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Jlr. 300

Fuldaer Zeitung (Amtliches Kreisblatt)

Sonntag, den 29. Dezember 1929

Glückwunschkarten

Husifc seligst Im ZsLZs Haus

^<5=3 Sprechapparate, Radioapparate bei

Fahirafl-Faulstlch. Knrlstr. 26.

Vom Arbeitslohn bleiben für den Arbeitneh­mer bekanntlich an Werbungskosten und Sonder­leistungen (außer dem steuerfreien Lohnbetrag in Hohe von jährlich 720 Rm.) insgesamt 480 Rm. frei. Für den Arbeitnehmer kommt eine Erhö-

überall nur um Gebirgsgegenden gehandelt zu haben — das Auftreten von Kropf zu verzeichnen gehabt. Allerlei Anzeichen sprechen dafür, daß der Drops, wenn auch in leichterer Form, heute selbst int deutschen Flachlande häufiger ist als früher. Man hat vermutet, daß auch bei uns durch Ver­änderungen in der Ernährung ein Jodmangel zu­stande gekommen sei. Während mit dem Guano- und Chilesalpeterdünger früher jährlich 45 000 Kilo­gramm Jod auf unsere Aecker gebracht worben sind, enthalten unsere eigenen stickstoffhaltigen Düngestoffe kein Jod. Es könnte so eine Ver­armung unserer Bodenflächen an Jod nach und nach zustande kommen unb damit ein Jodmangel der Nahrung eintreten. Hiernach wäre auch bei uns eine Verabreichung von Jodmitteln in ganz gerin­ger Menge an die durch Kropf gefährdeten Kinder zu erwägen. (Sie ist bekanntlich in Fulda schon wiederholt durchgeführt worden. Die Schrift!.)

men unter 500 Rm.), ist es von größter Wichtige keit den Antrag auf Erhöhung der in Frage ste>

* Die Reichsemnahmen an Steuern, Zollet und Abgaben vom 1. April bis 30. November 1929 Nach Mitteilung des Reichsfinanzministeriums sink in Millionen Rm. aufgekommen an Besitz- und Verkehrssteuern im November 452,23, vom 1. Apri! bis 30. November 4359,46, an verpfändeten Zöllen und Gebrauchsabgaben im November 210,22, vom 1. April bis 30. November 1858,65, an anderen Zöllen und Verbrauchsabgaben int .November 3,72. vom 1. April bis 30. November 28,70. Das Ge­samtaufkommen betrug int November 666,18, vom 1. April bis 30. November 6246,90. In den 8 Monaten April bis einschließlich November 1929 sind int ganzen 6246,9 Mill. Rm , also 30,2 Mill. Rm. mehr als acht Zwölftel des Jahres selbst von 9325 Mill. Rm. (acht Zwölftel von 9325 gleich

6216,7) aufgekommen. In dem Gesamtaufkommen bis Ende November sind jedoch 104 Mill, aus der Lohnsteuer enthalten, die nicht int Reich verbleiben, sondern für Zwecke der knappschaftlichen Pensions­versicherung und der Invalidenversicherung gebun­den sind. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß der abgelaufene Zeitraum von 8 Monaten 3 Monate (April, Juli und Oktober) enthält, in denen Vor­auszahlungen auf die Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer entrichtet worden sind, hingegen in die restlichen 4 Monate nur noch 1 solcher Monat (Januar 1930) fällt. Ein bestimmter Schluß auf das endgültige Jahreraebnis läßt sich aus dieser rein rechnerischen Gegenüberstellung daher noch nicht ziehen.

system und Gehirn verarbeitet und „aufgefaßt" wird, bleibt uns ein Geheimnis. Bei den Gesichtswahrneh­mungen spielt noch die verschiedenartige Einrichtung des Auges eine Rolle. Wenn wir Linsen vor unser Auge stellen, so wird unser Gesichtseindruck auch ein anderer, die Größenmaße ändern sich, das Gesichtsfeld wird grö­ßer oder kleiner, die Konturen werden genauer oder ungenauer, alles „verzerrt" sich. Nun, da die Augen der Tiere eine von unfern Augen ganz verschiedene Größe und Aufnahmefähigkeit haben, müssen die Tiere auch anders sehen als wir. Eine Fliege kann selbstver­ständlich ein Zimmer nicht in derselben Weise überblik- ken wie wir; sie sieht nur große verschwommene Um­risse, und nur was unmittelbar vor ihrem Auge ist, sieht sie deutlicher. Wir dürfen annehmen, daß sie über einen Umkreis von etwa einem Meter hinaus nur noch vage Helligkeitsunterschiede bemerkt. Für die Bienen und Wespen, die uns umschwirren, sind wir Menschen nur dunklere oder hellere Massen (richtiger gesagt Flecke). Sie ahnen nicht, daß aus diesen Flecken sich ein Blick nach ihnen richtet. Vollkommener ist das Auge größerer Tiere. Bei ihnen ist jedoch die Frage, ob manche Reaktionen, die wir dem Gesicht zuschreiben, nicht auf andere Fähigkeiten zurückzuführen sind. Je nach der Größe und Einrichtung der Linse nimmt das Auge größere oder kleinere Ausschnitte aus dem Gesichtsfeld auf. Erft die Zusammensetzung dieser Ausschnitte, er­gibt das zusammenhangvolle Bild. Wieviele Ausschnitte mit welcher Schnelligkeit u. in welchem Maße ein Tier­hirn zu verarbeiten vermag, können wir nicht ermessen. Doch das dürfen wir annehmen, daß das äußere Welt­bild des Tieres wesentlich anders aussieht als das unf- rige, vor allem wahrscheinlich durch einen erheblich engeren Horizont gekennzeichnet ist.

Aus der Steuer-Praxis.

Die Dersicherungsprämie als abzugsfähige Sonder- lesflung.

Die Versicherungsprämie, die für Verfichernn- gen des Steuerpflichtigen und feiner nicht selb­ständig veranlagten Haushaltungsangehörigen (in der Regel Ehefrau und Kinder) auf den Todes­oder Lebensfall gezahlt wird, ist in gewissen Gren­zen eine abzugsfähige, also nicht steuerpflichtiqs Ausgabe. Für die Versicherungsprämie allein ist allerdings kein bestimmter abzugsfähiger Höchft- betrog im Gesetz vorgesehen. § 17 des E.St.G. bestimmt vielmehr summarisch, daß die Ausgaben für Versicherungsprämien, Berufsfortbildungs­kosten, Sterbe-, Kranken-, Unfall- usw. Kassen nur insoweit berücksichtigt werden können, als sie zu­sammen den Jahresbetrag von 600 Nm. nicht übersteigen. Dieser Betrag erhöht sich noch um je 250 Rm. für die zur Haushaltung des Stein r- pflichtigen gehörige Ehefrau, sowie für jedes zu seiner Haushaltung zählende und nicht selbständig zu veranlagende minderjährige Kind. Ein Steuer­pflichtiger mit Ehefrau und drei minderjährigen Kindern, der z. B. eine jährliche Versicherungs­prämie in Höhe von 1200 Rm. zahlt und außer­dem 180 Rm. an Krankenkassenbeiträgen entrich­tet, kann den vollen Abzug der 1380 Rm. bet der Einkommensteuerveranlagung geltend machen; denn die im vorliegenden Falle zulässige Höchst­grenze von 1 600 Rm. wird ja nicht überschritten. Notwendig ist es allerdings, daß der Steuerpflich­tige bei dem für ihn zuständigen Finanzamt den erhöhten Abzug beantragt und die diesbezüg­lichen Unterlagen sofort beifügt. Unterläßt der Steuerpflichtige die Stellung eines derartigen An­trages, so zieht das Finanzamt von Amtswegen für Abgeltung der obengenannten, sowie der übri­gen im Sinne § 17 des Gesetzes aufgeführtech Sonderleistungen (Kirchensteuer, Berufsbeiträge usw.) insgesamt nur 240 Rm. ab!

henden Beträge rechtzeitig unter Einreichung der Steuerkarte — möglichst vor dem 1. Ian. 1930 (!) — zu stellen. Wird der Antrag auf Erhöhung der s Werbungskosten und Sonderleistungen nicht recht­zeitig gestellt, so geht der Arbeitnehmer ohne wei­teres seiner diesbezüglichen Rechte verlustig, da das Gesetz keine Handhabe für eine etwaige Er- ■ stattung der in diesem Falle tatsächlich zuviel ge­

zahlten Steuern bietet. Also Augen auf — oder Beutel auf! R. R.

vollem Halse dazwischen, und in Gedanken sieht er sich vor dem gegnerischen Tor, will das Leder wuchtig in dis Maschen befördern, und — ja und — tritt — tritt seinen Bruder gegen das Bein, daß dieser mit einem lau­ten Wehschrei aufspringt. In demselben Augenblick, em lauter Schlag, ein leiser Knall, der Radioapparat liegt am Boden, die Röhren sind gesprungen. Und da kommt auch schon der Schiedsrichter — der Vater, der die zweite Hälfte des Kampfes hören wollte. Franz will gerade wie ein Kampfhahn auf feinen Bruder losgehen. Da fährt der Vater unsanft dazwischen und treibt die beiden Kampfhähne mit ein paar kräftigen Püffen auseinander. „Na, und was habt ihr jetzt von eurem Fußballfanatis­mus?", fragte die vom Kaffeekränzchen heimgekommens Mutter. „Kaputene Radiohörer", meinte der Fritz, „Schmerzende Knochen", heulte der Franz. Die ver- fprochenen Fußballstieseln könnt ihr euch jetzt aus dem Kopfe schlagen", erklärte der Vater. Wie das Wettspiel ausgegangen war, erfuhr man erst am andern Tage aus der Zeitung.

Und die Moral von der Gsschicht bei allem was du tust im Leben sei nie fanatisch, denn gar leicht kann das ein böses Ende geben.--

L. L., Neuhof.

Wie flehk das Tier?

Die Welt des Tieres ist für uns eines der größten Rätsel, das wir wohl niemals lösen werden. Wenn wir uns von Wesen, die vollkommener sind als wir, keinen Begriff bilden können, so ist uns die Welt der Wesen, die unter uns stehen, ebenso verschlossen. Wir „ver­menschlichen" das Tier fast immer, d. h. schreiben chm, wenn auch in geringerem Maße, dieselben Fähigkeiten zu, die wir an uns bemerken. Und doch wissen wir nicht im geringsten, wie es damit beim Tier bestellt ift. Lust- und Schmerzempfindungen, Instinkte, Bewußt­seinsinhalte, alles bleibt für uns dunkel. Und auch die Sinneswahrnehmungen, wie wir sie haben, dürfen wir nicht einfach auf das Tier übertragen. Der physische Vorgang des Hörens ist beim Tier zwar derselbe wie beim Menschen, wie jedoch der Vorgang vorn Nerven-

Nach Wilhelm hat sich heute eine schon vor vielen Jahren ausgestellte, wieder vergessene An­schauung über die Entstehung des Kropfes durch- gesetzt. Es ift das die Lehre von der Entstehung des Kropfes durch Jodmangel int Körper.

In der Schweiz ist man heute von der Bedeu­tung des Jods für die Kropfentstehung so über­zeugt, daß man in kropfverseuchten Gegenden nicht nur an die Schulkinder von Zeit zu Zeit Jodmittel angeblich mit sehr gutem, vorbeugendem Erfolge verteilt, sondern daß man auch schon für die gesamte Bevölkerung eine Art Jodversorgung vor­gesehen hat. Dem Speisesalz werden kleine Jod­zusätze beigegeben. Obwohl der Verkauf dieses „Äollsalzes" erst verhältnismäßig kurze Zeit be­steht, soll sich die Zahl der schweizerischen Kropf­kranken schon beträchtlich vermindeÄ haben.

In Deutschland haben wir schon von jeher in gewissen Gegenden — und es scheint sich dabei

Tagessprüche.

Zürnt, Freunde, nicht, wenn Spötter euch verlachen. Erwidert lächelnd ihren Spott und wißt: Der Spötter Witz kann nicht verächtlich machen, was wirklich nicht verächtlich ist. (Fr. Bodenstedt.)

Die Kunst gehöret keinem Lande an, sie stammt oorr (Michelangelo.)

tönte: Wir beginnen jetzt mit der Uebertragung des Fußballwettspiels „Eintracht" gegen „Rotweiß", Frank­furt. Die Eintrachtmannschaft betritt soeben das Sta­dion unter dem lebhaften Jubel ihrer Anhänger. Auch unser Franz klatscht feste in die Hände. Die Rotweißen, die jetzt erscheinen, werden ebenfalls stürmifch begrüßt. „Hurra, hurra", schreit Fritz und trampelt mit den Sei­nen auf den Fußboden, daß alle Wände zittern. Dann hört man wieder den Ansager: „Eintracht hat Wahl und spielt mit leichtem Rückenwind", „Ha, dann ge­winnen wir auch", ruft Franz und er hatte recht, denn bereits nach 7 Minuten kann der Mittelstürmer feiner Mannschaft nach schöner Flachkombination mit dem Halbrechten den Ball zum erstenmal einsenden. „Bravo, bravo, nur wacker weiter", schreit Franz, „1 : 0" Me Sache macht sich". Fritz sieht in die andere Ecke, er kann die Freude seines Bruders nicht ertragen. Und dann wieder der Sprecher: „Der Kampf nimmt härtere Formen an, und der Schiedsrichter muß den Mittel­stürmer der Rotweißen wegen regelwidrigen Spiels ver­warnen". „Pfui, raus mit ihm", schreit Franz und murmelt so etwas wie Schiebung. „Noch 10 Minuten Spielzeit", ruft ba der Ansager „und die Halbzeit eriöft die Kämpfer von der Anstrengung. Die Zuschauer toben und feuern die Spieler mächtig an. Der sonst übliche Lokalvatriotismus scheint auszuarten in Fanatismus. Die Rotweißen sind jetzt etwas überlegen, denn die Sonne behindert die Eintracht an der vollen Entfaltung ihres Könnens.

Atemlos und mit klopfenden Herzen lauschen die bei- -en Rundfunkhörer den Worten des Sprechers. „O, fabelhaft, mit der Sonne int Rücken holen wir das lum­pige Törchen schon nach", ruft Fritz, „denn wenn unser Emil durchbrennt, und wenn der dann schießt", „ja und wenn unser Tormann dem aus dem Wege geht", ergänzt Franz ironisch, „ja dann sitzt der Ball aber in eurem Netz", vollendet Fritz hastig.

Mit geballten Fäusten sitzen sie da. Lacht der eine, dann bebt der andere vor Erregung und Unmut. Da hört man plötzlich wieder aufgeregt den Ansager: „Cmil der Rechtsaußen der Rothosen, ist im Besitz des Balles, rast die Linie entlang, umspielt den ihn anareifenben Verteidiger, und . . . ." „Schieß doch", grölt Fritz aus

Trinkwafser und krsps.

Von Ingenieur Köhl, Fulda.

. Die landläufige Meinung geht dahin, daß Kropf mit dem Genuß gewisser Wässer im Zusammen- | hang stünde. Wilhelm von der Landesanstalt Berlin- Dahlem führt an, daß manche Quellen, wie die | von Cavacurta, Antignany, Clement und St. Chaff- rey bei Briancon von den Militärpflichtigen auf­gesucht wurden, die bei der nächsten Musterung zurückgestellt zu werden wünschten. Standen doch diese Quellen im Rufe, innerhalb kürzester Zeit einen großen Kropf durch ihren Genuß erzeugen zu können. Viele Forscher meinen, daß Wässer, die stark kalk- und magnesiahaltig, aber arm an Chloriden seien, Kropf bewirken. Nach Gärtner Hat man den Kropf auch mit der Radioaktivität der Quellen in Zusammenhang gebracht. Die aus­giebigen Untersuchungen Hesses für den Freistaat Sachsen und der Vergleich mit anderen Teilen Deutschlands lehren jedoch, daß die Radioaktivität keine Rolle spielt.

Nach Wilhelm wurde die Lehre von der Ab­hängigkeit des Kropfes vom Genüsse bestimmter Wässer wissenschaftlich besonders gestützt durch diö umfangreichen Untersuchungen der Schweizer For­scher Bircher, Vater und Sohn. Eugen Bircher suchte unter Beibringung zahlreicher Ermittlungen zu beweisen, daß gewisse Wässer, zum Beispiel die alten Quellen von Aarau, Rupperswil und Hundswil kropferzeugend wirkten, während die neuen Wasserleitungen dieser Orte eine solche schä­digende Eigenschaft nicht mehr besäßen. Bircher schloß aus seinen Versuchen, daß die schädigende Wirkung in einem leicht im Wasser löslichen, emulsionskolloidalen Etwas liege, das besonders Adhäsionsvermögen an die von seinem Vater H. Bircher bereits in einzelnen als kropferzeugend erkannten Gesteinsarten besitze.

Gegen E. Birchers anscheinend sehr wohl be­gründete und überzeugende Anschauungen traten in den letzten 10 Jahren viele Gegner auf, deren Untersuchungen dem behaupteten Zusammenhänge zwischen Kropf und Trinkwafser keine Stütze gaben. Es sei in diesem Zusammenhangs auf Splitt­gerber, der diese Frage ausführlich in seinem Aufsatze: „Die neueren Forschungen über den Zu­sammenhang zwischen Kropf und Trinkwasser" be­handelt, verwiesen.

Lehrmeinungen, die in Verunreinigungen des Wassers durch besondere Abfallstoffe, Bakterien oder ihre Toxine die Ursache des Kropfes suchen wollten, konnten sich ebenfalls nicht durchsetzen.

Auch Kruse vertritt den Standpunkt, daß das Trinkwasser nicht als Ursache des Kropfes hin- gestellt werden könne. Nach diesem Forscher hat man auch für die Abhängigkeit des Kretinismus, der Rachitis, der Steinkrankheiten u. a. von der chemischen Beschaffenheit wie Salzgehalt oder Härtegrad des Trinkwasfers keine ausreichenden Beweise.

wie Pachtrückstände (vor Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist) und für Forderungen aus Pacht, Miete, Renten und Unterhaltsbeiträge (vor Ab­lauf von vier Jahren) die Sicherstellung des An­spruches durch Antrag aus Erlaß eines Zahlungs­befehles vor Jahresschluß, sofern der Schuldner es nicht vorzieht, dem Gläubiger den Rückstand zu bezahlen, oder wenigstens durch ein Schuld­anerkenntnis vor der verkürzten Verjährung sicher zu stellen. Das Schuldanerkenntnis kann ganz kurz gehalten sein, etwa mit folgenden Wor­ten „Ich erkenne hiermit an, dem Kaufmann (folgt genauer Name) in (folgt Ortsangabe) ...... RM. zu schulden." (Es muß dann Ort, Datum und Unterschrift angegeben werden.) Eine Formvorschrist für das Schuldanerkenntnis besteht nicht, doch ist eine klare, kurze Festlegung in obiger Art empfehlenswert.

Die Neujahrskarten rechtzeitig abschicken i

Das Postamt schreibt uns: Der verstärkte Neu­jahrs-Briefverkehr macht es erforderlich, darauf hinzuweisen, mit der Auflieferung der Neujahrs- Glückwunschsendungen nicht bis zum 31. Dezember zu warten, sondern schon am 30. diese Sendungen aufzugeben, damit die Wünsche rechtzeitig in die Hände der Empfänger gelangen und Stockungen im Postbetrieb vermieden werden.

Lokawerby am Radio.

Endlich, endlich sollte das langersehnte Faßballwett- .Frankfurt gegen „Eintracht", Frankfurt ftattfinden. Fritz und Franz standen auf den Fuß­spitzen vor einem Ladenfenster, reckten die Hälse und Men - eifrig das bunte Aushängeschild, das den Groß- kampf ankündete. Während Fritz schon jetzt in Rotweiß öen sicheren Sieger sah, tippte Franz auf die Eintracht. 71.. r roarum auch nicht? Fritz war ja begeisterter An­hänger der Rothosen, und Franz hielt immer treu und Zu feiner Eintrachtelf.

Schon standen die beiden Fußballpatrioten am tngang jum ©portplatj, als sie merkten, daß sie vor » er /ein Geld eingesteckt hatten. Aber es waren - öwei volle Stunden, ehe das Treffen beginnen ör°, Iie^en denn wieder heim, um vom Vater „ „-droschen zu erbetteln. — Der saß gerade mit fei- 6cim R^dio und hörte das Nachmittagskonzert.

* en- °Is Fritz und Franz hereinstürmten, um ihre JMufragen, schien der Sprecher etwas ganz w'ch- a,,f v 1 Meilen, denn der Vater deutete mit der Hand ftbes 'S»T^etn&' u„nb bie butter machte ein ganz fomt- Srife tmhl’ ~ 25109 nmg denn das bloß fein, dachten

hÄnlUnb fp'6ten die Ohren. Da erhob sich „y* bn« e.f®turtter’ legte den Hörer nieder und meinte: Saftent.-b 00sr fehade, dann nehmen wir lieber das dm ^'nQJt3<d)en 6ei. Tcmle Lina mit. Komm Karl, zieh' Und der w .Qn‘ ®'r werden noch rechtzeitig dort fein." nist °lte Sportler, ob er wollte ober

Mrieen w'tgshen. „Erft wollen wir zwei Groschen", ihr »orif'i. UI$ $ran3 wie aus einem Munde. „Ach, tja. Fußballspiel", erriet der Vater ganz rich-

hier 'ün^ roiri) doch am Radio übertragen. Bleibt allen W. damit ihr mir das Wichtigste, vor

alle StraHtiss b°c3- Guttat, jagen könnt." „Ich zähle .und ich ,,. ur weine Rothofen", schrie der Fritz. -Hahaha K 9e9en Eintracht", rief der Franz, s-ch rc-- ao) c da der Fritz seinen Bruder aus. der wühni ^'lEr versprochen hatte. „Also seid schön brav", w^nte der Vater und ging.

Ref»hf arU1™ ^rön3 hatten kaum die Kopfhörer auf» 9' 5 wich schon die Stimme des Ansagers er-

— R. D. 3ü. — Ortsgruppe Julda. Man schreib, uns: Die Ortsgruppe des Reichsoerbandes der Büro­angestellten und Beamten hielt im evangl. Gemeinde­haus chre Monatsversammlung ab. Landes­geschäftsführer Wambach erstattete Bericht über die ver­schiedensten Verhandlungen bei den Reichs- und Staats­behörden, die sich vor allen mit den Tariffragen beschäf­tigten. So u. a. über die Maßnahmen des Reichsfinanz­ministeriums zum Schutze der älteren Angestellten, bn in Verfolg eines Antrages der Abgeordneten Ger.ug Erfing und Genossen durchgeführt wird. Mit befcrberei Genugtuung stellt er fest, daß gerade die christlich-natio­nale Angestelltenschaft hier eine Maßnahme zur Durch­führung veranlaßt habe, die den älteren Angestellten uni ihren Familien zugute kommt. Auch über den Ausbau der Sozialversicherung auf der berufsständigen Basis be­richtete der Kollege Wambach. Aus feinen Ausführun­gen klang besonders erfreulich die Erstarkung der christ­lich-nationalen Arbeitnehmerbewegung auch im Lagei der Behördenangestellten heraus, die gerade heute mehi denn je den Angestellten einen wesentlichen Schutz ge­währt, da diese Bewegung neben der Anerkennung bei gesamten Arbeitnehmerschaft in Staat und Gesellschaft die besonderen Belange der Angestelllenschast fördert Die sich an die Ausführungen anschließende lebhaft« Aussprache zeigte, mit welchem Interesse die Angestell tenschaft die Entwicklung beobachtet und zu fördern ver­sucht und ferner, daß die Angestelltenschaft gewillt ist durch eine Geschlossenheit im christlich-nationalen Lagei die Entwicklung zu fördern. Neuanmelduugen zui Ortsgruppe waren das erfreuliche Ergebnis dieser Ver sammlung.

hung dieser für die Abgeltung der Werbung--, kosten plus Sonderleistungen vorgesehenen Be­träge erst dann in Frage, wenn er nachweist, daß die Werbungskosten und Sonderleistungen zusam­men den Betrag von 40 Rm. monatlich überstei­gen. In dem oben angeführten Beispiel, in dem 1380 Rm. an Sonderleistungen in Frage kom­men, müßte also auch auf Antrag eines Arbeit­nehmers eine entsprechende Erhöhung der Wer­bungskosten plus Sonderleistungen erfolgen. Mr die Arbeitnehmer, die nicht zur Veranlagung kom­men (also alle Arbeitnehmer mit einem Einkom­men unter 9 200 Rm. und einem Nebeneinkom-

mit Namenauf- Fuldaer 25'stück an” V°n

Aulda, den 28. Dezember 1929 personennachrichien.

Ernannt wurden: Zu Justizobersekretären die Aktuare Wöhner in Hünfeld und Völker in Burg­haun. Justizobersekretär Hildebrand ist dem Amts­gericht in Birstein (ursprünglich Burghaun) und Justizobersekretär Conen dem Amtsgericht in Wey­hers (ursprünglich Neuhof) überwiesen. — Versetzt: Amtsgerichtsrat Schade von Schwarzenfeld als Amts- und Landgerichtsrat an das Amtsgericht 'N Hanau; Amtsgerichtsrat Goeßmann von Volkmar­sen nach Bad Orb; die Justizinspektoren Schlitt von Salmünster an das Amtsgericht in Hanau und Möller von Weyhers nach Neuhof.

Annahme von Offiziersanwärtern.

Die Annahme von Offiziersanwärtern für das Reichsheer erfolgt in Zukunft in den ersten drei Monaten des dem Einstellungsjahre vorausgehen­den Jahres. Dementsprechend hat die Anmeldung von Bewerbern, die im Jahre 1931 eingestellt zu werden wünschen, bereits in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1930 zu erfolgen. Sie ist nur bei einem von den Bewerbern zu wählenden Truppenteil anzubringen. Die Einstellung erfolgt nur im April jeden Jahres. Alles Nähere über Annahme und Einstellung von Offiziersanwär­tern in das Reichsheer enthält ein Merkblatt, das beim Reichswehrministerium erhältlich ist. Die Drandsterrer für das Jahr 1930.

Von den bei der Hessischen Brandver- s i ch e r u n g s a n ft a l t versicherten Gebäuden soll für das Jahr 1930 eine Versicherungsumlage (Brandsteuer) von 22 Pfg. für je 100 Mk. Um­lagekapital erhoben werden; in den Städten Kas­sel, Eschwege, Fulda, Hanau, Hersfeld, Mar­burg und Schmalkalden kommt für einfache Wag­nisse nur die Hälfte zur Berechnung. Die Ein­ziehung erfolgt durch die Landesrentereien.

Schützt Euch vor Verjährungen zum Jahresende.

Diejenigen Landwirte, Geschäftsleute usw., die aus Verkäufen, Darlehen oder dergl. Außen­stände haben, feien vor Ablauf des Jahres auf die verkürzten Verjährungsfristen ver­wiesen, damit sie sich vor Verlusten schützen kön­nen. Im allgemeinen verjährt ein Anspruch in dreißig Jahren. Ansprüche aus dem täglichen Leben aber, tote Forderungen für gelieferte Waren, geleistete Arbeit, Lohn- und Gehaltsfor- derungen, Forderungen für gelieferte landwirt- schaftliche Erzeugnisse, der Gastwirte, Handwer­ker und Arbeiter, für Dienstleistungen, Unterrichts­gelder, Arzt- und Rechtsanwaltshonorare, ver­jähren in zwei Jahren. Handelt es sich dabei um Forderungen von Waren, die für den Geschäfts­betrieb des Schuldners bestimmt sind, also Liefe­rung an Wiederverkäufer, so tritt Verjährung erst in vier Jähren ein. Außerdem verjähren in vier Jahren Forderungen aus Pacht- und Mietzins, Unterhaltsbeitrüge, Renten, sowie aus allen ande­ren regelmäßig wiederkehrenden Leistungen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem die Forderung fällig wird. Hat also jemand eine Forderung beispielsweise vom 1. April 1927 aus einem Verkauf einer Ware, Handwerkerleistung oder dergleichen, so verjährt diese Forderung mit Ablauf des 31. 12. 29. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn der Schuld­ner gegenüber dem Gläubiger dessen Anspruch — am besten in schriftlicher Form unter Angabe des Geldbetrages — anerkannt, oder wenn der i Gläubiger seinen Anspruch vor Ablauf der Ver­jährungsfrist, also vor Ablauf des 31. Dezember ■ gerichtlich, am einfachsten durch Zahlungs­befehl oder durch Klage geltend gemacht hat. Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch (aus einer Vollstreckungsurkunde, einem vollstreckbaren Vergleich, einem Urteil) verjährt erst in dreißig Jahren, auch wenn der Anspruch vorher einer kürzeren Verjährungszeit unterlag. Sobald Ver­jährung eingetreten ist, kann der Zahlungspflich- rge die Leistung verweigern. Macht er von Me­ern Rechte keinen Gebrauch, so bleibt die Ver- ährung im Prozeß unbeachtet. Es empfiehlt sich daher in allen Zweifelsfällen bet Forderungen für gelieferte Ware, Erzeugnisse, Dienstleistungen, so-