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Nr. 263.

Mittwoch, den 13. November 1929.

Fuldaer Zeitung

3. Blatt.

Druck der Fuldaer Ackiendruckerel, Fulda.

Landwirkschasi und Arbettslosenverflcherung

Von Dr. Deitmer- Fulda, Geschäftsführer beim Kurhessischen Bauernverein.

Am 1. November 1929 ist die am 10. Oktober nach schweren parlamentarischen Kämpfen verab­schiedete Reform der Arbeitslosenversicherung in Kraft getreten. Der Grund zur Reform des Ar­beitslosenoersicherungsgesetzes ist die Tatsache ge­wesen, daß die Mittel des Reichsversicherungs­amtes bei weitem nicht ausgereicht haben, um die Arbeitslosenunterstützung leisten zu können. Das Gesetz war in seiner ursprünglichen Fassung so angelegt, daß die Arbeitslosenunterstützung für etwa 800 000 Arbeitslose aus den Dersicherungs- beiträgen ausgebracht wurde. Im Februar 1929 waren aber insgesamt 2,5 Millionen Arbeitslose zu unterstützen. Das Defizit des Reichsversichs- rungsamtes wurde durch Darlehen von der Reichs- kaffe gedeckt. Bei einer durchschnittlichen Arbeits­losenziffer von 1,1 Millionen würde sich der Fehl­betrag auf jährlich 279 Millionen belaufen. Durch die neue Form des Arbeitslosengesetzes soll eine Ersparnis von 109 Millionen jährlich erzielt wer­den, so daß das Reichsversicherungsamt immer noch mit einem von der Reichskasse zu deckenden Defi­zit von 170 Millionen rechnen muß. Die Neu­ordnung des Gesetzes bringt also auch noch keine restlose Losung des Problems. In dem Gesetzent­wurf war eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge um 0,5 Prozent vorgesehen, welche mehr als aus- aereicht hätte, das Defizit abzudecken: dis Er­höhung ist aber bei den parlamentarischen Ver­handlungen als untragbar abqelehnt worden Dis !0S Millionen, die bei der Neufassung des Ge- etzes erspart werden sollen, rühren aus einer Ab­änderung verschiedener Versicherungsbestimmungen

In der Neuordnung des Gesetzes ist der Um­gang der Versicherungspflicht teils erweitert, teils üngeengt worden. So werden in Zukunft auch Angestellte mit einem Jahreseinkommen bis zu 3400 Mark versicherungspflichtig fein. Volks schul­pflichtige Kinder sind künftig versicherungsfrei. Ebenso sind frei, geringfügig beschäftigte Personen, deren Arbeitszeit in der Woche nicht mehr als 24 Stunden beträgt, oder deren Arbeitslohn nicht hö- her als 8 Mark je Woche ist. Diese geringfügige Arbeitszeit kann entweder durch einen Arbeitsver- traa festgelegt fein oder kann in der Natur der Beschäftigung liegen (etwa Wartefrau). Die

Gruppe der geringfügig Beschäftigten kann künftig bei eingetretener Arbeitslosigkeit keine Unterftüt- zung mehr beziehen. Die Arbeitgeber der gering- süffig Beschäftigten bleiben jedoch verpflichtet, den für sie in Frage kommenden Teil der Versiche­rungsbeiträge weiter zu entrichten, soweit nicht die Sonderbestimmungen für in der Landwirtschaft Beschäftigte angewandt werden können.

Die Versicherungsfreiheit bestand bisher unter gewissen Bedingungen für „eine Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft". An Stelle dieses Ausdruckes tritt künftig der Begriff „eine land- und forstwirtschaftliche Beschäftigung", wodurch eine schärfere Umgrenzung der landwirtschaftlichen Beschäftigung erreicht werden soll. Die Voraus­setzungen, unter denen eine land- und forstwirt­schaftliche Beschäftigung befreit ist, sind gegeben bei einem Landwirt mit Eigenbesitz von bestimmter Mindestgröße, der weniger als 6 Monate im Jahr

land- oder forstwirtschaftliche Lohnarbeit verrichtet. t ist eine Beschäftigung als

landwirtschaftliches Gesinde, wenn die beschäftigten Personen im Haushalt des Arbeitgebers oder be'= fen Stellvertreters wohnen. Dagegen find nicht befreit, im Haushalt des Arbeitgebers wohnende öüifonamiter, die nur vorübergehend in der Landwirtschaft arbeiten. Versicherungsfrei sind ferner Beschäftigungen, die auf Grund eines Jah- resvertrages oder eines Vertrages auf un­bestimmte Zeit übernommen werden mit sechs­monatlicher Kündigung. Sollte eine Kündigung erfolgen, so wird die Beschäftigung während der

der Kündigungsfrist oersicherungspflichtig.

Wenn jedoch nachgewiesen wird, daß nach Ab­lauf der Kündigungsfrist ein neuer Arbeitsver- tracj auf unbestimmte Zeit mit demselben oder mit einem anderen Arbeitgeber eingegangen wird, öann bfei&t die Beschäftigung trotz Kündigungen versicherungsfrei.

Die Versicherungsfreiheit kann nicht nur noch oer neuen Fassung des Gesetzes erreicht werden, sondern sie muß künftig in Anspruch genommen werden. Wenn trotzdem Beiträge eingezahlt wer­den, so entsteht dadurch kein Recht auf N^ierstüt- zung bei eingetretener Arbeitslosigkeit. Es be- steht nur das Recht auf Rückerstattung der irr­tümlich emgezahlten Beiträge. Die Befreiungs- anzeige fft in Zukunft nur vom Arbeitgeber zu erstatten ( nicht mehr wie bisher mit Einverständ­niserklärung durch Unterschrift des Arbeitnehmers). Versäumt der Arbeitgeber die Anzeige bei pflicht- mäßiger Versicherungsbefreiung, so hat er seinen Beitragsanteil bis zum Ende der Woche zu ent­richten, in der er die Befreiungsanzeige erft-ittet.

Der Begriff Arbeitslosigkeit ist in dem neuen Gesetz genauer formuliert worden. Die Neuformu­lierung will die bisher öfter vorgekommenen Miß­bräuche in der Ausnutzung der Arbeitslosenver­sicherung verhindern. Arbeitslos ist, wer unter den sonstigen Voraussetzungen überwiegend als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt, aber vorüber­gehend nicht in einem Beschäftigungsgrad steht. Als Arbeitsloser im Sinne des Gesetzes wird da­gegen trotz der oben angegebenen Definition nicht angesehen, wer durch selbständige Arbeit seinen erforderlichen Lebensunterhalt erwirbt oder er­werben kann (etwa wer als Landwirt oder Ge­werbetreibender im eigenen Betrieb oder im Be­trieb des Ehegatten, der Eltern oder Voreltern, oder im Betrieb von Abkömmlingen oder von Ge­schwistern den gemeinsamen Lebensunterhalt mit­erwirbt oder miterwerben kann, falls dieses den Beteiligten nach Lage der Dinge billigerweife zu- gemutet werden kann: das ist besonders bann an­zunehmen. wenn bie Beteiligten in häuslicher Ge­meinschaft miteinanber leben). Durch bie neue Handhabung des Gesetzes bezüglich des Begriffes Arbeitslosigkeit wirb bei vielen, bie bisher Ar­beitslosenunterstützung empfangen konnten, dieses in Zukunft nicht mehr möglich fein. Das trifft • hauptsächlich zu für unverheiratete Söhne und Töchter von Landwirten, die zu Hauke wohnen, aber in einem fremden Betrieb versicherungspflich- tige Arbeit verrichteten und arbeitslos werben. Eine Härte enthält das Gesetz insofern, baß diele auf dem Lande wohnenden Beschäftigten wohl Beiträge zur Arbeitslofenversicherung entrichten müssen, aber niemals in den Genuß der Unterstüt­zung im Falle der Arbeitslosigkeit gelangen kön­nen.

Ser Bezug der Arbeitslosenunterstützung ist in Zukunft erschwert worben, unb zwar kann bei Ver- lust ber Arbeit durch eigene Schuld die Sperr­

frist, die bisher 4 Wochen betrug, auf 8 Wochen verlängert werden, wenn ein grobes Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt. Bei geringfügigem Verschulden kann jedoch die Sperrfrist auf 14 Tage abgekürzt werden. Außerdem kann die Sperrfrist erneut verhängt werden, wenn der Arbeitslose eine ihm nachgewiesene Arbeit nicht annimmt. Die neuverhängte Sperrfrist beginnt erst nach Ablauf der alten. Em Arbeitslofer in Sperrfrist kann semen Arbeitswillen bekunden, wenn er mindestens 14 Tage eine ernsthafte Arbeit übernimmt, um da- burcb die Sperrfrist aufzuheben, wenn die Sperr­frist für nicht länger als 6 Wochen verhängt war. Ste Sperrfrist wird durch eine geringfügige Füll­arbeit nicht aufgehoben, sondern sie beginnt nach Beendigung der Füllarbeit weiter zu laufen.

Ein Arbeitnehmer hat im Falle erstmaliger Arbeitslosigkeit nach der neuen Fassung des Ge­setzes die Anwartschaft auf Unterstützung nur bann erworben, wenn er in ben letzten 2 Jahren vor Anmelbung ber Arbeitslosigkeit wenigstens 52 Wochen in versicherungspflichtiger Arbeit geftanben hat. Würbe bie Unterstützung schon früher in An­

spruch genommen, bann erwirbt ber erneut arbeits­los Geworbene bie Anwartschaft auf Unterstützung, wenn er im letzten ber Arbeitslosmelbung voran- gehenben Jahr wenigstens 26Wochen versicherungs­pflichtig beschäftigt war.

Für den Fall berufsüblicher Arbeitslosigkeit gelten ebenfalls neue Bestimmungen. Wenn etwa ein Arbeiter im Baugewerbe ober ein sonstiger Saisonarbeiter arbeitslos wirb unb in seine Heimat zurückkehrt, bann wirb die Arbeitslosenunterstützung nach dem in derHeimat des Arbeitslosen für gleich­artige Arbeit üblichen Lohn bemessen und nicht etwa nach dem tatsächlich empfangenen, höheren Lohn.

Die vorliegenden Ausführungen geben nur einen kurzen Auszug aus ben neuen Bestimmungen wie­der, so weit sie hauptsächlich für die Bevölkerung des flachen Landes von Bedeutung find. Immer­hin find durch die neuen Bestimmungen wesent­liche Aenderungen des Arbeitslosengesetzes einge­treten, mit denen sich die Bevölkerung vertraut ma­chen muß, um unliebsamen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitsamt aus dem Wege zu gehen.

Schwere Eisenbahnkakastrophe bei Dessau.

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Die llnglückssielle vor der Einfahrt in den Dessauer Hauptbahnhof.

Vor der Einfahrt in den Hauptbahnhof von Dessau stieß ein von Magdeburg kommender Per­sonenzug so heftig auf einen Güterzug, daß die Lokomotive aus den Schienen geworfen und dis ersten Wagen ineinandergeschoben wurden. 5 Personen wurden getötet und eine größere Anzah schwer verletzt. Der Lokomotivführer, der durch zu große Geschwindigkeit auf einer im Bau befind­lichen Glersstelle das Unglück verschuldet hatte, verübte Selbstmord durch Erhängen.

Der Personenzug 402 Magdeburg- Leipzig ist Sonntag früh um 7.56 Uhr in der Nähe des Bahnhofes Dessau aus unbekannter Ur­sache mit der Lokomotive unb ben vorderen neun Wagen entgleist. Drei Personen wur- ben auf der Stelle getötet. Fünf Per­sonen würben schwer und drei leicht verletzt. Sämtliche Verunglückte stammen aus Magdeburg, Zerbst, Bitterfeld unb ber Umgebung biefer jStäbte. Die elektrische Lokomotive sowie bie entgleisten Wagen wurden teilweise zertrümmert. Der Lokomotivführer Siegmann aus Magdeburg wurde eine Stunde nach dem Unfall im Vremserhäuschen eines Leerzuges erhängt aufgefunben. Der Zug sollte wegen Umbauarbei- ten in bem betreffenben Streckenabschnitt über ein Ueberholungsgleis auf bas falsche Gleis abgelenkt werden. Nach amtlicher Darstellung sind die Wei­chen richtig gelegt. Der Zug ist innerhalb des Ueberholungsgleises entgleist. Aerztliche Hilfe war nach sieben Minuten zur Stelle. Eine halbe Stunde nach dem Unfall waren sämtliche Verletzte abtrans­

portiert. Die leitenden Beamten der Reichsbahn­direktion Halle haben sich an die Unfallstelle bege­ben.

Nach nichtamtlichen Berichten ist der verun­glückte Zug einem auf bem Nebengleis haltenben Güterzug in bie Flanke gefahren.

Von ben Schwerverletzten ist am Sonntagabend bie Frau Hantrich aus Ragösen gestorben, so baß sich bie Zahl ber Tobesopfer einschließlich des Lokomotivführers, der Selbstmord begangen hat, auf fünf erhöht, lieber bie Schuld- frage verlautet: Der Lokomotivführer fei bereit» in Magdeburg instruiert worben, daß er bei bei Einfahrt in den Dessauer Bahnhof auf ein Neben­gleis fahren und deshalb Vorsicht gebrauchen müßte. Er hat angeblich in ziemlicher Schnellig­keit zwei Weichen passiert und auch die britt< Weiche überfahren, als ihm feine Maschine mit der nachfolgenden Wage» aus dem Gleise sprang. Mar nimmt an, daß dies infolge der plötzlichen scharfer, Bremswirkung geschehen ist.

Heller

2 Teller

Minuten Kochzeit

Minuten

Kochzeit

Minuten Kocfizeif

tfo verschieden ist die J&cftzeit Sei MAGGP tfuppen-Würfefa.

(Beachten die deshalb genau die Jfochariweisung, k die übrigens ganz einfach ist. y

2 Teller

MMMWWlWMkS.

Roman von M. W. S o p h a r.

23] ---------

„Dachten Sie an jemand, der Ihnen Ihren Schatz sortnahm?" fragte sie voll Mitleid für den einsamen Uten Mann mit seinen Erinnerungen an die verlorene Vergangenheit.

„So ist es — er nahm sie mir — der Herr Georg, unb es war nicht zu hoffen, daß sie noch weiter an den rlten Christian dachte, nachdem sie die Aussicht hatte, eine große Dame zu werden. Wer es erging chr doch schließlich gar nicht gut, der armen Johanna."

Jetzt hatte er sich wieder auf seinen Sitz vor dem Häuschen niedergelassen, stützte den Kopf auf die Hände, die er über feinem Stock zusammengefaltet hatte, und blickte traurig von feinen Blumenbeeten auf das Mäd­chen und von chr wieder auf feine Blumen.

„Sie sind ihr wie aus dem Gesicht geschnitten," wie­derholte er, „merkwürdig, wie aus dem Gesicht ge­schnitten."

„Ging sie von hier fort?" fragte sie und setzte sich ihm gegenüber. „Hat sie den Herrn geheiratet?"

„Niemand weiß, was geschehen ist." Seine Augen sahen wieder listig aus. „Johanna ging mit mir nicht mehr spazieren, sie wurde immer blasser und sah immer trauriger aus, und eines Tages ging sie in die Stadt — s» sagen die Leute — und kam erst viele Jahre später wieder zurück."

„Sie kam also wieder zurück?"

„Ach ja, das tat sie, unb sie hat auch geheiratet; er war ein sehr achtbarer Arbeiter, und sie wohnten hier, bis sie beide gestorben sind. Aber einige Leute sagten, sie hätte zu Herrn Georg gehalten, solange er lebte, und einige sagten, daß sie rechtmäßig mit ihm verheiratet, gewesen wäre. Aber niemand weiß die Wahrheit, bis alles ans Tageslicht kommt."

Einige Minuten blieb Molchen sitzen und betrachtete den kleinen Gartenstreifen. Die Bienen flogen von Blume zu Blume, und aus dem nahen Wald hörte man das Summen der Käfer und Insekten, ।

Dann beugte sie sich nach vorn und berührte Vater Christians zitternde Hand.

„Ich kam zu Ihnen in der Meinung, Sie wären ein Verwandter von mir, und weil ich wissen möchte, ob ich Ihnen dienlich fein kann."

Des Alten Augen wurden plötzlich ganz scharffinnig und schlau. Jetzt sah er Molchen noch einmal forschend ins Gesicht.

„Sie wären mit mir verwandt? Ich habe keine vor­nehme Verwandtschaft und habe auch nie davon reden hören."

„Ich bin ja gar nicht vornehm," antwortete sie, unb 'hre weißen Zähne blitzten, „ich heiße Miranba Mühe, meine Eltern lebten früher hier in Singenburg unb —"

„Sie gehen nicht wie eine Arbeiterin," unterbrach der Alte sie ernst. „Sie sehen doch aus wie eine Dame."

„Das kam so. Ich war sehr, sehr arm und diente bei einer Frau in der Stadt, die Zimmer vermietet. Mein Pate vermachte mir aber eine ganze Menge Geld Er wohnte hier, es ist Herr Gottfried Haller, und sein Schloß gehört jetzt auch mir."

„®ie haben dock, nicht Hallers Geld aeerbt? So'» Kiek-in-die-Welt unb so viel Gelb?! Wie kam denn Herr Haller gerabe baut Ihnen bas Gelb zu vererben?"

„Er war mein Pate unb kannte meine Eltern, als sie noch hier wohnten. Mein Vater hieß Fritz Mühe."

Ein vergnügter Ausbruck überzog bas Gesicht bes Alten. Es war, als ob ihm ber Verstaub aufs neue ge­kommen wäre.

„Ich erinnere mich an Fritz Mühe ganz gut. Es war so eine Art Vetter von mir unb hielt es mit der Tochter meines Mädchens, mit Johannas Tochter."

„Dann war also meine Mutter die Tochter Ihrer Johanna?" rief Molchen erregt. „Kein Wunder, daß ich Ihrer Johanna ähnlich sehe."

Obne auf ihre Worte zu achten, sagte er:

„Mein Mädchen kam nach Singenburg zurück, wie ich Ihnen erzählte, nachdem sie in der Stadt gewesen war — sie kam mit ihrem Mann zurück; der hieß Mad- dinger, unb sie brachten ein kleines Mäbchen mit."

„Das war meine Mutter!"

Der Alte starrte aber jetzt roieber ins Leere unb folgte ihren Worten nicht mehr. „Und Sie — Sie ha­ben nun Herrn Hallers ganzes Geld?" — ändert- «*

plötzlich sein Thema. „Ist das nicht merkwürdig, baß bas Kind von Johanna bas Geld von Herrn Haller be­kommen hat? Sieht ging fo -'s oj p lie'T;* ’jorf» alles wieder hat gut machen wollen — ja, fo ist es, er wollte es wieder gut machen an Johanna, baß er ihr das Geld auf diese Weise gab."

Er schüttelte ben Kopf, unb feine ber freundlichen Fragen, bie Malchen an ihn richtete, konnte von ihm eine andere Antwort erzielen, als die Wiederholung der Worte: „Er wollte es an Johanna wieder gut ma­chen, deshalb gab er fein Geld an ihr Kind."

Die beständig wiederholten Worte blieben Malchen doch rätselhaft. Sie erhob sich endlich, nachdem sie ein­sah, daß es keinen Zweck habe, ihm klar zu machen,' was sie für den Rest feiner allen Tage für ihn zu tun gedenke. Er schien ihre Erklärungen als eine Drohung aufzufassen, sein Häuschen verlassen zu müssen. Seine Mienen nahmen einen kläglich flehenden Ausdruck an, feine Stimme bebte, als er sie bat, doch hier bleiben zu dürfen, wo er als Junge und Mann nahezu 80 Jahre gehaust habe. Ihre Augen füllten sich mit Tränen, und sie griff liebevoll nach seinen Händen.

„Aber natürlich sollen Sie in Ihrem Hause blei­ben und brauchen es auch nie zu verlassen. Ich werde es Ihnen hier sehr behaglich machen. Verstehen Sie mich nun, Sie brauchen hier niemals fortzuziehen."

Die Worte schienen endlich Eingang bei ihm gefun­den zu haben. Er lachte halb kindisch unb sah sie wie ein treuer Hunb an.

„Papa Christian bleibt immer hier, so ist es, Fräu­lein?" kicherte er. „Unb Herr Haller bat Johanna Ge­rechtigkeit wibersahren lassen — weil ihre Tochter ihm boch näher stanb, als bie Leute glaubten — ja, viel näher, als bie Leute glaubten, unb deshalb hat er recht an ihr getan."

Er lachte roieber halblaut, und Malchen hörte bas noch, wie sie ben Garten burchschritt unb ben Dorf­weg wieder betrat. Seine rätselhaften Worte klangen in ihr nach, unb je mehr sie barüber nachbachte, befto unverstänblicher würben sie ihr.

Zwischen hohen Hecken setzte sie nun ihren Weg fort, um zu dem Hause von Frau Grau zu gelangen. Hessen Lage ihr ber alte Haushofmeister Martin aus- *'ibrllch beschrieben batte. Der Lunitaa strömte be

sommerlichen Duft aus, bes Mädchens muntere Augen sogen alle Schönheit ringsumher gierig ein, unb jebe sich ihr neu enthüllende Schönheit des wunderbaren Landstriches begegr-te vollem Verständnis bei ihr. Dornröschen und Geißblatt, vom Juniwind l;:d)t be­wegt, schmückten bie Hecken, Vergitzmeinnicyt schauten wie blaue Sterne aus bem Grase hervor, unb Butter­blumen verwand-" s:- "»Me- w-'h«- -ti1 -n^-ner

Decke, Im Holz zur rechten Seite fangen bie Dros­seln vorn Sommer unb von Freube, hoch oben in ben Lüften schwang sich eine Lerche unb zwitscherte ihr nie enbenwollenbes Loblieb auf bes Himmels Größe.

Ohne es in Worte zu fassen, bewegte Malchen das Gefühl, jeden Augenblick dieses kostbaren Tages zu genießen, jeden Zoll, ben sie auf ihrem Wege weiter­schritt, unb beshalb bebauerte sie es fast, als bei einer Biegung bes Weges bas nichtige weiße Haus sich plötzlich ihren Blicken barbot. Jedes Bebauern war in­des sogleich wieder verschwunden, als sie zu Frau Grau geführt wurde.

Frau Grau saß in dem Garten hinter ihrem Hause auf einem Rasenplatz, der sich zum Flusse zu senkte.

„Ick) wollte, ich könnte immer an solchem Oertchen wohnen", sagte Malchen seufzend, als sie umherblickte. „Von der Stadt habe ich mein ganzes Leben lang ge­nug."

„Es freut mich, daß Sie das Land lieben." entgeg­nete Frau Grau etwas zerstreut, und nachdem sie des Mädchens Züge lange durchforscht hatte, meinte sie plötzlich: „Ich sinne — und sinne, ob ich Sie nid)! wohl schon früher einmal sah. Gestern, als Sie kei­nen Hut trugen, habe ich es gar nicht so bemerkt, aber heute rufen mir der weiße Hut. Ihr weißes Kleid und Ihr prachtvolles Haar Erinnerungen in mir wach — ich weiß nur nicht, wohin damit."

„Sie find nicht die Erste, bie burch meinen Anblick heute an eine andere Person erinnert wird. Der alte Christian drüben hielt mich für ein Mädchen, das er in feiner Jugend kannte Er nannte sie Johanna, und es scheint mir. daß sie meine Großmutter war, so weit ich habe feststellen können; der gute Alte ist ein biß­chen kindisch und konfus."