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Das Master Haina in Hessen.

Seit Jahren war es mein Wunsch, das in tiefer Waldeinsamkeit gelegene Kloster Haina kennen zu lernen. In diesem Sommer bot sich nun endlich Ge­legenheit, ihn zu erfüllen. Während früher zu einem Ausflug von Station Wabern nach Haina fast eine T a g r e i s e nötig war, brachte uns jetzt das Auto in anderthalb Stunden nach der ehemaligen Cistercienser- abtei, die Landgraf Philipp der Großmütige im Jahre 1530 in ein Hospital für Sieche, Fallsüchtige und Geistes­kranke umgewandelt hat.

Die Fahrt ging auf der eben vollendeten neuen Auto­straße nach Bad W i l d u n g e n und von da auf leid­lich guten Wegen durch eine Reihe enger Waldtäler mit kleinen, ärmlichen Dörfern nach einer bewaldeten An­höhe, von wo sich uns ein entzückendes Landschaftsbild bot. Von drei Seiten mit dichtbewaldeten Bergen eng umrahmt, liegt unten im Wohratale der mächtige Klo st erbau mit seinen zahllosen alten und neuen Nebengebäuden, während sich nach Süden hin ein weiter Blick in das Flußtal und ans die aus der Ferne u.«u-.tbe Nmöneburg eröffnet.

Wir fahren nach dem Kloster hinab und erblicken zu unserer Linken einen großen, mit hohem Drahtgitter umgebenen, parkähnlich angelegten Garten, in dem viele Kranke spazieren gehen oder auf Bänken ausruhen. An dem Gasthause vorbei begeben wir uns durch ein altes Spitzbogentor, jetzt Amtstor genannt, nach dem West­flügel des Kreuzganges, in dem sich die Hospitalspforte befindet; die Klosterpforte lag einst neben dem Mareen- portal, durch welches das Volk das Münster betreten konnte.

Wir lösen eine Eintrittskarte, und ein Beamter der Heilanstalt, wohl ein ehemaliger Wachtmeister. geleitet uns durch die bemerkenswertesten Räumlichkeiten des alten Klosters, über deren Geschichte und Zweck er uns in frischem, ein wenig militärisch anmutendem Tone kurze Auskunft gibt. Zunächst führt er uns in den Kreuz­gang, der seinen Namen angeblich daher hat, daß bei den Prozesstonen der Mönche das Kreuz durch den Klostergang getragen wurde, In Wirklichkeit heißt dieser Teil des Klosters aber Kreuzgang, weil er den Kreuz»

Ar. 250.

Sonntag, Den 27. ONover 1929

Fuldaer Geltung (Amtliches Kreisblatt)

Einstellung des Sraftpostverkehrs zwischen Poppen­hausen und Lütter.

Infolge Walzarbeiten auf der Straße zwischen Poppenhausen und Weyhers ist der Kraftpostver­kehr zwischen Lütter und Poppenhausen vom 26. Oktoberbiszum 2. November eingestellt.

Zur Sreislogs-wahl.

Auf der Borschlagsliste der Zentrumspartei für die Kreistagswahl im Landkreis Fulda steht auch Arbeiter Wilhelm Kreß aus Rückers bei Flie­den. ©ein Name ist versehentlich in der hier be­reits erfolgten Veröffentlichung ausgelassen wor­den. — Im übrigen sei bemerkt, daß nach den jetzt geltenden Bestimmungen im Falle des Freiwer­dens eines Mandats die Frage der Nachfolge sich nicht nach der Reihenfolge der Liste er­ledigt. Vielmehr haben die Vertrauensmänner der Liste die Nachfolge im Einvernehmen mit der Par­teiorganisation zu bestimmen. Daraus ergibt sich, daß die Reihenfolge auf einer Liste nicht die große Bedeutung hat, die ihr vielfach in Erinne­rung an frühere Bestimmungen der Wahlordnung beigelegt wird. __

Die Pilze 1929.

Bemerkenswert ist es, daß es in diesem Jahre so viele und so lang in den Herbst hinein Pilze gibt. Gewöhnlich sind August und September die Hauptpilzmonate. Daß aber bis Ende Oktober so reichlich Pilze zu finden sind, ist eine Seltenheit. Auf den Wiesen und an den Rändern der Wälder findet sich jetzt noch eine Menge eßbarer Schwämme. Besonders Champignons sind sehr häufig auf den Wiesen in ganzen Reihen. Die Hütekinder haben in Unkenntnis der schmackhaften und nahrhaften Gabe der Natur vielfach die Schwämme zertreten. Der Champignon ist an seinen rosenfarbenen Lamellen leicht von dem gif­tigen Schilling, der weiße Lamellen und einen wi- derigen Geruch hat, zu unterscheiden. Der trockene Sommer und der späte Regen haben die Pilzernte

heuer bedeutend verzögert und ertragreich ge­macht. M. Braun, M.

Sammelt Lichelni

Aus Iägerkreisen wird geschrieben: Mit er­schreckender Deutlichkeit steht der vergangene Win­ter noch vor unseren Augen. Biel Wild fiel dem qualvollen Hungertode und der Kälte zum Opfer. Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß auch im kom­menden Winter mit einer strengen Kälteperiode zu rechnen ist. Schon jetzt muß man daher Maß­nahmen treffen, um dem Wild helfen zu können. , Bei der Beschaffung von Futtermitteln sollte man die Nahrung nicht außer Acht lassen, die die Na­tur in so reichem Maße liefert. Man sollte Eicheln, Kastanien usw. sammeln und im Winter verfüttern.

herrenloses Fahrrad!

Seit einigen Tagen steht ein herrenloses Fabr- rad, Marke Torpedo, im Handwerks- und Gewerbe­amt Fulda, Steinweg 3. Der Besitzer möge sich melden! ___________

Hysterie!

In allen deutschen Gauen, in den Städten und auf dem Land, hat das von Hugenberg und den von ihm abhängigen Politikern sowie von den im Ruhestand lebenden höheren Offizieren und ihren Frauen geförderte „Volks"-Begehren einen nur sehr geringen Anklang gefunden. Anfangs nächster Woche werden die Listen geschlossen, meist ohne daß auch nur einer von je hundert Wahlberechtig­ten sich eingetragen hätte. Der Mißerfolg des Unternehmens scheint in gewissen Kreisen eine Art Hysterie zum Ausbruch kommen zu lassen. So fin­den wir in der Presse die angeblich das vaterlän­dische Fühlen und Denken in Erbpacht genommen

Im Rahmen der Reform der RVO. ist auch eine Aenderung der Kranken-Dersicherung geplant, wor­über bereits lebhaft diskutiert wird. Es dürfte zweckmäßig fein zur eigentlichen Zielsetzung den Inhalt des vom Reichsarbeitsministerium ausge­arbeiteten Referentenentwurfs über die geplanten Aenderungsvorfchläge tn der Krankenversicherung kennen zu lernen.

Nehmen wir zuerst den Kreis der versicherten Personen, so ist eine Erhöhung der Derdienstgren- zen unbedingt erforderlich. Unter den Bersiche- rungsschutz fallen dann auch Angestellte in höherer oder auch leitender Stellung, da ihre wirtschaft­liche Lage kaum anders als die der übrigen Be­triebsbeamten mit gleichem Gehalte ist. Eine ähn­liche versicherungsrechtliche Gleichstellung haben wir bereits in der Angestellten- und Arbeitslofen- Dersicherung. Daneben geht das Recht der frei­willigen Weiterversicherung, wobei allerdings nach oben eine Grenze festgesetzt ist. (6000 oder 8400 Rm.).

Bezüglich der Leistungen ist zu sagen, daß die Krankenhauspflege Pflichtleistung ist, wenn unter gewissen Umständen eben ärztliche Hilfe nur in einem Krankenhause möglich ist. Das Krankengeld wird für die ersten drei Tage der Arbeitsunfähig­keit nicht gewährt; eine Ausnahme ist nur bei Be­triebsunfällen möglich. Das Krankengeld wird für Arbeitstage, nicht für Kalendertage gewährt. Wichtig ist noch die Bestimmung, daß der Anspruch auf Krankengeld und Hausgeld ruht, soweit der Versicherte Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Hier kann unter Umständen eine Deitragsermäßigung eintreten. Weitere Bestimmungen regeln die Un-

schonzeit für Fische. Während der Winter- schonzeit, die bis einschließlich 26. Dezember daurrt, ist jegliche Art des Fischfanges m oenGewassern, die der Winterschonzeit unterliegen, verboten. Dte Winterschonzeit gilt für alle Gewässer, su benen die Bachforelle als Hauptnutzfisch vorkommt. In den nicht der Winterschonzeit unterliegenden Gewässern ist der Fischfang, mit Ausnahme des Fischfangs mit der Handangel und der sogenannten stillen Fischerei, in der Zeit vom 20. April bis 31. Mai im Regierungsbezirk Kassel und vom 15. April bis 26. Mai im Regierungsbezirk Wies­baden verboten (Frühjahrsschonzeit). Im Regie­rungsbezirk Kassel ist in den der Frühjahrsschonzeit unterliegenden Gewässern der Fang von Lachsen und Forellen in der Zeit vom 1. November bis 26. Dezember einschließlich verboten, während im Regierungsbezirk Wiesbaden der Fang von Lach­sen vom 1. November bis 26. Dezember in allen Gewässern verboten ist. Für den Regierungsbezirk Kassel ist außerdem für alle Gewässer eine Krebs­schonzeit vom 1. November bis einschließlich 31. Mai festgesetzt, während der Fang von Ärschen in den der Winterschonzeit unterliegenden Ge­wässern vom 15. März bis 9. Mai einschließlich verboten ist. Schließlich ist im ganzen preußischen Staatsgebiet an den Sonntagen von vormittags 9 bis nachmittags 6 Uhr der Fischfang verboten, jedoch ist das Angeln gestattet mit Ausnahme in den der Winterschonzeit unterliegenden Gewässern an den in diese Zeit fallenden Sonntagen, während in der Frühjahrsschonzeit an den betreffenden Sonntagen nur die Handangel mit Ausnahme der Schlepp- und Spinnangel zum Fischfang benutzt werden darf. Die Geräte der stillen Fischerei dür­fen während der sonntäglichen Schonzeit zum Fang im Wasser verbleiben. Alle genannten Schonbestim­mungen gelten nicht für geschlossene Gewässer.

terstützung der Familienmitglieder bei Krankheiten Neue Krankenkassen dürfen nur unter Zustim­mung der Mehrheit der Arbeitgeber und Arbeit­nehmer errichtet werden, wenn die Leistungsfähig­keit der neuen Kasse sichergestellt und eine be­stimmte Mindestzahl von Mitgliedern vorhanden ist. Außerdem darf dadurch die allgemeine Orts­oder Landkrankenkasse in ihrem Bestände nicht ge­fährdet werden. Neue Jnnungskrankenkassen kön­nen nur für Fachinnungen errichtet werden. Be­stehende Kassen sind dann zu schließen, wenn die Mitgliederzahl dauernd unter der Mindestzahl sill- bewegt.

Im Reichsarbeitsministerium wird für die Durch­führung der Krankenversicherung einHauptaus- schuß für Krankenversicherung gebil­det, dem Vertreter der wirtschaftlichen Spitzenver­bände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Ver­hältnis von 2 zu 1, sowie Vertreter der Spitzen­verbände der Krankenkassen, der Aerzteverbände, der sozialen Medizin, des Reichsversicherungsamtes, sowie der Reichsarbeitsminister oder dessen Beauf­tragter und dieser zugleich als Vorsitzender ange­hören. Dieser Hauptausschuß hat Gutachten zu er­statten über Krankenversicherungsangelegenheiten, Richtlinien für die Durchführung der Bestimmun­gen zu entwerfen, für Gesundheitsfürsorge, so­ziale Hygiene, für Wirtschaftlichkeit und Einfachheit in der Krankenversicherungsoerwaltung. Daneben hat er für Beseitigung und Verhütung von Miß­bräuchen, für Errichtung von Krankenanstalten, Ge­nesungsheime und dergleichen zu sorgen Die Kran­kenkassen selbst bilden je nach den Bezirken einen sogenannten Verband, der die behördlichen Organi­sationen zu beraten und zu unterstützen hat.

Die Reform der Kranken-Verßcherung

Von unserem sozialpolitischen Mitarbeiter.

hat, eine Kundgebung „In letzter Stunde", die sich an die Frauen richtet und vom Poungplan sagt:

Zwei weitere Generationen sollen dadurch versklavt und in Abhängigkeit gehalten werde«. Der Fluch von Kind und Kindeskinder wird aus Euch, die Ihr um au­genblicklicher Vorteile willen Ja sagt, für ewig lasten. Willst Du das wirklich, deutsches Volk? Muh es denn sein? Rasse Dich auf, Volk! Wir Frauen und Mütter werden niemals dem Aoungplan unsere Zustimmung geben, niemals!

Diese Kundgebung, die das Gegenteil von einer nüchternen Betrachtung der Lage ist, trägt u. a. die Unterschrift einer Freifrau von Vissing, Vorsitzende des Frauenklubs des Deutschen Offiziersbundes und einer Frau Martha Blümmer, die für den Bund Königin Luise unterschreibt. In der Sache muß man ihnen entgegenhalten, daß auch der Poung- plan, der viele Schwierigkeiten des jetzt geltenden Dawesplanes für Deutschland vermeidet, auch keine Regelung für Generationen oder gar für Ewigkeit ist. Der Plan enthält ausdrücklich den Hinweis, daß eine Revision möglich ist. In Wirklichkeit glaubt auch niemand in Deutschland daran, daß wir bis 1988 an die ehemaligen Feinde zahlen werden. Die Wahrheit ist die, daß der Youngplan gegen­über dem Dawesplan einen bedeutenden Fortschritt bringt und Deutschland von der Besatzung befreit, und daß es eine Torheit sondergleichen wäre, diesen Fortschritt durch das Volksbegehren unmöglich zu machen. Darum bleiben mir dem Volksbegehren fern. *

Wer noch im Unklaren ist über die Stimmung bezüglich des Volksbegehrens im besetzten Ge­biet, den kann die eindeutige Stellungnahme des Mainzer Stadtparlaments restlos aufklären: Der Stadtrat stimmte auf Antrag des Aeltestenrates nach kurzen einleitenden Worten des Oberbürgen­

garten umschloß, d h. einen viereckigen Garten, in dessen Mitte ein hohes Kreuz stand.

So eindrucksvoll die Größe und das schöne Gewölbe des Kreuzgangs mit seinem durch zierliches Maßwerk ge­gliederten hohen Fenstern ist, so häßlich erscheint fein Fußbodenbelag. Er besteht nämlich nicht aus glatten Steinfliesen, sondern aus gewöhnlichem Basaltstein- pslaster; ob diese Verunstaltung des alten Baus aus irgendwelchen Gründen erforderlich war, entzieht sich meiner Kenntnis.

In dem Kreuzgarten, von dem aus man einen wundervollen Blick auf das hochragende Münster hat, sahen und gingen zahlreiche ärmlich gekleidete Sieche, die sich ruhig unterhielten und zum Teil gemütlich :hr Pfeifchen schmauchten.

Der westliche Teil des Kreuzganges hieß in der Mönchszeit Claustrum cellerarii. Dort lagen die Vor­ratsräume, welche der „Kellermeister" zu verwalten hatte, daran stieß der alte S p e i s e s a a l für die Laienbruder, an dessen Stelle später das daneben errichtete große Neue Refektorium trat. In dem über diesem Refektorium liegenden Stockwerk befand sich die Sommerrefektur der Konventualen, der eigentlichen Mönche, die im Winter in der im näch­sten Stockwerk liegenden Wärmekammer Schutz vor der Kälte suchen konnten.

Der östliche Flügel des Kreuzganges, das Claustrum capituli, war in der Klosterzeit den Konventualen Vor­behalten. An seiner Südseite lag das Parlatorium der Mönche, der Raum, worin sie sich zu bestimmten Tages­zeiten halblaut unterhalten durften, und an feiner Nord- feite, an die Sakristei anschließend, der K a p i t e l s a a l. Beide Säle sind jetzt Tagesraum für di« Kranken, welche in dem ehemaligen Dormitorium der Konventua­len ihre Schlafräume haben. Dieses Dormitorium. zu dem eine Doppeltreppe führte, bildete einst einen einzi­gen großen Saal, worin die Mönche in langen Reihen aus einem Strohsack nebst Wolldecke schliefen. Heute ist es durch Zwischenwände in mehrere Schlafzimmer ab­geteilt. Von dem Dormitorium führte eine Treppe nach dem Chor der Kirche und eine andere nach dem in deren Innerem an den Wänden entlang in halber Höhe laufenden Umgang, einer Art offener Galerie, de­

ren Brustwehr aus einer einfachen eisernen Stange besteht.

Jrn südlichen Flügel des Kreuzgangs, dem Claustrum refectorii, lag das 2B i n t e r r e f e f t o r i u m der Konventualen, welches durch eine daranstoßende Wärmekammer, das Kalefaktorium, etwas er­wärmt werden konnte. Der prächtige Saal, dessen Rippengewölbe von vier Säulen mit Eichenlauborna­ment getragen werden, wird jetzt im Winter zur Abhal­tung des Gottesdienstes für die Kranken benutzt.

Der alten, heute zugemauerten Tür des Refektoriums gegenüber befand sich einst das in den Kreuzgarten hin­ein gebaute Lavabo, der Waschraum. Es war ein zierlicher Bau in Form eines Achteckes, in dessen Mitte eine Brunnensäule mit drei übereinander angebrachten Steinschalen stand, aus deren oberster das Wasser stän­dig in die unteren, entsprechend größeren Schalen floß.

An die Westseite des Winterrefektoriums schloß sich die Küche nut) weiterhin, durch einen kleinen freien Platz davon getrennt, die Klosterspende, in der Armen und Wanderern Speise und Trank gereicht wurde.

Der nördliche Flügel des Kreuzgangs, der jetzt als Vorratskammer und Schusterwerkstätte dient, hieß Claustrum lectionis, vermutlich weil die Mönche darin geistlichen Lesungen oblagen, und lief an der Südwand des Münsters hin. Dieses war, wie alle Cistercienfer- kirchen, der Mutter Gottes geweiht, deren Bild das Westportal und den Schlußstein über dem Haupt­altar ziert.

Tritt man in die im Jahre 1215 begonnene und 1328 vollendete Kirche, fo ist man überrascht von der Größe und Schönheit des gewaltigen Baues, der eine zirka 70 Meter lange, dreischiffige Hallenkirche in Kreuzesform darstellt. Durch den Lettner wird sie in zwei große Teile geschieden; der östliche ist der für die Mönche bestimmte Chor, der westliche die Kirche für die Laienbrüder. Er dient jetzt im Sommer als Kirche für die Kranken. An jeder Seite des Langschllse- ftehen 9 wuchtige Säulen, und die 20 Meter hohen Ge­wölbe sind mit kunstvollen Schlußsteinen gekrönt. Die Kirchenhallen, in denen einst 18 Altäre standen, schmük- ken drei große Prunkfenster, das eine über dem

Marienportal, die beiden andern im Presbyterium. Ihr dunkler gefärbtes Glas stammt aus der Klosterzeit, das hellfarbige aus dem vergangenen Jahrhundert. Un­ser Führer belehrt uns, daß es trotz mannigfacher Versuche nicht gelungen fei, die Färbung des alten Gla­ses herauszubringen. Mit Interesse hören wir auch, daß im 13. Jahrhundert die in den Fußboden eingelassenen Grabsteine nach den Ordensvorschriften nirgends plastisch hervortreten dursten, später fei man mehr und mehr von diesem Brauche abgewichen. Wer schon an Prozessio­nen teilgenommen hat, die durch einen Kreuzgang führ­ten, dessen Bodenbelag aus mit Basreliefs geschmückter Grabsteinen bestand, wird diese Ordensvorschrift fehl verständig finden.

Wender leuchteten uns die Bemerkungen ein, die un­ser Führer über Bußübungen und Sühnelei­st u n g e n der alten Eisterciensermönche machte. So wollte er wissen, daß die Konventualen, welche gegen die Klostersatzungen verstoßen hätten, aus der oben be­schriebenen Galerie hätten umhergehen müssen. Die Kreuze an der Innenfeite einiger Säulen im Chor sollen ferner nach großen Freveltaten der Mönche zum Zei­chen ihrer Aussöhnung mit Gott angebracht worden fein; es sind aber wohl nur Kreuze, die von der Ein­weihung der Kirche herrühren.

Eine besondere Sehenswürdigkeit des Chors ist das herrliche Sakramentshäuschen nut feinen kunstvollen Apostelfiguren und beziehungsreichen Spruch­bändern. Wenn trotz all seiner Schönheiten der stolze Bau einen etwas nüchternen Eindruck macht, so liegt das einmal an der etwas eintönigen Ausmalung der Kirche (durch den Gotiken Ungewitter 1850) und dann vor allem an der Beseitigung aller religiösen Bildwerke sowie der sämtlichen Kapellen- und Seitenaltäre.

Don den vielen Epitaphien und Denkmä­lern der Kirche will ich nur zwei erwähnen, das des im Jahre 1559 verstorbenen Edlen Heinz von Lü­der, der die Feste Ziegenhain gegen die kaiserlichen Truppen tapfer verteidigt und sie Kaiser Karl V. auf dessen Aufforderung hin nicht übergeben hatte. Dafür sollte ihn der Landgraf aufhängen lassen. Diesem Be­fehle kam Philipp der Großmütige angeblich dadurch nach, daß er Heinz von Lüder unter dem Torbogen der

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Fulda, öen 25 Oktober 1929

Das Silberne Priesterjubilaum

feiert am 28. Oktober der Professor am Fuldaer Priesterseminar Dr. theol et phil. Dominikus Heller. Herr Professor Dr. Heller verlebt den Tag in Rom, wo er vor 25 Jahren die hl. Priester­weihe empfangen hat.

Rentenzahlung.

Die Zahlung der Militär - Dersorgungs- Gebührnisse für den Monat November findet am 29. Oktober statt. Um restlose Abhebung der Rente wird gebeten.

Zählung wohnungsloser Skaatsbediensteter in Preußen.

Nach einem Runderlaß des Ministeriums für Volkswohlfahrt vom 5. Oktober (H B N. 3528) fin­det der Deutsche Beamtenbund-Korrefpondenz zu­folge auch in diesem Jahre wieder eine Zählung der wohnungslosen unmittelbaren Staatsbeamten, staatlichen Angestellten und Arbeiter statt, und zwar mit dem Stichtag vom 15. November und einer Einreichungsfrist bis zum 20. November. Lehrper­sonen an nicht staatlichen Anstalten, sowie nur zeitweise beschäftigte Angestellte und Arbeiter (so­genannte Saisonarbeiter) werden nicht mitgezählt.

Aufgang der Hasenjagd

am 1. November.

Verhältnismäßig günstige Aussichten eröffnen sich den Jägern in Hessen-Nassau, in Thüringen und auch in den übrigen Bezirken Mitteldeutsch­lands für die am 1. November auf gehende Jagd auf Hasen. Mit Rücksicht auf die zum Teil schweren Schäden, die der langanhaltende und sehr kalte Winter dem Hasenbestande in Hessen-Nassau, Kreis Wetzlar, im Freistaat Hessen, besonders aber in Thüringen und in weiten Teilen des angrenzenden Mitteldeutschlands dem Hasenbestande zugefügt hatte, wurde behördlicherseits eine Schutz zeit nach § 30 des Feld- und Forstpolizeigesetzes für Hasen bis zum 1. November angeordnet und auf diese Weise die Schonzeit für Meister Lampe um einen vollen Monat verlängert. Es war damit beabsichtigt, die Bestände an Hasen in den ein­zelnen Revieren zu verstärken. Dies ist auch in vollem Umfange erreicht worden, denn wie uns von Jägern und auch von der kurhessischen Forst­verwaltung bei der Regierung in Kassel überein­stimmend berichtet wird, hat sich der in verschiede­nen Teilen der Provinz Hessen-Nassau, in Hessen- Darmstadt, im Kreise Wetzlar und im Siegerlande, aber besonders in Thüringen durch den strengen Winter und den Abgang durch Raubzeug stark verminderte Bestand an Hasen während des war­men und trockenen Frühjahrs und des sehr gün­stigen Sommers überraschend gut wieder aufgebessert, so daß man teilweise in diesem Jahre weit mehr Hasen als in allen Borjahren nach dem Kriege antreffen kann. Dies hängt in der Hauptsache damit zusammen, daß der erste und zweite Satz Junghasen fast ohne Wetterschäden aufgewachsen ist und daher die Bestände reichlich vermehrt hat.

Ob es möglich sein wird, die Hasen auf den Märkten und in den Wildpretgeschäften den Haus- ftauen in diesem Jähre aber auch billiger als in den Vorjahren anzubieten, kann noch nicht mit­geteilt werden, weil auf diese Fragen die Fach­leute die Antwort verweigert haben; daraus dürfte wohl zu schließen sein, daß von billigeren Hasen­braten kaum eine Rede sein dürfte.

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Am 1. November beginnt in den Regierungs­bezirken Kassel und Wiesbaden die Winter-