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Rufen Sie Nr. 284 an I

Brillier & Nichten Fulda

(Inh.: H. Nüchter) — Im Friedhofsgäßchen

Fugenlose Steinholz- und Estrichböden.

Wer seine Kinder zum vernünftigen Sparen erzieht, erweist ihnen den

besten Dienst fürs Leben.

Städtische Sparkasse

gegr. 1825

früher Frledrlchsmarkt — Jetzt Bahnhofstraße Nr. 5 Ausgabe von Helmsparkassen.

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Fuldaer Zeitung (Amtliches Ärelsblatt)

Sonntag, den 10. November 1929.

Der Erweiterungsbau des St AnkonmsheLms

Von der Reichswehr.

General Sretz von ftreffenftdn,

der

Sei den wenigen Fällen, in denen eine vor­übergehende Störung angeblich eingetreten sein soll, ist es sehr fraglich, ob die beobachteten Diarrhöen nicht auf andere Ursachen zurückzufüh­ren sind. Alltäglich ist dagegen die Erfahrung, daß man sich sehr bald an ein neues Trinkwvsser, auch wenn es noch so hart ist, gewöhnt.

Für Wirtschaftszwecke, wie Kochen und Waschen sind jedoch weiche Wässer vorzuziehen. Es ist eine altbekannte Tatsache, daß Gemüse, insbesonders Hülsenfrüchte, in hartem Wasser schwer weich kochen und auch in ihrer Ausnutzung heruntergesetzt wer­den. Bei verschiedenen Getränken, wie Kaffee, Tee, Kakao wird durch zu hartes Wasser der Wohlge­schmack beeinträchtigt. Bei Grog treten leicht Trübungen, durch Ausscheidung der härtebildenden Salze ein. Ebenso werden Mehlsuppen (Hafer und Grünkernmehl) auch bei langem Kochen nicht glatt, sondern bleiben flockig. All diese Erscheinun­gen treten jedoch erst bei Wässern mit 30 und mehr Härtegraden auf.

Am meisten macht sich die Härte des Wassers beim Waschen bemerkbar, da die Kalk- und Mag­nesiasalze mit den Fettsäuren der Seist unlösliche Verbindungen liefern, die sowohl die Hautporen verstopfen wie auch sich im Gewebe frstsetzen kön­nen. Außerdem ist zur Erzeugung des Seifenschau­mes bei harten Wässern eine wesentlich größere Menge Seife erforderlich, als bei weichem Wasser.

Nach all dem sind die Nachteile eines härteren Wassers im Vergleich zu den hygienischen Gefah­ren, die mit einem Wassermanael besonders ’n der heißen Jahreszeit verbunden sind, sehr gering, ist doch infolge der Unmöglichkeit, die Abortanlagen und Badegelegenbeiten zu benutzen, einer Tyvhus- oder sonstigen -Epidemie Tür und Tor geöffnet.

Zum Schluß sei noch auf die Wasserverhältnisse einer Reihe von Städten hingewiesen. Die Härte des Trinkwasser des benachbarten Würzburgs be­trägt 36 Grad, Münster i. W. steht mit 40 Härte­graden wenig nach, während die Bürger von Calbe i. S. und Merseburg ein 42 bzw. 45 Grad hartes Wasser vertragen, ohne „Kalksteine in den Magen* zu bekommen.

Am Dienstag, den 19. November, wird der fertiggestellte, unter der Leitung von Architekt Mahr ausgeführte Erweiterungsbau des St. Antoniusheims im Münsterfeld durch einen Fest­akt der Benutzung übergeben werden.

bildungsschulen — gilt es, die Erteilung des Re­ligionsunterrichtes zu regeln und häufig gegen Widerstände auch von behördlicher Seite durchzusetzen. Damit hängt die christliche Er­ziehung in diesen Schulen, die gerade die ent­scheidenden Jahre der Jugendlichen umfassen, aufs engste zusammen. Bei Aufbauschulen und anderen höheren Lehranstalten kann der Kreis die Bewil­ligung geforderter Zuschüsse von der Erfüllung re­ligiöser Voraussetzungen abhängig machen.

Die Zusammenstellung und Ergänzung der Volksbibliotheken wird durch den religiö­sen Standpunkt naturgemäß stark beeinflußt; nicht minder die Einrichtung von Jugendheimen und Wanderherbergen, die Beschaffung von Lichtbild- und F i l m a p p a r a t e n, die Ver­anstaltung von Vorträgen und Kursen.

Die gesamte Arbeit des Wohlfahrtsamtes ist eigentlich weltanschaulich bedingt. Es fei nur hingewiesen aus Wöchnerinnen- und Säug­lingspflege, Hebammenwesen und Mutterberatung, Führung der Amtsvormundschaft und der Pfleg- schäft, Regelung der Schutzaufsicht und der Für­sorge-Erziehung, Beaufsichtigung der Pflege- und Haltekinder, Jugendgerichtshilfe und Berufsbera­tung. Für all dies sind vom christlichen Stand­punkt besondere, hohe Anforderungen zu stellen. Dasselbe gilt für schulärztliche Untersuchungen, Heilbehandlung, orthopädisches Turnen, für die Unterbringung von Geisteskranken und -schwachen, von Epileptikern, Taubstummen und Krüppeln.

In den kleinsten Landgemeinden beraten und beschließen heute wie vor 100 Jahren alle stimm­berechtigten Einwohner als Gemeindeversammlung über die Angelegenheiten des Gemeinwesens. Aber auch in dieser reinsten Form der Selbstverwaltung, bei diesem höchsten Maß politischer Freiheit durch persönliche Teilnahme an der Regierungsgewalt müssen für die laufenden Geschäfte Bürgermeister und Schöffen als Verwalter gewählt und, wenn die Gemeinde wächst, Gemeindeverordnete mit der Vertretung der Einwohner betraut werden. Ebenso müssen für Kreis und Provinz, für Staat und Reich Vertreter und Verwalter bestellt werden An ihrer Auswahl teilzunehmen ist unser Recht auf Freiheit, das nicht mehr beschränkt wer­den darf, als es das Gemeindewohl erfordert. Die Vertreter richtig auszuwählen, ist unsere Pflicht gegenüber der Gemeinschaft; eine ernste Gewissenspflicht, denn für das, was unsere gewählten Vertreter tun und was sie unterlassen, sind wir mitverantwortlich.

Geht es im Reich und Staat ums Schicksal des deutschen Volkes, so hängt von den Gemeinden-, Kreis- und Provinzialvertretungen Wohlergehen und Kultur der Heimat und ihrer Bewohner in vielen Beziehungen ab. Den Gemeindeverbänden sind in dieser Not mit ihren erhöhten Bedürfnis­sen und verringerten Mitteln zahlreiche Aufgaben übertragen worden, die den Einzelgemeinden zu schwer wurden. So sind die Kreise Hauptträger der Armen- und Wohlfahrtspflege geworden; aber auch auf anderen Gebieten ist ihre Zuständigkeit stark gewachsen und weitere Arbeit, die heute noch von örtlich entfernten, bürokratisch organisierten Behörden geleistet wird, harrt ihrer Eingliederung in die Selbstverwaltung der Kreise. Darum ist die Wahl der Kreisvertreter so außer­ordentlich wichtig; besonders wichtig in die­ser Zeit, in der die Fragen einer allgemeinen Ver­waltungsreform zur Erörterung und Entscheidung , stehen. Die gewählten Kreiskörperschaften können hemmen oder fördern, nutzbringend oder verschwen­derisch wirtschaften, gerecht ausgleichen oder will- kürzlich bevorzugen, Not lindern oder verschärfen; sie können im Geiste des Friedens oder des Haders, des Gemeinschastsbewußtfeins oder der Selbstsucht wirken; sie können aus ei''°m christlichen Gemein­wesen ein unchristliches mc*en.

Vielleicht regt sich hier und da noch die Frage: Was hat Kommunalpolitik mit Religion zu tun? Alles menschliche Streben ist zu tiefft int Religiö­sen verwurzelt, auch denen, die Religion ablehnen oder sich gegen sie stellen. Das Christentum aber erfordert den ganzen Menschen. Es will und muß jede Entscheidung und jede Tat beeinflussen, besonders auch die Gestaltung der menschlick>en B e- ziehungen zu Gemeinde und Staat. Diese selbst ziehen ja ihre Defugnisie und ihre ge­wissenbindende Macht lediglich aus dem gottgege­benen Naturrecht. Wie stark für den Christen und Katholiken auch die Arbeit der Kreisoerwaltung vom Religiös-Weltanschaulichen bestimmt wird, möge ein kurzer Einblick in einige ihrer Tätigkeits­gebiete dartun.

In den Schulen des Kreises — Landwirtschaft- liche und Hauswirtschaftliche, Berufs- und Fort- !

Don der Landwirkschaftsschule Fulda.

Am 7. November hat an der hiesigen Anstalt las 40. Winterhalbjahr seinen Anfang genommen. @5 haben sich für die Oberklasse 31 Schüler einge­funden, die Unterklasse besuchen 43 Schüler. Es werden also dieses Halbjahr 74 Schüler für ihren landwirtschaftlichen Beruf ausgebildet eine erfreu­lich hohe Zahl in einer für die Landwirts so har­ten Zeit. Aber wenn für den Landwirt die Not am größten ist, dann braucht er die Wissenschaft am meisten, die ihm lehrt, wie er sich vor Schaden bewahren kann. An Stelle von He^rn Kunstgärt­ner Ries hat den Unterricht im Obstbau Herr Leh­rer L i ch t e n f e l d übernommen.

Im Anschluß an die Aussprache in der letzten Stadtoerordneten-Versammlung bei Behandlung der Fuldaer Wasserfrage dürfte es sicherlich von allgemeinem Interesse sein, obiges Thema vom fach­männischen Standpunkt zu beleuchten:

Zunächst sei der Begriff der Wasserhärte in Kürze erklärt. Die Hörte eines Wassers wird durch die darin gelösten Salze, die in der Haupt­sache aus Kalk und Magnesiaverbindungen beste­hen, bedingt. Jedes Wasser, angenommen Regen­wasser, enthält mehr oder weniger derartiger Salze gelöst. Der Chemiker gibt daher bei der Beurtei­lung von Trink- und Wirtschaftswasser die Menge dieser Salze nach Härtegraden an und bezeichnet ein Wasser, das 0 bis 4 Härtegrade hat, als sehr weich, 4 bis 8Härtegraden als weich, 8 bis 12Härte­grade als mittelhart, 12 bis 20 Grad als ziemlich hart, 20 bis 30 Grade als hart und über 30 Grade als sehr hart, wobei ein Härtegrad 10 Milligramm Kalcium- oder Magnesiumoxyd im Liter gelöst ent­spricht.

In gesundheitlicher Beziehung hat dis Härte des Wassers im allgemeinen nur unterge­ordnete Bedeutung. Wir kennen eine Reihe con Orten, deren Wässer sowohl sehr weich als auch sehr hart — bis zu 100 Grad und mehr Graden — sind. Nirgends ist bislang aber eine eigent­liche Gesundheitsschädigung durch den Genuß'solch weicher und harter Wässer bekannt geworden, wenn auch bei manchen besonders empfindlichen Men­schen der Genuß von sehr harten Wässern ge­legentlich, besonders im Anfang, Magen- und Darmstörungen erzeugen und auch bei Wascken die Haut reizen soll. Doch diese Störungen stellen nur Ausnahmefälle dar. Wir kennen z. B. ein Kran­kenhaus von ca. 300 Betten, wo die Patienten Jahre hindurch ein Wasser von 79 Härtegraden ohne Nachteil getrunken haben. Ebenso sind uns viele Ortschaften bekannt, wo das Grund- und Ouellwasser 50 und mehr Härtegrade aufweist, aber all und jede Schädigung fehlt Dabei sei auch darauf hingewiesen, daß der Mensch beson­ders in Kuhmilch und Gemüsen weit mehr Kalk aufnimmt als durch Wasser.

Zum Gedächtnis der Gefallenen . Der Hochwürdigste Herr Bischof von Fulda trifft im Kirchlichen Amtsblatt folgende Anordnun­gen:

Der vorletzte Mittwoch des Kirchenjahres (Buß- und Bettag) hat bekanntlich feit dem Jahre 1926 aufgehört ein verpflichtender kirchlicher Feier­tag zu fein, jedoch gilt für ihn das staatliche Gesetz der Sonntagsruhe unverändert weiter. Wie in den Vorjahren so soll er auch künftig dem from­men Gedenken der im Weltkriege Ge­fallenen gewidmet fein.

Zur näheren Ausführung der Verordnung vom 2. November 1926 wird u. a. bestimmt: die Her­ren Pfarrer und sonstigen Kirchenrektoren wol­len folgendes beachten:

1. In allen Kirchen ist ein feierliches Requiem für die im Kriege Gefallenen zu halten und zwar zu der Zeit, zu welcher sonst an Sonn- und Festta­gen der Hauptgottesdienst stattfindet.

2. Wenn auch eine Verpflichtung zum Besuche der hl. Messe an diesem Tage nicht besteht, so wollen doch die hochw. Herren Geistlichen am Sonntag vorher den Gläubigen dringend ans Herz legen, dem feierlichen Requiem beizuwohnen. Dort, wo mehrere Geistliche an einer Kirche wir­ken, darf auch sonst ein reger Besuch der hl. Messe feitens der Gläubigen erwartet werden.

3. Insbesondere hege ich auch den oberhirtlichen Wunsch, daß die Gläubigen gemahnt und eingela­den werden, diesen Tag zum Empfang der hl.

Oberbefehlshaber des Reichswehrgruppenkom­mandos 2 in Kassel, hat, wie schon gemeldet, aus gesundheitlichen Gründen sein Abschiedsgesuch ein- gereicht. General Kreß von Kressenstein ist 59 Jahre alt und hat sich während des Krieges als Ober­befehlshaber der 8. kaiserlich-türkischen Armee aus­gezeichnet. Als Nachfolger wird General v. Kayser genannt

Fulda, den 9. November 1929. t Katholiken wählt!

Line Bischofs-Mahnung zum 17. November.

Der Apostolische Administrator in Berlin, B i - lckofDr. ChristianSchreibervonMei- L n veröffentlicht folgenden Aufruf:

p Am 17- November d. Js. finden in Preußen die Kommunal wähl en statt. An diesem Tage werden für die politstchen Gemeinden die neuen Stadtverordneten und Gemeindevertreter gewählt. Diese sind die Vertrauensleute der gesamten Be­völkerung. In den Stadt- und Gemeinde-Parla- wenten werden neben Finanz- und Wirtschaftsfra- aen auch kulturelle Fragen in weitestge- A»ndem Maße entschieden. Der Kampf geht um christliche oder weltliche Schule. Es geht um die freie christliche Wohlsahrtsvflege, um die Seelsorge in den Krankenanstalten, Waisen- und Siechenhäu­sern, es handelt sich um die Erziehung unserer Jugend in christlichem Sinne. Es geht um die Frage der materiellen und geistigen Kultur.

lieber die Fragen entscheiden die Wahlen am 17». November. Es ist Pflicht eines jeden Katho­liken. M diesen nach seiner Gewissensüber- ,«ugung Stellung zu nehmen. Die Katholiken können nur einer Partei ihre Stimme geben, die für die Ideale unserer katholischen Weltanschauung bewußt und überzeugt eintritt.

Ich fordere darum alle Katholiken auf, sich an ber Wahl vollzählig zu beteiligen und ihre Stimme nur einer Partei zu geben, welche die Gewähr bie­tet, daß sie im Sinne katholischer Weltanschauung im Stadt- und Gemeindeparlament arbeiten wird.

Sie Sedeulmg der Hörle des Trinkwassers für Gesundheik und Hauswirlschafi.

Don Dr. Wilke vereid. Chemiker-Fulda.

Sakramente zu benutzen und die hl. Kommunion für die im Weltkriege Gefallenen, namentlich für die Verwandten und Bekannten aufzuopfern. Dementsprechend ist hinreichend Gelegenheit für Beichten und Kommunionempfang zu geben.

Wegen der Nähe des Festes der hl. Elisabeth werden gewiß manche katholischen Frauen­vereine gerne an diesem Tage Generalkommu­nion ihrer Mitglieder halten. Auch die übrigen katholischen Organisationen können viel dazu bei­tragen, daß der Gedenktag für die Opfer des Weltkrieges nach Möglichkeit ein kirchlich-religiöses Gepräge erhält.

4. Nachmittags oder abends ist eine dem Cha­rakter des Tages angemessene Andacht zu halten (mit Aussetzung und sakramentalem Segen).

Neue Fünfzigpfennig- und Markstücke.

Am 1. Dezember verlieren bekanntlich die Fünf­zigpfennigstücke aus Aluminiumbronze ihre Gültig­keit; ihre Einlösung erfolgt von da nur mehr un den öffentlichen Kassen. Als Ersatz werden 274 Millionen neue Fünfzigpfenngistücke in den Ver­kehr gebracht, mit deren Ausprägung die deutschen Münzanstalten z. Zt. beschäftigt sind. Die neuen Fünfzigvfennigstücke bestehen aus reinem N i k- kel. Zurzeit befinden sich 126 Millionen Münzen im Umlauf, sodaß also nach Jnverkehrsetzung der 274 Millionen neuen Fünfzigpfennigstücke im gan­zen 400 Millionen Stück Fünfzigpfennigstücke im Verkehr fein werden. Eingezogen sollen auch die Ein- und Dreimarkstücke des Jahres 1924 werden, deren Prägung teilweise nicht einwandfrei ist. Die eingezogenen Stücke zu ein und drei Mark werden durch neue erstklassig ausgeführte Stücke ersetzt wer­den. Die alten Fünfzigpfennnigstücke aus Alumi­niumbronze werden im übrigen noch zwei Jahre lang von den Reichs- und Landcskafsen in Zah­lung genommen und von dort endgültig eingezo­gen.

Rechtzeitig daran denken!

Es empfiehlt sich, Weihnachtspakete nach über­seeischen Ländern schon Anfang November bei der Post einzuliefern, damit die rechtzeifige Aushändi­gung an die Empfänger gesichert ist. — Nach Mit­teilung der ägyptischen Postverwaltung sind nach Aegypten zollpflichtige Gegenstände mit der Vriefpost nur in Sendungen zugelassen, die rote Briefe freigemacht und mit dem grünen Zollzettel gekennzeichnet sind. Gehen solche Gegenstände den­noch in Drucksachensendungen ober Warenproben ein, so werden diese Sendungen neben den Zoll­gefällen mit einer Nachgebühr belegt, die das Dop­pelte des Unterschieds zwischen der Briefgebühr und der Drucksachen- oder der Warenprobenge­bühr beträgt.

Kirchensteuer.

In den nächsten Tagen wird mit der Hebung der fälligen zweiten Rate der Kirchensteuern pro 1929 durch die Kassenboten begonnen werden. Die­jenigen Kirchensteuerpflichtigen, die mit der Zah­lung der ersten Rate der Kirchensteuer pro 1929 noch im Rückstände sind u Mahnzettel erhalten haben, werden dem Finanz, it dahier zur zwangs­weisen Beitreibung einschließlich der zweiten Rate überwiesen. Bezüglich der "Zahlung der zweiten Rate der Kirchensteuern pro 1929 ist es unbedingt ratsam, die zu zahlenden Beträge auf das Post­scheckkonto Nr. 82 550 oder auf die städtische Spar­kasse, Kreissparkasse oder Leihhausbank dahier um­gehend zu überweisen, damit Arbeiten sowie Be­lästigung durch die Kassenboten vermieden wer­den. Auch wird dringend gebeten, die Kirchensteuer­beträge für die Kassenboten möglichst bereit zu halten, damit die Einkassierung rasch erledigt wer­den kann.

Wilder Stoffhandel!

Man schreibt uns: Dem Vernehmen nach suchen auswärtige Stoffhändler — es soll sich um Eng­länder handeln — Tuche und Stoffe abzusetzen. Unter Bezugnahme auf schon früher erfolgte häu­fige Notizen in dieser Zeitung sei das Publikum dringend davor gewarnt, seinen Bedarf an Klei­derstoffen bei unbekannten fremden Hausierernein­zukaufen. Vor Schaden bewahrt man sich allein, wenn man sich des ortsansässigen sachverständigen Gewerbetreibenden bei seinen Einkäufen bedient.

Christliche Kommunalpolitik im Landkreis

Don Heinrich F r h r. v. G a g e r n.