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Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt «... iRnfnttnnähritrf imh

, ■ im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag Mm 21 w der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift- :: leitunq 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::

Donnerstag, 19. Sept. 1929.

Maer Zeitung

Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

Monatl. 1,80 einfchl. Postgeb. (30 bezw. 48 Pf.) ohne Zusteüg.

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jje Volksbegehrer in der Klemme. " künstliche Nebel, den die Leitung des »^sausschusfes für das deutsche Volksbegehren"

8ie internen Zustände in diesem Lager der über o> ~ronbeute gebreitet hatte, hebt sich fort- rot weiter Man kann schon sehr deutlich sehen, 9<ieBL bort zugeht. Das glorreiche Banner, das htt machtvollen Bewegung" vorantragen r"an" der schöne Gesetzentwurf, dessen Billigung 10 * bie Mehrheit des deutschen Volkes mit einem

,' ^iieiung von allen Lasten und Sorgen sollte, ist zum Zankapfel zwischen den ver- Bataillonen der Hugenbergfront selber Garden. Als zuerst von den Zwistigkeiten im A'cksausschuß die Rede war, als einzelne Ber- E-/Blätier auf die Ablehnung hindeuteten, die rL -ruchthausparagrap h", der Art. IV tzugenbergschen Gesetzentwurfes bei den Ver­tretern des Reichslandbundes und der Christlich- nationalen Bauernpartei gesunden hatte, da hatten fid> die Presseorgane Hugenbergs zunächst aufs Lttiqnen gelegt. Heute, nachdem die opponierenden gruppen im Reichsausschuß die Tatsächlichkeit des Zerwürfnisses öffentlich mehrfach bestätigt haben und Dementis nichts mehr nutzen, versucht man die Sache zu bagatellisieren und die Grundlosigkeit gerade der Befürchtungen zu behaupten, um deret- willen die genannten agrarischen Gruppen den Art. IV so entschieden bekämpft haben.

Die Ablehnung dieses Artikels durch Landbund und Bauernpartei ist bekanntlich deshalb erfolgt, weil darin nicht nur dem Reichskanzler und den Reichsministern, sondern auch allen anderen Be­vollmächtigten des Reiches, insonderheit also dem Reichspräsidenten, der alle Verträge mit auswärtigen Mächten abzuschließen hat, unter den gegebenen Umständen die Diffamierung und Be­strafung als Landesverräter angedroht wird. Daran haben die hervorragenden Politiker um Hugen- herg, als sie ihren Gesetzentwurf in die Welt gehen ließen, anscheinend gar nicht gedacht und deshalb besteht auch jetzt bei ihnen gar keine Einigkeit darüber, wie man mit dem peinlichen Einwand fertig werden soll. Die Reichsausschuß­leitung selbst, auf deren Konto auch das durch die Ereignisse so prompt widerlegte erste Dementi be­züglich der abweichenden Haltung des Landbundes und der Bauernpartei zu buchen war, hat es zu­nächst mit einer kategorischen Behauptung ver­sucht: aus dem Wortlaut ginge klar hervor, daß die Bestimmungen des § 4 niemals auf den Reichs­präsidenten angewendet werden könnten. Aber man hat dann doch gemerkt, daß mit dieser einfachen Behauptung nichts getan ist, daß man die selbst­verständliche Gegenfrage: wie so denn nicht? doch irgendwie materiell faßlich beantworten müßte. Dieser Aufgabe unterzog sich im Hugenbergschen Tag Herr „A", alias Rumpelstilzchen. Man kennt die Art seines Kampfes und wundert sich des­halb garnicht, daß er seinen Artikel mit hämischen Ausfällen über die „Intelligenz der Durchschnitts­deutschen" garniert, die nicht einmal einen klaren deutschen Text verstehen könnten. „In dem § 4,“ heißt es dann weiter, „sind nämlich ausdrücklich nur die Minister und sonstigen Bevollmächtigten des Reiches mit Strafe bedroht, die nach Annahme des Gesetzes noch Verträge „zeichnen", durch die bem deutschen Volke neue Lasten und Verpflich­tungen auferlegt werden. Der Reichsausfchuß hat in diesem Paragraphen nicht nur die Personen ge­nannt, die einzig und allein in Betracht kommen, sondern auch mit Bewußtsein jene Formel ver­mieden, die auf den Reichspräsidenten Hinweisen könnte, der laut Verfassung Verträge mit auswär­tigen Mächten zu „schließen" hat." Nach Rum­pelstilzchen soll also nur derjenige, der einen Ver­trag zeichnet, nicht aber der, der ihn schließt, als Landesverräter gelten. Welcher Unterschied besteht denn in diesem Fall zwischen zeichnen und schlie­ßen. Doch offenbar gar keiner. Herr „A" würde selbst in die größte Verlegenheit kommen, wenn er die Frage beantworten sollte. Er wird es wahr­scheinlich auch garnicht versuchen. Mer er, der m so vollendeter Arroganz über die Intelligenz des deutschen Volkes urteilt, sollte sich nicht der Hoffnung hingeben, daß er mit einer so primitiven Rabulistik die Tatsache Hinwegdisputieren lönnte, daß durch den § 4 der Reichspräsident genau sb bedroht wird tote vie Minister.

Während der engere Hugenbergkreis sich ebenso tifrig wie ungeschickt und erfolglos um den Nach­weis bemüht, der § 4 bedrohte Hindenburg nicht, Man dächte auch gar nicht daran, die Person des Reichspräsidenten in den Kreis der Betrachtungen Zu ziehen, erklärt ein anderer Bestandteil des Reichsausfchusies, die N a t i o n a l s o z i a li­st i s ch e Partei, auf deren Drängen der Zucht- hausparagraoh geschaffen wurde, seelenruhig das Gegenteil. Ihr Abgeordneter Göbbels pöbelt den Reichspräsidenten in seinem Wochenblatt fol­gendermaßen an:

„Wir sind erbarmungslos und werden in unserem Kampf gegen die Versklavung des deutschen Volkes auch vor der Autorität des Generalfeld- Marschalls nicht halt machen, wenn er sich als Dräfident dieser Republik zum Popanz der schwarz-rot- gelben Verräterrepublik degradieren läßt. Es geht nicht um Hindenburg, es geht um Deutschlands Zukunft und um das Schicksal von drei Generationen. Die werden dem Retter wenig Dank wissen für Kundgebungen, die heute noch den Beifall des Pöbels, aber morgen den Fluch und die Verachtung einer erwachenden Nation finden werden."

Diese Worte richten sich selbst. Man kann nur gespannt sein, wie die unglückliche Presseleitung des Reichsausschusses auf diesen neuen Dolchstoß aus der eigenen Front reagiert.

*

Außer dem Bayrischen Bauernbund haben auch die bayrischen Bauernvereine gegen die Aktion Äu-

genbergs Stellung genommen. Auf der Tunten- , hausener Jahresversammlung erklärte am Sonn­tag Abg. H o r l a ch e r, der Direktor der Landes­bauernkammer München, der Poungplan sei zwar auf die Dauer nicht tragbar, aber wer glaube, diese Frage mit Bierbanksprüchen erledigen zu können, der beweise eine ungewöhnliche politische Unreife. Das Volksbegehren sei Bolksvergif- t u n g. Noch deutlicher hat sich der bayerische Bauerndoktor Heim geäußert, wenn er sagte, der Gesetzentwurf des Volksbegehrens fei ungefähr dasselbe, als wenn die Landwirtschaft dekretieren wollte, „ab 1. Januar hat die Maul- und Klauen­seuche aufzuhören". Wenn Herr Hugenberg jetzt auf Bauernfang geht — im wahren Sinne des Wortes — dann sehe er sich vor, daß er die poli­tische Intelligenz des deutschen Bauern nicht unter­schätze. *

Laut „D.A.Z." ist das Präsidium des „Reichs­ausschusses für das Volksbegehren" zum 21. Sep­tember einberufen worden, um sich mit den Zwi­stigkeiten zu beschäftigen, die insbesondere durch die Formulierung des Gesetztextes entstanden sind. Auf dieser Tagung wird auch über das Verlangen des Reichslandbundes und der Christlich-Nationa­len Bauernpartei, den Paragraphen 4 des Gesetzentwurfes (Landesverratsbestimmungen) wieder zu streichen, entschieden werden.

Laut „D.A.Z." hat sich nunmehr auch der Stahl­helm dem Protest des Reichslandbundes und der Christlich-nationalen Bauernpartei gegen den § 4 des Volksbegehrens angeschlossen.

Die Nationalsozialisten verharren ihrerseits ul­timativ auf der Beibehaltung des umvämpften Paragraphen.

Die AdelsgenoffenschastpoNttsch

Der Reichswehrminister befiehlt den Offizieren den Austritt.

Reichswehrminister Groener hat aufgrund des Paragraphen 36 des Wehrgesetzes, der den An­gehörigen der Reichswehr und Reichsmarine die Mitgliedschaft in politischen Vereinigungen oder Verbänden verbietet, die Deutsche Adelsgenossen­schaft für politisch erklärt. Diese Verfügung des Reichswehrministers bedeutet für sämtliche Offi­ziere der Reichswehr und Reichs­marine den Befehl, aus der Adelsgenoffenschast, sofern sie Mitglieder find, sofort auszutreten.

Der Befehl des Reichswehrministers ist, wie

die ,L)oss. Ztg." erklärt, erlassen worden, weil in den Blättern der Adelsgenossenschaft unqualifizier- bare Angriffe gegen die Reichsregierung und ihre Mitglieder veröffentlicht worden sind, und weil die Adelsgenossenschaft sich aktiv an dem Volks» begehren von Hugenberg-Hitler beteiligt.

Sitzung des Reichskabinetts.

Das Reichskabinett beschäftigte sich in seiner Sitzung am Dienstag mit den deutsch-fran­zösischen Saarverhandlungen. An den Beratungen hierüber nahm Staatssekretär a. D. v. S i m f o n in seiner Eigenschaft als Delegations­führer teil. Des weiteren befaßte sich das Reichs­kabinett u. a. mit den Beschlüssen des Reick^rats zur Reform der Arbeitslosenversiche­rung. Entsprechend der im Reichsrat gegebenen Zusage sieht das Reichskabinett von der Einbrin­gung einer Doppelvorlage zu dem befristeteten Ge­setz ab. Sie wird nur hinsichtlich Punkte der Re­gierungsvorlage, die bereits am Montag im Reichsrat erwähnt wurden, dem Reichstag Vor­schlägen, die ursprüngliche Regierungsvorlage wie­der herzustellen.

Wie in der Sitzung des Reichskabinetts noch beschlossen wurde, soll am 3. Oktober in Berlin eine Konferenz der Ministerpräsiden­ten der Länder ftattsinden, auf der eine Be­richterstattung über die Haager Perhandlungen erfolgen soll.

* Internationale Parlamentarische Handelskon­ferenzen. Die Ziele der Internationalen Parla­mentarischen Handelskonferenz, deren diesjährige Tagung in Berlin am 23. September beginnt, be­stehen in der Prüfung der wirtschaftlichen Gesetz­gebung der einzelnen Länder und in Verhandlun­gen über eine Angleichung dieser Gesetzgebungen. Es werden 260 Vertreter fremder Parlamente er­wartet, darunter aus Oesterreich 13, Belgien 9, Bra­silien 11, Spanien 4, England 25, Frankreich 18, Italien 28, Japan 26, Rumänien 17, Polen 23, der Schweiz 9. Die deutsche Gruppe besteht aus fünf Reichstagsabgeordneten. Vorgesehen sind ne­ben den Verhandlungen ein Bankett, das die Han­delskammer Berlin gibt, ein zweites, welches die Reichsregierung gibt, ein Ausflug nach Potsdam, zu bem'oie preußische Regierung einlobet, und ein Besuch der Städtischen Oper, zu welchem die Stadt Berlin auffordern wird.

Völkerbund und kellogg-patt.

Die juristisch und politisch sehr intereffante Frage derÄnpassung des Völkerbunds­paktes an den Kriegs ächtungspakt wurde Dienstag nachmittag in Genf im Rechts­ausschuß der Völkerbundsversammlung beraten und wurde nach fast vierstündiger Aussprache einem Unterausschuß zur Berichterstattung über­geben. Der englische Kronjurist Sir Cecil Hurst begründete den englischen Antrag auf Abände­rung der Artikel 12 und 15, wozu er vier for­mulierte Vorschläge machte. Die wichtigste Ab­änderung betrifft den Artikel 12. Es soll nämlich die Bestimmung, daß in keinem Falle vor Ab­lauf von drei Monaten nach dem Spruch der Schiedsrichter zum Krieg geschritten werden darf, fallen gelassen werden, da sie in offenem Wider­spruch zum Kelloggpakt stehe. Die übrigen von England vorgeschlagenen Aenderungen betreffen die Artikel 13 und 15. Damit soll auch im Dölker- bundspakt dem Grundgedanken des Kelloggpaktes mit seinem Verzicht auf den Krieg als Mittel der nationalen Politik Rechnung getragen werden.

Dänemark, Norwegen, Schweden und Holland warnten demgegenüber vor einer überstürzten Re­vision. Es sei gefährlich, dem Kelloggpakt in Ab­wesenheit der Vereinigten Staaten von Amerika und RuUand eine authentische Interpretierung ge­ben zu wollen, da der Kelloggpakt weder ein ab­solutes Kriegsverbot noch den Sanktionsgedanken enthalte. Der belgische Rechtskonsulent Rolin be­fürwortete dagegen die englischen Abänderungs­vorschläge. Der Vertreter Perus Cornejo inter­pretierte den Kelloggpakt als absolutes Verbot, daß irgend ein Staat zur Vergrößerung seines Gebie­tes oder zur Verteidigung seiner Lebensinteressen zum Krieg schreiten dürfe. Der Kelloggpakt ver­biete nicht nur den Angriffskriegs, sondern auch den Siegerfrieden. Zwischen den Völkerbundspakt und den Kelloggpakt müßten daher noch Bestim­mungen gestellt werden dahingehend, daß bei einer Verletzung des Kelloggpaktes der Völkerbund ein­zugreifen hätte, um zu verhindern, daß im »er­folg eines Krieges das Gebiet irgendeines Dölker- bundsstaates geändert werde. s

Die RadioslaNon des Völkerbundes.

In der Frage des Baues einer Radiostation, die in Krisenzeiten den Funkverkehr des Genfer Völkerbundssekretariates aufrecht erhalten soll, hat nunmehr der hierfür maßgebende Unterausschuß eine Entscheidung getroffen, die auch die volle Zu­stimmung der Schweiz hat. Danach erweitert die Schweiz'die bereits bei Genf bestehende und feit einigen Wochen betriebene Radiostation durch den Bau von zwei Kurzwellensendern für den außereuropäischen Verkehr. Die Aufwendun­gen für diese beiden Sender werden vom Völker­bund amortisiert. Sie gehen in 10 Jahren in fei­nen Besitz über, werden da aber auch bann von der Schweiz weiter betrieben. Nur in Krisenzei­ten geht die Station an die Verwaltung des Döi-

kerbundes über und wird von dieser betrieben, während die Schweiz einen Beobachter an der Sta­tion unterhalten wird.

Der Völkerbund als Frledensinslrumenl.

(Eine Rede Dr. Seipels In Mainz.

Auf Einladung der deutschen Liga für Völker­bund, rhein-mainische Gruppe, sprach Bundes­kanzler a. D. Prälat Dr. Seipel am Montag abend in Mainz über das Thema: „DerVölkerbund als Friedensinftrument". Er bezeichnete die Friedens­verträge vom Standpunkt eines Friedensfreundes aus darum für sehr bedenklich, weil sie auf dem Schuldspruch aufgebaut seien. Und doch ent­hielten die Verträge von 1919 in ihren Bestim­mungen über den Völkerbund und das Internatio­nale Arbeitsamt Teile, die als Friedensinstrument gedacht und wirksam seien. Der Friede könne nur erhalten werden, wenn eine höhere über­staatliche Organisation zu seiner Siche­rung da sei. Dr. Seipel unterzog die einzelnen Artikel der Dölkerbundssatzungen einer kritischen Betrachtung, wobei er besonderen Wert auf die Förderung der Zusammenarbeit der Völker, der Zielbestimmung der Völkerbundssatzungen, legte. Nach einer Darstellung der Verwaltung und dem Funktionieren des Völkerbundes kam er auf die Abrüstungsfrage zu sprechen, wobei er nicht ver­kannte, daß die Formulierung „Abrüstung in Masse, als sie für die Sicherheit notwendig er­scheint" gewissermaßen pesiimistisch fei. Nach Sei­pels Auffassung könne man annehmen, daß das Verfahren der Anrufung des Völkerbundes in Streitigkeiten, bevor mit einem Kriege begonnen werde, dahin fuhren könne, daß es in Zukunft keine gewöhnlichen, sondern nur noch Weltkriege geben werde. Zu begrüßen fei, daß alle Verträge öffent­lich beim Völkerbund registriert werden müßten. Aus feiner Betrachtung der Satzung des Völker­bundes zog der Redner den Schluß, daß sie sehr wohl als ein Instrument des Friedens erscheint. Er gab feiner Ueberzeugung Ausdruck, daß der Friede nur durch positive Arbeit gesichert werde, nicht aber durch eine negative Aechtung des Krie­ges. Die Minderheitsfrage müsse gelöst werden, wenn der Frieden gesichert werden solle. Auf die jetzt zehnjährige Geschichte des Völker­bundes eingehend, meinte Prälat Seipel, daß der Völkerbund nur der Anfang von etwas fei, aber durchaus ausbaufähig. Der Völkerbund habe wohl mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt, aber er könne z. B. auf fein Pluskonto fetzen, daß auch große Staaten sich gegen Beschwerden vertei­digen müßten, und. den Staatsmännern Gelegen­heit gebe, Dinge zu sagen, die sie selbst in ihrer Heimat nicht sagen könnten. So kam der Redner zu dem Schluß, daß der Völkerbund ein Friedensinstrument ist und bei posi­tiver Mitarbeit Sicherheit und Frie­den oerbüraen könne.

Die Seeabrüstung.

Die Stellung Japans in den Flottenadrüstungs- Verhandlungen.

Am Dienstag fand in Tokio eine Kabinetts - sitzung statt, in der der Marineminister Admiral Takarabe einen Ueberblick über die Marineab­rüstungsverhandlungen gab und den Standpunkt Japans in folgenden Hauptpunkten festlegte:

Japan ist bereit, dem Vorschlag näher zutreten, die Periode, in der keine Großkampfschiffe gebaut werden sollen, bis zum Jahre 1936 zu verlängern Japan ist der Ansicht, daß die amerikanische Ge­fechtsstärke in Kreuzern erster Klasse, die mit 8 zölligen Geschütze bewaffnet sind, als Maßstab für das japanische Stärkeverhältnis von 70 Prozent zu dienen hat. Japan ist bereit, seinen Bestand an Zerstörern um annähernd 17 000 Tonnen auf 105 000 Tonnen zu vermindern, wenn der ameri- konische und der englische Bestand an Zerstörern auf je 150 000 Tonnen beschränkt werden. Japan widersetzt sich der Abschaffung oder einer drakoni. scheu Verminderung der Unterseeboote, da es dies« als die wirksamste Waffe gegen eine überlegene Flotte betrachtet.

Besorgnis in Frankreich!.

Im Zusammenhang mit den Genfer Abrüstungs­verhandlungen zeigt man sich in Frankreich a u h er- ordentlich besorgt über die engliich- amerikanischen Flottenverhandlung en, die man als endgültig gesichert ansieht. Die An­nahme einer Einladung zur Teilnahme an der für Januar nächsten Jahres geplanten Konferenz, so bemerkt das Journal des Debats, durch Japan und Italien scheint unzweifelhaft zu sein, und zwar zweifellos unter der Bedingung, daß Frank­reich keinen Vorbehalt mache. Niemals werde Frankreich vor einer so ernsten und für sein Prestige in der Welt und die Zukunft seines Kolonialreiches so folgenschweren Entscheidung ge- standen haben. Das Blatt präzisiert sodann der französischen Standpunkt in der Frage der Rüstungsbeschränkung zur See.

Es schreibt: Was uns interessiert ist, daß wir nicht die Kosten für diese Kombination tragen, und daß wir nicht mit dem Verlust unserer Un­abhängigkeit die zerbrochenen Töpfe dieser Küche bezahlen. Worauf wir nicht verzichten ton­nen, das läßt sich in drei Aphorismen zusain- menfassen. 1. Wir wollen die U n t e r s e e b o o t s- flotte behalten, die als durchaus notwendig pur die Deckung der vorgeschobenen Verteidigung unse­rer Küsten (Nord-Afrika einbegriffen) und unseres Kolonialreiches anerkannt worden ist. Die Zu- sammensetzung dieser Flotte wird bestimmt durch das Gesetz über das Seestatut. 2. Wir müssen die Sicherung unserer Verbindungswege mit unseren Kolonien sicherstellen und über die Sicherung und Freiheit dieser Verbindungswege wachen, andernfalls wird unser Kolonialreich ge- fährdet. 3. Wir dürfen nicht vergessen, daß Frank- reich mit zwei Seefronten, dem Atlantischen Ozean und dem Mittelmeer versehen ist. Infolgedessen können wir uns mit keinen anderen europäischen kontinentalen Mächten auf eine Parität der Ab- rüftung zur See einlassen, die die Erdrückung unse- rer Seestreitkräfte im Mittelmeer zur Folge hat und uns dahin führen würde, den Verbindungs- weg Marseille-Algier, der für die Mobilisierung unserer Armee unerläßlich ist, unter fremde Kon­trolle geraten zu lassen. Hier liegt das Geheimnis der gegenseitigen Abhängigkeit unserer Streitkräfte zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Zusammen- fassend kann man sagen, daß wir auf einer Flotten- konserenz nicht erscheinen können, ohne die @e>- wißheit zu haben, daß diese drei lebenswichtigen Punkte unseres Programms respektiert werden.

Die amerikanische Zollnovelle.

Bei der Beratung der amerikanischen Zolltarifnovelle haben sich, obwohl auf der Tages­ordnung des Senats der administrative Teil des Zolltarifs steht, bisher die meisten Redner nut Zollerhöhungen in der Form, wie sie vom pt» natsausschuß und vom Repräsentantenhaus fest­gelegt worden sind, beschäftigt, teils als Gegner, teils als Befürworter. In der Montagssitzung hielt Senator Borah eine längere Rede gegen dre Novelle, die dem Wahlversprechen der republikanischen Partei zuwiderlaufe. Borah wies unter Vorlage statistischen Materials auf die Pro- itquoten der International Harvester Company otote der Stahlindustrie hin. Der Stahllndustru et es gelungen, im letzten Halbjahr ihren Rem- gewinn um 80 Prozent zu steigern. Trotzdem ver­lange und erhalte sie weiteren Zollschutz. Der Farmer müsse die großen Gewinne der Industrie für Landwirtschaftsmaschinen allein aufbringen. Die Einfuhr von Fertigwaren betrage schon jetzt nur 4 Prozent der einheimischen Produktion. In den Vereinigten Staaten bestehe praktisch also schon jetzt eine Sperre gegen die Einfuhr von Aus- landswaren; nun solle diese Sperre noch verschärft werden. Die Senatoren Reed und Smoot tra­ten dagegen für die Zolltarif Novelle ein, wobei sie erneut die von den amerikamschen Ge­werkschaften formulierte Forderung zitierten, daß der höhere Lebensunterhaltungsstandard der ameri­kanischen Arbeiterschaft geschützt werde. Die Demo­kraten haben inzwischen eine Liste von etwa 200 Firmen aufgestellt, die für ihre Fabrikate Zoll­schutz verlangen. Die Demokraten wünschen, daß das Schatzamt dem Senat Steuererklärungen die­ser Firmen vorlegt. Smoot hat aber bereits durch­gesetzt, daß die Namen dieser Firmen nicht ver­öffentlicht werden dürfen. Für Dienstag haben die Senatoren der nordwestlichen Staaten eine offi­zielle Zusammenkunft einberufen, in der eine Oppo­sition gegen die Zölle auf Schindeln und Bauholz organisiert werden soll, während andererseits be-