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irr. 288.

Fulda, öen 12 Dezember i«29

Oer Landesausschutz tagt.

Zfudj er sorgt für die Ethik der Selbslverwaltungs- körper. — Aufträge des Bezirksverbandes dürfen nicht mehr freihändig an Mitglieder der Landtags- Körperschaften vergeben werden. — Das Landes­krankenhaus Fulda erhält einen neuen Röntgen- Apparat.

Der Landesausschuß trat am Dienstag, den 10. Dezember 1929 im Sitzungszimmer des Ständehauses in Kassel zu seiner letzten Sitzung in dieser Wahlperiode zusammen.

Das Ergebnis der Kommunalland­tagswahl wurde festgestellt. Weitere Aende- rungen in der Zusammensetzung des Kommunal­landtages traten nicht ein.

Die Einberufung des neu gewählten Kommu­nallandtages soll je nach der Beschlußfassung des Provinzialausschusses über die Tagung des Pro­vinziallandtages zum 20. oder 21. Januar 1930 beantragt werden.

Die Vorlagen an den Kommunallandtag wegen Neuwahl des Landesausschusses, des Rechnungs- Prüfungsausschusses und der Bezirkskommissionen sowie der Vertreter für die Hauptversammlung der Hessen - Nassauischen - Lebensversicherungsanstalt wurden beschlossen.

Längere Zeit befaßte sich der Landesausschuß Mit der gerade in der heutigen Zeit besonders wichtigen Frage, in welchem Umfang Mitglie­der der Verwaltungskörperschaf- ten des Bezirksverbandes bei Auf­trägen des Bezirksverbandes Berück­sichtigung finden könnten. Es wurde hierüber fol­gender Beschluß geefaßt:

„Von Arbeiten und Lieferungen, die der Bezirks­verband freihändig zu vergeben hat, sind die Mit­glieder des Kommunallandtages, des Landesausschusses und Kommissionsmitglieder des Bezirksoerbandes, die von den beiden genannten Körperschaften gewählt wer­den, ausgeschlossen. Ausnahmen bebürfen eines Beschlusses des Landesausschusses.

Für Arbeiten und Lieferungen des Bezirksverban­des, die ö f f e n t l ich ausgeschrieben werden, haben die obigen Bestimmungen keine Geltung."

Auch diesmal wieder war es notwendig, sich mit den Verhältnissen im Landstraßenbau zu beschäftigen. Bisher war es immer üblich ge­wesen, der Straßenbauverwaltung im Spätherbst vorschußweise Mittel aus dem ordentlichen Vor­anschlag des folgenden Jahres zur Materialbeschaf­fung zur Verfügung zu stellen. Dadurch bestand die Möglichkeit, das Material rechtzeitig zu be­schaffen und gerade in der Zeit, in der die Land­wirtschaft an Fuhrleistungen besonderes Interesse hat, anzufahren. Der Landesausschuß schloß sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beschloß eine Vorlage an den Kommunallandtag, damit die­ser der Landstraßenbauverwaltung entsprechende Vorschüsse in Höhe von etwa 1 Mil­lion zur Verfügung stellen möge.

Zum Mitglied der Krankenhauskommission des Landeskrankenhauses in Eschwege wurde Tischlermeister Schuchardt aus Eschwege gewählt.

Für das Landeskrankenhaus in Fulda wurde die Beschaffung eines Röntgen­apparates für Diagnostik genehmigt.

Die Neufestsetzung der Orkslöhne

Die Ortslöhne, früher ortsübliche Tagelöhne genannt, deren Neufestsetzung auch für Fulda wir gestern meldeten, haben für die reichsgesetzlich versicherten Arbeitnehmer eine besondere Bedeu­tung. In vielen Fällen wird den Leistungen der Sozialversicherung nicht der tatsächlich verdiente Lohn zugrundegelegt, sondern es wird auf den sogenannten Ortslohn zurückgegriffen. Es geschieht dieses z. B. bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen der unständig Beschäftigten in der Krankenversicherung, vielfach bei der Berechnung der Unfallrente, besonders be Jugendlichen und in der Landwirtschaft, und bei der Berechnung des Hausgeldes beim Heilverfahren.

Die Festsetzung der Ortslöhne erfolgt für den Bezirk eines jeden Versicherungsamts, und zwar einheitlich nach dem Durchschnitt der taffächlich ver­dienten Löhne. Abweichungen sind nur dann zu­lässig, wenn die Lohnhöhe erheblich verschieden ist. Die Ortslöhne werden festgesetzt, getrennt für Männer und Frauen unter 16 Jahren, von 16 bis 21 Jahren und über 21 Jahre. Die Versicherten unter 16 Jahren können dabei in junge Leute vrn 14 Jahren an und Kinder unter 14 Jahren geschie­den werden; Lehrlinge zählen zu den jungen Leu­ten. Zuständig für die Festsetzung der Ortslöhne smd die Oberversicherungsämter. Diese haben vorher die Vorstände der beteiligten Jnvalldenoer- sicherungsanstalten zu hören, außerdem hat das Versicherungsamt ein Gutachten zu erstatten, nach­dem es selbst die Gemeindebehörden und die Vor­stände der beteiligten Krankenkassen gutachtlich ge­hört hat.

Der Reichsarbeitsminffter hat jetzt eine Verord­nung vom 5. November 1929 erlassen, nach der die Ortslöhne im ganzen Reiche für Zeiträume von zwei Jahren festgesetzt werden. Eine erneute Fest­setzung sott jetzt erfolgen, und zwar mit Wirkung vom 1. Januar 1930 ab. Eine Zusammenstellung der zurzeit geltenden Ortslöhne ist als Beilage zum Reichsarbeitsblatt Nr. 30 erschienen.

Gewerbelehrerausbildung.

Einer Eingabe des Städtetages an den Preus­sischen Handelsminister entnimmt die Deutsche Be­amtenbund-Korrespondenz folgende Ausführungen: Dem Gedanken, die Ausbildung der Gewerbelehrer zu verbessern, steht der Schulausschuß des Städte­tages sympathisch gegenüber, er hat aber die ern­sten BedenkengegendieVerlängerung der Ausbildungszeit im berufspädago­gischen Institut in Berlin von vier auf sechs Se­mester. Vier Semester, ausschließlich dem Studium gewidmet, dürften für die Ausbildung der Ge­werbelehrer vollauf genügen, namentlich dann, wenn eine sachgemäße Wissensstoffbeschränkung ein­tritt und dadurch eine Ueberlastung vermieden wird. Wenn zum Teil über mangelhafte Unter­richtserfolge in den Berufsschulen geklagt wird und diese Tatsache auf nicht ausreichende Ausbild- dung der Gewerbelehrer zurückgeführt wird, so Muß diese Schlußfolgerung als abwegig bezeichnet werden. Die Ursachen werden vielmehr vor allem in der Kürze der in der Berufsschule zur Ver­fügung stehenden Zeit und auch in dem Lehrplan

Fuldaer Zeitung (Amtliches Areisblaky.

Freitag, den 13. Dezemver isrs

der Oberstufe der Volksschule, der eine zu geringe Einstellung auf Beruf und Lebensnähe zeigt, zu suchen sein. Daß die Berufsausbildung der Han­delslehrer und der Gewerbelehrer eine Berschie- denartigkeit aufweist, ist in der Natur der Sache bgründet. Der vielbeklagten Uebersteigerung der Anforderung an die Berufsvorbildung sollte end­lich einmal Einhalt geboten werden. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß eine Volksakademi- sierung der Vorbildung der Gewerbelehrer gleiche Forderungen auf Seiten der Eewerbelehrereinnen nach sich ziehen würde. Aus der in Aussicht ge­nommenen Verlängerung der Gewerbelehreraus­bildung müßten sich später schwerwiegende Aus­wirkungen inbesoldungspolitischerHin- s i ch t ergeben, die eine bei der gegenwärtigen Finanzlage besorgniserregende Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte nach sich ziehen würden. Die Städte halten es für unerläßlich, auch diese Aus­wirkungen mit in Betracht zu ziehen.

Dom Postamt

wirb uns geschrieben: Die Orts- und Landzu- steiler beginnen in den nächsten Tagen mit der Einziehüng der Zeitungsbezugsgel­der für bas erste Vierteljahr bz. für Januar 1930. Wer mit einer ununterbrochenen Weiterlieferung der bisher bezogenen Zeitung ober Zeitschrift rech­net, tut gut, dem in diesen Tagen vorsprechenden Briefträger das Bezugsgelb auszuhändigen. Bei Bestellung nach den Wechnachtsfeiertagen ist eine Lieferung vom 1. Januar ab nicht mehr möglich, außerdem wird für jede nach dem 25. des letzten ] Monats der Bezugszeit bestellte Zeitung eine

Spätgebühr von 20 Pfg. und e. F. die Nachliefe­rungsgebühr von 10 Pfg. erhoben. Diese Gebühren sowie das Warten an den von jetzt an bis zum Jahresende sehr stark belasteten Schaltern fön- nett die Bezieher vermeiden, wenn sie ihre Zeituw- gen bei dem Zusteller, den die Post chnen zu diesem Zwecke besonders ins Haus schickt, be­stellen.

Mmbestoerkaufspreis für Trinkbramttwem im Einzelhandel.

Gemäß Ziffer 8 der Bekanntmachung der Reichs- Monopolverwaltung für Branntwein vom 3. Okt. 1929 haben die am Einzelhandel in Trinkbrannt- wein betelligten Interessenten im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Frank­furt a. M.-Hanau sich dahin geeinigt, daß ein Zuschlag von 30 Prz. auf die Mindestpreise, die für Trinkbranntwein bei Lieferungen von nicht mehr als 30 Raumliter festgesetzt sind, bei der Abgabe im Kleinhandel an den Verbraucher angemessen ist. Die neuen Preise treten am 12. Dezember 1929 in Kraft.

Mit dem Auto in di« Fulda

sind gestern nacht bei Kohlhaus 4 Damen gesaust. Der Wagen wurde auch von einer Dame gei- steuert. Glücklicherweise kamen die Insassen mit einem nassen Bad davon, was allerdings bei dieser Jahreszeit nicht sehr begehrt sein dürste. Ortseinwohner halfen den Verunglückten, den Wa­gen wieder aus der Fullra zu ziehen. Nachdem man sich notdürftig getrocknet hatte, konnte die Weiterreise fortgesetzt werden.

nungsbauprogramms verlangt. Wenn auch jetzt ein Programm nicht mehr zustande zu bringen ist, dann müßten mindestens die Reichsrichtlinien, die erst die Ausschüsse beschäftigen, verbessert und bald verabschiedet werden, damit nicht im Frühjahr die Wohnungsdautätigkeit erneut ins Stocken gerät.

Die Eingabe verlangt sodann die Vorlegung des Wohnheimstättengeietzes, das schon in der Reichsverfassung vorgesehen ist, von der National­versammlung und später mehrmals vom Reichs­tage gefordert wurde. Es sei an der Zeit, daß dik Regierung endlich dem Drängen nachgibt.

Ein Bausparkassengesetz wird zur Zeit in den Ministerien beraten. Der Deutsche Gewerkschafts- bund hält das Reichswirtschaftsministerium, an das die Angelegenheit abgegeben wurde, nicht für die zweckmäßig erscheinende Stelle. Der Deutsche Ge­werkschaftsbund fordert deshalb, daß das Reichs­arbeitsministerium mit der Federführung für das Bausparkassengesetz betraut wird. Die Einbringung eines Gesetzentwurfes an den Reichstag sei im Hinblick auf die große Dringlichkeit einer gesetz­lichen Regelung des privaten Bausparkassenwesens zu beschleunigen.

Sodann wird eine baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfes über die Gemeinnützigkeit von Wohnungsunternehmungen verlangt Der Deutsche Gewerkschaftsbund stimmt dem Gesetzentwurf im allgemeinen zu, hält jedoch noch eine Anzahl Ver­besserungen und Aenderungen für notwendig, die im einzelnen begründet werden. Auch müßte der gemeinnützige Wohnungsbau durch den Erlaß ent­sprechender ' Ausführunasbestimmungen noch wei­tere Erleichterung und Förderung erfahren.

Die Bedeutung der Eingabe ist schon aus den Adressen zu ersehen, an die sie gerichtet ist. Es zweifelt auch niemand daran, daß heute der Woh­nungsbau als eine der ersten und wichtigsten Auf­gaben der nächsten Zeit zu betrachten ist. Der Beschluß des Deutschen Städtetages würde sich verhängnisvoll auswirken. Der Deutsche Gewerk- schaftsbund glaubt deshalb verpflichtet zu fein, auf die Folgen hinzuweisen. Obwohl die Witterung noch außerordentlich günstig ist, läßt dis Bautätig­keit doch wesentlich nach. Wenn die Beratungen nicht bald »um Abfckluß gebracht werden, naht das Frühjahr, ohne daß man Klarheit darüber hat, was mit der Bautätigkeit im Jahre 1930 werden soll und rote die Finanüerung geduckt ist. Die in jedem Jahr auftretenden Schwierigkeiten können nur überwunden werden durch planvolles Arbei­ten, wodurch die Verteilung der Arbe-t auf das ganze Jahr erfolgen kann. Es wäre '"ünfcken daß der Einaabe des Deutschen Gen --itsbun des, dieser großen christlich-nationalen Arbeit-" beweguna entspreckende Beachtung geschenkt mir' und daß sich dieselbe in Beschlüssen der. in Betrüb kommenden Körperschaften alsbald günstig aus wirkt.

Glückwunschtelegramme zu Weihnachten und Neu­jahr nach dem Ausland.

In der Zeit vom 15. Dezember bis 5. Januar werden Glückwunschtelegramme zu Weihnachter und Neujahr außer im Jnlandsverkehr nach eint gen Ländern Europas zugelassen, und zwar nac der Freien Stadt Danzig, dem Saargebiet, nack Dänemark, Frankreich, Großbritannien und Nord irland, Jugoslawien, Litauen und Memelgebiet, Luxemburg, Niederland, Oesterreich, Polen, Rumä­nien, Spanien, Tschechoslowakei und Ungarn, fer­ner über die Kabel- und Funkwege nach Nord- Mittel- und Südamerika, Aegypten, Palästina, Portugiesisch-Ostafrika, Südafrika, Portugiesisch- Westafrika, Britisch-Jndien, China, Japan und den Philippinen, über den Funkweg außerdem nach Niederländisch-Jndien und Siam. Nach einigen Ländern sind für die Glückwunschtelegramme auch feststehende Textfassungen vorgesehen. Einzelheiten und sonstige Bestimmungen können an jedem Post- schalter erfragt werden. H/Z-

Sonntagsrückfahrten Weihnachten und Neujahr.

Die Sonntagrückfahrkarten sind an Weihnach­ten 1929 zur Hinfahrt gültig am 23. Dezember von 12 Uhr ab, am 24., 25. und 26. Dezember und zur Rückfahrt, am 25., 26. und am 27. Dezember bis um 9 Uhr (d. h. bis 9 Uhr muß die Rückreise an­getreten sein). Zu Neujahr smd die Sonntags­rückfahrkarten zur Hinfahrt gültig am 31. Dezem­ber von 12 Uhr ab und am 1. Januar, zur Rück- fahrt am 1. Januar den ganzen Tag und am 2. Januar bis 9 Uhr vormittags. Für die am 21. und 22. Dezember gelösten Sonntagsrückfahrkarten ist die Gültigkeitsdauer nicht verlängert, d. h. also, daß mit Sonntagskarten» die am 21. Dezember oder am 22. Dezember zur Hinfahrt benutzt wor­den sind, die Rückfahrt spätestens am Montag, den 23. Dezember, vormittags 9 Uhr, angetreten jein muß.

Gefundene Gegenstände bei der Sraflpost.

Im Betriebswerk, Petersberger Straße 76, la­gern mehrere in den Kraftpost-Omnibusfen zurück- gelassene Gegenstände, u. a. eine Geldbörse mit Inhalt. Die Fundsachen liegen für die Eigen­tümer zur Abholung bereit.

Einer von den Anbekannten.

Von Rudolf Happ.

Es kommt ein Mann zur Buchhandlung in unserer Hauptstraße und fragt bescheiden an, ob er eine Schnitz­arbeit vorzeigen dürfe. Wolchxs Erstaunen, als ein figurenreiches Relief, „Die Seepredigt", aus der Ver­packung zum Vorschein kommt. Das wird natürlich ausgestellt.

Es findet große Beachtung. Kein Wunder; in der Gruppierung ist Leben, in den markanten Gesichtern liegt Ausdruck, die Szenerie hat Tiefenwirkung. Wer mag der Künstler fein? F. Brill - wer ist das? - Ein unbekannter Name. Aber der Mann kann was

Nach Wochen. Wieder Arbeiten von F. Brill Das sind ja prächttge Figürchen in Eichenholz, leicht ge­tönt. Sind die aber lebenswahr! ganz in Handlung. Man muß lächeln, wenn man die Komik steht. Wer jo lustige Szenen schnitzt, muß selbst ein fröhlicher Mensch fein und Freude an der Komik haben. — Aber da! Ist das nicht ein „Totentanz"? Ein Motorfahrer, und auf dem Rücksitz der Tod im wehenden Mantel! Ein packen­des Stück. Und dort der „Wanderer" im Kampf gegen den Sturm. Darin liegt was. Der Künstler hat feine Gedanken. Wer mag der Brill fein?. —

Einige Zeit später. Eine Christusfigur hat er aus- gestellt. Der Geschäftsinhaber erbittet eine Besprechung, der Künstler sei bedürftig und finde keinen Absatz Das Werk war nach Inhalt und Form gut; die Besprechung kam, aber genützt hat sie zunächst nichts.

Ein Freund aus dem Kinzigstädtchen Salmünster bei Bad Soden kommt zu mir. „Kennen Sie unseren Bildhauer Friedrich Brill?" — „Ich kenn» —<r

Fuldaer Geschichts-Verein

an

am Dienstag) dem 17» Dezember 1929» 20 Uhr im Bürgervereinssaale.

1. Vortrag des Herrn Domkapitulars Professor Dr. Richter über den Hl. Sturmius.

2. Vortrag des Herrn Professors Dr. Vonderau über die baulichen Anlagen in Fulda aus den Tagen des Hl. Sturmius.

3. Musikalische Darbietungen durch das Streichquartett des Trompeterkorps d. Artillerie-Regiments.

Zu dieser Veranstaltung ist jedermann herzlichst eingeladen. Saal ist geheizt! Eintritt frei!

Der Vorstand

Dr. Dr. h. c. Antoni, Oberbürgermeister, Vorsitzender.

Muckermanns letzter Vortragsabend.

Der reifende Mensch und seine Erziehung.

Der auf Anregung des hiesigen Katholischen Frau­enbundes und des Kathol. Kaufmännischen Vereins in Fulda veranstaltete Vortragsznklus des Biologen Dr. Hermann Muckermann fand gestern abend mit dem dritten Vottrag sein Ende. Zum Schlußvorttag, der das Problem der geschlechtlichen Erzie­hung zum Gegenstand hatte, sah man im groß. Stadt­saal noch eine erheblich größere Zahl von Zuhörern als an den beiden Vortagen. Dr. Muckermann ging bei seinem gestrigen Vortrag von der Bedeutung der E u g e n i k aus. Sie ist die Wissenschaft von den Einflüssen, die geeignet fein können, die Abstammungs­grundlagen oder das Erbgefüge im Volke gesund zu erhalten und zu höchster Vollkommenheit zu entwickeln. Die Kenntnis der Vererbungsgesetze und ihre Verbrei­tung im Volke ist von außerordentlicher Wichtigkeit. Es gilt die öffentliche Meinung mobil zu machen, damit die Eheschließung der Zukunft eine gesunde sei. D>e Heranwachsenden Menschen müssen so beeinflußt wer­den, daß sie gesunde, echisch zuverlässige Familien schaffen. Wo die Treue zur biologischen und sitllichen Lebensordnung im Volke herrscht, haben wir quantita­tiv und qualitativ den besten Nachwuchs.

Der Redner schilderte dann anschaulich die Wege der Entwicklung bis zu den Jahren der Reife, sprach von den verschiedenen äußeren und inneren Einflüssen, de­nen das Kind in diesen Entwicklungsstadien ausge­setzt ist und zeigte schließlich, wie der junge Mensch im Sinne der Eugenik beeinflußt und erzogen werden soll. Er gliederte die Entwicklung des Heranwachsenden Menschen in die Periode des neutralen Kindes­alters, das wieder in die Zeiten des keimenden Le­bens des Wiegenkindes, der ersten Fülle (2.-4. Jahr) und der ersten Streckung (4—8. Jahr) zerfälll, und in die Periode der Differenzierung, die die Phasen der zweiten Fülle, der zweiten Streckung (Pubertät), der dritten Fülle und der Reife umfaßt. Das bedeutungsvollste, aber auch kritischste Stadium ist die in die Periode der Differenzierung fallende Phase der zweiten Streckung. In dieser Zeit wird bei dem jungen Menschenkinde das typisch Männliche und das typisch Weibliche herausgearbeitet. Dieser Prozeß greift tief in das Seelische hinein.

Die Faktoren, von denen die Gesamtentwicklung des Kindes abhängig ist, sind der Erbfaktor sowie der realisierende und der modellierende Faktor. Der bei

weitem wichtigste ist der erste. Alles wurzelt im Erb­gut. Das Erbgefüge kann, wenn es einmal vorhanden ist, nicht mehr geändert werden. Bei dieser Gele­genheit sprach der Redner eingehend über die Auf­gaben der sogenannten Drüsen der inneren Sekretion im Entwicklungsprozeß des Menschen. Für die nor­male Geschlechtsentwicklung sind vor allem die Puber­tätsdrüsen von entscheidender Bedeutung. Ihre unge­störte Entwicklung ist von größter Wichtigkeit. In die­sem Zusammenhang wies der Redner nachdrücklich darauf hin, wie wertvoll schon vom biologischen Stand­punkt aus gesehen die jugendliche Keuschheit ist.

Der Durchgang durch die kritische Zeit des Puber­tätsalters soll dem jungen Menschen durch eine geeig­nete Erziehung erleichtert werden. Es gilt alles abzu­halten, was das Geschlechtliche unötig reizt. Dabei ist vor einer falschen Prüderei zu warnen. Die Phantasie soll mit einer anderen Welt erfüllt werden. Sport und Spiel haben hier eine wichtige Rolle. Bei sexuellen Schwierigkeiten soll der Erzieher mit äußerster Liebe und Geduld, keinesfalls durch Strafen dem jungen Menschen zu Hilfe kommen. Sucht das Kind Aufklä­rung, so sage man ihm die ganze Wahrheit. An Bei­spielen aus der Praxis zeigte der Redner, wie diese Aufklärung dem Kinde in feiner, feinem Verständnis angepaßter Weise gegeben werden kann.

Am Schlüsse seiner Ausführungen wies der Redner noch einmal auf den Zweck feiner Vortragsabende hin. Sie sollen der Förderung der gesunden, den Grund­sätzen der eugenischen Wissenschaft entsprechenden Ede dienen, die unser Volk wieder aufbaut. Das deutsche Volk muß den Weg zur Heimat d. h. zur gesunden, im Einklang mit der gottgewollten Lebensordnung ste­henden Che wiederfinden, wenn es nicht untergehen will.

Die Vorttäge Dr. Muckermanns, die auch rein äußerlich ein ästhetischer Genuß waren, fanden in Fulda ein großes Interesse, das sich in dem von Abend zu Abend steigenden Besuch zeigte. Mögen sie reiche Früchte tragen zum Wohle der christlichen Familie und zum Wohle unseres Volkes. Der Katholische Frauenbund u. der Kath. Kaufm. Verein ha­ben sich durch die Veranstaltung der Vortragsabende ein großes Verdienst erworben. Den beiden Organi­sationen auch an dieser Stelle herzlichen Dank dafür auszusprechen, ist uns angenehme Pflicht.

5ür einen verstärkten Wohnungsbau.

Aus Kreisen der christtichen Arbeitnehmerschaft erhalten wir nachstehende, sehr beachtensroerte Zu­schrift:

Die Vertreter desDeutschenStädtetags haben in einer Sitzung in Franffurt a. M. am 31. Oktober beschlossen, zur Einsparung von Geldmit­teln und zur Sanierung der Gemeindefinanzen den Wohnungsbau wesentlich einzuschränken. Der Deutsche Eewerkschaftsbund wendet sich in einer Eingabe an die Reichsregierung, die Regierungen der Länder, den Reichstag, die Landtage, den Reichswirtschaftsrat und den Deutschen Städtetag mit aller Entschiedenheit gegen diese Absicht. Er betrachtet den Wohnungsbau als die erfte und wichtigste Aufgabe der nächsten Zeit.

In der Einleitung wird anhand von Zahlen auf die Notwendigkeit eines verstärkten Wohnungs­baues hingewiesen Man kommt zu dem Ergebnis, daß bis zum Jahre 1940 jährlsth rund 330 000 Wohnungen neu erstellt werden müssen. Die Fol­gen der Wohnungsnot und des Wohnungselends zeigen sich in erhöhtem Maße auf gesundheitlichem, sittlichem, kulturellem, wirtschaftlichem und sozia­lem Gebiete. Die Ziffer der zu erstellenden Woh­nungen sei im letzten Jahre nahezu erreicht wor­

den, wenn auch leider zum Tell auf Kosten der Wohnungsgröße. Um so bedauerlicher und foloen- fchwerer wäre eine Drosielung des Wohnungs­baues. Eine Sanierung der Gemeindefinanzen durch Einschränkung des Wohnungsbaues würde auch kaum erfolgen, da durch die Steigerung der Wohnungsnot höhere Ausgaben für die Gesund­erhaltung der Bevölkerung notwendig seien, au­ßerdem der Wohlfahrtsetat der Gemeinden in gro­ßem Umfange in Anspruch genommen werde, die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe steige und die ge­samte Wirtschaft geschädigt würde.

Es wird aus die Bestrebungen hingewiesen, weitere Teile der Hauszinssteuer für andere Zwecke als den Wohnungsbau zu verwenden. Auch da­gegen wendet sich der Deutsche Gewerkschaftsbund, weil die Hauszinssteuer das Kernstück der Finan- zierung ist und auch die Möglichkeit bietet, die Mieten einigermaßen erträglich zu gestalten. Des­halb wird verlangt, daß der Anteil für den Woh­nungsbau erhöht wird, und daß die Baudarlekien so gestaltet werden, daß auch für Minderbemittelte wirklich tragbare Mieten erzielt werden können.

Der Deutsche Gewerkschastsbund hat seit Jah­ren die Aufftellung eines langfristigen Reichswoh­