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Dienstag, 3. Dezember 1929

56. Zahrg

ie Befreiungsfeiern am Rhein

Das Regremngsgebäude in Koblenz,

interalliierten Rheinlandkommission

Die zweite Zone ist geräumt, die Sonne der Freiheit scheint wieder über dem Rhein.

Marktplatz und Rathaus in Aachen, das am Sonntag die Fremde über die Befreiung der Zweiten Zone in einer großen Feier zum Ausdruck brachte.

‘ Am Samstagnachmittag wurde wie in Aachen ■lie belgische in Koblenz die französische Flagge Wngeholt. Gleichzeitig wurde bekannt, daß die Mssür zuständige Botschafterkonferenz in Paris dem Matschen Vertreter davon Mitteilung gemacht Klette, daß d i e Ordonnanzen ausgeh ob en damit auch die politische Befreiung der zweiten g-- Kne erklärt sei. Die Befreiungsfeiern in der Wzecht konnten also ungetrübt durch etwaige pein- We Reste vor sich gehen. Durch den Rundfunk ■eben in ganz Deutschland Tausende den Vor- I gingen in Koblenz und Aachen im Geiste beiwoh- ! jten können. Ergreifend war es, als mit dem kLchlage der Mitternacht am Deutschen Eck, wo [ Khein und Mosel zusammenfließen, von Tausenden - Mtig das „Großer Gott wir loben dich" an- Mstimmt wurde. Kurz darauf stieg, nachdem der Oberbürgermeister von Koblenz packend gesprochen batte, aus dem Ehrenbreitstem in Hellem Licht ter Scheinwerfer die schwarz-rot-goldene Reichs- fchne hoch. Ein gewaltiger, langanhaltender Jubel- sturm erbrauste. In Koblenz sprach außer dem Oberbürgermeister Reichsjust.izminister von Guer- ard. Oberpräsident Dr. Fuchs verlas Telegramme

Erleichterung der Ehescheidung?

Bon Reichskanzler a. D. Dr. Marx, M. d. R.

I.

Die parlamentarische Behandlung des in den letzten Jahren immer mehr in den Vordergund ge­tretenen Problems der Erleichterung der Eheschei­dung ist durch das energische Auftreten der Zen­trumsfraktion des Reichstags auf Monate hinaus­geschoben. Erledigt ist die Frage damit nicht. Sie wird nicht sobald zur Ruhe kommen. Es ist des­halb dringend notwendig, daß das bedeutungsvolle Problem einer Erläuterung von allen Seiten un­terzogen wird, damit sich eine einheitliche Meinung jedenfalls auf der Seite derjenigen bildet, die die Unauflöslichkeit der Ehe nicht nur vom religiös­moralischen, sondern auch vom staatsbürgerlichen Standpunkt aus als lebenswichtigen Grundsatz ver­treten, ohne dessen Beibehaltung die bürgerliche Ordnung einer Auflösung und Zerstörung ent« gegengeführt wird.

Die Rechtslage ist zurzeit durch die Paragra­phen 1565 bis 1569 BGB. bestimmt. Diese Be­stimmungen werden im wesentlichen von dem Ge­sichtspunkt getragen, daß ein Verschulden auf Sei­ten des anderen Ehegatten nachgewiesen werden muß, um eine Scheidung durchzusetzen. So sieht der § 1565 eine Scheidung wegen Ehebruchs, der § 1566 eine wegen Lebensnachstellung, der § 1567 wegen böslicher Verlassung vor. Der § 1569 sieht von einem Verschulden des Ehegatten ab und läßt eine Scheidung zu, wenn der andere Ehegatte in Geisteskrankheit verfallen ist, die Krankheit wäh­rend der Ehe mindestens drei Jahre gedauert und einen solchen Grad erreicht hat, daß die geistige Gemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgehoben und jede Aussicht auf Wiederherstellung dieser Ge­meinschaft ausgeschlossen ist. Der § 1568, auf den es hier in erster Linie ankommt, läßt eine Ehe­scheidungsklage zu, wenn der andere Ehegatte durch schwere Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten oder durch ehrloses oder unsittliches Ver­halten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Ver­hältnisses verschuldet hat, daß dem Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann. Grobe Mißhandlung soll als schwere Verletzung der Pflichten angesehen werden.

Hier setzen nun die Bestrebungen auf Erleichi- terung der Ehescheidung ein. Man behauptet, die Vorschrift des § 1568 gehe nicht weit genug, es müsse eine Scheidung der Ehe auch zugelassen wer­den, wenn auch ein Verschulden des anderen Ehe­gatten nicht nachgewiesen werden könne. Es müsse vielmehr der Nachweis „einer so tiefen Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses" ausreichend fein, daß „die Fortsetzung der Ehe dem klagenden Ehegatten nicht zugemutet werden könne." So lautet ein An- trag, der zurzeit dem Rechtsausschuß des Reichs­tags zur Beratung vorliegt. Man könnte nun mit Recht darauf Hinweisen, daß für die Erleichterung der Ehescheidung nicht gerade ein dringendes Be­dürfnis vorliegt. Auch auf Grund des bestehenden

des Reichspräsidenten und der Reichsregierung. Am Sonntag fand ein Festakt statt, wobei der preußische Kultusminister Dr. Becker wirkungs­voll sprach. Der Oberpräsident wurde zum Ehren­bürger der Stadt Koblenz ernannt. An den Reichs­präsidenten und an den Reichskanzler gingen herz­lich gehaltene Telegramme.

Aus Anlaß der endlichen Befreiung der Stadt Koblenz ist am Grabe des verstorbenen Reichs- außenminifters Dr. Stresemann, am Grabe des verstorbenen Koblenzer Regierungspräsidenten Dr. Brandt, am Denkmal des Koblenzer Freiheitsdich­ters Max von Schenkendorf, am Denkmal des be­rühmten rheinischen Publizisten Joseph Görres und auf dem Ehrenfriedhof je ein Kranz in den Stadtfarben niedergelgt worden. Diese Spende soll ein Zeichen unauslöschlichen Dankes und treuen Gedenkens sein.

Bei der Feier in Aachen sprach in sehr wir­kungsvoller Weise der Reichsminister für das be­setzte Gebiet Dr. Wirth, ferner der preußische Minister Hirt fieser.

Auch in Jülich und Düren fand eine stim­mungsvolle Feier statt.

Rechtes würden ausreichend viele Ehen geschieden Dieser Einwand erhält seine Stütze in der Tatsache daß zurzeit an 37 000 Ehen im Jahre in Deutsch­land geschieden werden. Das sind 28 Scheidungen auf 10 000 bestehende Ehen. Im Jahre 1913 be­trug die Zahl der Ehescheidungen an 17 000, dar find 15 Ehescheidungen auf 10 000 bestehende Ehen Tatsache ist auch, daß an den größeren Landgerich ten nicht feiten 2 oder mehrere Zivilkammern wer ter keine Tätigkeit ausüben als Ehefcheidunger auszusprechen. Bon weiten Volkskreisen aber, mii können und wollen das nicht leugnen, wird in leb Hafter Weise der Wunsch geäußert, es müsse bii Ehescheidung über das jetzt gestattete Maß hinau, erleichtert werden. Man weist darauf hin, das vielfach, um der vorhandenen „Ehenot" zu steuern eine gegenseitige Verständigung der Ehegatten übet den anzustrengenden Ehescheidungsprozeß und bii darin aufzustellenden Behauptungen stattfindet Man führe tatsächlich geradezu ein Theater voi Gericht auf, indem man Behauptungen aufstelle die zwar vollständig erdichtet, ober von der Ge genfette als wahr zugegeben würden, so daß schließ lich ein Ehescheidungsurteil erwirkt würde.

Es kann nicht bestritten werden, daß das Zu ftandekommen einer gesetzlichen Bestimmung, du dahingeht, daß schon der Nachweis lediglich eine' zerrütteten Zerrüttung des ehelichen Verhältnisse: zur Scheidung einer Ehe genügen solle, zu eine: gewaltigen Zunahme der Ehescheidungen führet muß. Niemand aber wird behaupten können, das das zur Stärkung und Besserung des gesellschaft lichen und bürgerlichen Lebens dienen kann. St oft und so taut werden von allen Seiten Klaget über den Niedergang der Familie, des Bestände! und des Zusammenhaltes der bürgerlichen Gesell schäft erhoben. Der hier vorgeschlagene Weg bei Ehescheidung wird wahrscheinlich keine Besserun­der beklagenswerten Zustände der Gegenwart her beiführen, im Gegenteil den allgemein bekanntet und zugegebenen Mißstand nur noch vermehret und vertiefen.

Was ist mit dem Begriff „Zerrüttung" ge meint und gesagt? Bis jetzt ist wenigstens nod der Nachweis von Tatsachen erforderlich, da eit Verschulden des Ehegatten nachgewiesen werdet muß, das zu einer Zerrüttung des ebelichen Ser hältnisses geführt hat. Was aber wird die Klug heit unserer Rechtsanwälte aus diesem vagen Be griff „Zerrüttung" nicht alles herauszuzaübern it der Sage fein? Bei den Verhandlungen im Rechts ausschuß hat man ja bereits darauf hingewiefen daß widerliche Krankheiten, plötzliche Ve'rarmun, und ähnliche, die körperliche oder geistige Lebens gemeinfchaft störende Momente als Gründe bei Zerrüttung vom Gesetzgeber auch bann anerfann werden müßten, wenn keinen der beiden Ehegattet ein Verschulden oder ein überwiegendes Verschal den treffe. Hier sieht man bereits, daß jedes Ver lassen des ernsten und strengen Standpunktes dei Unauflöslichkeit der Ehe auf eine schiefe Ebern führt, auf der es kein Halten mehr gibt. Wird um die „Zerrüttung d'es ehelichen Verhältnisses, dem Gericht darzutun, nicht viel leichter noch bat oben bezeichnete „Theater" dem Gericht vorgefühn werben können, als zum Nachweis eines „Verschub bens"? In absehbarer Zeit wird aber auch bet Nachweis ber Zerrüttung nicht mehr als ausrei- chend angesehen werben. Man wirb nach nock weiterer Erleichterung der Ehescheidung rufen! Das Ende kann nur die völlige Auflösung der Einrichtung der Ehe als solcher, schließlich der voll, ständige Bolschewismus sein. Ganz folgerichtig baden denn auch die Kommunisten im Rechtsaus- fchuß den Antrag gestellt, es solle dis Ebe „auch durch Uebereinkommen beider Parteien" ober „aus Antrag eines der Ehegatten durch das Gericht ge- löst werden können". Hier ist ganz deutlich das schließliche Ende festgelegt, das in Rußland auch durch die Gesetzgebung bereits erreicht ist. Hier brauchen nur Mann und Frau vor dem zuständigen Beamten zu erscheinen und zu erklären, daß sie eine Ehe miteinander einzugehen entschlossen feien. Damit ist die Ehe zustandegekommen. Dieselben Leute können dann nach ein paar Wochen wieder erscheinen und erklären, daß sie die Ehe wieder rückgängig machen wollten, und damit ist die Ehe wieder aufgelöst. Das ist selbstverständlich das Ende jeder gesellschaftlichen Ordnung. Das ist die un­abweisbare Folgerung, wenn man die Ehe nicht mehr als Grundlage der Familie, der Gemeinde und des Staates ansieht, sondern lediglich als einen Vertrag, den jeder der beiden Vertragsschlie­ßenden willkürlich oder unter Nachweis bestimmter Gründe auflöfen kann.

IT.

Wir wollen nunmehr einige Einwürfe behan­deln, die vielfach gegenüber dem Standpunkt des Zentrums erhoben werden. Das Zentrum hat sich bekanntlich mit aller Entschiedenheit gegen jede Erleichterung der Ehescheidung ausgesprochen, wie sie namentlich von demokratischer Seite, aber auch von der Sozialdemokratischen Partei, in Anträgen an den Reichstag verlangt wird. Man erhebt von dieser Seite den Vorwurf, das Zentrum wolle die Unauflöslichkeit der Ehe auch gesetzlich in mög­lichst weitem Umfange gesichert sehen, weil es so katholische Auffassung fei.

Man hat, als die Vertreter des Zenttums im Re.chtsausschuß, um den Abbruch der Verhandlun­gen zu erzwingen, die Sitzung des Ausschusses ver­lassen hatten, gesagt, das fei eine Vergewaltigung der Andersgläubigen und Andersdenkenden. Gegen diese Unterstellung muß schärfster Widerspruch er­hoben werden. Das Zentrum hat stets großen Wert darauf gelegt, zu betonen und daran festzu­halten, baß das Zentrum eine polit. Partei fei.

Das Zentrum lehnt jede Erleichterung der Ehe ab, gewiß in erster Linie, weil die Unauflöslichkeit

MdaerZertung

Anzeiger für die Stabt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

_Ä I Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Well tm Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag * | °er Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrist-

l_______ 1152, Fuldaer Slctiendruckerei 1150 und 1151. ::

11 Jahre lang der Sitz der

Ans Koblenz schreibt uns ein Teilnehmer an her nächtlichen Feier:

Ergreifend war es, als Oberbürgermeisser Rufell die Versammelten aufrief, auf Gott zu vertrauen,

der zwar Deutschland oft schwer gezüchtigt habe, aber es nicht verlassen werde. Dann fuhr er fort:

Und nun erklinge, wie einst nach dem Befreiungs­kriege:

Flamme emporl

Steige mit loderndem Scheine von den Gebirgen am Rhein glühend empor!

Siehe, wir stehen treu in gewihetem Kreise, dich zu des Vaterlands Preise brennen zu sehn!

Finstere Nacht lag auf Germaniens Gauen: Da ließ der Herrgott sich schauen, der uns bewacht.

„Licht brich herein!"

«er; da sprühten die Flammen, m in Gluten zusammen

über den Rhein!

Und er ist frei! Flammen umbrausen die Höhen, die um den Herrlichen stehen; jauchzt! er ist frei!

Dort auf dem Ehrenbreitstein ist die fremde Flagge gesunken, hochaus steigt jetzt flammenumloht die deutsche «ahne: das Zeichen der miehererrungenen Vereinigung mtt dem Vaterlande. Ihm zum Preise erhebet die Her­ren, erhebet zum Treuschwur die Hände, es töne jubelnd w alle Welt der Ruf:

Deutschland, unser geliebtes Vaterland, es lebe hoch, hoch, hoch!

Der Jubelsturm hält minutenlang an und wurde ton dem Deutschlandlied abgelöst.

Die Saarfrage.

wtb. Saarbrücken, 2. Dez. (Eig. Meldg.). Ge- stern nachmittag beschäftigte sich eine Vsrsamm- | lung der Freien Bauernschaft des Saar- öebietes in Blieskastel mit der Rückgliederung des baargebietes. Nach eingehender Erörterung wurde eine Entschließung angenommen, die an die Reichs­legierung die dringende Bitte richtet, bei denSaar- | torhandlungen der um ihre Existenz ringenden marländischen Landwirtschaft ihre besondere Auf- vterksamkeit zu schenken. Die saarländische Land­wirtschaft wolle die Rückkehr zu Deutsch­land. Vor weiteren Opfern wolle sie bewahrt Werden, da sie nicht in der Sage sei, sie zu tragen, ^lve gleiche Versammlung hielt die landwirtschast- "che Abteilung im Kreise Saarbrücken in Brebach to, in ber ebenfalls der dringende Wunsch nach ^ückkehr zu Deutschland ausgesprochen wurde, da

saarländische Landwirtschaft nur im Rahmen ®®r deutschen Landwirtschaft völlig gedeihe» könne.

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