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Heimat
Aulda, den 30. August 1929.
5in Vandelkonzert
h . Trompeterkorps des 5. Artillerie-Regiments finbef morgen (Samstag) nachmittags von 6—7 Uhr bei günstiger Witterung im Schloßgarten statt. Diczesanverband der kalh. Zungfraucnvereine für die Diözese Fulda.
Laut Mitteilung des Kirchl. Amtsblattes ist nunmehr auch für die Diözese Fulda durch den Herrn Bischof ein Diözesanverband her kath. Jungfrauenvereine errichtet worden. Zum Diözesanpräses wurde Herr Pfarrer zn e h n e r an St. Joseph in Kassel ernannt. Der neuaegründAe Diözesanverband wird angeschlossen werden an den Zentralverband der kath. Jung- frauenoereinigungen Deutschlands in Düsseldorf. Möge der neugeschaffene Verband recht viel Gutes schaffen und leisten im Dienste unserer Heranwachsenden Jugend.
I3ur Linderung der Wassernot,
hie sich 3ut 3e’t in Fulda sehr unangenehm fühlbar macht, wird die Stadt durch diejenigen Straßen, deren Anlieger von dem Notstand getroffen sind, mehrere Wasserwagen schicken, an denen Misser entnommen werden kann. Die Wagen sind mit Wasser aus der Fuldaer Wasserleitung, das also auch zu Trinkzwecken geeignet ist, gefügt. Die derzeitige Wassernot, die auf den star- fett Rückgang der Quellen zurückzuführen ist, macht sich etwa m einem Mertel der Stadt bemerkbar, mährend in den anderen Stadttellen der Mangel weniger in die Erscheinung tritt.
Vom Kloster Frauenberg.
Alljährlich veranstaltet das Kloster Frauenberg in der Stadt Fulda eine H a u s sa m m l u n q für Ine Bedürfnisse -s Klosters. Die Brüder, die in der kommenden Woche diese Sammlung beginnen, werden der Güte aller Wohltäter und Freunde des Klosters empfohlen.
Meisterprüfung.
Bor der Meisterprüfungskommission der Handwerkskammer bestand dieser Tage der Büro- maschinenfeinmechaniker A. Weinri ch zu Fulda die Meisterprüfung in Kassel. Schlachtungen und Fleischverbrauch in Hessen- Nassau.
Nach den Feststellungen der amtlichen Schlachtvieh- und Fleischbeschau wurden im zweiten Viertel des lausenden Jahres in Hessen-Nassau nachstehende Schlachtungen vorgenommen (sämtliche Zahlen verstehen sich in 1000 Stück, die entsprechenden Ziffern des Vorjahres in Klammern): Schweine 140,9 (167,7); Kälber 56,1 (55,4); Rin- Ar 18,9(14,5); Kühe 14,3 (13,8); Bullen 2,9 (2,5), Ochsen 5,4 (5,2); Pferde 0,5 (0,5); Schafe 4,6 (5,2); Ziegen 3,0 (3,1). Aus den Vergleichs- Kiffern kann man erschen, daß die Schweineschlachtungen um rund 27000 unter denen des zweiten Quartals 1928 liegpn, was einen Rück- gang um etwa 16 Prz. bedeutet. Dagegen liegen die Großviehschlachtungen durchweg höher, und zwar ganz besonders bei Rindern. Legt man die Reichsdurchschnittsgewichte zugrunde, welche der Pferden mit 244 Kilogramm, bei Ochsen mit 324 Kilogramm, bei Bullen mit 311 Kilogramm, E, Kühen mit 239 Kilogramm, bei Rindern mit 195 Kilogramm, bei Kälbern mit 44 Kilogramm, bei Schweinen mit 87 Kilogramm, bei Schafen mit 22 Kilogramm und bei Ziegen mit 18 Kilogramm angegeben werden, so ergeben sich im zweiten Quartal 1929 für Hessen-Nassau folgende Fleischmengen aus heimischen Schlachtungen (in Doppelzentnern): Schweinefleisch 122 631, Rindfleisch 36 926, Kuhfleisch 34277, Kalbfleisch 24 797, Ochsenfleisch 17 376, Bullenfleisch 7 913, Pferde- fWfd) 1266, Schaffleisch 1017 und Ziegenfleisch 535, zusammen 246 741 Doppelzentner. Auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet sind dies etwa 10,0 Kilogramm, während im ersten Jahresviertel 15,7 Kilogramm verfügbar waren. In diesen Ziffern äußert sich aber nicht etwa ein Rückgang, /andern nur eine saisonmäßige Abschwächung (Hausschlachtungen). Im Gebiet des Deutschen Reiches sewst übertrafen die GroßvieUchlachtungen ebenfalls die vorjährigen nicht unwesentlich, während die Schweineschlachtunqen von 4,5 Mill. Stück fett zweiten Quartal 1928 auf 4,0 Mill. Stück im zweiten Viertel 1929 zurückgingen. Dr. -r.
Wer holl den wildernden Wolfshund ab?
Am 23. Aug. 1929 hat ein Kurgast in Bad Salzschlirf einen schwarzen Wolfshund, der sich jagend und wildernd im Jagdbezirk der Akt.-Ges. Bad Salzschlirf umhertrieb, eingefangen. Der Hund ist am Kopfe etwas gelb, er war mit einem Halsband versehen. Erkennungsmarke fehlte. Der Hund kann gegen Erstattung der Futterkasten beim Förster Hofsommer in Bad Salzschlirf abgeholt werden.
Aus dem Gerichtssaal.
Wegen Verstoßes gegen die Arbeitszeitverord- nung der gewerblichen Arbeiter usw., war dem hiesigen Kaffeehausbesitzer K. K. ein Strafbefehl in Höhe von 180 Mk. zugegangen. Hiergegen erhob er Einspruch. In der Haupwerhandlung wurde festgestellt, daß K. männl, und weibl. Angestellte sehr häufig bis zu 10 Stunden täglich beschäftigt hatte, und daß in seiner Konditorei an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitsruhe herrschte. Nicht aufzuklären war, inwiefern der Beschuldigte seinen Angestellten die vorgeschriebene Arbeitsruhe nicht gewährt haben sollte. K. erhielt insgesamt 60 Mk. Geldstrafe. — Weil der Domänenpächter A. R. auf der Domäne Ziehers ohne Genehmigung p o l - nischeArbeiter eingestellt und beschäftigt hatte, war ihm ein Strafbefehl von über 50 Mk. zugegangen. Auf seinen Einspruch hm wurde die Strafe auf 20 Mk. festgesetzt. — Freigesprochen wurde F. Sch. von hier, der 28 Mk. einkasfierter Vereinsbeiträge unterschlagen und für sich verwendet haben soll. Es konnte ihm nicht widerlegt werden, daß seine Schutzbehauptung, er habe das
Zentrums-Versammlungen.
i7 Sonntag, den 1. September 1929, abends IVi Uhr in Ulmbach, Kreis Schlückstern.
1 Montag, den 2. September 1929, abends 8 Uhr in Mackenzell, Kreis Hünfeld.
- Dienstag, den 3. Sept. 1929, in Stein- b a ch, Kreis Hünfeld.
Redner: Abg. Schmelzer.
Fuldaer Zeikung (Amtliches Kreisblatt).
Samstag, den 31. August 1929.
Geld verloren, richtig ist. — Wegen Betrugs angeklagt war der früher bei einer hiesigen Firma beschäftigte Reisende E. K., jetzt in Altenburg wohnhaft, der mit Frau und Kind vom 1. bis 18. Juli 1928 in einem hiesigen Hotel gewohnt hatte. Den Pensionspreis für die elften 8 Tage hat er auch pünktlich bezahlt. Den Preis für die restlichen 10 Tage in Höhe von 112,50 Mk. blieb er schuldig, verließ das Hotel und leistete auch in der Zwischenzeit nicht eine einzige Abzahlung auf seine Schuld. Im gestrigen Termin erhielt der Geschädigte zu seinem größten Erstaunen durch den Altenburger Verteidiger des K. einen 3 Monatswechsel in Höhe des schuldigen Betrages. Das Urteil lautete auf Freisprechung, da K. nicht nachzuweisen war, daß er sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte. — Gegen den Viehhändler B. A. von hier hatte der Kaufmann F. K. von hier eine Privatklage wegen Hausfriedensbruchs angestrengt. In der gestrigen Verhandlung wurde A., der sich äußerst erregt benahm und wiederholt zur Mäßigung ermahnt werden mußte, wegen Hausftiedensbruches zu 40 Mk.
Geldstrafe und in di« Kosten verurteilt. Soweit Freisprechung des A. wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung erfotzte, hat der Privatkläger die Kosten zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten trägt A. * 2/s, der Privatkläger y3.
Mit dem Schrecken davongekommen.
Donnerstagnachmittag um 17.30 Uhr fuhr ein beladenes Pferdefuhrwerk die abschüssige Straße „Am Eichsfeld" hinab. Kurz vor der Einmündung der Straße in den „Horaserweg" löste sich ein Bremsklotz am Wagen. Hierdurch kam der Wagen ins Rollen, die Pferde konnten den schwer beladenen Wagen nicht mehr halten. Beim Einbiegen in den Horaserweg stürzte das eine Pferd. Der Wagen rannte gegen die Gastwirtschaft „Zum Anker" und die Deichsel des Wagens drang in die Hauswand ein. Die gerade in der Gaststube am Fenster sitzende Gastwirtin wurde von den Glas-, Stein- und Mörtelbrocken überschüttet, trug jedoch zum Glück keine Verletzungen davon. Auch Wagen und Pferde blieben ohne erheblichen Schaden.
Die neuen Ausgrabungen im Fuldaer Dom.
Ein Vorberichk über die Ergebnisse.
Die diesjährigen Ausgrabungen im Mittelschiff des Fuldaer Domes haben unter anderem zu folgendem Ergebnis geführt. Die erste, im Jahre 744 begonnene und im Jahre 754 noch nicht vollendete Klosterkirche erstreckte sich vom heutigen Domportal bis ungefähr zur Kanzel. Im Westanschluß an diese Linien wurde bis zur Schwurplatte unter der Kuppel ein tadellos erhaltener Fußbodenestrich auf Mittelgangbreite freigelegt. Dieser Fußboden liegt 2,19 Meter unter heutigem Plattenbelag und rund 1,50 Meter tiefer als der Fußboden der Sturmkirche. Diese Höhendifferenz deutet entweder auf eine westliche Krypta der ersten Klosterkirche oder auf ein westliches Atrium. Falls bei einer Fortsetzung der Grabungen in nordsüdlicher Richtung sich ehemalige Säulenansätze nachweisen ließen, so wäre damit unter Berücksichtigung der Höhendifferenz von 1,50 Mtr. eine Kryptenanlage bereits in der ersten Fuldaer Klosterkirche erwiesen. Im Jahre 791 begann der Bau der großen Basilika, die sich vom heutigen Portale bis zur heutigen Bonifatusgruft einschließlich erstreckte. Gelegentlich dieses Neubaues wurde die soeben näher erwähnte Anlage hinfällig. Die neuen Baulinien müssen auch die Verlegung des ersten Klosterfriedhofes nötig gemacht haben. Diese Annahme wird durch folgenden Befund bestätigt. Auf den Estrich der vermutlichen Westkrypta waren viele Holzsärge nebeneinander plaziert. Die Särge standen ohne Erdzwischenlage in Reihen hinter- und nebeneinander. Neben den Holzsärgen waren menschliche Gebeine regellos aufgestapelt worden, ein Beweis, daß man die Bestattungen eines Friedhofes, der jüngere und ältere Gröber barg, in die Krypta übertragen hatte. Diese Übertragung muß vor dem Einweihungstage der Ratgarbasilika, also dem 1. November 819 getätigt
worden fein. Die Ueberfchüttung dieser Särge und regellos gelagerten Gebeine bestand hauptsächlich aus Abbruchschutt eines niedergelegten Baues.
Bekanntlich wurde am 1. November 819 der Leichnam des hl. Bonifatius aus feinem Grabe in der Sturmkirche gehoben und in feierlichem Zuge nach dem Altar im Westchor der großen Basilika übertragen. Da, wo der hl. Märtyrer zuerst geruht hatte, wurde alsbald in der zweiten Kirche der Kreuzaltar errichtet. Dieser Kreuzaltar lag nach den Schriftquellen aus karolingischer und späterer Zeit „mitten im Schiff". In bezug auf diese denkwürdigen Orte inmitten des Fuldaer Domes führte die Ausgrabung zu folgendem Ergebnis. Der auf der Achse des Domes gezogene Ausschachtungsgraben traf gegenüber der Ostwand des sogenannten Fürstenstuhles auf ein in den dort anstehenden Muschelkalk eingehauenes Grab, das keine reguläre Bestattung mehr enthielt. Es waren nachträglich, das ergab der Befund, verschiedene Skeletteile, darunter zwei Schädel, regellos an der Westwand beigesetzt worden. Die 2,40 Meter lange Grabkammer lag mit ihrer Mittellinie genau auf Kirchenachse. Nur 45 Zentimtr. westlich des Felsengrabes wurde ein allseits g». radlinig geführter Baukörper von 1,15 Mtr. Länge und 70 Zentimeter Breite beiderseits der Kirchenachse freigelegt. Noch den oben erwähnten Schriftquellen kann dieser Unterbau nur die Fundamentierung des Kreuzaltares fein. Diese Annahme wird bestätigt durch die in der ältesten Hersfelder Klosterkirche freigelegten gleichgroßen Altarunterbauten aus der ersten Hälfte des achten Jahrhunderts. Nach Abschluß der diesjährigen Grabungen wird im Fuldaer Gefchichtsverein eingehender über die Gesamtergebnisse berichtet werden. Vonderau.
Ser kreisausschuß Fulda zur Fliedeuer Siedlung.
Am Sonntag vor acht Tagen fand bekanntlich in Flieden eine große öffentliche Versammlung statt, in der gegen die Siedlungsvereinigung Flieden e. V. scharfe Vorwürfe erhoben wurden. Auf den Bericht hin, der in der Fuldaer Zeitung über die in Flieden ausgestellten Behauptungen veröffentlicht wurde, verlangte der Vorsitzende der Vereinigung von uns die Aufnahme einer Entgegnung, in der er seinerseits eine Reihe von Behauptungen aufstellte, mit denen von zuständiger Seite jetzt abgerechnet wird.
Zu der Veröffentlichung vorn 23. August über die Siedlungsvereinigung Flieden bemerkt der Kreisausschuß:
' 1. Die Fliedener Siedlungsvereinigung fft niemals von zuständiger Stelle als gemeinnützig anerkannt worden. Die von ihr gewählte Bezeichnung ist daher irreführend. Es handelt sich um eine rem privatrechtliche Vereinigung.
2. Hauszinssteuerhypothekm sind der Siedlungsvereinigung nicht anders als sonstigen bau« bedürftigen Privatpersonen zur Verfügung gestellt worden, und zwar
vom Herrn Regierungspräsidenten außerhalb der allgemeinen Zuteilung an den Kreis im Jahre 1925 40 000 RM.;
im Jahre 1926 10000 RM.;
im Jahre 1927 15000 RM.;
im selben Jahre zur Fertigstellung der Bauten aus dem Hauszinssteuerbetrag des Kreises 10 000 RM.
Ferner gewährte der Kreis der Siedlungsvereinigung in der Zeit von Februar 1926 bis Ende August 1926 Zwischenkredite von insgesamt 47 340 RM., die in der Hauptsache zur Befriedigung der Bauhandwerker verwendet werden sollten. Davon sind von dem Vorstand der Sieb» lungsvereinigung bisher 34140,45 RM. vertraglich anerkannt worden. Zur Sicherung dieser For- I derung hat die Siedlungsvereinigung eine Grund- |
schuld von 40 000 RM. zu Gunsten der Kreis- sparkasse eintiagen lassen.
Es ist unwahr, daß die Siedlungsvereinigung die genannte Schuldsumme nicht erhalten hätte. Die vom Vorstand der Siedlungsvereinigung unterzeichneten Quittungen befinden sich bei der Kreiskommunalkasse.
3. Es ist unwahr, daß der Kreisausschuß oder sein Vorsitzender irgendwelche Kenntnis davon gehabt habe, daß der Siedlungsvereinigung Gelder aus der Erwerbslosenfürsorge zu Unrecht zuge- slossen sind.
4. Von einer Feststellungsklage beim Landgericht Hanau gegen die Kreissparkasse ist dieser nichts bekannt.
5. Die Siedlungsvereinigung Flieden ist mit den Zinszahlungen an die Kreissparkasse seit längerer Zeit im Rückstände, trotzdem ihr Zinsver- billiglmgszuschüsse von 1700 RM. bewilligt worden sind.
Eine Anzahl Siedlerwohnungen hat längere Zeit leer gestanden. Zur Zeit will die Sied- lungbereinigung im Prozeßwege acht Familien zwangsweise aus ihren Wohnungen heraus- setzen. Dem Vorstand der Sredlungsvereini- gung stehen nach deren Satzung sehr weitgehende Befugnisse zu, sodaß es den Siedlern schwer ist, sich gegen Maßnahmen des Vorstandes zu wehren. Es muß versucht werden, die Sied- lerfamilien vor unbilligen Härten zu schützen und Ordnung in den Betrieb der Siedlung zu bringen. Da es sich bei der Siedlungsvereinigung lediglich um Privatangelegenheiten handelt, ist hierzu in der Hauptsache nur der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Dieser ist von der Kreissparkasse im Einverständnis mit dem Kreisausschuß beschritten wor- den. |
Gedanken zur Mädchenerziehung.
Don einer Frau.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen des diesjährigen Katholikentages steht das Thema: Rettung der christlichen Familie. Angesichts der schweren Krisis, die gegenwärtig das Familienleben bedroht, ist es zu begrüßen, daß der Katholikentag bereit ist, dem Wohl und Wehe der Familie feine Beratungen zu widmen.
Der vom Schicksal bestimmte Mittelpunkt der Ehe und Familie ist die Frau und Mutter. Sie ist berufen, dem Manne Frau, Kameradin, Weg- genoffin, den Kindern Erzieherin und Leiterin zu fein. Die Kraft zu ihrem Berufe muß und kann sie nur aus ihrem Innern schöpfen, aus ihrem Sein. Ihre Aufgabe hat sie erst bann erfüllt, wenn Mann und Kinder in frohen und ernsten Stunden sich jederzeit ihrer Bezogenheit zu ihr bewußt fmb. Sind die Frauen nun fähig, diesen ihnen von Gott auferlegten Beruf zum Wohle der Familie zu erfüllen? Gewiß, mag es Frauen geben, die in ihrem Wesen so fest ruhen, daß sie biefen ihren Beruf gleichsam aus sich heraus leben. Wie steht es aber mit der großen Masse. Die Mädchen werden wohl für einen Berus vorgebildet, der ihnen später ermöglichen soll, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Ihr natürlicher Beruf jedoch, Frau und Mutter zu fein,
findet in ihrer Ausbildung nur wenig Berücksichtigung. So kommt es, daß viele Mädchen sich der Größe und Verantwortung ihrer Familienaufga- ben nicht bewußt sind. Es ist daher Pflicht der Erziehung, die im Mädchen schlummernde mütterliche Anlage zu pflegen. Bewußt muß die Erziehung daran arbeiten, das Mädchen vor allem zur Frau und Mutter zu bilden.
Betrachten wir zunächst die Erziehung, die das Mädchen in der Schule erhält. Es ist eine leider noch nicht allgemein anerkannte Tatsache, daß die Schulbildung des Mädchens seiner Wesensart nur ungenügend entspricht. Bildung, Unterweisung des Knaben wurde von jeher als notwendig angesehen als Vorbereitung auf einen Beruf. Es hatte sich, seiner Wesensatt entsprechend, eine bestimmte Schulform herausgebildet. Als bann bie Forderung nach allgemeiner Schulbildung auch für Mädchen erhoben wurde, versäumte man es, eine ihm wefensgemäße Schulform zu finden, sondern preßte es in bas bereits vorhanbene Schema. Um der Natur des Mädchens Genüge zu tun, wurden lediglich Abänderungen im Lehrplan und in den Lehrbüchern durch eine besondere Auswahl des Lehrstoffes mechanisch und äußerlich vorgenommen. Das Ergebnis dieser Schulbildung blieb nach wie
vor das Gleiche: Wissensanhäufung. Die Schulbildung blieb so infolge ihrer engen Anlehnung' an bie Knabenbildung notwendig zu stark und zu allgemein eingestellt auf die Vorbereitung für einen außerhäuslichen Berus. Man unterscheidet auch' heute noch zu wenig zwischen der Not der Zeit, bie viele Frauen aus Existenzgründen zu einer ihnen nicht wesensgemäßen Berufstätigkeit zwingt und einer Vorbereitung für und einer Einführung in ihre Aufgaben in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Unbewußt unterliegt die deutsche Mädchenbildung immer noch den Einflüssen einer falich verstandenen, einer liberalen Frauenemanzipation. Zu wenig ist sie zugeschnitten auf die Aufgabe der Frau, in persönlichster und gerade darum entscheidender Weise sich in Heim und Gesellschaft auszuwirken und dadurch vielleicht weniger unmittelbar, aber umso wirkungsvoller Gestaltung und Gang des öffentlichen Lebens zu beeinflussen. Zwar empfehlen bie Lehrpläne, um der weiblichen Eigenart zu entsprechen, bie Schulbildung nach der Seite des Gemüts hin zu pflegen. Aber das ist durchaus unzulänglich und da außerdem von Zeit zu Zeit die Versetzung oder die Revision durch den Schulrat droht, wird doch vor allem Wissen beigebracht, um diese Klippen glücklich zu umgehen. Man spricht zwar von der besonderen Wesensart des Mädchens. Aber wie wird sie berücksichtigt? Sicher gibt es hier und da einen einfühlenden Lehrer, der die Natur der ihm Anvertrauten erfühlt und sich im Lehrstoff ihr anzupassen strebt. Wieviel guter Wille wird jedoch versagen müssen angesichts überfüllter Klassen ober bei besonders schwer erziehbaren Kindern.
In der medizinischen Wissenschaft setzt sich immer mehr die Ueberzeugnng durch, daß das Wesen des Menschen gewissen Rhythmen unterworfen ist, vergleichbar dem Wechsel der Tages-, Mondes-, Jahreszeiten. Unbewußt schwingt die menschliche Natur in einem ihr gemäßen Rhythmus, aussiei- genb zu höchster Tatentfaltung, absteigend zu Unlust- und Arbeitswillen. Und gerade diese Schwingungen sind im Kindes- und Entwicklungsalter am häufigsten und stärksten. In den Zelten des Abklingens bedarf der Organismus der Ruhe, um sich für den neuen Aufstieg zu sammeln und zu stärken. Wird diese vom Körper und Geist geforderte Ruhepause übersprungen durch augenblickliche lleberanftrengung, so wird der kindliche Organismus mit der Zeit schwer geschädigt. Statt das Kind durch die Erziehung aus ein bewußtes Empfinden des in ihm schwingenden Rhythmus hinzuleiten, werden von ihm in Zeiten seelischen und körperlichen Tiefstandes Leistungen geforbert, die seine Kräfte übersteigen. Je häufiger dies geschieht, umso mehr verliert das Kind seine natürliche in sich ruhende Sicherheit. Die Folgen dieser Erziehung zeigen sich in Ueberempfindlickkeit und Reizbarkeit. Das Kind ist entweder zu lebhaft oder niedergeschlagen. Ihm fehlt das heiter kindliche Wesen und der Lehrer beklagt den Mangel an Gleichmäßigkeit und Stetigkeit in der Aufmerksamkeit und der Anfertigung der Schularbeiten. Das Kind kennt den Grund seiner Zerfahrenheit nicht, und was bedauerlicher ist, der Lehrer noch weniger. Hier können nur Ruh» und Befreiung von jedem Zwang helfen und Vermeidung einer einseitig auf Verstandesschulung zugespitzten Bildung, die wir ablehnen müssen.
Unser Ziel geht dahin, das Kind durch Führung und Leitung zu einem ganzen katholischen Menschen heranzubilden, indem es seine Kräfte aus den Erundelementen katholischen Wesens und Lebens (Gemeinschaft, liturgisches Kirchenjahr u. a.) formen lernt. Also über Wissensbildung zur Wesensbildung. Dann erst werden wir wieder wesenshafte Menschen und unsere Handlungen, Gebärden und Reden der Ausfluß echten Menschentums.
Hätten mir soweit das Ziel erkannt, so erhebt sich jetzt die große Frage: Welchen Weg müssen wir gehen, um dieses Ziel — wesenshafte Mädchenbildung — zu erreichen. Gottesdienst, religiöse Hebungen und Unterweisungen müssen im Mittelpunkt der Erziehung stehen. Aber nicht so, daß ihre Erfüllung zur Gewohnheit wird, sondern zu einer vom Jugendlichen innerlich gefühlten Notwendigkeit. Dichtung, Kunst, Musik als Erlebnis. Literaturkunde nicht als Besprechung oder Zergliederung, sondern Einfühlung in das Kunstwerk. Pflege des Volksgesangs und des Volkstanzes. Im Mädchen ruht eine natürliche Freude an der Bewegung, bie ihren besten Ausdruck im Tanz findet. Daher ist Pflege des Volkstanzes zu empfehlen, aber nicht als gelegentliche Uebung in der Turnstunde, sondern als selbständige Uebung möglichst im Freien. Es wäre auch ratsam, einzelne Fächer wie Mathematik, Physik in gewissem Umfange als Wahlfächer zu führen. Ferner beispielsweise Berücksichtigung der Küchenchemie im Chemieunterricht, eingehende Unterweisung in der Biologie und Pädagogik des kleinen Kindes.
Leider geht in Deutschland das Streben dahin, das gesamte Schulwesen zu zentralisieren und eine einheitliche Staatsschule zu schaffen. Privatsckm- len dürfen nicht mehr gegründet werden. Und gerade dadurch geht dem Schulwesen das wertvollste verloren, nämlich die pädagogische Führdrpersön- lichkeit. Die Lehrer müssen sich in der Staatsschule dem großen Schema einfügen, sie werden zu Beamten, während in der Privatschule die besondere Fähigkeit und pädagogische Kunst des Schulleüers maßgebend ist, um seiner Schule Einfluß zu schaffen. Es ist nicht verständlich, warum in Deutschland die Entwicklung diesen Weg gehen muß. Lehren uns doch andere Länder, z. B. England und Amerika, baß auch ohne Monopolisierung des Schulwesens durch den Staat die Heranziehung tüchtiger Staatsbürger gewährleistet ist.
Das Ende der Schulzeit und der Beginn der Berufsfchulbildung liegen für den jugendlichen Menschen in der Zeit der Entwicklung, in der eine Ruhepause für ein gesundes Wachstum unbedingt notwendig wäre. Vielleicht in der Form, daß für Mädchenschulen der Unterricht in einem Halbjahr in verständnisbildenden Fächern eine Unterbrechung erfährt und die Ausbildung der weiblichen Fähigkeiten vor allem gefördert wird wie Kochen, Nähen, Handarbeiten. Der Lehrplan müßte aller-
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