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FuldaerZertung

r SInjeiger für die Stadt Aulda und den Landkreis Auida. Amtliches Kreisblatk.

Itr. 250

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift- :: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::

Sonntag, 27. Oktober 1929.

I Monatlich 1,80 einschlietzl. Postgebühr (48 Pf.) ohne Zustella. I An)eigen-Preise: Kleinzeile (Sol.) lokal 0,15 fUt, auswärts 10,20.X*. Reklamezeile: lokal 0,60 L*. auswärts0,80 O. | Bei Wiederholunaen Rabatt. Postscheck!. Franks, a. M. 4051

56. Zahrg

DeukschnalionaleNutznietzer des goungplan

Hugensberg - Partei, die Deutschnationalen, be­hauptet, den Youngplan aus rein sachlichen Grün­den ablehnen zu müssen. Sie geben sich in ihrer Agitation den Anschein, als ob sie den Dawesplan für besser hielten als den Youngplan. Sie bestrei­ten also offiziell, daß der Youngplan wesentliche Verbesserungen gegenüber dem geltenden Zustand auflve'st. Sie tun, das, wie gesagt, nur offiziell, nur in ihrem Kampf für das Volksbegehren. Im Herzen scheint man aber auch bei den Deutschnatio­nalen zu wissen, daß der Youngplan Erleichterun­gen allgemein für die gesamte deutsche Volkswirt­schaft, speziell aber auch für die deutsche Land­wirtschaft, als deren berufenste Vertreter die Deutschnationalen sich mit Vorliebe bezeichnen, mit sich bringen wird. Die größte Sorge dieser Herren ist es, aus den Erleichterungen, die nur der Young­plan herbeiführen kann, schon jetzt parteipolitisches Kapital zu schlagen. Wir lesen darüber in der „Augsburger Po'stzeitung":

„Der Deutschnationalen parteipolitisches Geschäft mit dem Kampf gegen den Youngplan ist ja be­kannt. Weniger bekannt scheint aber noch das gleichzeitig damit betriebene Geschäft mit den mög­lichen Auswirkungen des Youngplanes zu fein. Die Deutschnationalen haben nämlich im Reichstag einen Gesetzentwurf eingebracht, worin sie die Auf­hebung der Belastung landwirtschaftlicher Grund­stücke mit Rentenbankzinsen bereits am 30. Sept. 1929 fordern. Nun weiß jedes politische Kind, daß die Aufhebung der Rentenbankschuld in Ver­bindung mit der Aufhebung der Jndustriebelastung nur möglich ist, wenn der Youngplan angenom­men wird. Um also ja den parteipolitischen Ge­schäftsanschluß nicht zu versäumen, beantragten die Deutschnationalen die Aufhebung der Rentenbank­grundschuld zum 30. September. Es hätte also der Youngplan schon vorher angenommen werden müssen. Trotzdem macht man jetzt nach dem 30 September doch noch lustig Volksbegehren gegen denselben Youngplan."

Aebersehene Sachen.

In dem Streit über das Volksbegehren gehen die Anhänger Hugenbergs mit leichter Hand über einige Bestimmungen des Dawesplans hinweg, die genauer Beachtung und Betrachtung bedürfen, wenn man nicht nur die Gefahren des Youngpla­nes, sondern auch die des Dawesplanes richtig er­kennen will. Dazu gehört in erster Linie der sog.

Mohlstandsindex,

von dem die Anhänger des Volksbegehrens sagen, daß er nicht in Wirksamkeit treten könne, weil wir kein wohlhabendes Land seien. Leider wird der Wohlstandsindex nach Faktoren berechnet, die keineswegs Zeichen eines wirklichen Wohlstandes zu fein brauchen. Bei der Anwendung des Wohl­standsindex darf der Reparationsagent folgendes berücksichtigen:

a) die Gesamtsumme der deutschen Ein- und Ausfuhr;

b) die Gesamtsumme des Reichshaushalts, ein­schließlich derjenigen Länder Preußen, Sachsen, Bayern, jedoch abzüglich derjenigen Summen auf beiden Seiten, die in den betreffenden Jahren zur Erfüllung des Vertrages von Versailles zu zahlen sind;

c) die im Eisenbahnverkehr beförderte Güter­menge nach Gewicht;

d) den Gesamtgeldwert des Verbrauchs an Zucker, Tabak, Bier u. Branntwein in Deutschland, berechnet nach den vom Verbraucher tatsächlich be­zahlten Preisen;

e) die Gesamtbeoölkerung Deutschlands;

f) den Verbrauch an Steinkohlen und Braun­kohls, letzteren umgerechnet in Steinkohle auf den Kopf der Bevölkerung.

Danach kann sich jeder vorstellen, zu welchen Er­höhungen der Tributlasten wir auf Grund des Wohlstandsindex gegebenenfalls durch den Repara­tionsagenten herangezogen werden können. Es liegen Berechnungen vor, wonach diese Zuschläge im Laufe der Jahre in die Hunderte von Millio­nen gehen und die jährlichen Tributzahlungen nach dem Dawesplan im entsprechenden Maße über 2,5 Milliarden hinaus erhöhen würden. Das sollen die Befürworter des Volksbegehrens um so mehr beachten, als ihnen vorgerechnet wird, der bisherige Durchschnitt der Daweszahlungen liege unter 2 Milliarden jährlich. Das führt völlig irre. Im Dawesplan war eine Schonzeit festgesetzt, in der wir geringere Iahreszahlungen zu leisten hat­ten. Diese Schonzeit ist endgültig vorbei, so daß jetzt nur die angegebene Höchstziffer von minde­stens 2,5 Milliarden plus Wohlstandsindex jährlich in Betracht kommt.

Das Pfondfyskem.

Das Pfandfystem des Dawesplanes ist ein zwei­ter Punkt, auf den die Anhänger des Äolksbegeh- rens nicht gern eingehen, obwohl er für die Beur­teilung der Frage: „Dawesplan oder Youngplan?" von großer Bedeutung ist. Zur Sicherung ihrer Forderungen hatten die Gläubiger sich nämlich un­geheure Pfänder ausbedungen. Dazu gehört nicht nur die Verpfändung der Reichsbahn mit jährlich 660 Millionen Mark, die Einführung einer beson­deren Industriebelastung, sondern auch die Ver­pfändung von Zöllen und der Einnahmen aus den Alokohol-, Tabak- und Zuckersteuern usw. Sie bringen allein jährlich etwa 3 Milliarden Mark, so daß es dem Reparationsagenten immer noch gut gehen und er immer noch auf feine Kosten kom­men würde, selbst wenn Landwirtschaft, Handel und Gewerbe und Hunderttausende deutscher Bür­

ger keine Einkommen- und Vermögenssteuer zah­len könnten. Er wäre es darum auch, der eine sog. Daweskrise wohl am längsten aushalten würde.

Die Daweskonkrollen.

Der dritte Punkt, dem die Hugenbergfche Pro­paganda ebenfalls nicht das genügende Interesse entgegenbringt, sind die Dawes-Kontrollen. Re­ben dem Dawes-Pfandrecht besteht ein bis ins ein­zelne geregeltes Kontrollrecht des Kommissars für die verpfändeten Einnahmen. Wie aus dem Reichs­gesetzblatt, Teil 2 Nr. 32 vom Jahre 1924 zu er­sehen ist, waren die 10 größten Zollkassen Deutsch­land, die Oberfinanzkassen und die Branntwein­monopolverwaltung verpflichtet, ihre Einnahmen unmittelbar auf das Konto des Kommissars für die verpfändeten Einnahmen bei der von ihm zu bestimmenden Stelle der Reichsbank oder einer Zweigstelle der Reichsbank zu überweifen. Alle Einnahmen aus den verpfändeten Zöllen und Steuern gehen also z u e r st an den Kommissar für die verpfändeten Einnahmen, der seine Beträge zu­rückhält und nur den überschießenden Betrag dem deutschen Reichsfinanzminister überweist Das Kon­trollrecht des Kommissars für die verpfändeten Ein- nahmen geht so weit, daß er auch die Dienststellen der Provinz- und Lokalverwaltungen sowie die der Steueraufsicht unterliegenden Betriebe besu­chen und gegebenenfalls verlangen kann, daß ge­währte Steuererleichterungen und Vergünstigun­gen, Steuerstundungen usw. aufgehoben werden. Ja, er kann verlangen, daß Organisationen ge­bildet werden, die die deutschen Steuerzweige „selbständig und unabhängig vom Staate verwal­ten."

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Berücksichtigt man nun, daß der Wohlstands­index nach dem Youngplan endgültig wegfallen soll, daß das positive Pfandrecht des Dawesplanes in ein rein negatives dahin umverwandelt wird, daß wir lediglich gewisse verpfändete Einnahmen nicht noch ein zweites Mal anderweitig verpfän­den dürfen und daß das fürchterliche System der Daweskontrollen durch die Bank für den interna» tnonalen Zahlungsgleich ersetzt wird, die die Auf­gabe eines politischneutralen Vermittlungs­organs zwischen Deutschland und der Gläubiaer- staaten hat, dann wird man zugeben müssen, daß der Youngplan wohl gewisse Vorzüge vor dem Dawesplan hat. Hinzu kommt noch die Tatfache, daß wir nach dem Youngplan in den ersten 10 Jahren 6 Milliarden weniger zu zahlen haben und die Annahme des Youngplanes zugleich die Be­freiung der Rheinlande zum 30. Juni 1930 bedeu­tet. Eine endgültige Entscheidung der Reichsre­gierung und der Parteien . für und wider den Youngplan liegt noch nicht vor und soll auch hier nicht genommen werden. Sie hängt ab von dem rociteren Verlauf der noch schwebenden Endoer- handlungen. Eines aber wird man schon jetzt sa­gen können, daß die ungeheuren im Volksbegehren gegen die Reichsregierung erhobenen Vorwürfe un­berechtigt find. Die Reichsregierung handelt ver­antwortungsvoll, wenn sie fachlich alle Möglichkei­ten prüft, die der Youngplan Deutschland bietet, ehe sie ihr endgültiges Urteil spricht.

Amerika und Young-Plan.

Aufsehen erregende Meldungen aus Berlin.

Wie richtig es war, daß Dr. Wirth das Volks­begehren vor allem deshalb abgelehnt hat, weil die Angelegenheit des Youngplans noch gar nicht restlos geklärt ist, zeigen Veröffentlichungen aus England, wonach zwischen Deutschland und Amerika zurzeit in Berlin Verhandlungen stattfinden, die auf Ausschluß der In­ternationalen Zahlungsbank bei der Reparationsregelung und unmittelbaren Regelung zwischen Deutschland und Amerika hinauslaufen. Die Londoner „Morningpost" bemerkt: Die deutsch- amerikanischen Verhandlungen kündigen anschei- nend die Zahlung der deutschen Reparationen un­mittelbar an Amerika außerhalb des Youngplanes und ohne Verwendung der neuen internationalen Bank an.

Flucht aus dem Landbundr

Die Landwirte des Fuldaer Landes sind in richtiger Erkenntnis der Lage dem ,^Landbund" fern geblieben und haben sich in einer wirk­lichen Bauernorganisation, dem Kurhessischen Bauernverein, zur Wahrung ihrer wirtschaftspoli­tischen Belange zusammengeschlossen. So brauchen sie es nicht auf sich zu nehmen, daß ihre Organ> sation mit den Deutschnationalen zusammengeht und z. B. als „Hessische Arbeitsgemeinschaft" in dem Wahlkampf auch gegen das Zentrum eintritt. Leider ist nicht in allen Teilen Deutschlands die richtige Erkenntnis der Art und der Methoden des Landbundes, der bekanntlich aus dem Osten kommt und früher als „Bund der Landwirte" die Inter­essen der Er.oßgrundbesitzer wahrzunehmen hatte, unter den katholischen Dauern vorhanden gewesen. Erfahrung hat erst jetzt manchen klug gemacht. In Schlesien ist int Laufe der letzten Wochen unter den katholischen Bauern eine große Entrüstung über die Haltung des Landbundes, in dem sie auch organisiert sind, zum Ausbruch gekommen. ZahlreicheAustritte sind bereits erfolgt. In Nummer 499 der „Schlesischen Volkszeitung" wird auf ein unglaubliches Vorgehen des Schle­sischen Landbundes gegen seine katholischen Mit­glieder hingewiesen. In Nummer 42 der Zeitung „Schlesischer Landbund" findet sich ein Artikel

„Verfassungsbruch im Kampf gegen das Volks­begehren", dessen Schluß wie folgt lautet: „Tief bedauerlich ist in diesem Zusammenhang auch der Appell des Fürstbischofs Bertram an die katho­lische Geistlichkeit, sich gegen das Volksbegehren zu wenden. Der religiöse Friede wird dadurch jeden­falls nicht gefördert. Nur eine Antwort kann es auf alle diese Machenschaften geben: nun erst recht mit allen Kräften und Mitteln für das Volksbegehren!"

Die „Schlesische Volkszeitung" bemerkt mit Recht, daß das Organ des Schlesischen Landbundes vergessen zu haben scheint, daß sich in den Reihen seiner Organisation immer noch viele Katho­liken und Geistliche befinden, die nicht ge­

willt sind, diese Beschimpfung ihres Oberhirter ruhig hinzunehmen. Denn es sei geradezu uner­hört, die Kundgebung des Breslauer Kardinal! und Fürstbischofs mit unter die „Machenschaften' zu rechnen, mit denen gegen das Volksbegehren ge­arbeitet werde. Der Landbund habe also offen aufgefordert, der kirchliche n Autorität der Gehorsam zu verweigern und nicht nm die politische, sondern auch die konfessionell« Neutralität verletzt und die Gefühle bei katholischen Mitglieder mit Füßen getreten. Di, Erregung unter den katholischen Landbundmitglie­dern sei sehr groß und der Ruf „Raus aus dem Landbund" findet stärkstes Echo. In einzelner Bezirken ist man schon zur Neugründung eine#

Vom Wahlkamps in Vaden.

In einer stark besuchten Wählerversammlung der Zentrumspartei in Karlsruhe befaßte sich der Altreichskanzler Dr. Marx in der Hauptsache mit dem Volksbegehren, das in einer schicksak- schweren Zeit, in der Einigkeit des gesamten Volkes mehr als je nottue, geeignet sei, das deut­sche Volk zu veruneinigen und eine Zerrissenheit hervorzurufen, die höchst bedauerlich sei und den) Auslande gegenüber das deutsche Volk im höchsten Maße schädige. Ueberdies sei das Volksbegeh­ren äußerst töricht und verwerflich, ja geradezu verbrecherisch. Es sei eingegeben von der Krisentheorie, die uns schon so oft ins Unglück gestürzt habe. Es sei geradezu ein Bol­schewismus von rechts, und er klage die Herren von rechts an, die das Volksbegehren propagieren, daß sie zu Unrecht in ihrer Firma das Wort „national" trügen. Das Volksbegehren sei eine Heuchelei, und jene Krisenkreise hätten nicht mehr das Recht, sich national zu nennen. Verbrecherisch sei es, zu sagen, erst müßten die Deutschen wieder einmal eine Zeitlang zu Pro­letariern gemacht und unterdrückt werden (als Folge der Ablehnung des Youngplanes), um dann wieder als Phönixe aus der Asche zu erstehen. Gegenüber dieser Krisentheorie hob der Redner den Versöhnungs- und Verständigungswillen des deutschen Volkes und seiner Regierung hervor, wie sie von Fehrenbach und Wirth eingeleitet und später fortgeführt durch Stresemann zu einem dankbar anerkannten Erfolg geführt habe. Vater­landsgefühl zeige sich nicht in haltlosen Verdächtigungen, sondern darin, dem zu­sammengebrochenen Staatswesen Opfer zu bringen, um es in den Stand zu setzen, zu neuer Wohlfahrt zu gelangen. Das Volksbegeh­ren könne die Kriegsschuld nicht aus der Welt

schaffen,/ aber umgekehrt durch die Nichtannahm, des Volksbegehrens gerade für die Frage bei Kriegsschuldlüge sich zu einer Gefahr auswirken Das Vertrauen des Auslandes zu dem deutscher Volke habe es mit sich gebracht, daß die deutsch« Währung stabilisiert sei. Das Volksbegehren aber sei diesem Vertrauen und damit der deutscher Währung schädlich und abträglich in höch­stem Maße. Wenn es nicht gelinge, die viel Millionen für das Volksbegehren aufzubringen so erblicke er darin ein Zeichen der fortschreitender Gesundung des deutschen Volkes, denn das Volks­begehren sei nach allen Richtungen hin ein« Frivolit ät und eine Schädigung bei Zukunft Deutschlands, der Paragraph 4 aber eine Torheit, über die man im Aus» lande herzlich lache.

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In einer großen Zentrumswählerversammlui^ in F r e i b ur g sprach der Parteivorsitzende Prä­lat Dr. Kaas zur politischen Lage. Er zog einen scharfen Trennungsstrich zwischen rechts und links und erklärte, die Zentrums­partei denke garnicht daran, eine Wendung vor- zunehmen, sie stehe auf dem Platze, wo sie bishei geftanben habe, wünsche aber, daß sich Möglichst viele, die links und rechts vor ihr stehen, sich zu bewußter staatspolttischer Arbeit der Mitte an- näherten. Koalitionen könnten keine Gesin- nungsbündnissc und keine Gefängnisse werden füi politisch freies Denken und verantwortliches Han­deln. Dr. Kaas warnte vor einer zu optimistischen Beurteilung des Youngplanes, stellte aber hinsicht­lich des Volksbegehrens fest, es könne noch kei­nen frontalen Angriff gegen das Werl von Versailles geben, sondern nur ein langsa­mer Abbau dieses Diktates fei jetzt mög­lich, wenn sich nicht die Vorgänge wie Ruhrbe- fetzung und ähnliche Dinge wiederholen sollten.

Der Detfaffttngsffccif in Oesterreich.

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Obere Reihe: Schober. Seipel, Dinglhofer, Steidle, die Väter der Verfassungsreform.

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Mittlere Reihe: Das Rathaus in Wien und das Parlamentsgebäude in Wien, die feindlichen Pole des Verfasfungsstreits.

Untere Reihe: Deutsch, Bauer, Seitz, Renner, die Gegner der Derfassungsresorm.

Oesterreich befindet sich in einer schweren Verfassungskrise. Die von den Rechtsparteien ange- strebte Verfassungsänderung stößt auf den heftigsten Widerstand der Sozialdemokraten. Besonders weh­ren sich die Sozialdemokraten gegen die Aufhebuna des selbständigen Bundesstaates Wien, in dem sie feit Jahren die absolute Mehrheit behaupten.