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Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

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Samstag, 25. Januar 1930.

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57. Z-Hrg.

Die finanzielle Anklage Deulschlands.

Dr. Moldenhauers Zahlen.

VDZ. Berlin, 24. Ian. (Eig. Meld.) Im Haushaltsausschuß des Reichstages begann heute die Beratung des Zöndwarenmonopol- g e s e tz e s. Reichsfinanzminister Dr. Molden- Hauer begründete den Gesetzentwurf und gab dabei eine allgemeine Uebersicht über die Kassen­lage des Reiches. Er führte aus: Mit Hilfe des Ende Dezember gegebenen Ueberbrückungskredits in Höhe von 350 Mill. Mark ist es gelungen, den Ultimo Dezember ohne weitere Schwierigkeiten zu überwinden. Der Betriebkredit der Reichsbank konnte am 31. Dezember 1929, wie es im Bank­gesetz vorgesehen ist, restlos abgedeckt werden. In­zwischen ist durch die im Januar fälligen Steuer­einzahlungen eine Verbesterung der Kassenlage in dem Maße eingetreten, daß im Augenblick Schwie­rigkeiten nicht bestehen. Am 31. Januar wäre ein Bankenkredit in Höhe von 200 Mill. Mark zur Rückzahlung fällige inzwischen ist aber dieser Kre­dit auf etwa 6—9 Monate verlängert worden. So­mit ist für die Monate Januar bis März mit fol­genden Ueberschüssen oder Fehlbeträgen zu rech­nen: Für Januar: Ueberschuß von 117 Mill. Mk., Ar Februar: Fehlbetrag von 117 Mill. Mark, für März: Fehlbetrag von 140 Mill. Mark.

Die Monate Januar und Februar werden sich ilsv ungefähr ausgleichen; Ende März wird ein Fehlbetrag von etwa 140—150 Mill, vorhanden lein. Zur Deckung dieses Fehlbetrages werden rund 55—60 Mill. Mark aus der Abrechnung mit »em Generalagenten bzw. mit der Reichsbahn nach Inkrafttreten des Dornig - Planes verfügbar «erden, die jetzt infolge der nachträglichen Zah- üng des Reichsbahnantcils an der Dawes-Annui- Gt vom Generalagenten zurückbehalten werden. ?0 Mill, werden aus dem Verkauf von Besitzen Wssig gemacht werden können, lieber die Äek- Ang des dann noch verbleibenden Fehlbetrages ind Verhandlungen eingeleitet worden, von denen ich hoffe, daß sie zu dem genmnschten Erfolge füh­ren werde. Die Dereck/nungen lassen sich im vor- rus natürlich nicht so genau anstellen, daß sie als rbsolut richtig angesprochen werden können. Hält hie in den letzten Monaten beobachtete Steuer* Depression noch länger an und verschärft sich die un­günstige Laae des Arbeitsmarktes noch über dis erwartete Maß hinaus, dann können diese beiden punkte eine Verschlechterung der Kassenlage um siwa 100 bis 120 Millionen Reichsmark herbei- tchren. Ob mit einer solchen Verschlechterung aber cstsäckUch gerechnet werden muß. wird sich kaum »or Mitte Februar übersehen lassen.

Nach den für das 1. Halbjahr des Rechnungs- Rohres 1930 ausgestellten Kassenplänen ergeben sich Ar die einzelnen Monate folgende Ueberschüsse 'der Fehlbeträge:

für April 1930: Ueberschuß von 5 Mill., für Mai 1930: Fehlbetrag von 194 Mill., ■ für Juni 1930: Fehlbetrag von 84 Mill.,

für erstes Vierteljahr 1930: Fehlbetrag von ?73 Mill.,

für Juli 1930- Ueberlchuß von 197 Mill., für August 1930: Fehlbetrag von 17 Mill., für September 1930: Fehlbetrag von 84 Mill., für zweites Vierteljahr 1930: Ueberschuß von 96 Mill.

Dieser Betrag erhöht sich durch die 1. Rate der Kreugeranleihe um 159 Mill. ,und durch die Aen- berung des Recooery Act-Verfahrens um 14 Mill.

Im zweiten Vierteljahr wird also kassenmäßig ein Ueberschuß von 305 Mill, vorhanden sein, mit t>em der Fehlbetrag des 1. Vierteljahres abgedeckt und Kredite in Höhe von rund 40 Millionen Mark zurückgezahlt werden können. In den veranschlag- > ten Ausgaben für die Monate April bis September sind hierbei monatlich je 50 Millionen Rm. zur I

Abdeckung des von den Banken gegebenen lieber» deckungskredites von 350 Millionen enthalten, so­daß dieser Kredit Ende September mit 300 Millio­nen abgedeckt sein wird.

Der Minister verwies darauf, daß die vor­stehende Rechnunglegung auf der Annahme des Poungplanes beruhe. Die Rechnung beweise je­doch eindeutig, daß trotz Annahme des Poung- planes die Kassenlage des Reiches nach tote vor äußerst angespannt bleibe. Der Minister sehe zur Ueberwindung des Ultimo Juni mit dem errechneten Fehlbetrag von 273 Mill. Mk. kei­nen Weg, wenn nicht die Kreugeranleihe zu­stande komme.

1923—1930.

In einem bemerkenswerten Aussatz, der im Bank-Archiv (Verlag Walter de Gruyter u. Co., Berlin) erschienen ist, zieht Reichskanzler a. D. Dr. Hans Luther einen Vergleich der gegenwär­tigen politisch - wirtschaftlichen Lage Deutschlands mit den Vorgängen des Herbstes 1923. Wir möch­ten zur Information unserer Leser, ohne selbst damit zu der Angelegenhett Stellung zu nehmen, einiges aus der Besprechung Luthers wiedergeben. Er fdjreibt u. a.:

„Auch im Herbst 1923 hat es sich letzten Endes um die Wirtschaft gehandelt. Richtig ist freilich, daß jetzt die deutsche Währung sich in keinerlei Gefahr mehr befindet. Alles, was nach dieser Rich­tung gesagt wird, ist unverantwortliches G e - schwätz. Am besten deutlich aber wird die Aehn- lichkeit zwischen damals und heute, wenn man an die Ursachen denkt, damals wie heute lagen die Ursachen für das unmittelbare Heraufziehen der Krise, die im Herbst 1923 zur Katastrophe wurde, in dem Mißverhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen bei den öffentlichen Kör­perschaften. Zutage trat das damals durch den Währungszusammenbruch. Heute, wo die Währung gesichert ist, haben wir vor der unmit­telbaren Gefahr gestanden, daß die Beamtengehäl­ter nicht voll gezahlt werden konnten, und keiner weiß, ob diese Gefahr nicht wiederkehren wird. Den künstlichen Ausweg einer Inflation gibt es nicht mehr, und die ausländische Kreditquelle versi-»gte. Da blieb nur die unmittelbare Haushalt- f a n i e r u n g. Diese Haushaltsanierung aber war auch bei der Stabilisierung des Pudels Kern, wäh­rend die Rentenmark selbst nicht sehr viel mehr als eine — freilich unerläßliche — psychologische und währungstechnische Vorstufe dazu war. Da­mals also wie heute Haushaltsanierung. Rur war damals alles ein zusammenhängender Plan, der allerdings im Werden wuchs. Heute haben wir bislang nur Teilmaßnahmen, die den Stempel ech­ter Notgebilde tragen, und haben keinen beherr­schenden Zielgedanken, wenigstens keinen, von dem die Oeffentlichkeit wüßte. Wie aber soll das weiter­gehen? Das Außerordentliche und Unorganische der bis jetzt ergriffenen Maßnahmen schließt ihre Dauerhaftigkeit aus. Man denke an die Ereignisse der Stabilisierungszeit zurück. Damals ist die Staatsordnung, eine herbe und karge Staatsord- nnng, mit Hilfe der Ermächtigungsgesetze vom Winter 1923 24 geschaffen worden. Auch sie waren außerordentliche Maßnahmen, gingen aber im Gegensatz zu dem, was jetzt geschieht, von einem organisch einheitlichen Wollen aus."

Als wir wieder Luft gehabt hätten, so schreibt Dr. Luther weiter, seien die Ermächtigungsgesetze abgebaut worden. Der Strom der Ausländsanlei­hen habe dann der Wirtschaft wieder auf die Beine geholfen. Er führt dann fort:

„Wenn mir somit die Ausländsanleihen drin­gend gebraucht haben, wenn sie uns die geldlichen

SoaMlonsverhandlungen in preutzen

jetzt mit dem demokratischen Minister Dr. Sch i e t- bet besetzt ist. Ferner erhält sie ein Ministerium ohne Portefeuille, lieber ihre Kandidaten zu die­sem Posten ist noch nichts bekannt. Außerdem soll sie das Oberpräsidium in Pommern, wahrscheinlich mit dem Land!agsabgeordneten von Eynern besetzen.

Die Sozialdemokratie erhält das Kulturmini­sterium und wird es mit dem Abgeordneten König besetzen. Die Demokraten behalten das Finanzmini­sterium. Das Zentrum wahrt seinen Besitzstand. Es hat sich gezeigt, wie taktisch richtig und für Preußen erfolgreich die von unserer Partei be­triebene Politik in den letzten Monaten gewesen ist.

Einigung?

D.D.Z. Berlin, 24. Jan. (Eig. Meld.) Jin preußischen Landtag hielten am Freitagmittag die Fraktionen der Demokraten, des Zentrums und der Deutschen Volkspartei Sitzung ab, um sich mit der Erweiterung der Negierungskoalition zur großen Koalition zu beschäftigen. Aus unterrichteten par­lamentarischen Kreisen hört das Nachrichtenbüro des V. D. Z., daß die grundsätzlichen Schwie­rigkeiten überwunden sind und daß bereits in wenigen Tagen die Ernennung der neuen Re­gierungsmitglieder durch den Ministerpräsidenten erfolgen wird. Die Personensrage ist allerdings noch nicht geklärt, doch dürfte es dabei bleiben, daß Abg. Dr. Leidig (D. V. P.) das Handelsmini­sterium übernimmt. Mit dem Kultusminister Dr. Becker, der sein Ressort verlieren soll, ist bisher offiziell noch nickt Sitbhinfl genommen worden.

Die Berliner Zeitungen berichten über die Wie- berausnahme der seiner Zeit unterbrochenen Ver­handlungen über die Bildung der großen Koalition 'n Preußen.

! Es ist damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit Preußen die große Koalition wieder haben wird. Bekanntlich hat die Deutsche Volkspartei bor Jahren die Tür selbst zugeschlagen und aus parteitaktischen Motiven heraus geglaubt, sich nicht fnehr an der Preußenregierung beteiligen zu kön­nen. Aber bald trat eine Ernüchterung ein.

Dann kam das schon oft erlebte Spiel der Volks­partei. Sie wollte auf Kosten des Zentrum-Be- sitzes wieder in die Preußenregierung eintreten und berlangte damals mindestens 2 Ministerien und wei­ter einen Staatssekretär. Diese Forderungen muß­ten abgelehnt werden. Bei späteren Verhandlungs- bersuchen erhob die Volkspartei nur noch den Anspruch auf einen Minister, einen weiteren ohne Portefeuille und einen Staatssekretär. Aber auch biese Verhandlungen führten zu keinem positiven Ergebnis, da sich ein großer Widerstand seitens ?er Demokraten bemerkbar machte, die nichts von Krem Besitzstand aufgeben wollten. Das Zentrum hatte aber keine Veranlassung, in diesen Fragen Nachzugeben, da es mit Recht glaubte, einen An­spruch auf drei Ministerposten analog seiner Frak- twnsstärke zu haben.

Neuerdings sind die Verhandlungen, wie schon Betagt, wieder im Gange und berechtigen zu der Auffassung, daß sie dieses Mal erfolgreich ^geschlossen werden können. Die Deutsche Dolks- Nartei wird das Handelsministerium erhalten, das

Voraussetzungen für den Wiederaufbau vielfach ge» schafft haben, so ist doch durch falsche Verwendung des Auslandgeldes der Segen zum Teil in Fluch verwandelt trorben. Die Zeit des Hereinströmens der Ausländsanleihen mit all ihren Versuchungen bedurfte mehr als jede andere Zeit stärkster Selbstzucht des demschen Volkes, für die die öffentlichen Gewalten das Vorbild hätten abgeben müssen. Es ist durchaus nicht angebracht, in diesem Zusammenhang von einer Schuld zu sprechen. Aber die Klarheit darf man fid? nicht trüben lasten, daß wenn in der Führung unserer Staatsgeschäfts auch nur ein bescheidener Anteil jener zusammen­gefaßten Reichsgewalt der Ermächtigungsgesetze wirlsam geblieben wäre, daß wir bann vor der Sachlage, wie sie heute ist, nicht stehen mürben." Auf keinen Fall, so meint Dr. Luther, solle einem neuen Ermächtigungsgesetz bas Wort gerebet werben. Auch sei es verfehlt, barauf zu vertrauen, baß ber Mangel an neuen Krebsten bie Betäti­gung von Reich, Länbern unb Gemeinben in Fes­seln schlagen würbe.

„In einem reichen unb politisch starken fiartb", so führt Dr. Luther fort, „kann bie Wirtschaft aus sich selbst leben. Dort mag man ben Staat als den Betreuer gewisser Guter ber Nation betrachten unb mag stch vom wirtschaftlichen Stanbpunkt aus ;üt befriebigt erklären, wenn bie politische Arbeit bec Staats nicht zuviel Gelb verschlingt. In bem kapi- talarm unb politisch so bebrängten Deutschlanb ba- gegen kann uns solche negative Einstellung zum Staat nicht voranbringen. Das beutsche Staats­wesen muß positiv bafür wirken, baß auf ber gan­zen Linie produktiv geratrtfdjaftet rairb, unb baß bie Kapitalbilbung zunimmt. Die Mittel aber, um voranzukommen heißen: Entfaltung höchster Lei­stungsfähigkeit unb Erwerbung neuen Vertrauens. Beibe Ziele finb nickt erreichbar ohne positive Ein­setzung ber ganzen Staatskraft. Wir können und bürfen bie Tätigkeit der öffentlichen Gewalten nicht in irgendeine Ecke drängen, sondern wir brauchen den vollverantraortlichen den — bei aller weiser Selbstbeschränkung — ichöpferischen Staat."

Als Voraussetzung für diese höchste Leistungs­fähigkeit bezeichnet Dr. Luther eine Reichsreform an Haupt und Gliedern. Besonders hält er mit Recht einen wirklichen Finanzausgleich für undenk­bar ohne eine Derwaltungs- und Staatsreform und weiter heißt es dann:

„Wichtigstes Stück einer Allgemsinreform aber ist und bleibt, daß an der Spitze beb Reichs eine wirklich für das Garne verantwortliche Reichsge­walt mit Führungsfähigkeit entsteht, eine Reichs­regierung, die bei aller Abhängigkeit vom Ver­trauen unb von ben Enischeibungen bes Reichstags hoch auch bem Reichstag gegenüber eine fetbftänbige Organstettung mit voller eige­ner Verantwortung besitzt, eine Reichsregierung, bie nicht burch bas Dorhanbensein ber „zweiten Reichsregierung in Berlin", ber preu­ßischen Regierung, auf Schritt unb Tritt in ihrer Verantwortlichkeit unb in ihren Entschei- düngen gelähmt wird. Finanzreform, Wirtschafts­reform, besonders auch Landrairtschastsreform und Hilfe für den Mittelstand können nur dann zu einer mehr als behelfsmäßigen Lösung geführt werden, wenn die Staatsmaschine selbst von Grund aus überholt wird."

Wenn Deutschland zu solchem großen Reform­werk seine letzten Kräfte lebendig mache, fo ichließt Dr. Luther seine ernstester Beachtung wei­ten Ausführungen, so werde neues Vertrauen le­bendig werden; und wenn wir in Deutschland eine kräftige Innenpolitik trieben, so würden mir ge­rade dadurch in die Lage kommen, uns in der Außenpolitik zur Geltung zu bringen.

* Sur Beschleunigung bes Republikschutzgesetzes. Die demokratische Reichs agssrak ion hat laut „Ber­liner Tageblatt" ihrem Befremden über die Ver­zögerung des Republikschutzgesetzes Ausdruck ge­geben und beschlossen, die Regierung zur be- schleunigten Verabschiedung dieses Gesetzes aufzufordern.

* Abg. Roemgh Ministerialdirektor. Wie wir hören, ist der preußische Zentrumsabgeordnete Roeingh, Beverungen, zum Ministerialdirektor im preußischen Landwirt schaftsministerium, und zwar als Leiter der Domänenabteilung in Aussicht genommen als Nachfolger des verstorbenen Dr. Bückendorf. Roeingh ist praktischer Land­wirt und hat sich im Preußischen Landtag sowohl im Plenum tote in ben Ausschüssen den landwirt­schaftlichen Interessen stets mit besonderem Nach­druck angenommen.__

• Oberbürgermeister BStz zum Rücktritt bereit. Der Oberbürgermeister von Berlin, Böß, hat sich Blättermeldungen zufolge bereit erklärt, sein Amt sofort niederzulegen, wenn et die ihm gesetzlich zustehende Pension erhält. Der Oberpräsident ber Provinz Brandenburg hat mitgeteilt, daß er mit dieser Lösung einverstanden ist. Da aber die Wirt­schaftspartei eine Kürzung der etwa 28000 Mk. betragenden Pension gefordert hat, sind neue Ver­handlungen nötig geworden.

* Erwerbslosendemonstralion in München. Im Anschluß an eine Erwerbslosenversammlung, in ber ein kommunistischer Reichstagsabgeordneter unb ein kommunistischer Stabtrat über Erwerbs­losenfragen gesprochen hatten, versuchten Donners­tag nachmittag in München etwa 1000 arbeits­lose Versammlungsteilnehmer, einen Demonstra­tionszug zu bilben. Die Polizei würbe mit Pfui­rufen unb mit bem Gesang ber Internationale begrüßt. Der Schutzmannschaft unb ber Lanbes- polizei gelang es, ben Zug aufzulösen unb bie Straße zu säubern. Zu Zwischenfällen ist es, so­weit bisher bekannt nicht gekommen.

Zweikampf und Mensur.

Aus parlamentarischen Kreisen schreibt mar uns:

Aus Kreisen, bte zu ben Waffenstudenten gehö­ren ober ihren Bestrebungen nahestehen, ist mit besonberer Schärfe in ber Presse Stellung genom­men worben gegen bie vom Strafrechtsaus'chuß bes Reichstags über Zweikampf unb Bestimmungs- Mensuren in erster Lesung gefaßten Beschlüsse. Diese Kritik spitzt sich bahin zu, baß bie mit erheb' kicher Mehrheit gefaßten Ausschußbeschlüsse mit brakonischer Schärfe burch entehrende Strafoor- schriften weit über bas geltenbe Recht hinausgingen unb zugleich unter Verkennung bes reinen Sport­charakters ber Bestimmungsmensuren in altstriden- tischen Sitten u. trabitionetle Gebräuche einbrächen. Der Appell an bie Oeffentlichkeit geht bahin, zum Schutze ber beutschen Studentenschaft, die aus Feindseligkeit gegen das Akademikertum diktierten Beschlüsse zu beseitigen.

D»n Kritikern muß ber Vorwurf entgegenge­halten werben, baß ihren öffentlichen Erörterun­gen die erforberliche Sachkenntnis nicht zu- grunbe gelegt ist, ba sie bei Kenntnis ber einschlä­gigen Rechtsmaterie unb bei Vergleich zw'fchen aeltenbem Recht unb Strafreditsentmurf sowie Äusschußbeschlüssen sich vor solch unangebrachten Schlußfolgerungen unb matzlosen Uebertreibunoen gegenüber ber Oefsentlichkeit wohl gehütet hätten. Besonders bedauerlich ist, daß diese öffentliche Dis­kreditierung des Strafrechtsausschusses durch Kreise des 'Wafsenstiidetentums nicht in ollen Tei­len des katholischen Lagers bie gebotene Auf­klärung unb Zurückweisung gefunben hat.

In München hat auf bem Kommers der katho­lischen farbentragenden Stubentenoerbinbunaen bes C. V., ber derzeitige Rektor der Universität, Geheimrat Eichmann. Universitätsprofessor ber katholischen Theologie, über bie Stubentenmenfu» ren gesprochen. U. a. sagte er nach bem Bericht ber bayerischen Staatszeitung folaenbes:

„Was die Mensur betrifft, fo sehe ich voraus, daß sie nicht zum Austrag von Ehrenhändeln verwendet wird, sondern als die Beftimmungsmenfur eine rein sportliche Betätigung sein will Sie ist zwar meines Erachtens auch als solche nicht ohne Bedenten; aber ich kann un­sere Kommilitonen vom Wassenstudententum verstehen, welche gegen die geradezu erhord stauten und au-aefucht drakonischen Strafbestimmungen, die von der Mehrheit des Strasrechtsausschnffes des Reichstags in Aussicht genommen worden find, sich sehr beunruhigt fühlen. Scheint hier nicht ein Grundsatz jeder Eeketzgebunasvoli- t!k verletzt zu lein, daß die Strafe der Tat angemesien sein müsie? Die Strafverschärfungen stehen in einem seltsamen Widerspruch zu dem. was Beginn der Tätigkeit des Ausschusses in Aussicht gestellt worden war, daß man nämlich durchweg die Strafen gegen früher mildern wolle: das tat man bisher nur bei gewissen Vergehen gegen die Sittlichkeit Da ist man sehr lax und schonend: hier aber wird für einen doch nicht unehrenhaften Sport entehrende Strafe wie Gefängnis und Amtsunfähigkeit angekündigt! Ich betone nochmals, daß ich persönlich die Mensur vom religiös-kirchlichen Standpunkt ans und auch sonst ablehnen muß und auch für die ursprünglich im Entwurf vorgesehene völlige Straffreiheit aus diesen Erwägungen heraus mich nicht gerade ereifern könnte, obwohl ich wünschte, daß man dann auch anderen zum mindestnes ebenso gefährlichen Sportarten zu Leibe rü­cken möchte. Aber aus den in Aussicht genommenen ausgesucht schweren und entehrenden Strafen spricht eine gar zu deutliche Absicht: es geht gegen den Civis academi- cus als solchen, gegen das studentische Corporationswe- fen überhaupt als den vermeintlichen Herd der Reak­tion. zunächst gegen die Waffenstudenten, dann aber wird umso leichter gegen die anderen Sturm gelaufen werden können. Wir vom C. B. haben keinen Grund, hier mit« zutun unb unser eigenes Grab vorzubereiten. Lassen wir uns nicht täuschen, wenn oder weil es gegen e-ne Ein­richtung geht, die auch wir bekämpfen. Diese Methoden und Absichten machen wir nicht mit."

Ist also Seine Magnifizenz ber Herr Rektor ber Universität' München selbst Gegner ber Bestirn- mnnasmenfuren unb hält er ihre Bestrafung für geboten, bann hätte ihn ausreichenbe Feststellung ber Rechtslage unb ber Rechtsvorgänge tm Straß rechtsausschuß zu einer wesentlich anberen Stel­lungnahme führen müssen. Denn seine Auffassung, ber Ausschuß habe aus Abneigung gegen bas Aka- bemifertum bas geltenbe Recht in unerträgliche, Weise burch brakvnische Strasvorschriften ersetzt hält gerechter Kritik in keiner Weise Stand .

Nach § 205 bes geltenden Strafrechts wird der Zweikampf mit Festungshaft von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. Unter ben „Zweikampf" fal­len nach der ständigen Rechtsprechung des Reichs­gerichts, die bereits seit Jahrzehnten festgelegt ist, auch die Schlägermensuren. Obgleich also deren Strafbarfeit feststeht und anerkannten Rechts ist, hat sich erfahrungsgemäß bie Praxis herüber in einem Ausmaß hinweggesetzt, baß bas Zubrücken beiber Augen burch bie Strafverfolgungsbehörben, wenn es sich um vffenkunbige Schlägermensuren handelte, das Rechtsbewußtsein breitester Schichten tief erschüttert. Daß ein solcher „Rechtszustand" und das Messen mit zweierlei Maß einem untrag­baren Unrechtszustande gleichkvmmt, darüber be­steht heute keine Meinungsverschiedenheit mehr. Nur bewegen sich die gezogenen Schlußfolgerungen in entgegengesetzter Richtung. Die einen glauben unter Betonung bes reinen Sportcharakters ber Schlägermensuren — unb bazu gehören auch bie Verfasser bes letzten Strafgesetzentwurfes — bis Mensuren burch einschränkende Begriffsbestim­mungen bes Zweikampfes straffrei lassen zu bürfen. Demgegenüber hat sich bie große Mehrheit beg Ausschusses auf ben Boben des geltenden Rechte gestellt, in der Ueberzeugnug, daß die Differen­zierung zwischen Zwei kämpf zur Austragung eine« Ehrenhandels und Bestimmungsmensuren verfehlt unb ungerecht sei, ba bie Bestimmungsmensuren so­wohl nach ihrem Ursprung unb ihrer historische» Entwicklung, als auch nach ihrer praktischen Aus-