Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
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Sonntag, 8. September 1929.
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56. Zahrg
Slresemann spricht in Gens über Kolonien.
Das deutsche Ratsmitglied Dr. Stresemann gab öer heutigen Nachmittagssitzung des Völker- »imdrates bei Behandlung des Tätigkeitsberichtes
Nandatsausfchusses, in dem auch die Meinungsverschiedenheiten über den Hilton-Young-Be- ^4cht erwähnt sind, über die administrative Ber- lniaung des Ostafrika-Kolonialbesitzes Englands «it dem englischen Mandatsgebiet Tanganyika folgenöe Erklärung ab:
5er Herr Berichterstatter hat in seinem Bericht auf die Differenzen hingewiesen, die wegen des Berichtes der Hilton-Boung-Kommission in der Mandatskommission geäußert worden sind. Ich möchte ihm in diesem Punkte besonders beitreten. Gewiß ist jetzt nicht der Moment gekommen, sich darüber zu äußern, ob eine gewisse Maßnahme der Mandatsmacht mit dem Charakter des Mandates vereinbar ist oder nicht. Denn es handelt sich zurzeit nur um ein unverbindliches Studium einer unabhängigen Kommission, und die britische Regierung ist sich, wie wir wissen, noch nicht darüber schlüssig geworden, ob sie den Konklusionen des Berichtes Folge geben wird oder nicht. Trotzdem glaube ich, daß die Mandatskommission sich auf dem richtigen Wege befindet, wenn sie in einer grundsätzlichen Frage von einer solchen Bedeutung den ihr in dankenswerter Weise von der britischen Regierung zugeleiteten Bericht im Bewußtsein ihrer Verantwortlichkeit einer eingehenden Prüfung unterzieht. Ich glaube auch, daß die Mandatskommission berechtigt war, den besonderen Befürchtungen Ausdruck zu verleihen, die sich der Mehrheit ihrer Mitglieder bei dem Studium des Berichtes aufgedrängt haben. Es ist in der Tat die Grundlage des ganzen Mandatssystems, daß die Mandatsgebiete selbständige internationale Einheiten sind, hinsichtlich deren die Mandatsmächte dem Völkerbunde als dem Mandanten Rechenschaft schuldig sind. Unter diesem leitenden Grundsatz, der in der Völkerbundssatzung selbst verankert ist, stehen alle Stipulationen der Mandatsurkunden, und keine dieser Bestimmungen kann so ausgelegt werden, daß dieser oberste Grundsatz verletzt würde. Wenn daher auch nach der Tanganyika-Mandatsurkunde in verwaltungstechnischer Hinsicht eine gewisse Zusammenfassung mit benachbarten Gebieten möglich ist, so darf doch keine Verschmelzung in der Art stattfinden, daß das Weiterbestehen des Mandatsgebietes als selbständige politische Einheit und damit die selb- . ständige Ueberwachung der Ausführung des Mandats durch den Völkerbund in Frage gestellt wäre. Ich möchte mich zurzeit auf diese kurzen Bemerkungen beschränken. Der akkreditierte Vertreterin der britischen Mandatskommission glaubte, persönlich annehmen zu können, daß diese sich am ihrer Novembertagung nochmals mit der Auffassung befassen kann ehe die britische Regierung zu entscheidenden Maßnahmen schreitet. Ich hoffe sehr, daß dies geschehen wird, und daß es der Zusammenarbeit zwischen der Mandatskommission und der Mandatsmacht gelingen wird, die Frage im Sinne der Völkerbundssatzungen und des Man- datsqedankens zu bereinigen.
Das italienische Ratsmitglied Scialoja brachte verschiedene Bedenken auch gegenüber einer rein verwaltungstechnischen Vereinigung der englischen Kolonie Kenvia und Uganda mit dem britischen Mandatsgebiet Tanganyika vor. Das Mandatsgebiet sei viel größer als beide Kolonien zusammen, so daß also die Verwaltung des sehr großen Gebiets an die des kleinen Kenvia angeschlossen würde. Es sei sehr fraglich, daß eine solche Maßnahme "in den Rahmen des Mandats hineinpasse, auch wenn int Mandatsgebiet der Zusammenschluß benachbarter Zollverwaltungen zugelassen würde. Die englische Regierung solle daher den Mandats- ausschüß als einziges Spezialorgan für alle Mandatsfragen über die Ausführbarkeit des Hilton- Doung-Planes befragen.
Der englische Außenminister Henderson gab hierauf die Zusicherung, daß. wenn die englische Regixrung, die noch keine Entscheidung getroffen habe, einen Beschluß auf dem Boden des Hilton-Poung-Planes fassen sollte, sie vor seiner Inkraftsetzung den Mandatsaus,schuß darüber befragen würde.
Die unwidersproche.n gebliebene Erklärung des deutschen Ratsmitgliedes wie auch die Bemerkungen des italienischen Ratsmitgliedes und die Antwort des englischen Außenministers wurden ins Protokoll ausgenommen.
Die Veegieichskommissionen.
Die Ablehnung der Einsetzung einer besonderen Kommission für die Behandlung der Schwierigkeiten, die sich aus den Bestimmungen des Versailler Vertrages über die Demilitarisierung des Rheinlandes und der östlich anschließenden 50 Klm. Zone ergeben, ist neben der sofort beginnenden Räumung des Rheinlandes der größte Erfolg der deutschen Sache auf der Haager Konferenz. Zwar hat die deutsch Regierung stets den Standpunkt vertreten, daß die Bildung eines derartigen Sonderorganes für das Rheinland überflüssig und gefährlich sei; überflüssig deshalb, weil die in dem Vertrage von Locarno vorgesehenen Instanzen und Verfahrensarten völlig ausreichen,, um strittige Fragen zu entscheiden, und gefährlich, weil ein neues Sonderorgan politisch nur eine neue Schranke des Mißtrauens zwischen Deutschland und seinen westlichen Nachbarn errichten würde. Indessen bestand angesichts der Opposition Frankreichs und Belgiens bis zur Haager Konferenz keine Möglichkeit ,den deutschen Standpunkt durchzusetzen. Das Ergebnis vom Haag, wonach von der Errichtung
einer neuen Sonderkommission abgesehen wird, bedeutet die Durchsetzung der ursprünglichen deutschen Tb^> ohne Einschränkung.
yiun hat man in der Oeffeutlichkeit vielfach diesen Erfolg durch den Hinweis zu verkleinern versucht, daß die Rechtslage nunmehr vollkommen wirr und unübersichtlich sei. Die von den beteiligten Mächten gebilligte Regelung sehe bei Streitigkeiten über die Demilitarisierungsbestimmungen des Versailler Vertrages sowohl die Inanspruchnahme der im Locarno-Vertrag enthaltenen Vergleichskommissionen als auch die Anrufung des Völkerbundsrates vor. Tatsächlich sind beide Möglichkeiten gegeben. Das hat jedoch seinen guten, praktischen Sinn. Diejenige Partei, der es mehr auf die gütliche Beilegung des Konfliktes ober auf Klärung eines juristischen Auslegungsstreites an-, kommt, wird geneigt fein, schon des einfacheren Verfahrens und um der Beschleunigung der Erledigung willen, das Schiedsabkommen aus dem Locarno-Vertrag anzuwenden. Diejenige Partei dagegen, die entscheidenden Wert auf die Anrufung des Beistandes der Garantiemächte ober auf die Behandlung der Angelegenheit vor dem breiten Forum des Välkerbundsrates legt, wird der Anrufung des Rats den Vorzug geben.
So trägt die Haager Regelung jeder in Frage kommenden politischen und rechtlichen Eventualität Rechnung. Ihre Beschlüsse sind ein neuer Beweis für den Fortschritt der europäischen Verständigungspolitik.
Nationalitätenfragen.
Vom 26.—28. August tagte in Genf der N a- tionalitätenkongreß zum 5. Male. Don 30 Minderheitengruppen waren 60 parlamentarische Vertreter aus 40 verschiedenen Staaten Europas anwesend. Die Minderheiten im Deutschen Reich fehlten, weil der Kongreß die Aufnahme der Gruppe der im Deutschen Reich lebenden Friesen als Minderheit abgelehnt hat. Der wichtigste Punkt der Tagesordnung war: Der Völkerbund in feinen Beziehungen zu den Minderheiten. Unter den Entschließungen ist von Bedeutung, die Resolution betreffend die Schaffung eines intereuro- näischen Instituts für Nationalitätenkunde, sowie die Gründung eines europäischen Verbandes der Minderheitenpresse. Auch richtete der Nationali- tätenkonareß eine Aufforderung an den Völkerbund. dafür ?u sorgen, daß die Sicherung der nd= tional-kulurellen und staatsbürgerlichen Rechte der nationalen Minderheiten ein bindender Grundsatz des europäischen Rechtes werde, daß eine ständige Stelle beim Völkerbund geschaffen werde, die die verschiedenen Minderheitenfragen allgemeiner und spezieller Art zu erledigen habe. Schließlich wurde auch die Herausgabe eines Statistischen Handbuches über die euroväischen Minderheiten beschlossen. Diese Arbeit soll der Unsicherheit ein Ende bereiten. die darin liegt, daß iebc Nation ihre im Ausland lebenden und jeder Staat seine in ihm lebenden Minderheiten anders beziffert. Man spricht allgemein von 40 Millionen Minderheiten in Europa. Eine zuverlässige Privatzusommenstellung errechnet folgende Bevölkerungsteile in fremden europäischen Staaten:
Albanier 655 000
Basken 600 000
Bretonen 1 000 000 (in Frankreich)
Bulgaren 150 000
Dänen 7 511 (im Deutschen Reich)
Deutsche 9130 723 (selbstverständlich ohne
Oesterreich und Danzig)
Flamen 4 350 000 (größten!, in Belgien) Franzosen 20 O00
Friesen 770 000 (in den Niederlanden)
Finnen 2 000 000 (in Rußland) Griechen 15-5 000
Holländer 200 000
Iren (engl. Zuna-) 3 500 000 (in England)
Italiener und Rätaramanen 950 000 (in der Schweiz und Frankreich)
Kaukasier u. Armenier 150000
Kelten (Iren, Gäl->n. Knmrer) 600 000 (i. Enal,) Litauer 285 611 (davon nur 5611 im
Deutschen Reich)
Madjaren 2 720 000
Polen 1 221 836 (dav. L Deutsch. Reich einschl. rd. 500 000 Doppelfvrachigen, also nicht wationalpolen, 721 836)
Rumänen 230 000
Russen u. Ukrainer 7 765 0^ /davon allein hi Polen 6 000 000)
Slawen 350 000 (in der Türkei u. Griechenland)
Slowaken 200 000 (in Ungarn)
Slowenen und Kroaten 560 000 (in Italien und Deutsch-Oesterreich)
Spanier 250 000 (in Frankreich)
Schweden 360 000 (in Finnland)
Tschechen 390 000 (Südslawien. Oester
reich, Deutsches Reich)
Türken 600 000
Besondere Anerkennung fand die Behandlung der in Deutschland lebenden Minderheiten. Der Präsident des " Kongresses, der ehemalige slowenische Abgeordnete im italienischen Parlament Dr. Wilfans, bezeichnete die neue preußische Schulver- ordnunq als einen wichtigen Fortschritt auf dem Gebiet der kulturellen Interessen einer Minderhei- tengruvpe. Auch erntete die Minderheitenpolitik des deutschen Reichsaußenminister, die er wiederholt vor dem Völkerbundsrat erfolgreich vertreten hat, lebhafte Anerkennung. Der Nationalitätenkongreß hat damit anerkannt, daß Deutschland seine
Minderheiten gut behandelt und Bahnbrecher für eine bessere Behandlung aller Minderheiten durch die Mehrheitsvölker geworden ist.
Pan-Europa.
Einladung Briands an die europäischen Völkerbundsdelegierten.
wtb. Genf, 9. Sept. (Eig. Meld.) Briand hat die Führer der europäischen Delegationen der P3l- kerbundsoersammlung auf Montagmittag zu einem gemeinsamen Frühstück eingeladen, um vor seiner Rückkehr nach Paris einen ersten inoffiziellen Gedankenaustausch über seinen Plan zur Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa herbeizuführen.
Hendersons Rede.
Die Generaldiskussion über den Rechenschaftsbericht wurde in der Völkerbundsoersammlung von dem finnischen Außenminister Procope und dem englischen Außenminister Henderson fortgesetzt. Procope unterstrich den allgemeinen Charakter der Abrüstungsverpflichtung aus Artikel 8 des Dölkerbundspaktes. Er würdigte insbefondere den auf finnischen Antrag zurückge- henden Konoentionsentwurf über die finanzielle Unterstützung angegriffener Staaten, der, wie er betonte, möglichst noch von der gegenwärtigen Bundesversammlung angenommen und zur sofortigen allgemeinen Unterzeichnung aufgelegt werden sollte.
Der englische Außenminister Henderson stellte an die Spitze seiner wiederholt von lebhaftem Beifall unterbrochenen Ausführungen die Forderung, das Friedensideal zum grundlegenden Gedanken der internationalen Beziehungen zu machen. Bemerkenswert war dabei feine Stellungnahme gegen die französische Abrüstungsthese „Erst Sicherheit, bann Stbrüftun g", inbem er mit Nachdruck betonte, daß die Abrüstung selbst das beste Mittel zur Herstellung der Sicherheit, ist. Man habe heute ein Stadium erreicht, wo in der Abrüstungsfrage praktische Resultate erzielt werden könnten und müßten. Wenn der Völkerbund hier zu keinem Erfolg komme, so wurden die westlichen Staaten dauernd vor der Gefahr neuer Katastrophen stehen. Keine menschliche Phantasie könnte sich die Schrecken des nächsten Krieges ausmalen. Daher müßten bei der Abrüstung alle Kriegsmittel ohne Ausnahme eingeschränkt werden. In der Frage der Abrüstung füllte daher ohne Verzug ein entscheidender Schritt vorwärts getan werden. Um das Vertrauen in die Wirksamkeit des Völkerbundes zu erhöhen, empfiehlt Henderfon vor allem die Annahme des Konventionsentwurfs zur finanziellen Unterstützung angegriffener Staaten. Sollte die Dölkerbundsversammlung
diese Konvention zur allgemeinen verbindlichen Unterzeichnung auflegen, so werde die englische Regierung sofort unterzeichnen. Voraussetzung dafür sei jedoch, daß erstens eine allgemein verbindliche Unterzeichnung erfolge und zweitens die Anwendung des Abkommens nur für solche Staaten in Betracht kommen könne, die der künftigen Abrüstungskonvention beitreten. Ein weiteres Mittel zur Verstärkung des Vertrauens in den Völkerbund sieht Henderson in dem Konventionsent- wurfzurStärkungderkriegsverhü- tent)en Mittel, der auf einen deutschen An- trag zurückgeht und vom sogenannten Sicherheitsausschuß vor Jahresfrist beschlossen wurde. Henderson tritt dafür ein, daß der Entwurf tm Ad- rüstunasausschuß der Bölkerbundsversammlung weiter beraten und in veränderter Form der nächsten Völkerbundsversammlung wieder vorgelegt werde. Zur Einleitung der nötigen Vorarbeiten für eine Anpassung der Artikel 12 und 15 des Dölkerbundspaktes an den Kelloggpakt unterbreitete schließlich Henderson der Völkerbundsoer- sammlung eine Entschließung, in der die Einsetzung eines besonderen Unterausschusses verlangt wird. Dieses Verfahren hat, wie der Redner mit» teilt, bereits die Zustimmung Frankreichs, Italiens, Belgiens, Chiles und Dänemarks gefunden, während die deutsche Delegation ihm grundfalsch zustimmt. Zu Beginn seiner Rede hatte der britische Außenminister auch von der H a ag e r Konferenz gesprochen, deren besondere Wichtigkeit darin liege, daß ihr Ergebnis nicht von einzelnen Mächten, sondern durch die Zusammenarbeit aller Beteiliaten erzielt wurde. Es sei zu wünschen, daß diese Zusammenarbeit bis zum endgültigen Abschluß fortgesetzt werde.
Der Meligerichlshof.
Der amerikanische Staatssekretär Stirn,on ließ an den Generalsekretär des Völkerbundes eine neue Mitteilung über die weitere Vorbereitung des Beitritts der Vereinigten Staaten zum Ständigen I Internationalen Gerichtshof im Haag übermitteln. Danach hat Staatssekretär Stimfon vor einigen * Tagen das von den Signatarstaaten des Haager Statuts einstimmig angenommene Zufatzprotokall über die Berücksichtigung der amerikanischen Vorbehalte mit großer Sorgfalt geprüft und, wie es in der Mitteilung heißt, mit Genugtuung festgestellt, daß dieses Protokoll, falls es von den amerikanischen Signatarstaaten ratifiziert werde, die Einwände des amerikanischen. Senats bereinigen, und die Vereinigten Staaten in vollem Maße aegen die Gefahr sichern werde, die den Gegenstand der Befürchtungen des amerikanischen Senats bildeten. Das Protokoll habe daher seine Zustimmung.. Sollte es von den übrigen Staaten angenommen werden, so werde er es dem Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Unterzeichnung empfehlen und dem amerikanischen Senat zur Ratifizierung vorlegsn.
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Veränderungen bei der Reichswehr.
wtb. Berlin, 7. Sept. (Eig. Meld.) Das Reichswehrministerium gibt die folgenden Personalveränderungen in den höheren Kommando- Stellen bekannt: Mit dem 1. Oktober dieses Jahres werden ernannt: Generalleutnant Freiherr Scutter v. Lätzen, Stab des Gruppenkommandos 1, bisher beauftragt mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Kommandeurs der 5. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 5, zum Kommandeur der 5. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 5; Generalleutnant Schniewindt, Kommandeur der 3. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 3 zum Kommandeur der 2. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 2; Generalmajor von Stülpnagel, Chef des Heeres-Perfonalamts, zum Kommandeur der 3. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 3; Generalmajor vom Blomberg, Chef des Truppenamts, zum Kommandeur der 1. Division und Befehlshaber im Wehrkreis
Zur Arbeilslosenreform.
In der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am Donnerstag, den 5. September, gab im Namen der Reichstagsfraktion des Zentrums der Abg. Riesener zu den vom Zentrum gestellten Anträgen folgende Erklärung ab:
Namens der Zentrumsfraktion und der Fraktion der Bayerischen Volkspartei habe ich zu der vorliegenden Regierungsvorlage und den dazu gestellten Anträgen folgende Erklärung abzugeben:
Durch die mit unserer Unterstützung zustandege- kommenen bisherigen Beschlüsse des Sozialpolitischen Ausschusses betreffend Aenderung des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes werden die in der Durchführung dieses Gesetzes zutage getretenen Mißbräuche, welche die Einrichtung als solche in allen Kreisen der Bevölkerung stark im Ansehen geschädigt haben, beseitigt, soweit dies überhaupt durch Gesetzesvorschriften möglich ist. Das übrige ist nun Aufgabe der zuständigen Selbstverwaltungsorgane.
Die Mitglieder der Zentrumsfraktion und der Bayerischen Dolksvartei haben an der finanziellen Sanierung der Arbeitslosenversicherung mit dem Ziele gearbeitet, den sozialpolitischen Forderungen ebenso gerecht zu werden, wie auf der anderen Seite den finanziellen Weiterbestand der Arbeitslosenversicherung sicherzustellen. Nach dieser Richtung hin gehen auch die von unseren Fraktionen gemeinsam heute gestellten Anträge. Diese Anträge bedeuten keinen allgemeinen Abbau der Leistungen oder eine unsoziale Maßnahme. Sie beruhen vielmehr auf dem Grundsatz der sozialen
1; Generalmajor Frhr. von Hammerstein- Equord, Stab des Truppenkommandos 1, zum Chef des Truppenamts. Mit dem 30. September dieses Jahres scheiden aus: Generalleutnant Frhr. o. Esebeck, Kommandeur der 1. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 1; Generalleutnant von Amsberg, Kommandeur der 2. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 2; Generalleutnant R e i- nicke, Kommandeur der 5. Division und Befehlshaber int Wehrkreis 5; Generalleutnant v. Greiff, Inspekteur der Waffenschulen; Generalleutnant Heß, Kommandeur der Artillerieschule; Generalmajor Göldner Artillerieführer 1, Generalmajor Ritter von Psliigel, Infanterieführer 2; Generalmajor Krantz, Innfanterieführer 4; Generalmajor von Wenz zu Niederlahnstein, Kommandant von München, Generalmajor von Platen, Kommandeur des Infanterie-Regiments 16.
Gerechtigkeit, weil sie alle Versicherten mit kurzen Antwartschaften gleichmäßig behandeln wollen. Nach unserer Auffassung ist es unsozial und ungerecht, die unvermeidbaren Sanierungsmaßnahmen einseitig bestimmten Gruppen von Versicherten auf» zubürden. Als Grundlage unserer Anträge ist die vom Sachverftändigenausschuß wie auch von b*r Reichsregierung festgestellte Durckschnittsaibeitslo- sen,Ziffer' von 1,1 Million anaenommen mord.'n. Dadurch/ daß wir in unserem Antrag die Rcfor v- vorfchläge bezüalich der ßeiffunaen auf di- n/ei Zeitdauer wie die von der Reichsregierung vorge- schlagene Beitragserhöhung, also bis zum 31 März 1931 befristet haben, ist nach Ablauf dieser Frist die Möglichkeit gegeben, sowohl die Auswirkungen unseres Antrages wie auch die Grundlage der Durch- fchnittsarbeitslosenziffer erneut nachzuprüfen.
Die Anträge der Deutschnationalen Dolksvartei, der Deutschen Volkspartei und der Wirtschaftspartei lehnen wir ab, weil in ihnen 1. der soziale Charakter der Arbeitslosenversicherung ernstlich gefährdet wird, 2. weil durch ihre Annahme ganz bestimmt eine unerträgliche Belastung der G e - meinden und Fürsorgeverbände ein.tre- ten würde. Zu einer solcher Lastenverschiebuna, die in ihrer letzten Auswirkung infolge der dadurch unvermeidbaren Erhöhung der Realsteuern, wieder im besonderen die Wirtschaft treffen würde, können wir unter keinen Umständen die Hand reichen. Alle übrigen vorliegenden Anträge, sind für uns ebenfalls unannehmbar, weil sie uns nicht als geeignete Maßnahme zur Erreichung der beiden von uns erstrebten Ziele erscheinen.