Einzelbild herunterladen
 

Jtr. 290.

HC Helmak JB

Fulda, Sen 14 Dezember 1929

Dritter Adverttsonnkag.

»Bist Du der Prophet?" (Ev.)

So wandern die Menschen und suchen und die Srage in ihren Augen schwindet nicht. Suchen sie wirklich, wenn sie wandern? Haben sie den Mut ;um Ziele, wag es aussehen wie es wolle? Haben sie die Courage des Findens? Und die i Mißten sie doch haben, soll das Suchen überhaupt son Wert sein! Vielleicht aber ist das Ziel ihres Suchens schon ganz verkehrt. Ganz wie seinerzeit . bei den Juden auch. Leuchtete nicht Johannes ; schon von dem Lichte, das noch kommen sollte, wie der Morgenstern leuchtet von der Sonne, die man noch gar nicht steht? Aber die Menschen sahen in : ihrer Mehrheit diesen Glanz nicht, weil — sie ihn ja garnicht suchten. Darum galt ihnen ganz mit Recht das Wort von der Axt, die an die Wurzel des Baumes gelegt ist. Wie war das nur möglich? So fragen wir. Ja, ja. an den andern Bäumen sehen wir's wohl, wenn ihre Wurzel faul ist. Nur bei uns selber merken wir's nicht und schwelte der Modergeruch vom Grunde bis in die ■ Wipfel. Wer aber die Fäulnis sucht, der findet auch nur Fäulnis und mit ihr die Axt, die alle Fäulnis auszuräumen bestimmt ist. Es ist die Ad-' ventsfrage, die an uns und unser Volk gerichtet ist: Was seid ihr hinausgegangen zu suchen, Gauk­ler, Zirkustänzer und Boxer samt allem was dazu . gehört, oder was sonst? Auf die rechte Antwort kommt alles an. Iodokus.

Der «silberne- Sonntag.

i. 2lm morgigen dritten Adventsfonn- 1 -ug, dem vorletzten Sonntag vor dem heiligen Weihnachtsfest, find die Geschäfte in Stadt und Land wieder geöffnet. Die Geschäfte in der S t a d t Fulda werden von 11 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends offen gehalten. In den Orten des Land­kreises Fulda dauert die Geschäftszeit von 12 Uhr mittags bis 6 Uhr abends. Diese Regelung der Geschäftszeit ist erfolgt mit Rücksicht auf den 5-Uhr- Schluß der Geschäfte am Heiligen Abend. Möge ein jeder rechtzeitig kaufen und am Platze kaufen. Der Geschäftsmann ist heute nicht auf Rosen gebettet. Er darf erwarten, daß diejenigen, die sich in dieser schweren Zeit noch einer gewissen Kaufkraft erfreuen dürfen, soziale Gesichtspunkte bei ihren Einkäufen gelten lassen. Der G e d a n k e derVolksverbundenheit muß in die Tat umgesetzt werden. Je größer die allgemeine Not ist, um so fester müssen alle Volksgenossen, die in denselben Mauern wohnen, zusammenstehen. Dann werden viele verhängnisvolle Spannungen, die der Freund des Volkes mit wachsendem Entsetzen sich ausbilden sieht, gemildert werden.

Wer sich noch im Unklaren ist, was er zu Weihnachten schenken soll, der studiere den heuti­gen Anzeigenteil der „Fuldaer Zeitung", der ei­nen guten Führer darstellt. Die Nummer um­faßt 20 Seiten.

Wichtig für Sozialrentner!

Am Dienstag, den 17. November 1929, vor­mittags 9—12 Uhr wird die Unterstützung für De­zember 1929 an die hilfsbedürftigen Sozialrentner der Stadt Fulda ausgezahlt. Rote Ausweisnum­merkarten find vormlegen. Unterstützungen, die an diesem Tage nicht abgeholt sind, werden den Empfangsberechtigten auf ihre Kosten durch die Post übersandt.

FugendfÄrsorgekagung in Fulda

Auf Veranlassung des Oberlandesgerichtsprä- identen und des Landeshauptmanns in Kassel wa- ^en zahlreiche Vormundschaftsrichter, Beamte und Angestellte von Jugendämtern und Leiter von Er­ziehungsanstalten aus dem südlichen Teile des Be­zirks vom 5. bis 7. Dezember zu einer Tagung in Fulda versammelt. Der erste Vormittag galt Fragen allgemeinen Art; als Grundlage für die wechselseitige Aussprache dienten Vorträge des Amtsgerichtsrats Neuß (Bergen) über die Tätig­keit des Vormundschaftsgerichts bei Kollision der Eltern- und Kindssrechte, des Amtsgerichtsrats Dr. K e u l (Fulda) über die Aufgaben des Vormund­schaftsrichters als Berater des Jugendlichen im Ar­beitsrecht, des Magistratsrats Dr. Danzebrink (Fulda) über die Arbeitsfüriorge für Jugendliche und des Oberlandesgerichtsrats Dr. Stiebel (Kassel) über die Tätigkeit des Jugendamtsbeam­ten als Urkundspsrfon.

Am Nachmittag wurde das Erziehungsheim St.-Hedwig-Stift in Horas besucht. Die Besichti­gung des Heims und die damit verbundenen Vor­träge des Landesrats Dr. Schellmann (Kas­sel) über die Probleme der Anstaltserziehung schul­entlassener Mädchen sowie des Domkapitulars Pro­fessor Dr. Thiel emann (Fulda) über die be­sonderen Aufgaben des St.-Hedwig-Stifts bildeten eine wirkungsvolle Vorbereitung für den zweiten Tag, der ausschließlich der Erörterung von Für- sorgeerziehungsfragcn gewidmet war.

Dieses wichtige Thema wurde von den verschie­densten Gestchtspunkten aus erörtert; Kreisarzt

Fuldaer Zeitung (Amtliches Kreisblatt).

Sonntag, den 15. Dezember 1929.

Medizinalrat Dr. Nobel (Fulda) sprach über die Behandlung der Krüppel, Schwachsinnigen und Psychopathen in der Gefährdetenfürsorge, Landes­rat D r. S ch e l l m a n n (Kassel) über die Abgren­zung von Fürsorgeerziehung und öffentlicher Für- sorgepflicht, Domkapitular Professor D r. T h i e l e- mann (Fulda) über Familien- und Anstaltserzie­hung, und Anstaltsdirektor Pfarrer Kellner (Wabern) über die neue pädagogische Bewegung und ihre Auswirkung auf die Heimerziehung.

Verhandlungsgegenstand des dritten Tages war der Anspruch des unehelichen Kindes gegen seinen Vater. Die Vormundschaftsrichter Amtsgerichts­räte Schäfer (Kirchhain) und B u l a n g (Wey­hers) berichteten über die materiellen Vorausset­zungen des Anspruchs, über leine prozessuale Gel­tendmachung und über die verschiedenen Wege der zwangsweisen Durchführung. Schließlich hielt Ge- ricktsassessor Dr. Rosenkranz (Marburg) einen Vortrag über den Wert des Blutprobeverfahrens lür die gerichtliche Praxis und über die insbeson­dere im Oberlandesgerichtsbezirk Kassel damit ge- rnackten Erfahrungen.

Um den Teilnehmern einen Einblick in die Vielseitgkeit der heutigen pädagogischen Bewegung zu geben, wurde aucb eine Besichtigung des Law deserziehungsheims Schloß Bieberstein angeschlol- sen; dort unterrichtete ein Vortrag des Anstalts­leiters Dr. phil Andreefen über die Auf­gaben der Landeserziebungsheime. Die Tagung mit ihren vielseitigen Veranstaltungen hat den Teilnehmern bei regem Gedankenaustausch eine Fülle neuer Anrewmaen gewährt und den Willen aller in der Jugendfürsorge tätigen Stellen zu eng­ster, selbstloser Zusammenarbeit erkennen lassen.

Ferienordnung 1930-31 für Hessen-Nassau.

Die Schulferien für das Schuljahr 1930/31 sind nach einer Bekanntmachung des OhsrnrÄsidenten wie folgt geletzt: Osterferien (13 Tage) vom 9. bis 23. Avril- P fin gstfer ien (10 Tage) nom 6. bis 17. Juni; Sammerferien (33 Tage) vom 4. Juli bis 7. A"gnst mit Ausnahme der Stadt» Camberg, Diez. Bad Ems, Frankfurt a. M.. Geisenheim, St. Goarshausen, Hadamar, Bad Homburg. Königstein, Limburg. Marburg, Montabaur, Obersahnstein, Oberursel. Weilburg und Wiesbaden. Für diese Städte sind die Som- merferi-’n aus die Zeit vom 18. Juli bis 21. Au- nust festgesetzt. Die Herbstferien (11 Tage) dauern vom 3. bis 15. Oktober, die W e i h n a ch ts- f er i en (18 Tage) vom 20 Dezember bi? 8. Ja­nuar 1931. Schluß des Schuljahres: Dienstag, den 31. März 1931 (Osterfest am 5. und 6. April 1931).

Die Ausstellung der Skeuerkarken

für 1930 ist beendet. Arbeitnehmer, die keine Steuerkarten erhalten haben, müssen die Ausstel- lnna sofort beantragen. Die Steuerkarten sind an die Arbeitgeber abzugeben. Aenderunaen dürfen private Personen nickt vornehmen. (Siehe auch die Bekanntmachung des Magistrats im Amtlichen Teil.)

Straßensperrung.

Wegen Vornahme von Kabelarbeiten wird die Borgiasstraße von Montag früh 7 bis Diene« tag nacht 24 Uhr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Sckloßstraße.

Der Ladenschluß; am 24. Dezbr.

Der Reichstag hat bekanntlich am 10. Dezember 1929 das Gesetz über den Ladenschluß am 24 De- »emberv erabschiedet. Nach dem Artikel 1 Absatz 1 diesem Gesetzes dürfen offene Veickaufsstellen am 24. Dezember nur bis 5 Uhr nachmittags und solche, die ausschließlich oder überwiegend Lebens- mlltel, Genußmittel oder Blumen verkaufen bis 6 Uhr nachmittags für den geschäftlichen Verkehr geöffnet fein. Unter offenen Verkaufsstellen sind alle Läden, Buden und andere Verkaufsgelegen­heiten innerhalb und außerhalb von Gebäuden, so­fern von einer festen, jedermann zugänglichen Stell» aus Waren abgegeben werden, zu verstehen, stu den offenen Verkaufsstellen zählen auch die Wai-enauiomaten. •

Die Verlängerung der Verkaufszeit bis 6 Uhr nackmittaas gilt nicht für die Lehens- und Genuß- mittelabteilungen der Warenhäuser.

Der Absaß 2 des Artikels 1 dehnt die Vor- sckristen des Absatz 1 auf die Verkaufsstellen der Konsumvereine und ähnlicher Vereine, auf die Verkaufsstellen auf Eisenbahngelände, und zwar auch auf die innerhalb b»r Sverre gelegenen und auf den Hausier- und Straßenhandel aus. Die Vorschriften des Gesetzes finden keine Anwendung auf Apotheken, auf den Marktoerkehr und auf den Handel mit Weibnacktsbäumen.

Das Gesetz hat insofern für Gast- und Schank- wirtschaften Bedeutung, als auch in diesen am Heiligabend von 6 Uhr an Waren nur an Gäste zum Genuß auf der Stelle verabreicht werden dür­fen. Nach Ladenschluß ist es in Gast- und Schank­wirtschaften, wie auch in Friseurgeschäften ver­boten, Waren an Käufer zum Mitnehmen abzu­geben.

Das neue Gesetz regelt nur den Ladenschluß am 24. Dezember, nicht die Ladenöffnung an diesem Tage. Diese richtet sich nach den für

die einzelnen Arten von Derkaufsstellen geltenden Vorschriften.

Der Artikel 2 des Gesetzes bedroht Zuwiderhand­lungen mit Geldstrafe. Die Höchststrafe beträgt nach dem Gesetz über Vermögensstrafen und Bu­ßen vom 6. Februar 1924 10 000 Reichsmark. Auch die fahrlässige Zuwiderhandlung ist strafbar.

Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündi­gung in Kraft, gilt also schon für das bevorstehende Weihnachtsfest.

Ruf zur Besonnenheit;

Die von Kurzsichtigen unbewußt geförderte radikale Stimmung in gewissen Bevölkerungs­kreisen führt zurzeit mancherorts zu Erscheinungen, die besorgniserregend sind. Nicht in der Richtung, daß die Staatsoümung dadurch gefährdet werden könnte. Die gut ausgebildete staatliche preußi­sche Polizei, die mit ihren leicht beweg­lichen Hundertschaften jederzeit an gefährdeten Plätzen zum Einsatz kom­men kann und die auch in kürzester Zeit itt Fulda bei Bedarf zur Verfügung stehen würde, gibt jede Gewähr dafür, daß die staatliche Autori­tät nicht ernsthaft angetastet werden kann und dem Gesetz Beachtung verschafft werden wird. Besorgnis muß man nur mit denen empfinden, die sich aus einer gewissen Notlage heraus von Leuten für ihre Ziele mißbrauchen lassen und dabei in empfindlichster Weise gestraft werden können. Zn Landfriedensbruch-Prozes- fen werden bekanntlich sehr schwere Strafen ver­hängt. Die Rädelsführer bei solchen Aus­schreitungen haben besonders hohe Strafen zu er­warten. Oft ist durch die leichtfertige Verwick­lung in irgend eine Demonstration und die dabei eintretenden Folgen schon ein Menschenschicksal zerbrochen worden. Deshalb lasse jeder Besonnen­heit walten. Niemals ist aus Gewalttat und Ausschreitung etwas Gutes gekommen. Nur Feinde des Volkes können es fein, die zu sol­chen Gewalttaten aufreizen, die die Lage der Beteiligten nicht besser macht, sondern zur völligen Katastrophe führen müssen.

Oberbürgermeister-Worte.

Angesichts der Finanzdebatte im Reichstag, die den ganzen furchtbaren Ernst der deutschen Wirtschaftslage und Finanzlage zeigte und auch das offene Bekenntnis des sozialdemokra­tischen Finanzministers brachte: „Gesundung nur dadurch, daß keine Ausgaben mehr ohne Deckung beschlossen werden," ist auch bemerkenswert, was Oberbürgermeister Stadtler in der Eröffnungssitzung des Kasseler Stadtparla­ments ausführte.

„Bei der völligen Abdrosselung der Gemeinden vom Anleihemarkt, bei der seit Jahren in zahlrei­chen Gemeinden feststehenden Unmöglickkeit, den Etat ordnungsmäßig zu balanzieren, können, so

Sie

„Die wichtigste Voraussetzung für eine plan­mäßige Schätzung der Absatzmöglichkeit aller für den Konsum bestimmten Waren ist die genaue Kenntnis der Kaufkraft der Bevölkerung und aller derjenigen Faktoren, welche die Kaufkraft im wesentlichen bestimmen: Beruf, soziale Stellung, Einkommenstruktur, überhaupt die Lebensbedin­gungen der einzelnen Bevölkerungsschichten. Wenn man auch die Kaufkraft selbst nicht zahlenmäßig genau erfassen und abwägen kann, so Bietet die Kenntnis der Käuferschichtung wertvolle Anhalts­punkte für die Beurteilung des ungefähren Be­darfs, die Organisation des Absatzes und die Ab­schätzung der Kaufkraftschwankungen.

Wenn wir unter diesen Gesichtspunkten die Be­völkerung der Stadt Fulda und ihres Hinterlandes betrachten, so können wir zunächst feststellen, daß in Fulda selbst die Arbeiterbevölkerung als in vielfacher Hinsicht einheitliche Käuferschicht alle übrigen Käuferschichten zahlenmäßig über­trifft. Von einer Eesamtbevölkerung von rd. 26000 entfallen auf sie — Verdiener und Angehörige zusammengefaßt — 9 200 Personen oder 33 Prz sämtlicher Einwohner. Als einheitliche Käuferschicht darf diese soziale Gruppe vor allem deshalb betrachtet werden, weil sie größtenteils einheitlichen Lebensbedingungen unterliegt und ihre Nachfrage nach Konsumgü'ern ziemlich gleich-geartet ist. Bedeutsam ist der Umstand, daß in Fulda rund ein Drittel aller Verbraucher zur Arbeiter­bevölkerung gehören, vor allem deshalb, weil Schwankungen der industriellen Beschäftigung und der Einkommenshöhe der Arbeiterschaft sich wegen des relativ großen Kreises der davon Betroffe­nen viel nachhaltiger auf dem Konsumgütermarkt auswirken müssen, und zwar nicht so stark auf Seiten des lausenden, konstanten Bedarfs (Lebens­mittel und andere unbedingt notwendige Güter) als auf Seiten der Nachfrage nach Gütern des elastischen, einschränkbaren Bedarfs (z. B. Ober- kleidung, nicht unbedingt lebensnotwendige Wa­ren). Immerhin tritt der Anteil der Arbeiterbe­völkerung ttn Vergleich zu anderen Städten zu­rück, zumal wenn man bedenkt, daß in Hanau 42 Prz., in Hersfeld 41 Prz. und in Eschwrge 40 Prz. der Bevölkerung hierzu zu zählen sind.

sagte er, in Zukunft die sozialen und kulturell wertvollen Einrichtungen der Städte nur bei äu­ßerster eiserner Sparsamkeit erhalten werde.n Keine Ausgabe ohne Deckung. Dieser Grundsatz muß nicht nur von der Stadtver­waltung, sondern auch von der Stadtver­ordnetenversammlung bei ihren Ein­schließungen in jedem Fall berücksichtigt werden. Aber auch Reich und Staat müssen endlich emie- hen, daß sie nicht zu Lasten der Städte neue Aus­gaben festlegen dürfen, ohne ihnen die dazu er« forderl-chen Einnahmen in ausreichendem Maße zu sichern. Die Reform der öffentlichen Finanzen und der öffentlichen Verwaltung brennt in Deut'ch- land auf den Nägeln. Der Finanzreform und ins- besondere dem von den Gemeinden verlangter Steuerausgleich sehen die Städte noch dem, mae bisher aus den Zeitungen bekanntgeworden ist, mit banger Sorge entgegen. Mit Recht hat der preußi­sche Finanzminister bei der Vorlegung des Preu­ßen-Etats im Landtag ausgeführt, daß die Reichs- sinanzreform an der brennenden Frage nicht vor­beigehen dürfe, wie den Gemeinden mit einer ih­rer freien Verfügung unterliegenden, die Selbst- oerantwortung stärkenden allgemeinen Steuer ge­holfen werden könne. Die derzeitigen Verhält­nisse sind unhaltbar."

Erwerbslose aus Stabt und Land veranstalteten heute vormittag in Fulda Kund­gebungen und Umzüge, die im Zusammenhang mit Forderungen stehen, die bezüglich einer Weihnachts­beihilfe an die städtischen und Kreis-Körperschaften gerichtet worden sind.

Gültigkeit der Arbeiterrückfahrkarten für Eilzüge gefordert!

Mit der Einführung der Eisenbahntarifreform im Oktober vorigen Jahres wurden die sogenann­ten beschleunigten Personenzüge zum größten Teile aufgehoben und in Eilzüae umgewandelt. Damit verloren die vielen Benutzer der Arbeiterrückfahr- karten, die über den Sonntag zu ihren Angehöri- gen fahren, weil sie auswärts beschäftigt sind, auch die Möglichkeit, die bisherigen beschleunigten Per­sonenzüge zu benutzen. Es ist deshalb vor den beteiligten Kreisen von der Reichsbahngesellschast Immer wieder verlangt worden, auch Eilzüge zur Benutzung mit Arbeiterrückfahrkarten freizu­geben. Wie der „Kewerkschaftlicke Pressedienst" jetzt erfährt, ist die Frage, ob die Eilzüge zur Be­nutzung mit Arbeiterrückfahrkarten freigegeben werden sollen, vor einigen Monaten von der Hauptverwaltung allgemein geprüft worden. Mit Verfügung vom 1. Juni dieses Jahres hat sie aber den Reichsbahndirektionen mitgeteilt, daß die Ent­scheidung darüber, ob die Eilzüge für Benutzer von Arbeiterrückfahrkarten freigegeben seien, ausgesetzt werde, da noch nicht zu übersehen sei, wie sich du Besetzung der Eilzüge in den verkehrsstarken Mo naten entwickele. Die Frage werde zurzeit erneu) geprüft.

Umso größer ist dafür in Fulda die Bedeutung der Angestellten und Beamten als Kon­sumentenschicht. Einschließlich Angehörige ent­fallen auf sie 7 600 Personen bezw. 29 Prz d er Gefamtbevölkerung gegen nur 26 Prz. in Hanau, 24 Prz. in Hersfeld und 22 Prz. in Eschwege. Von den übrigen Käufergruppen un­terscheiden^ sich die Angestellten und Beamten da­durch, daß sie über festes Einkommen verfügen, das an bestimmten Terminen ausgezahlt wird sind aus dem Verbrauchsgütermarkt zur Verfügung steht. Sie sind von Konjunkturschwankungen un« abhängig und geben dadurch dem Absatz der Ver­brauchsgüter einen festen, stabilen Rückhalt, was besonders in Zeiten rückgängiger Kaufkraft der Arbeiterbevölkerung in Erscheinung treten dürfte» Das feste Gehalt bringt es auch mit sich, daß Beamte und Angestellte bei Abzahlungskäufen eine wichtige Rolle spielen. Ihre Berufsarbeit und soziale Stellung zwingt sie vielfach zu wesent­lich anderer Einkommensverwendung als andere Bevölkerungsschichten (z. B. Kleidung), vielfach geht von ihnen auch eine Nachfrage nach sonist weniger oder überhaupt nicht begehrten Gütern aus. Wenn in Fulda fast drei Zehntel der Be­völkerung zur Schicht der Beamten und Ange­stellten gehören, so ist dies für den Einzelhandel von größter Bedeutung, vor allem deshalb, weil er mit einer verhältnismäßig großen konstanten Nachfrage rechnen kann.

Die selbständigen Gewerbetreiben­den wie Handwerksmeister, Gastwirte, Geschäfts­inhaber usw. bilden ebenfalls als Käufer eine Sonderschicht. Von den Festbesoldeten unterschei­den sie sich dadurch, daß Einkommensbildung und Ausgabengestaltung bei ihnen vom Geschäftsge­winn und damit von der Konjunktur und Saison abhängen. Ferner ist für diese Gruppe die enge Verquickung von persönlichen und geschäftlichen Ausgaben charakteristisch. Die starke Abhängig­keit von der Konjunktur bewirkt, daß Betriebe, deren Kundschaft stark mit selbständigen Gewerbe- treibenden durchsetzt ist, ebenfalls mit Verhältnis, mäßig starken Kaufkraftschwankungen rechnen müh fen. ^n Fulda zählen unter Einschluß der Ange­hörigen 4800 Personen bezw. 19 Prz. der Be-

Sönferschichlen in Fulda und

I

im Fnldaer

Land.

Reichhaltigste Auswahl in

Abends 7.30 Uhr Im kafh. Gesellenhaus

Theater-Abend

WM

„Wenn Muttertränen fließen“

Schauspiel in 4 Akten.

Preise der^ Plätze: Numerierter Sperrsitz 1.50 Mk., Sitzplatz 1 Mk. — Kassenöffnung 7 Uhr.

SportparkWaldheim

Sonntag, den 15. Dezember, nachmittags 2.30 Uhr

$1 WiÄil-liraM

; CMiltaBlimti ii. Kfflsti sowie Parfümerien, ton,Toilette-MM

A Preiswerte Krippenflguren schönster Ausführung.

5 BERTA’S LADEN-GESCHÄFT ROBERT BERTA, FRIEDRICHSM ARKT 11.