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Fuldaer Zeitung

Duell und Mensur

Zum 1. Jahrestag des Marsches aus «am

Nr. 253.

Donnerstag, den 31. Oktober 1929.

die Ordnung und öffentliche Sicherheit und ist ein Verbrechen gegen Leib und Leben, das auch xür die Familie und den Staat von größter Bedeutung ist, aufs Spiel setzen. Es verstößt auch gegen die gesellschaftliche Ordnung, da im Volke Schranken aufgerichtet werden, die mit einer wahren Volks­gemeinschaft im schroffsten Widerspruch stehen Der Terror des „Waffenrings" gegen katholische Stu- dendenverbände ist auch heute noch nicht völlig beseitigt. Wir brauchen nur an den Fall der ka­tholischen C. V.-Derbindung Sugambria-Jena zu erinnern. v Ä ... ,

Die grundsätzliche Wertung des Delikts ist auch jetzt noch nicht genügend betrachtet. Man muß das Wesentliche eines Zweikampfes auch bei der Be­stimmungsmensur erkennen. Es ist und bleibt em Kampf zweier Gegner, von denen der eine so ver­wundet werden muß, daß er kampfunfähig wird.

nickt mehr bestehe . , .

Gerade die Bestimmungsmensuren seien geeig­net und sicherlich auch dazu bestimmt, den Duell- I gedanken möglichst aufrecht zu erhalten. Die Be­stimmungsmensuren seien wirklich kern blogrr I Sport. Das ergäbe sich aus ihrer geschichtlichen Entwicklung rote aus der Art und Form ihrer Durchführung. Es ginge doch nicht an, daß be, Be­stimmungsmensuren Straffreiheit eintreten solle, I obgleich bei ihnen der objektive Sachverhalt genau I der gleiche sei, wie bet dem mit Strafe bedrohten I Zweikampf, mit dem einzigen Unterschiede, daß es I sich hier um Austragung eines Ehrenhandels handle. Es fei nicht verständlich, weshalb hier in bezug auf Strafwürdigkeit und Strafbedürfnts ein I grundsätzlicher Unterschied gemacht werde, zumal mit den gleichen Handlungen auch die gleiche Ge­fährlichkeit ihres Charakters vorliege.

Gegenüber den Freunden des Zweikampfes, I vor allem dem Sprecher der Deutschnationaler ver- trat Dr. Bell die Auffassung, daß die strafrecht­lichen Vorschriften über Ehrverletzung nicht aus- I I reichen und der Ehrenschutz vor allem durch mög- I lichst ausgedehnte große Ausgestaltung der Ehren- I geeichte eine feste und sichere Grundlage erhalten I müssen. •

Diese Ehrengerichte hätten die Aufgabe, an Stelle des Zweikampfes geeignete andere Mittel zur Sühne in Anwendung zu bringen. Die in die­ser Richtung von nichtschlagenden Korporationen eingesetzten Ehrengerichte hätten mit bestem Erfolg und segensreich gewirkt. Dagegen sei es nicht zu billigen, daß die Ehrengerichte des Waffencings, so I anerkennenswert auch sicherlich deren Bemühun­gen um Verhütung von Zweikämpfen seien, sich doch unter bestimmten schweren Voraussetzungen für den Zweikampf entscheiden. Er hoffe aber, daß bald die Reste des Zweikampfes wie in an­deren Ländern, so auch bei uns verschwind-n, so daß sich dafür strafrechtliche Vorschriften erübrigen. Dor allem sei in den gesunden Sinn der deutschen Studentenschaft die bestimmte Erwartung zu setzen, daß sie dem Pflichtgebiet des Ernstes unserer Zeit Folge gebend, Zweikämpfe und Bestimmungsmen­suren durch edlen Sport ersetze und damit Staats­ordnung, Recht und Sitte fördere.

Stählung des Mannesmutes und Erziehung zu aufrechter Gesinnung bedürften wahrscheinlich nicht der Bestimmungsmensuren. Die Angehörigen der nichtschlagenden Verbindungen hatten, rote im Frieden, so namentlich auch im Weltkrieg, ohne Vorübung durch Mensuren, die Feuerprobe für todesmutige Opferkraft und wahrhaft deutsche Ge­sinnung glänzend bestanden und sich darin nie­mals von anderen übertreffen lassen.

Dr. Bell kommt dann auf die Zahl der Bestra­fungen bei tatsächlichen Zuwiderhandlungen zu sprechen und betonte, daß, wenn man den Boden der Gerechtigkeit nicht verlassen und das Vertrauen in die Justiz hüten wolle, dann kein Unterschied gemacht werden dürfe zwischen Zweikampf und änderen Delikten. Es bestehe in keiner Weife, wie behauptet wird, im Volke oder in der juristischen Literatur eine comums opine (gemeinschaftliche Auffassung) dahin, daß die Rechtsprechung des Reichsgerichts über Gleichstellung der Vestim- mungsmensur verfehlt sei. Das Reichsgericht hat seit Jahrzehnten nach dieser Richtung eine einsei­tige Rechtssprechung geübt und erklärt, daß unter die Strafbestimmungen nicht nur der Zweikampf, sondern auch die Bestimmungs-, insbesondere die Schlägermensuren fallen. Rur Kreise, die an der Aufrechterhaltung der Bestimmungsmensuren in-

b ringen.

Es ist interessant, zu erforschen, rote die Justiz bislang die Strafbestimmungen über den Zwei­kampf gehandhabt hat. Dafür liegen die Zahlen von 1928 — für Preußen die Zahlen von 1927 — vor. Don 71 Verurteilungen wegen Zweikampfes entfielen 35 auf Lippe-Detmold, 17 auf Preußen, 9 auf Sachsen, 4 auf Mecklenburg-Strelitz, 2 aitt Braunschweig, je einer auf Baden, Bayern, Anhalt und Bremen. Ueberhaupt keine Verurteilungen er­folgten in Württemberg, Thüringen, Hessen. Ham- burg und Oldenburg.

Zeppelins Polarfahrl.

Ende November Probefahrt nach Skandinavien.

Die Zeppelin-Gesellschaft in Friedrichs- h a f e n hat beichlossen, die Versicherungen und dte Gehälter der Besatzung des „Graf Zeppelin" zu er­höhen, sowie Sicherungen in hygienischer Bezie­hung zu schaffen, so daß die Bedenken der Mann­schaft gegen die Teilnahme an der Nordpolfahrt zum größten Teil zerstreut werden konnten.

„Graf Zeppelin" wird voraussichtlich Ende No- vember eine Probefahrt machen, die auch über Norwegen und Schweden führen dürfte, um einen neuen Weiterbestimmungsavparat aus- zuprobteren, der die Möglichkeit gibt, Windrichtun­gen, Temperaturen ufw. bis in Höhen von 10 000 Metern abzulesen. „Graf Zeppelin" wird wahrend der Dauer der Expedition durch eine eigene Funk­anlage den amerikanischen und den norwegischen Funkstationen täglich zuverlässige Wetterbenchte aus der Arktis übermitteln können.

Der Zeppelinverkehr über den Stillen Ozean.

Der Präsident der Goodear-Co. Litchfield in Newyork gab über die Gründung eines Unter-

3. Lia«.

Druck der Fuldaer Arkieudruckerei, Fulda.

Das ist die sogenannte „Abfuhr . ®s 'ft nusge- schlossen, daß hier jemand von einer sportlichen Be­tätigung sprechen kann. Außerdem handelt es sich keineswegs beim Duell um ausschließlich ehrenvolle Beweggründe, denn nur zu oft liegen irregeleitete Anschauungen übet die Ehre und Selbsthilfe zu

tereffiert seien, würden gegen die reichsgerichtliche Judikatur vorstohen. Es fei aber für das Vertrauen in dte Rechtsprechung ein unhaltbarer Zustand, daß bei der Strafverfolgung des Zweikampfes und der Bestimmungsmensur durch die Praxis das gel­tende Offizialprinzip contra legem in ein Oppor­tunitätsprinzip umgewandelt worden sei.

Ministerialrat Wegmann verurteilt noch beson­ders jeden unmoralischen Duellzwang und we:,t gegenüber der Behauptung der Deutschen Volks­partei, daß die Bestimmungsmensur nur sportliche Betätigung sei, darauf hin, daß für die Aufnahme in ein Korps immer ein ernster Kampf Voraus­setzung sei. Wenn die Deutschnationalen auch gegen den unmoralischen Duselzwang wären, hätte das nur praktische Bedeutung, wenn sie dafür sorgten daß die Ehrenordnung des Wasfenringens, die jedes Mitglied zur unbedingten Satisfaktion ver­pflichtet. abgeändert werde. Darin liege doch der unmoralische Zwang zum Duell in schärfster Form. Erst wenn die Ehrengerichte weiterhin nicht mehr auf die Austragung mit der Waffe erkennen, ynd ! mir in der Lage, ihnen Vertrauen entgegmzu-

nehmens zur Einrichtung eines Zeppelinverkehrs über den Stillen Ozean folgende E i n z e l h e i t en bekannt: Die National City Bank, die Firma Bro­thers und die Firma Grayson Murphy haben i<? ein Viertel der Anteile der Pacific Zeppelin Trans­port Company erworben. Die Goodyear Zeppelin Company behält ein Viertel des Aktienkapitals. Der erste Zeppelin beginnt feinen Dienst voraussichtlich 1932 mit ^r Beför­derung von Passagieren, Post und Kleinfiacht. Es ist eine Zusammenarbeit mit den Eisenbahnen o- roie den Dampfer- und Fluglinien vorgesehen. A-s Fluabafen am Stillen Ozean werden walrochein -ch San Dieoo oder Los Angeles gewählt. Ser, Flug­hafen erhält eine Halle, während in Honolulu und Guam Ankermasten errichtet werden Die Rei e- ?eit für einen Rundflug von 4800 Meilen wird auf VA bis 2 Tage angesetzt. Die Abfahrten eriwaen in Zwischenräumen non drei Tagen. Sie deut che Zeppelingesellschaft ist an dem Unternebmen mit­telbar durch die Koodvear Zevoelm Company oe-

i jeiligt Als Präsident der Pansic Transport Corn- I nanv ist der Vizepräsident der Goodyear Zcvne- I lin Company Hunsaker in Aussicht genommen während Litchfield norausst^fi'ch den Vorsitz des Aufsichtsrates übcrnebm-n wird.

* Gerichtliche Ahndung der Ausschreitungen m Dalästino. Wegen der Ausschreitungen gegen die südikche Bevölkerung wurde am Dienstag m Jeru­salem wieder eine Reibe Araber a>-geurteilt. Zwei der Angeklagten erhielten zehn b e z w. s 'eben

| -z g h re Gefängnis, elf weitere wurden zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Außerdem wurde ge­gen sämtliche Angeklagte für d'e Zeit der Strafab-

I büßung Zwangsarbeit verhängt.

Ms Wird dss Vetter?

I Der Tlcfdruckwirbel. der im Laufe des Dienstag tu ganz Deutschland reidjlidie Regenfalle brachte, üech heM den mit seinem Kern dicht vor ^r dänischen Küste Ei füllt sich hier rasch auf und wir bleiben zunächst noch m der Strömung milder und ziemlich feuchter Listt die vom nördlichen Atlantik her vordringt. In deren Bereich^tre ten noch vielfach Regenschauer auf, aber späterhin ist

I wieder mit neuer Zunahme verbreiteter Regenfalle zu I rechnen.

I Witterungsaussichten für Donnerstag: Wieder star> I fer zunehmende Regenneigung.__

I Ansichtbare Feinds unserer Gesundheit sind di, I Batterien, die ins Innere unseres Körpers eindringen. I Nach den neuesten Forschungen werden fiarnorrhoidad beschwerden durch die Darmbatterien verursacht. Entzum düngen, Schmerzen und Blutungen werden durch dich hervorgerufen. Alle diese Leiden lassen sich heute le,ch beseitigen, wenn man das Posterisan anwendet, melche- Heil- und Schutzstoffe gegen die Darmbaktenen enthalt uni diese unschädlich macht. Posterisan kann man in aller Apotheken erhalten, auch wird dort kostenlos aufklarendi Broschüre über das Posterisan abgegeben. — Original : Packung Posterisan-Salbe: Rm. 1,75; - Posterisan-Zapf

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Grunde. . . „

Es ist selbstverständlich, daß gerade von den beiden genannten Zentrumsabgeordneten auch ent­sprechende Anträge in diesem Sinne eingebracht worden sind. Es waren Anträge, in denen sich, wie Reichsminister a. S. Dr. Bell betonte, das Zentrum und dis Bayerische Volkspartei größte Zurückhaltung auferleg, hätten. Bei dem Suelt und namentlich bei der Rechtsprechung über Zweikampf und Schlager­mensuren, so bemerkte er, spiele die Vertrauens­frage in der Justiz eine unverkennbar große Rolle. Ser tatsächliche Zustand in dieser Frage, nament­lich der tiefgreifende Gegensatz zwischen geltendem Strafgesetz und Strafverfolgung sei untragbar. Cr gebe zu, daß dte Ehrengerichte sich ernstlich be­mühen, Zweikämpfe zu verhindern, und daß beim Militär Suelte fast gar nicht mehr vorkämen.

Saraus sei zu entnehmen, daß im Volksbe­wußtsein der Gedanke an den Zweikampf immer mehr verschwinde, aber man darf daraus nicht fol­gern, daß ein Bedürfnis zur Bestrafung überhaupt

Ein Reiterstandbild Mussolinis vor dem Lillorlal In Bologna.

Nnlnsi des siebenten Jahrestages des Marsches der Faschisten auf Rom wurde vor dem Litwrial ch Bologna ein Reiterstandbild Mussolinis eingeweiht, das 5 Meter hoch ist und den Sure in einer majestätischen Pole zeigt.

Dom Wesen de? Zweikampfes. — Pflichten der I Katholiken. Reue Bestimmungen im Strafgesetz­buch. 1 1

Don einem katholischen Juristen wird uns ge= I schrieben:

Ein wichtiges Kapitel bei dem Entwurf des I neuen Allgemeinen Strafgesetzbuches behandelt den I Zweikampf. Der Strafrechtsausschuß des Reichs- I tags hat sich in mehreren Sitzungen mit diesen Paragraphen beschäftigt, über deren Verlauf die katholische Oeffentlichkeit nicht oft genug unterrichtet werden kann.

Die Auffassungen der einzelnen Redner entfpra- chen gewöhnlich dem von ihnen vertretenen Wete- anschauungsstandpunkt. Umsomehr mußte es auf- 1 fallen, daß gerade die Deutschnationalen den ver- I nünftigen und auch modernen Empfindungen ge- I recht werdenden Anregungen, welche von katholi- I scheu Parlamentariern gemacht wurden, sich hart- I näckigst widersetzten. _ ...

Immer noch scheint in diesen Kreisen die Auf­fassung vorzuherrschen, als ob nur der in bestimm- I ten Gesellschaftskreisen für voll angesehen werden könne, der in „schlagenden Verbindungen" aktiv I war, auf Mensuren Hinweisen kann. Auch heute noch können katholische Korporationen ein Lied von der Ueberheblichkeit und Unduldsamkeit gewisser Kreise der „schlagenden Verbände" singen.

Die Reichstagsabgeordneten, Reichsminister a. D. Sr. Bell und Ministerialrat Wegmann hat­ten es sich zur Aufgabe gemacht, vom katholischen Standpunkt aus besonders auch vom Standpunkt der katholischen Studenten-Verbände, die Auffas- ' Jungen und Forderungen der katholischen Kirche und ihrer Organisationen zur Frage „Duell und Mensur" zu vertreten und klarzustellen. Ministe­rialrat Wegmann rotes vor allem darauf hin, daß das geltende Recht hinsichtlich des Zweikampfes verschiedene Mängel zeige. Einmal enthalte es eine Protektion des Delikts durch die Strafart, in­dem bedingungslos bei jedem Duell von vornherein auf Festungshaft erkannt werde, ferner eine Pro­tektion des Delikts im Strafmaß, das im Gegensatz zu oerroanbten Delikten sehr gering sei.

Schließlich fei bei geltendem Recht auch die Rechtsunsicherheit zu kritisieren. So bestehe hin­sichtlich des Begriffs „tödliche Waffen" eine erheb­liche Differenz zwischen der Anschauung des Reichsgerichts und der Literatur. Am schärfstex müsse die mangelhafte Durchführung des gelten­den Rechts verurteilt werden. Wir brauchen nur an jenes Gutachten eines Paukarztes vor einem Heidelberger Gericht zu erinnern, der 50 000 Schstfi aermenjuren beigewohnt hat. Hier duldet der Staat etwas, was nichts anderes als partieller Anarchismus ist.

Der frühere Staat bat solche Verstöße geradezu geduldet und seine Offiziere sogar unter Zwang veranlaßt, bewußt gegen das Gesetz zu handeln. Daraus leiten auch heute noch bestimmte Kreise das Recht her, an Universitäten Mitgliedern be­stimmter Korvorationen es zur Pflicht zu machen, mit der Waffe Satisfaktion zu leisten, also gegen das Gesetz zu handeln. Und diese Korporationen genießen staatliche Anerkennung.

Mit diesem Mißbrauch und der Inkonsequenz gegenüber dem Zweikampf mutz Schluß gemacht werden. Auck deshalb, weil das Duell keines­wegs germanischen Ursprungs ist, sondern aus Frankreich, bzw. Italien importiert wurde. Es ist auch keineswegs mit dem gerichtlichen Zweikampf im Mittelalter verwandt. Das Duell stößt gegen

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