arbeiter kniet, :mb fuhrt die Unterschrif­ten:Wer nicht arbeitet, soll am meisten esstn" undIch bete für Dich und Du arbeitest für nttch!' Ein zweites Bild zeigt einen predigenden Pfarrer und einen Offizier mit blutbeflecktem Degen mit der Ueberschrift:Bohre dem Feinde das Bajonett in den Leib, das ist der wahre Gottesdienst!", 'ind der Unterschrift:Die Kirche ist der wahre Ftte- den!" In dem Nourn steht vor einem Altar eine große plastische Nachbildung der bekannten Ze'cki- nung von George Trotz, die Christus am Kreuze mit Gasmaske und Stiefeln und mit der lieber» schrift:Maul halten und weiter dienen!" darsi-ilt. Die Grosz'sche Zeichnung war bekanntlich mit an­deren Zeichnungen bereits im Jahre 1928 besch'ag- nahmt. Grosz ist 'einerzeit vom Schöffengericht verurteilt und in der Berufungsinstanz freigespro­chen worden. Die gegen den Freispruch eingelegte Revision schwebt noch. Der Polizeipräsident hat die angeführten drei Darstellungen beschlagnahmt u. ein Strafverfahren gegen die Aussteller eingeleitet. Für die Beschlagnahme der Grosz'sche» Zeitung trotz des freisprechenden Berufungsurteils war maßgebend, daß die vlostische Darstellung in der geschilderten Umgebung noch Form und Art der Kundgebung geeignet ist, die religiösen Gefühle wei­ter Kreile der Bevölkerung zu verletzen, und daher zum mindesten den Tatbestand des Unfuges er­füllt."

Die christliche Bevölkerung Berlins und mit ihr des ganzen Reiches begrüßt diese Zensur-Maß­nahme des Berliner Polizeipräsidenten. Wenn auch vor allem die demokratische Presse dagegen Sturm läuft, so beweist sie damit nur, daß sie in keiner Weise Verständnis für christliche Kultur und für christliches Empfinden aufzubringen vermag. Diesem widerspricht ein zum Kriege hetzender Diener Gottes" genau fo wie eine solche heraus­fordernde Karikatur. Denn zu seinen Leitsternen gehört das Wort: in allem die Liebe!

* Der kommandierende GMeral des norwegi­schen Heeres gestorben. Aus Oslo wird gemeldet: Der kommandierende General des norwegischen Heeres, Holtfodt, ist gestorben. General Koltfodt war von 1924 bis 1929 Verteidigungsminister.

Am das Los der russischen Christen.

Allgemeines Kirchengebet auch in den Evangelischen Kirchen.

wtb. Berlin, 25. Februar. (Eig. Meld.) Der Evangelische Oberkirchemat, die oberste Behörde der Evangelischen Kirchen der altpreußischen Union, hat angeordnet, daß am 1. Passionssonntag, dem 9. Marz, in sämtlichen Kirchen der Not der bedrängten Christen in Rußland im Gottesdienst in besonderer Fürbitte gedacht werden soll.

Bekanntlich ist vom Heiligen Vater das Gebet der Katholiken der ganzen Erde für die russischen Christen auf den 19. Marz, den St. Josephstag, angefetzt worden.

Der Lamps um dasAokopser".

Die sozialdemokratische Forderung, zur Sanie­rung der Reichsfinanzen einNotopfer" von den Gehaltsempfängern zu erheben, die nicht unter die Arbeitslosenunterstützung fallen, ist in der letz­ten Sitzung der sozialdemokratischen Reichstagsfrak­tion erneut angemeldet worden. In der D e u t- schen 23 olt spart ei hat das Pro^kt fchärfste Kritik erfahren. Ein solches Notopfer würde, wie dieDeutsche Allgem. Zta." hervorhebt, nichts ari­deres darstellen, als eine Sonderbesteuerung der Beamten, die sich eine Belastung von etwa 10 Pro­zent der Einkommensteuer, also eine Abgabe etma in Höhe der Kirchensteuer gefallen lassen müßten. Das Blatt erklärt, daß das Notopfer, um die ange­forderte Summ<- von ehnc» 180 Milk. Mark zu er­reichen, so straff durchgeführt werden müßte, daß es zu einer schweren Belastimg werden würde, wäh­rend man doch gerade fit die mittleren Einkom- mensteuerklasien eine Sleuersenkung als notwendig anerkannt hatte. Der Gedanke des Notopfers werde dadurch nicht bester daß von verschiedenen Seiten versucht werde, ihn nicht auf die Arbeits- losenverficherung, sondern auf das eigent­liche Etatsdefizit anzuwenden. Der ideale Grundgedanke, daß dieFestangestellten" ihren ar­beitslosen Bolksgenossen zur Seite stehen sollten, würde dadurch vollkommen beifeite gelassen wer­den. Eine Pflicht der Allgemeinheit, die Sorge für den Ausgleich des Etats zu tragen, würde in