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Haben Sie
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ausgelaufene
Rufen Sie Nr. 284 an I
Brillier & Nichten Fulda
(Inh.: H. Nüchter) — Im Friedhofsgäßchen
Fugenlose Steinholz- und Estrichböden.
Wer seine Kinder zum vernünftigen Sparen erzieht, erweist ihnen den
besten Dienst fürs Leben.
Städtische Sparkasse
gegr. 1825
früher Frledrlchsmarkt — Jetzt Bahnhofstraße Nr. 5 Ausgabe von Helmsparkassen.
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Fuldaer Zeitung (Amtliches Ärelsblatt)
Sonntag, den 10. November 1929.
Der Erweiterungsbau des St AnkonmsheLms
Von der Reichswehr.
General Sretz von ftreffenftdn,
der
Sei den wenigen Fällen, in denen eine vorübergehende Störung angeblich eingetreten sein soll, ist es sehr fraglich, ob die beobachteten Diarrhöen nicht auf andere Ursachen zurückzuführen sind. Alltäglich ist dagegen die Erfahrung, daß man sich sehr bald an ein neues Trinkwvsser, auch wenn es noch so hart ist, gewöhnt.
Für Wirtschaftszwecke, wie Kochen und Waschen sind jedoch weiche Wässer vorzuziehen. Es ist eine altbekannte Tatsache, daß Gemüse, insbesonders Hülsenfrüchte, in hartem Wasser schwer weich kochen und auch in ihrer Ausnutzung heruntergesetzt werden. Bei verschiedenen Getränken, wie Kaffee, Tee, Kakao wird durch zu hartes Wasser der Wohlgeschmack beeinträchtigt. Bei Grog treten leicht Trübungen, durch Ausscheidung der härtebildenden Salze ein. Ebenso werden Mehlsuppen (Hafer und Grünkernmehl) auch bei langem Kochen nicht glatt, sondern bleiben flockig. All diese Erscheinungen treten jedoch erst bei Wässern mit 30 und mehr Härtegraden auf.
Am meisten macht sich die Härte des Wassers beim Waschen bemerkbar, da die Kalk- und Magnesiasalze mit den Fettsäuren der Seist unlösliche Verbindungen liefern, die sowohl die Hautporen verstopfen wie auch sich im Gewebe frstsetzen können. Außerdem ist zur Erzeugung des Seifenschaumes bei harten Wässern eine wesentlich größere Menge Seife erforderlich, als bei weichem Wasser.
Nach all dem sind die Nachteile eines härteren Wassers im Vergleich zu den hygienischen Gefahren, die mit einem Wassermanael besonders ’n der heißen Jahreszeit verbunden sind, sehr gering, ist doch infolge der Unmöglichkeit, die Abortanlagen und Badegelegenbeiten zu benutzen, einer Tyvhus- oder sonstigen -Epidemie Tür und Tor geöffnet.
Zum Schluß sei noch auf die Wasserverhältnisse einer Reihe von Städten hingewiesen. Die Härte des Trinkwasser des benachbarten Würzburgs beträgt 36 Grad, Münster i. W. steht mit 40 Härtegraden wenig nach, während die Bürger von Calbe i. S. und Merseburg ein 42 bzw. 45 Grad hartes Wasser vertragen, ohne „Kalksteine in den Magen* zu bekommen.
Am Dienstag, den 19. November, wird der fertiggestellte, unter der Leitung von Architekt Mahr ausgeführte Erweiterungsbau des St. Antoniusheims im Münsterfeld durch einen Festakt der Benutzung übergeben werden.
bildungsschulen — gilt es, die Erteilung des Religionsunterrichtes zu regeln und häufig gegen Widerstände auch von behördlicher Seite durchzusetzen. Damit hängt die christliche Erziehung in diesen Schulen, die gerade die entscheidenden Jahre der Jugendlichen umfassen, aufs engste zusammen. Bei Aufbauschulen und anderen höheren Lehranstalten kann der Kreis die Bewilligung geforderter Zuschüsse von der Erfüllung religiöser Voraussetzungen abhängig machen.
Die Zusammenstellung und Ergänzung der Volksbibliotheken wird durch den religiösen Standpunkt naturgemäß stark beeinflußt; nicht minder die Einrichtung von Jugendheimen und Wanderherbergen, die Beschaffung von Lichtbild- und F i l m a p p a r a t e n, die Veranstaltung von Vorträgen und Kursen.
Die gesamte Arbeit des Wohlfahrtsamtes ist eigentlich weltanschaulich bedingt. Es fei nur hingewiesen aus Wöchnerinnen- und Säuglingspflege, Hebammenwesen und Mutterberatung, Führung der Amtsvormundschaft und der Pfleg- schäft, Regelung der Schutzaufsicht und der Fürsorge-Erziehung, Beaufsichtigung der Pflege- und Haltekinder, Jugendgerichtshilfe und Berufsberatung. Für all dies sind vom christlichen Standpunkt besondere, hohe Anforderungen zu stellen. Dasselbe gilt für schulärztliche Untersuchungen, Heilbehandlung, orthopädisches Turnen, für die Unterbringung von Geisteskranken und -schwachen, von Epileptikern, Taubstummen und Krüppeln.
In den kleinsten Landgemeinden beraten und beschließen heute wie vor 100 Jahren alle stimmberechtigten Einwohner als Gemeindeversammlung über die Angelegenheiten des Gemeinwesens. Aber auch in dieser reinsten Form der Selbstverwaltung, bei diesem höchsten Maß politischer Freiheit durch persönliche Teilnahme an der Regierungsgewalt müssen für die laufenden Geschäfte Bürgermeister und Schöffen als Verwalter gewählt und, wenn die Gemeinde wächst, Gemeindeverordnete mit der Vertretung der Einwohner betraut werden. Ebenso müssen für Kreis und Provinz, für Staat und Reich Vertreter und Verwalter bestellt werden An ihrer Auswahl teilzunehmen ist unser Recht auf Freiheit, das nicht mehr beschränkt werden darf, als es das Gemeindewohl erfordert. Die Vertreter richtig auszuwählen, ist unsere Pflicht gegenüber der Gemeinschaft; eine ernste Gewissenspflicht, denn für das, was unsere gewählten Vertreter tun und was sie unterlassen, sind wir mitverantwortlich.
Geht es im Reich und Staat ums Schicksal des deutschen Volkes, so hängt von den Gemeinden-, Kreis- und Provinzialvertretungen Wohlergehen und Kultur der Heimat und ihrer Bewohner in vielen Beziehungen ab. Den Gemeindeverbänden sind in dieser Not mit ihren erhöhten Bedürfnissen und verringerten Mitteln zahlreiche Aufgaben übertragen worden, die den Einzelgemeinden zu schwer wurden. So sind die Kreise Hauptträger der Armen- und Wohlfahrtspflege geworden; aber auch auf anderen Gebieten ist ihre Zuständigkeit stark gewachsen und weitere Arbeit, die heute noch von örtlich entfernten, bürokratisch organisierten Behörden geleistet wird, harrt ihrer Eingliederung in die Selbstverwaltung der Kreise. Darum ist die Wahl der Kreisvertreter so außerordentlich wichtig; besonders wichtig in dieser Zeit, in der die Fragen einer allgemeinen Verwaltungsreform zur Erörterung und Entscheidung , stehen. Die gewählten Kreiskörperschaften können hemmen oder fördern, nutzbringend oder verschwenderisch wirtschaften, gerecht ausgleichen oder will- kürzlich bevorzugen, Not lindern oder verschärfen; sie können im Geiste des Friedens oder des Haders, des Gemeinschastsbewußtfeins oder der Selbstsucht wirken; sie können aus ei''°m christlichen Gemeinwesen ein unchristliches mc*en.
Vielleicht regt sich hier und da noch die Frage: Was hat Kommunalpolitik mit Religion zu tun? Alles menschliche Streben ist zu tiefft int Religiösen verwurzelt, auch denen, die Religion ablehnen oder sich gegen sie stellen. Das Christentum aber erfordert den ganzen Menschen. Es will und muß jede Entscheidung und jede Tat beeinflussen, besonders auch die Gestaltung der menschlick>en B e- ziehungen zu Gemeinde und Staat. Diese selbst ziehen ja ihre Defugnisie und ihre gewissenbindende Macht lediglich aus dem gottgegebenen Naturrecht. Wie stark für den Christen und Katholiken auch die Arbeit der Kreisoerwaltung vom Religiös-Weltanschaulichen bestimmt wird, möge ein kurzer Einblick in einige ihrer Tätigkeitsgebiete dartun.
In den Schulen des Kreises — Landwirtschaft- liche und Hauswirtschaftliche, Berufs- und Fort- !
Don der Landwirkschaftsschule Fulda.
Am 7. November hat an der hiesigen Anstalt las 40. Winterhalbjahr seinen Anfang genommen. @5 haben sich für die Oberklasse 31 Schüler eingefunden, die Unterklasse besuchen 43 Schüler. Es werden also dieses Halbjahr 74 Schüler für ihren landwirtschaftlichen Beruf ausgebildet eine erfreulich hohe Zahl in einer für die Landwirts so harten Zeit. Aber wenn für den Landwirt die Not am größten ist, dann braucht er die Wissenschaft am meisten, die ihm lehrt, wie er sich vor Schaden bewahren kann. An Stelle von He^rn Kunstgärtner Ries hat den Unterricht im Obstbau Herr Lehrer L i ch t e n f e l d übernommen.
Im Anschluß an die Aussprache in der letzten Stadtoerordneten-Versammlung bei Behandlung der Fuldaer Wasserfrage dürfte es sicherlich von allgemeinem Interesse sein, obiges Thema vom fachmännischen Standpunkt zu beleuchten:
Zunächst sei der Begriff der Wasserhärte in Kürze erklärt. Die Hörte eines Wassers wird durch die darin gelösten Salze, die in der Hauptsache aus Kalk und Magnesiaverbindungen bestehen, bedingt. Jedes Wasser, angenommen Regenwasser, enthält mehr oder weniger derartiger Salze gelöst. Der Chemiker gibt daher bei der Beurteilung von Trink- und Wirtschaftswasser die Menge dieser Salze nach Härtegraden an und bezeichnet ein Wasser, das 0 bis 4 Härtegrade hat, als sehr weich, 4 bis 8Härtegraden als weich, 8 bis 12Härtegrade als mittelhart, 12 bis 20 Grad als ziemlich hart, 20 bis 30 Grade als hart und über 30 Grade als sehr hart, wobei ein Härtegrad 10 Milligramm Kalcium- oder Magnesiumoxyd im Liter gelöst entspricht.
In gesundheitlicher Beziehung hat dis Härte des Wassers im allgemeinen nur untergeordnete Bedeutung. Wir kennen eine Reihe con Orten, deren Wässer sowohl sehr weich als auch sehr hart — bis zu 100 Grad und mehr Graden — sind. Nirgends ist bislang aber eine eigentliche Gesundheitsschädigung durch den Genuß'solch weicher und harter Wässer bekannt geworden, wenn auch bei manchen besonders empfindlichen Menschen der Genuß von sehr harten Wässern gelegentlich, besonders im Anfang, Magen- und Darmstörungen erzeugen und auch bei Wascken die Haut reizen soll. Doch diese Störungen stellen nur Ausnahmefälle dar. Wir kennen z. B. ein Krankenhaus von ca. 300 Betten, wo die Patienten Jahre hindurch ein Wasser von 79 Härtegraden ohne Nachteil getrunken haben. Ebenso sind uns viele Ortschaften bekannt, wo das Grund- und Ouellwasser 50 und mehr Härtegrade aufweist, aber all und jede Schädigung fehlt Dabei sei auch darauf hingewiesen, daß der Mensch besonders in Kuhmilch und Gemüsen weit mehr Kalk aufnimmt als durch Wasser.
Zum Gedächtnis der Gefallenen . Der Hochwürdigste Herr Bischof von Fulda trifft im Kirchlichen Amtsblatt folgende Anordnungen:
Der vorletzte Mittwoch des Kirchenjahres (Buß- und Bettag) hat bekanntlich feit dem Jahre 1926 aufgehört ein verpflichtender kirchlicher Feiertag zu fein, jedoch gilt für ihn das staatliche Gesetz der Sonntagsruhe unverändert weiter. Wie in den Vorjahren so soll er auch künftig dem frommen Gedenken der im Weltkriege Gefallenen gewidmet fein.
Zur näheren Ausführung der Verordnung vom 2. November 1926 wird u. a. bestimmt: die Herren Pfarrer und sonstigen Kirchenrektoren wollen folgendes beachten:
1. In allen Kirchen ist ein feierliches Requiem für die im Kriege Gefallenen zu halten und zwar zu der Zeit, zu welcher sonst an Sonn- und Festtagen der Hauptgottesdienst stattfindet.
2. Wenn auch eine Verpflichtung zum Besuche der hl. Messe an diesem Tage nicht besteht, so wollen doch die hochw. Herren Geistlichen am Sonntag vorher den Gläubigen dringend ans Herz legen, dem feierlichen Requiem beizuwohnen. Dort, wo mehrere Geistliche an einer Kirche wirken, darf auch sonst ein reger Besuch der hl. Messe feitens der Gläubigen erwartet werden.
3. Insbesondere hege ich auch den oberhirtlichen Wunsch, daß die Gläubigen gemahnt und eingeladen werden, diesen Tag zum Empfang der hl.
Oberbefehlshaber des Reichswehrgruppenkommandos 2 in Kassel, hat, wie schon gemeldet, aus gesundheitlichen Gründen sein Abschiedsgesuch ein- gereicht. General Kreß von Kressenstein ist 59 Jahre alt und hat sich während des Krieges als Oberbefehlshaber der 8. kaiserlich-türkischen Armee ausgezeichnet. Als Nachfolger wird General v. Kayser genannt
Fulda, den 9. November 1929. t Katholiken wählt!
Line Bischofs-Mahnung zum 17. November.
Der Apostolische Administrator in Berlin, B i - lckofDr. ChristianSchreibervonMei- L n veröffentlicht folgenden Aufruf:
p Am 17- November d. Js. finden in Preußen die Kommunal wähl en statt. An diesem Tage werden für die politstchen Gemeinden die neuen Stadtverordneten und Gemeindevertreter gewählt. Diese sind die Vertrauensleute der gesamten Bevölkerung. In den Stadt- und Gemeinde-Parla- wenten werden neben Finanz- und Wirtschaftsfra- aen auch kulturelle Fragen in weitestge- A»ndem Maße entschieden. Der Kampf geht um christliche oder weltliche Schule. Es geht um die freie christliche Wohlsahrtsvflege, um die Seelsorge in den Krankenanstalten, Waisen- und Siechenhäusern, es handelt sich um die Erziehung unserer Jugend in christlichem Sinne. Es geht um die Frage der materiellen und geistigen Kultur.
lieber die Fragen entscheiden die Wahlen am 17». November. Es ist Pflicht eines jeden Katholiken. M diesen nach seiner Gewissensüber- ,«ugung Stellung zu nehmen. Die Katholiken können nur einer Partei ihre Stimme geben, die für die Ideale unserer katholischen Weltanschauung bewußt und überzeugt eintritt.
Ich fordere darum alle Katholiken auf, sich an ber Wahl vollzählig zu beteiligen und ihre Stimme nur einer Partei zu geben, welche die Gewähr bietet, daß sie im Sinne katholischer Weltanschauung im Stadt- und Gemeindeparlament arbeiten wird.
Sie Sedeulmg der Hörle des Trinkwassers für Gesundheik und Hauswirlschafi.
Don Dr. Wilke vereid. Chemiker-Fulda.
Sakramente zu benutzen und die hl. Kommunion für die im Weltkriege Gefallenen, namentlich für die Verwandten und Bekannten aufzuopfern. Dementsprechend ist hinreichend Gelegenheit für Beichten und Kommunionempfang zu geben.
Wegen der Nähe des Festes der hl. Elisabeth werden gewiß manche katholischen Frauenvereine gerne an diesem Tage Generalkommunion ihrer Mitglieder halten. Auch die übrigen katholischen Organisationen können viel dazu beitragen, daß der Gedenktag für die Opfer des Weltkrieges nach Möglichkeit ein kirchlich-religiöses Gepräge erhält.
4. Nachmittags oder abends ist eine dem Charakter des Tages angemessene Andacht zu halten (mit Aussetzung und sakramentalem Segen).
Neue Fünfzigpfennig- und Markstücke.
Am 1. Dezember verlieren bekanntlich die Fünfzigpfennigstücke aus Aluminiumbronze ihre Gültigkeit; ihre Einlösung erfolgt von da nur mehr un den öffentlichen Kassen. Als Ersatz werden 274 Millionen neue Fünfzigpfenngistücke in den Verkehr gebracht, mit deren Ausprägung die deutschen Münzanstalten z. Zt. beschäftigt sind. Die neuen Fünfzigvfennigstücke bestehen aus reinem N i k- kel. Zurzeit befinden sich 126 Millionen Münzen im Umlauf, sodaß also nach Jnverkehrsetzung der 274 Millionen neuen Fünfzigpfennigstücke im ganzen 400 Millionen Stück Fünfzigpfennigstücke im Verkehr fein werden. Eingezogen sollen auch die Ein- und Dreimarkstücke des Jahres 1924 werden, deren Prägung teilweise nicht einwandfrei ist. Die eingezogenen Stücke zu ein und drei Mark werden durch neue erstklassig ausgeführte Stücke ersetzt werden. Die alten Fünfzigpfennnigstücke aus Aluminiumbronze werden im übrigen noch zwei Jahre lang von den Reichs- und Landcskafsen in Zahlung genommen und von dort endgültig eingezogen.
Rechtzeitig daran denken!
Es empfiehlt sich, Weihnachtspakete nach überseeischen Ländern schon Anfang November bei der Post einzuliefern, damit die rechtzeifige Aushändigung an die Empfänger gesichert ist. — Nach Mitteilung der ägyptischen Postverwaltung sind nach Aegypten zollpflichtige Gegenstände mit der Vriefpost nur in Sendungen zugelassen, die rote Briefe freigemacht und mit dem grünen Zollzettel gekennzeichnet sind. Gehen solche Gegenstände dennoch in Drucksachensendungen ober Warenproben ein, so werden diese Sendungen neben den Zollgefällen mit einer Nachgebühr belegt, die das Doppelte des Unterschieds zwischen der Briefgebühr und der Drucksachen- oder der Warenprobengebühr beträgt.
Kirchensteuer.
In den nächsten Tagen wird mit der Hebung der fälligen zweiten Rate der Kirchensteuern pro 1929 durch die Kassenboten begonnen werden. Diejenigen Kirchensteuerpflichtigen, die mit der Zahlung der ersten Rate der Kirchensteuer pro 1929 noch im Rückstände sind u Mahnzettel erhalten haben, werden dem Finanz, it dahier zur zwangsweisen Beitreibung einschließlich der zweiten Rate überwiesen. Bezüglich der "Zahlung der zweiten Rate der Kirchensteuern pro 1929 ist es unbedingt ratsam, die zu zahlenden Beträge auf das Postscheckkonto Nr. 82 550 oder auf die städtische Sparkasse, Kreissparkasse oder Leihhausbank dahier umgehend zu überweisen, damit Arbeiten sowie Belästigung durch die Kassenboten vermieden werden. Auch wird dringend gebeten, die Kirchensteuerbeträge für die Kassenboten möglichst bereit zu halten, damit die Einkassierung rasch erledigt werden kann.
Wilder Stoffhandel!
Man schreibt uns: Dem Vernehmen nach suchen auswärtige Stoffhändler — es soll sich um Engländer handeln — Tuche und Stoffe abzusetzen. Unter Bezugnahme auf schon früher erfolgte häufige Notizen in dieser Zeitung sei das Publikum dringend davor gewarnt, seinen Bedarf an Kleiderstoffen bei unbekannten fremden Hausiererneinzukaufen. Vor Schaden bewahrt man sich allein, wenn man sich des ortsansässigen sachverständigen Gewerbetreibenden bei seinen Einkäufen bedient.
Christliche Kommunalpolitik im Landkreis
Don Heinrich F r h r. v. G a g e r n.