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Berlin.

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56. Zahrg

Freitag, 20. September 1929

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(Berlin) über „Der Youni Landwirtschaft" berichtete

nossenschaften die

Die Verantwortung des Reichspräsidenten.

Die Tschechoslowakei gründet eine Handelsflotte

POLEN

Stützpunkt: Hamburg.

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ien Wirt- lang aller

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und*„Buchenblcitter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift- :: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::

betreiben will. Die tschechischen Exportgüter, die auf größtenteils tschechischen Binnenschiffen die Elbe herunterkommen, werden nun in der Ham­burger Freizone direkt auf die neuen tschechischen Ozeandampfer verladen. Schon bisher erfolgte ein Sechstel des gesamten Güterumschlags in Ham­burger Hafen auf tschechische Rechnung.

Die Tschechoslowakei will sich eine eigene Ma­rine zulegen, obwohl sie als reines Binnenland nirgends an das Meer grenzt. Tschechoslowakische Wirtschaftskreise haben zusammen mit dem Nord- deutschen Lloyd eine Aktiengesellschaft „Mitteleuro­päischer Lloyd" gegründet, die von Hamburg aus drei Schisfahrtslinien nach Nord- und Südamerika und nach dem Osten unter tschechischer Flagge

der gesamten deut schaftspolitik aus die Entw landwirtschaftlichen Produktionszen. tren und richtet an Reichsregierung und Reichs- tag die dringende Bitte, sich endlich unter Zuruck­stellung aller parteipolitischen Erwägungen zu et. ner Wirtschaftspolitik zu entschließen, die dem deut­schen Volke wirtschaftliche und politische Freiheit zurückgewinnen kann.

Landwirtschaft und Rentabilität.

59, Generalversammlung des Deutschen Landwirtschastsrates. Asichsernahrungsminister u« preußischer Landwirtschastsminister Ger das Agrarproblem. — Wie wird die deutsche Landwirt­schaft wieder rentabel?

gemacht werden.

Im Anschluß an einen Vortrag des Geschäfts­inhabers der Diskontogesellschaft, Dr. Solmfsen (Berlin) über „Der Young-Plan und die deutsche Landwirtschaft" berichtete dann Präsident Dr.

wen •-< Fo.

Preis erhalten und damit werden die Bestrebun­gen zur Qualitätserzeugung, sowie die Standard isierungsmaßnahmen gesör- dert. Die für die Bewegung der Getreideernte im Reichsetat eingestellten 3 750 000 RM. müssen nach meinem Dafürhalten der Getreidebewegung im vollen Umfange und ganz besonders im Inte­resse der östlichen Landwirtschaft sofort dienstbar

Der Präsident des Deutschen Landwirtschafts- Tntt§ Brandes eröffnete am Mittwoch in der §radchalle zu Münster i. W. die 59. Voll- nerjammlung des Deutschen Land- wirtschaftsrates. Er begr”E±' nenen Reichsernährungsminister ferner die Vertreter verschiedener Reichsministerien, sowie den preußischen Landwirtschaftsminister Dr. Steiger, den bayerischen Landwirtschaftsmini­ster Dr. Fehr, den mecklenburgischen Minister­präsidenten E1 ch e n b u r g, ferner die Vertreter der Reichs-, Staats- und Provinzialbehörden, die Vertreter der Spitzenverbände der deutschen Land­wirtschaft und die Vertreter der großen deutschen Yzirtschaftsverbände. Präsident Brandes wies in seiner Begrüßungsrede aus die besondere Bedeu­tung der Tagung hin, die darin liege, daß zum ersten Male die Vertretung der Präsidialkonferenz der landwirtfchaftlichen Hauptkörperschaften aus dem Bruderlande Oesterreich anwesend sei.

Brandes über

„Die Stellungnahme zum Rentabilitätsprogramm der Landwirtschaft"

und führte u. a. aus: Der deutschen Landwirt­schaft muß unter allen Umständen Lebens- und Entwickiungsmöglichkeit wiedergegeben werden, selbst wenn damit vorübergehende Härten für andere Berufe verbunden wären. Eine verloren gegan­gene Rentabilität in der Landwirtschaft läßt sich wieder herstellen durch Umorganisation des Be­triebes, Verringerung der Ausgaben und Vergrö­ßerung der Einnahmen. In Deutschland muß eine Wirtschaftspolitik getrieben werden, die einen Jn- tensitätsgrad der landwirtschaftlichen Betriebe zu- läßt, der dem auf heutigen Landgrößen selbst wirt­schaftenden Bauern und dem Arbeiter Beschäfti­gung und Verdienst gibt. Die Rentabilität würde sich nach den auf Grund der Buchführungsergeb­nisse angestellten Berechnungen durch eine 25- prozentige Einnahmeerhöhung ausdem Verkauf des Getreides, Viehes, der Milch und der Molkereierzeugnisse herstellen lassen.

Es wurde eine

Entschließung

angenommen, in der der Deutsche Landwirt­schaftsrat neben schleunigster Durchführung der von den landwirtschaftlichen Führern geforderten Sosortmaßnahmen vollst ändige Verwirk­lichung des im Frühjahr aufgestellten Rentabilitätsprogrammes erwartet. Er sieht einen Ausweg aus der Notlage des deut­schen Volkes nur in einer zielbewußten Urnstel-

uldaerZertung

Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

1/2 Milliarde betragen.

Der bevorstehende Finanzausgleich müsse so ge­staltet werden, daß die Länder und Gemeinden diese Realsteuern ermäßigen könnten.

Der Minister versprach in dieser Richtung tätig zu sein. Die Frage der Vereinfachung des land- wirtschaftlichen Steuerwesens werde ebenfalls erwogen. Zum Schluß seiner Rede erklärte der Minister, daß er nie um die Politik, sondern stets um die Sache gekämpft habe. Der Kampf um die Landwirtschaft sei ein Kampf um die deutsche Wirtschaft, denn ohne eine deutsche Landwirtschaft könne eine deutsche Wirtschast überhaupt nicht be­stehen. Auch die freie und unabhängige Stellung Deutschlands unter den Nationen hänge von einer günstigen Lage der Landwirtschaft bezw. gesicher­ten Ernährungsgrundlage des Volkes ab, desglei­chen aber auch die Erhaltung eines gesunden Volks­tums.

Im Anschluß an die Rede des Reichsernah- rungsmmisters Dr. Dietrich sprach der preußische

Landwirlschaslsmimsler Dr. Steiger.

Er führte u. a. aus: Auch in diesem Jahre ist es weniger die Ernte, die die Lage der Land­wirtschaft noch besorgniserregender gestaltete, es sind vielmehr die Preise für die landwirtschaft­lichen Erzeugnisse. So zeigten die Großhandels­preise für landwirtschaftliche Produkte anfangs die­ses Jahres einen Stand von etwa 132, erreichten im Mai einen Tiefstand von 124 und haben sich neuerdings mit gewissen Schwankungen wieder auf den Stand zu Beginn des Jahres gehoben. Dieser Preisstand zeigt bei einem Index von etwa 157 für industrielle Fertigwaren die mangelnde Ren­tabilität der Landwirtschaft.

Diese Notlage der Landwirtschaft hat ihre Ur­sache neben den gegenüber der Vorkriegszeit stark gewachsenen Lasten, besonders in weltwirtschaft­lichen Zusammenhängen.

Zum Schutz der landwirtschaftlichen Erzeugung hat Preußen im Sommer Maßnahmen der Reichs­regierung und des Reichstages zugestimmt, die auf einen erhöhten Zollschutz bei Getreide, Mehl, Butter, - Kartoffeln abzielen und die eine Teillösung der Maßnahmen darstellen, die auf die­len Gebieten von der Landwirtschaft gefordert werden. Neben die zollpolitischen Maßnahmen muß die innere Absatzregelung treten, die von der Selbsthilfe der Landwirtschaft und von staat­lichen Maßnahmen gemeinsam getragen werden muß. Sollen die erzielbaren Preise für die Land­wirtschaft wirklich erreicht werden, so muß neben der strengen Durchführung des Vermahlungszwan­ges durch eine bessere Beleihbarkeir der Getreide­produkte das Jnlandsangebot besonders alsbald nach der Ernte eingeschränkt werden. Entsprechende Maßnahmen sind in der Beratung begriffen. Hin­zu muß eine einwandfreie Preisfest- st e l l u n g an den Börsen treten. Es kann damit gerechnet werden, daß alsbald an der Ber­liner Produktenbörse mehrere Notierungen für Wei­zen und Roggen unter Zugrundelegung der ver­schiedenen Hektolitergewichte eingeführt werden. Die bessere Qualität wird so ihren höheren

in der Hinsicht, daß der Rentenbankkreditanstalt ihre finanzielle Grundlage die in den Jahr für Jahr aus den Rentenbankzinsen zu fließenden 25 Mill. RM. liege, erhalten werde. Darüber hinaus werde mit dem Zusammenschluß der beiden Ge­nossenschaften die Zinsspanne vom ersten Geld­geber zum letzten Geldnehmer verringert werden können. Unter den Steuern seien die drückendsten die Realsteuern, die für die Landwirtschaft etwa

Die Sitzung am Donnerstag.

wtb. Münster, 19. Sept. (Eig. Meld.) Am heutigen 2. Tage der 59. Bollversammlung des deutschen Landwirtschaftsrates sprach Prof. Dr. M ü n z i n g e r - H o h e n h e i m über „Die Aus- Wirkung der Agrarkrise aus der, kleinbäuerlichen Betrieb", wobei er u. a. auf das Schicksal der zweiten Sohne und Bauerntöchter hinwies, die mehr und mehr Fabrik- arbeit suchen müssen, um dadurch die Bargeldern, nahmen des Bauernbetriebes zu vergrößern. Dies habe in den letzten Jahren zur starken Prole- tarisisrung des Bauerntums und zur Landflucht geführt. Die herrschende „Agrar- Krise, besonders das schlechte Verhältnis zwischen den Preisen von Betriebs- Mitteln und Erzeugnissen bringe es da- hin, daß der Bauer nie Geld habe und sich in* folgedes en jeder Ausgabe enthalten muß, auch dann, wenn diese Ausgaben den Betriebserfolg er­höhen würden. Bei Zinssätzen für Leihkapital, dm über 10 Prozent liegen, wage es der Bauer nicht, Kunstdünger, Kraftfutter usw. auf Kredit zu tau­fen. Den größten Teil seiner Steuern müsse der Bauer aus seinem Arbeitsertrag zahlen, da er bet Zugrundelegung des ortsüblichen Lohnanspruches nur eine ganz ungenügende Kapital­rente durch den Reinertrag hat. Ziel unserer Agrarpolitik müßte sein, wenn man den Jung­brunnen des deutschen Volkes, sein Bauerentum, er­halten wolle, für unsere Landwirte em Einkom­men zu schaffen, das dem der anderen Berufs- stände ebenbürtig ist, um. den Bauernstand vor Ueberarbeitung und vor körperlicher und geistiger Verkümmerung zu schützen.

Gleich darauf erteilte er dem

Reichsernühmngsminlsker Dr. Nelrich bas Wort. Dieser übermittelte zunächst die Grüße des Reichspräsidenten und der Reichsregierung, deren besonderes Sorgenkind die Landwirtschaft sei. Der diesjährigen Tagung komme eine beson­dere Bedeutung zu dadurch, daß diesmal auch hervorragende Vertreter der Landwirtschast Oester­reichs sich eingefunden hätten, wodurch auch äußer­lich zum Ausdruck gebracht werde, daß über die politischen Grenzen hinaus die landwirtschaftlichen Fragen in beiden Ländern nach einheitlichen Ge­sichtspunkten betrachtet und beurteilt werden müs­sen. Mit der deutschen Landwirtschaft stehe und falle nicht nur die deutsche Wirtschaft, sondern das deutsche Volkstum; mit schwerer Sorge verfolge die Reichsregierung bezw. das Reichsernährungsmini­sterium die

schwierige Lage am Getrridemarkt.

Im Hinblick auf die entstandenen Schwierigkei­ten sei beschlossen worden, alsbald über ein plan­mäßiges Zusammenarbeiten zwischen der Deut­schen Getreidehandelsgesellschaft und der Getreide­industrie und Kommission AG. zu verhandeln. Die Reichsregierung sei durchaus entschlossen, im Rah­men des Gesetzes die Getreidepreise auf jede Art und Weise zu halten. Die Auswirkungen der Zoll- erhöhnngen werde abgewartet werden müssen. Der Minister ging bann auf die gesetzlich im Sommer d. Js. beschlossenen Maßnahmen ein und bemerkt-, daß er fest entschlossen sei, den Vermahlungs- zwang energisch durchzuführen, daß er darüber hinaus gewillt sei, die Quote festzuver­mählenden deutschen Weizens zu erhöhen bezw. den Vermahlungszwang in einen Beimahlungszwang umzuwandeln. Die Lage am Getreide markt betrachte er im übrigen als nicht hofnnungs- los. Viel größere Sorge bereite die

Preisgestaltung des Großviehs.

Dr. Dietrich ging in seiner Rede weiter auf zwei wichtige Fragen der Landwirtschaft ein, näm­lich die der Zinsen und der Steuern. Was die Zinsen angehe, so werde die unangenehme Zinslast der Landwirtschaft, nämlich die der

Rentenbankzinsen aller Voraussicht nach am 1. April 1930 verschwinden.

Dadurch werde die Landwirtschaft alljährlich 90 bis 100 Millionen RM. sparen. Die Amortil sationsfrist der Rentenbankscheine werde auf zehn bis zwölf Jahre verlängert werden. Es bestehe die Hoffnung, auch zu einer Lösung zu kommen

Der Paragraph 4 des Hugenbergschen Volks- begehrens (in dem gesagt wird, daß der Reichs- lanzler und die Reichsminister, sowie die Bevoll­mächtigten des Deutschen Reiches, die entgegen den in § 3 genannten Vorschriften des Volksbegehrens für die Führung der Außenpolitik Vertrage mit auswärtigen Mächten zeichnen, den in § 92 Abs. 3 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Strafen unter­liegen sollen), hat einen öffentlichen Meinungsaus­tausch darüber wachgerufen, ob sich diese Strafbar­keit auch auf den Reichspräsidenten bezieht. In einer Reihe von rechtsstehenden Blättern wird ge­sagt, daß diese Strafbarkeit nach dem Wortlaut des Volksbegehrens selbstverständlich sein würde, der Hugenbergsche Reichsausschuß selbst aber lehnt eine solche Auffassung ab. Die Debatte ist ihm außerordentlich peinlich geworden, denn die Er­örterungen in der Zeitung waren gewöhnlich mit der Scklußfolgernng verbunden, daß der Reichs­ausschuß für das Deutsche Volksbegehren die Ver­fassung nicht richtig geprüft habe, als er seinen Gesetzentwurf formulierte. Der Fall muhte von ihm auch aus dem Grunde als sehr unangenehm empfunden werden, weil der Reichsausschuß ;a die Absicht hat, das alte Stahlhelm-Volksbegehren aufzunehmen, das für den Reichspräsidenten er­weiterte Machtbefugnisse verlangen will. Ein sol­ches Volksbegehren würde auf schwachen Füßen stehen, wenn sich seine Urheber die Blöße geben, nicht einmal zu wissen, wie weit in Wirklichkeit die Machtbefugnisse des Reichspräsidenten reichen

Es ist nun angekündigt worden, daß der Reiche- ausschuß für das Deutsche Volksbegehren in diesen Tagen noch einmal zusammentreten werde, um Klarheit über seinen § 4 herbeizuführen. Es heißt aber auch, daß er diesen Paragraphen ganz zuruck- ziehen werde, da er auch ohne Bezugnahme auf den Reichspräsidenten ernsthaften Widerspruch ge­funden hat, hauptsächlich seitens des im Reichsaus- lchuß vertretenen Reichslandbundes. Inzwischen aber bemüht sich die Hugenberg-Presse den Nach­weis zu führen, daß die Verantwortlichkeit des Reichspräsidenten durch jenen § 4 des Volksbe­gehrens nicht berührt werde.

Die hier zuftändiaen Artikel der Reichsverfaf- fttng und der Art. 45 Absatz 1 und der Art. 50. Jener lautet: „Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrecktlich. Er schließt im Namen des Reickes Bündnisse und andere Verträge mit aus­wärtigen Mächten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten." Dieser lautet: „Alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten, auch solche auf dem Gebiete der Wehrmacht, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler oder den zuständigen Reichsmini- fier. Durch die Gegenzeichnung wird die Verant­wortung übernommen."

Die' Hugenberg-Presse weist nun darauf hin, daß der £ 4 des Volksbegehrens vom Reichskanz­ler und den Reichsministern, sonst aber nur von „Bevollmächtigten" des Deutschen Reiches spricht. „Bevollmächtigter" des Deutschen Reiches aber sei der Reichspräsident keineswegs. Er sei nur Repräsentant des Reiches, niemals Beauftragter. Ein Bevollmächtigter, der für seine Handlungen keine Verantwortung zu tragen habe, sei ein juri- j stisches Unding.

Diese Auslegung der Verfassung durch die Hugenberg-Presse, die die Stellung des Reichs- i Präsidenten in der Frage der Verantwortlichkeit

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mit der des früheren Kaisers gleichsetzen mochte, wäre begründet, wenn es überhaupt keine Verant­wortlichkeit des Reichspräsidenten gäbe. Das aber ist nicht richtig. Die Verfassung gibt dem Reichs­präsidenten die Möglichkeit, seinen Willen selbst im Gegensatz zur Reichsregierung und zum Reichs­tag durchzusetzen, wenn auch selbst die Auslosung! des Reichstages die Gegenzeichnung durch den Reichskanzler voraussetzt. Dem Reichspräsidenten ist es gestattet, die Unterschrift unter außenpolitiiche Verträge abzulehnen und die Wahl eines neuen Reichstages darüber zu verlangen. Die Perant- Wörtlichkeit des Reichspräsidenten ist tm Art. 43 der Reichsverfassung unzweifelhaft Erkannt. Ein vorzeitiges Ende kann die Präsidentschaft finden, wenn es eine Volksabstimmung verlangt oder wenn ein Urteil des Staatsgerichtshofes dies herbelfuhrt. Die Frage der Verantwortlichkeit des Reichspräsi­denten ist also in der Reichsverfassung etwas zwie- späliig gelöst. Zwar sind alle Amtshandlungendes Präsidenten nach Art. 50 an die Gegenzeichnung des Kanzlers oder eines Ministers gebunden und doch bedeutet andererseits die Möglichkeit der Ab­setzung durch Vollsabstimmung die Festsetzung einer politischen, die Möglichkeit der Absetzung durch den Staatsgerichtshof die Festsetzung einer rechtlichen Verantwortung. Daß diese Verantwortung be­steht, kann der Reichsausschuß für das Deutsche Volksbegehren m dem Buche des ihm sehr nahe­stehenden deutschnationalen Abgeordneten yteu Herrn von Freytagh-Lorringh^en „Die WeMarer Verfassung m Lehre und Wirklichkeit Verlag I. F. Lehmann, München 1924, Seite 132, nach-

Derselbe von Freytagh-Lorringhoven, der natür­lich die Reichsverfassung nur kritisieren will, schreibt Seite 124 desselben Buches: „Wenn nicht der Reichstag jeden inneren Halt verliert, wirb es wahrscheinlich bei dem schwankenden Gleichgewicht bleiben, das jetzt (1924) zwischen Reichstag und Präsident besteht. Bis zu gewissem Grade war es auch gerade das, was die Väter der Verfassting anstrebten. Präsident und Reichstag sollten sich die Wage hatten und beide sollten im Falle eines ernsten Zusammenstoßes an den gemeinsamen Auf- traggeber, an das Dott, Berufung ernlegen. Wir nehmen an, daß Herr von Freytagh-Lorrmghoven sich beeilen wird, den Reichsausschuß für das Deutsche Volksbegehren über die Tragweite des § 4 eingehend zu unterrichten.

3ungnafionalet Hing gegen hugenberg.

Der Jungnationale Ring, eine Gemeinschgzr junger konservativer Kräfte, die dem Boden der Deutschnationalen Volkspartei entwachsen sind, gibt lieben eine Schrift heraus mit dem Titel »Der Niedergang der nationalen Opposi­tion". Diese Schrift, die als ein „Warnruf aus den Reihen der Jugend" bezeichnet wird, ist eine einzige Anklage gegen Hug enb erg. - Die Idee der nationalen Opposition befinde sich un­ter diesen Umständen in der größten Gefahr, „des­halb muß Hugenberg gestürzt werden — noch vor Stresemann". „

Es wäre kurzsichtig, so bemerkt die „Ger­mania", die einen ausführlichen Auszug aus bei Schrift in großer Aufmachung bringt, in dieser Aktion der Jungnationalen etwa nur die Front ge­gen Hugenberg zu sehen und zu vergessen, daß es hier schließlich nicht um eine Person, sondern um eine Idee geht, um eine Idee, die so oder so di«