FuldaerZertung
r SInjeiger für die Stadt Aulda und den Landkreis Auida. Amtliches Kreisblatk.
Itr. 250
Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift- :: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::
Sonntag, 27. Oktober 1929.
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56. Zahrg
DeukschnalionaleNutznietzer des goungplan
Hugensberg - Partei, die Deutschnationalen, behauptet, den Youngplan aus rein sachlichen Gründen ablehnen zu müssen. Sie geben sich in ihrer Agitation den Anschein, als ob sie den Dawesplan für besser hielten als den Youngplan. Sie bestreiten also offiziell, daß der Youngplan wesentliche Verbesserungen gegenüber dem geltenden Zustand auflve'st. Sie tun, das, wie gesagt, nur offiziell, nur in ihrem Kampf für das Volksbegehren. Im Herzen scheint man aber auch bei den Deutschnationalen zu wissen, daß der Youngplan Erleichterungen allgemein für die gesamte deutsche Volkswirtschaft, speziell aber auch für die deutsche Landwirtschaft, als deren berufenste Vertreter die Deutschnationalen sich mit Vorliebe bezeichnen, mit sich bringen wird. Die größte Sorge dieser Herren ist es, aus den Erleichterungen, die nur der Youngplan herbeiführen kann, schon jetzt parteipolitisches Kapital zu schlagen. Wir lesen darüber in der „Augsburger Po'stzeitung":
„Der Deutschnationalen parteipolitisches Geschäft mit dem Kampf gegen den Youngplan ist ja bekannt. Weniger bekannt scheint aber noch das gleichzeitig damit betriebene Geschäft mit den möglichen Auswirkungen des Youngplanes zu fein. Die Deutschnationalen haben nämlich im Reichstag einen Gesetzentwurf eingebracht, worin sie die Aufhebung der Belastung landwirtschaftlicher Grundstücke mit Rentenbankzinsen bereits am 30. Sept. 1929 fordern. Nun weiß jedes politische Kind, daß die Aufhebung der Rentenbankschuld in Verbindung mit der Aufhebung der Jndustriebelastung nur möglich ist, wenn der Youngplan angenommen wird. Um also ja den parteipolitischen Geschäftsanschluß nicht zu versäumen, beantragten die Deutschnationalen die Aufhebung der Rentenbankgrundschuld zum 30. September. Es hätte also der Youngplan schon vorher angenommen werden müssen. Trotzdem macht man jetzt nach dem 30 September doch noch lustig Volksbegehren gegen denselben Youngplan."
Aebersehene Sachen.
In dem Streit über das Volksbegehren gehen die Anhänger Hugenbergs mit leichter Hand über einige Bestimmungen des Dawesplans hinweg, die genauer Beachtung und Betrachtung bedürfen, wenn man nicht nur die Gefahren des Youngplanes, sondern auch die des Dawesplanes richtig erkennen will. Dazu gehört in erster Linie der sog.
Mohlstandsindex,
von dem die Anhänger des Volksbegehrens sagen, daß er nicht in Wirksamkeit treten könne, weil wir kein wohlhabendes Land seien. Leider wird der Wohlstandsindex nach Faktoren berechnet, die keineswegs Zeichen eines wirklichen Wohlstandes zu fein brauchen. Bei der Anwendung des Wohlstandsindex darf der Reparationsagent folgendes berücksichtigen:
a) die Gesamtsumme der deutschen Ein- und Ausfuhr;
b) die Gesamtsumme des Reichshaushalts, einschließlich derjenigen Länder Preußen, Sachsen, Bayern, jedoch abzüglich derjenigen Summen auf beiden Seiten, die in den betreffenden Jahren zur Erfüllung des Vertrages von Versailles zu zahlen sind;
c) die im Eisenbahnverkehr beförderte Gütermenge nach Gewicht;
d) den Gesamtgeldwert des Verbrauchs an Zucker, Tabak, Bier u. Branntwein in Deutschland, berechnet nach den vom Verbraucher tatsächlich bezahlten Preisen;
e) die Gesamtbeoölkerung Deutschlands;
f) den Verbrauch an Steinkohlen und Braunkohls, letzteren umgerechnet in Steinkohle auf den Kopf der Bevölkerung.
Danach kann sich jeder vorstellen, zu welchen Erhöhungen der Tributlasten wir auf Grund des Wohlstandsindex gegebenenfalls durch den Reparationsagenten herangezogen werden können. Es liegen Berechnungen vor, wonach diese Zuschläge im Laufe der Jahre in die Hunderte von Millionen gehen und die jährlichen Tributzahlungen nach dem Dawesplan im entsprechenden Maße über 2,5 Milliarden hinaus erhöhen würden. Das sollen die Befürworter des Volksbegehrens um so mehr beachten, als ihnen vorgerechnet wird, der bisherige Durchschnitt der Daweszahlungen liege unter 2 Milliarden jährlich. Das führt völlig irre. Im Dawesplan war eine Schonzeit festgesetzt, in der wir geringere Iahreszahlungen zu leisten hatten. Diese Schonzeit ist endgültig vorbei, so daß jetzt nur die angegebene Höchstziffer von mindestens 2,5 Milliarden plus Wohlstandsindex jährlich in Betracht kommt.
Das Pfondfyskem.
Das Pfandfystem des Dawesplanes ist ein zweiter Punkt, auf den die Anhänger des Äolksbegeh- rens nicht gern eingehen, obwohl er für die Beurteilung der Frage: „Dawesplan oder Youngplan?" von großer Bedeutung ist. Zur Sicherung ihrer Forderungen hatten die Gläubiger sich nämlich ungeheure Pfänder ausbedungen. Dazu gehört nicht nur die Verpfändung der Reichsbahn mit jährlich 660 Millionen Mark, die Einführung einer besonderen Industriebelastung, sondern auch die Verpfändung von Zöllen und der Einnahmen aus den Alokohol-, Tabak- und Zuckersteuern usw. Sie bringen allein jährlich etwa 3 Milliarden Mark, so daß es dem Reparationsagenten immer noch gut gehen und er immer noch auf feine Kosten kommen würde, selbst wenn Landwirtschaft, Handel und Gewerbe und Hunderttausende deutscher Bür
ger keine Einkommen- und Vermögenssteuer zahlen könnten. Er wäre es darum auch, der eine sog. Daweskrise wohl am längsten aushalten würde.
Die Daweskonkrollen.
Der dritte Punkt, dem die Hugenbergfche Propaganda ebenfalls nicht das genügende Interesse entgegenbringt, sind die Dawes-Kontrollen. Reben dem Dawes-Pfandrecht besteht ein bis ins einzelne geregeltes Kontrollrecht des Kommissars für die verpfändeten Einnahmen. Wie aus dem Reichsgesetzblatt, Teil 2 Nr. 32 vom Jahre 1924 zu ersehen ist, waren die 10 größten Zollkassen Deutschland, die Oberfinanzkassen und die Branntweinmonopolverwaltung verpflichtet, ihre Einnahmen unmittelbar auf das Konto des Kommissars für die verpfändeten Einnahmen bei der von ihm zu bestimmenden Stelle der Reichsbank oder einer Zweigstelle der Reichsbank zu überweifen. Alle Einnahmen aus den verpfändeten Zöllen und Steuern gehen also z u e r st an den Kommissar für die verpfändeten Einnahmen, der seine Beträge zurückhält und nur den überschießenden Betrag dem deutschen Reichsfinanzminister überweist Das Kontrollrecht des Kommissars für die verpfändeten Ein- nahmen geht so weit, daß er auch die Dienststellen der Provinz- und Lokalverwaltungen sowie die der Steueraufsicht unterliegenden Betriebe besuchen und gegebenenfalls verlangen kann, daß gewährte Steuererleichterungen und Vergünstigungen, Steuerstundungen usw. aufgehoben werden. Ja, er kann verlangen, daß Organisationen gebildet werden, die die deutschen Steuerzweige „selbständig und unabhängig vom Staate verwalten."
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Berücksichtigt man nun, daß der Wohlstandsindex nach dem Youngplan endgültig wegfallen soll, daß das positive Pfandrecht des Dawesplanes in ein rein negatives dahin umverwandelt wird, daß wir lediglich gewisse verpfändete Einnahmen nicht noch ein zweites Mal anderweitig verpfänden dürfen und daß das fürchterliche System der Daweskontrollen durch die Bank für den interna» tnonalen Zahlungsgleich ersetzt wird, die die Aufgabe eines politischneutralen Vermittlungsorgans zwischen Deutschland und der Gläubiaer- staaten hat, dann wird man zugeben müssen, daß der Youngplan wohl gewisse Vorzüge vor dem Dawesplan hat. Hinzu kommt noch die Tatfache, daß wir nach dem Youngplan in den ersten 10 Jahren 6 Milliarden weniger zu zahlen haben und die Annahme des Youngplanes zugleich die Befreiung der Rheinlande zum 30. Juni 1930 bedeutet. Eine endgültige Entscheidung der Reichsregierung und der Parteien . für und wider den Youngplan liegt noch nicht vor und soll auch hier nicht genommen werden. Sie hängt ab von dem rociteren Verlauf der noch schwebenden Endoer- handlungen. Eines aber wird man schon jetzt sagen können, daß die ungeheuren im Volksbegehren gegen die Reichsregierung erhobenen Vorwürfe unberechtigt find. Die Reichsregierung handelt verantwortungsvoll, wenn sie fachlich alle Möglichkeiten prüft, die der Youngplan Deutschland bietet, ehe sie ihr endgültiges Urteil spricht.
Amerika und Young-Plan.
Aufsehen erregende Meldungen aus Berlin.
Wie richtig es war, daß Dr. Wirth das Volksbegehren vor allem deshalb abgelehnt hat, weil die Angelegenheit des Youngplans noch gar nicht restlos geklärt ist, zeigen Veröffentlichungen aus England, wonach zwischen Deutschland und Amerika zurzeit in Berlin Verhandlungen stattfinden, die auf Ausschluß der Internationalen Zahlungsbank bei der Reparationsregelung und unmittelbaren Regelung zwischen Deutschland und Amerika hinauslaufen. Die Londoner „Morningpost" bemerkt: Die deutsch- amerikanischen Verhandlungen kündigen anschei- nend die Zahlung der deutschen Reparationen unmittelbar an Amerika außerhalb des Youngplanes und ohne Verwendung der neuen internationalen Bank an.
Flucht aus dem Landbundr
Die Landwirte des Fuldaer Landes sind in richtiger Erkenntnis der Lage dem ,^Landbund" fern geblieben und haben sich in einer wirklichen Bauernorganisation, dem Kurhessischen Bauernverein, zur Wahrung ihrer wirtschaftspolitischen Belange zusammengeschlossen. So brauchen sie es nicht auf sich zu nehmen, daß ihre Organ> sation mit den Deutschnationalen zusammengeht und z. B. als „Hessische Arbeitsgemeinschaft" in dem Wahlkampf auch gegen das Zentrum eintritt. Leider ist nicht in allen Teilen Deutschlands die richtige Erkenntnis der Art und der Methoden des Landbundes, der bekanntlich aus dem Osten kommt und früher als „Bund der Landwirte" die Interessen der Er.oßgrundbesitzer wahrzunehmen hatte, unter den katholischen Dauern vorhanden gewesen. Erfahrung hat erst jetzt manchen klug gemacht. In Schlesien ist int Laufe der letzten Wochen unter den katholischen Bauern eine große Entrüstung über die Haltung des Landbundes, in dem sie auch organisiert sind, zum Ausbruch gekommen. ZahlreicheAustritte sind bereits erfolgt. In Nummer 499 der „Schlesischen Volkszeitung" wird auf ein unglaubliches Vorgehen des Schlesischen Landbundes gegen seine katholischen Mitglieder hingewiesen. In Nummer 42 der Zeitung „Schlesischer Landbund" findet sich ein Artikel
„Verfassungsbruch im Kampf gegen das Volksbegehren", dessen Schluß wie folgt lautet: „Tief bedauerlich ist in diesem Zusammenhang auch der Appell des Fürstbischofs Bertram an die katholische Geistlichkeit, sich gegen das Volksbegehren zu wenden. Der religiöse Friede wird dadurch jedenfalls nicht gefördert. Nur eine Antwort kann es auf alle diese Machenschaften geben: nun erst recht mit allen Kräften und Mitteln für das Volksbegehren!"
Die „Schlesische Volkszeitung" bemerkt mit Recht, daß das Organ des Schlesischen Landbundes vergessen zu haben scheint, daß sich in den Reihen seiner Organisation immer noch viele Katholiken und Geistliche befinden, die nicht ge
willt sind, diese Beschimpfung ihres Oberhirter ruhig hinzunehmen. Denn es sei geradezu unerhört, die Kundgebung des Breslauer Kardinal! und Fürstbischofs mit unter die „Machenschaften' zu rechnen, mit denen gegen das Volksbegehren gearbeitet werde. Der Landbund habe also offen aufgefordert, der kirchliche n Autorität der Gehorsam zu verweigern und nicht nm die politische, sondern auch die konfessionell« Neutralität verletzt und die Gefühle bei katholischen Mitglieder mit Füßen getreten. Di, Erregung unter den katholischen Landbundmitgliedern sei sehr groß und der Ruf „Raus aus dem Landbund" findet stärkstes Echo. In einzelner Bezirken ist man schon zur Neugründung eine#
Vom Wahlkamps in Vaden.
In einer stark besuchten Wählerversammlung der Zentrumspartei in Karlsruhe befaßte sich der Altreichskanzler Dr. Marx in der Hauptsache mit dem Volksbegehren, das in einer schicksak- schweren Zeit, in der Einigkeit des gesamten Volkes mehr als je nottue, geeignet sei, das deutsche Volk zu veruneinigen und eine Zerrissenheit hervorzurufen, die höchst bedauerlich sei und den) Auslande gegenüber das deutsche Volk im höchsten Maße schädige. Ueberdies sei das Volksbegehren äußerst töricht und verwerflich, ja geradezu verbrecherisch. Es sei eingegeben von der Krisentheorie, die uns schon so oft ins Unglück gestürzt habe. Es sei geradezu ein Bolschewismus von rechts, und er klage die Herren von rechts an, die das Volksbegehren propagieren, daß sie zu Unrecht in ihrer Firma das Wort „national" trügen. Das Volksbegehren sei eine Heuchelei, und jene Krisenkreise hätten nicht mehr das Recht, sich national zu nennen. Verbrecherisch sei es, zu sagen, erst müßten die Deutschen wieder einmal eine Zeitlang zu Proletariern gemacht und unterdrückt werden (als Folge der Ablehnung des Youngplanes), um dann wieder als Phönixe aus der Asche zu erstehen. Gegenüber dieser Krisentheorie hob der Redner den Versöhnungs- und Verständigungswillen des deutschen Volkes und seiner Regierung hervor, wie sie von Fehrenbach und Wirth eingeleitet und später fortgeführt durch Stresemann zu einem dankbar anerkannten Erfolg geführt habe. Vaterlandsgefühl zeige sich nicht in haltlosen Verdächtigungen, sondern darin, dem zusammengebrochenen Staatswesen Opfer zu bringen, um es in den Stand zu setzen, zu neuer Wohlfahrt zu gelangen. Das Volksbegehren könne die Kriegsschuld nicht aus der Welt
schaffen,/ aber umgekehrt durch die Nichtannahm, des Volksbegehrens gerade für die Frage bei Kriegsschuldlüge sich zu einer Gefahr auswirken Das Vertrauen des Auslandes zu dem deutscher Volke habe es mit sich gebracht, daß die deutsch« Währung stabilisiert sei. Das Volksbegehren aber sei diesem Vertrauen und damit der deutscher Währung schädlich und abträglich in höchstem Maße. Wenn es nicht gelinge, die viel Millionen für das Volksbegehren aufzubringen so erblicke er darin ein Zeichen der fortschreitender Gesundung des deutschen Volkes, denn das Volksbegehren sei nach allen Richtungen hin ein« Frivolit ät und eine Schädigung bei Zukunft Deutschlands, der Paragraph 4 aber eine Torheit, über die man im Aus» lande herzlich lache.
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In einer großen Zentrumswählerversammlui^ in F r e i b ur g sprach der Parteivorsitzende Prälat Dr. Kaas zur politischen Lage. Er zog einen scharfen Trennungsstrich zwischen rechts und links und erklärte, die Zentrumspartei denke garnicht daran, eine Wendung vor- zunehmen, sie stehe auf dem Platze, wo sie bishei geftanben habe, wünsche aber, daß sich Möglichst viele, die links und rechts vor ihr stehen, sich zu bewußter staatspolttischer Arbeit der Mitte an- näherten. Koalitionen könnten keine Gesin- nungsbündnissc und keine Gefängnisse werden füi politisch freies Denken und verantwortliches Handeln. Dr. Kaas warnte vor einer zu optimistischen Beurteilung des Youngplanes, stellte aber hinsichtlich des Volksbegehrens fest, es könne noch keinen frontalen Angriff gegen das Werl von Versailles geben, sondern nur ein langsamer Abbau dieses Diktates fei jetzt möglich, wenn sich nicht die Vorgänge wie Ruhrbe- fetzung und ähnliche Dinge wiederholen sollten.
Der Detfaffttngsffccif in Oesterreich.
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Obere Reihe: Schober. Seipel, Dinglhofer, Steidle, die Väter der Verfassungsreform.
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Mittlere Reihe: Das Rathaus in Wien und das Parlamentsgebäude in Wien, die feindlichen Pole des Verfasfungsstreits.
Untere Reihe: Deutsch, Bauer, Seitz, Renner, die Gegner der Derfassungsresorm.
Oesterreich befindet sich in einer schweren Verfassungskrise. Die von den Rechtsparteien ange- strebte Verfassungsänderung stößt auf den heftigsten Widerstand der Sozialdemokraten. Besonders wehren sich die Sozialdemokraten gegen die Aufhebuna des selbständigen Bundesstaates Wien, in dem sie feit Jahren die absolute Mehrheit behaupten.