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Mt. ZfU

Fulda, den 22 November 1929

Das Jubiläum des HI. Sturmius.

Am 17. Dezember sind 1150 Jahre seit dem Tode des heiligen Sturmius, des Schülers und Gefährten des heiligen Bonifatius, vergangen. St. Sturmius, der aus einer edlen christlichen Familie Bayerns stammte, legte bekanntlich am 12. März 744 den Grundstein zu dem Benediktinerkloster an der Fulda und stand ihm 30 Jahre als Abt vor. Er gilt mit Recht auch als Gründer der Stadt Fulda. Das Andenken des heiligen Abtes wird durch eine dreitägige Andacht vor dem Todestag und ein Bischöfliches Hochamt am 17. Dezember in Fulda kirchlich gefeiert werden. Außerdem hält der Fuldaer Geschichtsverein am Abend des 17. Dezember eine weltliche Jubiläumsfeier cb, bei der Prof. Dr. Vonderau und Prof. Dr. Richter Vorträge über St. Sturmius und seine Zeit halten werden. Bei der heimatliöbenden Be­völkerung unserer Stadt wird das 1150jährige Jubiläum des heiligen Sturmius sicherlich weit­gehende Beachtung finden.

Erzbischof Heinrich von Utrecht f.

Der am 18. November an den Folgen eines Schlaganfalles verstorbene Erzbischof Heinrich van Le Wetering von Utrecht war auch in Fulda nicht unbekannt. Zum 1150jährigen Bonifatius- Iubiläum kam er hierher und feierte am Donners­tag der Festwoche, am 8. Juni 1905, das Ponti­fikalamt, an dem eine stattliche Zahl von Wall- fahrern aus den Dekanaten Neuhof und Geisa teilnahm. Viele aus uns erinnern sich noch der imponierenden Erscheinung des damals in der Voll­kraft des Lebens stehenden Kirchenfürsten, der in seiner Gestalt und in seinen Zügen eine große Aehnlichkeit mit unserm hochseligen Bischof Georg Ignatius Komp besaß. In der drückenden Zeit der Inflation hat der Heimgegangene dem Klerus der Diözese Fulda viele Beweise seiner Liebe ge­geben. Vor drei Jahren erging von ihm an un­seren Hochw. Herrn Bischof, als den Hüter des Bo- nifatiusgrabes, die Einladung, an den Festlichkeiten teilzunehmen, die in dem zur Erzdiözese Utrecht gebörigen Dockum, der Stätte des Martyrertodes unseres Glaubensvaters, statfiinden sollten. Er hat unserm Oberhirten, während dieser in Holland weilte, und dessen Begleiter, Domkapitular Dr Richter, große Freundlichkeit bewiesen. Bischof und Domkapitel von Fulda haben deshalb dem Kapi- tularvikar der verwaisten Erzdiözese ihr Beileid ausaesprochen.

Der verstorbene Erzbischof war der vierte in der Reihe der Metropoliten, die der 1853 durch Pius IX. wiedercrrichteten holländischen Kirchen- provinz vorstanden. 31 Jahre hindurch hat er sein hohes Amt verwalten dürfen, und seinem tatkräf tigert Wirken ist nicht zuletzt der berounberungs- m-ürdic-e Aufstieg der katholischen Sacke und des katholischen Lebens in Holland zu verdanken.

Auf einer Dienstreise

besuchte gestern Regierungspräsident Dr. Frie­densburg den Landkreis Fulda und weilte auch in unserer Stadt.

Den 80, Geburtstag

kann am 23. November bei bester geistiger und körperlicher Frische Herr Rechnungsrat Köhler begehen. Als er 1921 in den Ruhestand trat, konnte er auf eine über 45jährige Dienstreit als Kreissekre- tar des Kreises Fulda zurückblicken. Er hat in dieser Zeit auf Grund seiner Zuverlässigkeit und Befähigung einen bemerkenswerten Einfluß im Kreise Fulda 'ausgeübt. Seit Jahrzehnten ist Herr Köhler ein geschätztes Mitglied des evangl. Kir­chenvorstandes. Möge ihm ein ungetrübter Lebens­abend beschieden sein.

Die neuen Stadtverordneten.

Auf Grund des amtlich festgestellten Wahler­gebnisses werden als Stadtverordnete einberufen: von der Hessischen Arbeitsgemein­schaft: Dr. Weymar, Justizinspektor Vogt, Zug­führer Hennemuth, von den Sozialbemokra- ten: Joseph Kind, Heinrich Zellhan; vom Zen­trum: Eduard Schmitt, Dr. Thielemann, Ferd. Schmitt, Richard Schultheis, Ludwig Diegelmann, Karl Taubel, Magnus Keil, Otto Heidt, Berta Nüchter, Moys Pfeiffer, Franz Enders, Wilhelm Weißmüller, Walter Plappert, Joseph Ruppel, Wilh. Schönherr, Karl Schmitt, Dr. Joseph Hoh­mann, Richard Schmitt u. Ferdinand Latsch, von den Nationalsozialisten: Johannes Rhode, von der Bürgerpartei: Franz Witzler, Fritz Fuchs, von der Christlich-Sozialen Reichspartei: Balthasar Mihm, Reinhold Budenz, Wilhelm Hauck, von der M i e t e r p a r - fei: Dr. Willms, — Eine Reihe von Persönlich­keiten, die zum Teil in der alten Stadwerordne- ten-Dersammlung eine bemerkenswerte Rolle ge­spielt haben, ist jetzt aus verschiedenen Gründen aus der Körperschaft ausgeschieden. Vor allem fehft der bisherige Alterspräsident, Rechnungsdirek­tor Wohlgemut h, der der Stadtverordneten- Versammlung von 1924 ab angehörte. Er hatte mit Rücksicht auf Alter und andere ehrenamtliche Tätigkeit gebeten, von seiner Wiederaufitellung Abstand zu nehmen. Ein gutes Andenken hinter­läßt auch Frau H u n o l d, die aus gesundheitlichen Rücksichten kein Mandat mehr annahm. Ferner fehlt künftig der langjährige gewissenhafte Stadt­verordnete Wilhelm Frank, der bekanntlich >n den Dienst der Stadt getreten ist. Die Annahme eines Mandates hatte auch Konrektor Pet«r Schmitt mit Rücksicht auf fein vorgeschrittenes

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Fuldaer Zeitung (Amtliches kreisblatt). Samstag, den 23. November 1929.

Alter abgelehnt, nachdem er 10 Jahre in vorbild­licher Weise an den städtischen Geschäften mitgearbeitet hatte. Auch Herr Gewerk- schäftssekretär Stahl hatte die Annahme eines Mandats abgelehnt. Don den D e u t s ch n a t to­nal e n kehrt Herr Zirkenbach nicht wieder, der seit 1919 Mitglied der Stadtverordnetenversamm­lung war. Bei der Bürgerpartei sind Herr Hoffmann, Herr Jean Stein und Herr Brockmaier weggefallen. Ferner Herr 2t I ft e r, der wegen Krankheit schon seit Monaten an den Arbeiten des Kollegiums nicht mehr teilnehmen konnte. Der Vertreter der Deutschen Volkspartei, Herr Erich Großenbach, der außerhalb Fuldas beruflich tätig ist, war gleichfalls schon feit Monaten an den städti­schen Geschäften nicht mehr beteiligt und ist nun ausgeschieden. Von den Sozialdemokraten war der bisherige Stadtverordnete Schmied zu den Kommunisten übergegangen. Er kehrt aber auch in dieser geänderten politischen Richtung nicht wie­der, ebensowenig wie die Herren Papvert und Krimm, die auf kommuni st isches Programm *hm in die Versammlung im Jahre 1924 gewählt worden waren. Die demokratische Partei hat Herrn Dr. Büttner, der seit 1919 ein allgemein geschätztes Mitglied der Körperschaft war, nicht mehr durck-wbra^t. Wer^’-Sfibcnt bnr n-”e” Kör­perschaft, der nach Einführung der Stadtver­ordneten durch den O b e r b ü r g e r m e i st e r die Sitzung bis zur Wahl des Stadtverordneten-Dor- stehers zu leiten hat, wird, soweit wir wissen, Herr Karl S u n k e l sein. Die Stadtverordnetenver­sammlung weist jetzt nur noch zwei Herren auf, die schon vor 1919 in dieser Körperschaft tätig rohren: Herrn Sunkel (feit 1. Januar 1906) und Herrn Ed. Schmitt, (f. 1. Jan. 1914.

Aus der Schulverwaltung.

Aus Lehrerkreisen wird uns geschrieben: Am 1. Oktober dieses Jahres schied infolge Erreichung der Altersgrenze Herr Oberregierungsrat Stern­kopf von der Kasseler Sckulabteilung, um in den Ruhestand zu treten. 13 Jahre hat der Scheidende in Kassel gewirkt, lange Zeit führte er bis zur Wie­derbesetzung die Direktorialgeschäfte der Schul­abteilung. Vorher war Herr St. als Seminar­direktor in Usingen tätig. Die „Hess. Schztg." sagt ihm nach, daß er ganz in der alten preußischen Ueberlieferung gewurzelt habe und es ihm schwerer als anderen geworden sei, sich auf die neue Zeit einzustellen. Es wird aber anerkannt, und dem stimmen wir vollständig bei, daß Herr Oberreg. St. ein gerader, ehrlicher Charakter war, welcher unparteiisch seines Amtes waltete, und der nichts versprach, was er nicht zu halten gedachte. In gro­ßer Sachlichkeit und treuer Pflichterfüllung übte er fein Amt bis zum Schluffe aus. Dies wurde von der Lehrerschaft auch stets anerkannt und in der letzten Sitzung des Bezirkslehrerrats durch des­sen Vorsitzenden, Lehrer Leinius, unter warmen Worten des Abschieds betont, mit dem Wunsche, Herrn Oberreg. St. möchten noch recht gesegnete Lebenstage beschieden fein. Zum Nachfolger &. wurde Regierungs- und Schulrat Ufer, der feit 5 Jahren in Wiesbaden tätig ist, berufen. U. war früher Schulrat in Dillenburg. — Durch den Be- firks-Lehrerrat in Kassel werden die Herren Vor­sitzenden der Kreis-Lehrreräte des Regbz. Kassel und die Mitglieder des Bezirks-Lehrerrats zu einer gemeinsamen Tagung am Samstag, den 30. No­vember und Sonntag, den 1. Dezember dieses Jah­res nach Kassel eingeladen. Verhandlungsgegen- ftände sind: 1. Die Reuregeluna der Schulunterhal- tuna. 2. Die Arbeit in der Sckuldeputation und im Sckulvorstand. 3. Die Arbeit der Ehrenräte b»m Schlichtungaausschüsse. 4. Der Stand der Neu­festsetzung von M'etwerten der Lehrerdienstwoh- nungen u. v. a. Sonntag früh sollen in der Groß- iugendherberge Vorträae über das Jugendher- bergswef-n siattfinden. für die Bürgermeister Loh­mener, Kastel und Lehrer Hornhardt gewonnen werden sollen.

Schluß der Weikmachlsmesse.

Am gestrigen Donnerstag bat die Fuldaer Weih­nachtsmesse ihre Pforten geschlossen. Am letzten Tag wurde die Ausstellugn noch von ca. 800 Perso­nen besucht. Insgesamt beträgt die Besucher­zahl während der fünf Ausstellungstage über 12 0 0 0. Dabei sind die in Begleituna ihrer An­gehörigen die 2lusstellung besuchenden Kinder ein­gerechnet, die statt des nummerierten Führers beim Eintritt eine Postkarte erhielten. 2lnch zahlreiche Schulklassen nus Fulda und Umgebung besichtigten die Schau. Es ist zu erwarten, daß die Erfolge der diesjährigen Weihnächte,messe, die ja bereits während der Ausstellung selbst sehr erfreulich wa­ren, sich in den nächsten Wochen noch weiter in Wärtern Motze auswirken werden. Wie uns von der Messeleitung mitaeteilt wird, wurde am Don­nerstag ein braunes Kinderhandtäschchen gesunden, das bei der Firma Lohmufler u. Sommer in der Borgiasstraße abgeholt werden kann.

Um den frühen Ladenschluß am 24. Dezember.

Der Zentralvorstand der 2lngestellten hat in einer Eingabe an den Reichstag die Einführung des Fiinfuhr-Ladenfchlufsez am 24. Dezember durch Sonde rgesetz gefordert.

Wann hasten Gemeinden für entwendete Kleider, welche Schüler mitgebrocht hoben?

Nachdem in einer städtischen Lehranstalt Schü­lern mitgebrachte UeberUeiber gestohlen worden waren, erachtete das Landgericht in Hagen die Stadtgemeinde für verpflichtet, den erlitte­nen Schaden zu ersetzen, und führte u. a. aus, ein entgeltlicher Dienstvertrag komme vorlie­gend nicht in Frage. Das Schulgeld könne nicht als Entgelt für Dienste angesehen werden, es komme vielmehr eine öffentlich-rechtliche Gebühr ge­mäß § 4, 69 des Kommunalabgabengesetzes in Be­tracht. Von einem Verwahrungsvertrag könne gleichfalls nicht gesprochen werden. Die Schüler besuchen die Anstalt entsprechend dem Zweck und der Anstaltsordnung. Kommen den Schülern Sa­

chen in der Anstalt abhanden, so habe der Anstalts­eigentümer Schadenersatz zu leisten, falls der Dieb­stahl aus ein Verschulden der Organe des Eigen­tümers der Anstalt zurückzuführen fei. Ein solches , Verschulden sei anzunehmen, sofern die Organe der j Anstalt es bei der Bewachung der Kleider der [ Schüler es an der erforderlichen Sorgfalt ha- j ben fehlen lassen, was vorliegend anzuneh­men sei. Es seien wiederholt Diebstähle auf den Fluren der Anstalt vorgekommen. In der Regel sei der Haupteingang zur Anstalt nicht verschlossen; außerdem seien noch andere Durchgänge vorhan­den, welche es ermöglichen, die Anstalt zu betre­ten. Der Pförtner könne von seiner abseits gele­genen Wohnung nicht bemerken, wenn fremde Per­sonen unbefugt die Flure der Anstalt betreten, wo die Schüler ihre Kleider aufbewahren müssen. Da­her seien mehrfach Diebstähle von Sachen auf den Fluren der Anstalt vorgekommen. Habe die Ge­meinde auch öfters gefordert, daß die Türen wäh­ren während des Unterrichts in der Anstalt geschlos­sen gehalten werden, so sei doch anzunehmen, daß die Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl auf den Flu­ren der Anstalt unzulänglich gewesen seien; mithin hafte die Stadt für die den Schülern der Anstalt entwendeten Kleider auf den Fluren der Schule. — Dieses Urteil gilt natürlich nur für Fälle, in denen auch die Schüler die notwendige Sorgfalt auf die Sicherung ihrer Garderobe verwandt haben.

Diözesanverband der kath. Jungfrauenvererne in der Diözese Fulda.

Zum weiteren Ausbau des Diözesanverbandes der Jungsrauenvereine in der Diözese Fulda wer­den nunmehr nach den bereits m Kassel und Sal­münster abgehaltenen Versammlungen wertere Konferenzen stottfinden in Kirchhain, Fulda und Geisa. Die Konferenz in Fulda ist am D i e n s t a g, den 26. November, in der Harmonie. Am genannten Tage tft morgens nm 10.30 Uhr zu­nächst eine Vorbesprechung zur Erledigung seelsor- gerifcher und organifatorischer Fragen für die Geistlichen der Dekanate Fulda (Stadt), Eit w- seld, Großenlüder, Hilders, Hünfeld, Margreten­haun, Neuhof und Weyhers. Referent bei dieser Versammlung ist Generalpräses Klens, Düssel­dorf. Nachmittags um 2.30 Uhr wird dann im gleichen Lokal eine Versammlung gehalten für die Geistlichen sowie für Sie Führerinnen und Mitar­beiterinnen in den Jungfrauenvereinen der genann­ten Dekanate. Referenten sind Generalpräses Klens und Verbandsfekretärin Frl. Eickelboom aus Duf- feldorf. Die Tagung in Geisa findet statt am Mittwoch, 27. November, im „Grünen Baum", nachmittags 2.30 Uhr für die Geistlichen und Mit­arbeiterinnen in den Vereinen des Dekanats Geisa. Referent Frl. Eickelboom und Diözesanpräses. W.

Besorgt die Weihnachtseinkäufe frühzeitig.

Die gesteigerte Kauffreudigkeit in der Weih­nachtszeit bringt einer erfreuliche Belebung des Geschäftsumsatzes mit sich, gleichzeitig stellt sie aber auch außerordentlich starke Ansprüche an die Lei­

stungsfähigkeit der Verläufer und Inhaber der La­dengeschäfte, die alle Kräfte aufbieten müssen, um dem Ansturm der Käufer gewachsen zu sein. Die Käuferschaft will ja, um ihren Bedarf an Weih- nachtsgeschenken recht zweckentsprechend auswählen zu können, Zeit und Ruhe zum Einkauf, zur Aus­wahl und Prüfung haben, will aufmerksam bedient sein, denn nicht nur das Schenken, sondern auch der Einkauf soll Freude machen. Eine reibungs­losere Abwicklung des Weihnachtsgeschäftes für beide Teile, Käufer wie Verkäufer, kann erreicht werden, wenn die Käuferfchaft die Mahnung be­herzigt, frühzeitig einzukaufen. Der Ruf: Kauft nicht in den Abendstunden! — richtet sich in erster Linie an die Hausfrau und an diejenigen Kreise, die die Möglichkeit haben, die Einkäufe schon in den Vormittags- ober frühen Nachmittagsstunden zu besorgen. — Durch den Andrang während der letzten Tagesstunden ist Aerger und Unzufrieden­heit trotz besten Willens des Verkaufsperfonals nicht zu vermeiden. — Und wer weiter Verständnis hat für die sozialen Nachteile, die er durch Nach­lässigkeit oder Gewohnheit seinen im Einzelhandel beschäftigten Mflmenscken zufügt, bet kauft am Weihnachtsheiligabend nicht nach fünf Uhr ein! Er erledigt seine Weihnachtseinkäufe rechtzeitig an ben Wochentagen und an den Vormittags- und frühe« Nachmittagsstunden.

Aus dem Gerichlsfaal.

Der 23jährige Ehr. M., früher hier, jetzt in Mannheim beschäftigt, hatte am 22. Aug. einen Buchdrucker hier in einem Umkleideraum eine Ta fchenuhr gestohlen. Die Uhr konnte dem Dieb bali abgenommen und dem Bestohlenen zurückgegeben werden. Mit Rücksicht auf seine Vorstrafen wegen Diebstahls muß M. seine Tat mit 3 Monaten Ge­fängnis büßen. — Am 21. Sept, kam es nachmit­tags in einer Kurve auf der Löschenröder Brücks zu einem Zusammenstoß zwischen einem Motorrad­fahrer und einem Radfahrer. Die Schuld an die­sem ffttsarmnerchoß traf ben 37jähr. Kau'mann PH. Sch. aus H. Er kam in zu raschem Tempo die abfallende Straße von Löschenrod in Richtung Fulda herab und hatte auf der Brücke lalsche Fahrtrichtung. Kurz vor dem Zusammenstoß ver­suchte Sck. die Handbremse an seiner Maschine zu ziehen. Diese riß jedoch durch das zu starke Zie­hen ab. Der von Fulda nach Rothemann fahrende Radler erlitt durch den Zusammenprall derart schwere Verletzungen, baß er brei Wochen lang ar­beitsunfähig war Auch ging sein Fahrrab in Trümmer. Der Amtsanwalt hatte eine Gesamt­strafe von 75 Mark beantragt. Das Gericht ver­urteilte Schn., ber voll geständig war, zu einer Ge­samtstrafe von 40 Mark oder 8 Tagen Gefängnis. — Ein in einer anderen Sache als Zeuge gelade­ner Mann aus Motten, der nicht erschienen mar, wurde zu 10 Mark Ordnungsstrafe und in die Ko­sten des Termins verurteilt. — In zwei anderen Strafsachen soll erst nächsten Donnerstag das Ur­teil verkündet werden.

Neuordnung der Ferien und des Schuljahres

Franz Heu

Seit einer Reihe von Jahren war die Lage der Ferien in Preußen Gegenstand von mehr oder weniger lebhaften Erörterungen. Neben der Fe­rienordnung, wie sie u. a. auch für die Provinz Hessen-Nassau gültig fit, gibt es die sog. rheini­schen Ferien, welche sich im allgemeinen von den übrigen düdurch unterscheiden, daß deren Sommer­ferien ungefähr beginnen, wenn sie für die meisten preußischen Provinzen zu Ende gehen, und daß sie 6 Wochen dauern, we-l die Sommer- und Herbst- ferien zusammenliegen, während sonst die Som­mer- und Herbstferien getrennt sind und hierfür etwa 4 bzw. 2 Wochen im einzelnen angesetzt sind. Es ist ohne weiteres klar, daß bei der grundsätz­lichen Verschiedenheit der Sommer- bzw. der Herbstferien in der Hauptsache klimatische und wirtschaftliche Gründe den Ausschlag gegeben ha­ben. Immerhin fühlte sich die eine Gruppe gegen­über der anderen benachteiligt, und man wünschte eine Aenderung der bestehenden Lage der Haupt­ferien.

Aus dieser Frage heraus ober mit ihr zugleich trat man in ben letzten Monaten in bie Diskussion darüber ein, ob bie heute geltende Einteilung bes Schuljahres überhaupt zweckmäßig sei. Daneben wird natürlich auch die mit dieser Fräge in Zu­sammenhang stehende Verteilung der Ferien roi°ber neu in bas Blickfeld von Erörterungen gerückt. Eine Neuordnung wird von vielen gefordert. Die For­derung nach Aenderung des bisherigen Zustandes wird am lautesten erhoben seitens der Lehrerschaft und der Aerztesckaft in den Großstädten, insbe­sondere aber von der Philologenschaft.

Es ist begreiflich und eigentlich selbstverständ­lich, baß bei ber Dehcmblung biefer Frage die Volksschullehrerschaft, welche ja von der Neuord­nung des Schuljahres imb ber Ferien stark berührt wird, auch zu den vorliegenden Plänen Stellung nahm. In einem Schreiben des halbamtlichen Be­zirkslehrerrats an bie Regierung in Kassel kam bie Meinung ber Lehrerschaft zum Ausdruck. Da bie Oeffentlichkeit ein begreifliches Interesse an bem ganzen Fragenkomplex hat, sei hier bereu Ansicht, die in dem angezogenen Schreiben zum Ausdruck kam, wiedergegeben. Es heißt darin:

Vorgeschlagen wird von den Befürwortern (Aerzteschaft, Philologen u. a.) zunächst eine Neu­ordnung des Schuljahres. Dieses soll beginnen etwa am 1. September bzw. 1. Oktober und eine Dreiteilung erfahren: 1. Trimester etwa vom 1.9. bis 20. 12., 2. Trimester vom 5. 1. bis Ostern, 3. Trimester bis Ende Juni bzw. Ende Juli; dann Schluß des Schuljahres und 8 bzw. 10 Wochen große Ferien. Dafür gekürzte Weihnachts- und

ritt), Kassel.

Osterferien und gegebenenfalls Fortfall der Psingst- ferien und Herbstferien.

Für bie vorgeschlagene Neuorbnung sprechen die solgenben Gründe:

1. Die große Ruhepause fällt jetzt nicht ans Enbe bes Schuljahres, sondern mitten hinein; das Schuljahr wird dadurch zerrissen.

2. Die 4 Abschnitte bes bisherigen Schuljahres finb völlig ungleich; eine größere Gleichmäßigkeit fit notroenbig.

3. Die Aerzte treten für eine lange Ruhepause ein, weil eine solche gesundheitlich wirksamer für Kinder und Lehrer sei. Vor allem sind Erholungs­und Heilkuren von längerer Dauer leichter möglich und weniger störend für den Unterricht als bisher.

4 Verlängerte Sommerferien erleichtern um­fangreichere Reifen zur Aus- und Fortbildung von Schülern und Lehrern. Die Einrichtung von Fort- bildungskuftfin für die Lehrkräfte, Reifen ins Ausland usw. wird möglich, ohne dafür bie ganze Erholungspause in Anspruch nehmen zu müssen.

5. Der Beginn bes Schuljahres fällt auf einen festen Termin.

6. Die heiße Jahreszeit bleibt unterrichtsfrei.

Gegen bie Neuorbnung wirb folgendes geltend gemacht:

1. Die Lehrlingseinstellung zum 1. Oktober wird sich nicht einbürgern, weil Wirtschafts- und bür­gerliches Jahr anders feftgelegt find. Besonders schwierig wird sich die Einstellung von Lehrlingen im Bauhandwerk gestalten.

2. Die Ruhepause ist zu lang und unterrichtlich bedenklich, es wird zuviel vergessen.

3. Die letzte Anspannung der Schüler vor ber Versetzung fällt in bie Frühlingsmonate; biefe kön­nen für die Gesunbung nicht mehr in bem Maße ausgenutzt werben, wie bies bisher möglich war. Das große Naturerlebnis bes Frühlings würbe ben Kindern verkümmert werden.

4. Die Zusammenlegung der Ferien zu einem Zeitabschnitt für alle Gebiete Preußens bringt wirtschaftliche Nachteile mit sich. (Bäder, Kurorte usw.)

5. Der Dftertermin ist für bie Schulanfänger günstiger, weil er eine leichtere Eingewöhnung (Um terrichtsgänge, Schulwege) gewährleistet.

6. Deftere Ruhepausen bienen ber Ausspan­nung und Erholung besser als seltenere und län­gere.

7. Landbevölkerung und Kirche werden Wider­spruch leisten, weil beide noch zu sehr an dem alten Zusammenhang zwischen Schulentlafsungs- termin und Konfirmationstag hängen.

8. Die Landbevölkerung, vornehmlich die klein­bäuerliche, benötigt bie Schulkinder hauptsächlich

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