FuldaerZertung
Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblakt.
Ilr. 265
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Freitag, 15. Aovember 1929.
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56. Zchrg
SanksurWernalionalenZahlungsausgleitz
Die Statuten.
Die kommende Aivauz-Resorm.
- wtb. Berlin, 14. November. (Eig. Meldg.) gestern in Baden-Baden unterzeichnete Sta- tut der Bank für internationalen Zahlungsaus- aleich wird heute veröffentlicht. Das Statut umfaßt 60 Artikel, die sich in 7 Kapitel gliedern. Aufgabe der Bank ist es danach, die Zusammenarbeit der Zentralbanken herbei- zuführen. für Erleichterungen bei internationalen finanziellen Operationen Sorge zu tragen und als Treuhänder oder Beauftragter bei der Abwicklung des internationalen Zahlungsausgleiches zu wirken. Solange der 9)oungpton gilt, soll die Bank die Bestimmungen des Planes in Bezug aus die Verwaltung und finanzielle Gebahrung in Anwendung bringen. Sie soll ferner ihre Geschäfte mit der Maßgabe führen, die Durchführung des Planes dadurch zu erleichtern, daß sie, solange es zu ihren Aufgaben gehört, die deutschenRepa- rationslei st ungen entgegenzunehmen und zu verteilen, die Kommerzialisierung und Mobilisierung bestimmter Teile der deutschen Anuitä- ten in die Wege leitet. Das Kapital der Bank ist auf 500 Mill. Schweizer Franken festgelegt; hiervon sollen aber nur 25 Prz. des Wertes je- des Anteilscheins während der Auflegungsfrist eingezahlt werden. Die Anteilscheine sind nicht mit einem Stimmrecht verbunden; dieses steht vielmehr den beteiligten Zentralbanken oder ihren Bevollmächtigten zu. Es ist der Bank untersagt, selbst Geld zu emitieren, Wechsel anzunehmen und an irgendeinem Geschäft ein besonderes Interesse M nehmen. Die Bank soll bei ihrer Verwaltung berücksichtigen, daß die Liquidität aufrecht erhalten bleibt. Der Verwaltungsrat der Bank soll aus je zwei Direktoren der 7 beteiligten Länder und 9 Direktoren der anderen Länder bestehen. Hierzu 1v:tt je em weiterer deutscher und französischer Direktor, solange Deutschland Reparationen zahlt. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist gleichzeitig Bankpräsident. Der Präsident hat die Verwaltung und Kontrolle der Bank zu überwachen. Seine Amtszeit läuft drei Jahre. Der Generaldirektor wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Präsidenten ernannt und ist dem Präsidenten verantwortlich.
22. Dezember Volksentscheid.
Als Termin für die Durchführung des Volksentscheids ist laut „Vossischer Zeitung" der 22. Dezember festgesetzt worden.
Hoesch bei Tardieu.
wtb. Paris, 14. Nov. (Eig. Meld.) Zu der Unterredung, die Botschafter von Hoesch gestern rnrt Ministerpräsident Tardieu hatte, erklär! „Mann , mitteilen zu können, daß Tardieu ebenso wie seinerzeit Briand dem diplomatischen Vertreter Deutschlands die Versicherung geaeben habe, daß die französische Regierung ihr Möglichstes tun cholw, um in den ersten 6 Monaten des Jahres 1930 die vollständige Räumung der 3. Zone durchzuführen. Um diese jedoch zu verwirklichen, so fährt „Matin" fort, müßten der gute Wille Frankreichs und der gute Wille Deutsch- lanbs einander entsprechen. Wenn die Verhandlungen sich wunschgemäß abwickeln, könnten die zur Ingangsetzung des Zoungvlanes geforderten Bedingungen am 1. März erzielt und geregelt fein.
„Unter diesen Umständen glaubt „Echo de Pans"^ ankündigen zu können, daß die französische Regierung den Wunsch habe, daß die zweite Haager Konferenz sobald wie möglich zusammentrete, und daß. selbst wenn das Abkommen erst im irebruar unterzeichnet würde, die Räumung des Rheinlandes am 30. Juni eine vollendete Tatsache fein würde, falls die Inkraftsetzung des Voung- planes ohne Verzögerung erfolge.
k »Petit Parisien" meint dagegen, es wäre bef- -er, das Ergebnis der Volksabstimmung abzuwarten, ehe man sich nach dem Haag begebe. Unter diesen Umständen errechnet das Blatt als f 'ihesten Termin für den Beginn der Konferenz den 10. Januar.
Der maskierte Rückzug.
Wenn man jetzt gewisse Rechtszeitungen hin- sthtlich ihrer Stellungnahme zum Hugenbergsche» Volksbegehren und zum kommenden Volksentscheid durchkiest, so bekommt man den Eindruck, als läge den Deutschnationalen noch sehr viel daran, das hugenbergsche Gesetz ö u r chz u b r i n g e n. Sie machen nämlich bei ihrer Propaganda ein furchtbar ernstes Gesicht. Man hat aber Gründe genug anzunehmen, daß sie damit nur die Verworrenheit chrer eigenen Situation maskieren wollen, denn es läßt sich leider nicht mehr aus der Welt schaffen, daß die agrarische Deutsche Tageszeitung sehr vernehmlich zum Rückzug geblasen hat, daß ein deutsch- nationaler Graf Dohna über den Zusammenbruch der nationalen Front in der sehr rechtsstehenden Berliner Börsen-Zeitung lamentiert hat und alle diese Vorgänge von Hugenberg selbst als offene Rebellion" bezeichnet morden sind. Es läßt sich auch nicht mehr aus der Welt schaffen, daß die Deutschnationale Volkspartei bei den badischen Landtagswahlen unerwartete Nackenschläge bekommen hat und daß die Lübecker Kommunalwahlen diese Wahlniederlagen der Deutschnatio- nalen nochmals in der wirkungsvollsten Weise bestätigten. Es war darum nur zu sehr verständlich, daß Graf Westarp seine Partei von dem Hugenbergschen Spuk mögllchst bald befreit zu sehen wünschte und deshalb an die Reichsregierung das dringende Ersuchen stellte, den Volksentscheid auf
einen möglichst frühen Termin zu verlegen. Die Reichsregierung ist diesem Wunsche mit verbindlichem Lächeln nachgekommen und wenn jetzt auch die Hugenbergpresse so tut, als habe die Reichsregierung mit Absicht einen möglichst ungünstigen Tag für den Volksentscheid bestimmt, so ändert das nichts an der Tatsache, daß in diesem Falle das Kabinett einem öffentlich vorgetragenen Wunsche Westarps in entgegenkommender Weise Rechnung getragen hat.
Aber es ist gerade jetzt wieder Graf Westarp, der glaubt, um des Antrags Hugenbergs willen eine hochwichtige staatspolitische Miene aufsetzen zu müssen. Er geht sogar so weit, die V e r f a s - fungsbeftimmungen über den Volksentscheid kritisch mit der Lupe zu untersuchen, um auszutüfteln, ob er nicht mit irgendwelchen juristischen Handhaben den fehlenden Zulauf der Menge ersetzen könnte. Und er glaubt nun heraus» gefunden zu haben, daß die Ansicht irrig sei, es müßten sich mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten am Volksentscheid beteiligen, damit sein Ergebnis bindende Kraft für den Reichstag bekommen könnte. Er meint, es genüge einfach, abzustimmen, und wer die Mehrheit der Stimmen besäße, der hätte, ganz unabhängig von der Gesamtzahl der Abstimmenden das Rennen gewonnen. In Frage siebt hier der Artikel 75 der Reichs- verfassiing, der folgendermaßen lautet: Durch den Volksentscheid kann ein Beschluß des Reichstages mir dann außer Kraft gesetzt werden, wenn sich die Mehrheit der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt." Graf Westarp behauptet nun, daß der Beschluß des Reichstags, das Hugenbergsche Volksbegehren abzulehnen, keinen Beschluß, sondern nur eine negative Handlung sei, sodaß also der Artikel 75 für den bevorstehenden Volksentscheid nicht herangezogen werden könne. Man überlege sich genau, was eine solche Auslegung bedeutet. Wenn man nämlich bedenkt, daß die Verfassung schon beim Volksbegehren eine Unterschriftensumme von mindestens ein Zehntel aller Stimmberechtigten fordert, damit sich der Reichstag überhaupt mit dem Volksbegehren beschäst-gt.- dann ist wirklich nicht anzunehmen, daß gegen den Willen des Reichstags ein Gesetzentwurf Gesetz werden könne, bei dem vielleicht im Volksentscheid nur ein Fünfzehntel der Wähler dafür und etwa ein Zwanzigstel der Wähler dagegen gewesen wäre, sodaß also die Ja- und Neinstimmen zusammen noch nicht einmal jenes einfache Zehntel der Wahlberechtigten ausmachen würden. Die Westarpsche Theorie kommt zu aanz unsinnigen Schlußfolgerungen, auch würde sie 'rückwirkend, wenn sie richtig wäre, die Volksbegehren sowohl gegen die Fürstenabfindung wie gegen den Pan- zerkreuzer nachträglich rechtswirksam'macken. Aber bei diesen bereits voraufgegangenen Volksentscheids haben gerade die Deutschnationalen vernehmlichen Wert darauf gelegt, daß die Gegner der Fürstenabfindung und des Panzerkreuzers ihre 20 Millionen Stimmen im Volksentscheid zusammenbrächten. Das scheint aber jetzt vergessen zu sein. Im übrigen ist gar nicht einzusehen, weshalb ein Beschluß des Reichstages gegen das Hugenbergsche Volksbegehren nicht auch ein Beschluß fein soll. Jede Abstimmung im Reichstag, die ein Ergebnis zeitigt, ist ein Beschluß des Reichstags. Daran läßt sich nun einmal nichts deuteln.
Zuguterletzt werden es die Deutfchnationalen wohl nickt vermeiden können, daß man das Hugenbergsche Volksbegehren al- verfassungsändernd erklären wird. Das würde bedeuten, daß nicht nur 20,5 Millionen Wahlberechtigte abstimmen müssen, sondern daß diese auch ihre Stimmen insgesamt für das Volksbegehren herzugeben hätten. Es gibt oor allem drei Gründe für die Behauptung, daß das Volksbegehren verfafsungsändernd >.st. Der Artikel 109 der Reicksverfassung bestimmt, daß alle Deutschen vor dem Gesetz gleich sind. Das Hugenbergsche Volksbegehren aber konstruiert eine Ausnahmebestimmung für das Reichskabinett und seine Bevollmächtiaten, die gewisse Vertragsabschlüsse mit dem Auslande machen. Dann aber hebt der Paragraph 3 des Volksbegehrens die ver- sassungsmäßige Beweaungsfreiheit des Reichskabinetts auf, die im Artikel 56 der Reichsver- fasiu^g feftgelegt ist. Dazu kommt ober noch, daß für t'n Strafverfahren gegen Reichskanzler bzw. Reich^ninister bereits im Verfaffungsartikel 59 gewisse yorausfehunaen festgelegt worden find, die eins d enberung erfahren würden, wenn das Hu- aenber kicke Volksbegehren Gesetz werden könnte. Graf Westarp wird sich also schon damit abfinden müssen, daß wir den Kampf für das Hugenbergsche Volksbegehren nickt mehr ernst nehmen können, weil er ein unweigerliches Fiasko werden muß. Am 22. De-ember werden noch mehr wahlberechtigte deutsche Männer und Frauen zuhause bleiben als in der Zeit, da das Volksbegehren zur Unterschrift auslag.
,W die Weff-HtatL
Die Abgeordneten Dr. Bockius, eifer und Dr. Scheiter haben laut „Germania" im Auftrage der Zentrumsfraktion des Reichstaaes eine Unterredung mit dem Reichskanzler Dr. Müller gehabt, an der auch der Minister für die besetzten Gebiete Dr. Wirth teitnahm. Die Unterredung betraf Fragen, die mit der Räumung der zweiten Zone Zusammenhängen. Insbesondere galt die Unterredung der Verwertung der reichseigenen Gebäude und Grundstücke. Darüber hinaus wurde aber auch das gesamte Problem einer systematischen Unterstützung der westlichen Grenzgebiete besprochen,
Dan einem wirtschaftspolitischen Mitarbeiter, der zugleich auch im politischen Leben eine bedeutsame Rolle spielt, wird uns geschrieben:
Dieses voraus: eine Finanzreform größten Stils muß kommen, ganz gleich, ob der Doungplan angenommen oder abgelehnt würde. Der Unterschied wäre nur der, daß' im letzten Falle diese Reform eine ganz andere Richtung nehmen, und daß das Ausmaß dieser Reform ganz anderer Art sein müßte.
Der wirkliche Stand der Finanzlage des Reiches ist im Augenblick garnicht einmal ersichtlich. Ein Millionen-Defizit muß abgedeckt werden, aber feie genaue Größe der Verlustziffer ist noch garnicht einmal bekannt. An vielen Etatspositionen sind- Abstriche vollzogen worden, die sich mit dem heften Willen nicht haben durchhalten lassen. Andererseits sind unvorhergesehene neue Anforderungen erwachsen, die die Last des Defizits noch vergrößern. Die zwangsläufigen Aufwendungen des Reichshaushalts werden auch für das neue Etats - iQhr so groß sein, daß trotz einer aus der An- nahme des Poungplanes eventuell zu erwartenden Ersparnis von einigen hundert Millionen Mark eine Balancierung ohne Defizit kaum möglich erscheint.
Schon daraus ergibt sich klar, daß eine Finanz- reform kommen muß, ob wir nun mit den gegenwärtig noch lausenden hohen Reparationszahlungen zu rechnen haben, ober ob wir die Erleichterungen des Youngplanes schon in Ansatz bringen können. Und im letzteren Falle wird es erst recht darauf ankommen, diese Erleichterungen für die allgemeine Finanzgebahrung des Reiches und da- mit aber auch im Interesse der gesamten Volk» wirtschaft zu benutzen.
Die kommende Finanzreform darf aber nickt allein das Ziel der Balancierung des Etats, des Ausgleichs zwischen Einnahmen und Ausgaben haben, sondern sie muß auch Spielraum (affen um Neues zu schaffen, um Schöpferisches zu begünstigen, kurz, den Produktionskräften müßen in jeder Form Quellen zu ihrer Erhaltung und Stärkung zugeführt werden
Das alles bedeutet, daß nur eine Finanzreforn Aw eck hat, die auf ganz weite Sicht gesehen ist und die den Gesamtrahmen der deutschen Volks- wirtfchaft weit spannt und möglichst vollkommen auszufüllen sucht.
Diese Finanzreform ist von einer großzügigen Wirtschafts- und Steuerreform garnicht zu trennen. Nicht die wirtschaftliche Form als solche, wohl aber der wirtschaftliche Organismus wird an wichtigen Stellen den veränderten Zeitbedürfnissen entsprechend, angepaßt werden müssen. Die Epoche der Rationalisierung ist im großen und ganzen abgeschlossen. Neben viel Erfolg hat sie auch manchen
„Eine Verständigung über das Saargebiet ist für die deutsch-französische Annäherung unerläßlich. Die Saar wird der Prüfstein für die Aufrichtigkeit dieser französisch-deutschen Annäherung fein."
(Französische Liga für Menschenrechte).
Die Fälligkeit der Saarverhandlungen ist durch die Haager Abrede des verstorbenen Reichsaußenministers Stresemann mit dem französischen Außenminister Briand eindeutig klargestellt. Der Zeitpunkt für die Verhandlungen, die gleich im Aw- schlnß an die Haager Konferenz stattfinden und „möglichst in einem Zuge durchgeführt" werden sollten, ist durch die politischen Ereignisse in Frankreich und die Einflußnahme wirtschaftlich interessierter Kreise auf unbestimmte Zeit hinaus- geschoben worden.
Die neue französische Regierung, deren Zustandekommen dem Verbleiben Briands zu danken ist, hat in ihrer Erklärung vor dem Senat am 7. November zur Frage der Rheinlandräumung und der Rückgabe des Saargebietes in einer undurchsichtigen und durchaus unbefriedigenden Weise Stellung genommen. Es heißt hier: „Auf der Haager Konferenz ist kein Abkommensentwurf von unseren Unterhändlern gebilligt worden, der irgendwie in Widerspruch zu unseren Gmndfätzen steht, 06 eS sich um den Poung-Plan handelt, der mit der Regelung der Schulden verbunden ist, die das Parlament im Juli gebilligt hat, oder um die Räumung der dritten Zone, die von der Realisierung sämtlicher Maßnahmen abhängig ist, die geeignet sind, die Inkraftsetzung des besagten Planes zu sichern, oder um das Wirtschaftsregime des Saar- gebietes, bei dem es sich darum handelt, die Möglichkeit einer dauerhaften vorteilhaften Transaktion für die Kontrahenten zu studieren."
Es stellen sich nun zwei Fragen: Wird Briand die Strömungen — die nunmehr in erhöhtem Maße auch in der neuen Regierung vorherrschen — gegen vorauszusetzende Forderungen der deutschfranzösischen Annäherungspolisik überwinden oder wird Tardieu ferner „politifchen Linie" treu bleiben und die Bewegungsfreiheit seines Außenministers einengen?
In der französischen Presse ist schon oft gesagt worden, Tardieu habe eine politische Wandlung durchgemacht, die ihn der Neuorientierung Europas nähergebracht habe. Bevor er aber dafürsprechende Taten gezeigt hat, kann man schwer den Gedanken an seine politische Vergangenheit loswerden. War er doch der Mann, der in besonderem Maße die Versailler Verhandlungen beeinflußt und der im Auftrage Clemenceaus und unter Mitwirkung von
Schaden gezeitigt. Wir werden zu anderen uni neuen Formen der Eingliederung unserer Wirtschaft in das allgemeine Produktionssystem kommen müssen, zu Formen, bei denen auch das Jn- teresie der unmittelbar an diesen Formen beteiligten Hand- und kopfarbeitenden Kräfte zu wahren, eine besondere Aufgabe sein wird. Der Gedanke der Werksgemeinschaften einerseits wie der Jnteressierung der schaffenden Kräfte andererseits, wobei man nicht nur an das System der Kleinaktie zu denken braucht, wird mehr und mehr nach praktischer Lösung streben.
Dazu muß eine großzügig durchdachte einheitlich gestaltete, mit sozialem Geist durchdrungene und den wirtschaftlichen Erfordernissen unseres Landes und Volkes im weitestem Umfang Rechnung tragende Steuerreform lsinzukommen.
Unser heutiges Steuersystem erdrosselt ja förmlich jede schöpferische Regung, weil es nicht nur von dem Ertrage der Arbeit einen unverhältnismäßig hohen Anteil für den Staat nimmt, sondern weil es darüber hinaus vielfach sogar nicht vor dem Zugriff an die Substanz zurücksträubt. Der volkswirtschaftliche Schaden, den die Real- fteüern in vielen Fällen angerichtet haben, kann in seinen unmittelbaren und in feinen indirekten weiteren Auswirkungen gar nicht mit Sicherheit ziffernmäßg abgeschätzt werden. Auch die Einkommensteuer ist außerordentlich reformbedürftig. Sie hat nachgerade zu einer Kapitalflucht von einem Ausmaße geführt, wie wir es selbst in den schlimmsten Zeiten des Niedergangs unserer Währung in diesem Umfange nicht erlebt haben. Und dieses deutsche nach dem Ausland gegangene Geld leihen, wir uns dann wieder von dem Auslande her unter Aufwand ungeheuerer Zinsen und Spesen! Daß ein solcher wirtschaftlicher Unsinn der Produktionskraft eines Landes auf die Dauer tödlich werden kann, liegt doch auf der Hand. Cs ist höchste Zeit, daß hier etwas geschieht. Die kommende Steuerreform muß aber auch unsere schaffenden, unsere produktiven Stände, unsere Landwirtschaft, den Handel, das Gewerbe, den soliden und ehrlichen Kaufmannsstand und den Handwerker stützen und feiner frei schäftenden Tätigkeit Raum und Entwicklungsmöglichkeiten lassen.
So bietet sich das Bild der kommenden Finanz-, Wirtschafts- und Steuerreform als ein Problem von größter Bedeutung für Wirtschaft und Leben unseres Volkes dar. Es wäre der großen Aufgabe unwürdig, würde ihre Erfüllung gerade'» in Frage stellen, wenn dieses gewaltige Werk etwa unter kleinlichen parteipolitischen ober parteifakfi- schen Gesichtspunkten behandelt würde. Hier handelt es sich um eine Lebensfrage der ganzen Nation, um deren Lösung die Besten unseres Volkes sich bemühen fällten.
französischen Gelehrten wie Vidal de Io Bloche, Gallois, Babelon, jene Saardenkschrift versaßt hat, die im Februar 1919 den Vertretern der alliierten Mächte überreicht und in der der Anspruch Frankreichs auf das Saargebiet unter den Gesichtspunkten historischen Rechts und der wirtschaftlichen Forderung auf Wiedergutmachung „begründet"
Man kann sich heute, wo das Schicksal des Saargebietes zum zweiten Mal in die Hand dieses Mannes gelegt wird, nicht der Erinnerung ver- fchliehen, daß in dem umfassenden Memorandum Tardieus davon die Rede ist, das Saargebiet habe „während vieler Jahrhunderte zu Frankreich gehört" und sei „nur durch Gewalt von ihm losgerissen worden", was die Schlutzfolgeerung ergebe, daß das Recht Frankreichs auf Rückgabe eines „systematisch kolonisierten und mit Gewalt eroberten Landes" nicht bestritten werden könne. Es ist bekannt, daß Lloyd George damals bereit war, Frankreich die Gruben zuzugestehen; vor einer Annexion warnte er. Wilson lehnte beides ab. Erst als Clemenceau bei den Verhandlungen am 28. März 1919 in einer leidenschaftlichen Rede das Eefühlsmoment (das bekannte Märchen von den 150 000 Saarfranzosen, auf deren Gefühle man Rücksicht nehmen müsse) in die Debatte warf, war das Schicksal der Saar entschieden. Die Kompromißlösung stellte das Saargebiet auf 15 Jahre unter die Obhut des Völkerbundes, tatsächlich wurde es aber an Frankreich ausgehändigt.
Zehn Jahre politischer, kultureller und wirtschaftlicher Bedrückung find erfolglos geblieben. Die Saarländer sind bereit, weitere fünf Jahre auszuharren, wenn unsere Vechandlungsgegner — was zu erwarten ist — übertriebene Forderungen stellen sollten. Der Geist jenes Manifestes, das die Wahlmänner der Kreise Saarbrücken, Ottweiler und St. Wendel angesichts des aufkommenden französischen Rationalismus am 3. Juli 1866 an die französische Nation gerichtet haben, ist heute mehr denn je lebendig: „Franzosen, wir wollen deutsch bleiben! Zieht einer fcheinbaren Machtbereicherung das wirkliche Glück vor, mit eurem Nachbar in größtem Einverständnis zu leben, indem ihr dessen Unabhängigkeit und Nationalität achtet." Keine besseren Worte kann die Saar heute nach Paris richten. Sie sind nicht eine Bitte, sondern eine Warnung.
Die Saarbevölkerung wird bei den kommenden Verhandlungen durch eine eigene Abordnung vertreten sein. Das Zentrum, die Deutsch-Saarländische Volkspartei und die Sozialdemokratie — die drei großen Parteien — sind sich über die einzuschlagende Taktik einig und bilden eine Vorbild-
Tardieu und die Lösung der Saarsrage.