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Heimat

Aulda, den 30. August 1929.

5in Vandelkonzert

h . Trompeterkorps des 5. Artillerie-Regiments finbef morgen (Samstag) nachmittags von 6—7 Uhr bei günstiger Witterung im Schloßgarten statt. Diczesanverband der kalh. Zungfraucnvereine für die Diözese Fulda.

Laut Mitteilung des Kirchl. Amtsblattes ist nunmehr auch für die Diözese Fulda durch den Herrn Bischof ein Diözesanverband her kath. Jungfrauenvereine errichtet worden. Zum Diözesanpräses wurde Herr Pfarrer zn e h n e r an St. Joseph in Kassel ernannt. Der neuaegründAe Diözesanverband wird angeschlossen werden an den Zentralverband der kath. Jung- frauenoereinigungen Deutschlands in Düsseldorf. Möge der neugeschaffene Verband recht viel Gutes schaffen und leisten im Dienste unserer Heranwach­senden Jugend.

I3ur Linderung der Wassernot,

hie sich 3ut 3e’t in Fulda sehr unangenehm fühlbar macht, wird die Stadt durch diejenigen Straßen, deren Anlieger von dem Notstand getrof­fen sind, mehrere Wasserwagen schicken, an denen Misser entnommen werden kann. Die Wagen sind mit Wasser aus der Fuldaer Wasserleitung, das also auch zu Trinkzwecken geeignet ist, ge­fügt. Die derzeitige Wassernot, die auf den star- fett Rückgang der Quellen zurückzuführen ist, macht sich etwa m einem Mertel der Stadt bemerkbar, mährend in den anderen Stadttellen der Mangel weniger in die Erscheinung tritt.

Vom Kloster Frauenberg.

Alljährlich veranstaltet das Kloster Frauenberg in der Stadt Fulda eine H a u s sa m m l u n q für Ine Bedürfnisse -s Klosters. Die Brüder, die in der kommenden Woche diese Sammlung beginnen, wer­den der Güte aller Wohltäter und Freunde des Klosters empfohlen.

Meisterprüfung.

Bor der Meisterprüfungskommission der Hand­werkskammer bestand dieser Tage der Büro- maschinenfeinmechaniker A. Wein­ri ch zu Fulda die Meisterprüfung in Kassel. Schlachtungen und Fleischverbrauch in Hessen- Nassau.

Nach den Feststellungen der amtlichen Schlacht­vieh- und Fleischbeschau wurden im zweiten Viertel des lausenden Jahres in Hessen-Nassau nachstehende Schlachtungen vorgenommen (sämt­liche Zahlen verstehen sich in 1000 Stück, die ent­sprechenden Ziffern des Vorjahres in Klammern): Schweine 140,9 (167,7); Kälber 56,1 (55,4); Rin- Ar 18,9(14,5); Kühe 14,3 (13,8); Bullen 2,9 (2,5), Ochsen 5,4 (5,2); Pferde 0,5 (0,5); Schafe 4,6 (5,2); Ziegen 3,0 (3,1). Aus den Vergleichs- Kiffern kann man erschen, daß die Schweine­schlachtungen um rund 27000 unter denen des zweiten Quartals 1928 liegpn, was einen Rück- gang um etwa 16 Prz. bedeutet. Da­gegen liegen die Großviehschlachtungen durchweg höher, und zwar ganz besonders bei Rindern. Legt man die Reichsdurchschnittsgewichte zugrunde, welche der Pferden mit 244 Kilogramm, bei Ochsen mit 324 Kilogramm, bei Bullen mit 311 Kilogramm, E, Kühen mit 239 Kilogramm, bei Rindern mit 195 Kilogramm, bei Kälbern mit 44 Kilogramm, bei Schweinen mit 87 Kilogramm, bei Schafen mit 22 Kilogramm und bei Ziegen mit 18 Kilogramm angegeben werden, so ergeben sich im zweiten Quartal 1929 für Hessen-Nassau folgende Fleisch­mengen aus heimischen Schlachtungen (in Doppel­zentnern): Schweinefleisch 122 631, Rindfleisch 36 926, Kuhfleisch 34277, Kalbfleisch 24 797, Ochsenfleisch 17 376, Bullenfleisch 7 913, Pferde- fWfd) 1266, Schaffleisch 1017 und Ziegenfleisch 535, zusammen 246 741 Doppelzentner. Auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet sind dies etwa 10,0 Kilogramm, während im ersten Jahresviertel 15,7 Kilogramm verfügbar waren. In diesen Ziffern äußert sich aber nicht etwa ein Rückgang, /andern nur eine saisonmäßige Abschwächung (Haus­schlachtungen). Im Gebiet des Deutschen Reiches sewst übertrafen die GroßvieUchlachtungen eben­falls die vorjährigen nicht unwesentlich, während die Schweineschlachtunqen von 4,5 Mill. Stück fett zweiten Quartal 1928 auf 4,0 Mill. Stück im zweiten Viertel 1929 zurückgingen. Dr. -r.

Wer holl den wildernden Wolfshund ab?

Am 23. Aug. 1929 hat ein Kurgast in Bad Salzschlirf einen schwarzen Wolfshund, der sich ja­gend und wildernd im Jagdbezirk der Akt.-Ges. Bad Salzschlirf umhertrieb, eingefangen. Der Hund ist am Kopfe etwas gelb, er war mit einem Halsband versehen. Erkennungsmarke fehlte. Der Hund kann gegen Erstattung der Futterkasten beim Förster Hofsommer in Bad Salzschlirf abgeholt werden.

Aus dem Gerichtssaal.

Wegen Verstoßes gegen die Arbeitszeitverord- nung der gewerblichen Arbeiter usw., war dem hiesigen Kaffeehausbesitzer K. K. ein Strafbefehl in Höhe von 180 Mk. zugegangen. Hiergegen er­hob er Einspruch. In der Haupwerhandlung wurde festgestellt, daß K. männl, und weibl. Angestellte sehr häufig bis zu 10 Stunden täglich beschäftigt hatte, und daß in seiner Konditorei an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitsruhe herrschte. Nicht auf­zuklären war, inwiefern der Beschuldigte seinen Angestellten die vorgeschriebene Arbeitsruhe nicht gewährt haben sollte. K. erhielt insgesamt 60 Mk. Geldstrafe. — Weil der Domänenpächter A. R. auf der Domäne Ziehers ohne Genehmigung p o l - nischeArbeiter eingestellt und beschäftigt hatte, war ihm ein Strafbefehl von über 50 Mk. zuge­gangen. Auf seinen Einspruch hm wurde die Strafe auf 20 Mk. festgesetzt. — Freigesprochen wurde F. Sch. von hier, der 28 Mk. einkasfierter Vereinsbeiträge unterschlagen und für sich verwen­det haben soll. Es konnte ihm nicht widerlegt werden, daß seine Schutzbehauptung, er habe das

Zentrums-Versammlungen.

i7 Sonntag, den 1. September 1929, abends IVi Uhr in Ulmbach, Kreis Schlückstern.

1 Montag, den 2. September 1929, abends 8 Uhr in Mackenzell, Kreis Hünfeld.

- Dienstag, den 3. Sept. 1929, in Stein- b a ch, Kreis Hünfeld.

Redner: Abg. Schmelzer.

Fuldaer Zeikung (Amtliches Kreisblatt).

Samstag, den 31. August 1929.

Geld verloren, richtig ist. — Wegen Betrugs an­geklagt war der früher bei einer hiesigen Firma beschäftigte Reisende E. K., jetzt in Altenburg wohnhaft, der mit Frau und Kind vom 1. bis 18. Juli 1928 in einem hiesigen Hotel gewohnt hatte. Den Pensionspreis für die elften 8 Tage hat er auch pünktlich bezahlt. Den Preis für die rest­lichen 10 Tage in Höhe von 112,50 Mk. blieb er schuldig, verließ das Hotel und leistete auch in der Zwischenzeit nicht eine einzige Abzahlung auf seine Schuld. Im gestrigen Termin erhielt der Ge­schädigte zu seinem größten Erstaunen durch den Altenburger Verteidiger des K. einen 3 Monats­wechsel in Höhe des schuldigen Betrages. Das Ur­teil lautete auf Freisprechung, da K. nicht nachzu­weisen war, daß er sich einen rechtswidrigen Ver­mögensvorteil verschaffen wollte. — Gegen den Viehhändler B. A. von hier hatte der Kaufmann F. K. von hier eine Privatklage wegen Haus­friedensbruchs angestrengt. In der gestrigen Ver­handlung wurde A., der sich äußerst erregt be­nahm und wiederholt zur Mäßigung ermahnt wer­den mußte, wegen Hausftiedensbruches zu 40 Mk.

Geldstrafe und in di« Kosten verurteilt. Soweit Freisprechung des A. wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung erfotzte, hat der Privatkläger die Kosten zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten trägt A. * 2/s, der Privatkläger y3.

Mit dem Schrecken davongekommen.

Donnerstagnachmittag um 17.30 Uhr fuhr ein beladenes Pferdefuhrwerk die abschüssige Straße „Am Eichsfeld" hinab. Kurz vor der Einmündung der Straße in den „Horaserweg" löste sich ein Bremsklotz am Wagen. Hierdurch kam der Wagen ins Rollen, die Pferde konnten den schwer belade­nen Wagen nicht mehr halten. Beim Einbiegen in den Horaserweg stürzte das eine Pferd. Der Wagen rannte gegen die Gastwirtschaft „Zum Anker" und die Deichsel des Wagens drang in die Hauswand ein. Die gerade in der Gaststube am Fenster sitzende Gastwirtin wurde von den Glas-, Stein- und Mörtelbrocken über­schüttet, trug jedoch zum Glück keine Verletzungen davon. Auch Wagen und Pferde blieben ohne erheblichen Schaden.

Die neuen Ausgrabungen im Fuldaer Dom.

Ein Vorberichk über die Ergebnisse.

Die diesjährigen Ausgrabungen im Mittelschiff des Fuldaer Domes haben unter anderem zu folgendem Ergebnis geführt. Die erste, im Jahre 744 begonnene und im Jahre 754 noch nicht vollendete Klosterkirche erstreckte sich vom heutigen Domportal bis ungefähr zur Kanzel. Im Westanschluß an diese Linien wurde bis zur Schwurplatte unter der Kuppel ein tadellos erhal­tener Fußbodenestrich auf Mittelgangbreite freige­legt. Dieser Fußboden liegt 2,19 Meter unter heu­tigem Plattenbelag und rund 1,50 Meter tiefer als der Fußboden der Sturmkirche. Diese Höhendif­ferenz deutet entweder auf eine westliche Krypta der ersten Klosterkirche oder auf ein westliches Atrium. Falls bei einer Fortsetzung der Grabun­gen in nordsüdlicher Richtung sich ehemalige Säu­lenansätze nachweisen ließen, so wäre damit unter Berücksichtigung der Höhendifferenz von 1,50 Mtr. eine Kryptenanlage bereits in der ersten Fuldaer Klosterkirche erwiesen. Im Jahre 791 begann der Bau der großen Basilika, die sich vom heutigen Portale bis zur heutigen Bonifatusgruft einschließ­lich erstreckte. Gelegentlich dieses Neubaues wurde die soeben näher erwähnte Anlage hinfällig. Die neuen Baulinien müssen auch die Verlegung des ersten Klosterfriedhofes nötig gemacht haben. Diese Annahme wird durch folgenden Befund bestätigt. Auf den Estrich der vermutlichen Westkrypta wa­ren viele Holzsärge nebeneinander plaziert. Die Särge standen ohne Erdzwischenlage in Reihen hin­ter- und nebeneinander. Neben den Holzsärgen waren menschliche Gebeine regellos aufgestapelt worden, ein Beweis, daß man die Bestattungen eines Friedhofes, der jüngere und ältere Gröber barg, in die Krypta übertragen hatte. Diese Über­tragung muß vor dem Einweihungstage der Rat­garbasilika, also dem 1. November 819 getätigt

worden fein. Die Ueberfchüttung dieser Särge und regellos gelagerten Gebeine bestand hauptsäch­lich aus Abbruchschutt eines niedergelegten Baues.

Bekanntlich wurde am 1. November 819 der Leichnam des hl. Bonifatius aus feinem Grabe in der Sturmkirche gehoben und in feierlichem Zuge nach dem Altar im Westchor der großen Basilika übertragen. Da, wo der hl. Märtyrer zuerst geruht hatte, wurde alsbald in der zweiten Kirche der Kreuzaltar errichtet. Dieser Kreuzaltar lag nach den Schriftquellen aus karolingischer und späterer Zeit „mitten im Schiff". In bezug auf diese denkwürdigen Orte inmitten des Fuldaer Domes führte die Ausgrabung zu fol­gendem Ergebnis. Der auf der Achse des Domes gezogene Ausschachtungsgraben traf gegenüber der Ostwand des sogenannten Fürstenstuhles auf ein in den dort anstehenden Muschelkalk eingehauenes Grab, das keine reguläre Bestattung mehr enthielt. Es waren nachträglich, das ergab der Befund, ver­schiedene Skeletteile, darunter zwei Schädel, regel­los an der Westwand beigesetzt worden. Die 2,40 Meter lange Grabkammer lag mit ihrer Mittel­linie genau auf Kirchenachse. Nur 45 Zentimtr. westlich des Felsengrabes wurde ein allseits g». radlinig geführter Baukörper von 1,15 Mtr. Länge und 70 Zentimeter Breite beiderseits der Kirchen­achse freigelegt. Noch den oben erwähnten Schrift­quellen kann dieser Unterbau nur die Fundamen­tierung des Kreuzaltares fein. Diese Annahme wird bestätigt durch die in der ältesten Hersfelder Klo­sterkirche freigelegten gleichgroßen Altarunterbau­ten aus der ersten Hälfte des achten Jahrhunderts. Nach Abschluß der diesjährigen Grabungen wird im Fuldaer Gefchichtsverein eingehender über die Gesamtergebnisse berichtet werden. Vonderau.

Ser kreisausschuß Fulda zur Fliedeuer Siedlung.

Am Sonntag vor acht Tagen fand bekanntlich in Flieden eine große öffentliche Ver­sammlung statt, in der gegen die Siedlungs­vereinigung Flieden e. V. scharfe Vorwürfe er­hoben wurden. Auf den Bericht hin, der in der Fuldaer Zeitung über die in Flieden ausgestellten Behauptungen veröffentlicht wurde, verlangte der Vorsitzende der Vereinigung von uns die Auf­nahme einer Entgegnung, in der er seinerseits eine Reihe von Behauptungen aufstellte, mit denen von zuständiger Seite jetzt abgerechnet wird.

Zu der Veröffentlichung vorn 23. August über die Siedlungsvereinigung Flieden bemerkt der Kreisausschuß:

' 1. Die Fliedener Siedlungsvereinigung fft nie­mals von zuständiger Stelle als gemeinnützig an­erkannt worden. Die von ihr gewählte Bezeichnung ist daher irreführend. Es handelt sich um eine rem privatrechtliche Vereinigung.

2. Hauszinssteuerhypothekm sind der Sied­lungsvereinigung nicht anders als sonstigen bau« bedürftigen Privatpersonen zur Verfügung gestellt worden, und zwar

vom Herrn Regierungspräsidenten außerhalb der allgemeinen Zuteilung an den Kreis im Jahre 1925 40 000 RM.;

im Jahre 1926 10000 RM.;

im Jahre 1927 15000 RM.;

im selben Jahre zur Fertigstellung der Bau­ten aus dem Hauszinssteuerbetrag des Kreises 10 000 RM.

Ferner gewährte der Kreis der Siedlungsver­einigung in der Zeit von Februar 1926 bis Ende August 1926 Zwischenkredite von insgesamt 47 340 RM., die in der Hauptsache zur Befriedi­gung der Bauhandwerker verwendet werden soll­ten. Davon sind von dem Vorstand der Sieb» lungsvereinigung bisher 34140,45 RM. vertrag­lich anerkannt worden. Zur Sicherung dieser For- I derung hat die Siedlungsvereinigung eine Grund- |

schuld von 40 000 RM. zu Gunsten der Kreis- sparkasse eintiagen lassen.

Es ist unwahr, daß die Siedlungsvereinigung die genannte Schuldsumme nicht erhalten hätte. Die vom Vorstand der Siedlungsvereinigung un­terzeichneten Quittungen befinden sich bei der Kreiskommunalkasse.

3. Es ist unwahr, daß der Kreisausschuß oder sein Vorsitzender irgendwelche Kenntnis davon ge­habt habe, daß der Siedlungsvereinigung Gelder aus der Erwerbslosenfürsorge zu Unrecht zuge- slossen sind.

4. Von einer Feststellungsklage beim Landge­richt Hanau gegen die Kreissparkasse ist dieser nichts bekannt.

5. Die Siedlungsvereinigung Flieden ist mit den Zinszahlungen an die Kreissparkasse seit län­gerer Zeit im Rückstände, trotzdem ihr Zinsver- billiglmgszuschüsse von 1700 RM. bewilligt wor­den sind.

Eine Anzahl Siedlerwohnungen hat längere Zeit leer gestanden. Zur Zeit will die Sied- lungbereinigung im Prozeßwege acht Familien zwangsweise aus ihren Wohnungen heraus- setzen. Dem Vorstand der Sredlungsvereini- gung stehen nach deren Satzung sehr weit­gehende Befugnisse zu, sodaß es den Siedlern schwer ist, sich gegen Maßnahmen des Vorstandes zu wehren. Es muß versucht werden, die Sied- lerfamilien vor unbilligen Härten zu schützen und Ordnung in den Betrieb der Siedlung zu bringen. Da es sich bei der Siedlungsvereinigung lediglich um Privatangelegenheiten handelt, ist hierzu in der Hauptsache nur der ordentliche Rechtsweg ge­geben.

Dieser ist von der Kreissparkasse im Einver­ständnis mit dem Kreisausschuß beschritten wor- den. |

Gedanken zur Mädchenerziehung.

Don einer Frau.

Im Mittelpunkt der Verhandlungen des dies­jährigen Katholikentages steht das Thema: Rettung der christlichen Familie. Angesichts der schweren Krisis, die gegenwärtig das Familienleben bedroht, ist es zu begrüßen, daß der Katholikentag bereit ist, dem Wohl und Wehe der Familie feine Bera­tungen zu widmen.

Der vom Schicksal bestimmte Mittelpunkt der Ehe und Familie ist die Frau und Mutter. Sie ist berufen, dem Manne Frau, Kameradin, Weg- genoffin, den Kindern Erzieherin und Leiterin zu fein. Die Kraft zu ihrem Berufe muß und kann sie nur aus ihrem Innern schöpfen, aus ihrem Sein. Ihre Aufgabe hat sie erst bann erfüllt, wenn Mann und Kinder in frohen und ernsten Stunden sich jederzeit ihrer Bezogenheit zu ihr be­wußt fmb. Sind die Frauen nun fähig, diesen ihnen von Gott auferlegten Beruf zum Wohle der Familie zu erfüllen? Gewiß, mag es Frauen geben, die in ihrem Wesen so fest ruhen, daß sie biefen ihren Beruf gleichsam aus sich heraus le­ben. Wie steht es aber mit der großen Masse. Die Mädchen werden wohl für einen Berus vorge­bildet, der ihnen später ermöglichen soll, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Ihr natür­licher Beruf jedoch, Frau und Mutter zu fein,

findet in ihrer Ausbildung nur wenig Berücksichti­gung. So kommt es, daß viele Mädchen sich der Größe und Verantwortung ihrer Familienaufga- ben nicht bewußt sind. Es ist daher Pflicht der Erziehung, die im Mädchen schlummernde müt­terliche Anlage zu pflegen. Bewußt muß die Er­ziehung daran arbeiten, das Mädchen vor allem zur Frau und Mutter zu bilden.

Betrachten wir zunächst die Erziehung, die das Mädchen in der Schule erhält. Es ist eine leider noch nicht allgemein anerkannte Tatsache, daß die Schulbildung des Mädchens seiner Wesensart nur ungenügend entspricht. Bildung, Unterweisung des Knaben wurde von jeher als notwendig angesehen als Vorbereitung auf einen Beruf. Es hatte sich, seiner Wesensatt entsprechend, eine bestimmte Schulform herausgebildet. Als bann bie Forde­rung nach allgemeiner Schulbildung auch für Mäd­chen erhoben wurde, versäumte man es, eine ihm wefensgemäße Schulform zu finden, sondern preßte es in bas bereits vorhanbene Schema. Um der Natur des Mädchens Genüge zu tun, wurden le­diglich Abänderungen im Lehrplan und in den Lehrbüchern durch eine besondere Auswahl des Lehrstoffes mechanisch und äußerlich vorgenommen. Das Ergebnis dieser Schulbildung blieb nach wie

vor das Gleiche: Wissensanhäufung. Die Schul­bildung blieb so infolge ihrer engen Anlehnung' an bie Knabenbildung notwendig zu stark und zu all­gemein eingestellt auf die Vorbereitung für einen außerhäuslichen Berus. Man unterscheidet auch' heute noch zu wenig zwischen der Not der Zeit, bie viele Frauen aus Existenzgründen zu einer ihnen nicht wesensgemäßen Berufstätigkeit zwingt und einer Vorbereitung für und einer Einführung in ihre Aufgaben in Staat, Wirtschaft und Ge­sellschaft. Unbewußt unterliegt die deutsche Mäd­chenbildung immer noch den Einflüssen einer falich verstandenen, einer liberalen Frauenemanzipation. Zu wenig ist sie zugeschnitten auf die Aufgabe der Frau, in persönlichster und gerade darum entschei­dender Weise sich in Heim und Gesellschaft aus­zuwirken und dadurch vielleicht weniger unmittel­bar, aber umso wirkungsvoller Gestaltung und Gang des öffentlichen Lebens zu beeinflussen. Zwar empfehlen bie Lehrpläne, um der weiblichen Eigenart zu entsprechen, bie Schulbildung nach der Seite des Gemüts hin zu pflegen. Aber das ist durchaus unzulänglich und da außerdem von Zeit zu Zeit die Versetzung oder die Revision durch den Schulrat droht, wird doch vor allem Wissen beigebracht, um diese Klippen glücklich zu umge­hen. Man spricht zwar von der besonderen We­sensart des Mädchens. Aber wie wird sie berück­sichtigt? Sicher gibt es hier und da einen ein­fühlenden Lehrer, der die Natur der ihm Anver­trauten erfühlt und sich im Lehrstoff ihr anzupas­sen strebt. Wieviel guter Wille wird jedoch ver­sagen müssen angesichts überfüllter Klassen ober bei besonders schwer erziehbaren Kindern.

In der medizinischen Wissenschaft setzt sich im­mer mehr die Ueberzeugnng durch, daß das Wesen des Menschen gewissen Rhythmen unterworfen ist, vergleichbar dem Wechsel der Tages-, Mondes-, Jahreszeiten. Unbewußt schwingt die menschliche Natur in einem ihr gemäßen Rhythmus, aussiei- genb zu höchster Tatentfaltung, absteigend zu Un­lust- und Arbeitswillen. Und gerade diese Schwin­gungen sind im Kindes- und Entwicklungsalter am häufigsten und stärksten. In den Zelten des Abklingens bedarf der Organismus der Ruhe, um sich für den neuen Aufstieg zu sammeln und zu stärken. Wird diese vom Körper und Geist ge­forderte Ruhepause übersprungen durch augenblick­liche lleberanftrengung, so wird der kindliche Or­ganismus mit der Zeit schwer geschädigt. Statt das Kind durch die Erziehung aus ein bewußtes Empfinden des in ihm schwingenden Rhythmus hinzuleiten, werden von ihm in Zeiten seelischen und körperlichen Tiefstandes Leistungen geforbert, die seine Kräfte übersteigen. Je häufiger dies geschieht, umso mehr verliert das Kind seine na­türliche in sich ruhende Sicherheit. Die Folgen die­ser Erziehung zeigen sich in Ueberempfindlickkeit und Reizbarkeit. Das Kind ist entweder zu leb­haft oder niedergeschlagen. Ihm fehlt das heiter kindliche Wesen und der Lehrer beklagt den Man­gel an Gleichmäßigkeit und Stetigkeit in der Auf­merksamkeit und der Anfertigung der Schularbei­ten. Das Kind kennt den Grund seiner Zerfah­renheit nicht, und was bedauerlicher ist, der Lehrer noch weniger. Hier können nur Ruh» und Be­freiung von jedem Zwang helfen und Vermeidung einer einseitig auf Verstandesschulung zugespitzten Bildung, die wir ablehnen müssen.

Unser Ziel geht dahin, das Kind durch Füh­rung und Leitung zu einem ganzen katholischen Menschen heranzubilden, indem es seine Kräfte aus den Erundelementen katholischen Wesens und Lebens (Gemeinschaft, liturgisches Kirchenjahr u. a.) formen lernt. Also über Wissensbildung zur Wesensbildung. Dann erst werden wir wieder we­senshafte Menschen und unsere Handlungen, Ge­bärden und Reden der Ausfluß echten Menschen­tums.

Hätten mir soweit das Ziel erkannt, so erhebt sich jetzt die große Frage: Welchen Weg müssen wir gehen, um dieses Ziel — wesenshafte Mäd­chenbildung — zu erreichen. Gottesdienst, religiöse Hebungen und Unterweisungen müssen im Mittel­punkt der Erziehung stehen. Aber nicht so, daß ihre Erfüllung zur Gewohnheit wird, sondern zu einer vom Jugendlichen innerlich gefühlten Not­wendigkeit. Dichtung, Kunst, Musik als Erlebnis. Literaturkunde nicht als Besprechung oder Zer­gliederung, sondern Einfühlung in das Kunstwerk. Pflege des Volksgesangs und des Volkstanzes. Im Mädchen ruht eine natürliche Freude an der Be­wegung, bie ihren besten Ausdruck im Tanz findet. Daher ist Pflege des Volkstanzes zu empfehlen, aber nicht als gelegentliche Uebung in der Turn­stunde, sondern als selbständige Uebung möglichst im Freien. Es wäre auch ratsam, einzelne Fä­cher wie Mathematik, Physik in gewissem Um­fange als Wahlfächer zu führen. Ferner beispiels­weise Berücksichtigung der Küchenchemie im Che­mieunterricht, eingehende Unterweisung in der Biologie und Pädagogik des kleinen Kindes.

Leider geht in Deutschland das Streben dahin, das gesamte Schulwesen zu zentralisieren und eine einheitliche Staatsschule zu schaffen. Privatsckm- len dürfen nicht mehr gegründet werden. Und ge­rade dadurch geht dem Schulwesen das wertvollste verloren, nämlich die pädagogische Führdrpersön- lichkeit. Die Lehrer müssen sich in der Staatsschule dem großen Schema einfügen, sie werden zu Be­amten, während in der Privatschule die besondere Fähigkeit und pädagogische Kunst des Schulleüers maßgebend ist, um seiner Schule Einfluß zu schaf­fen. Es ist nicht verständlich, warum in Deutsch­land die Entwicklung diesen Weg gehen muß. Lehren uns doch andere Länder, z. B. England und Amerika, baß auch ohne Monopolisierung des Schulwesens durch den Staat die Heranziehung tüchtiger Staatsbürger gewährleistet ist.

Das Ende der Schulzeit und der Beginn der Berufsfchulbildung liegen für den jugendlichen Menschen in der Zeit der Entwicklung, in der eine Ruhepause für ein gesundes Wachstum unbedingt notwendig wäre. Vielleicht in der Form, daß für Mädchenschulen der Unterricht in einem Halbjahr in verständnisbildenden Fächern eine Unterbre­chung erfährt und die Ausbildung der weiblichen Fähigkeiten vor allem gefördert wird wie Kochen, Nähen, Handarbeiten. Der Lehrplan müßte aller-

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