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Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

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Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt I im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag I der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift-1 :: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. :: |

Sonntag, 8. September 1929.

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56. Zahrg

Slresemann spricht in Gens über Kolonien.

Das deutsche Ratsmitglied Dr. Stresemann gab öer heutigen Nachmittagssitzung des Völker- »imdrates bei Behandlung des Tätigkeitsberichtes

Nandatsausfchusses, in dem auch die Mei­nungsverschiedenheiten über den Hilton-Young-Be- ^4cht erwähnt sind, über die administrative Ber- lniaung des Ostafrika-Kolonialbesitzes Englands «it dem englischen Mandatsgebiet Tanganyika folgenöe Erklärung ab:

5er Herr Berichterstatter hat in seinem Bericht auf die Differenzen hingewiesen, die wegen des Be­richtes der Hilton-Boung-Kommission in der Man­datskommission geäußert worden sind. Ich möchte ihm in diesem Punkte besonders beitreten. Gewiß ist jetzt nicht der Moment gekommen, sich darüber zu äußern, ob eine gewisse Maßnahme der Man­datsmacht mit dem Charakter des Mandates ver­einbar ist oder nicht. Denn es handelt sich zurzeit nur um ein unverbindliches Studium einer unab­hängigen Kommission, und die britische Regierung ist sich, wie wir wissen, noch nicht darüber schlüs­sig geworden, ob sie den Konklusionen des Be­richtes Folge geben wird oder nicht. Trotzdem glaube ich, daß die Mandatskommission sich auf dem richtigen Wege befindet, wenn sie in einer grundsätzlichen Frage von einer solchen Bedeutung den ihr in dankenswerter Weise von der britischen Regierung zugeleiteten Bericht im Bewußtsein ihrer Verantwortlichkeit einer eingehenden Prü­fung unterzieht. Ich glaube auch, daß die Man­datskommission berechtigt war, den besonderen Be­fürchtungen Ausdruck zu verleihen, die sich der Mehrheit ihrer Mitglieder bei dem Studium des Berichtes aufgedrängt haben. Es ist in der Tat die Grundlage des ganzen Mandatssystems, daß die Mandatsgebiete selbständige internationale Einheiten sind, hinsichtlich deren die Mandats­mächte dem Völkerbunde als dem Mandan­ten Rechenschaft schuldig sind. Unter diesem leitenden Grundsatz, der in der Völkerbundssatzung selbst verankert ist, stehen alle Stipulationen der Mandatsurkunden, und keine dieser Bestimmungen kann so ausgelegt werden, daß dieser oberste Grundsatz verletzt würde. Wenn daher auch nach der Tanganyika-Mandatsurkunde in verwaltungs­technischer Hinsicht eine gewisse Zusammenfassung mit benachbarten Gebieten möglich ist, so darf doch keine Verschmelzung in der Art stattfinden, daß das Weiterbestehen des Mandatsgebietes als selbständige politische Einheit und damit die selb- . ständige Ueberwachung der Ausführung des Man­dats durch den Völkerbund in Frage gestellt wäre. Ich möchte mich zurzeit auf diese kurzen Bemer­kungen beschränken. Der akkreditierte Vertreterin der britischen Mandatskommission glaubte, per­sönlich annehmen zu können, daß diese sich am ihrer Novembertagung nochmals mit der Auffas­sung befassen kann ehe die britische Regierung zu entscheidenden Maßnahmen schreitet. Ich hoffe sehr, daß dies geschehen wird, und daß es der Zu­sammenarbeit zwischen der Mandatskommission und der Mandatsmacht gelingen wird, die Frage im Sinne der Völkerbundssatzungen und des Man- datsqedankens zu bereinigen.

Das italienische Ratsmitglied Scialoja brachte verschiedene Bedenken auch gegenüber einer rein verwaltungstechnischen Vereinigung der englischen Kolonie Kenvia und Uganda mit dem britischen Mandatsgebiet Tanganyika vor. Das Mandats­gebiet sei viel größer als beide Kolonien zusam­men, so daß also die Verwaltung des sehr großen Gebiets an die des kleinen Kenvia angeschlossen würde. Es sei sehr fraglich, daß eine solche Maß­nahme "in den Rahmen des Mandats hineinpasse, auch wenn int Mandatsgebiet der Zusammenschluß benachbarter Zollverwaltungen zugelassen würde. Die englische Regierung solle daher den Mandats- ausschüß als einziges Spezialorgan für alle Man­datsfragen über die Ausführbarkeit des Hilton- Doung-Planes befragen.

Der englische Außenminister Henderson gab hierauf die Zusicherung, daß. wenn die eng­lische Regixrung, die noch keine Entscheidung ge­troffen habe, einen Beschluß auf dem Boden des Hilton-Poung-Planes fassen sollte, sie vor seiner Inkraftsetzung den Mandatsaus,schuß darüber be­fragen würde.

Die unwidersproche.n gebliebene Erklärung des deutschen Ratsmitgliedes wie auch die Bemerkun­gen des italienischen Ratsmitgliedes und die Ant­wort des englischen Außenministers wurden ins Protokoll ausgenommen.

Die Veegieichskommissionen.

Die Ablehnung der Einsetzung einer besonde­ren Kommission für die Behandlung der Schwie­rigkeiten, die sich aus den Bestimmungen des Ver­sailler Vertrages über die Demilitarisierung des Rheinlandes und der östlich anschließenden 50 Klm. Zone ergeben, ist neben der sofort beginnenden Räumung des Rheinlandes der größte Erfolg der deutschen Sache auf der Haager Konferenz. Zwar hat die deutsch Regierung stets den Standpunkt vertreten, daß die Bildung eines derartigen Son­derorganes für das Rheinland überflüssig und ge­fährlich sei; überflüssig deshalb, weil die in dem Vertrage von Locarno vorgesehenen Instanzen und Verfahrensarten völlig ausreichen,, um strittige Fra­gen zu entscheiden, und gefährlich, weil ein neues Sonderorgan politisch nur eine neue Schranke des Mißtrauens zwischen Deutschland und seinen west­lichen Nachbarn errichten würde. Indessen be­stand angesichts der Opposition Frankreichs und Belgiens bis zur Haager Konferenz keine Möglich­keit ,den deutschen Standpunkt durchzusetzen. Das Ergebnis vom Haag, wonach von der Errichtung

einer neuen Sonderkommission abgesehen wird, be­deutet die Durchsetzung der ursprünglichen deutschen Tb^> ohne Einschränkung.

yiun hat man in der Oeffeutlichkeit vielfach die­sen Erfolg durch den Hinweis zu verkleinern ver­sucht, daß die Rechtslage nunmehr vollkommen wirr und unübersichtlich sei. Die von den betei­ligten Mächten gebilligte Regelung sehe bei Strei­tigkeiten über die Demilitarisierungsbestimmungen des Versailler Vertrages sowohl die Inanspruch­nahme der im Locarno-Vertrag enthaltenen Ver­gleichskommissionen als auch die Anrufung des Völkerbundsrates vor. Tatsächlich sind beide Mög­lichkeiten gegeben. Das hat jedoch seinen guten, praktischen Sinn. Diejenige Partei, der es mehr auf die gütliche Beilegung des Konfliktes ober auf Klärung eines juristischen Auslegungsstreites an-, kommt, wird geneigt fein, schon des einfacheren Verfahrens und um der Beschleunigung der Erle­digung willen, das Schiedsabkommen aus dem Locarno-Vertrag anzuwenden. Diejenige Partei dagegen, die entscheidenden Wert auf die Anru­fung des Beistandes der Garantiemächte ober auf die Behandlung der Angelegenheit vor dem brei­ten Forum des Välkerbundsrates legt, wird der Anrufung des Rats den Vorzug geben.

So trägt die Haager Regelung jeder in Frage kommenden politischen und rechtlichen Eventuali­tät Rechnung. Ihre Beschlüsse sind ein neuer Be­weis für den Fortschritt der europäischen Ver­ständigungspolitik.

Nationalitätenfragen.

Vom 26.—28. August tagte in Genf der N a- tionalitätenkongreß zum 5. Male. Don 30 Minderheitengruppen waren 60 parlamenta­rische Vertreter aus 40 verschiedenen Staaten Eu­ropas anwesend. Die Minderheiten im Deutschen Reich fehlten, weil der Kongreß die Aufnahme der Gruppe der im Deutschen Reich lebenden Friesen als Minderheit abgelehnt hat. Der wichtigste Punkt der Tagesordnung war: Der Völkerbund in feinen Beziehungen zu den Minderheiten. Unter den Entschließungen ist von Bedeutung, die Reso­lution betreffend die Schaffung eines intereuro- näischen Instituts für Nationalitätenkunde, sowie die Gründung eines europäischen Verbandes der Minderheitenpresse. Auch richtete der Nationali- tätenkonareß eine Aufforderung an den Völker­bund. dafür ?u sorgen, daß die Sicherung der nd= tional-kulurellen und staatsbürgerlichen Rechte der nationalen Minderheiten ein bindender Grundsatz des europäischen Rechtes werde, daß eine ständige Stelle beim Völkerbund geschaffen werde, die die verschiedenen Minderheitenfragen allgemeiner und spezieller Art zu erledigen habe. Schließlich wurde auch die Herausgabe eines Statistischen Handbuches über die euroväischen Minderheiten beschlossen. Diese Arbeit soll der Unsicherheit ein Ende berei­ten. die darin liegt, daß iebc Nation ihre im Aus­land lebenden und jeder Staat seine in ihm lebenden Minderheiten anders beziffert. Man spricht allge­mein von 40 Millionen Minderheiten in Europa. Eine zuverlässige Privatzusommenstellung errech­net folgende Bevölkerungsteile in fremden euro­päischen Staaten:

Albanier 655 000

Basken 600 000

Bretonen 1 000 000 (in Frankreich)

Bulgaren 150 000

Dänen 7 511 (im Deutschen Reich)

Deutsche 9130 723 (selbstverständlich ohne

Oesterreich und Danzig)

Flamen 4 350 000 (größten!, in Belgien) Franzosen 20 O00

Friesen 770 000 (in den Niederlanden)

Finnen 2 000 000 (in Rußland) Griechen 15-5 000

Holländer 200 000

Iren (engl. Zuna-) 3 500 000 (in England)

Italiener und Rätaramanen 950 000 (in der Schweiz und Frankreich)

Kaukasier u. Armenier 150000

Kelten (Iren, Gäl->n. Knmrer) 600 000 (i. Enal,) Litauer 285 611 (davon nur 5611 im

Deutschen Reich)

Madjaren 2 720 000

Polen 1 221 836 (dav. L Deutsch. Reich einschl. rd. 500 000 Doppelfvrachigen, also nicht wationalpolen, 721 836)

Rumänen 230 000

Russen u. Ukrainer 7 765 0^ /davon allein hi Polen 6 000 000)

Slawen 350 000 (in der Türkei u. Grie­chenland)

Slowaken 200 000 (in Ungarn)

Slowenen und Kroaten 560 000 (in Italien und Deutsch-Oesterreich)

Spanier 250 000 (in Frankreich)

Schweden 360 000 (in Finnland)

Tschechen 390 000 (Südslawien. Oester­

reich, Deutsches Reich)

Türken 600 000

Besondere Anerkennung fand die Behandlung der in Deutschland lebenden Minderheiten. Der Präsident des " Kongresses, der ehemalige slowe­nische Abgeordnete im italienischen Parlament Dr. Wilfans, bezeichnete die neue preußische Schulver- ordnunq als einen wichtigen Fortschritt auf dem Gebiet der kulturellen Interessen einer Minderhei- tengruvpe. Auch erntete die Minderheitenpolitik des deutschen Reichsaußenminister, die er wieder­holt vor dem Völkerbundsrat erfolgreich vertreten hat, lebhafte Anerkennung. Der Nationalitätenkon­greß hat damit anerkannt, daß Deutschland seine

Minderheiten gut behandelt und Bahnbrecher für eine bessere Behandlung aller Minderheiten durch die Mehrheitsvölker geworden ist.

Pan-Europa.

Einladung Briands an die europäischen Völker­bundsdelegierten.

wtb. Genf, 9. Sept. (Eig. Meld.) Briand hat die Führer der europäischen Delegationen der P3l- kerbundsoersammlung auf Montagmittag zu einem gemeinsamen Frühstück eingeladen, um vor seiner Rückkehr nach Paris einen ersten inoffiziellen Ge­dankenaustausch über seinen Plan zur Schaf­fung der Vereinigten Staaten von Europa herbeizuführen.

Hendersons Rede.

Die Generaldiskussion über den Rechenschafts­bericht wurde in der Völkerbundsoer­sammlung von dem finnischen Außenminister Procope und dem englischen Außenminister Hen­derson fortgesetzt. Procope unterstrich den allge­meinen Charakter der Abrüstungsverpflichtung aus Artikel 8 des Dölkerbundspaktes. Er würdigte insbefondere den auf finnischen Antrag zurückge- henden Konoentionsentwurf über die finanzielle Unterstützung angegriffener Staaten, der, wie er betonte, möglichst noch von der gegenwärtigen Bundesversammlung angenommen und zur soforti­gen allgemeinen Unterzeichnung aufgelegt werden sollte.

Der englische Außenminister Henderson stellte an die Spitze seiner wiederholt von lebhaftem Bei­fall unterbrochenen Ausführungen die Forderung, das Friedensideal zum grundlegenden Gedanken der internationalen Beziehungen zu machen. Be­merkenswert war dabei feine Stellungnahme ge­gen die französische Abrüstungsthese „Erst Si­cherheit, bann Stbrüftun g", inbem er mit Nachdruck betonte, daß die Abrüstung selbst das beste Mittel zur Herstellung der Sicherheit, ist. Man habe heute ein Stadium erreicht, wo in der Ab­rüstungsfrage praktische Resultate erzielt werden könnten und müßten. Wenn der Völkerbund hier zu keinem Erfolg komme, so wurden die west­lichen Staaten dauernd vor der Gefahr neuer Ka­tastrophen stehen. Keine menschliche Phantasie könnte sich die Schrecken des nächsten Krieges aus­malen. Daher müßten bei der Abrüstung alle Kriegsmittel ohne Ausnahme einge­schränkt werden. In der Frage der Abrüstung füllte daher ohne Verzug ein entscheidender Schritt vorwärts getan werden. Um das Vertrauen in die Wirksamkeit des Völkerbundes zu erhöhen, emp­fiehlt Henderfon vor allem die Annahme des Konventionsentwurfs zur finan­ziellen Unterstützung angegriffener Staaten. Sollte die Dölkerbundsversammlung

diese Konvention zur allgemeinen verbindlichen Un­terzeichnung auflegen, so werde die englische Re­gierung sofort unterzeichnen. Voraussetzung dafür sei jedoch, daß erstens eine allgemein verbindliche Unterzeichnung erfolge und zweitens die Anwen­dung des Abkommens nur für solche Staaten in Betracht kommen könne, die der künftigen Abrü­stungskonvention beitreten. Ein weiteres Mittel zur Verstärkung des Vertrauens in den Völkerbund sieht Henderson in dem Konventionsent- wurfzurStärkungderkriegsverhü- tent)en Mittel, der auf einen deutschen An- trag zurückgeht und vom sogenannten Sicherheits­ausschuß vor Jahresfrist beschlossen wurde. Hen­derson tritt dafür ein, daß der Entwurf tm Ad- rüstunasausschuß der Bölkerbundsversammlung weiter beraten und in veränderter Form der nächsten Völkerbundsversammlung wieder vorge­legt werde. Zur Einleitung der nötigen Vor­arbeiten für eine Anpassung der Artikel 12 und 15 des Dölkerbundspaktes an den Kelloggpakt unter­breitete schließlich Henderson der Völkerbundsoer- sammlung eine Entschließung, in der die Einset­zung eines besonderen Unterausschusses verlangt wird. Dieses Verfahren hat, wie der Redner mit» teilt, bereits die Zustimmung Frankreichs, Ita­liens, Belgiens, Chiles und Dänemarks gefunden, während die deutsche Delegation ihm grundfalsch zustimmt. Zu Beginn seiner Rede hatte der bri­tische Außenminister auch von der H a ag e r Konferenz gesprochen, deren besondere Wich­tigkeit darin liege, daß ihr Ergebnis nicht von ein­zelnen Mächten, sondern durch die Zusammenar­beit aller Beteiliaten erzielt wurde. Es sei zu wünschen, daß diese Zusammenarbeit bis zum end­gültigen Abschluß fortgesetzt werde.

Der Meligerichlshof.

Der amerikanische Staatssekretär Stirn,on ließ an den Generalsekretär des Völkerbundes eine neue Mitteilung über die weitere Vorbereitung des Beitritts der Vereinigten Staaten zum Ständigen I Internationalen Gerichtshof im Haag übermitteln. Danach hat Staatssekretär Stimfon vor einigen * Tagen das von den Signatarstaaten des Haager Statuts einstimmig angenommene Zufatzprotokall über die Berücksichtigung der amerikanischen Vor­behalte mit großer Sorgfalt geprüft und, wie es in der Mitteilung heißt, mit Genugtuung festge­stellt, daß dieses Protokoll, falls es von den ame­rikanischen Signatarstaaten ratifiziert werde, die Einwände des amerikanischen. Senats bereini­gen, und die Vereinigten Staaten in vollem Maße aegen die Gefahr sichern werde, die den Gegen­stand der Befürchtungen des amerikanischen Senats bildeten. Das Protokoll habe daher seine Zu­stimmung.. Sollte es von den übrigen Staaten an­genommen werden, so werde er es dem Präsiden­ten der Vereinigten Staaten zur Unterzeichnung empfehlen und dem amerikanischen Senat zur Ra­tifizierung vorlegsn.

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Veränderungen bei der Reichswehr.

wtb. Berlin, 7. Sept. (Eig. Meld.) Das Reichs­wehrministerium gibt die folgenden Personalver­änderungen in den höheren Kommando- Stellen bekannt: Mit dem 1. Oktober dieses Jahres werden ernannt: Generalleutnant Freiherr Scutter v. Lätzen, Stab des Gruppenkom­mandos 1, bisher beauftragt mit der Wahrneh­mung der Geschäfte des Kommandeurs der 5. Di­vision und Befehlshaber im Wehrkreis 5, zum Kommandeur der 5. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 5; Generalleutnant Schniewindt, Kommandeur der 3. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 3 zum Kommandeur der 2. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 2; Generalmajor von Stülpnagel, Chef des Heeres-Perfonalamts, zum Kommandeur der 3. Division und Befehlsha­ber im Wehrkreis 3; Generalmajor vom Blom­berg, Chef des Truppenamts, zum Kommandeur der 1. Division und Befehlshaber im Wehrkreis

Zur Arbeilslosenreform.

In der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschus­ses am Donnerstag, den 5. September, gab im Namen der Reichstagsfraktion des Zentrums der Abg. Riesener zu den vom Zentrum gestellten An­trägen folgende Erklärung ab:

Namens der Zentrumsfraktion und der Frak­tion der Bayerischen Volkspartei habe ich zu der vorliegenden Regierungsvorlage und den dazu ge­stellten Anträgen folgende Erklärung abzugeben:

Durch die mit unserer Unterstützung zustandege- kommenen bisherigen Beschlüsse des Sozialpo­litischen Ausschusses betreffend Aenderung des Ar­beitslosenversicherungs-Gesetzes werden die in der Durchführung dieses Gesetzes zutage getretenen Mißbräuche, welche die Einrichtung als solche in allen Kreisen der Bevölkerung stark im Ansehen geschädigt haben, beseitigt, soweit dies über­haupt durch Gesetzesvorschriften möglich ist. Das übrige ist nun Aufgabe der zuständigen Selbstver­waltungsorgane.

Die Mitglieder der Zentrumsfraktion und der Bayerischen Dolksvartei haben an der finanziellen Sanierung der Arbeitslosenversicherung mit dem Ziele gearbeitet, den sozialpolitischen For­derungen ebenso gerecht zu werden, wie auf der an­deren Seite den finanziellen Weiterbestand der Arbeitslosenversicherung sicherzustellen. Nach dieser Richtung hin gehen auch die von unseren Fraktionen gemeinsam heute gestellten Anträge. Diese Anträge bedeuten keinen allgemeinen Abbau der Leistungen oder eine unsoziale Maßnahme. Sie beruhen vielmehr auf dem Grundsatz der sozialen

1; Generalmajor Frhr. von Hammerstein- Equord, Stab des Truppenkommandos 1, zum Chef des Truppenamts. Mit dem 30. September dieses Jahres scheiden aus: Generalleutnant Frhr. o. Esebeck, Kommandeur der 1. Division und Be­fehlshaber im Wehrkreis 1; Generalleutnant von Amsberg, Kommandeur der 2. Division und Be­fehlshaber im Wehrkreis 2; Generalleutnant R e i- nicke, Kommandeur der 5. Division und Befehls­haber int Wehrkreis 5; Generalleutnant v. Greiff, Inspekteur der Waffenschulen; Generalleutnant Heß, Kommandeur der Artillerieschule; General­major Göldner Artillerieführer 1, Generalmajor Ritter von Psliigel, Infanterieführer 2; General­major Krantz, Innfanterieführer 4; Generalmajor von Wenz zu Niederlahnstein, Kommandant von München, Generalmajor von Platen, Kommandeur des Infanterie-Regiments 16.

Gerechtigkeit, weil sie alle Versicherten mit kurzen Antwartschaften gleichmäßig behandeln wollen. Nach unserer Auffassung ist es unsozial und unge­recht, die unvermeidbaren Sanierungsmaßnahmen einseitig bestimmten Gruppen von Versicherten auf» zubürden. Als Grundlage unserer Anträge ist die vom Sachverftändigenausschuß wie auch von b*r Reichsregierung festgestellte Durckschnittsaibeitslo- sen,Ziffer' von 1,1 Million anaenommen mord.'n. Dadurch/ daß wir in unserem Antrag die Rcfor v- vorfchläge bezüalich der ßeiffunaen auf di- n/ei Zeitdauer wie die von der Reichsregierung vorge- schlagene Beitragserhöhung, also bis zum 31 März 1931 befristet haben, ist nach Ablauf dieser Frist die Möglichkeit gegeben, sowohl die Auswirkungen un­seres Antrages wie auch die Grundlage der Durch- fchnittsarbeitslosenziffer erneut nachzuprüfen.

Die Anträge der Deutschnationalen Dolksvartei, der Deutschen Volkspar­tei und der Wirtschaftspartei lehnen wir ab, weil in ihnen 1. der soziale Charakter der Arbeitslosenversicherung ernstlich gefährdet wird, 2. weil durch ihre Annahme ganz bestimmt eine unerträgliche Belastung der G e - meinden und Fürsorgeverbände ein.tre- ten würde. Zu einer solcher Lastenverschiebuna, die in ihrer letzten Auswirkung infolge der dadurch un­vermeidbaren Erhöhung der Realsteuern, wieder im besonderen die Wirtschaft treffen würde, können wir unter keinen Umständen die Hand rei­chen. Alle übrigen vorliegenden Anträge, sind für uns ebenfalls unannehmbar, weil sie uns nicht als geeignete Maßnahme zur Erreichung der beiden von uns erstrebten Ziele erscheinen.