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Fuldaer Zeitung

Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

Ne. 21

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen:Die Welt im Bild' undBuchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift» :: leitung 1152, Fuldaer Aetiendruckerei 1150 und 1151. ::

Sonntag, 26. Januar 1930.

Monatlich 1,80 einschUetzl. Poitgevühr (48 Ps.i ohne Smteilg. An,eia«n-Preise Kleinteile Cöl.l lokal 0,15 RJt auswärts 0,20 Lk Reklamezeile: lokal 0,60 auswärts 0,80 M Bei Wiederholungen Rabatt Pottscheckk. Tranks a. M. 4051

57. Z-Hrg.

Von -er Flotten-Konferenz.

Die französische Presse ist einmütig in ihrem Urteil, daß kein Land so offen und so eindrucks­voll wie Frankreich durch den Mund des französi­schen Ministerpräsidenten seine Bedürfnisse auf ma­ritimem Gebiet präzisiert habe. Die Gegen­sätzlichkeit des italienischen und des französi­schen Standpunktes wird besonders von dem zwei­fellos in überaus enger Fühlungnahme mit der französischen Delegation stehenden und beeinfluß­ten Auhenpolitiker des Matin hervorgehoben. Die von Grandi vertretene These, so schreibt er, sei klar. Wenn Italien beispielsweise die absolute Parität mit der französischen Flotte fordere, laufe das darauf hinaus, eine sehr beträchtliche lieber- legenheit zu fordern, da ja Italien praktisch von seiner Flotte nur im Mittelmeer Gebrauch mache, während Frankreich sich auf drei Meeren verteidi­gen und seine Besitzungen in der ganzen Welt schützen müsse. Allerdings dürfe man sich nicht ver­heimlichen, daß die Argumente Grandis, daß man unmöglich existieren könne, wenn die Freiheit der Seeverbindungen nicht gewährleistet sei, frappie­ren. Das Expose Tardieus zeige, so fährt der Außenpolitiker fort, die Bedürfnisse Frankreichs und seiner Besitzungen, ohne diese Bedürfnisse je­doch in Schiffstonnage zu übersetzen. Zwischen der Prüfung der Bedürfnisse und der Bekanntgabe der

Ziffern, die man von Frankreich fordere, müsse notwendigerweise eine Etappe liegen. Es handle sich darum, wie die in der Welt bestehenden Sicher­heitsbedingungen, derWert des Völkerbundsstatuts, der Locarno-Abkommen und desKellogg-Pakts, ab­geschätzt und festgele-t würden. Danach werde es sich darum handeln, ob nicht durch präzise Verpflich­tungen unter den fünf Seemächten diese Sicherhei­ten erhöht werden könnten. Don der Beantwor­tung dieser Frage würden Frankreichs definitive Forderungen abhängen.

wtb. Paris, 25. Jan. (Eig. Meld.) Der Lon­doner Berichterstatter des nationalen Blattes Orge" will von einem englischen Minister die Aeußerung gehört haben, daß Englands mari­time Lage in Beziehung zu Frankreich viel wich­tiger als die zu Amerika sei, da Frankreich Europa vollkommen beherrsche. Diese Aeußerung findet ihren Reflex in dem von einer ernst zu nehmenden Persönlichkeit verbreiteten Ge­rücht, falls eine englisch-amerikanische Einigung nicht zustande kommen sollte, werde die englische Regierung das französisch-englische Flvttenkom- pwmiß von 1928 wieder ausgraben und zu der alten Formel von der Entente cordiale zu- rückkehren, evtl, unter Hinzuziehung Italiens.

Relchsbank und Reichsreglerung.

Von unserem besonderen Mitarbeiter.

Noch immer ist der Name des Reichsbankprä- stdenten Dr. Schacht wegen seines Vorstoßes int Haag in aller Munde. Seine Persönlichkeit ist heute heftig umstritten. Nachdem die deutsche De­legation aus dem Haag zurückgekehrt ist, dürfte es von Interesse sein, jenenFall Schacht" in be­stimmten Einzelheiten zu erläutern.

Es hat im Haag starke Sensation hervorgerufen und einen schweren Zwischenfall, als mit einem Male der Brief Dr. Schachts, bzrv. des Reichs­bankdirektoriums vom 31. Dezember 1929, der an den Vertreter des amerikanischen Bankenkonsorti- mns R eynold gericktel war, von den Delegier­ten der Gläubigermächte in die Verhandlungen hin­eingebracht wurde. In jenem Briefe hat das Reichsbankdirektorium erklärt, daß es nicht in der Lage sei, die Mitwirkung der Neichsbank zur Ver­fügung zu stellen. Von diesem Brief hatte am 2. Januar die Reichsregierung offiziell Kenntnis bekommen. Man hatte dann an Dr. Schacht die Frage gerichtet, ob er trotz dieses Briefes sich als Sachverständiger bei den Verhandlungen über btc Internationale Bank beteiligen werde. Und Dr. Schacht hat zugesagt. Er war auch über alle Ein­zelheiten der Absichten und Ziele der Reichsregie- ruixg für Haager Verhandlungen unterrichtet. Reichskanzler Müller hatte chn sogar ersucht, trotz seines Memorandums als Hauptdelegierter im Haag mitzuwirken. Diese Berufung hat aber Dr. Schacht abgelehnt, da er sich, wie er auch später noch einmal erklärte, in keiner Weise in die poli­tischen Geschäfte einmischen, sondern nur seine Rolle als Sachverständiger bei der Kommission für die Internationale Bank spielen wollte.

Wir können annehmen, daß selbst Dr. Schacht nicht damit gerechnet hat, daß sein Dries an Herrn Reynold in der Atzung dieses Bankkomitees ver­lesen und gleichzeitig an ihn die Frage gerichtet würde, ob Dr. Schacht auch jetzt noch zu dem In­hast dieses Briefes stehe. Diese Frage hat Dr. Schacht bejaht und bestimmt erklärt, daß er die Mitwirkung der Reichsbank an der Internationa­len Bank verweigern würde. Bis zu diesem Augen­blick waren das Reichskabinett wie die Deutsche Delegation der Auflassung, daß Dr. Schacht nicht bei feiner Weigerung verharren würde.

Umsomehr mußten sie dieser Ueberzeugung sein, weil auch die Reichsbank nur ein Organ des Rei­mes darstellt, ganz besondere Aufgaben allerdings hat, die mit der Sicherung der Währung in erster

Linie zusammenhängen. Man konnte es nicht für möglich halten, daß der Vertreter dieses Organs besonders in außenpolitischen Fragen eine andere Stellung vertreten könnte, als das Reichskabinett und die deutschen Delegierten. Aus diesem Grunde hat man dann nach der Weigerung Dr. Schachts den Einsatz einer Ersatzbankengruppe ins Auge ge­faßt, weil innerhalb weniger Stunden unsere Ent­scheidung erwartet wurde. Gleichzeitig wurde man sich aber doch darüber klar, daß auf die Dauer die Reichsbank nicht ausgefchaltet werden kann. Ihre Mitwirkung mußte gesetzlich erzwungen werden, ebenso auch die Mitwirkung des Reichsbankprä- sidenten Und Dr. Schacht hak dann auch unter diesen Umständen seine Mitwirkung voll und ganz zugesichert. Wenn er glaubt, der deutschen De­legation wegen ihrer defensiven Taktik Vorwürfe machen zu sollen, so muß doch darauf hingewiefen werden, daß Dr. Schacht selbst in Baden-Baden sich stets defensiv verhalten hat, daß er die gleiche Taktik dort anwandte, wie jetzt im Haag die deutsche Delegation fie einnahm. Der Fall Schacht ist noch nicht völlig erledigt. Man vermutet neue Aktionen.

An der im Reichstag um Montau unter Vor­sitz des Reichskanzlers stattfindenden Parteiführer­besprechung, die sich mit dem neuen Reichsbank- gesetz befassen soll, nimmt lautGermania" außer den Fraktionsführern je ein Sachverständiger der Fraktion teil. Am Montag bereits wird der Reichs­rat mit der Beratung der Poung-Borlagen begin­nen. Zunächst wird sich der Auswärtige Ausschuß des Reichsrats, der für Montag einberufen ist, mit den Vorlagen befassen.

Bayern und der Doungplan.

Wie der Dörsenkurier aus München meldet, hat sich der bayerische Ministerpräsident Dr. Held am Freitagabend in Begleitung des Landesvor- sitzenoen der Bayerischen Dolkspartei. Oberregierungsrat Schäffer, für mehrere Tage nach Berlin begeben, um am Samstag an einer wich­tigen Sitzung der Reichstagsfraktivn der Baye­rischen Dolkspartei über den Poungplan und die Haager Abkommen teilzunehmen. Dr. Held wird ferner die Gelegenheit wahrnchmen, Bayern im Reichsrat bei den Verhandlungen über den Aoung- plan und die Haager Abkommen persönlich zu vertreten.

Petitionen!

Was alles vorn Reichstag verlangt wird!

Einen Destandtefl unmittelbar praktischer parla- drentarischer Arbeit, die aber nach außen verhält- wsmäßig wenig m die Erscheinung tritt, dabei aber mit die größte und unmittelbare Jnan- wruchnahme der Abgeordneten bedingt, bilden die Petitionen. Jeder Deutsche hat das Recht, in enter Bittschrift an den Reichstag seine Sorgen vorzuttagen und Abhilfe seiner Beschwerden und Vertretung seiner Wünsche, vorausgesetzt, daß sie berechtigt und begründet sind, zu beanspruchen.

Don diesem Bittschriftenrecht wird der deut­schen Dollsverttetung gegenüber in weitestem Um­fange Gebrauch gemacht. Nach vielen Taufen- ben zählen die Petitionen, die zu jeder Reichs- >agstagung eingehen und von einem eigenen Aus­schuß behandelt werden müssen. In jeder Frak- An werden von vornherein bei dem jeweiligen beginn einer neuen Reichstagsperiode einige Ab­geordnete eigens dazu bestimmt, die sich vorwie- Bmit dem Inhalt dieser Bittschriften und der jptüfung ihrer Unterlagen zu beschäftigen haben. Diese Bittschriften werden dann sehr eingehend Ist mehreren Ausschüssen beraten, und zwar werden sie nicht nur dem eigentlichen Petttionsausschuß, sondern auch allen anderen Ausschüssen vorgelegt, Und es gibt kaum eine öffentlich-rechtliche Singe» Mnheit, die nicht in irgendeiner Form auch Gegenstand einer Petition ist. Bei Beratung aller ^fetzgeberischen Fragen, möge« sie soziale, tilge»

, mein volkswirtschaftliche, Verkehrs- und Wirt­schafts-Angelegenheiten betreffen, oder mag es sich um daS Wohnungswesen, um Kriegsbeschädigte, wie überhaupt Renten- ober Schadensfragen Han- | dein, bilden einen wesentlichen Bestandteil dis zu den betteffenden Verhandlungen und Ent­schließungen und zu dem betteffenden Gegenstand eingegangenen Bittschriften. In einer einzigen Wahcheriode werden oft Dutzende von Uebersich- ten über Anträge von Ausschüssen des Reichs­tags über viele Tausende Petitionen der Vollver­sammlung vorgelegt. Das ist mich dieser Tage wieder geschehen, und es ergibt sich, daß in der jetzigen Wahlperiode des Reichstags schon an­nähernd 10 000 solcher Bittschriften an die Dollsverttetung gelangt sind.

Betrachtet man den Gegenstand solcher Petitionen, so überwiegen die Gesuche um Ge­währung von Renten aller Att, namentlich ist das bei den Kriegsbeschädigtenfragen und den sozialen Angelegenheiten der Fall. Ost werden auch sehr merkwürdige Dinge verlangt. Beispielsweise Ent­schädigungen für erlittene Strafhaft, Niederschla­gung von Strafen, Gesuche von Eltern um Ent­lassung ihrer Kinder aus der Fürsorgeerziehung, wobei es sich merkwürdigerweise nach den letzten Aufzeichnungen fast ausschließlich um Töchter han­delt. Zahllos sind auch die Gesuche um Gewäh­rung von Rechtsschutz, und vielfach wird der Reichstag angegangen mit Bitten um Beschaffung von Anstellungen. Manche glauben auch den Reichstag zu Beschwerden in Anspruch nehmen zu

können, die sie über einen Gemeindevorsteher oder Bürgermeister haben.

Sehr zahlreich sind ferner die Gesuche betref­fend Aufwertungen, wie überhaupt Kriegsanleihe- fragen. Zuweilen kommen an den Reichstag auch Anträge um Unterbrechung von Strafhaften. Ein Hamburger Petent will vom Reichstag entweder Regelung feiner Entschädigungsforderungen oder Ankauf seines BuchFiasko"! Andere Anträge be­treffen Entschädigungen aus Anlaß eines Eisen­bahnunfalls. Manche beschweren sich über Lohn­pfändungen und verlangen das Einschreiten des Reichstags; Chauffeure bitten um Wiedererlan­gung des Führerscheins. Ein Bürger aus Unkel am Rhein erhebt Einspruch gegen die Verschande­lung der Landschaft. Einer, der wahrscheinlich die entsprechenden Erfahrungen gemacht hat, verlangt vom Reichstag Vorschriften für die Verhütung des Seitenspritzens der Autos bei Regenmetter! Andere machen Vorschläge zu einer Verbesserung des Eisenbahnfahrplans. Ein anderer unterbreitet dem Reichstag feine Erfindung zur Kohlenerspar­nis bei der Eisenbahn. Wieder andere beschweren sich über Lehrer und Lehrerinnen. Ein anderer protestiert gegen die ihm auferlegte Ordnungsstrafe. Ein ostpreußischer Bittsteller wünscht Befreiung seiner Tochter vom Schulunterricht.

Umfassend sind auch die Bittschriften in Woh­nungsfragen. Da werden vom Reichstag Beibilfen zum Bau von Häusern verlangt, oder Gewährung von Baudarlehen, Bewilligung von Mieterlaß, Rückzahlung von Hauszinssteuer. Vielfältig sind auch die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung oder Beschwerden über ungeeignete Wohnungen, und eine Stuttgarter Witwe verlangt vom Reichs­tag sogar den Schutz gegen schikanöseBe­tz a n d l n n g vom Hauswirt.

Diese Uebersicht vermittelt ein Bild von der ei­genartigen, aber durchaus nicht unwichtigen Arbeit unserer Volksboten. Sie zeigt, daß im Reichstag neben den Fragen der großen und hohen Politik es doch apch Dinge des alltäglichen Lebens gibt, die einer sehr ernsten und nachdrücklichen, jedenfalls s-hr viel Zeit und Mühe in Anspruch nehmenden Behandlung unterzogen werden müssen.

Tatsächlich handelt es sch ja hier um das Respek­tieren des verfassungsgemäß garantierten Peti­

tionsrecht der deutschen Staatsbürgers, eines Rech­tes also, dessen Inanspruchnahme, wenn auch viel­fach mißverstanden und zuweilen auch mißbraucht, doch die enge Verbindung zwischen Volksvertre­tung und Wählerschaft sicherstellt . . .

Einigung beim Aiindmarenmonopol.

D.D.Z. Berlin, 25. Jan. (Eig. Meld.) T_ Regierungsparteien hielten heute früh noch vor dem Beginn der Sitzung des Haushaltsausschusses eine interfrattionelle Besprechung ab, in der sie sich auf einen Kompromißantrag zum Zündwaren­monopol einigten. Danach wird das monopolfreie Kontingent der Großeinkaufsgesellschaften, der Kon­sumvereine in der von der Regiemugsvorlaga vorgesehenen Höhe (23 000 Normalkisten für di» Hamburger, 3700 Normalkisten für die Kölner Organisation) bestehen.

Die in der Vorlage vorgesehenen Klemverkaufs- höchstpreise werden durch den Kompromißantrag zu Kleinverkaufspreisen schlechthin, also zu Fest­preisen gemacht, die nicht überschritten, aber auch nicht unterboten werden dürfen. Die Ab­weichung von diesen Preisen soll nach dem Kom- promiß bestraft werden. Der Festpreis soll 30 Pfennig pro Paket bettagen. Schließlich ändert der Kornpromißanttag die Regierungsvorlage in der Beziehung, daß an Stelle der vorgesehenen Er­mächtigung zum Ersatz von Ausführungsvorschrif- ten die Mutzbestimmung ausgenommen wird:Die Reichsregierung erlätzt mit Zustimmung des Reichs­rats Durchführungs- und Ausführungsbestimmun­gen zu diesem Gesetz, insbesondere auch Vorschrif­ten zur Sicherung der Qualität und über die Aus­stattung der Zündwaren; Zuwiderhandlungen kön­nen mit Geldstrafen bedroht werden."

Minister a. D. Dr .v. Keudell Vorsitzender der Volkskonservativen Vereinigung. Wie dieLand- volknachrichten" erfahren, wird den Vorsitz in der Volks-Konservativen Vereinigung, die bekanntlich am 28. Januar erstmalig mit einer Kundgebung im Herrenhaus an die Oeffentlichkeit tritt, Reichs­minister a. D. Dr. v. Keudell übernehmen.

Die Stellung der katholischen Arche zur studentischen Mensur.

Von maßgeblicher kirchlicher Seite wird uns geschrieben:

In der gesttigen Nummer derFuldaer Zei­tung" wurde zu den Ausführungen des Rektors der Münchener Universität, des Kirchenrechts-Pro­fessors Dr. Eichmann, von parlamentari- scher Seite Stellung genommen.

Heute möge die theologische zu Wort kom­men. Es könnten wohl die Aeußemngen des Theo­logen Eichmann trotz aller Verwahrungen, die er darin angebracht hat, doch auch in katholischen Krei­sen Verwirrung anrichten.

Schon im Jahre 1890 Hai die Kirche auf eine Anfrage des Fürstbischofs Kopp von Breslau durch die Konzilskongregation, der die mtthenttsche Erklärung der Bestimmungen der Kirchenversamm- lung von Trient obliegt, die Entscheidung gegeben, daß die für das Duell angedrohten Strafen auch für die Mensuren gelten, da letztere jenem im Wesen gleichstehen und ihm den Weg bereiten.

Nach dem Erscheinen des neuen Kirchlichen Gesetzbuches 1918 tauchten wieder Zweifel auf in der Sache der studentischen Mensuren. Auf eine Anfrage des Bischofs von Regensburg wurde von der Konzilskongregation unter dem 10. Februar 1923 geantwortet, daß die Erllärung von 1890 unverändert in Kraft geblieben sei.

Doch wiederum erhoben sich Bedenken, und um volle Klarheit zu schaffen, wandte sich die Ful­daer Bischofskonferenz nach Rom mit der Anstage, ob die Erklärungen der Konzilskongregatton von 1890 und 1923, wodurch die an den deutschen Universitäten üblichen Mensuren, die den besonde­ren NamenBestimmungsmensuren" tragen, un­ter kirchliche Strafen gefteHt werden, bloß, wie einige Neuere meinten, jene Mensuren bettefsen, die unter der Gefahr schwerer Verwundung ausgesochten werden, oder auch jene umfassen, die ohne die Gefahr schwerer Verletzung im Einzel­falle stattfinden."

Darauf wurde von der Kongregatton am 13. Juni 1925 die Entscheidung gegeben, daß für beide genannte Fälle (also mit und ohne Ge­fahr schwerer Verwundung) die kirchlichen Strafen gelten. Diese Erklärung ist von Papst Pius XL am 20. Juni 1925 bestätigt worden.

'Eine Darstellung des Tatbestandes und der Erwägungen, die zu der Entscheidung geführt haben, wird in den Acta Apostolicae Sedis (1926 vol. XVIII. pag. 132 ff.) gegeben. Darin wird hervor- gehvben, daß bei den Mensuren sicher eine Be- aünstigung des Duells vorkiegt, sie sogar eine unmittelbare Vorbereitung auf dieses darstellen: Die Kirche fei aber bestrebt, die Gläubigen nach Kräften von dem Duell abzuschrecken. Deswegen dehne fie ihre Strafen auch auf das vorsätzliche Zuschauen und alle noch so entfernt Mitwirkenden aus. Darum dürfe sie auch diese Kämpfe (die Mensuren) nicht dulden.

Danach kann es für keinen Katholiken zwei- selhast fein, was er von den Mensuren zu hatten hat. Sie ziehen dieselben kirchlichen Strafen nach sich wie das Duell für die Duellanten selbst, die Sekundanten, für alle, die das Duell begünstigen.

dabei helfen, geflissentlich zuschauen und durch ihre Anwesenheit das Duell gutheißen, für jene die Gewchlt haben, es zu verhindern, und davor keinen Gebrauch machen. Alle diese verfallen bei sofort ohne Richterspruch (ipso facto) eintreten­den Exkommunikation, deren Absolutton dem Apostolischen Stuhle Vorbehalten ist. Duellanten und Sekundanten ziehen sich ferner den kirch­lichen Ehrverlust zu. Jenen, die beim Duell oder an seinen Folgen ohne Zeichen der Reuet sterben, muß das kirchliche Begräbnis verweigert werden, ebenso der Seelengottesdienst, das Jahr- gedächtnis und öffentliche kirchliche Trauerfeierlich­keiten. Cod. iur. can. Can. 2351 § 1. § 2. 1240 § 1 n. 4. 1241. Zur Begründung dieser Strenge der Kirche gegenüber der studentischen Mensur hat der angesehene Moralist, der Münsterer Universi- täts-Prvfefsvr Dr. M a u s b a ch, in der Zeitschrift Thevlogle und Glaube" (1926 S. 308 ff.) be­achtenswerte Ausführungen gemacht. Er weist darauf hin, wie es schon die Römische Kongregatton getan hatte, daß die Mensur in engstem Zusam­menhang und in innerster Verwandtschaft mit dem Duellunwesen steht, nur eine Vorübung und nahe Gelegenheit für den ernsten, gefährlichen Zweikampf bildet. Wie M. Gierens in feinem 1928 erschie­nenen BucheEhre, Duell und Mensur" (S. 327) sagt,hat sich die Mensur aus dem Duell ent­wickelt. Sie hat den Ehrbegriff der Duellanten historisch zur Voraussetzung und pädagogisch zum Ziel. Sie erzieht zu Anschauungen, die int Ernst­fälle keine andere Erledigung eines Ehrenhandelst als honorig anerkennen, als das Duell. So ist die Mensur eingebettet in einen ganzen Komplex von Anschauungen und Besttebungen, die die spezi­fische Sündhaftigkeit des Duells in sich ent­halten."

Ferner ist zu berücksichttgen, daß der Mensch über das Gut des Leibes ebensowenig wie über das des Lebens ein unumschränktes Derfügungs- recht besitzt. Er hat es vielmehr vom Schöpfer als Lehen erhalten. Daraus folgt, daß er es nie­mals leichtfertig und absichtlich schädigen und ver­unstalten darf.Der Körper des Menschen nimmt teil am Adel der Seele; vor allem das Haupt und das Antlitz des Leibes sinnbildet und spiegett am meisten die Würde des Menschen, seinen Por- rang vor den Tieren, seine innere, seelische Gott­ähnlichkeit. Die 9trt und Weise, wie der Paukant auf der Mensur feinen Gegner direkt verletzen will und sich selbst mutwillig der Verletzung aus­setzt und preisgibt, kann nach dem Maßstabe der katholischen Moral und des gefunden Rechts- und Sitüichke-ttsgefühl nur als eine schwere Sunde be­zeichnet werden." (Mausbach a. a. O. S. 313.)

Damit sind die katholischen Grundsätze über Bestimmungsmensuren dargelegt. Ihnen will sicher auch Eichmann nicht widersprechen, der in seinem Lehrbuch des Kirchenrechtes" (2. Stuft 1926 S. 735 Sinnt. 1) sagt:Die Mensur unterliegt (da­her) den gleichen Strafen wie das Duell.,.. Nach einer Entscheidung der S. C. Conciln vom 13. Juni 1925 tritt die auf die Mensur gesetzte Zensur (die Exkommunikation) auch bann ein, wenn bie Gefahr einer schweren Verwundung nicht bestand."